Dienstag, 10. April 2018

Operationen gehören verboten Sie verletzen Menschenrechte. Trotzdem werden weiter Kinder operiert, deren Genitalien nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind.

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Operationen gehören verboten
Sie verletzen Menschenrechte. Trotzdem werden weiter Kinder operiert, deren Genitalien nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind.

Eine neue Studie, die erstmals die Zahl geschlechtsverändernder Operationen an nicht zustimmungsfähigen intergeschlechtlichen Kindern untersucht hat, kommt zu dem Schluss, dass die Zahl der Eingriffe nicht wesentlich zurückgegangen ist. Zwar sind seit 2005 die ärztlichen Leitlinien in Deutschland überarbeitet worden, dies hat aber nur zu einer Verschiebung auf leicht andere Diagnosen, nicht zu einem Rückgang der umstrittenen Operationen geführt.

Die Anfang Dezember erschienene Studie „Zur Aktualität kosmetischer Operationen ‚uneindeutiger‘ Genitalien im Kindesalter“ stellt fest, dass im untersuchten Zeitraum zwischen 2005 und 2014 jedes Jahr rund 1.700 Kinder zwischen null und neun Jahren operiert werden. Die Datenanalyse hat gezeigt, dass dabei die Anzahl der klassischen Intersexdiagnosen gesunken, aber die Zahl der Diagnosen, die zu den „Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale“ zu rechnen sind, erheblich gestiegen ist.

Zu vermuten ist, dass die Ärzte die Veränderung der Leitlinien zur Behandlung von Kindern mit klassischen Intersex-Diagnosen so verarbeitet haben, dass sie die Diagnosen verändert haben und die Operationen weiterhin durchführen. Bis zur Überarbeitung der medizinischen Behandlungsleitlinien für kosmetische Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern rieten diese bei „Störungen der sexuellen Differenzierung“ zu einer operativen „Korrektur“ eines „uneindeutigen“ Genitals.

Die Anpassung an das als (für Babys!) normal empfundene Aussehen der Geschlechtsteile sollte idealerweise innerhalb der ersten sechs Lebensmonate erfolgen. Dass die Kinder nicht gefragt wurden, versteht sich von selbst. Viele Ärzte und Eltern sind weiterhin überzeugt, dass eine „geschlechtsangleichende“ Operation das Kind vor gesellschaftlicher Diskriminierung, Spott und zudringlichen Fragen bewahren wird, also dem „Kindeswohl“ dient. Die invasiven und irreversiblen Eingriffe können aber schwere Folgen für das geistige und körperliche Wohlergehen der Kinder haben und müssen daher als Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit gewertet werden.

Die Studie wurde vom Bundesfamilienministerium gefördert, das allerdings nicht die daraus notwendigen Schlüsse ziehen will. Der Ende Oktober veröffentlichte Zwischenbericht des Ministeriums zur Situation von inter- und transsexuellen Menschen geht auf nur sehr wenige Forderungen der Interessensvertretungen intergeschlechtlicher Menschen ein. Die Stärkung nicht diskriminierender Beratung, auf die das Ministerium fokussiert, ist notwendig, aber keineswegs hinreichend. Da diese Operationen Menschenrechtsverletzungen darstellen, kann es nicht den Eltern überlassen werden, sie durchzuführen oder nicht.

Damit jetzt schon Betroffene nachvollziehen können, was mit ihren Körpern gemacht wurde, müssen so schnell wie möglich die Aufbewahrungsfristen für die Krankenakten über die jetzigen zehn Jahre hinaus verlängert und der Beginn der Verjährungsfristen auf das Erreichen der Volljährigkeit festgesetzt werden. Dafür zu sorgen, dass diese menschenrechtsverletzenden Eingriffe beendet werden, erfordert mehr als Beratung und das Vertrauen auf die Selbstregelung der Ärzteschaft – gerade wenn man die Beweise präsentiert bekommen hat, dass letztere unter anderem Label Business als usual machen.

Ein eindeutiges Verbot von kosmetischen Genitaloperationen wäre ein gesellschaftliches Signal, dass das Kindeswohl eben darin besteht, ein Kind so sein zu lassen, wie es ist.




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Von Intersexualität betroffen dürften in Deutschland knapp 10.000 Menschen sein. Die Ursachen sind nur zum Teil bekannt: Sie können chromosomal, monogenetisch oder multifaktoriell sein, wie ein Experte erklärt.

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10.000 Betroffene
Intersexualität – was sind die medizinischen Ursachen?
Von Intersexualität betroffen dürften in Deutschland knapp 10.000 Menschen sein. Die Ursachen sind nur zum Teil bekannt: Sie können chromosomal, monogenetisch oder multifaktoriell sein, wie ein Experte erklärt.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, für intersexuelle Menschen ein drittes Geschlecht einzuführen, bezieht sich auf "die geschlechtliche Identität jener Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet sind".

Sie werden deswegen als intersexuell bezeichnet. Was unter Intersexualität zu verstehen ist, erklärt Paul Martin Holterhus, Professor für Pädiatrische Endokrinologie an der Universität zu Kiel: "Intersexualität ist eine fehlende Übereinstimmung von genetischem Geschlecht, gonadalem Geschlecht sowie körperlichem Geschlecht."

Der Chromosomensatz passt zum Beispiel nicht zum Aussehen des Genitale, das Genitale selbst ist uneindeutig oder die Gonaden sind fehlangelegt oder es ist sowohl Hoden- als auch Eierstockgewebe vorhanden.

Ursachen nur zum Teil bekannt

Die letztgenannte Störung der Geschlechtsentwicklung wurde früher als Hermaphroditismus verus bezeichnet. Auch das psychische Geschlecht, also die Identität und die im Alltag angenommene Geschlechterrolle, ist bei vielen Menschen mit Intersexualität "variabel aufgespannt mit männlichen und weiblichen Elementen, und nicht streng bipolar", so Holterhus im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Die Ursachen für Intersexualität sind nur zum Teil bekannt. "Sie sind chromosomal, monogenetisch oder multifaktoriell", so Holterhus. Bei der 45,X/46,XY-gemischten Gonadendysgenesie handelt es sich zum Beispiel um eine numerische Anomalie der Geschlechtschromosomen mit einem Y-chromosomalen Mosaik.

Bei der Androgenresistenz – Menschen mit XY-Gonosomen, bei denen der Androgenrezeptor aufgrund einer Mutation nicht ausreichend funktioniert – könnten nach Untersuchungen von Holterhus auch epigenetische Veränderungen ursächlich beteiligt sein.

Zwei bekannte numerische Aberrationen der Geschlechtschromosomen, das Turner-Syndrom (45,X) und das Klinefelter-Syndrom (47/XXY), zählt Holterhaus ausdrücklich nicht zu den Intersexformen. Dies sei nur dann der Fall, wenn es sich etwa um ein atypisches Turner-Syndrom mit einem Y-Anteil handele.

Ausgehend von dieser engen Definition von Intersexualität veranschlagt der Endokrinologe die Zahl der betroffenen Menschen in Deutschland auch niedriger als an manchen anderen Stellen nachzulesen, nämlich auf knapp 10.000.

Op nicht ohne Zustimmung des Kindes

Früher wurde Kindern mit Intersexualität häufig früh ein eindeutiges Geschlecht zugewiesen und gegebenenfalls eine geschlechtsangleichende Operation vorgenommen. "Von Operationen aus rein kosmetischen Gründen beim nicht zustimmungsfähigen Kind ist aus heutiger Sicht abzuraten", betont Holterhus.

Bei erhöhtem Entartungsrisiko könnten aber durchaus schon Op-Indikationen bestehen. "Bei der Beratung muss zwingend berücksichtigt werden, dass Intersexualität kein Einheitstopf ist." Idealerweise sollten die Patienten in multidisziplinären Zentren betreut werden, die eine adäquate Diagnostik, Beratung und gegebenenfalls auch Behandlung anbieten – dafür müsse die Politik aber auch die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen, so Holterhus.

Holterhus ist überzeugt, dass die Möglichkeit ein drittes Geschlecht eintragen zu lassen, von einigen Betroffenen erleichtert angenommen wird, "da die Kategorien männlich oder weiblich aus ihrer Sicht für sie einfach nicht zutreffend sind".

Das gelte aber keineswegs für alle: "Ich gehe davon aus, dass ein nicht geringer Teil sich dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen kann und möchte." Er wünscht sich daher, dass es weiter möglich bleibt, das Geschlecht offenzulassen. "Wichtig ist, dass wir diskriminierungsfrei menschliche Vielfalt anerkennen."






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Organisationen, die sich für intersexuelle Menschen einsetzen, jubeln: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der Gesetzgeber eine dritte Geschlechtsoption schaffen muss. Über die gesellschaftliche Diskriminierung Betroffener wurde bislang kaum gesprochen.

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Dritte Geschlechtsoption – Betroffene jubeln

Organisationen, die sich für intersexuelle Menschen einsetzen, jubeln: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der Gesetzgeber eine dritte Geschlechtsoption schaffen muss. Über die gesellschaftliche Diskriminierung Betroffener wurde bislang kaum gesprochen.

Organisationen und Verbände, die intergeschlechtliche Menschen vertreten, sprechen von einem "bahnbrechenden" oder gar "historischen" Urteil: Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Regelung zum Geschlechtseintrag für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber angewiesen, das Personenstandsrecht bis zum 31. Dezember 2018 zu ändern.
Möglich seien eine Abschaffung des Geschlechtseintrags oder aber eine Erweiterung der Eintragsmöglichkeiten, die neben den Optionen "weiblich" und "männlich" eine dritte Option vorsehe.

Über das Urteil habe seine Organisation sich "wahnsinnig gefreut", sagte Moritz Schmidt, Sprecher der Kampagnengruppe Dritte Option, am Donnerstag im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". "Das Bundesverfassungsgericht ist unserer Argumentation in allen Punkten gefolgt." Die Kampagnengruppe Dritte Option hatte die klagende Person, die sich selbst Vanja nennt, durch alle Instanzen begleitet.

Diskriminierung und Schikanen

"Endlich ist durch das Bundesverfassungsgericht anerkannt worden, dass es mehr Geschlechter gibt als Mann und Frau", so Schmidt. "Wir hoffen, dass dieser Erfolg jetzt dazu genutzt wird, überall da gegen Diskriminierung zu kämpfen, wo Inter- und Trans-Menschen noch immer aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden."

Die Diskriminierung von Menschen, die sich keinem Geschlecht eindeutig zuordnen lassen, ist weltweit ein Problem. "Viel zu wenige von uns wissen um die spezifischen Menschenrechtsverletzungen an Millionen von intergeschlechtlichen Menschen", sagt Zeid Ráad Zeid Al-Hussein, Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte.

"Weil ihre Körper nicht den typischen Vorstellungen von männlich und weiblich entsprechen, erleiden intergeschlechtliche Kinder und Erwachsene häufig Zwangssterilisationen und irreversible Operationen, und sie erfahren Diskriminierungen in Schulen, am Arbeitsplatz und anderen Situationen."

"Bahnbrechend" und "wegweisend" nennen auch die deutsche Vertretung der Organisation Intersex International (OII Germany), der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM) und Transgender Europe (TGEU) sowie der Bundesverband Trans* (BVT) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einer gemeinsamen Erklärung.

Es sei ein "Hoffnungszeichen für alle, die außerhalb der Normen von Geschlecht und Gender stehen" und "besonders anfällig für Gewalt, Diskriminierung und Ungleichheiten in einem System" seien, das nur männlich oder weiblich kenne.

 Probleme beim Kleiderkauf


Intersexuelle Menschen erleben nach Angabe der Organisationen in vielen Bereichen Diskriminierung und Schikanen, sowohl beim Kauf von Kleidung, Medikamenten oder Kosmetika als auch bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, beispielsweise der Buchung eines Hotelzimmers oder Flugtickets oder der Nutzung von Toiletten und Umkleidekabinen.

In manchen Ländern erleiden Betroffene auch körperliche Gewalt, werden gefoltert, inhaftiert und ermordet. Die irreversiblen chirurgischen und hormonellen Eingriffe, die intergeschlechtliche Menschen oft im frühen Kindes- und Jugendalter erdulden mussten, bewerten viele Betroffene ebenfalls als eine Form der Gewalt, da sie in der Regel weder medizinisch notwendig waren, noch ein persönliches Einverständnis vorlag.

Moritz Schmidt erhofft sich von dem aktuellen Urteil des BVG eine zunehmende gesellschaftliche Akzeptanz intersexueller Menschen und insbesondere einen besseren Schutz vor Diskriminierung. "Auch ich erwarte, dass die Operationen an Kleinkindern, die sich keinem Geschlecht zuordnen lassen, nun eingestellt werden."

Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Geschlechtervielfalt im Recht, das das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben hat und das als Grundlage für einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Geschlechtseintrags dienen könnte, fordert eine umfassende Aufklärung des Klinikpersonals sowie "ein drittes Ankreuzfeld" in entsprechenden Eingabemasken.

Herm, Zwitter, Zwischengeschlecht?


Jene dritte Option, stellen Moritz Schmidt und seine Mitstreiter klar, bedeute keinesfalls, dass Intersexualität ein "drittes Geschlecht" darstelle. Im Gegenteil halte man gerade die Vielfalt intergeschlechtlicher Realitäten, Körperlichkeiten und Identitäten für wichtig.

Der eine empfinde eine weibliche, der andere eine männliche und wieder ein anderer eine Trans-Identität. Die selbst gewählten Bezeichnungen reichten von intersexuell über Herm und Zwitter bis hin zu zwischengeschlechtlich.

Statistische Erhebungen zur Prävalenz von Intersexualität gibt es für Deutschland nicht. Eine niederländische Studie kam 2014 zu dem Ergebnis, dass einer von 200 Menschen eine Variation der Geschlechtsmerkmale besitzt. Moritz Schmidt hält solche Statistiken für irrelevant. "Persönlichkeitsrechte sind nicht an Zahlen geknüpft", unterstreicht er im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Malta war 2015 das erste europäische Land, das ein Gesetz erlassen hat, welches die körperliche Unversehrtheit, Autonomie und Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Menschen schützt.

Der "Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Act" definiert unter anderem "medizinische Interventionen, die aufgrund von sozialen Faktoren ohne die Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden", als Rechtsverletzung und verankert zudem das Recht auf Zugang zu einer psychosozialen oder Peer-Beratung.

Eine Stärkung der Rechte intersexueller Menschen in Deutschland erhoffen sich nun auch Aktivisten wie Moritz Schmidt – das Urteil ist ein erster wichtiger Schritt.





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Samstag, 7. April 2018

Der lange Kampf für die Freiheit /// The long fight for freedom


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Der lange Kampf für die Freiheit  ///  The long fight for freedom

Are there innate rights that every human being possesses? This idea is quite young: only since the Universal Declaration of Human Rights of 1948 has there been a document with values that apply to all people. But the long fight for human rights is not over: many treaties, pacts, conventions and individual actions are still needed to protect people from arbitrary violence.

Every day we do not fight for justice is a lost day!
Man is the only living thing that fights because of ideology, belief, religion, even the different skin color is cause for killing!
It hurts it Tears off brings sadness and more hatred!
Minorities are suppressed as once the slaves!
Fight and support us, because we fight for you too!

Wow, we fight for human rights, come over! https://trans-weib.blogspot.de/

In diesen Zeiten  in welchen Tag täglich von Ungerechtigkeit von Diskriminierung  von Verachtung der Menschen-Rechte geschrieben und berichtet wie gesprochen wird, bemerken wir, es wird nicht über das richtige Gesprochen!
Wo möglich liegt es daran das die Wenigsten wissen dass es Menschen-Rechte gibt!
Vor und insbesondere hege ich die Illusion das so einige Staatsmänner also Präsidenten und Politiker sich auf diesen Blog einfinden würden!
Denn hier Berichtet man von jeglichen Schandtaten welche Sie mit verantworten müssen oder sollten!
Wir werden Angegriffen, wir wissen auch warum!
Wahrheiten schmerzen immer, Fakten kann man nicht widerlegen, denn Wahrheiten bleiben Wahrheiten!
Wir danken eure Solidarität, Ihr könnt helfen in dem Ihr diesen Blog weiter empfehlt Ihn Teilt uns schreibt, wir garantieren immer Antworten!
Spenden nehmen wir gerne, jedoch nur wenn Ihr glaubt es wäre gut, für euch und andere Danke!

Hochachtungsvoll eure
Nikita Noemi Rothenbächer

In these times in which day daily of injustice of discrimination against contempt of human rights is written and reported as spoken, we notice, it is not about the correct spoken!
Where possible, it is because the fewest know that there are human rights!
Before and in particular I have the illusion that so many statesmen so presidents and politicians would come on this blog!
Because here you report from any outrages which you must or should answer for!
We are attacked, we also know why!
Truths always hurt, facts can not be refuted, because truths remain truths!
We thank you for your solidarity, you can help by recommending this blog to him. Share with us, we always guarantee answers!
Donations are welcome, but only if you think it would be good for you and others!

Respectfully yours
Nikita Noemi Rothenbacher



Gibt es angeborene Rechte, die jeder Mensch besitzt? Dieser Gedanke ist ziemlich jung: Erst seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 gibt es ein Dokument mit Werten, die für alle Menschen gelten. Der lange Kampf um die Menschenrechte ist aber nicht beendet: Viele Verträge, Pakte, Konventionen und Einzelaktionen sind nach wie vor notwendig, um Menschen vor willkürlicher Gewalt zu schützen.

Der lange Kampf für die Freiheit

Die Vorstellung von angeborenen Menschenrechten und ihr rechtmäßiger Schutz entwickelten sich erst nach und nach im Laufe der Geschichte. Im Mittelalter gab es erste Gesetze, die den einzelnen Menschen vor der willkürlichen Macht der Herrschenden schützen sollten.
Bekannt ist die "Magna Charta Libertatum", "die große Urkunde der Freiheiten", die 1215 in England die Adeligen und Geistlichen, in Ansätzen auch die Bauern, vor maßlosen Steuern des Königshauses schützte.
Sie wurde zur wichtigsten Grundlage des englischen Verfassungsrechts. Ein immer wiederkehrendes Prinzip ist hier zu erkennen:
Der Kampf um Leben, Freiheit und Gerechtigkeit beginnt oft dort, wo Herrscher oder Regierungen ihre Macht missbrauchen. Sie arbeiten nicht mehr zum Wohl des Volkes, sondern unterdrücken und quälen die Menschen für ihre persönlichen Interessen oder Ideologien.

In vielen Ländern und zu allen Zeiten geschehen grausame Verbrechen auf Staatsbefehl. Und immer wieder müssen deshalb die Menschenrechte neu bekräftigt und verkündet werden. Zum ersten Mal geschah das mit weitreichender Wirkung 1776 in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung.

"Alle Menschen sind gleich geboren!"

Ungerechte Steuern waren auch für die englischen Siedler in Nordamerika der Anlass für den Kampf um ihre Unabhängigkeit. Die englische Krone versuchte ihre Staatsschulden, die durch den Siebenjährigen Krieg gegen Frankreich (1756-1763) entstanden waren, mithilfe ihrer Kolonien abzutragen.
Die 13 Kolonien an der amerikanischen Ostküste aber widersetzten sich den neuen Steuern und den strengen Handels- und Zollgesetzen.
Bei der berühmten "Boston Tea Party" am 16. Dezember 1773 warfen Siedler die Ladung britischer Teeschiffe ins Hafenbecken. Die Kolonien schlossen sich zusammen, beriefen einen Kontinentalkongress ein und bildeten eine gemeinsame Armee unter dem Oberbefehl von George Washington, dem späteren ersten Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika.

Am 4. Juli 1776 nahm der Kongress die von Thomas Jefferson ausgearbeitete Unabhängigkeitserklärung an. "Wir halten folgende Wahrheiten für selbstverständlich: dass alle Menschen gleich geschaffen sind; dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind; dass dazu Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören", heißt es in der 15 Artikel umfassenden Erklärung, die zur Grundlage der amerikanischen Verfassung wurde.

Sie markiert den historischen Durchbruch der Idee der unveräußerlichen Grundrechte – auch wenn im damaligen Amerika die Sklaverei fortdauerte, die Indianer vertrieben wurden und die Frauen kein Wahlrecht erhielten.

"Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit!"

In Frankreich empörten sich die Menschen fast zur selben Zeit gegen das "alte Regime". Der Staat war bankrott, die Hofhaltung der Könige und die kostspielige Kriegspolitik hatten die Kassen geleert. Jahrelang hatte das Volk dafür bezahlt. Am 5. Mai 1789 wurde die Ständeversammlung berufen. Der dritte Stand, das Bürgertum, erklärte sich zur Nationalversammlung.
Am 14. Juli 1789 begann der offene Aufstand mit dem berühmten Sturm auf die Bastille. Die Nationalversammlung verkündete die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte.
Artikel 1 lautet: "Der Mensch wird frei und gleich an Rechten geboren und bleibt es." Artikel 2: "Das Ziel aller politischen Gesellschaften ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen. Diese Rechte sind die Freiheit, das Eigentum, die Sicherheit und das Recht des Widerstands gegen willkürliche Bedrückung."

Die in 17 Artikel dargelegten Grundrechte fanden Eingang in die neue Verfassung vom 3. September 1791.
Zwar bracht die Französische Revolution auch viel Leid und Chaos über das Land – nach dem befreiten Aufschrei des Volkes folgten die Schreckensherrschaft der Jakobiner und die Zeit der Kriege unter Napoleon Bonaparte. Doch fortan kannten die Menschen ihre Rechte gegenüber dem Staat.
Die "Déclaration des droits de l'homme et du Citoyen" steht für einen Neubeginn des politischen Denkens und hatte Auswirkungen auf ganz Europa. Viele Verfassungen konnten ab diesem Zeitpunkt auf die angeborenen, unveräußerlichen und vom Staat zu schützenden Grundrechte des Menschen nicht mehr verzichten.
Die Franzosen feiern noch heute den 14. Juli als Nationalfeiertag.

"Die Grundrechte des Deutschen Volkes!"

In Deutschland dauerte es etwas länger, bis der Ruf nach Freiheit laut vernehmbar wurde. Der "Deutsche Bund" war ein loser Zusammenschluss vieler Kleinstaaten, aber es gab den Wunsch nach einem einheitlichen Staat mit Grundrechten und einer übergreifenden Verfassung.
Besonders das Bürgertum und liberale Politiker forderten die deutsche Einheit, ein Parlament und die Aufhebung der Pressezensur. Als in Frankreich neue Unruhen ausbrachen, kam es 1848 auch in Deutschland zur Revolution.

Nach den Aufständen versammelte sich in der Frankfurter Paulskirche die Nationalversammlung. Die Grundrechte des deutschen Volkes wurden am 27. Dezember 1848 verkündet:
Gleichheit vor dem Gesetz, Schutz gegen behördliche Willkür, Pressefreiheit, Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit, Versammlungsfreiheit, das Recht Vereinigungen zu bilden, Unabhängigkeit der Gerichte, öffentliche Gerichtsverfahren, Freiheit des Besitzes.
Man wollte Deutschland einigen und bot König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen die Wahl zum Kaiser an. Doch dieser lehnte die "Krone aus der Gosse" ab. Als zudem die Verfassung nur von einigen Staaten angenommen wurde, war die deutsche Revolution weitgehend gescheitert. Der Weg der Deutschen in die Demokratie war noch weit.
Dennoch brachte auch diese Erklärung der Grundrechte neue Impulse im Denken der Menschen. Erstmals tauchte der Gedanke auf, dass soziale Rechte, wie das Recht auf Arbeit, zu den Menschenrechten zählen. Das öffnete den Weg für den Schutz der Arbeiter und für die Bildung von Gewerkschaften.
"Freiheit von Not und Furcht!"

Die Verbrechen der Nationalsozialisten und die Zerstörungswucht der ersten Atombomben in Hiroshima und Nagasaki erschütterten die Menschheit in bis dahin nie gekanntem Ausmaße. Das dringende Bedürfnis entstand, jeden einzelnen Menschen in Zukunft vor derartigem Unrecht zu schützen.
Mit diesem Ziel wurden 1945 in New York die Vereinten Nationen als Nachfolgeorganisation des Völkerbundes gegründet. Diese neue Weltgemeinschaft verpflichtete sich in ihrer Charta vom 26. Juni 1945, die Welt vor "der Geißel des Krieges zu bewahren".
Sie bekräftigte ihren Glauben an die Würde des Menschen und versprach, bessere Lebensbedingungen in Freiheit für alle Menschen zu fördern.
Kurze Zeit später trat ein Ausschuss von Vertretern der damaligen Mitgliedstaaten zusammen, um einen gemeinsamen Wertekatalog zu erarbeiten. Welche Lebensbedingungen braucht ein Mensch für ein würdevolles Dasein? Welche Rechte muss ein Staat garantieren?
Nach mehr als zweijähriger Arbeit wurde am 10. Dezember 1948 die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" verkündet. Die 30 Artikel dienen bis heute im weltweiten Kampf um die Würde des Menschen als gemeinsame Orientierung und Ideal fast aller Völker.

Eine gemeinsame Vision für die Welt

Niemand musste sich zum Zeitpunkt der Verkündung der Erklärung an ihre Vorgaben halten. Es gab keine Verträge, keine rechtliche Absicherung. Erst später folgten internationale Pakte, Verträge und Konventionen, die die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" in geltendes Recht umsetzten. Doch noch immer sind die Menschen zu wenig vor der willkürlichen Gewalt von Regierungen geschützt.
Die Durchsetzung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen erweist sich als schwierig. Bis heute argumentieren viele Regierungen, die Menschenrechte verletzen, mit innerstaatlichen Angelegenheiten, in die sich niemand einzumischen habe.
Dennoch ist der Kampf um die Menschenrechte zu einer weltweiten Bewegung geworden. Viele Nichtstaatliche Organisationen (NGOs), Gruppen und Bürgerinitiativen erheben mutig ihre Stimme. Durch massive weltweite Proteste und beherzte Handlungen Einzelner konnte schon viel Leid verhindert oder gemildert werden – für politische Gefangene, für rechtlose Frauen, für schutzlose Kinder.






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Sonntag, 1. April 2018

Genitale Korrekturen an intersexuellen Menschen /// It s easier to make a hole than to build a pole !


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Genitale Korrekturen an intersexuellen Menschen „It’s easier to make a hole than to build a pole “

Allgemein wird angenommen, daß ausschließlich zwei biologische Geschlechter existieren, Frau und Mann. 

Diese Einstellung wird nicht näher differenziert und reflektiert, ist doch die Zuordnung nach den Geschlechtsorganen angeblich eindeutig beim jeweiligen Geschlecht angelegt: Eierstöcke oder Hoden. Genetisch werden Frauen und Männer auf die Chromosomen XX oder XY (Karyotyp) festgelegt. Dabei gab es schon immer Menschen, deren biologisches Geschlecht keine eindeutigen Merkmale trägt: seit nahezu 50 Jahren werden sie einem der beiden Geschlechter chirurgisch und hormonell zugewiesen. Eltern sollen nicht in Verlegenheit kommen, sich mit gesellschaftlich definierten Abnormalitäten auseinandersetzen zu müssen. Für die Betroffenen hingegen entstehen massive Folgeschäden.

Von Hermaphroditen zu Intersexuellen

Bereits in griechischen Sagen tauchen zweigeschlechtliche Mischwesen auf, die sogenannten Hermaphroditen (eine Mischung aus der Göttin Aphrodite und dem Götterboten Hermes). Hermaphroditen wurden in den Göttersagen bewundert. Im alten Rom jedoch wurden die menschlichen Hermaphroditen als Monster betrachtet und in einem ‚Reinigungszeremoniell‘ verbrannt.

Im Laufe der Jahrhunderte wandelte sich das Verständnis vom Hermaphroditen zu einem Syndromkomplex mit Krankheits- und letztendlich pränatalem Abbruchswert. Im 6. Jahrhundert hatte der Vater das Geschlecht zu bestimmen, eine spätere Umentscheidung des Erwachsenen wurde mit dem Tode bestraft. Langsam milderten sich die Strafen, eine Neuorientierung im Erwachsenenalter wurde im 17. und 18. Jahrhundert möglich. Gleichzeitig wurde die Feststellung des Geschlechts von der juristischen an die medizinische Hand abgegeben. Diese fühlte sich zunehmend berufen, das ‚wahre Geschlecht‘ herauszufinden, denn es herrschte alsbald die Meinung, Hermaphroditen kämen nur bei Pflanzen und niederen Tieren vor, bei Menschen ließe sich entweder das wahre Geschlecht erkennen oder die Geschlechtsorgane seien stark unterentwicklt. Im 19. Jahrhundert wurde die Möglichkeit einer standesamtlich unauffälligen Änderung des Geschlecht per Randvermerk eingeführt. Ab dem 20. Jahrhundert wurden seitens der Medizin bis dato existierende diagnostische Möglichkeiten durch Hormon- und Chromosomenanalysen erweitert. In diesem Rahmen wurde auch der Begriff ‚Intersexualität‘ (1) entwickelt, mit den Untergruppierungen feminine und maskuline ‚Scheinhermaphroditen‘. Als dritte Gruppe wurden die ‚echten‘ Hermaphroditen beibehalten. Doch dabei blieb es nicht: Man(n) untersuchte die Ursachen dieser medizinerseits verstandenen Abnormalitäten und kreierte etwa 13 verschiedene Syndrome, welche allesamt als behandlungsbedürftig erklärt wurden. Die bekanntesten Gruppen lauten: Turner-Syndrom, Hermaphroditismus Verus, Sweyer-Syndrom, Noonan-Syndrom, Klinefelter-Syndrom, Adrenogenitales Syndrom, Androgeninsuffizienz-Syndrom (auch testikuläre Feminisierung genannt), progestin-induzierte Intersexualität und sind u.a. aufgrund gonadaler, chromosomaler und/oder hormoneller Varianzen vorzufinden. MedizinerInnen schufen sich hier selbst einen Markt und erklärten sich zu Spezialisten.

Ab 1930 wurden zur Therapie der vielfältigen Krankheiten – Hermaphroditen als eigenständige Gruppe waren inzwischen abgeschafft – zeitgleich chirurgische und hormonelle Korrekturmöglichkeiten entwickelt. Zunächst wurden diese ‚Korrekturen‘ Erwachsenen angeboten, die jedoch oftmals dankend ablehnten. Daraufhin griff man ab Ende der 40er Jahre auf Kinder zurück. Eine geschlechtliche Zuweisung richtet sich bis heute primär nach der chirurgischen Machbarkeit, ‚it’s easier to make a hole than to build a pole‘ (es ist leichter ein Loch zu machen als einen Stab zu bauen), statt der noch im 18. Jahrhundert gültigen juristischen Richtlinie ‚in dubio pro masculo‘ (im Zweifel für die Männlichkeit).

Nur wenige erfüllen die geschlechtliche Norm

Medizinisch entspricht ein Mensch der Norm, wenn er auf dem 23. Chromosomenpaar die Chromosomen X und X – oder X und Y – trägt und bei der Geburt eine Klitoris kleiner als 1 cm oder einem Penis über 2,5 cm hat. Dabei existieren alle Längen des Lustorgans dazwischen sowie verschiedene Ausprägungen – von einer doppelten bis zu keiner Vagina; gleich verhält es sich hinsichtlich der Uterusstruktur; Gonaden (Eierstöcke oder Hoden) können sehr komplex und gemischt angelegt sein; hormonelle Werte verursachen verschiedene Behaarungsausprägungen.

Die Gesellschaft und Medizin definieren hiervon diverse Personengruppen als ‚intersexuell‘ (0,4 – 4 Prozent der Gesamtbevölkerung – Statistiken wurden bezeichnenderweise nie erhoben). Unter weiblichen Menschen werden 5-15 Prozent als genital fehl- und mißgebildet angesehen. Davon gelten 70 Prozent gelten als virilisiert, also vermännlicht. Für männliche Menschen gibt es genitale Fehl- und Mißbildungen nur in sehr geringem Umfang, etwa 1-7 Prozent, eine Verweiblichung wird z.B. körperlich bisher nicht als krank angesehen. Allen geschlechtlichen Ausprägungen zufolge existieren mindestens 4000 Geschlechter, oder sogar so viele, wie es Menschen gibt. Keinesfalls jedoch ist Intersexualität das 3. Geschlecht (dies ist ein Synonym für Lesben und Schwule aus den 20er Jahren). Oft wird Intersexualität auch mit Androgynie verwechselt. Androgyn ist eine Frau mit männlicher Ausstrahlung oder ein Mann mit weiblicher. An den Problemen, die die Gesellschaft mit Intersexuellen haben, wird klar, wie sehr sie sich einem dichotomen (zweigeteilten) Denken verpflichtet fühlt. Es fällt der Gesellschaft nichts anderes ein als die Stereotypen zweier Geschlechter.

Die Sexualmedizin unterscheidet nachfolgende sechs Definitionen von Geschlecht:

chromosomales Geschlecht: Karyotypen
Definition: weiblich 46,XX
männlich 46,XY
intersexuell 45,X0 47,XXY
Mosaik 45,X0/46,XY
u.a.

gonadales Geschlecht:
Definition: männlich 2 Hoden
weiblich 2 Ovarien
intersexuell Ovotestis oder Ovar und Testis

phänotypisches Geschlecht:
definiert durch das Erscheinungsbild des äußeren Genitale

bürgerliches Geschlecht:
definiert durch die standesamtliche Eintragung, wobei es kein intersexuelles Geschlecht gibt

praktikables Geschlecht:
Geschlechtsrolle, in der ein intersexueller Patient sexuell und sozial am ehesten ein befriedigendes Leben findet. Ausbildung von Penis und Vaginalanlage sind hier entscheidende Faktoren.

psychosexuelles Geschlecht:
Geschlechterrolle, die ein Individuum aufgrund seines Geschlechtstriebes übernimmt

(Vgl. Knorr 1982, S. 138)

Zuweisungsrichtung als medizinische Willkür

Wird eine Person mit sichtbar ambivalenten Genitalien bereits nach der Geburt erkannt, so richtet man sich nur nach dem chromosomalen Befund. Bei XX oder X0 wird fraglos feminisiert, befindet sich ein Y im Chromosomensatz, richtet sich eine Zuweisung nach der diagnoseabhängig zu erwartenden Penisgröße mit zufriedenstellender Penetrationsfähigkeit. Diese hat zwar ideellen Vorrang, setzt jedoch hohe Maßstäbe und führt daher in der Praxis eher selten zu einer Maskulinisierung. Das gonadale Geschlecht spielt hier eine untergeordnete Rolle, ein psychosexuelles Geschlecht konnte sich bei einem Baby noch nicht entwickeln. Syndromabhängig gibt es in medizinischen Fachbüchern haarsträubende Zuweisungstabellen.

Fällt ein Kind erst in späteren Jahren auf und lebte beispielsweise bereits mehrere Jahre als ‚Frau‘, so ist dies nach der Medizin beizubehalten und eine entsprechende ‚Korrektur‘, trotz u.U. gegenläufigen chromosomalen Befundes, zur Fixierung des bisher gelebten Geschlechtes einzuleiten. Sofern ein Individuum als ‚Mann‘ definiert wurde, ist wiederum die tatsächliche oder noch auszureifende Penislänge das entscheidende Kriterium und kann durchaus ein Grund zur Feminisierung des Kindes in späteren Jahren sein. In jedem Falle kann das bürgerliche Geschlecht nachträglich verändert werden.

Manchmal werden Intersexuelle unter Vorspielen eines Pornofilmes auch selbst nach ihrer genitalen Wunschrichtung befragt: „Willst du ficken oder gefickt werden?“ (2) Zusammengefaßt bedeutet dies, daß die geschlechtliche Zuordnung bei gleichem Phänotyp (äußeres Erscheinungsbild) in verschiedenen Kliniken unterschiedlich gehandhabt wird, zumal manche Ärzte Penisaufbauplastiken favorisieren und daher vermehrt Intersexuelle männlichen Geschlechtes produzieren. Generell ist jedoch eine starke und weiter steigende Feminisierungstendenz auszumachen, egal wie schlecht das chirugische Ergebnis ästhetisch und funktionell ausfällt. Es „herrscht die soziale Anschauung vor, daß es für ein weibliches Individuum mit reduzierter Genitalfunktion leichter sei ‚im Leben ihren Mann zu stehen‘ als für ein männliches Individuum mit verminderter Geschlechtsfähigkeit“ (Bolkenius 1982, S. 249).

Medizinische Intervention ohne Zustimmung

Heute werden etwa 90 Prozent aller ehemals Intersexuellen zu Frauen korrigiert und gesellschaftlich zumeist auch als solche wiedererkannt, bei etwa 30 Prozent der sogenannten genitalen Fehl- und Mißbildungen wird chirugisch interveniert. Je nach Abweichung vom ärztlicherseits definierten Geschlecht werden Hormone verabreicht, chirurgisch ein Penis vergrößert, Hodenimplantate eingesetzt oder eine Klitoris verkleinert, neue Vaginen konstruiert, Gonaden (Eierstöcke, Hoden) entfernt oder Venuslippen (auch: Schamlippen, Labien) wegoperiert. (3) Es können dutzende gynäkologische Untersuchungen folgen, in dessen Rahmen Körpergröße, Phänotyp, Gewicht, Regelmäßigkeit der Hormoneinnahmen kontrolliert und fotografische Abbildungen von Genitalregionen erstellt werden.

Da Diagnosestellungen inbesondere im Rahmen der Intersexualität oftmals bereits ab Geburt erfolgen, beginnen zu diesem Zeitpunkt auch medizinische Maßnahmen. Geschlechtliche Korrekturen sollten in den 80er Jahren vor Ende des 2. Lebensjahres vorgenommen werden, zwischenzeitlich verspricht man sich bessere Erfolge bei einem Eingriff in der 6. Lebenswoche. Hormonelle Substitutionen (‚Ersatzhormongabe‘) werden sofort eingeleitet.

Sofern sich eine Chromosomenvariation bereits pränatal feststellen ließ, wird im Rahmen der medizinischen Indikation zu einem Abort geraten. Bei bereits aufgetretenen Fällen von Intersexualität in der Familie werden der Mutter hohe Hormondosierungen während der Schwangerschaft verabreicht, um intrauterin [in der Gebärmutter, Anm.] eine Virilisierung des Embyos zu vermeiden. Diese Methode zeitigt einen ‚Erfolg‘ von 66 Prozent. Alle anderen Kinder werden dennoch zugewiesen.

Eine Erwägung, das Kind bis zum entscheidungsfähigen Alter zu belassen, wie es auf die Welt gekommen ist, findet nicht statt. Eltern werden nicht über Intersexualität informiert, sondern nur über befundene Abweichungen. So wird ausschließlich im diagnostischen Krankheitsbild und oftmals in nicht verständlicher Sprache referiert. Kontakte zu kritischen Gruppen intersexueller Erwachsener werden nicht angeboten. Eltern haben somit keine autonome Entscheidungsmöglichkeit. Auch fehlt eine Kommunikationsmöglichkeit mit unkorrigierten Intersexuellen, da unseres (organisierte Intersexuelle) Wissens nach in Europa keine belassen wurden.

Erfahrungen Zugewiesener

Niemand kontrolliert MedizinierInnen bei ihren Eingriffen. Somit kann keine repräsentative Aussage getroffen werden, ob und in welchem Ausmaß Folgeschäden aus den ‚Behandlungen‘ entstehen. Doch in zunehmendem Maße gruppieren sich ehemals Intersexuelle in Selbsthilfeorganisationen, um auch Öffentlichkeit herzustellen. Begonnen hat 1993 die Intersex Society of North America (ISNA), welche mittlerweile ca. 150 Mitglieder umfaßt und neben einem intensiven Austausch untereinander Kontakte zu WissenschaftlerInnen, Medien sowie vereinzelten, kritischen ÄrztInnen pflegt. Allen derzeit existierenden Organisationen ist gemeinsam, daß sich hieran Angeschlossene trotz korrigierter Genitalien und Körper als Intersexuelle oder HermaphroditInnen definieren.

Unserer Recherchen ergaben, daß etwa 60 Prozent der Intersexuellen Suizidversuche vorgenommen haben. Viele bewegen sich unerkannt im Rahmen des zugewiesenen Geschlechtes. Allen ist gemeinsam, daß sie am Rande des Erträglichen leben. Eine nicht unerhebliche Anzahl (ca. 20 Prozent) hat erfolgreichen Suizid begonnen. Sehr wenige arbeiten politisch zur Thematik.

Zur Pro- und Contradiskussion von Zuweisungen möchte ich folgendes Zitat zur gedanklichen Anregung nennen:

„In 70 Fallstudien Heranwachsender und Erwachsener, welche mit sichtbar anormalen Genitalien aufwuchsen … erachtete man nur eine Person der angeführten als potentiell psychotisch, und diese potentielle Krankheit war verbunden mit psychotischen Eltern und nicht mit sexueller Uneindeutigkeit. … Sogar Ärzte früherer Interventionen erkannten, daß eine Anpassung an ungewöhnliche Genitalien möglich ist.“ (Fausto-Sterling)

Organisierte Intersexuelle stellen fest: durch geschlechtliche Zwangszuweisungen an nicht einwilligungsfähigen intersexuellen Kindern entsteht ein erheblich höherer psychischer Schaden, als dies durch Ablehnung seitens der Bevölkerung jemals möglich sein wird, ganz abgesehen von physisch irreparablen Schäden. Menschen besitzen ab Geburt zwar keine ausgeprägte Identität, aber eine Integrität und ein Gefühl für Intaktheit.

Als extrem einschneidend in ihrem Leben als Erwachsene beschreiben alle sich zum Thema Äußernde die genitalen Korrekturen, welche die Möglichkeiten einer erfüllten Sexualität für alle Zeiten versagen, und zwar unabhängig davon, ob eine Reduktion oder eine Totalamputation des Lustorgans erfolgte. Weiterhin wird als äußerst belastend die erlebte Isolation sowie Unkenntnis der Umwelt und damit Unmöglichkeit, sich offen zur Thematik auszutauschen, formuliert. Nahezu alle fühlen sich im ‚falschen‘, da konstruierten Körper. Etwa 15 Prozent der Zugewiesenen wünschen sich eine Revision. Diese Personen werden zumeist fälschlicherweise als Transsexuelle deklariert.

Intersexuelle als ‚Laborratten‘

Zu den chirurgischen Eingriffen selbst sind ebenfalls äußerst kritische Stimmen bekannt, welche von ‚Schlachtfeld‘ bis ‚Totalschaden‘ zur Bewertung des OP-Bereiches reichen. Von extremen Traumatisierungen durch die Behandlungen ist die Rede, dem Gefühl, sich niemals anderen Kindern zugehörig gefühlt oder extreme Isolation während der gesamten Adoleszenz erfahren zu haben (trotz Zuweisung). Schmerzhafte Untersuchungen sind ebenso in Erinnerung wie auch als Vergewaltigung erlebte Penetrationen während gynäkologischer Untersuchungen und Bougierungen (4). Demütigend und entwürdigend sind körperliche Abtastungen jeder Art sowie Bildmaterialerstellung. Einige beschreiben ihren stationären Aufenthalt schlicht in der Funktion als ‚Laborratte‘ und auch im häuslichen Bereich fühlten sich einige als fortbestehendes ‚Krankengut‘, ohne daß ihre eigene Persönlichkeit wahrgenommen wurde. Viele wünschen sich ihre ehemaligen Genitalien zurück und einige wenige, welche nicht zugewiesen wurden, beschreiben ihre Jugend zwar nicht als besonders glücklich, sind aber froh, keine medizinische Interventionen erlebt zu haben.

Etwa 30 Prozent aller Intersexuellen leben keinerlei Beziehungen. Ein überwiegender Anteil, etwa 60 Prozent, definiert sich im Rahmen des zugewiesenen Geschlechtes als homosexuell. Dies ist insoweit von Bedeutung, als daß Eltern zur Zuweisungslegitimation auch der Wunsch nach einem erfüllten Eheleben prognostiziert und suggeriert wird.

Im Rahmen eugenischer Bestrebungen wird Intersexualität tendenziell nicht mehr existieren. Dies hat zur Folge, daß nicht nur die gesamte Bevölkerungsgruppe der Hermaphroditen systemtisch ausgelöscht wird. Auch jegliche sichtbare Vermännlichung des Weiblichen wird einer ‚lolitaorientierten‘ Sichtweise (Frauen sollen mädchenhaft erscheinen) unterworfen und angepaßt. Zunehmende Ausweitung der Kindergynäkologie auf immer jüngeres Klientel trägt hierzu ebenso bei wie die standardisierten Ultraschall-Untersuchungen, bei welchen auch der genitale Aspekt regelmäßig kontrolliert wird. PädiaterInnen (KinderärztInnen), Kinder- und ErwachsenengynäkologInnen, UrologInnen, PsychologInnen und ChriurgInnen sind in diesem Bereich tätig.

Eine MitarbeiterIn der ISNA, welcher das Geschlecht nicht angepaßt wurde, fragt: „Wenn Eltern und Mediziner schon diese ganz harmlose persönliche Besonderheit nicht akzeptieren können und unbedingt wegtherapieren müssen, was möchten sie denn dann mit offensichtlich behinderten Kindern machen, die nicht durch eine Operation scheinbar normal gemacht werden können? Sollen sie nach dieser Logik, mit der wir therapiert werden, dann umgebracht werden, nur damit die Umwelt nicht beunruhigt und die Eltern nicht in Verlegenheit gebracht werden müssen?“ Intersexuelle werden in zunehmendem Maße vernichtet, doch bereits heute findet ein ‚psychischer Genozid‘ statt, da Intersexen zwar leben dürfen, ihre Besonderheiten jedoch im OP-Saal ausgelöscht werden.

Eine gewaltätige Philosophie

Grundlage einer phantasierten geschlechtlichen Bipolarität ist das Denken in Zweier-Gegensätzen, das sogenannte dichotome Denken. Diese Philosophie ist äußerst gewalttätig, denn „sie ist ohne Zweifel die Spaltung in Geist einerseits und in Körper, Materie, Stofflichkeit andererseits; genauer die Herauslösung des Geistes aus dem Leib und der Natur, sowie deren anschließende Herabwürdigung zur geistlosen Materie. Nach dem Vorbild und Modell dieser Trennung sind alle anderen, uns nur zu bekannten und vertrauten Gegensätze wie Natur – Kultur, Leben – Tod, Rationalität – Gefühl, Kopfarbeit – Handarbeit und nicht zuletzt Männlichkeit – Weiblichkeit geformt und formuliert worden. Dabei handelt es sich aber nicht um rein deskriptive Feststellungen, da diese Form der Gegenüberstellung immer schon eine Wertung impliziert.“ (Rainer 1995, S. 14) Dichotomes Denken ist daher nicht in der Lage, das Besondere auch als solches zu akzeptieren, da das Besondere kein Gegenteil besitzt und daher keinen Wertevergleich zuläßt, sondern in seine Einheit besteht. Jede Inanspruchnahme einer Dichotomie dient meiner Meinung nach einer lebensvernichtenden Atmosphäre, der Necrosphäre. Jeder Gedanke, Andere – Menschen, Pflanzen, Tiere, Geister – für minderwertig oder untergeordnet zu erachten, dient dem Dichotomie-Leitsatz.

IGM und FGM – ein Vergleich

In westlichen Kulturen werden neben Intersexen Menschen unter weiteren vier verschiedenen Aspekten genital verstümmelt, mit unterschiedlichen Argumentationen und Auswirkungen:

Afrikanerinnen zur Aufrechterhaltung der Tradition

Frauen mit genitalen Fehl- und Mißbildungen entweder aufgrund Leidensdruck oder pathologischen Wertes

Frauen ohne medizinische Indikation gegen Bargeld zur Verschönerung ihrer Genitalien

Männer zur Vorhautentfernung aus traditionellen oder Reinlichkeitsgründen.

Verstümmelungen an Afrikanerinnen sind in Deutschland illegal, alle anderen Vorgehensweisen legal. Westliche Chirurgen und Gynäkologen sind mit genitalen Verstümmelungen seit der Sklaveneinführung in USA sehr gut vertraut.

Wir unterscheiden zwischen weiblicher Genitalverstümmelung (FGM, Female Genial Mutilation) und intersexueller Genitalverstümmelung (IGM, Intersex Genital Mutilation). Zwischen FGM und IGM existieren erhebliche Parallelen. Nicht thematisiert werden an dieser Stelle männliche Genitalverstümmelung (MGM, Male Genital Mutilation), obwohl auch sie schwere physische und psychische Folgen zeitigt.

Eine gemeinsame Historie

IGM und FGM Verstümmelungspraktiken ist gemeinsam, daß historische Aufzeichnungen kaum vorhanden sind und daher eine Rekapitulation erschwert wird.

Erste Untersuchungen zum Ursprung der FGM gehen auf das 5. Jahrhundert v. Chr. zurück und berichten aus Ägypten oder Äthiopien, da sie sowohl von Äthiopiern als auch Phöniziern und Hetitern durchgeführt wurde (Lightfood-Klein, S. 43). In etwa gleichem Zeitraum verfaßten die Pythagoreer (Pythagoras lebte um 570-500 v. Chr.) erstmalig eine Liste mit zehn Kontrasten als Prinzip zur Deutung der Wirklichkeit, so auch männlich/weiblich (Rainer, S. 33). Der Gedanke der Dichotomie war geboren – und das Ende der Hermaphroditen wurde so auch philosophisch-wissenschaftlich eingeleitet, nachdem das alte Testament bereits in Genesis I, 27-28 besagte: „Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie.“ Dies führte jedoch lange nicht zu genitalen Verstümmelungen, wohl aber, wie gezeigt, zur Vernichtung durch Verbrennung in Reinigungszeremonien. (Hirschauer 1993, S. 69)

FGM (Klitoris- und Schamlippenreduktion) avancierte im römischen Reich zu einem Statussymbol und war auf diejenigen Frauen beschränkt, die einen hohen sozialen Rang einnahmen. Die Infibulation, das Zunähen der Vagina bis auf ein kleines Loch zum Abfluß des Menstruationsblutes, blieb den Sklavenmädchen reserviert, denn eine zugenähte Jungfrau erzielte auf dem Sklavenmarkt einen weit höheren Preis. Diese wurden von Sklavenhändlern durchgeführt. Es wird auch vermutet, daß diese Praktiken ursprünglich der Geburtenkontrolle in wasserarmen Gebieten dienten. Anderen Theorien zufolge sei FGM aus dem Wunsch des primitiven Mannes heraus entstanden, der die Macht über das Geheimnis der weiblichen Sexualfunktion gewinnen wollte. Streng patriarchale Systeme haben dadurch die Sexualität der Frau auf die Erhaltung der männlichen Erbfolge beschränkt (Lightfood-Klein 1992, S. 44f).

Genitale Verstümmelungen an weißen Frauen, welche der IGM vorausgingen, lassen sich auf Mitte des 19. Jahrhunderts zurückführen. In dieser Zeit wurden Hermaphroditen juristisch für nicht existent erklärt (1804 Code Civil, ca. 1895 BGB). Walker (1993, S. 165) führt aus, daß amerikanische Ärzte fasziniert waren von der afrikanischen FGM, die nackte Sklavinnen untersuchten und lernten, die ‚Prozedur‘ an anderen versklavten Frauen im Namen der Wissenschaft vorzunehmen.

Hermaphroditenphobie als Begründung für FGM und IGM

Mediziner untersuchten im 18. Jahrhundert die Sklavinnen und etablierten Genitalverstümmelungen in den eigenen Reihen zur Behandlung weiblicher Geisteskrankheiten wie etwa Hypersexualität, Hysterie und Nervosität, aber auch lesbische Neigungen und Aversion gegen Männer (Lightfood-Klein, S. 215). Auch ‚weiblichen Scheinhermaphroditen‘ wurde Tribadie unterstellt, sie wurden beschrieben als „Zwitter weiblichen Geschlechtes, die neben den durch das Ausbleiben der Menstruation entstehenden Mannweibern auch Individuen mit vergrößerter Klitoris umfassen, die die Ausschweifung der Tribadie ermöglicht“ (Hirschauer, S. 72).

Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Begründung genitaler Verstümmelungen an Intersexen und schwarzen Frauen lassen sich vor allem in einer beiden Kulturen immanenten Phobie vor Zweigeschlechtlichkeit, in einer Person vereint, wiederfinden. Aussagen wie die Folgenden mögen einen Eindruck gewähren:

„Genauso, wie man daran glaubt, daß bestimmte Götter bisexuell sind, so glaubt man, daß jede Person mit einer maskulinen und einer femininen ‚Seele‘ ausgestattet ist. Diese ‚Seelen‘ enthüllen ihre jeweiligen physiologischen Merkmale in den und durch die Fortpflanzungsorgane. Auf diese Weise ist die weibliche ‚Seele‘ eines Mannes, so wird behauptet, in der Vorhaut lokalisiert, während die männliche ‚Seele‘ der Frau in der Klitoris sitzt. Dies bedeutet: Wenn der junge Mann heranwächst und schließlich in die männliche Gesellschaft aufgenommen wird, muß er sich seiner weiblichen Merkmale entledigen. (…) Dasselbe gilt für ein junges Mädchen (…), indem man ihre Klitoris oder Klitoris und Schamlippen entfernt. Nur so beschnitten kann das Mädchen behaupten, eine vollständige Frau zu sein, und ein entsprechendes Sexualleben führen.“ (pharaonische Glaube der Ägypter; Lightfood-Klein, S. 45, Hervorhbg. d. V.)

„Wenn die Menschen auf die Welt kommen, sind sie sowohl männlich wie weiblich und besitzen Zwillingsseelen. Die ‚weibliche Seele‘ des Jungen ist die Vorhaut, dem weiblichen Element der Genitalien, lokalisiert, und die ‚männliche Seele‘ des Mädchens sitzt in der Klitoris, dem männlichen Element. Vom Moment der Geburt an wird das Bambara-Kind vom Wanzo bewohnt, einer bösen Macht, die in seinem Blut und seiner Haut wohnt und die Kraft der Unordnung im Individuum darstellt.“ (Dogon und Bambara aus Mali; Lightfood-Klein, S. 55, Hervorhbg. d. V.)

Diese Begründungen sind unlogisch, wie die Entstehungsgeschichte von Vorhaut und Klitoris/Penis zeigt. Zum einen haben beide Organe eine Vorhaut, zum anderen ist der Penis entwicklungsbedingt das gleiche Organ wie die Klitoris. Auch ist die Verstümmelungspraktik inkonsequent, denn wenn Klitoris und Schamlippen entfernt werden, dann müßte dies auch bei Penis und Hoden erfolgen, um ein Äquivalent zu erreichen.

Wir können heute davon ausgehen, daß genitale Verstümmelungen zur ‚Behandlung psychischer Auffälligkeiten‘ seit etwa 1940 nicht mehr durchgeführt werden, wir wissen aber, daß morphologische Besonderheiten an Weißen nach wie vor korrigiert werden. Auch liegt mir ein gynäkologischer Fachaufsatz aus 1959 vor, in welchem neue Methoden der FGM an Schwarzen beschrieben werden.

Verstümmelungen im ausgehenden 20. Jahrhundert

Genitale ‚Korrekturen‘ an Hermaphroditen
Die chirurgische Methodik hat sich seit ihrer Einführung unwesentlich geändert: wurde bis die 60er Jahre noch eine Exstirpation des Phallus, dies bedeutet wörtlich das Herausreißen des Organs, vorgenommen, so wurden bis etwa 1980 Dektomien favorisiert, welches eine Totalamputation impliziert. Seither reden Mediziner enthusiastisch von einer ‚Klitorisreduktion‘, bei welcher 60-70 Prozent des sensiblen Gewebes entfernt werden und die Spitze des Phallus neu verlegt und angenäht wird. Ist das Ergebnis anschließend noch immer unbefriedigend, da der verstümmelte Rest zu sehr sichtbar ist, wird nachkorrigiert. Überstehende Haut wird ebenfalls entfernt, um eine virilisierte, d.h. vermännlichte, Erscheinung zu vermeiden. Die inneren Labien werden versucht, aus der Phallushaut nachzubilden, die äußeren aus einem Hodensack, sofern dieser vorhanden war. Derlei operative Ergebnisse sind durchweg unbefriedigend. Sexuelles Lustempfinden ist nicht mehr möglich.

Genitale ‚Korrekturen‘ an genital fehl- und mißgebildeten Frauen
Die Phalluslänge von Frauen wird gleichen Normierungen wie bei Intersexen unterworfen und nach gleichen Methoden korrigiert. Man spricht auch hier von einer Hypertophie der Klitoris, wenn diese über 1 cm (USA: 0,9 cm) groß ist. Hinzu kommt eine Labiennormierung, welche auseinandergezogen 5 cm nicht übersteigen sollte. Ebenfalls pathologisch gewertet wird eine Dysproportion der Labien. Dies bedeutet, daß die inneren Schamlippen größer sind als die äußeren. Auch hier wird interveniert.
Operative Eingriffe an der Klitoris haben ebenso erheblichen Sensibilitätsverlust zur Folge, bei Labienreduzierungen werden oft Teile der Klitoris mitzerstört, wodurch Schmerzen oder Taubheit an Klitoris und Labien verursacht werden können.

Genitale ‚Korrekturen‘ an Frauen als Schönheitsmaßnahme
Pornodarstellerinnen sind oft genital reduziert. Mir selbst ist bekannt, daß eine Labienreduktion in Australien 300 australische Dollar kostet und eine halbe Stunde dauert. Derartige Angebote seien in der dortigen Frauenpresse „gang und gäbe“, wie mir mitgeteilt wurde. Wir müssen davon ausgehen, daß auch die USA diese Methoden ohne (pseudo-)medizinische Begründung kennt, zumal Krankenkassen nicht zur Kostenübernahme verpflichtet sind und daher medizinische Argumentationen zur offiziellen Anerkennung fundierter sein müssen. In Deutschland ist diese Praktik einer anderen Aussage zufolge zwischenzeitlich unter dem Vorwand der Sensibilitätssteigerung angeboten worden, vor allem die Verengung der Vagina. Es ist zu vermuten, daß diese Eingriffe künftig in Deutschland vermehrt durchgeführt werden, da Kassen bei psychologischer Legitimation (‚Leidensdruck‘) zahlen müssen.
Während bei Hermaphroditen und genital fehl- und mißgebildeten Frauen vorwiegend Kinderchirurgen verstümmeln, sind in diesem Bereich plastische (Schönheits-)Chirurgen angesprochen. Wie alle Berufsgruppen ist auch diese an einer Steigerung ihres Einkommens interessiert. Zahlen hinsichtlich der Quantität in diesem Bereich durchgeführter Verstümmelungen existieren nicht, in Australien seien es jedoch „tausende“.

Genitale ‚Korrekturen‘ an Afrikanerinnen
Es werden vier, regional unterschiedliche, Methoden angewandt:

Milde sunna: Einstechen, Ritzen oder Entfernung der Klitorisvorhaut

Modifizierte sunna: teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris

Clitoridectomie/Beschneidung: Entfernung eines Teils oder der ganzen Klitoris sowie eines Teils oder der gesamten inneren Schamlippen

Infibulation/pharaonische Beschneidung: Entfernung der Klitoris und der inneren Schamlippen sowie der inneren Schichten der äußeren Labien. Diese werden, bis auf eine kleine Öffnung zum Harn- und Menstruationsblutabfluß, zusammengenäht. (Vgl. Lightfood-Klein, S. 49f)

Gerade bei letzterer Methode ist mit erheblichen gesundheitlichen Folgeschäden zu rechnen, da Entzündungen entstehen und die Frau zum Geschlechtsverkehr und zur Entbindung aufgeschnitten werden muß, um anschließend zumeist wieder zugenäht zu werden.

Daher wird zur Abhilfe des ‚FGM-Problems‘ mit diesen direkten Konsequenzen oftmals lediglich die Hinzuziehung eines Arztes empfohlen, welcher mit sterilen Instrumenten arbeiten kann, ohne jedoch die Praktiken selbst in Frage zu stellen.

Familien, die Verstümmelungen derart durchführen können, gelten als privilegiert, da sie für die Unkosten aufkommen können. Quantitative Angaben zur Durchführung in Deutschland existieren auch hier nicht, afrikaweit wird von 80 – 110 Mio. verstümmelten Frauen ausgegangen.

Zusammenarbeit zwischen Anti-FGM- und Anti-IGM-AktivistInnen

Um es in Kürze zu benennen: sie existiert nicht. „Die Zusammenarbeit mit Anti-FGM-Aktivisten ist schlechter als mit allen anderen Gruppen, sogar schlechter als mit Ärzten.“ (pers. Mitteilung Chase vom 13.1.97, GründerIn der Intersex Society of North America (ISNA))

Weltweit wurden Anti-FGM-Organisationen, Einzelkämpferinnen und Menschenrechtsverbände angeschrieben, informiert und um Mitarbeit bzw. Kooperation gebeten. Keines dieser Schreiben hatte den gewünschten Erfolg. So schreibt z.B. Fran Hosken, durch den ‚Hosken Report‘ bekannt geworden, daß sich ihr Interesse in der Beendigung von FGM nicht auf ‚biologische Ausnahmen‘ erstreckt (10/93, Holmes 1995, S. 4). Forward International, eine wichtige Anti-FGM-Organisation, betont, daß der ihnen zugesandte Brief zwar ’sehr interessant‘ sei, aber sie können nicht helfen, da ihre Arbeit nur FGM beleuchtet, welche als schädliche kulturelle oder traditionelle Praktik an jungen Mädchen durchgeführt wird (Chase 1997, S. 11). Terre des Femmes entzieht sich seit März 1996 einer Stellungnahme, intern wurde argumentiert, Betroffene hätten keine Kompetenz. Amnesty International, Sektion Deutschland, meinte im Oktober 1996, die AGGPG solle die Geschehnisse hinsichtlich einer Beurteilung als Folter stärker differenzieren und wünschte uns „alles Gute und viel Kraft auf einem äußerst schwierigen Weg“. Diese Reaktionen, sofern überhaupt Antworten erfolgen, wiederholen sich stereotyp.

Afrikanische Verstümmelungen gelten als ‚barbarisch und rituell‘ durchgeführt, es wird ihnen ein besonderer kultureller Wert zugeschrieben. Eine solche Sichtweise verhindert die Anerkennung gleicher Wertungen für die eigene Kultur und läßt somit eine grundsätzliche Problematisierung weltweit nach gleichem Schemata funktionierenden Sexismen und Biologismen nicht zu. Auch können so Hermaphroditenphobien und Homophobien, welche in engem geschlichtlichen Kontext stehen, nicht artikuliert werden. Plausibel als tatsächliche Motivation weißer Anti-FGM-AktivistInnen scheint mir daher Rassismus zu sein. Dieser ermöglicht es, die eigene Kultur als ‚zivilisiert‘ und ‚aufgeklärt‘ darzustellen. Mit Kenntnisnahme der Verstümmelungen auch in der eigenen, ‚zivilisierten‘ Kultur würde diese Motivation entfallen.

Anti-FGM-Gruppierungen kämpfen für die Befreiung der weiblichen Sexualität, Anti-IGM-Gruppierungen kämpfen für die Anerkennung und Gleichstellung intersexueller Menschen, welches selbstverständlich auch Sexualität impliziert, jedoch vor allem Geschlechter- und Körperbilder hinterfragt. Sie mögen somit in vielerlei Hinsicht der Behinderten-, Antirassismus- und Transsex-/genderbewegung näher stehen, als jene GeschlechterbefreiungskämpferInnen, welche sich in streng dichotomen und separatistischen Mustern bewegen.

Fazit

Schwarze Frauen, weiße Frauen mit genitalen Fehl- und Mißbildungen sowie Hermaphroditen werden in allen westlichen Kulturen in unterschiedlicher Quantität genital verstümmelt. Während Verstümmelungen an ausländischen Frauen unter Strafe gestellt ist sowie vielerorts, insbesondere von gynäkologischen Verbänden, scharf verurteilt sowie international als schwere Menschenrechtsverletzung geächtet wurde, wird im eigenen Land weiterhin praktiziert. Für ausländische Frauen werden zumeist Ärzte aus dem Geburtsland eingeflogen, doch auch westliche Ärzte bieten diesen Dienst illegal gegen Bargeld an. Für deutsche Frauen hingegen gilt, ebenso wie für Hermaphroditen, daß die Eingriffe nicht nur legal praktiziert und von der Krankenkasse bezahlt werden, sondern auch umfangreiche wissenschaftliche Erhebungen mittels Analysen zur Kategorisierung, Gruppierung und Katalogisierung durchgeführt werden. In diverser Literatur, insbesondere zur Kindergynäkologie, sind diese Vorgehensweisen seit über 50 Jahren dokumentiert. Hermaphroditen sowie genital fehl- und mißgebildete Frauen stellen die direkte Nachfolgegruppe zu früheren Verstümmelungen aufgrund psychischer Auffälligkeiten dar (welche wiederum auf FGM an afrikanischen Sklavinnen gegründet war).

Zahlenmaterial zu den Vorgehensweisen ist konsequenterweise, analog zur gesamtgesellschaftlichen Tabuisierung, offiziell nicht erhältlich. Die AGGPG schätzt in Relation zur USA die Anzahl genitaler Eingriffe an weißen Babys und Kindern bundesweit mindestens auf 1800 jährlich, davon 600 Intersexuelle und 1200 Frauen mit Fehl- und Mißbildungen. Dies bedeutet täglich rund fünf Verstümmelungen. Zwischenzeitlich müßten somit vorsichtig geschätzt 90.000 genital verstümmelte Menschen in Deutschland leben.


Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

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