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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Disguised
and discriminated from ignorance
Aus
Unwissenheit verstümmelt und diskriminiert
Der
Umgang mit Intersexuellen mutet mittelalterlich an. Lange Zeit wurde ihnen wie
Knetmasse das eine oder andere Geschlecht modelliert - mit zum Teil schweren
psychischen und physischen Folgen. Der Deutsche Ethikrat macht auf dieses
Problem aufmerksam. Gut, dass er damit zum Hinschauen zwingt.
Eine
Schlagzeile vom 27 Februar 2012!
Das der Deutsche Ethikrat auf Probleme aufmerksam macht zu dieser Zeit
etwas sehr gutes, jedoch das viel „Größe Problem“ ist genau das sich von 2012
bis Dato kaum etwas verändert hat!
Es klingt
nach Behandlungsmethoden aus dem Mittelalter: Ein Mensch wird ohne seine
Zustimmung kastriert oder ähnlich folgenschwer an den Genitalien verstümmelt,
und keiner regt sich groß drüber auf. Es ist aber eine Behandlung, die in
Deutschland bis Ende des 20. Jahrhunderts praktiziert wurde: Ärzte, aber auch
Eltern, spielten Gott und entschieden für intersexuelle Kinder, ob sie als Frau
oder als Mann erwachsen werden sollten.
Wie
Knetmasse wurde Menschen das eine oder das andere Geschlecht modelliert, mit
gravierenden Folgen für ihre Psyche und ihre Fortpflanzungsfähigkeit.
Meine Damen
und Herren wir schreiben das Jahr 2017, fällt Ihnen etwas auf?
Man kann sich diese
Leiden kaum vorstellen, man kann sich überhaupt wenig vorstellen über die
"Zwischengeschlechtlichen", über ihr Befinden und ihre Bedürfnisse.
Es gibt ja
nicht einmal Zahlen darüber, wie viele sie sind - die Schätzungen reichen von
8000 bis hin zu 120.000.
Umso
verdienstvoller ist es, dass sich der Deutsche Ethikrat nun dieser Gruppe
angenommen und Empfehlungen für einen besseren Umgang mit denjenigen abgegeben
hat, die oft schon allein aus Unwissen diskriminiert werden.
Der Deutsche
Ethikrat hat somit seine Aufgabe erfüllt, denn Er gab seine Ergebnisse weiter
an die Zuständigen Behörden, was die deutsche Politik wäre, maximaler Repräsentant
unsere Kanzlerin frau Merkel!
Hoch
anzurechnen ist ihm das aber nicht nur im Sinne der Intersexuellen - die Frage
im Zentrum der Debatte betrifft letztlich viel mehr Menschen: Inwieweit dürfen
Menschen überhaupt ohne ihre ausdrückliche Zustimmung an den Geschlechtsorganen
operiert werden? Dieses Problem stellt sich zum Beispiel auch im Umgang mit
geistig Behinderten: Von Rechts wegen können sie gegen ihren Willen, aber mit
Zustimmung des Betreuers kastriert oder sterilisiert werden. Das ist noch so
ein Bereich, über den die Leute wenig wissen, weil sie wenig drüber wissen
wollen. Es ist gut, dass der Ethikrat von Zeit zu Zeit zum Wissen zwingt.
In
vielen EU-Ländern werden die Grundrechte von Intersexuellen verletzt. Überall
werden schon intersexuelle Säuglinge und Kleinkinder geschlechtszuweisenden
Operationen unterzogen. Nur Malta stellt das seit neuestem unter Strafe.
Zu Recht
wehren sich Intersexuelle gegen Pathologisierung
Intersexuelle sind Personen mit körperlichen Merkmalen,
die gemäß den geltenden medizinischen Definitionen nicht eindeutig als
„männlich“ oder als „weiblich“ einzustufen sind. Diese Abweichungen können im
Chromosomensatz, bei den Hormonen und oder in der Anatomie auftreten. Oft
werden sie bei der Geburt bemerkt oder auch schon vorher, oft aber auch erst
während der Pubertät. Die meisten dieser Menschen sind aber gesund, nur ein
sehr kleiner Prozentsatz zeigt Merkmale, die sofort behandelt werden müssen,
heißt es in dem EU-Papier. Der Begriff Intersexualität bezeichne also viele
Variationen körperlicher Merkmale und gerade kein Krankheitsbild. Zu Recht
wehrten sich Intersexuelle darum gegen ihre Pathologisierung.
„Viele
Grundrechte werden verletzt“!
In vielen EU-Ländern werden Intersexuelle Praktiken
unterzogen, die ihre Grundrechte verletzen!
So garantiere Artikel 1 der Grundrechte-Charta der EU,
die Würde des Menschen zu schützen.
Artikel 3 gewähre die Unversehrtheit der Person!
Artikel 7 Respekt vor der Privatsphäre und dem
Familienleben!
Artikel 9 das Recht, eine Familie zu gründen.
Artikel 24 garantiere Kindern das Recht, ihre Meinungen
frei ausdrücken zu dürfen und damit gemäß ihrem Alter berücksichtigt zu werden.
Tatsächlich aber verlangten die meisten Mitgliedsstaaten,
dass Säuglinge bei der Geburt als entweder weiblich oder als männlich
registriert werden müssen, obwohl dies bei neugeborenen Intersexuellen nicht
immer möglich ist.
Ärzte und Eltern würden so gezwungen, zu einem zu frühen
Zeitpunkt ohne Berücksichtigung des Kindeswunsches und oft auch ohne
psychologische Unterstützung eine folgenreiche Entscheidung zu treffen.
So werde
das Recht des Kindes auf physische und geistige Unversehrtheit verletzt.
18 der Mitgliedsstaaten würden im Falle von
Intersexualität zwar einen Aufschub bei der Registrierung der Säuglinge als
männlich oder weiblich gewähren.
Doch in sechs Staaten, nämlich in Österreich, Belgien,
Bulgarien, Frankreich, Luxemburg und der Slowakei beträgt er nur eine
Woche.
Manchmal erlaube der Aufschub es zumindest, medizinisch eine
Tendenz zu einem der beiden Geschlechter festzustellen. Doch häufig würden
schon an kleinen Kindern medizinische Eingriffe vorgenommen, auch Operationen.
Intersexuelle und ihre Eltern sind in Europa überwiegend
von medizinischen Diagnosen abhängig, wenn es um die Zertifizierung des
Geschlechts geht, kritisiert das Papier. Über die Häufigkeit medizinischer
Eingriffe an intersexuellen Kindern gebe es für Europa keine Statistik.
Offenbar seien solche Eingriffe aber schon an Säuglingen und Kleinkindern
häufig, mindestens in 21 EU-Ländern würden sie praktiziert, darunter auch Deutschland.
Vielfach
gehe es dabei um bloß kosmetische Eingriffe, die medizinisch gar nicht nötig
sein, aber zu einer irreversiblen Geschlechtszuweisung und zu Sterilisation
führen können.
"Grausam,
unmenschlich, entwürdigend", diese welche es Erlebt haben, wie meine Wenigkeit
kann es kaum in Worte fassen, was Sie erleben mussten!
Der Sonderberichterstatter
der UN für Folter, wonach Gesetze, die erzwungene Operationen zur
Geschlechtsanpassung oder unfreiwillige Sterilisierung vorsehen, aufgehoben
werden müssen. Gemäß den Menschenrechten würden medizinische Eingriffe jenseits
von Notfällen ohne Einwilligung des Patienten als grausam, unmenschlich und entwürdigend
gelten. Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen der
deutschen Länder habe Genitaloperationen an Intersexuellen mit
Geschlechtsverstümmelung gleichgesetzt, berichtet der Report.
Die
EU-Länder seien gehalten, auf frühe Geschlechtszuweisungen in Geburtsurkunden
zu verzichten und keine medizinischen Eingriffe zum Zwecke der geschlechtlichen
Vereindeutigung mehr an intersexuellen Menschen ohne deren Zustimmung
durchzuführen. Ärzte und Gerichte müssten über die Grundrechte von
Intersexuellen besser informiert werden.
Unsere
Bundesregierung musste ob Sie wollte oder nicht, im Jahr 2013 ein Gesetz
verabschieden!
Ende des verordneten Geschlechts!
Ab dem 1. November muss das Geburtenregister keine
Aussage mehr über das Geschlecht eines Neugeborenen treffen. Die Rechte
intersexueller Kinder werden damit gestärkt. Sie können später selbst
entscheiden, ob sie sich eher als Mann oder Frau fühlen. Auch wenn der
Gesetzgeber damit fast ein neues Grundrecht geschaffen hat, gibt es immer noch
keine echte Geschlechtsfreiheit!
Jedoch was ist mit diesen Menschen besser gesagt
Betroffenen welche nach alten ja fast Mittelalterlichen Maßstäben für den Rest
des Lebens gebrandmarkt wurden?
Es sind die Vergessenen, es sind diese welche Abtauchen
sich nicht in die Gesellschaft wagen, diese welche jegliche Selbstbestimmung
vom Gesetz genommen wurde, was ist mit Ihnen???
Drittes Geschlecht im Ausweis
Bundesregierung kann sich nicht einigen
Kommt ein drittes Geschlecht für amtliche Dokumente?
Berlin - Männlich, weiblich oder keins von beidem: Die
Bundesregierung ist uneins, ob es ein drittes Geschlecht für amtliche Dokumente
geben soll.
Die zuständige Arbeitsgruppe werde eher nicht vor der
Bundestagswahl zu einem Ergebnis kommen, sagte ein Sprecher von Innenminister
Thomas de Maizière (CDU) am Samstag in Berlin.
Die Bundesregierung verzichtet daher auf eine
Stellungnahme, die das Bundesverfassungsgericht erbeten hatte.
Wo möglich ist es auch in diesen Fällen eine Gewissensfrage
denn anders ist für uns keine Erklärung denkbar!
Zuständig für das sogenannte Personenstandsrecht ist das
Innenministerium. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) könne sich eine
weitergehende Lösung vorstellen, sagte der Sprecher des Innenministeriums.
Aus Sicht seines sei es schwierig, ein bestimmtes drittes
Geschlecht festzulegen, da manche intersexuelle Menschen sich dem männlichen,
andere dem weiblichen Geschlecht näher fühlten, ohne sich einer der beiden
Kategorien zuzuordnen. Zudem sei es nicht damit getan, ein drittes Geschlecht
in den Personalausweis zu schreiben. Viel weitreichendere Fragen stellten sich
etwa im Familienrecht.
Intersexuelle kommen zwischen den Geschlechtern zur Welt.
Seit 2013 müssen sie sich nicht mehr entscheiden, ob sie in offiziellen
Dokumenten als männlich oder weiblich beschrieben werden. Eine eigene
Kategorie, etwa „Inter“, gibt es aber nicht.
„Inter“ gibt es nicht? Heißt da es Inter nicht gibt wird
nichts weiter getan?
Schon alleine diese Argumentation ist voll von Menschen verachtenden
Ausdrücken!
Wir können nur darauf Aufmerksam machen, das hier einiges
nicht richtig sein kann, denn weiterhin sind wir Ausgegrenzt, Diskriminiert und
werden Tot geschwiegen, da kann man nur sagen „Armes Deutschland“!
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Nikita Noemi Rothenbächer