Sonntag, 7. Februar 2016

TRANS SEX? THE JOB BELONGS TO YOU! // TRANSSEXUELL? DER JOB GEHÖRT IHNEN!

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016

Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hallo, nun dieser Blog begann mit einem Artikel in welchem wir von einem neuen Gesetz in Argentinien berichtet haben.
Ein sehr Umstrittenes Gesetz aber alles was gut ist braucht auch seine Zeit um Früchte zu tragen!
Von diesen Früchten berichten wir heute sehr gerne, da es nicht nur erfreulich und Menschenrechte dort hin stellt wohin Sie gehören!
Viele Länder darunter Deutschland sollten sich ein Beispiel daran nehmen, aber auch die USA wo so einiges wirklich überhaupt nicht geht!
Aber so ist es in vielen anderen Ländern noch immer mit Tot und Angst verbunden einfach ein anderer Mensch zu sein, vergessen wird dabei egal wie oder wann wie auch wieso, Transgender sind „Menschen“!

Hello, Now this blog started have reported a new law in Argentina with an article in which we.
A very Controversial law but everything is good also needs his time to bear fruit!
Of these fruits we report today very much as it is not only pleasing and human rights go there is where you belong!
Many countries including Germany should take it as an example, but also the United States where so few really do not go!
But it is still easy to be a different person associated with death and fear in many other countries, forgetting is no matter how or when, as well as why, transgender "people"!


TRANSSEXUELL? DER JOB GEHÖRT IHNEN!
DER MACHO-GESELLSCHAFT ZUM TROTZ: IN DER PROVINZ BUENOS AIRES GIBT ES EINE GESETZLICHE TRANS-QUOTE
In Argentinien ist das Geschlecht seit 2012 frei wählbar: einfach zum Amt gehen, und schon wird aus Martin Martina – oder umgekehrt. Ohne kompliziertes Prozedere und psychologische Gutachten. Ähnlich fortschrittliche Gesetze gibt es weltweit mittlerweile auch in Dänemark, Irland und Malta. Vor Kurzem ging die Provinz Buenos Aires, ein Bundesland, das fast so groß wie Polen ist, noch einen Schritt weiter. Es gibt nun ein Gesetz für eine Transquote: Transvestiten, Transgender, Transsexuelle werden im öffentlichen Dienst in Zukunft bei gleicher Qualifikation wie die Mitbewerber bevorzugt eingestellt. Einer von 100 öffentlichen Angestellten soll bald aus der Trans-Community kommen – in Krankenhäusern, Schulen, Ämtern.
„Wir wollen damit gegen die Diskriminierung in einer Macho-Gesellschaft kämpfen“, sagt die Abgeordnete Karina Nazabal, die das Gesetz ins Parlament eingebracht hat. „Viele Transpersonen werden in Argentinien im Alter von zwölf oder dreizehn Jahren von der Familie verstoßen, müssen die Schule abbrechen, haben keine Ausbildung, landen auf dem Strich.“ Tatsächlich sind viele Transsexuelle in Argentinien Prostituierte. Die Lebenserwartung der Gesamtbevölkerung liegt im Durchschnitt bei gut 76 Jahren. Transpersonen werden im Schnitt aber nur 35 Jahre alt. Die meisten begehen Suizid, sterben an Aids oder werden umgebracht. Innerhalb von vier Wochen wurden im Herbst drei Transsexuelle in Argentinien ermordet. Darunter auch jene, die die Idee für die Transquote in Buenos Aires hatte.

Im Alltag werden Transpersonen in Argentinien nach wie vor diskriminiert

„Ich bin eine Überlebende“, sagt Lohana Berkins. Es schickt sich nicht, sie nach dem Alter zu fragen, aber sie liegt mit mehr als 50 Jahren deutlich über dem Schnitt der argentinischen Trans-Community. Mit 13 Jahren stellte ihr Vater sie vor die Wahl: „Entweder du wirst doch noch ein echter Kerl, oder du gehst.“ Sie ging, landete auf dem Strich und schaffte es durch ihre enorme Willensstärke, mit 30 Jahren doch noch Pädagogik zu studieren. Heute leitet sie das Büro für Gender-Identität der Stadt Buenos Aires. „Arbeit ist ein Schlüsselthema“, sagt Berkins. Sie ist ungeschminkt, trägt Jeans und T-Shirt, die halblangen Haare hat sie zu einem Zopf gebunden. „Es kann doch nicht sein, dass die Prostitution für jemanden aus der Trans-Community der vorgezeichnete Lebensweg ist.“

Das Gesetz ist weltweit einzigartig und fortschrittlich – doch im Alltag werden Transpersonen in Argentinien nach wie vor diskriminiert. „Es gibt Länder, in denen die Politiker Gesetze verabschieden, für die es bereits einen Konsens in der Gesellschaft gibt. Dieses Gesetz folgt der umgekehrten Logik“, sagt Karina Nazabal. Die Provinz Buenos Aires möchte mit dem Gesetz dafür sorgen, dass Transpersonen in das gesellschaftliche Leben integriert werden, um Vorurteile abzubauen.

Noch wurde keine Stelle nach den neuen Bestimmungen besetzt. Wie die Provinz Buenos Aires das Gesetz in die Tat umsetzen will, muss noch ausgearbeitet werden. Dazu gehören werden sicherlich auch Fortbildungen in verschiedenen Berufen. So gibt es in Lanús, dem Bezirk, aus dem Karina Nazabal kommt, einen Gastronomiekurs für Transpersonen, in dem sie unternehmerisches Know-how bekommen. Denn wer sich selbstständig macht, braucht keine Quote.


Mittwoch, 3. Februar 2016

Only today I live the way I am! What is female what is male? Who determines whether someone is a man or a woman? // Erst heute lebe ich so, wie ich bin!


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Erst heute lebe ich so, wie ich bin

Transsexuelle sind zwar körperlich eindeutig Mann oder Frau. Doch sie fühlen sich nicht so.

Was ist weiblich, was ist männlich? Wer bestimmt, ob jemand ein Mann oder eine Frau ist?

Was selbstverständlich erscheint, ist kulturell geprägt und erlernt. Andere Kulturen gehen mit Geschlechterfragen anders um: In Polynesien gibt es zum Beispiel die so genannten Fa'afafine: Menschen, die körperlich eindeutig Männer sind, sozial aber als Frauen leben. Sie sorgen für die Kinder und kümmern sich um den Haushalt. In Südasien sind die Hijras bekannt: Auch sie sind meist männlich, wurden aber kastriert oder sie weisen von Geburt an keine eindeutigen Geschlechtsmerkmale im Sinne intersexueller Menschen auf.

Die heutige westliche Gesellschaft hat jedoch Mühe mit Geschlechtsvarianten. Das spüren auch transsexuelle Menschen. Sie nennen sich allerdings lieber «transident», weil dieser Begriff deutlich macht, dass es um die Identität geht und nicht um Sexualität. Denn Transmenschen können zwar körperlich eindeutig einem der beiden Geschlechter zugeordnet werden, sie fühlen sich diesem Geschlecht aber nicht zugehörig. Warum das so ist, wissen die Forscher bis heute nicht.

Unklar ist auch, wie viele Transmenschen in der Schweiz leben. Eine von ihnen ist die promovierte Psychologin Myshelle Baeriswyl, die die St. Galler Fachstelle für Aids- und Sexualfragen leitet. Auch sie bestätigt, dass die Angaben sehr unterschiedlich sind. Zum einen sei aufgrund von Angst und Scham die Dunkelziffer sehr hoch, zum anderen tritt Transidentität in unzähligen Schattierungen auf. Die operative und medikamentöse Geschlechtsangleichung ist ein möglicher Weg, andere sind damit zufrieden, dauernd oder auch nur zeitweise die Kleidung des anderen Geschlechts zu tragen. Viele gehen einen Mittelweg: Sie begeben sich in psychotherapeutische Begleitung, lassen sich Hormone verschreiben, beantragen eine Namensänderung, verzichten aber teilweise oder ganz auf geschlechtsangleichende Operationen. «Als Fachfrau, Betroffene und Mitglied des Transgender Networks Switzerland kenne ich viele transidente Menschen», sagt Baeriswyl. Die einen bekennen sich dazu, andere leben dies heimlich.

Das schmerzhafte Outing
Myshelle Baeriswyl engagiert sich politisch und wissenschaftlich für die Akzeptanz von Transmenschen, zum einen als Beraterin für Transmenschen, aber auch in der Fachgruppe Trans* am Universitätsspital Zürich. «Das Thema Transsexualität wird in den Medien zwar immer präsenter, die Berichterstattung seriöser, und dadurch wagen möglicherweise immer mehr Betroffene, sich zu outen», sagt sie. Das Outing sei aber nicht nur das Ende eines langen Bewusstwerdungsprozesses, sondern vor allem der Anfang einer Veränderung, einer «Transition», die praktisch jeden Moment des Alltags umfasst und Jahre, ja lebenslang dauern kann. Das ist oft nicht nur eine Herausforderung, sondern eine Überforderung. Die Suizidrate von Transmenschen liegt deshalb weit über dem Durchschnitt, auch weit über dem von homosexuellen Menschen.

Die meisten Transmenschen suchen deshalb psychologischen Beistand. Umgekehrt sind Psychotherapeuten oft zum ersten Mal mit einem Transmenschen konfrontiert und deshalb überfordert. An diesem Punkt setzt die schweizweit einmalige interdisziplinäre Fachgruppe Trans* des Universitätsspitals Zürich an. «Einmalig deshalb», so Baeriswyl, «weil das Team nicht nur aus Psychiatern, Psychotherapeuten, Ärzten und Sozialarbeitern besteht, sondern weil einige von uns selbst Transmenschen sind.» Es sei wichtig, dass «nicht bloss Experten über uns reden, sondern dass wir selbst über uns bestimmen».

Umstrittene Diagnose
Dass diese Gruppe an einem Spital angesiedelt ist, ist kein Zufall: In der Medizin und Psychiatrie gilt Transsexualität noch immer als Krankheit. Transsexuelle stehen dem widersprüchlich gegenüber: Einerseits haben sie nur mit der entsprechenden Diagnose Zugang zu Krankenkassenleistungen, die für psychotherapeutische Begleitung, Hormonbehandlungen und geschlechtsangleichende Operationen nötig sind, andererseits empfinden sie sich nicht als krank.

Das Coming-out, der Moment also, in dem sich ein Transmensch zu seiner Identität bekennt, ist einschneidend. «Trans zu sein, bedeutet Sichtbarkeit», erklärt Baeriswyl. Und damit habe die Umwelt Probleme. Zum Beispiel am Arbeitsplatz. Wie viele andere Transmenschen in der Schweiz verlor auch sie ihren früheren Job. «Als Mann gefeiert, als Frau gefeuert», so ihr lakonisches Fazit. Damit steht sie nicht allein da: Eine Untersuchung des Transgender Networks kam zum Ergebnis, dass die Arbeitslosenrate unter Transmenschen in der Schweiz über 20 Prozent liegt. Trotz im Durchschnitt besserer Ausbildung.

Brüche im Privatleben
Auch im Privaten hinterlässt ein Coming-out tiefe Spuren. So auch bei Baeriswyl. Sie selbst hatte ihr Coming-out vor rund dreieinhalb Jahren, im Alter von 48 Jahren. Damit gehört sie zu den Spätzündern. «Dass ich anders bin als andere, habe ich zwar schon mit 6 Jahren gespürt, aber gewusst, worum es sich handelt, das habe ich erst mit den ersten Medienberichten und vor allem dank des Internets», sagt sie. Es folgten Jahre des Zweifels, des Mit-sich-Ringens, der gespielten Normalität. Irgendwann ging es nicht mehr. «Dank psychologischer Begleitung kam ich zur Erkenntnis, dass nur ein Coming-out mir zu einem lebenswerten Leben verhelfen kann», sagt sie.

Danach ging es Schlag auf Schlag: Erste Hormone, die Ehe ging in die Brüche, Freunde und Verwandte kehrten ihr den Rücken, die beruflichen Beziehungen gingen verloren, Epilation, Namensänderung. Die beiden Kinder, damals 13 und 16 Jahre alt, hatten zunächst Probleme und baten sie, sich nicht in der Schule zu zeigen. Mit der Zeit hätten sie sich daran gewöhnt. «Ich stand aber auch schon auf dem Balkon und dachte: Jetzt habe ich alles, Haus, Familie und Job verloren – was soll das alles noch?» Der Preis sei hoch.

Eine Konsequenz davon ist, dass Myshelle Baeriswyl oft das Wort «Kampf» fallen lässt, wenn sie von ihrer Transition spricht. Das betrifft etwa Schwierigkeiten bei den Krankenkassen, bei der Jobsuche, im Umgang mit Spitälern, aber auch bei der amtlichen Anerkennung. «Die Vornamensänderung war zwar aufwendig, ging aber noch relativ einfach», sagt sie. Das eidgenössische Amt für Zivilstandswesen hat jüngst die Bedingungen für Transmenschen etwas vereinfacht. Problematisch sei, dass in der Schweiz für die Änderung des Geschlechtseintrages in der Regel noch immer eine geschlechtsangleichende Operation oder zumindest der Nachweis «irreversibler Sterilität» verlangt werde. «Ein staatliches Fortpflanzungsverbot für eine Bevölkerungsgruppe, in diesem Fall für Transmenschen, ist ein ungeheurer Verstoss gegen grundlegende Menschenrechte und eines modernen humanitären Staates unwürdig.»

Wie schwierig es ist, nach einem Outing wieder ein ganz normales Leben zu führen, realisieren viele Transmenschen erst mit der Zeit. So schrieb die Psychologin und Transfrau Annette Güldenring: «In den meisten Fällen wird erst mit der Zeit realisiert, dass die Aussenseiterrolle zeitlebens weiter bestehen wird. Diese Erkenntnis muss geleistet werden, um eine selbstsichere Position in einer transsexuellen Identität zu finden.» Auch Myshelle Baeriswyl erlebt fast täglich, wie schwierig dieser Weg ist. Sie erlebt häufig sexuelle Anmache. Aber nicht etwa an Parties, wo es zu erwarten wäre – nein: Am helllichten Tag an Tramhaltestellen, in Bussen, im Hauseingang, ja selbst an der Kasse im Supermarkt. «Dies hat wohl auch damit zu tun, dass in der Pornoindustrie die sogenannten Shemales äusserst gefragt sind», so Baeriswyl, «also Transfrauen, die zwar noch ihren Penis haben, ansonsten aber extrem weiblich aussehen.»

Wie gefährlich Transmenschen weltweit leben, zeigt der Bericht von Trans Murder Monitoring, einem Projekt von Transgender Europe (TGEU). Zwischen 2008 und 2012 wurden weltweit mehr als tausend Transmenschen ermordet. Am meisten in Südamerika, vor allem in Brasilien. Auch Europa ist keine Insel. Allein in der Türkei wurden in diesem Zeitraum 30, in Italien 20 und in Spanien 6 Transmenschen, fast ausschliesslich Transfrauen ermordet.

Doch trotz dieser negativen Erlebnisse überwiegen die positiven Reaktionen bei weitem und Myshelle Baeriswyl sagt: «Ich würde den Schritt jeder Zeit wieder machen. Denn ich wache jeden Morgen als der Mensch auf, der ich eigentlich schon immer war, und bin glücklich.



Transexuell: Vierjähriger in Spanien darf Vornamen ändern // Tranny: Four-year in Spain is allowed to change name


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Tranny: Four-year in Spain is allowed to change name

Transexuell: Vierjähriger in Spanien darf Vornamen ändern
Ein als Junge geborener Spanier hat vor den Behörden einen wichtigen Sieg errungen: Er darf seinen Namen im Register auf Lucia ändern lassen.
Gipuzkoa – Vier Jahre ist Luken erst alt, als er schon zu einem Vorbild für die Transexuellen in Spanien wird: Der Bub aus dem Baskenland, der sich laut seinem Umfeld seit er sprechen kann als Mädchen fühlt, darf sich offiziell in Lucia umbenennen. Das berichtet die spanische Tageszeitung „El Mundo“ in ihrer Onlineausgabe.

Der Beschluss wurde den Eltern des Jungen mitgeteilt, die die Namensänderung für ihn angestoßen hatten. Laut Gericht sei eine Namensänderung aufgrund von Geschlechtswechslung dann zulässig, wenn demjenigen, der sie beantrage eine ärztliche oder psychologische Diagnostik dahingehend bescheinigt worden sei.

In dem vorliegenden Fall sei das so gewesen. Es herrsche ein gerechtfertigtes Motiv zur Namensumbenennung, hieß es in dem Beschluss. Damit würde die behördliche Realität an Lukens soziale Realität angepasst werden. Laut einem Arzt zeigen sich bei dem Vierjährigen nicht nur körperlich weibliche Züge – auch sein Verhalten sei trotz seines jungen Alters schon sehr weiblich. „Er möchte als Frau behandelt werden“, heißt es sinngemäß laut „El Mundo“.

Eine Freundin aus dem Kindergarten bringt es auf den Punkt: Ihr zufolge würde der Vierjährige im Kindergarten und im Dorf von jeher als Mädchen Lucia behandelt.


Zur Rechtsstellung Transsexueller nach dem Coming-Out bis zur offiziellen Vornamensänderung

Auf Anfrage von TRAKINE ist in gemeinschaftlicher Vorarbeit von Frau Rechtsanwältin Sabine Augstein eine rechtliche Stellungnahme zur Situation transsexueller Kinder in der Schule vor der offiziellen (gerichtlichen) Vornamensänderung erarbeitet worden. Die Datei kann herunter geladen und in unveränderter Form verwendet werden.

Wir haben Informationen zusammengetragen und in einer Liste erfasst, in welchen Bundesländern an Schulen die korrekte Anrede und der neue Vorname auch ohne Personenstands- und Vornamensänderung nach TSG genutzt werden. Dies kann für die eigene Schule eine gute Argumentationshilfe sein.

Vornamensänderung (VÄ), Personenstandsänderung (PÄ) beantragen beim zuständigen Amtsgericht

Der Antrag zur Vornamensänderung und Änderung des Geschlechtseintrags kann jederzeit beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden, dafür sind keine Therapie und auch keine Hormone und/oder OPs notwendig. Im Rahmen des Verfahrens wird man vom Gericht zu zwei unabhängigen Gutachtern geschickt, die dann TS bestätigen sollen und die Fragen des Gerichts beantworten müssen:

1. ob man sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt,
2. ob der Wunsch schon seit mindestens drei Jahren besteht und
3. dass sich das nicht mehr ändern wird.

Wenn man von guten Gutachtern in der Nähe weiß, kann man diese im Antrag gern angeben und darum bitten, dass sie beauftragt werden, oftmals kommen die Gerichte diesem Wunsch nach. Wenn man nichts angibst, sucht das Gericht Gutachter aus.

Wenn man noch minderjährig ist, müssen ebenso die Eltern als gesetzliche Vertreter dem Antrag zustimmen durch eine entsprechende Erklärung und Unterschrift oder indem sie den Antrag für ihr Kind stellen.

Wann genau man die Vornamensänderung beantragt, ist eine ganz individuelle Entscheidung. Jedoch kann man parallel auch auf den Ergänzungsausweis (findet ihr hier) der dgti (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität) zurück greifen in der Übergangsphase bis die VÄ beantragt oder rechtskräftig ist oder ggf. auch darüber hinaus, falls es da noch Unstimmigkeiten zwischen Erscheinungsbild und Papieren geben sollte.

Auszug aus dem TSG (Transsexuellengesetz)

§ 1 Voraussetzungen
Vornamen ( nach § 1 )- und Personenstand ( nach § 8 ) einer Person sind auf ihren Antrag vom Gericht zu ändern, wenn
1. sie sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben (Anmerkung: dies wird durch einen TS Lebenlauf und/oder durch die Dokumentation bei dem begleitenden Therapeuten untermauert)
2. mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird...
In dem Antrag sind die Vornamen anzugeben, die der Antragsteller künftig führen will.

§ 2 Zuständigkeit
(1) Für die Entscheidung über Anträge nach § 1 sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben. Ihr Bezirk umfaßt insoweit den Bezirk des Landgerichts. Haben am Orte des Landgerichts mehrere Amtsgerichte ihren Sitz, so bestimmt die Landesregierung durch Rechtsverordnung das zuständige Amtsgericht, soweit nicht das zuständige Amtsgericht am Sitz des Landgerichts schon allgemein durch Landesrecht bestimmt ist. ...
(2) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder, falls ein solcher im Geltungsbereich dieses Gesetzes fehlt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; maßgebend ist der Zeitpunkt, in dem der Antrag eingereicht wird. ...

§ 3 Verfahrensfähigkeit, Beteiligte
(1) Für eine geschäftsunfähige Person wird das Verfahren durch den gesetzlichen Vertreter geführt. Der gesetzliche Vertreter bedarf für einen Antrag nach § 1 der Genehmigung des Familiengerichts.
(2) Beteiligte des Verfahrens sind nur
1. der Antragsteller,
2. der Vertreter des öffentlichen Interesses.

§ 4 Gerichtliches Verfahren
(1) Auf das gerichtliche Verfahren sind die Vorschriften des Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
(2) Das Gericht hört den Antragsteller persönlich an.
(3) Das Gericht darf einem Antrag nach § 1 nur stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind. Die Sachverständigen müssen unabhängig voneinander tätig werden; in ihren Gutachten haben sie auch dazu Stellung zu nehmen, ob sich nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft das Zugehörigkeitsempfinden des Antragstellers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird.
(4) Gegen die Entscheidung, durch die einem Antrag nach § 1 stattgegeben wird, steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde zu. Die Entscheidung wird erst mit der Rechtskraft wirksam.

§ 5 Offenbarungsverbot
(1) Ist die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert werden, rechtskräftig, so dürfen die zur Zeit der Entscheidung geführten Vornamen ohne Zustimmung des Antragstellers nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, daß besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.
(2) Der frühere Ehegatte, die Eltern, die Großeltern und die Abkömmlinge des Antragstellers sind nur dann verpflichtet, die neuen Vornamen anzugeben, wenn dies für die Führung öffentlicher Bücher und Register erforderlich ist. Dies gilt nicht für Kinder, die der Antragsteller nach der Rechtskraft der Entscheidung nach § 1 angenommen hat.
(3) In dem Geburtseintrag eines leiblichen Kindes des Antragstellers oder eines Kindes, das der Antragsteller vor der Rechtskraft der Entscheidung nach § 1 angenommen hat, sind bei dem Antragsteller die Vornamen anzugeben, die vor der Rechtskraft der Entscheidung nach § 1 maßgebend waren.

§ 6 Aufhebung auf Antrag
(1) Die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert worden sind, ist auf seinen Antrag vom Gericht aufzuheben, wenn er sich wieder dem in seinem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht als zugehörig empfindet.
(2) Die §§ 2 bis 4 gelten entsprechend. In der Entscheidung ist auch anzugeben, daß der Antragsteller künftig wieder die Vornamen führt, die er zur Zeit der Entscheidung, durch welche seine Vornamen geändert worden sind, geführt hat. Das Gericht kann auf Antrag des Antragstellers diese Vornamen ändern, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Antragstellers erforderlich ist.

§ 7 Unwirksamkeit
(1) Die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert worden sind, wird unwirksam, wenn
1. nach Ablauf von dreihundert Tagen nach der Rechtskraft der Entscheidung ein Kind des Antragstellers geboren wird, mit dem Tag der Geburt des Kindes, oder
2. bei einem nach Ablauf von dreihundert Tagen nach der Rechtskraft der Entscheidung geborenen Kind die Abstammung von dem Antragsteller anerkannt oder gerichtlich festgestellt wird, mit dem Tag, an dem die Anerkennung wirksam oder die Feststellung rechtskräftig wird, oder
3. der Antragsteller eine Ehe schließt, mit der Abgabe der Erklärung nach § 1310 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(2) Der Antragsteller führt künftig wieder die Vornamen, die er zur Zeit der Entscheidung, durch die seine Vornamen geändert worden sind, geführt hat. Diese Vornamen sind
1. im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 in das Geburtenregister,
2. im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 in das Eheregister einzutragen.
(3) In Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 kann das Gericht die Vornamen des Antragstellers auf dessen Antrag wieder in die Vornamen ändern, die er bis zum Unwirksamwerden der Entscheidung geführt hat, wenn festgestellt ist, daß das Kind nicht von dem Antragsteller abstammt, oder aus sonstigen schwerwiegenden Gründen anzunehmen ist, daß der Antragsteller sich weiter dem nicht seinem Geburtseintrag entsprechenden Geschlecht als zugehörig empfindet. Die §§ 2, 3, 4 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 5 Abs. 1 gelten entsprechend.

(Quelle: TSG)

Oftmal sind im Netz noch alte Infos zu finden. Das TSG wurde durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts reformiert (für Minderjährige besonders wichtig sind Punkt 1, 2 und 7).

1. 1982 - 1 BvR 938/81 - Aufhebung der Altersgrenze für den Geschlechtswechsel bei Antrag nach § 8 TSG

2. 1983 - 1 BvL 38,40,43/82 - Aufhebung der Altersgrenze für Namensänderung bei Antrag nach § 1 TSG

3. 1996 - 2 BvR 1833/95 - Recht auf Selbstbestimmung und Anrede

4. 2005 - 1 BvL 3/03 - keine Aberkennung des Vornamens bei Eheschließung § 7 TSG

5. 2006 - 1 BvL 1,12/04 - Ausschluss von Ausländern von der Inanspruchnahme des § 1 und § 8 TSG, die nur geduldet sind, aber nicht nur vorübergehend in Deutschland leben, ist nicht verfassungsgemäß.

6. 2008 - 1 BvL 10/05 - die Ehelosigkeit als Voraussetzung für die Geschlechtsänderung ist mit dem GG unvereinbar.

7. 2011 - 1 BvR 3295/07 - Sowohl genitalangleichende Operationen als auch die dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit als Voraussetzung für die Personenstandsänderung (§ 8 Abs. 1 Satz 3 und 4) sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. (Art. 2 GG, das Recht auf körperliche Unversehrtheit)



Dienstag, 26. Januar 2016

Olympia hat jetzt neue Regeln für Transgender-Athleten // Olympia now has new rules for transgender athletes

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Olympia hat jetzt neue Regeln für Transgender-Athleten
Künftig ist keine Operation mehr nötig

Tansgender-Athleten sollen künftig auch dann an Olympischen Wettbewerben teilnehmen dürfen, wenn sie sich (noch) keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen haben. Das geht aus einer Reihe neuer Richtlinien hervor, die das Internationale Olympischen Komitee (IOC) veröffentlicht hat (PDF).

Mit der Neuregelung möchte das IOC Diskriminierung  vorbeugen: "It is necessary to ensure insofar as possible that trans athletes are not excluded from the opportunity to participate in sporting competition", heißt es in dem Papier. Operative Veränderungen als Voraussetzung für eine Teilnahme zu verlangen, sei nicht nötig, um fairen Wettbewerb zu garantieren.

Die neuen Richtlinien im Überblick:

Transgender-Athleten dürfen künftig ohne Einschränkungen an Männerwettbewerben teilnehmen.
Damit Transgender-Athletinnen an Frauenwettbewerben teilnehmen dürfen, müssen weiterhin einige Bedingungen erfüllt sein: So muss die Athletin zum Beispiel erklärt haben, dass ihre Geschlechtsidentität weiblich ist; diese Erklärung darf mindestens vier Jahre lang nicht geändert werden. Außerdem muss die Athletin nachweisen, dass ihr Testosteron-Level auf einem dauerhaft niedrigen Wert liegt; das kann weiterhin durch Tests überprüft werden.
Mit den neuen Richtlinien revidiert das IOC den sogenannten "Stockholm Consensus on Sex Reassignment in Sports" aus dem Jahr 2003 (PDF). Darin hieß es noch, dass Transgeder-Athleten nur dann an Männer- beziehungsweise Frauen-Wettbewerben teilnehmen dürfen, wenn alle anatomischen Operationen abgeschlossen sind, inklusive äußerlicher Veränderung der Genitalien. Außerdem mussten sich die Betroffenen lange genug einer Hormontherapie unterzogen haben, "um geschlechtsspezifische Vorteile zu minimieren".

Diese Ansicht sei inzwischen überholt, schreibt das IOC: "Since the 2003 Stockholm Consensus on Sex Reassignment in Sports, there has been a growing recognition of the importance of autonomy of gender identity in society, as reflected in the laws of many jurisdictions worldwide." Mit Blick auf die geschlechtliche Identität sei Autonomie wichtig; das werde sowohl in der Gesellschaft als auch in der Rechtssprechung zunehmend anerkannt.

Die IOC-Richtlinien sollen schon bei den kommenden Olympischen Spielen in Rio de Janeiro gelten. Allerdings stellen sie keine bindenden Regeln dar, sondern sind lediglich eine Empfehlung an Sportorganisationen.



Calvin macht gerade die ganz große Karriere - als Frau
Seit Jahren kriegt er nur Hass ab, fürchtet einmal sogar um sein Leben: Calvin muss kämpfen, um akzeptiert zu werden. Und, um seinem großen Traum näher zu kommen. Er will ein weibliches Model werden.
Der Moment, der Calvin Frank für immer stark machen wird, tut höllisch weh. Es ist Sommer 2012, Calvin ist zwölf Jahre alt. Dass er bald zu den außergewöhnlichsten Jungmodels Deutschlands gehören wird, weiß er noch nicht. Er läuft mit seiner Cousine durch die Gelsenkirchener Innenstadt, sie unterhalten sich, Calvin witzelt herum und lacht dabei laut. Plötzlich kommen zwei Typen auf ihn zu: Sie schlagen zu, treten auf ihn ein. Brutal. „Ich hatte Angst und wusste nicht, ob ich da lebend rauskomme“, so erinnert Calvin sich an die Panik von damals.

Heute sagt er, die Sache mit den Typen, die habe er nie vergessen, aber sie habe ihn selbstbewusster gemacht. Wenn er beleidigt werde, Pöbeleien abkriege, dann würde ihm das zeigen, wie anders er sei - und, dass es wichtig sei, trotzdem zu sich zu stehen.

Calvin ist jetzt 15, geht auf die Realschule und wohnt in der Nähe von Bochum. Aber etwas war und ist anders als bei Gleichaltrigen: „Ich bin männlich und weiblich, mein Geschlecht ist nicht festgelegt. In mir stecken 70 Prozent Mädchen und 30 Prozent Junge", sagt er.

Calvin sitzt in den Räumen von „Cocaine Models“, einer Modelagentur aus Köln, gerade hat er bei der Agentur einen Vertrag bekommen. Calvins Stimme klingt hoch, die blonden Locken fallen ihm ins Gesicht. Er trägt High Heels, eine kurze Leder-Hotpants und ein enges, bauchfreies Oberteil. Sein Agenturchef wird Calvin im Laufe des Tages beim Laufen zuschauen und sagen: „Jemand wie er gehört nach Mailand, Paris und London. Im Ausland werden androgyne Models wie er händeringend gesucht. Er hat sicher eine große Karriere vor sich.“

Calvins Wandlung begann in einem Klamottengeschäft, so erzählt er es. Er war in der fünften Klasse und auf Shoppingtour, als er eine Skinny-Frauenjeans entdeckte, die ihm unglaublich gut gefiel. „Ich habe mich darin sehr feminin gefühlt. Man geht ja dann auch gleich ganz anders.“ Es blieb nicht bei der Röhrenjeans, bald trug er hochhackige Schuhe und fing an sich zu schminken. Heute sitzt der Lidstrich perfekt, auf den Wangen glänzt Rouge.
Doch weil er immer femininer wurde, wendeten sich damals viele von ihm ab. „Ich habe mich erschrocken, ich dachte, dass meine Freunde immer zu mir halten", sagt er. Gezweifelt, ob er auf dem richtigen Weg sei, habe er aber nie: „Ich bin eine Person, die sagt, was sie denkt und sich auch so verhält.“

Trotzdem: Bis heute schlage ihm auf der Straße Hass entgegen, sagt er. Manche Menschen würden „Tunte“ oder „Transe“ raunen. Einige würden aggressiv, wenn sie ihn sehen. „Und natürlich werde ich permanent angestarrt." Manchmal stecken ihm wildfremde Menschen auch ihre Telefonnummer zu. Calvin sagte, er wolle sich gerade vor allem auf die Schule konzentrieren und auf seine Karriere. Und wenn er sich doch verlieben sollte, sei ihm das Geschlecht egal.

Calvin liebt seine weibliche Seite. Trotzdem wolle er keine Vagina haben, sagt er, sondern versuche mit anderen Mitteln, feminin zu sein. Denn: „Auf meine männliche Seite habe ich im Moment keinen Bock.“ Angst mache ihm nur, dass er sich eines Tage eher maskuliner entwickeln könnte. „Ich sehe so gern aus wie eine Frau. Und ich will nicht aussehen wie ein Gemisch.“


Die Jungs, die ihn damals verprügelten, sieht Calvin heute noch manchmal. Mittlerweile hätten sie sich entschuldigt, betrachteten ihn aber noch immer mit Argwohn. Calvin sagt, ihm sei das egal. Seine Reaktion auf Menschen, die ihn hassen: "Na, und?"


Montag, 18. Januar 2016

Struggle for identity Anyone who wants to legally change his sex, encounters outdated laws. These adjust the time the policy is difficult - yet. // Kampf um Identität Wer rechtlich sein Geschlecht ändern will, trifft auf veraltete Gesetze. Diese der Zeit anzupassen, fällt der Politik schwer - noch.

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Kampf um Identität

Wer rechtlich sein Geschlecht ändern will, trifft auf veraltete Gesetze. Diese der Zeit anzupassen, fällt der Politik schwer - noch.

Im Frühjahr 2010 hatte das Versteckspiel für Dirk Becker ein Ende. Fast 40 Jahre hielt er es durch, hatte es bis zur Perfektion getrieben, sich eine Parallelwelt errichtet. Doch im Frühjahr 2010 kam der „Crash“, wie Becker es heute nennt: Eine akute Gallenkolik machte eine Notoperation nötig, Leberschädigungen traten auf. „Was passiert, wenn ich sterbe“, fragte er sich damals, „und meine Frau alles herausfindet?“ Er hätte sich dann nicht mehr rechtfertigen können.
Heute heißt Dirk Becker Lea Becker. Aufrecht sitzt sie am Tisch, Schal, Ohrringe, Oberteil, Uhr, alles passend in Bordeaux gehalten, und zeigt ihren neuen Personalausweis: Becker trägt eine Brille, hat lange dunkle Haare, ihr Kinn ist leicht untersetzt.

Versteckspiel vor den Klassenkameraden

„Schon als kleiner Stopsel bin ich an die Kleiderschränke meiner Mutter und meiner Schwestern, ohne zu wissen, warum ich das mache“, beginnt sie ihre Geschichte. Sie habe es nicht bewerten können, sie wusste nur, dass es „nicht in Ordnung“ ist. Jedes einzelne Detail habe sie sich gemerkt: Wie liegen die Kleider? Wie hängt der Bügel? Wie ist der Schlüssel positioniert? „Ich wollte ja nicht erwischt werden.“ Dass jedoch etwas anders war mit ihr, merkten auch ihre Klassenkameraden: Becker war schüchtern, stotterte und wurde gehänselt. Ihr Leben als detailverliebter Einzelgänger führte sie bis aufs äußerste weiter, beschäftigte sich mit Computer- und Elektrotechnik, machte eine Ausbildung zum Elektroinstallateur und arbeitet heute als Systemingenieurin.
Ihre Frau lernte sie bei einer Tanzstunde kennen. Mit ihr bekam sie zwei Kinder, zog in ein Einfamilienhaus und führte ein ganz normales Leben - bis zu dem Krankenhausaufenthalt 2010. Nachdem sie entlassen worden war, erzählte sie ihrer Frau von heimlich getragenen Kleidern, von Gedanken und Gefühlen, von ihrem Versteck. Diese fragte, ob sie „schwul“ sei. „Nein“, antwortete Becker. „Bist du transsexuell?“ - „Nein.“
Sie habe damals noch nicht gewusst, „wohin die Reise gehen wird“, sagt sie heute. Es brauchte viele „kleine Schritte“, bis ihr klar wurde, dass sie lieber als Frau leben möchte.

Vorbehalte und bürokratische Hürden

In Deutschland gilt Lea Becker damit als „transsexuell“. Wie viele Betroffene auch lehnt sie diesen Begriff aber ab. „Die Leute glauben dann, es hätte was mit Sex zu tun, das hat es aber nicht.“ Becker befürwortet stattdessen den Begriff der „Transidentität“, der den Fokus auf die abweichende Geschlechtsidentität der Personen legt und das Phänomen so weniger pathologisiert.
Es ist allerdings nicht allein die Diskussion um Begriffe, Sternchen und Unterstriche, die das Leben vieler transidenter Menschen erschwert. Neben ihren ganz eigenen persönlichen Problemen stoßen sie nach wie vor auf große gesellschaftliche Vorbehalte und auf bürokratische Hürden.
Um dies zu ändern, hat der Europarat im April 2015 eine Resolution verabschiedet, in der er seine Mitglieder aufruft, Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität zu verbieten und formelle Änderungen des Geschlechts auf Dokumenten wie Personalausweis, Reisepass und Geburtsurkunde „schnell, transparent und leicht zugänglich“ zu ermöglichen. Auch die Bundesregierungstimmte der Resolution zu und setzte sich damit selbst unter Zugzwang. Denn die Regelungen in Deutschland sind bisher alles andere als das.

Schwierige Therapeutensuche

Das 1981 in Kraft getretene „Transsexuellengesetz“ (TSG) regelt die Rechte transidenter Menschen und liest sich, als wenn es aus einer längst vergessenen Zeit stammen würde: „Die antragstellende Person“ müsse „sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig“ empfinden und „mindestens drei Jahren unter dem Zwang“ stehen, „ihren Vorstellungen entsprechend zu leben“. „Mit hoher Wahrscheinlichkeit“ soll darüber hinaus anzunehmen sein, „dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird“. Nur dann hat diese Person ein Recht, ihren Vornamen und Personenstand zu ändern. Überprüft werden sollen diese drei Punkte durch „Gutachten von zwei Sachverständigen“.
Im ursprünglichen Gesetz war vorgesehen, dass für die Änderung des Personenstands auch eine geschlechtsumwandelnde Operation erfolgen muss, damit die Person „dauernd fortpflanzungsunfähig“ ist. 2011 kippte dasBundesverfassungsgericht diese „große Lösung“; sie sei unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Seither sind in wechselnder Lautstärke immer wieder Forderungen von Parteien und Lobbygruppen nach einer Reform oder gar Abschaffung des TSG aufgekommen.
Lea Becker beantragte im November 2014 ihre Vornamens- und Personenstandsänderung. Bis sie dahin gelangte, hatte sie bereits viele ihrer „kleinen Schritte“ absolviert. „Ich war niemand, der das überstürzt macht.“ So ging sie zunächst zu verschiedenen Trans-Gruppen, kleidete sich erstmals als Frau, meldete sich in Internetforen an und begab sich auf die Suche nach einem geeigneten Arzt.
„Am Schlimmsten war es, einen geeigneten Therapeuten zu finden.“ So gelangte Becker anfangs an eine Psychologin, die ihr ein Dreivierteljahr den „Teufelskreis“ aufzeigte und ihr empfahl, das alles „seinzulassen“. Erst bei ihrem zweiten Therapeuten fühlte sie sich ernstgenommen. In Deutschland gibt es noch immer nur wenige Psychotherapeuten, die mit der Materie vertraut sind; dafür musste Lea Becker für jede Sitzung eine vierstündige Zugfahrt auf sich nehmen.

Alltagstest in Frauenkleidern

In einem „schleichenden Prozess“ ging es für sie weiter: Anfang 2012 erzählte sie ihren beiden Töchtern davon, ließ ihre Haare wachsen, unterzog sich zweieinhalb Jahre einer Laserbehandlung, um die Barthaare zu entfernen; ab August 2014 erfolgte eine Hormontherapie. Bereits im Februar 2014 begann sie mit dem Alltagstest, in dessen Verlauf sie ein Jahr lang unter psychotherapeutischer Beobachtung als Frau auftreten musste. Ihre Ehefrau unterstützte sie bei alledem, und so führen beide heute das, was es in Deutschland eigentlich gar nicht geben dürfte - eine gleichgeschlechtliche Ehe.
Nachdem sie ihren Antrag zur rechtlichen Änderung ihres Geschlechts eingereicht hatte, bekam sie von ihrem zuständigen Amtsgericht zwei Gutachter zugewiesen und musste bei diesen insgesamt sechs Stunden vorstellig werden. Ein weiteres Mal galt es, ihre gesamte Lebensgeschichte auszubreiten, jedes noch so intime Versteck preiszugeben oder ganz einfach, wie Becker es sagt, „die Hosen runterzulassen“.

Begutachtung als Tortur empfunden

Bernd Meyenburg ist seit mehr als zwei Jahrzehnten für die Begutachtung transidenter Menschen zuständig. Er leitete Jahrzehnte die psychiatrische Spezialambulanz für Kinder und Jugendliche mit Identitätsstörungen an der Uniklinik Frankfurt. Heute befindet sich Meyenburg im Ruhestand, verfasst dennoch regelmäßig Gutachten. Zu Beginn seiner Zeit als Sachverständiger wurde „Transsexualität“ noch als „psychiatrische Störung“ angesehen und dementsprechend behandelt.
Komme eine transidente Person zu ihm, arbeitet er die drei im TSG aufgeführten Punkte ab: „Fühlt sich die Person dem anderen Geschlecht zugehörig? Besteht dieses Zugehörigkeitsempfinden seit drei Jahren? Wird sich dieses Empfinden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern?“ Für viele, so seine Erfahrung, sei die Begutachtung eine „Tortur“, schon allein, weil sie jedes Mal weite Wege zu ihren Sachverständigen aufnehmen müssten, wo sie erneut ihren ganzen Werdegang auszubreiten hätten.
Hinzu kommen die Verfahrenskosten, die sich je nach Amtsgericht auf bis zu 2000 Euro belaufen können. Das fertige Gutachten schickt Meyenburg an das Gericht. Nach einem kurzen, formalen Gespräch, in dem dieser sich von der Richtigkeit überzeugen muss, entscheidet der Richter, ob er dem Antrag stattgibt.

Geschlechtsempfinden statt Gutachterentscheidung

Zusammen mit seinen Hamburger Kollegen Karin Renter-Schmidt und Gunter Schmidt hat Meyenburg 670 Gutachten nach dem TSG-Verfahren aus den letzten zehn Jahre ausgewertet. In ihrer 2015 in der „Zeitschrift für Sexualforschung“ veröffentlichten Studie kommen sie zu folgenden Ergebnissen: Zum einen hat der Anteil Jugendlicher und junger Erwachsener im Vergleich zu früheren Studien „deutlich zugenommen“; zum anderen haben die Gutachter in nur einem Prozent der Fälle dem Gericht die Ablehnung des Antrages empfohlen. Eine Nachfrage bei Amtsgerichten in Niedersachsen ergab, dass in allen Verfahren das Gericht den Empfehlungen der Gutachter entsprach. Wie viele andere Psychologen und Psychotherapeuten auch plädiert Meyenburg aus diesem Grund für eine Abschaffung des Transsexuellengesetzes in seiner jetzigen Form: „Es kommt letztlich auf das subjektive Geschlechtsempfinden der antragsstellenden Person an und nicht auf die Entscheidung des Gutachters. Warum müssen wir das Leid der Personen dann noch vergrößern?“, fragt er. Ein einfaches ärztliches Attest solle als Nachweis ausreichen.
Auch Lea Becker sieht es so: „Wie kann das ein Mensch entscheiden, der mich nur für ein paar Stunden sieht? Warum kann das nicht mein Therapeut machen, der mich viel besser kennt?“ Um Bedenken zu zerstreuen, dass dadurch ein mehrfacher Wechsel der Vornamen und der Geschlechtszugehörigkeit möglich ist und somit ein erheblicher Verwaltungsaufwand entsteht, empfiehlt Meyenburg zudem die Einführung einer „Karenzregelung“. Diese mache es notwendig, „dass ein Antrag nach einer Frist von sechs Monaten noch einmal bestätigt werden muss, bevor ihm entsprochen wird“.

Streit über Gesetzesreform

Über eine Reform des TSG wird in Deutschland schon lange gestritten. Zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung verweigerte sich noch Innenminister Otto Schily einer Novellierung, in den letzten Jahren scheiterte eine Reform am Widerstand der Unionsfraktion. Doch dieser scheint langsam zu bröckeln. Bereits in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hatte man eine „Reform des Transsexuellenrechts“ aufgenommen; das momentane Gesetz entspreche „nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen“. Es gelte, den Betroffenen „ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“. Getan hat sich bislang allerdings wenig. Immerhin gibt es seit September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (Imag) unter Federführung des Bundesfamilienministeriums, in der an einer „Verbesserung für Inter- und Transsexuelle“ gearbeitet wird, wie es aus dem Ministerium heißt.
Auch der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Marcus Weinberg, ist der Meinung, dass das TSG „grundsätzlich“ überprüft werden müsse: „Es gibt mittlerweile eine andere Wahrnehmung der Personen, die unter ihrem falschen Körper leiden, als noch Anfang der achtziger Jahre.“ Er finde die Mehrfachbegutachtung ebenfalls „problematisch“; dennoch seien „gewisse Vorgaben“ unerlässlich. Seine Fraktion stehe der Diskussion aber „sehr offen“ gegenüber. Zunächst will Weinberg aber die Vorschläge der Imag abwarten.
Bis es zu diesen kommt, wird noch Zeit verstreichen. Das Familienministerium erwartet, dass diese frühestens im Spätherbst 2016 vorliegen und als „Grundlage für die Diskussion“ dienen werden.

Ämter kennen nur zwei Geschlechter

Dabei ist die behördliche Änderung des Geschlechts für transidente Menschen nur eine von vielen Hürden: Standesamt, Führerscheinstelle, Bürgeramt, Rentenversicherung, Finanzamt, Bank. „Es ist eine Schlacht“, klagt Lea Becker. Oftmals wissen viele Behörden gar nicht, wie sie mit transidenten Menschen umgehen sollen, dann entstehe „Unfreundlichkeit infolge von Unwissen“.
Die hartnäckigsten Auseinandersetzungen hat sie bislang mit ihrer Krankenkasse geführt. Schon in den siebziger Jahren hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass die Kassen die geschlechtsangleichenden Maßnahmen von transidenten Personen bezahlen müssen. Im Gegenzug können die Kassen jedoch einen Nachweis für den „Leidensdruck“ der Antragssteller verlangen. Die Folge ist eine unglückliche Verschränkung der rechtlichen mit der medizinischen Ebene, die bis heute anhält.

Kampf um Kostenübernahme

So fordern die Krankenkassen für die Übernahme der geschlechtsangleichenden Operationen die beiden Gutachten der Sachverständigen und lassen diese durch ihre Medizinischen Dienste (MDK) prüfen.
Becker erreichte vor knapp einem Monat ein Schreiben des für sie zuständigen MDK, ihr Antrag auf Kostenübernahme ihrer geschlechtsangleichenden Operationen müsse abgelehnt werden. Grund: Im Zuge ihrer psychotherapeutischen Behandlung war 2011 eine Depression diagnostiziert worden. Die Krankenkasse griff diese Diagnose heraus und verweigerte Becker die Kostenübernahme. Sie bringt das Dilemma der Verzahnung auf den Punkt: „Anfangs müssen Sie genug leiden, damit der Weg stattfindet, dann anschließend aber wieder nicht, sonst wird die OP nicht gezahlt.“
Becker legte Widerspruch bei der Krankenkasse ein. Einige Zeit nach unserem Gespräch akzeptierte der MDK diesen, um im gleichen Schreiben aber vermeintlich fehlende Dokumente einzufordern. Der MDK Rheinland-Pfalz, der für Lea Beckers Fall zuständig ist, wollte sich gegenüber dieser Zeitung nicht äußern. „Der Kampf geht weiter, aber langsam setzt er mir zu und geht an die Substanz“, sagt Becker.

Krankenkassen fürchten teure Operationen

In seiner Resolution vom April fordert der Europarat auch die gesetzlichen Krankenversicherungen explizit auf, die Verfahren für eine Geschlechtsangleichung von transidenten Menschen zu erstatten. Dass die deutschen Krankenkassen der Aufforderung folgen, ist eher unwahrscheinlich. Geschlechtsangleichende Operationen sind teuer und werden bei den steigenden Zahlen der Antragsteller Personen die Kassen noch stärker belasten.
Wurden 1995 noch 400 solcher Operationen nach dem Verfahren des TSG durchgeführt, waren es 2013 bereits 1417. Auch aus diesem Grund verbleiben die Krankenkassen bei ihrer Ansicht, was die Einstufung von Transidentität als Krankheitsbild angeht: „Erst durch den klinisch relevanten Leidensdruck wird Transsexualität im Einzelfall zu einer krankheitswertigen Störung beziehungsweise zu einer behandlungswürdigen Erkrankung im Sinne des Krankenversicherungsrechtes“, lässt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen wissen. Sollte zudem die Begutachtung durch Sachverständige im Zuge einer Reform des TSG wegfallen, dürften die Kosten für die Krankenkassen noch weiter steigen. „Dann werden eben die Krankenkassen von den Therapeuten die Gutachten direkt einfordern“, vermutet Meyenburg.

Europäische Nachbarn machen es besser

Schnell dürfte sich an der rechtlichen Situation transidenter Menschen in Deutschland also nichts ändern. Andere Länder in Europa sind der Bundesrepublik dagegen mehrere Schritte voraus: Schweden schaffte 2012 den Gutachterzwang ab, Dänemark folgte zwei Jahre später mit einer noch weiter gehenden Regelung, indem es die rechtliche Anerkennung allein an die Selbsteinschätzung der antragstellenden Person knüpfte. Im Mai 2015 ging Malta, bis dahin bekannt für äußerst diskriminierende Verhältnisse, sogar so weit und verankerte den Schutz der persönlichen Geschlechtsidentität in seiner Verfassung. In vielen anderen europäischen Ländern laufen momentan Gesetzesverfahren, die ähnliche Regelungen vorsehen.
Bis es in Deutschland allerdings so weit sein wird, hat Lea Becker wohl schon ihre geschlechtsangleichenden Operationen hinter sich. Die wird sie machen lassen, zur Not auch ohne Unterstützung der Krankenkasse. „Für mich ist die kleine Lösung keine Lösung.“ Ihr Termin für die OP ist auf Ende 2017 festgelegt - erst dann kann sie ganz aus ihrem Versteck herauskommen.
Quelltext: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/transsexualitaet-der-kampf-um-identitaet-14006013.html

Dienstag, 12. Januar 2016

"I am fighting against the bias of the philistine, of a phenomenon, an abnormality in my searches. As I am now, so I am a very ordinary woman " // Ich kämpfe gegen die Voreingenommenheit des Spießbürgers, der in mir ein Phänomen, eine Abnormität sucht. Wie ich jetzt bin, so bin ich eine ganz gewöhnliche Frau


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„Ich kämpfe gegen die Voreingenommenheit des Spießbürgers, der in mir ein Phänomen, eine Abnormität sucht. Wie ich jetzt bin, so bin ich eine ganz gewöhnliche Frau“

Lili Elbe (* 18. Dezember 1882 in Vejle, Dänemark; † 12. September 1931 in Dresden), geboren als Einar Wegener [Andreas Sparre], dänische Malerin, eine der ersten Menschen, die sich geschlechtsangleichenden Operationen, im Institut von Magnus Hirschfeld und der Dresdener Frauenklinik, unterzog.

Lili Elbe zählte damals in ganz Europa zu den aufsehenerregendsten Fällen von Kurt Warnekros [Werner Kreutz], Gynäkologe und Leiter der Frauenklinik in Dresden, sowie von Magnus Hirschfeld [Professor Hardenfeld] an seinem Institut für Sexualwissenschaft [Institut für Seelenkunde] in Berlin.

Nach mehreren Operationen, die zu einer Geschlechtsangleichung führten, wurde auch ein Versuch der Transplantation einer vollständigen Gebärmutter unternommen. Sie verstarb am 12 September 1931 in der Frauenklinik und wurde ebenda am 15. September 1931 beerdigt. Bekannt ist, dass sie an einer Herzlähmung starb und diese als Folge der letzten Operation gesehen werden kann. Genaueres ist jedoch unklar, da die Aufzeichnungen der Frauenklinik im Krieg verloren gegangen sind.

Es war der Sommer im Jahr 1929 als Lili Elbe in Paris auf das Anraten einer Freundin hin Kurt Warnekros in einem Pariser Hotel traf. Zu diesem Zeitpunkt klagte sie regelmäßig über starke Schmerzen im Unterleib und hatte bereits mehrere renommierte Ärzte erfolglos besucht. Es fand eine kurze Anamnese statt, gefolgt von einer palpierenden Untersuchung. Danach stand für Kurt Warnekros eine Diagnose fest, die er aber für sich behielt und Lili Elbe empfahl alsbald nach Berlin aufzubrechen, um dort Magnus Hirschfeld zu treffen und im Anschluss nach Dresden zu reisen.

Im Februar 1930 kam Lili Elbe der Anweisung von Kurt Warnekros nach und begab sich nach Berlin. Am ersten Tag im Institut für Sexualforschung war es vermutlich Felix Abraham [Professor Arns], welcher für Kurt Warnekros eine erste Begutachtung durchführte, sowie ein Blutbild erstellte, da er im Institut als Forensiker tätig gewesen war. Am zweiten Tag im Institut traf Lili Elbe dann auf Magnus Hirschfeld, der ihr zu Beginn einen Fragebogen überreichte. Im Gespräch teilte er dann mit, dass eine Überweisung in die Frauenklinik Dresden nur stattfinden kann, wenn in Berlin bereits eine erste Operation erfolgt wäre. Dabei betont er „Frau“ in Frauenklinik und verweist auf die derzeitige äußerliche Erscheinung. Als sicher anzunehmen ist, dass damit eine Kastration (Orchiektomie) gemeint gewesen war. Offen ist jedoch die Durchführung einer Penisamputation (Penektomie), weil Details der Operation nicht genau thematisiert werden. Am dritten Tag im Institut erfolgten ein weiteres Gespräch und eine erneute Blutabnahme, da die Ergebnisse des ersten Blutbildes eindeutig weiblich ausgefallen waren. Bei wem die Behandlung am dritten Tag stattfand ist jedoch unklar.

Die erste Operation, von der Magnus Hirschfeld sprach, fand in einer Praxis in Berlin statt und er selbst war auch zugegen. Am 4. März 1930 fand sich Lili Elbe dort ein. Wahrscheinlich handelte es sich dabei um Ludwig Levy-Lenz [Professor Gebhard], der seine Praxis am Rosenthaler Platz hatte und einen Schwerpunkt in Gynäkologie, sowie kosmetischer Medizin hatte. Ebenso veröffentlichte Levy-Lenz einige Berichte über ähnliche Operationen [1]. Am 5. März fand die Operation dann in Anwesenheit eines Assistenten von Kurt Warnekros statt, damit dieser ihm direkt berichten konnte.

Die anfänglichen Veränderungen nach der Operation verwunderten auch die Ärzte. So war die Stimme von Lili Elbe viel höher als zuvor und einem Sopran gleich. Die Gesichtszüge wurden weiblicher und von dem Personal wurde sie als Frau wahrgenommen.

Am 14. März 1930 bereitete Lili Elbe ihre Abreise nach Dresden vor und musste noch eine letzte Blutabnahme über sich ergehen lassen. Der Assistenzarzt, der diese in der Praxis von Levy-Lenz durchführte, erkannte sie nicht wieder.

In der Frauenklinik Dresden musste noch einige Zeit des Wartens vergehen, weil die Folgen der ersten Operation noch nicht abgeheilt waren. Am 26. Mai 1930 führte Kurt Warnekros dann die geschlechtsangleichende Operation durch. Sicher ist, dass er weibliche Gonaden (Ovarien) transplantierte. Weitere Details der Operation werden nicht genannt und sind auch nicht mehr zu rekonstruieren.

Im Juli 1930 wurde Lili Elbe gesund aus der Frauenklinik Dresden entlassen und reiste mit ihrer Frau Gerda [Grete] nach Kopenhagen. Dort verbrachte sie ihre Zeit im Kreis von Freunden und Bekannten aus ihrer Zeit in der Kunstszene Kopenhagens, um dann am 14. Juni 1931 für eine letzte Operation in die Frauenklinik zurückzukehren.

Anfangs war Kurt Warnekros wohl nicht überzeugt von der Idee sie noch einmal zu operieren und ließ sich dann nach einer weiteren Untersuchung doch darauf ein. Lili Elbe hatte den Wunsch einmal eine richtige Mutter werden zu können, so dass die Vermutung der Transplantation einer Gebärmutter sehr naheliegend ist [2]. Am 17. Juni 1931 wurde Lili Elbe operiert. Nach der Operation nehmen die Berichte von starken Schmerzen und dem Gefühl von Schwäche, sogar dem Willen zu sterben, nicht ab und vier Monate später, am 12. September, verstarb Lili Elbe im Kreis der Familie.

Anfang September schrieb sie noch einen letzten Brief:

„…Jetzt weiß ich, dass der Tod kommt…ich habe heute Nacht von Mutter geträumt…sie nahm mich in ihre Arme…sie sagte Lili zu mir….und Vater war auch dabei…“

Über die familiären Umstände von Lili Elbe ist nur wenig bekannt. Sie wurde als jüngstes von vier Kindern, drei Söhnen und einer Tochter, eines Kaufmannes in Vejle, Dänemark geboren. Väterlicherseits stammt die Familie von Mallorca und erst die Großeltern zogen nach Jütland. In jungen Jahren wurde Lili oft aufgrund ihrer langen blonden Locken und sehr hellen Haut für ein Mädchen gehalten. Im Alter von 5 Jahren verlieh ihr der Kindergarten für gute Leistungen im Sticken und Stricken eine Auszeichnung im Handarbeiten. Von ihren Brüdern ist sie oftmals wegen ihrer Mädchenstimme gehänselt worden. Die Schulzeit verbrachte Lili sehr unauffällig. Sie besuchte oft die Bibliothek und war als „richtiger Junge“ an Prügeleien beteiligt. Im Schwimmunterricht empfand Sie jedoch immer ein Unbehagen aufgrund ihrer Knabenfigur. Die Jungen waren im Vergleich meist körperlich weiter entwickelt als sie, wie sie berichtete.

Im Anschluss an das Gymnasium folgte im Alter von 19 Jahren ein Studium an der Königlich Dänischen Kunstakademie in Kopenhagen. Im Laufe des ersten Jahres lernte sie dort Gerda kennen und beide verliebten sich auf den ersten Blick ineinander. Ein Jahr später heirateten beide und einige Jahre später waren sie in der europäischen Künstlerszene sehr begehrt. Sie reisten viel und verbrachten ihre Zeit in Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und hatten Zeit Lebens eine enge Bindung an Kopenhagen. Auf frühen Bildern von Gerda finden sich bereits Motive und Darstellungen von Lili Elbe und sie nahm diesen Vornamen bereits ein paar Jahre vor ihrer ersten Operation an. Der Nachnahme Elbe kam erst später in der Frauenklinik Dresden hinzu und sollte sie an jenen Ort erinnern, der ihr ein neues Leben schenkte. Dort beschloss sie dann auch ein Buch über ihr Leben zu schreiben, welches ein Jahr später von Niels Hoyer herausgegeben wurde und auf Deutsch erschien. Am 5 Juni 1931 beschloss Lili Elbe, sollte sie die letzte Operation nicht überleben, ihr Buch mit den Worten von Hans Jäger ausklingen zu lassen.

Diesem Wunsch komme ich an dieser Stelle zum Abschluss gerne nach:

„Ich wollte, dass, wenn ich selber nicht mehr bin, mein tristes Liebesbuch meine Hinterlassenschaft sein würde, als ein Zeugnis, dass ich einmal gelebt! Ich bilde mir ein, dass dieses Buch gelesen werden würde – gelesen, wie wenige Bücher -, von allen, die unglücklich lieben, denen es in die Hände fallen würde durch Jahre und aber Jahre -, und mir ist, als könnte ich allen von ihnen die Hand drücken. Und danach habe ich ein so unsagbares Verlangen, ja, das ist eigentlich das einzige Verlangen, das ich habe, wenn ich jetzt allem Lebewohl sagen muß – oh, Sie ahnen nicht, was für eine letzte Genugtuung dies für mich sein würde.“

— Hans Jäger in Lili Elbe


Was wäre wenn, schlichte Überlegungen was Minderheiten betrifft! // What if, simple considerations relates to what minorities!

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Was wäre wenn, schlichte Überlegungen was Minderheiten betrifft!

Immer schwer alles zu Überblicken und zu Verstehen mehr noch wenn man es selbst nicht einordnen kann, das passiert in jeglichen Lebenslagen!

Schrieb einen kurzen Jahresrückblick zu seiner Zeit, sehr kurz, da wenn man ehrlich ist, um alles zu Schreiben was das Jahr 2015 betrifft, würde eine Großteil des Blog voll sein!

Auch in diesem Vergangen Jahr haben wir so einige Berichte in unserem Blog gebracht, einige welche einem die Sprache verschlagen andere um zu zeigen wie groß doch die Kluften sind zwischen Minderheiten und angeblicher „Normalität“, das betrifft nun nicht nur Transgender nein ganz gewöhnliche Menschen.
Eine Erklärung des Wortes „Minderheit“ denke ich brauchen wir nicht da das Wort sich selbst Erklärt!
Wie steht es nun mit „Normalität“ eine Definition, nun denke diese gibt es wie es Menschen auf der Erde gibt, aber um es kurz zu machen.

Meine ganz Subjektive Einstellung wäre, man muss über den Tellerrand schauen, die Zeit beachten, aber ganz besonders auf diese sogenannte Evolution oder auch Fortschritt.
Über Fortschritt freut sich jeder, aber nicht immer wird dieser Fortschritt oder Evolution als diese auch wahrgenommen!

Es liegt an vielen Faktoren, aber Grundsätzlich ist Normalität dann die große Masse, die Mehrheit der Bevölkerung in jeder Gesellschaft, diese Gesellschaften können stark Beeinflusst sein.
Andere sagen Prägung andere Religion usw., gestern Abend sagte eine junge Frau im TV das Schöne an Deutschland ist das die Regierung vom Glauben bzw. der Religion getrennt ist!
Wenige Worte aber sehr Bedeutsame!

Aber etwas was mich persönlich Evolution oder Fortschritt sehen lässt, ist der Fakt das in meiner Jugendzeit einiges sehr Unterschiedlich ist zu heute!

Ein Großteil meiner Kindheit und Jugend im Heim, bis 1975, nun in diesen Jahren wurden von den Insassen um nicht Zöglinge oder schwer Erziehbare wie wir damals Bezeichnet wurden, einige Tattoos gemacht, aus vielerlei Gründen. Im Jahr 1975 kam die Volljährigkeit mit 18 Jahren.

Dese meist Unschuldigen Tattoos, waren für einige eine Behinderung für das kommende Leben!
In diesen Jahren waren Tattoos sehr Verpönt auf Deutsch „Sie waren Vorbehaltslos für Straftäter also Verbrecher oder Seeleute!

Schauen wir uns 2015 an, sind Tattoos ein Mode Trent mit Anfang aber ohne Ende, es ist „Normal“!

Selbst Präsidenten wie dieser der USA versucht als mächtigster Mann „angeblich“ ein Neues Waffen-Gesetz für die Bürger der USA zu bringen, „Normal“, nein nicht Normal es entspricht nicht den Lobbyisten der Industrie! Scheiße auch als angeblich mächtigster Mann der Welt, eine große Minderheit von Müttern und Vätern welche Angst um Ihre Kinder haben, haben gelitten!

Nun ja die oder eine der größten Industrien beruhen auf Diskriminierung in der USA, der angebliche Krieg gegen die Drogen ist der versteckte Krieg „weiser Mann, schwarzer Mann“ uns allen Bewusst, doch hat diese große Masse an schwarzen Mitbürgern keine Kraft das Ungerechte zu Beheben.
Aber das ist keine Evolution sondern eine ganz große und gemeine Manipulation der wirklich Mächtigen welche im verborgen bleiben.

Ja die USA vieles anders als das was man im TV sieht, diese abscheuliche Realität wir sehen dieses ja in Serien wie das Pfandhaus in einer ehemaligen Industrie-Stadt, die Armut die Hoffnungslosigkeit ein Schauspiel der Belustigung für andere Gesellschaften.

Von Herrn Putin gar nicht zu sprechen, denn dort in seiner Regierung spielt die Kirche und der Glaube eine ganz besondere Rolle, da nun viele Menschen Diskriminiert werden, bestraft und gedemütigt werden mehr noch in unseren Medien erscheinen die Videos wie der Mopp aufgestachelt durch die Regierung eine Hetz-jagt  macht auf jegliche Gruppe von Transgender Personen und Menschen, weg mit dem Pack, so wie früher auch unser A. Hitler verlauten ließ!

Lesben, Homosexuelle um nur die wichtigsten zu benennen sind Geistesgestört und Krank, aber gut genug in Arbeitslagern zu arbeiten ohne Menschen-Rechte!
Herr Putin interessieren keine Grenzen, Ihn interessiert das Volk, natürlich nur das welches Ihn dann auch Wählen wird, zum na ja jegliches Wort wäre zu viel!
Es gibt keine Gegner keine Opposition, wenn ja werden diese Mundtot gestellt, Herr Putin findet die Mittel, wie nicht, der ganze Staat gehört Herrn Putin!

Ein Reporter sagte, Herr Putin braucht nicht viel, es reichen 2 Löcher in all seinen Grenzen eine zum Gas ausführen das andere um Rohöl auszuführen, einige Millionen welche seine Felder und Pipeline versorgen und der Rest geht Ihm am Arsch vorbei!

Ein Typisches gutes Beispiel das nicht immer die große Masse von Menschen die Normalität herstellen, sondern intelligente Politiker welche durch Täuschung alles an sich Reisen, um dann eine schleichende Diktatur herbei zu führen, die Macht!

Aber das sind ja die groß Mächte aber Polen alle Erstaunen, aber es war und ist Ersichtlich was gerade gefördert wird, eine Diktatur über die Dummheit und das Vertrauen das blinde Vertrauen in die gewählten Politiker, jetzt geht einigen ein Licht auf doch ist es zu Spät. Die Medien werden vom Staat kontrolliert, wie bei Herrn Putin im Übrigen ja auch!

Ist das alles traurig oder?????

Nikita Noemi Rothenbächer  
  

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...