Donnerstag, 18. Januar 2018

According to "Politico", a new policy aims to enable health care workers to refuse certain treatment on grounds of faith. /// Laut "Politico" soll eine neue Richtlinie Angestellten im Gesundheitsdienst ermöglichen, bestimmte Behandlungen aus Glaubensgründen zu verweigern.


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Laut "Politico" soll eine neue Richtlinie Angestellten im Gesundheitsdienst ermöglichen, bestimmte Behandlungen aus Glaubensgründen zu verweigern.
Das US-Gesundheitsministerium hat laut einem Bericht des Portals "Politico" vom Mittwoch Richtlinien erarbeitet, die es Mitarbeitern im Gesundheitswesen erlauben sollen, aus religiösen oder moralischen Gründen bestimmte Behandlungen abzulehnen.

Dazu zählten u.a. Abtreibungen und Behandlungen von Transpersonen im Rahmen ihrer Transition. Das derzeit nur durch einen von Trump ernannten Beamten kommissarisch geführte Ministerium wolle dazu seine Bürgerrechtsabteilung umbauen und auch Personen beraten, die sich von ihrem Arbeitgeber zu solchen Praktiken genötigt fühlen sehen.

Der "Politico"-Bericht lässt offen, ob die Richtlinien auch Ärzte umfassen und wie weit die Ablehnungsmöglichkeiten sind: Eine ähnliche Regelung aus der Zeit von George W. Bush hatte etwa dazu geführt, dass auch HIV-Positiven eine Behandlung verweigert werden konnte oder dass sich Fahrer von Krankenwagen weigern durften, Schwangere mit dem Wunsch einer Abtreibung zu transportieren. Offene Richtlinien zur Religionsfreiheit könnten auch zur generellen Ablehnung von LGBTI-Patienten oder etwa von lesbischen Frauen im Bereich der Reproduktionsmedizin führen, fürchten Aktivisten.

Das Gesundheitsministerium hatte bereits im Dezember für Schlagzeilen gesorgt, als es der ihm unterstellten Gesundheitsbehörde CDC und weiteren Abteilungen verboten haben soll, in Anträgen u.a. den Begriff "Transgender" zu benutzen (queer.de berichtete). Was genau erlaubt und verboten ist, ist auch Wochen später unklar.

Die neuen Richtlinien würden nun im Weißen Haus beraten und könnten noch in dieser Woche beschlossen werden, so "Politico" – möglicherweise am Freitag, an dem in Washington die jährliche Demonstration von Abtreibungsgegnern, der "Marsch für das Leben", stattfindet. Trump soll mit einer Video-Botschaft dazu geschaltet werden.

"Wenn er angenommen wird, wäre dieser Vorschlag ein weiterer schädlicher Angriff auf LGBTQ-Menschen durch Donald Trump und Mike Pence", kommentierte die "Human Rights Campaign". "Gesundheitsfachkräfte haben eine professionelle und ethische Verpflichtung, allen, die sie benötigen, medizinische Versorgung zukommen zu lassen." Bigotterie dürfe gerade dort keinen Platz haben, wo "die Schwächsten in unserer Gesellschaft Hilfe suchen".

Harper Jean Tobin vom "National Center for Transgender Equality" betonte: "Hier wird Religion genutzt, um Menschen dafür zu schaden, dass sie missbilligen, wer sie sind. Jede Richtlinie, die eine Lizenz zur Diskriminierung gewährt, wäre eine Schande und eine Verhöhnung des Prinzips von religiöser Freiheit, die wir alle schätzen."

Einsatz für religiöse Diskriminierung

Die Trump-Regierung hatte sich im Laufe des letzten Jahres, vor allem auf Druck des Vizepräsidenten Mike Pence, für eine stärkere Berücksichtigung der vermeintlichen "Religionsfreiheit" in Gesetzen und vor Gerichten stark gemacht. So erließen Trump und das Justizministerium unter Homo-Hasser Jeff Sessions Gesetze und Richtlinien, die Glaubensfreiheit über Fragen der Antidiskriminierung speziell von LGBTI stellen (queer.de berichtete), während das Ministerium zugleich (u.a. religiös begründete) Diskriminierung gegen Homo- und Transsexuelle nicht mehr zu seinen nationalen Einsatzaufgaben zählen will (queer.de berichtete).

Bereits im Februar wurde ein Dekret Obamas aufgehoben, mit dem transsexuelle Schüler mit Hilfe des Justizministeriums ihre Rechte durchsetzen sollten (queer.de berichtete). Präsident Trump hatte zudem selbst per Dekret ein Verbot von Trans-Personen in Militär erlassen (und damit ebenfalls ein Dekret Obamas aufgehoben), das allerdings zuletzt vorerst vor Gerichten scheiterte (queer.de berichtete).

Erst am Dienstag hatte Trump zum (von allen Präsidenten jährlich proklamierten) "Tag der Religionsfreiheit" erklärt, dass leider nicht jeder diesen Wert schätze, indem er etwa im Fall von politischer Religionsausübung eine Steuerfreiheit aussetze oder "Menschen zum Befolgen von Gesetzen zwingt, die ihre grundlegenden religiösen Werte verletzen": "Niemand, seien es Nonnen, Krankenpfleger, Bäcker oder Geschäfteinhaber, sollten gezwungen werden, zwischen ihren Glaubenssätzen und der Einhaltung der Gesetze zu wählen", so Trump – ein Streit um die Verweigerung einer Hochzeitstorte an ein schwules Paar landet in Kürze vor dem Supreme Court (queer.de berichtete).

Während Trump diesen Tag proklamierte, hatte er im letzten Sommer auf den von Präsident Barack Obama eingeführten "Pride Month" verzichtet. In seiner Proklamation zum Welt-Aids-Tag hatte Trump letzten Dezember Schwule als eine Hauptbetroffenengruppe mit keiner Silbe erwähnt (queer.de berichtete). Die beiden Beratungsgremien des Präsidenten im Kampf gegen die Krankheit sind derzeit aufgelöst oder unbesetzt.




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In the dispute over the trans ban in the military, the US government is defeated for the fifth time in court. The Pentagon still wants to put obstacles in the way of trans people. /// Im Streit um das Trans-Verbot im Militär erleidet die US-Regierung zum fünften Mal eine Niederlage vor Gericht. Das Pentagon will Transpersonen aber trotzdem Steine in den Weg legen.


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Im Streit um das Trans-Verbot im Militär erleidet die US-Regierung zum fünften Mal eine Niederlage vor Gericht. Das Pentagon will Transpersonen aber trotzdem Steine in den Weg legen.
Ein Bundesberufungsgericht im US-Bundesstaat Virginia hat am Donnerstag in einem Urteil bekräftigt, dass Transpersonen ab dem 1. Januar gleichberechtigt als Rekruten angenommen werden und im Militär dienen dürfen. Die Trump-Regierung hatte argumentiert, dass die Gleichbehandlung von Transpersonen in den Streitkräften die militärische Bereitschaft gefährden könne, und eine vorläufige Aussetzung eines Urteils der Vorinstanz beantragt.

Die drei Richter des Gerichtes in Richmond, allesamt von demokratischen Präsidenten ernannt, stellten sich damit auf die Seite von sechs transsexuellen Soldatinnen und Soldaten, die gegen das von Präsident Trump verkündete Verbot geklagt hatten. Der Fall könnte vor dem Supreme Court landen, in dem es seit der Ernennung von Neil Gorsuch durch Präsident Trump eine konservative Mehrheit gibt.

Trump hatte das zuvor von Präsident Barack Obama aufgehobene Trans-Verbot überraschend im August erneuert – die Ankündigung erfolgte via Twitter (queer.de berichtete). Der republikanische Präsident begründete den Schritt damals mit "enormen medizinischen Kosten" und "Störungen" im Ablauf des Militärs, die die Transpersonen mit sich brächten.
Bisher hatte die Trump-Regierung Niederlagen in allen Verfahren zum Trans-Verbot an Bundesgerichten erlitten. Ende Oktober ordnete ein Bundesgericht in Washington die vorläufige Aussetzung des Verbots an, weil es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in der Verfassung verstoßen würde. Die verkündeten Richtlinien beruhten "nicht glaubhaft auf berechtigte Bedenken hinsichtlich der militärischen Wirksamkeit oder Budgetbeschränkungen", sondern seien "stattdessen von dem Wunsch geleitet, generell eine Missbilligung von Transgender-Personen zu bekunden", so Richterin Colleen Kollar-Kotelly damals (queer.de berichtete).

Im November schloss sich ein Bundesgericht in Chicago dieser Position an (queer.de berichtete); das Urteil wurde nun von den Richtern in Richmond bestätigt. Ein Eilantrag der Regierung gegen die Entscheidung von Kollar-Kotelly, um das Verbot vorläufig umsetzen zu dürfen, war zuvor von ihr abgewiesen worden (queer.de berichtete). Mitte Dezember hob zudem ein weiterer Richter in Seattle in erster Instanz das Trans-Verbot vorläufig auf.

Trump-Regierung: Trans-Männer müssen Frauen-Unterwäsche tragen

Leicht will es die Trump-Regierung Trans-Soldaten allerdings nicht machen: So ordnete das Verteidigungsministerium in einem am Dienst veröffentlichten Memo vom 8. Dezember an, dass Transpersonen, sollten sie im Militär erlaubt werden, zwar gleichbehandelt werden sollten wie andere Soldaten. Sie müssen sich aber bestimmten Regeln unterziehen – so müssen transsexuelle Männer weibliche Unterwäsche tragen, sofern sie sich noch nicht geschlechtsanpassenden Operationen unterzogen haben. Einen Grund für die bizarre Unterwäscheregelung wurden in dem Memo nicht genannt.




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Samstag, 13. Januar 2018

This Hyprogresie and ignorance / Das Unglaubliche

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This Hyprogresie and ignorance    / Das Unglaubliche


Ja als erstes, wir sind noch da, was erstaunlich erscheinen vermag!
Da mein Profil von "Google" ja Bekanntlich gesperrt wurde, mit der Begründung mein Blog verbreitet "Pornographische
-Inhalte !
Was Google wo möglich nicht beachtete ist das alle Berichte mit Datenangaben hier Veröffentlicht werden, heißt so mit jegliche Autoren der Berichte, nimmt Google an, es sind Autoren oder Reporter welche sich mit Pornographie beschäftigen!

Tja wir sind der Meinung das wir nur dieses Veröffentlichen was die Minderheit von "Transgender" beschäftigt meist aber in den Medien nur "Oberflächlich und mehr noch die Oberflächlichkeit zeigt, mit welchen vor und insbesondere unsere Politiker weltweit umgehen"!

Wo möglich hat Google doch besser nachgeschaut, denn der Blog sollte geschlossen werden, aus reiner Diskrimination, das ist unsere objektive aber ehrliche Meinung!

Die Ereignisse überschlagen sich Weltweit!
Fangen wir in Deutschland an, vor und bei der Bundestagswahl wurden Transgender noch beachtet, man brauchte diese Stimmen!
Nach der Wahl, die Vergessenheit für diese Minderheit, nun ja der große Wurf, "die Ehe für alle", doch nur weil diese SPD es offen wie ehrlich zeigte, das CDU wie auch CSU immer dagegen kämpften oder blockierten!

Plötzlich ging alles, das Erstaunen "Deutschland" hat es Überlebt, es lebe die Demokratie!

Leider und weiterhin Besorgnis bereitet der Fakt das weiterhin Kinder welche als Intersexuelle geboren werden noch immer Zwangs-Operationen erleiden.
Die Bundesregierung weiß und ignoriert es, welch eine Schande!

Zu unserem "Genius" Herr Präsident D. Trump, kann man sehr vieles sagen, vor und insbesondere das Er nun zu seinem Rassismus steht, auch wenn Er es leugnet!

Besonders gegen andere Menschen, wie Schwule-Lesben-Transgender doch insbesondere diese 12-13 Millionen Afroamerikanischen welche in der USA leben!
Der Krieg gegen all diese welche nicht in das Bild des Präsidenten passen, soweit das Er bestimmte Wörter in seinem Haus verbieten ließ, welche mit Transgender zutun hat!

Erstaunlich oder, einige werden es nicht glauben!
Auch glaubt keiner, das der angebliche Krieg gegen Drogen, nur die Entschuldigung ist umso denn Rassismus welche die US-Behörde gegen Afroamerikanischen betreibt!
Die Gefängnisse sind voll, voll von Unmenschlichkeit voll von Menschenrechts-Verletzungen, fast alle werfen Gewinn ab, und Privatisierungen der Haftanstalten, der Gefangene ist Handelsware geworden!

Wir fragen uns, wer provoziert denn diese Ungerechtigkeiten, wenn nicht der Präsident Herr D.Trump?

Grüsse Nikita Noemi Rothenbächer





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Montag, 18. Dezember 2017

Ab sofort muss die amerikanische Gesundheitsbehörde auf Anweisung der Regierung auf einige Wörter verzichten. Ein Mitarbeiter unterstellt ideologische Gründe.


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Trump verbietet Gesundheitsbehörde sieben Wörter
Ab sofort muss die amerikanische Gesundheitsbehörde auf Anweisung der Regierung auf einige Wörter verzichten. Ein Mitarbeiter unterstellt ideologische Gründe.
ie amerikanische Regierung hat nach einem Bericht der „Washington Post“ der Gesundheitsbehörde CDC eine Liste von sieben Wörtern gegeben, die sie nicht in bestimmten Dokumenten verwenden darf. Verboten sind demnach „Transgender“, „verwundbar“, „Fötus“, „Diversität“ (Vielfalt), „Anspruchsberechtigung“, „auf wissenschaftlicher Grundlage“ (engl. science-based) und „auf der Grundlage von Beweisen“ (engl. evidence-based) in allen offiziellen Papieren, die von der CDC - der Topgesundheitsbehörde der Vereinigten Staaten - im Zusammenhang mit ihrem Budgetvorschlag für das nächste Haushaltsjahr erstellt werden.
Das hätten hochrangige CDC-Beamte Mitarbeitern am vergangenen Donnerstag mitgeteilt, schilderte die Zeitung am Samstag unter Berufung auf einen Politikanalysten, der an dem Treffen teilgenommen hatte. Demnach reagierten die Menschen im Raum mit „Ungläubigkeit“. Er selber habe einen derartigen Schritt aus ideologischen Gründen bisher noch nie erlebt, wurde der Analyst zitiert.
Der Zeitung zufolge werden die nun verbotenen Wörter unter anderem im Zusammenhang mit bestimmten Forschungsprojekten und Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung verwendet. Als Beispiel wurden Programme zur Verhütung von Aids unter Transgendern oder Forschungen zu den Auswirkungen des Zika-Virus auf Föten genannt.
In einigen Fällen wurden den CDC-Mitarbeitern nach Angaben der Zeitung alternative Formulierungen vorgeschlagen. Demnach hält es die Trump-Regierung für eine gute Idee, statt „auf wissenschaftlicher Grundlage“ oder „auf der Grundlage von Beweisen“ zu sagen: „Die CDC basiert ihre Empfehlungen auf Wissenschaft unter Berücksichtigung öffentlicher Standards und Wünsche.“
Die CDC ist dem Gesundheitsministerium unterstellt, hat mehr als 12.000 Mitarbeiter und ein jährliches Budget von umgerechnet etwa sechs Milliarden Euro. Sie ist nicht nur in den Vereinigten Staaten aktiv, sondern weltweit, und ihre Aufgaben reichen von der Verhütung ansteckender Krankheiten über Nahrungsmittelsicherheit bis hin zur Bekämpfung von Krebs und Herzerkrankungen.
Quelltext: http://www.faz.net/aktuell/politik/trumps-praesidentschaft/trump-verbietet-gesundheitsbehoerde-woerter-wie-transgender-15344291.html


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Angriffe welche Unmoralisch und Gesetzeswidrig erscheinen


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Angriff auf Transgender.....

Die Nachricht war so, dass man sie kaum glauben konnte. Aber sie ist wahr. Das Bundesverfassungsgericht hat vor einigen Wochen das Transsexuellengesetz verteidigt und damit eine Institution gestärkt, die die Menschenwürde transidenter / transsexueller Menschen verletzt. Und jetzt kommt ein nächster Schlag von aussen, ein Schlag, der eher in eine Zeit passt, in der man von Menschenrechten und Ethik noch nichts wusste.....
Trump hat der US-Gesundheitsbehörde unter anderem die Verwendung der Begriffe "Transgender" und "Diversität" untersagt. Auch wurde die Verwendung der Termini untersagt, bei denen es um eine Validierung, also um eine Bewertung der entsprechenden Sachverhalte geht, nämlich "science-based" ("auf wissenschaftlicher Grundlage") und "evidence-based" ("auf der Grundlage von Beweisen"). Damit wurde zweierlei unternommen: Erstens wurde das Thema Transgender und damit auch Transidentität/Transsexualität "unsichtbar" gemacht. Es existiert für die Gesundheitsbehörde nicht mehr als Einheit der Fürsorge und als Einheit der Beratung. "Betroffene Menschen" können sich nicht mehr informieren und haben keinen (effektiven) Zugriff mehr auf Gesundheitsdienste. Zweitens gibt es für die zukünftigen Beiträge der Gesundheitsbehörde zu dem Thema keine Notwendigkeit mehr eines Evidenznachweises. Damit ist alles offiziell möglich: Falschdarstellungen, Diskriminierungen, Verunglimpfungen.....
Ist das nur eine Verirrung auf der US-Regierungsebene? Mitnichten! Die Pollitk der US-Gesundheitsbehörde beeinflusst auch die Vereinbarungen in Sachen Gesundheit auf internationaler Ebene. So wurde darum gerungen, dass der ICD-Katalog, die "International Classification of Diseases", nach der die Ärzt_innen weltweit Krankheiten einteilen und vergleichbar machen, verändert wird: Trans* soll im neuen ICD 11 endlich nicht mehr unter den krankhaften Zuständen, den "Störungen" stehen. Welchen Einfluss nimmt die US-Gesundheitsbehörde jetzt auf diesen Vorgang? Welche Verbesserungen sind für Trans* jetzt noch auf internationaler Ebene möglich?
Die Massnahme von Trump verletzt die Menschenwürde. Sie ist menschenverachtend. Deshalb kann sie nicht hingenommen werden. Und deshalb hat die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität einen offenen Brief an Bundesaussenminister Gabriel geschrieben, in dem er darum gebeten wird, sich offen gegen diese Menschenrechtsverletzung auszusprechen. Und das Netzwerk* Sexuelle und geschlechtliche Diversität in Gesundheitsforschung und -versorgung an der Fachhochschule Dortmund hat am Aktionstag Genderstudies, der heute, am 18. Dezember 2017 ist, um persönliche, öffentliche Stellungnahmen gebeten. Denn auch die Gender Studies müssen verteidigt werden. Und das auch in diesem Land. Doch auch hier können Stellungnahmen zum Angriff auf Transgender durch Trump abgegeben werden.
www.fh-dortmund.de/rainbow
Es ist schlimm, dass transidente Menschen immer wieder gezwungen werden, sich gegen Menschenrechtsverletzungen zu wehren. Ich rufe mir selbst ins Gedächtnis, was ich 2015, auf dem CSD in Mainz in einer Stellungnahme auf dem Marktplatz gesagt habe: Das Beschimpfen von schwulen Männern, das Beleidigen einer lesbischen Frau, das Mobben und Belästigen einer Frau am Arbeitsplatz, das Attackieren von Moslems, das Attackieren von Flüchtlingen, das Beschmieren jüdischer Grabsteine und eben auch der Angriff auf Trans* - bei allem handelt es sich um Angriffe auf Vielfalt und Demokratie als grundsätzlicher Werte unserer Gesellschaft".
Viele traurige Grüße an alle

Quelltext: https://www.livia-pruell.de/news-reader/angriff-auf-transgender.html

Freitag, 15. Dezember 2017

The androgynous Even our sages knew that there are intersex people /// Der Androgynos Schon unsere Weisen wussten, dass es intersexuelle Menschen gibt


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The androgynous
Even our sages knew that there are intersex people

Der Androgynos
Schon unsere Weisen wussten, dass es intersexuelle Menschen gibt
Ende 2018 soll in Deutschland eine dritte Geschlechtskategorie im Geburtenregister eingeführt werden: Neben männlichen und weiblichen soll es auch intersexuellen Personen möglich sein, ihre geschlechtliche Identität eintragen zu lassen. So haben die Richter am Karlsruher Bundesgerichtshof entschieden. Denn Menschen, die nicht mit eindeutigen Geschlechtsmerkmalen auf die Welt kamen, dürften nicht dazu gezwungen werden, sich entweder dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen.

Die Infragestellung einer strikten Zweiteilung der Menschen in Frauen und Männer sorgte bereits in der rabbinischen Literatur für rege Diskussion. Im Midrasch Bereschit Rabba, einem Schriftkommentar aus talmudischer Zeit, wird auf den biblischen Vers »Und Gott schuf den Menschen in seinem Ebenbilde, im Ebenbilde Gottes erschuf er ihn; männlich und weiblich erschuf er sie« (1. Buch Mose 1,27) Bezug genommen.

Rabbi Jirmija ben Elazar kommentiert, dass Gott nicht einen weiblichen und einen männlichen Menschen schuf, sondern einen zugleich weiblichen und männlichen Menschen. Er formte ihn mit zwei Gesichtern, das heißt Vorderseiten, und teilte den Körper dann in zwei. Bei der Teilung der beiden Vorderseiten formte er beiden Hälften einen Rücken.

Aus diesem Ur-Menschen wurden so Adam und Eva geformt, führt Rabbi Jirmija aus. Dieses zweigeschlechtliche Urwesen wird hier Androgynos genannt. Es ist ein Lehnwort aus dem Griechischen, das in der rabbinischen Literatur ansonsten eine Person beschreibt, die sowohl männliche als auch weibliche Merkmale in sich vereinigt.

Die Mischna (Traktat Bikkurim) beschreibt den Androgynos als einen Menschen, der männliche und weibliche Geschlechtsorgane besitzt, und führt aus, in manchen Aspekten sei er den Männern gleich, in manchen den Frauen, in manchen beiden und in manchen keinem von beiden. Er soll sich die Haare wie ein Mann schneiden und wie ein Mann die Gebote der Tora einhalten, aber er darf sich nicht allein in einer Gruppe von Männern aufhalten, und er wird unrein durch Menstruation (falls vorhanden) wie eine Frau. Wenn möglich soll er beschnitten werden, aber es wird keine Bracha gesagt.

EHE Im Babylonischen Talmud wird ferner diskutiert, ob und unter welchen Umständen der Androgynos eine Ehe eingehen kann. Die Weisen sind sich uneins, ob der Androgynos eine Frau heiraten darf. Sie sind sich aber sicher, dass er unter keinen Umständen die Ehe mit einem Mann eingehen kann. Rabbi Josei äußert, dass es schlichtweg unmöglich ist, den Androgynos in das binäre Geschlechtersystem einzuordnen: »Der Androgynos ist ein eigenständiges Wesen, und die Weisen können nicht entscheiden, ob er männlich oder weiblich ist« (Jebamot 83a).

Neben dem Androgynos beschreibt die rabbinische Literatur einen weiteren intersexuellen Menschen, den Tumtum. Maimonides, der Rambam (1135–1204), definiert den Tumtum als einen Menschen, der weder weibliche noch männliche Sexualorgane hat, oder sie liegen im Inneren des Körpers.

Im Gegensatz zum Androgynos, der eine mehrdeutige Geschlechtsidentität besitzt, ist der Tumtum entweder Mann oder Frau, doch lässt es sich nicht klar definieren. Daher ist er verpflichtet, so führt der Rambam aus, alle Gebote der Tora zu erfüllen.

MIZWOT Da er ein Mann sein könnte, muss er alle für Männer bindenden Mizwot erfüllen. Da es sich aber auch herausstellen könnte, dass er eine Frau ist, muss er die Gebote der Frau ebenfalls erfüllen.

Wo die Rabbinen nur darüber diskutieren konnten, wie eine Person in das binäre Geschlechtersystem einzuordnen ist, bietet die moderne Medizin die Möglichkeit, die Genitalien eines Neugeborenen mit unklaren Geschlechtsmerkmalen zum einen oder anderen Geschlecht hin anzupassen. Doch der Eingriff birgt Risiken. Denn das vom Chirurgen »hergestellte« Geschlecht muss nicht der eigenen Geschlechtsidentität entsprechen, die das Kind später entwickelt.









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Sonntag, 10. Dezember 2017

Wenn Transsexualität in die Jahre kommt /// When transsexuality is getting old

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Wenn Transsexualität in die Jahre kommt
Brustaufbau nach Verkapselung der Implantate bei Transsexualität mit über 70 Lebensjahren.

Meine Mandantin, Jahrgang 1943, ist transsexuell iSd Diagnose F64.0 und hatte in den sechziger Jahren ihre geschlechtsangleichende Operation (GAOP), um ihr Leben als Frau führen zu können. Die Kosten für Hormonpräparate und den Aufbau einer weiblichen Brust durch Implantate übernahm meine Mandantin seinerzeit selbst. Die letzte Brustoperation erfolgte 1979 im Klinikum in Wiesbaden. Die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister nach § 8 TSG und die Namensänderung nach § 1 TSG liegen schon viele Jahre zurück.
Alte Implantate werden zum gesundheitlichen Risiko – was tun?

Die Brustimplantate, die meine Mandantin seit über 30 Jahren in ihrem Körper trug, waren verkapselt und mussten dringend ausgetauscht werden. Sie litt Tag und Nacht unter erheblichen Schmerzen. Abhilfe war dringend nötig. Auf mein Anraten stellte sie einen Antrag bei ihrer GKV auf Kostenübernahme für eine Brustoperation: die Entfernung der verkapselten Implantate und das Einsetzen neuer Implantate zum Brustaufbau.
Und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)? Wie wird reagiert?

Niemand nahm an, dass eine Gesetzliche Krankenversicherung bei einer über 70-jährigen Frau eine Brustoperation dieses Ausmaßes einfach durchwinken würde – obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.
Zunächst wurde seitens der Krankenversicherung argumentiert, dass eine Bearbeitung oder gar Begutachtung ohne ärztliche Unterlagen über die geschlechtsangleichende Operation (GAOP), damalige Hormoneinnahme, Heilungsablauf, Brustoperation, etc. nicht erfolgen könne. Deshalb sei eine Kostenübernahme ohnehin nicht möglich.

Versuch No. 1: Fehlende Unterlagen

Diese Argumentation stellte allerdings eine unzumutbare Benachteiligung für meine Mandantin dar: die 30-jährige Frist zur Aufbewahrung von Patientenunterlagen war verstrichen und keine Patientenakten mehr auffindbar.
Auf die „Antragsunterlagen“, die maßgeblich zur Prüfung vor der geschlechtsangleichenden Operation sein sollten, konnte es m. E. allerdings gar nicht mehr ankommen, weil dieses Stadium bereits lange zurücklag und die Diagnose „Transsexualismus, F64.0“ unstreitig war.
Nachdem ich die GKV auf diese Problematik hingewiesen hatte, fand eine Begutachtung über die medizinische Notwendigkeit der Operation nach Aktenlage, die die Patientenakte des Hausarztes teilweise umfasste, durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) statt.

Versuch No. 2: § 52 Abs. 2 SGB V und die Folgen der medizinisch nicht indizierten, ästhetischen Operation

Die Begutachtung ergab Merkwürdiges: Die Entfernung der verkapselten Implantate sei medizinisch notwendig und von der GKV zu bezahlen. Das Einsetzen neuer Implantate unterliege jedoch nicht der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung. Mit Hinweis auf § 52 Abs. 2 SGB V seien die neuen Implantate, also der Brustaufbau, von meiner Mandantin selbst zu zahlen. Ich versuchte, diese Merkwürdigkeit zu verstehen.

Nach § 52 Abs. 2 SGB V hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen, wenn sich die Versicherten eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte, ästhetische Operation zugezogen haben – so will es der Gesetzgeber. Doch was wollte der MDK ausdrücken?
Hatte sich meine Mandantin durch die Brustoperation in den sechziger Jahren die Diagnose Transsexualismus zugezogen? Oder war der Brustaufbau seinerzeit eine rein ästhetische Operation, obwohl die Diagnose Transsexualismus vom MDK selbst bestätigt wurde? Lag es gar am Alter meiner Mandantin?
Ich legte auf den ablehnenden Bescheid der GKV Widerspruch ein. Ich wies unter anderem auf die Problematik mit den Verjährungsfristen hin, der Diagnose „Transsexualismus“ und den Fakt, dass meine Mandantin ohne neue Brustimplantate in ihrem Erscheinungsbild als Frau entstellt sei. Meine Mandantin hatte einen Antrag auf Brustaufbau und nicht auf Brustvergrößerung gestellt.

Das Ergebnis
Nach einigem Ringen und mehreren Telefonaten wurde dem Widerspruch „abgeholfen“, d. h. die Kostenübernahme für die gesamte Operation wurde erklärt und die Krankenversicherung stellte sich den aus der Diagnose ergebenen Konsequenzen. Meine Mandantin ließ sich umgehend im Vertragskrankenhaus ihrer Wahl operieren. Die schadhaften Implantate wurden entfernt und passende, ihrem Körper entsprechende Implantate wurden komplikationslos eingesetzt. Sie leidet nicht mehr unter Schmerzen und fühlt sich nach vielen Jahren wieder wohl in ihrer Haut.

Sicher ist, dass meine Mandantin nach Ablehnung des Antrages ihr Begehr nicht weiter verfolgt hätte, sondern davon ausgegangen wäre, dass ihr die Operation nicht zusteht. Fakt ist auch, dass meine Mandantin aufgrund ihres hohen Alters von mittlerweile 74 Jahren ein besonderer Einzelfall ist. Hieraus kann man etwaige Fehleinschätzungen oder Irrtümer des MDK ableiten.

Mit dem nötigen Einfühlungsvermögen für beide Seiten und einer Prise Hartnäckigkeit ist es jedoch möglich gewesen, meiner Mandantin zu ihrem Recht zu verhelfen.





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Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...