Mittwoch, 22. März 2023

Mehrfachdiskriminierung Welt weit? /// Multiple Discrimination World Wide?


Multiple Discrimination World Wide?

Menschen, die nicht den gesellschaftlichen Erwartungen an ihr zugeschriebenes Geschlecht erfüllen möchten oder können, ihr Geschlecht außerhalb der Norm definieren, oder anders lieben, müssen sich noch immer verstecken, werden angefeindet oder erleben Gewalt.

Wen wir lieben und welchem Geschlecht wir uns zugehörig fühlen, ist unsere persönliche Sache - wird aber trotzdem durch gesellschaftliche Vorstellungen und Regelungen beeinflusst. Die Mehrheit der Menschen geht immer noch davon aus, dass sich Jungen in Mädchen verlieben und umgekehrt und, dass es auch nur diese zwei Geschlechter geben kann (Sexismus). Wer diese Erwartungen nicht erfüllen kann, muss mit Vorurteilen, Ausgrenzung und Anfeindungen rechnen. Bei Diskriminierung gegenüber trans*geschlechtlichen Menschen sprechen wir von Trans*feindlichkeit. Die Abwertung von schwulen, lesbischen und bisexuellen Menschen wird als Homofeindlichkeit bezeichnet.

Wie funktioniert Homo- und Trans*feindlichkeit?

 

Die Geschlechtsidentität einer Person kann sich von dem ihr bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht unterscheiden, ganz unabhängig von der Sexualität. Wenn jemand, der nach der Geburt als Mädchen bezeichnet wurde, sich später als männlich versteht – oder als weder männlich noch weiblich –, sprechen wir davon, dass dieser Mensch trans*geschlechtlich oder non-binary ist. Menschen, die sich mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nennt man cisgeschlechtlich. Was ist also, wenn sich ein Mädchen in ein anderes Mädchen verliebt? Wenn ein Junge sich die Fingernägel lackiert? Warum ist “schwul” ein nach wie vor gängiges Schimpfwort? Warum weigern sich die Arbeitskolleg:innen von Jana, die früher Jens hieß, sie mit ihrem neuen Vornamen anzusprechen? Wer bestimmte Rollenvorstellungen nicht erfüllt, gleichgeschlechtlich lebt oder sich einem anderen Geschlecht als dem bisherigen zuordnet, wird häufig ausgegrenzt und gemobbt, oder sogar beleidigt und körperlich angegriffen. Homosexualität wird bis heute vielfach als unnatürlich, falsch und eklig dargestellt. Schwule Männer gelten häufig als unmännlich, weich und schwach.

Sexualität und Geschlechtsidentität sind keine Phase
Dies erschwert besonders in männlich dominierten Feldern wie dem Fußball ein Coming Out. Lesbische Frauen erleben oft, dass ihre Sexualität nicht ernst genommen oder als “Phase” abgetan wird und sie von heterosexuellen Männern belästigt werden (Sexismus).

Auch trans*geschlechtliche Personen werden in dem Geschlecht, mit dem sie sich identifizieren, häufig nicht ernst genommen. Trans*geschlechtlichkeit wird noch immer als Krankheit verstanden – dabei ist sie nichts, was sich jemand “aussucht”, sondern in diesem Menschen angelegt, wie bei allen anderen Menschen auch.
Deshalb ist es sehr übergriffig, wenn Mitmenschen sich weigern, dies anzuerkennen, und etwa weiter auf dem “alten” männlichen oder weiblichen Vornamen bestehen. Häufig bleibt es nicht dabei: Homosexuelle und Trans*Personen werden auch täglich lächerlich gemacht und sogar körperlich angegriffen.

Mehrfachdiskriminierung

Sind Personen von Mehrfachdiskriminierung betroffen, also beispielsweise eine Schwarze Trans*person (Rassismus) oder eine lesbische Frau, die sich außerdem weigert, sich gängigen “Schönheits”-Vorgaben zu unterwerfen (Lookismus), erhöht sich das Risiko um ein Vielfaches, in der Häufigkeit und in der Heftigkeit von Angriffen. Doch egal, wie die Diskriminierung aussieht – sie ist immer verletzend.


 

Staatliche Verfolgung von Trans* und Homosexuellen

 

Im Nationalsozialismus wurden schwule Männer systematisch verfolgt und in Konzentrationslager eingewiesen. Viele von ihnen starben aufgrund der schlimmen Bedingungen, aber auch durch gezielte Tötungsaktionen. Weniger systematisch, doch genauso brutal wurden lesbische Frauen diskriminiert und verfolgt. Auch nach dem Nationalsozialismus stand Homosexualität in der BRD wie in der DDR weiterhin unter Strafe. Zudem galt sie lange als Krankheit – erst 1990 beschloss die Weltgesundheitsorganisation, Homosexualität aus ihrem Diagnosekatalog zu streichen. Auch Trans*geschlechtlichkeit gilt laut diesem Katalog seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr als Geschlechtsidentitätsstörung. Die bisherige Diagnose als psychisch und verhaltensgestört hat zur Stigmatisierung von trans*-Menschen beigetragen. Die neue Einordnung als „Gender incongruence“ ist ein großer Erfolg für die LSBTTIQ-Bewegung.

World Report über Menschenrechte von 2022 aktuel



 

Diskriminierung und Intoleranz

Die im Mai veröffentlichten offiziellen Statistiken zeigen einen deutlichen Anstieg der politisch motivierten Straftaten von 44.692 im Jahr 2020 auf 55.048 im Jahr 2021. Die politisch motivierte Gewalt nahm um fast 16 Prozent zu. Das Innenministerium verzeichnete im ersten Halbjahr 2022 9.167 rechtsmotivierte Straftaten, darunter 418 Gewalttaten. Antisemitisch motivierte Straftaten nahmen von 2020 auf 2021 um rund 29 Prozent zu; das Bundeskriminalamt (BKA) registrierte im ersten Halbjahr 2022 965 antisemitische Straftaten.

Im April warnte der Verfassungsschutz vor der Ausbreitung antisemitischen Gedankenguts im Diskurs des politischen Mainstreams. Im Juli fällten Vandalen Bäume an der Gedenkstätte für die Opfer des Konzentrationslagers Buchenwald. Bundeskanzler Olaf Scholz wurde scharf kritisiert, weil er eine Erklärung des palästinensischen Präsidenten Mahmoud Abbas nicht sofort verurteilt hatte. Abbas hatte Aktionen Israels mit dem Holocaust gleichgesetzt.

Laut einer Studie vom Mediendienst Integration, einer Online-Informationsplattform für Journalist*innen, unternimmt die Polizei zu wenig, um Rassismus und Antisemitismus in ihren eigenen Reihen vorzubeugen. Nur in fünf von 16 Bundesländern wird das Thema Rassismus und Antisemitismus bei der Polizei in entsprechenden Schulungen behandelt. Nur in sieben Bundesländern gibt es unabhängige Stellen, die entsprechende Beschwerden gegen die Polizei bearbeiten.

Am 8. August schoss die Polizei in Dortmund sechs Mal auf einen 16-jährigen unbegleiteten Asylsuchenden aus dem Senegal, weil er mutmaßlich ein Messer bei sich hatte. Medienberichten zufolge hatte er bereits mehrere psychische Krisenerfahrungen. Bei Redaktionsschluss liefen die Ermittlungen zu dem Vorfall noch.

Im August teilte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit, dass sie im Jahr 2021 mehr als 5.600 Beratungsanfragen erhalten hat, von denen sich 37 Prozent auf rassistische Diskriminierung und 32 Prozent auf Diskriminierung aufgrund einer Behinderung bezogen.

Im Mai trat der erste Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland sein Amt an.

Nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine im Februar meldete das BKA bis Mitte April mehr als 1.700 Straftaten „im Zusammenhang mit dem Krieg“. Die Straftaten, darunter Beleidigungen, Bedrohungen, körperliche Angriffe und Sachbeschädigungen, richteten sich gegen Russ*innen, Ukrainer*innen und Weißruss*innen.

Im März erlaubte ein Kölner Gericht dem Verfassungsschutz, die AfD formell auf verfassungsfeindliche Tendenzen zu überwachen.

Im April erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen fünf Polizeibeamt*innen, die zwischen 2014 und 2018 rassistische, antisemitische und rechtsextreme Inhalte in Chatgruppen geteilt hatten. In einem anderen Fall ordnete der Frankfurter Polizeipräsident ein Disziplinarverfahren gegen fünf Polizeibeamte im Zusammenhang mit dem Teilen von Nazi-Symbolen in Chatrooms an. Im Juli wurde gegen acht Polizeibeamte in Münster wegen rechtsextremer, sexistischer und gewaltverherrlichender Inhalte in Chaträumen ermittelt.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlichten im Mai Empfehlungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen, nachdem es wiederholt zu Gewalttaten gekommen war. Diese Empfehlungen beinhalten auch Änderungen des gesetzlichen Rahmens zum Gewaltschutz.

Internationale Justiz

Im Januar verurteilte ein Koblenzer Gericht einen ehemaligen syrischen Geheimdienstoffizier zu lebenslanger Haft, weil er die Folter, Ermordung und Vergewaltigung von Gefangenen in einem syrischen Gefängnis beaufsichtigt hatte. Im selben Monat begannen die Richter*innen in Frankfurt mit der Beweisaufnahme in einem Prozess, in dem es um Vorwürfe der Folter und Ermordung durch staatliche Agenten während des bewaffneten Konflikts in Syrien ging. Der Angeklagte soll als Arzt in zwei Militärkrankenhäusern in den Städten Damaskus und Homs in Syrien gearbeitet haben.

Im April begann in Celle der Prozess gegen einen gambischen Staatsbürger wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, weil er mutmaßlich an der vom ehemaligen gambischen Präsidenten Yahya Jammeh gegründeten „Todesschwadron“ beteiligt war.

Diese Prozesse sind möglich, weil die deutschen Gesetze die universelle Gerichtsbarkeit für bestimmte schwere Verbrechen nach internationalem Recht anerkennen.

Ein Landgericht in Neuruppin verurteilte im Juli einen 101-jährigen Mann, der während des Zweiten Weltkriegs als KZ-Wachmann gearbeitet hatte, wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen zu fünf Jahren Gefängnis. Der Mann wird aufgrund seines Alters seine Haftstrafe wahrscheinlich nicht antreten.

Im Juli gab Deutschland Artefakte zurück, die es während seiner Kolonialzeit in Tansania, Kamerun und Namibia geraubt hatte. Deutschland unterzeichnete auch ein Abkommen mit Nigeria über die Rückgabe von geraubten Benin-Bronzen.

Im März eröffnete die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine.

Wirtschaft und Menschenrechte

Im April befürwortete der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes die Idee eines Entschädigungsfonds für die Familien von Arbeitsmigranten, die beim Bau und bei der Wartung der Infrastruktur für die Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar ums Leben gekommen sind.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat seine Rolle als Aufsichtsbehörde für das Lieferkettengesetz 2021, das 2023 in Kraft treten wird, ausgebaut, wenn auch zu langsam.

Migrant*innen und Asylsuchende

In den ersten neun Monaten des Jahres 2022 beantragten 134.908 Menschen in Deutschland Asyl, was einem Anstieg von 34,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Die meisten Antragstellenden kamen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Bis Ende August waren 101.380 Anträge anhängig.

Der Europäische Gerichtshof entschied im August, dass Deutschland die Familienzusammenführung nicht verweigern darf, nur weil ein unbegleiteter Minderjähriger im Zeitraum der Antragsbearbeitung volljährig wird.

Nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine zählte das Ausländerzentralregister zwischen Februar und dem 10. Oktober mehr als eine Million Geflüchtete aus der Ukraine, die nach Deutschland kamen, davon über ein Drittel Minderjährige. Während Ukrainer*innen im Rahmen der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie über vorübergehenden Aufenthalt eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis beantragen können, die es ihnen ermöglicht, zu arbeiten, zu studieren und Sozialleistungen zu erhalten, waren Tausende von Drittstaatsangehörigen, die aus der Ukraine geflohen waren, nicht antragsberechtigt.

Nach Angaben des Innenministeriums haben im April 222 Menschen aus Russland in Deutschland Asyl beantragt. Im Mai kündigte Deutschland niedrigschwelligere und beschleunigte Visaverfahren für russische Menschenrechtsaktivist*innen, Mitarbeitende von Nichtregierungsorganisationen (NGO) und zivilgesellschaftlichen Gruppen an.

Das Innenministerium kündigte im Juni Pläne an, Ausländer*innen, die seit mindestens fünf Jahren mit dem Status „Duldung“ in Deutschland leben, die Möglichkeit eines langfristigen rechtmäßigen Aufenthalts zu geben. Hiervon könnten schätzungsweise 105.000 Menschen profitieren.

Im August berichtete die Regierung, dass im ersten Halbjahr 2022 29 von 43 Angriffen in oder auf Flüchtlingsunterkünfte und 349 von 424 Angriffen auf Asylsuchende und Geflüchtete rechtsextremistisch motiviert waren. Im gleichen Zeitraum gab es fünf Straftaten gegen Hilfsorganisationen und sieben Straftaten gegen Ehrenamtliche, fast alle mit rechtsextremistischem Hintergrund. Im August wurde ein Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Leipzig verübt.

Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung

Im Juni legten das Justizministerium und das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Eckpunkte für ein neues Selbstbestimmungsgesetz vor, das Transgender-, Intersex- und nicht-binären Menschen ermöglicht, ihren Namen und ihr Geschlecht in amtlichen Dokumenten zu ändern, um ihre Geschlechtsidentität in einem einfachen Verwaltungsverfahren und ohne „Expertengutachten“ anerkennen zu lassen. Bei Redaktionsschluss lag dem Bundestag noch kein Gesetzentwurf vor.

Im August griff ein Mann einen 25-jährigen Transmann bei einer Pride-Parade in Münster brutal an. Dieser erlag eine Woche später seinen Verletzungen. Der mutmaßliche Angreifer befand sich bei Redaktionsschluss noch in Gewahrsam.

Im September erlitt eine 57-jährige Transfrau schwere Verletzungen, nachdem sie in einer Bremer Straßenbahn von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen worden war. Bei Redaktionsschluss wurde der Angriff als Hassverbrechen strafrechtlich untersucht.

Im September wurde ein 16-jähriger Junge in Berlin wegen verbaler Belästigung und versuchter Körperverletzung festgenommen, nachdem er eine 49-jährige Transfrau, die in einem Friseursalon arbeitete, angegriffen haben soll. Der Verdächtige wurde aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Bei Redaktionsschluss dauerten die Untersuchungen in dem Fall noch an.

Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit

Im Mai verbot die Berliner Polizei mehrere Demonstrationen zum Nakba-Tag unter Hinweis auf die „unmittelbare Gefahr“ von „volksverhetzenden, antisemitischen Äußerungen“ und ging gewaltsam gegen Personen vor, die trotz des Verbots protestierten. Die Organisatoren hatten gegen das Verbot Widerspruch eingelegt, jedoch wurde das Verbot sowohl von einem Berliner Verwaltungsgericht als auch von einem Bundesberufungsgericht bestätigt.

Frauenrechte

Im Juni änderte der Bundestag das Strafgesetzbuch, um das sog. „Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche“ aufzuheben, so dass Ärzt*innen ihre Patient*innen nun legal über den Eingriff informieren können, ohne sich strafbar zu machen.

Im August hat der Berliner Senat Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beschlossen, darunter den Ausbau von Unterstützungs- und Schutzdiensten, die Verbesserung der Ausbildung verschiedener Berufsgruppen und die Verbesserung der Zusammenarbeit verschiedener Institutionen. Der Senat entwickelt außerdem einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Femizidrate in Deutschland ist eine der höchsten in Europa.

Terrorismus und Terrorismusbekämpfung

Im März führte die Regierung 37 weitere Staatsangehörige – 27 Kinder und 10 Frauen - aus dem Nordosten Syriens zurück, wo sie unter katastrophalen Bedingungen in abgeriegelten Lagern für Verdächtige des sog. Islamischen Staates (IS) und deren Familienangehörige festgehalten wurden. Vier der Frauen wurden bei ihrer Ankunft aufgrund von Terrorismusvorwürfen verhaftet, darunter eine, die beschuldigt wurde, eine jesidische Frau versklavt zu haben. Im Oktober führte die Regierung weitere vier Frauen, sieben Kinder und einen 20-jährigen Mann zurück und erklärte, dass fast alle deutschen Staatsangehörigen in den Lagern, die nach Deutschland zurückkehren wollten, zurückgeführt worden seien. Die betroffenen Kinder erhielten u.a. psychosoziale Unterstützung und wurden, wenn möglich, in die Obhut von Familienmitgliedern gegeben.

Wirtschaftliche Gerechtigkeit

Offizielle Daten, die im August veröffentlicht wurden, ergaben, dass 15,8 Prozent der deutschen Bevölkerung, d.h. etwa 13 Millionen Menschen, im Jahr 2021 von Armut bedroht waren. Alleinerziehende und ältere Frauen waren stärker gefährdet als der Durchschnitt. Seitdem haben Preissteigerungen und Inflation bei grundlegenden Gütern und Dienstleistungen, die für den Lebensunterhalt unerlässlich sind, Besorgnis über die Ernährungssicherheit und eine Lebenshaltungskostenkrise im Land ausgelöst.

Die Lebensmittelpreise in Deutschland sind zwischen September 2021 und September 2022 um 18,7 Prozent gestiegen. Im Juli richtete der Dachverband der knapp 1000 Tafeln in Deutschland einen dringenden Appell an die Regierung, da mehr Menschen als je zuvor die Tafeln in Anspruch nahmen.

Gesetzliche Vorhaben, die trans Menschen mehr Selbstbestimmung garantieren sollen, haben in den vergangenen Monaten zu hitzigen Debatten geführt. Diese Diskussionen werden teilweise mit falschen oder irreführenden Behauptungen geführt.


 


Transfeindlichkeit als "Kulturkampf"
Gesetzliche Vorhaben, die trans Menschen mehr Selbstbestimmung garantieren sollen, haben in den vergangenen Monaten zu hitzigen Debatten geführt. Diese Diskussionen werden teilweise mit falschen oder irreführenden Behauptungen geführt.
Das Selbstbestimmungsgesetz war von der Ampelkoalition als ein zentrales Projekt angekündigt worden. Doch bei der Umsetzung hakt es bis heute. Bundesjustizminister Marco Buschmann sagte in einem "Zeit"-Interview zu den Gründen für die Verzögerung: "Wir haben wahrgenommen, dass es Sorgen gibt, die sich auf die Rechtsfolgen des Geschlechtswechsels beziehen."

Der FDP-Politiker führt als Beispiel auf, dass sich Besucherinnen einer Frauensauna durch die Anwesenheit einer trans Frau in ihrer Privatsphäre gestört fühlen könnten. "Die Betreiberin einer Frauensauna soll auch künftig sagen können: Ich will hier dem Schutz der Intimsphäre meiner Kundinnen Rechnung tragen und knüpfe daher an die äußere Erscheinung eines Menschen an." Die Betreiber dürften in dem Fall nicht dem Risiko einer Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausgesetzt sein. Das müsse sauber geregelt werden.

Dies sorgte auch in der Koalition für Diskussionen. Der Queer-Beauftragte Sven Lehmann betonte auf Twitter, das geplante Gesetz solle Diskriminierung abbauen, nicht neue schaffen. Trans-Verbände teilen die Befürchtung und warnen, eine solche Regelung könnte eine Basis sein für die rechtliche Ausgrenzung von trans Personen aus verschiedenen Teilen des öffentlichen Lebens.

Der Vorsitzende der SPDqueer Oberfranken Sebastian Kropp kritisierte den FDP-Politiker auf Twitter scharf und wundert sich, wie die "TERF-Erzählung von der Frauensauna eigentlich bei Marco Buschmann verfangen" konnte. Jenny Wilken von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e.V.) fügt auf Anfrage des ARD-faktenfinders hinzu, dass durch zahlreiche Briefe an Politikerinnen und Politiker gezielt versucht werde, auf das Selbstbestimmungsgesetz Einfluss zu nehmen und die Einführung des Gesetzes zu verzögern.
In transfeindlichen Kreisen werden die Aussagen Buschmanns hingegen teilweise als Bestätigung der eigenen Position gewertet und benutzt, um weitere Behauptungen in Sozialen Medien zu verbreiten.

Selbstbestimmungsgesetz enthalte unklare Aspekte

Paula-Irene Villa Braslavsky, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und Direktorin des Instituts für Soziologie an der LMU München, betont auf Anfrage des ARD-faktenfinders, dass es zum einen bei dem gesetzlichen Vorhaben tatsächlich einige unklare Aspekte gebe - beispielsweise: "Wer erhält aufgrund welcher Gründe Zugang - oder eben nicht - zu bestimmten Räumen? Wie lassen sich Schutzräume schützen?" Aber, so Villa Braslavsky weiter, diese Unklarheit sei weder neu noch einzigartig, "sondern war immer schon eine virulente Auseinandersetzung. In den 1980er-Jahren wurde diskutiert, bis zu welchem Alter Jungs in Frauenbuchläden rein durften, die 'Frauenräume' an den Unis hatten auch in den 1990er-Jahren immer wieder das Problem der 'Einlasskontrolle'".

"Diese Unklarheiten sorgen für Unruhe, Sorgen, Ängste, das ist durchaus verständlich", so die Soziologin. Allerdings führe dies dazu, dass diese Sorgen ausgenutzt würden, um teilweise bösartige, abwegige und diffamierende Behauptungen schlicht zu erfinden oder zumindest aufzubauschen, warnt Villa Braslavsky. "Es wird trans Personen all das 'Böse' unterstellt, was vor Jahrzehnten beispielsweise den Schwulen unterstellt wurde, nämlich kriminell-perverse Energie; sie werden als Sexmonster karikiert. Das ist auch angesichts der realen Fakten rund um sexualisierte Gewalt total abwegig. Wir wissen, dass diese vor allem im Nahbereich, in Partnerschaften, in den Familien stattfindet, oder in abgeschotteten Organisationen wie Kirche oder Vereine. Die Sauna oder der Frauenraum zählen eher nicht zu den Gewalt-Hotspots."


Transfeindlichkeit als "Kulturkampf"
Gesetzliche Vorhaben, die trans Menschen mehr Selbstbestimmung garantieren sollen, haben in den vergangenen Monaten zu hitzigen Debatten geführt. Diese Diskussionen werden teilweise mit falschen oder irreführenden Behauptungen geführt.
Das Selbstbestimmungsgesetz war von der Ampelkoalition als ein zentrales Projekt angekündigt worden. Doch bei der Umsetzung hakt es bis heute. Bundesjustizminister Marco Buschmann sagte in einem "Zeit"-Interview zu den Gründen für die Verzögerung: "Wir haben wahrgenommen, dass es Sorgen gibt, die sich auf die Rechtsfolgen des Geschlechtswechsels beziehen."

Der FDP-Politiker führt als Beispiel auf, dass sich Besucherinnen einer Frauensauna durch die Anwesenheit einer trans Frau in ihrer Privatsphäre gestört fühlen könnten. "Die Betreiberin einer Frauensauna soll auch künftig sagen können: Ich will hier dem Schutz der Intimsphäre meiner Kundinnen Rechnung tragen und knüpfe daher an die äußere Erscheinung eines Menschen an." Die Betreiber dürften in dem Fall nicht dem Risiko einer Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausgesetzt sein. Das müsse sauber geregelt werden.

Dies sorgte auch in der Koalition für Diskussionen. Der Queer-Beauftragte Sven Lehmann betonte auf Twitter, das geplante Gesetz solle Diskriminierung abbauen, nicht neue schaffen. Trans-Verbände teilen die Befürchtung und warnen, eine solche Regelung könnte eine Basis sein für die rechtliche Ausgrenzung von trans Personen aus verschiedenen Teilen des öffentlichen Lebens.

Der Vorsitzende der SPDqueer Oberfranken Sebastian Kropp kritisierte den FDP-Politiker auf Twitter scharf und wundert sich, wie die "TERF-Erzählung von der Frauensauna eigentlich bei Marco Buschmann verfangen" konnte. Jenny Wilken von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e.V.) fügt auf Anfrage des ARD-faktenfinders hinzu, dass durch zahlreiche Briefe an Politikerinnen und Politiker gezielt versucht werde, auf das Selbstbestimmungsgesetz Einfluss zu nehmen und die Einführung des Gesetzes zu verzögern.
In transfeindlichen Kreisen werden die Aussagen Buschmanns hingegen teilweise als Bestätigung der eigenen Position gewertet und benutzt, um weitere Behauptungen in Sozialen Medien zu verbreiten.

Selbstbestimmungsgesetz enthalte unklare Aspekte

Paula-Irene Villa Braslavsky, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und Direktorin des Instituts für Soziologie an der LMU München, betont auf Anfrage des ARD-faktenfinders, dass es zum einen bei dem gesetzlichen Vorhaben tatsächlich einige unklare Aspekte gebe - beispielsweise: "Wer erhält aufgrund welcher Gründe Zugang - oder eben nicht - zu bestimmten Räumen? Wie lassen sich Schutzräume schützen?" Aber, so Villa Braslavsky weiter, diese Unklarheit sei weder neu noch einzigartig, "sondern war immer schon eine virulente Auseinandersetzung. In den 1980er-Jahren wurde diskutiert, bis zu welchem Alter Jungs in Frauenbuchläden rein durften, die 'Frauenräume' an den Unis hatten auch in den 1990er-Jahren immer wieder das Problem der 'Einlasskontrolle'".

"Diese Unklarheiten sorgen für Unruhe, Sorgen, Ängste, das ist durchaus verständlich", so die Soziologin. Allerdings führe dies dazu, dass diese Sorgen ausgenutzt würden, um teilweise bösartige, abwegige und diffamierende Behauptungen schlicht zu erfinden oder zumindest aufzubauschen, warnt Villa Braslavsky. "Es wird trans Personen all das 'Böse' unterstellt, was vor Jahrzehnten beispielsweise den Schwulen unterstellt wurde, nämlich kriminell-perverse Energie; sie werden als Sexmonster karikiert. Das ist auch angesichts der realen Fakten rund um sexualisierte Gewalt total abwegig. Wir wissen, dass diese vor allem im Nahbereich, in Partnerschaften, in den Familien stattfindet, oder in abgeschotteten Organisationen wie Kirche oder Vereine. Die Sauna oder der Frauenraum zählen eher nicht zu den Gewalt-Hotspots."

Trans Personen sind besonders gefährdet

Statt trans Personen als Gefahrenquelle herauszustellen, müsse der Fokus viel mehr daraufgelegt werden, eben jene vor Gefahren zu schützen, fordert Petra Weitzel, Erste Vorsitzende der DGTI. "Hier findet eine Täter-Opfer-Umkehr statt. Studien belegen, dass trans Personen in vielen Bereichen des Lebens besonders von Übergriffen und Gewalt bedroht sind." So sind es laut einer Studie des US-amerikanischen Williams Insitute trans Personen, die von Problemen und Drohungen berichten, wenn sie beispielsweise öffentliche Toiletten aufsuchen wollen.

Viele sind zudem einer Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt; das Trans Murder Monitoring versucht international die tödliche Gewalt an trans, nicht-binären und gender-nonkonformen Personen zu erfassen und registrierte 327 Tötungsdelikte in den vergangenen zwölf Monaten für die Staaten, aus denen überhaupt Informationen vorlagen. Die überwiegende Mehrheit der Getöteten waren trans Frauen oder transfeminine Personen, die Schwarz, indigen oder of Colour waren. Viele der Getöteten waren migrantisiert und/oder Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter: Besonders das Zusammenwirken von Transfeindlichkeit, Rassismus und Sexarbeiterinnenfeindlichkeit steigert demnach das Risiko, Opfer von Gewalt zu werden, immens.

Kontinuierlicher Anstieg homo- und transfeindlicher Gewalt

Berlin erfasst als einziges Bundesland in Deutschland seit 2014 LSBTIQ*-feindliche Straftaten und verzeichnet einen kontinuierlichen Anstieg polizeilich registrierter Fälle. 2020 wurden 377, 2021 sogar 456 trans- und homophobe Taten erfasst. Dies sei der mit Abstand höchste jemals erfasste Wert, heißt es im Berliner Monitoring Bericht zu trans- und homophober Gewalt, der im Dezember 2022 veröffentlicht wurde.

Für den Themenschwerpunkt transfeindliche Gewalt, wurden für die Studie Befragungen durchgeführt - mit besorgniserregenden Ergebnissen: "Zwei Drittel der befragten trans* Personen (66 %) haben in den vergangenen fünf Jahren Gewalterfahrungen gemacht, fast die Hälfte (48,2 %) im vergangenen Jahr." Weiter heißt es: "Obwohl bei fast zwei Dritteln der berichteten Gewaltvorfälle unbeteiligte Personen zugegen waren, haben die Betroffenen nur in wenigen Fällen (sieben Prozent) Hilfe oder Solidarität durch Passant*innen erfahren." Knapp 80 Prozent gaben an, in den Sozialen Medien von Übergriffen betroffen zu sein.
Zu diesen Zahlen kommt eine mutmaßlich sehr hohe Dunkelziffer. Laut dem Berliner Monitoring Bericht erstatteten nur 13 Prozent der von den Vorfällen betroffenen Befragten polizeiliche Anzeige. Ein Grund: Viele trans Personen scheuen den Weg zur Polizei. Markus Ulrich, Sprecher des Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD), erklärte im Gespräch mit der taz, der Umgang der Polizei mit trans Menschen sei ein "riesiges Thema". Dazu gehöre beispielsweise die Frage, wer von wem durchsucht werde. Oder ob ein Ergänzungsausweis bekannt und akzeptiert werde. Ulrich sagt, viele trans Personen trauten der Polizei nicht. Ähnliche Erfahrungen machen andere Fachleute und Verbände aus der LGBTQI*-Community.

Gendergerechte Sprache wird attackiert

Für Weitzel gibt es zwischen dem Anstieg transfeindlicher Straftaten und der Desinformation über trans Personen einen klaren Zusammenhang. Denn die Falschbehauptungen vermitteln ein falsches Bild transidenter Personen, welches sich auf die gesellschaftliche Wahrnehmung und Diskurse auswirke. "Die Erzählung, dass in Ländern mit Selbsbestimmungsgesetz die Probleme mit transidenten Personen steigen würden, hören wir immer wieder. Das ist aber schlichtweg falsch", sagt Weitzel. Auch dass der Entwurf der Bundesregierung für das Selbsbestimmungsgesetz medizinische Eingriffe für Kinder und Jugendliche einschließe, sei eine Lüge. Trotzdem halten sie sich hartnäckig.
Irreführende Behauptungen nutzen oft fehlendes Wissen aus. So kursieren im Kontext von Handreichungen für medizinisches Personal, mit denen schwangere trans Personen vor einer falschen Ansprache geschützt werden sollen. Darin wird beispielsweise erläutert, warum es geboten sein kann, im Krankenhaus nicht von einer Mutter zu sprechen, sondern beispielsweise von einem austragenden Elternteil - wenn nämlich ein trans Mann schwanger wird. Zahlreiche Medien, auch in Deutschland, behaupteten über diese Handreichung einer Uni in Australien, die Verfasserinnen und Verfasser wollten die Begriffe Vater und Mutter abschaffen. Das wiesen diese als falsch zurück. Tatsächlich gehe es in der Handreichung darum, die sprachlichen Optionen zu erweitern, um allen Menschen gerecht zu werden.

Stimmungsmache mit Bildern im falschen Kontext

Im Netz tauchen indes immer wieder Foto-Collagen auf, die beweisen sollen, wie gefährlich trans Personen seien. So zeigt eine Grafik 21 Personen, die wegen verschiedener Verbrechen verurteilt wurden. Was bei dieser Darstellung allerdings unerwähnt bleibt: Welchen Hintergrund diese Verbrechen haben und inwieweit sie etwas mit der trans Identität zu tun haben sollen. Ein Beispiel: Im Jahr 2007 hatte es in den USA ein besonders brutales Verbrechen gegeben. Von den zwei Verurteilten erklärte eine Person, die immer wieder durch Straftaten aufgefallen war, zwölf Jahre nach dem schweren Verbrechen, sie sei Transgender. Hier werden Verbrechen ohne Kontext in Zusammenhang mit einer Transidentität gebracht - offenkundig um Angst und Vorurteile zu befördern.

Nach Anschlägen ist es ein klassisches Instrument von Desinformationen, ohne jeden Beweis Behauptungen über Täter zu verbreiten. So wurde nach einem Schulmassaker in Texas im Mai 2022 behauptet, der Täter sei eine trans Person. Eine Behauptung, für die es keine Indizien oder Belege gab, die sich dennoch tausendfach verbreitete, wie unter anderem belltower news richtig stellt. In Deutschland verbreitete mitunter das rechtsextreme "Compact"-Magazin die Falschbehauptung - inklusive Bild und Nennung des vollen Namens.

"Ideologien, die um natürliche Ordnungen kreisen"

Die Besonderheit an irreführenden oder falschen Behauptungen über trans Personen: Sie verfangen in verschiedenen politischen Milieus. Soziologin Villa Braslavsky betont, es handele sich auf keinen Fall um ein rein "rechtes" Phänomen. Sie "würde eher von autoritären und anti-pluralistischen Szenen und Ideologien sprechen, es gibt dieses Feindbild ganz klar auch in linken Kontexten oder in der sich für liberal haltenden 'Mitte'."

Die Begründung sei aber in allen Fällen gleich: "Gender und trans Personen stehen für ein Verständnis von Geschlecht, das als (bedingt) gestaltbar, 'machbar', veränderlich, als gesellschaftlich konstituiert gilt". Geschlecht werde dabei "auch als Dimension individueller Freiheit und Selbstentfaltung verstanden, etwas, das wir an uns gestalten können, vielleicht sogar müssen". Das, so die Soziologin, fordere "all jene Ideologien heraus, die um 'natürliche Ordnungen' kreisen". In religiösen Ideologien sei es "nicht die Natur, sondern ein Gott oder ein Prophet, der angeblich unumstößliche Wahrheiten zu Geschlecht und zur Ordnung der Welt festlegt".
Doch nutzen Aktivisten das Thema offenkundig gezielt. Seit Anfang des vergangenen Jahres habe sich Transfeindlichkeit als zentrales Thema in der rechtsextremen Szene entwickelt, sagt Miro Dittrich vom Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS). "Es war immer Thema der Rechtsextremen, aber nicht in dieser Zentralität. Es ist bis in den konservativen Bereich, wo auch Gesetze erlassen werden, anschlussfähig und hat sich so zum neuen Kulturkampfthema hochstilisiert", erläutert der Senior Researcher in Bezug auf die USA. Auch außerhalb des rechtsextremen Publikums würden die Inhalte geteilt und wiedergegeben, was rechte Akteurinnen und Akteure für Kampagnen und die Akquirierung neuer Leute nutzen würden.

Auch in der "Querdenken"-Szene verbreiten sich transfeindliche Narrative häufig. Dittrich sieht ähnliche Motive wie die Villa Braslavsky: "Das moderne Weltbild ist das Feindbild in dieser Szene. In ihrer Wahrnehmung werden Medien und Politikerinnen und Politiker von einer geheimen Elite gesteuert, welche die Menschen umerziehen wollen. Und hier wird das Thema trans als eine Methode gesehen, diese Umerziehung zu gestalten." Die Mechanismen, mit Desinformationen Ängste zu schüren, ähneln sich unabhängig davon, welche marginalisierte Gruppe betroffen ist. "Man sucht sich eine Minderheit aus, die sich nicht wehren kann und überzieht sie mit dem Framing, dass sie beispielsweise Frauen vergewaltigen würden", sagt auch Weitzel vom dgti e.V..


Unsensible oder negative Berichterstattung bis hin zur Falschdarstellung von trans* Menschen nimmt in den Medien zu. Das betrifft nicht mehr nur „dead names”, die Verbreitung von Fotos vor einer Transition und die Verwechselung von Geschlechtsidentität mit sexueller Orientierung. 

Unsensible oder negative Berichterstattung bis hin zur Falschdarstellung von trans* Menschen nimmt in den Medien zu. Das betrifft nicht mehr nur „dead names”, die Verbreitung von Fotos vor einer Transition und die Verwechselung von Geschlechtsidentität mit sexueller Orientierung. 

Ist Transgeschlechtlichkeit nur ein Hype und Ergebnis der „Gender-Ideologie“? Bekommen Jugendliche übereilt Pubertäts-Blocker verschrieben? Werden sie zu schnell über irreversiblen Hormon-Behandlungen und OPs unterzogen? Was ist mit Keira Bell und dem Rapid Onset Gender Dysphoria? Antworten in unserem neuen Beitrag "Trans*: Hype der Gender-Ideologie und Gefahr für Kinder und Jugendliche?". Zudem gibt es inzwischen eine ausführliche Kritik zu den Thesen von Alice Schwarzer.

Mediales Herbeischreiben eines angeblichen „Transgender-Hype”

Entgegen der Forderungen des LSVD und BVT* nimmt die Zahl unsensibler oder negativer Berichterstattung bis hin zur Falschdarstellung von trans* Menschen durch die Medien zu. Das betrifft nicht mehr nur „dead names” (Nennung der alter Namen), die Verbreitung von Fotos vor einer Transition und die Verwechselung von Geschlechtsidentität mit sexueller Orientierung. Inzwischen behauptet zwar auch Alice Schwarzer in der EMMA eine „Solidarität mit Transsexuellen, die um jeden Preis den Körper wechseln wollen“, warnt aber „vor dem Wechsel, nur weil eineR nicht rollenkonform lebt.”

Wenn ich in meinen Kleiderschrank schaue, habe ich dort noch keinen Körper gefunden, den ich heute gewechselt hätte. Ich habe aber auch in Artikeln wie dem von Alice Schwarzer, keine Solidarität mit mir als trans* Mann gefunden, sondern lediglich viel Unwissen zum Thema, das Absprechen der Tatsache, dass ich mit Geschlechtsmerkmalen geboren wurde, die vor meiner Angleichung nicht zu mir passten, sowie Hetze gegen das Recht auf Selbstbestimmung von uns trans* Menschen.

Dass sich heute mehr Menschen und viele junge Menschen als trans* outen, liegt auch nicht an einem angeblichen „Transgender-Hype”, wie die FAZ zuletzt schrieb, sondern daran, dass unsere Gesellschaft viel offener geworden ist. Auch die Entpathologisierung von trans* Menschen und Streichung von Transsexualität als psychische Störung durch die Weltgesundheitsorganisation hat dazu beigetragen. Allerdings erschweren vermehrt reißerische Artikel jungen Menschen ihr Coming-out und verhindern, dass noch vorherrschende Vorurteile und Wissensdefizite abgebaut werden.

Noch immer verhindert veraltetes TSG das Recht auf Selbstbestimmung

Wie es der Zufall will, wird dieses Recht auf Selbstbestimmung nicht nur in den Medien verhandelt, sondern auch in der Politik. Für eine Änderung des Geschlechtseintrag sind trans* Menschen weiterhin auf das veraltete Transsexuellengesetz (TSG) angewiesen. Das verlangt immer noch zwei psychologische Gutachten, die viele sehr persönliche und intime Details zur Person offenlegen. Außerdem fallen Gerichtskosten in Gesamthöhe von bis zu 3.000 Euro an. Der klägliche Versuch einer Reform im Jahr 2019 sah erneut kein Recht auf Selbstbestimmung vor, sondern hätte von Betroffenen weiterhin eine Zwangsberatung und sogar eine Befragung von (Ehe-)Partner*innen vorgesehen. Nach großem Protest liegt er nun auf Eis.

Letztlich wird es auch durch einen selbstbestimmten Personenstand nicht mehr von uns geben, als es uns ohnehin schon gibt. Denn wir sind nicht ansteckend. Wenn man allerdings die Anhäufung diskriminierender und reißerischer Artikel in den Medien beobachtet, könnte man annehmen, dass diese sehr wohl ansteckend sind. Darum mein Appell an die Medien – seid weniger Alice und mehr Ally!

ERFAHRUNGEN VON TRANS* MENSCHEN IN DEUTSCHLAND

Coming-out, Transition, Offenheit und Diskriminierung im Alltag, Erfahrungen mit Hasskriminalität


Massivste Ausdrucksform von Homophobie und Transfeindlichkeit ist Hasskriminalität. Hassmotivierte Straftaten zielen nicht nur auf die Menschen als Individuen, sondern zusätzlich auch darauf, ganze Bevölkerungsgruppen einzuschüchtern. Es kann auch heute noch gefährlich sein, im öffentlichen Raum als schwul, lesbisch, trans erkannt oder dafür gehalten zu werden. Allein der Anblick einer Drag Queen, einer trans Person oder eines lesbischen oder schwulen Paares kann Gewalttäter motivieren, brutal zuzuschlagen. Aus solchen Taten spricht Hass. Die Täter sehen sich als Vollstrecker eines von ihnen fantasierten Mehrheitswillens. LSBTI gelten ihnen als minderwertig und vogelfrei. 

Wenn vor jedem verliebten Blick, vor einer Umarmung, vor einem Kuss im öffentlichen Raum zuerst die Umgebung gecheckt werden muss, wenn Menschen sich nicht sicher im öffentlichen Raum bewegen können, wenn sie bestimmte Orte aus Angst vor Gewalt meiden oder eher das Fahrrad als öffentliche Verkehrsmittel nehmen, um nicht Opfer von homo- und transphobe Vorfällen zu werden - dann ist das eine erhebliche Einschränkung von Freiheit.

Der LSVD fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich eine unabhängige Expert*innen-Kommission einzusetzen, die eine systematische Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen von LSBTI-Feindlichkeit und damit verbundener Hasskriminalität erarbeitet und der Bundesregierung sowie dem Bundestag einen Lagebericht mit Handlungsempfehlungen vorlegt. Solche Kommissionen wurden bereits zu Antisemitismus und Antiziganismus eingesetzt und haben sich bewährt. 

An die Innenminister*innen und Innensenator*innen in Bund und Ländern appellieren wir, das Thema endlich auf der Innenministerkonferenz auf die Agenda zu setzen. Sie sollen endlich eine gemeinsame Strategie gegen homophobe und transfeindliche Hasskriminalität entwickeln. Seit 1954 gibt es die Innenministerkonferenz als ständige Einrichtung.

Auf der 215. Sitzung der Innenministerkonferenz im Dezember 2021 haben sich die 16 Innenminister*innen und Innensenator*innen der Länder erstmalig mit der vorurteilsmotivierten Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen befasst. Mit einem einstimmig gefassten Beschluss bitten sie das Bundesinnenministerium, eine unabhängige Fachkommission einzuberufen. Diese soll zur Herbstkonferenz 2022 einen ersten Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen vorlegen, wie die Bekämpfung von gegen LSBTI gerichteter Gewalttaten weiter verbessert werden kann.

 

Frauen in Tansanias Regierungspartei fordern Kastration Homosexueller /// Women in Tanzania's ruling party call for castration of homosexuals

Frauen in Tansanias Regierungspartei fordern Kastration Homosexueller

Homosexuelle Handlungen sind im ostafrikanischen Land Tansania verboten. Dem Frauenflügel der Regierungspartei gehen die gesetzlichen Strafen jedoch nicht weit genug. Menschen, die für schuldig befunden werden, sollte man kastrieren, fordert die Vereinigung.
 

Daressalam. Die Vorsitzende des Frauenflügels der tansanischen Regierungspartei Chama Cha Mapinduzi, Mary Chatanda, hat die Kastration homosexueller Menschen gefordert.

Während Feierlichkeiten zum zweijährigen Regierungsjubiläum von Tansanias Präsidentin Samia Suluhu Hassan am Sonntag sagte die Politikerin: „Wir fordern die Regierung auf, Straftaten im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlichen Aktivitäten hart zu bestrafen. Diese Menschen sollten kastriert werden, wenn sie für schuldig befunden werden.“ Präsidentin Hassan kommentierte die Aussagen zunächst nicht.

Daressalam. Die Vorsitzende des Frauenflügels der tansanischen Regierungspartei Chama Cha Mapinduzi, Mary Chatanda, hat die Kastration homosexueller Menschen gefordert.

Während Feierlichkeiten zum zweijährigen Regierungsjubiläum von Tansanias Präsidentin Samia Suluhu Hassan am Sonntag sagte die Politikerin: „Wir fordern die Regierung auf, Straftaten im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlichen Aktivitäten hart zu bestrafen. Diese Menschen sollten kastriert werden, wenn sie für schuldig befunden werden.“ Präsidentin Hassan kommentierte die Aussagen zunächst nicht.

Auf Twitter entsetzte die Rede viele Menschen. "Ekliger geht wohl nicht", schreibt ein Nutzer unter einem Beitrag von "queer.de"

Tansania stellt Homosexualität unter Strafe

Mary Chatanda gilt als Hardlinerin. Sie ist nicht die erste, die gegen die LGBTQIA+-Community hetzt. Paul Makonda - ein Verbündeter des verstorbenen Präsidenten John Magufuli - leitete 2018 eine Anti-Homosexuellen-Überwachungstruppe und rief zu einer Hetzjagd gegen Homosexuelle auf. Wie "Bild" schreibt, lehnte Dänemark das diskriminierende Verhalten entschieden ab und stoppte unter anderem deswegen Gelder für das Land. Der frühere Präsident verfolgte selbst eine strikte Anti-Homosexuellen-Politik. Bis heute hat sich die Lage für Menschen aus der LGBTQIA+-Community nicht gebessert. In dem Land stehen gleichgeschlechtliche Handlungen sogar per Gesetz unter Strafe. Beim Verstoß droht eine mehrjährige Haftstrafe.

Human Rights Watch forderte die Verantwortlichen in einem Artikel auf, die diskriminierende Gesundheitspolitik zu beenden: "Die tansanischen Behörden sollten Verhaftungen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität einstellen, erzwungene Analuntersuchungen beenden, Gesetze und Politiken reformieren, die aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität diskriminieren, und die Vereinigungsfreiheit für Gruppen gewährleisten, die sich für den Zugang von LGBT-Personen zu Gesundheit und Rechten einsetzen."

Dienstag, 21. März 2023

Zwangssterilisation von trans Menschen verletzt Menschenrechte


 Vorwort: Yes, we are mortal, we are children of time and no one is saved from death. Not only do we know that we are going to die, but the person we love will also die. We are toys of time and its accidents: sickness and old age, which they disfigure the body and mislead the soul. But love is one of the responses that man has invented to face death. Through love we steal from the time that kills us a few hours that we transform sometimes into paradise and other times in hell. Either way, time stretches out and ceases to be a measure.”

Zwangssterilisation von trans Menschen verletzt Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein Urteil erlassen, welches für trans Menschen von Bedeutung ist. Nach diesem Urteil können für die Anerkennung der sexuellen Identität von trans Personen keine operativen Eingriffe oder sterilisierenden Behandlungen vorausgesetzt werden, da dies das Recht auf Privatleben gemäss Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt.

Sachverhalt

Drei trans Frauen forderten vor französischen Gerichten die Änderung ihres amtlichen Geschlechts und die Anpassung ihrer Vornahmen auf der Geburtsurkunde. Dem Begehren von zwei der Betroffenen nach Anerkennung als Frauen wurde nicht stattgegeben, da sie keine irreversible Geschlechtsänderung nachweisen konnten. Die dritte Beschwerdeführerin hinterfragte diese Bedingungen vor den französischen Gerichten nicht, sondern versuchte vielmehr, ihre erfolgte Geschlechtsumwandlung mit einem ausländischen Zertifikat zu beweisen. Sie hatte jedoch die innerstaatlichen Rechtsmittel noch nicht ausgeschöpft, und ihre Beschwerde wurde vom EGMR deshalb für unzulässig erklärt.

Urteil des EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält in seinem Urteil vom 6. April 2017 fest, dass für die Änderung des amtlichen Geschlechts Eingriffe, die zur Fortpflanzungsunfähigkeit führen, sowie Eingriffe, welche die äussere Erscheinung dauerhaft verändern, nicht vorausgesetzt werden können. Trans Menschen dürfen also nicht zu Eingriffen in ihre körperliche Integrität wie z.B. einer Sterilisation gezwungen werden, um ihr Geschlecht amtlich anerkennen zu lassen. Solche Auflagen verletzen das Recht auf Privatleben, welches in Art.8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgeschrieben ist. Der Gerichtshof stellt fest, dass die staatlichen Behörden keine sorgfältige Verhältnismässigkeitsprüfung zwischen den Allgemeininteressen und den Interessen der betroffenen trans Personen durchgeführt haben.

In der von den französischen Behörden auferlegten Bedingung, das Trans-Sein anhand einer psychiatrischen Diagnose feststellen zu lassen, sahen die Richter hingegen keine Verletzung der EMRK. In dieser Frage lässt der Gerichtshof den nationalen Gesundheitsbehörden einen Handlungsspielraum.

Situation in der Schweiz

In Frankreich wurde die Zwangssterilisation als Voraussetzung für die amtliche Anerkennung des Geschlechtswechsels bereits vor einem Jahr abgeschafft, wodurch das Urteil dort keine praktische Rolle mehr spielt. In der Schweiz jedoch orientierten sich die Gerichte bis anhin an einem Bundesgerichtsurteil von 1993 (BGE 119 II 264). Demnach wird ein irreversibler Geschlechterwechsel für die amtliche Anerkennung des Geschlechts vorausgesetzt.

Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) veröffentlichte 2012 eine Rechtsauskunft, in welcher es die Notwendigkeit operativer Eingriffe zur Anpassung des amtlichen Geschlechts verneinte. Dabei stützte sich das EAZW auf ein Urteil des Zürcher Obergerichts. Das Gericht hielt fest, dass obligatorische chirurgische Eingriffe das Recht auf körperliche Integrität und Achtung des Privatlebens verletzen. Ein solcher Eingriff müsste auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, welche in diesem Fall nicht vorliegt. Durch das Urteil des EGMR wird die operative Bedingung zur Anpassung des amtlichen Geschlechts nun definitiv für ungültig erklärt und die Schweizer Gerichte haben ihre Praxis ab sofort anzupassen.

Reaktionen auf das Urteil

Die Transgender Europe (TGEU), welche die Interessen von trans Personen in Europa vertritt, wertet das Urteil als Präzedenzfall und kündet das Ende der staatlich verordneten Sterilisation an. Die Organisation bedauert aber, dass der EGMR die Anordnungen von psychologischen oder psychiatrischen Begutachtungen nicht beanstandet hat.

Auch die Organisation Transgender Network Switzerland (TGNS) ist erfreut über das Urteil des EGMR. Sie betont nicht nur die grosse Bedeutung, welche das Urteil für trans Menschen hat, sondern auch wie unverändert wichtig der EGMR für die Schweiz ist.

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...