Dienstag, 24. April 2018

Jegliche Provokation der AfD, auf die man eingeht, macht sie stärker.

 Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Jegliche Provokation der AfD, auf die man eingeht, macht sie stärker.

Wir haben aber festgestellt, dass sie auch stärker wird, wenn man nicht reagiert.

Deswegen verlieren wir kein weiteres Wort, über ……………………..? „Braun“?

Die Große Koalition verspricht eine stabile Renten und einen moderaten Beitragssatz. Beides zusammen sehen Experten jedoch skeptisch. Die Pläne würden zu Zusatzkosten in Milliardenhöhe führen.


Es gibt Menschen, die sind weder Mann noch Frau, sondern intersexuell. Sie haben sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale. Wenn Kinder so auf die Welt kommen, hat man sie bisher meist operiert, um ein Geschlecht festzulegen. "Diese Verstümmelung muss aufhören"!



„Vielfalt von Geschlecht“ ist für viele Menschen ein schwieriges, häufig kaum nachvollziehbares Thema. Gibt es denn neben Frauen und Männern noch andere Geschlechter? Ist Geschlecht nicht dasselbe wie Genital? Was verbirgt sich hinter Begriffen wie „inter“, „trans“, „nicht-binär“ und „cis“ und was bedeuten diese Begriffe für die jeweiligen Menschen? Was meint eigentlich „Gender“ und warum gibt es dabei Sternchen und Streit? Warum macht es manchen Menschen Angst, wenn die Grenzen zwischen Männern und Frauen immer weiter verschwimmen? Und was bedeutet dies für die Gesellschaft? Unisex für alle?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Dritten Option war ein Meilenstein! Bis Ende 2018 muss eine weitere Option neben „männlich“ und „weiblich“ im Personenstand geschaffen werden, und so wird endlich anerkannt: Menschen lassen sich nicht einfach in zwei Töpfe sortieren. Geschlechter sind vielfältig und häufig kompliziert. Welche weiteren Konsequenzen wird das Gesetz haben und wann kommt endlich ein neues Transsexuellengesetz, dass sich an den betroffenen Menschen orientiert?

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil die Einführung einer dritten Geschlechtsangabe für intersexuelle Menschen verlangt. In der Arbeitswelt dürften schon bald die ersten Folgen des Richterspruchs deutlich werden.

Wird in Deutschland ein Mensch geboren, kennt das Geburtenregister bislang nur „männlich“ und „weiblich“. Für schätzungsweise 80.000 bis 120.000 intersexuelle Menschen in Deutschland ist dies ein großes Problem. Sie haben sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale. In diesem Fall ist die Angabe des Geschlechts - nach derzeitigem Recht - freizulassen. Hinzu kommt etwa die gleiche Anzahl von (transidenten) Personen, die sich trotz eindeutiger Geschlechtsmerkmale mit keinem der beiden herkömmlichen Geschlechter identifizieren können.

Richter setzen Gesetzgeber unter Handlungsdruck


In einem bahnbrechenden Beschluss haben die obersten Verfassungsrichter nun die Einführung eines dritten Geschlechtes gefordert. Intersexuellen Menschen sollte ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität auch im Geburtenregister "positiv" eintragen zu lassen.

Geklagt hatte eine intersexuelle Person - ohne eindeutige Geschlechtsmerkmale - die sich weder als Mann noch als Frau identifiziert und im Personenstandsregister als inter/divers bezeichnet werden möchte. Die Richter fordern in ihrem Beschluss vom 10. Oktober 2017, im Personenstandsregister – neben Mann und Frau – eine dritte Geschlechtsangabe. Die derzeitige Nichtberücksichtigung intersexueller Personen verstoße gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Betroffene Personen auf die Option "ohne Angabe" zu verweisen, genüge nicht. Die Verfassung schütze die geschlechtliche Identität einer Person, da sie Kern des persönlichen Selbstverständnisses und der gesellschaftlichen Wahrnehmung sei: Dieser Schutz umfasse auch die positive Bezeichnung des Geschlechts.
Der Karlsruher Beschluss lässt dem Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, hierzu Neuregelungen zu treffen. Praktische Folgen für Arbeitgeber ergeben sich bereits jetzt in mehrfacher Hinsicht in Bezug auf alle Mitarbeiter, die sich nicht in die Zweigeschlechtlichkeit einordnen: Grundsätzlich wird die bloße Angabe, dass von "m/w" alle Personen erfasst seien nicht mehr ausreichen, um diskriminierungsrechtlichen Sanktionen zu entgehen.

Ein "m/w" in Stellenanzeigen reicht künftig nicht mehr

Bereits vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses stellt sich die Frage der angemessenen Ausschreibung von offenen Stellen. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist die fehlende Bezeichnung, dass beide Geschlechter angesprochen sind regelmäßig ein Anhaltspunkt für das Vorliegen einer Diskriminierung. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidung gilt nunmehr, dass die bisher zulässige Ausschreibung. "Ingenieur (m/w) gesucht" nicht mehr ausreichend sein wird. Welcher geeignete Zusatz hier in Frage kommt, ist bisher weder rechtlich noch sprachlich geklärt. Denkbar wäre entweder die Ergänzung um ein "d" für divers (m/w/d) oder die Verwendung von Hilfszeichen "Ingenieur_In" oder "Ingenieur*In" um auch intersexuelle Bewerber einzubeziehen.

In Zukunft sollte für alle Ansprachen an die Belegschaft bzw. einzelne Arbeitnehmer eine inklusive Wortwahl, beispielsweise "Sehr geehrte*r Frau*Herr" bzw. "Mitarbeiter*Innen, gewählt oder gänzlich auf eine geschlechtsbezogene Anrede unter Verwendung des Namens verzichtet werden. Wenn es intersexuelle Menschen im Betrieb gibt, können und sollten Arbeitgeber sie nach ihrer Anredeform fragen, um diese entsprechend berücksichtigen und im Rahmen der Fürsorgepflicht auch innerbetrieblich kommunizieren zu können.


Welchen Einfluss hat der Beschluss auf Wasch- und Toilettenräume?


Eine weitere rechtliche Vorgabe wird sich aus der Arbeitsstättenverordnung ergeben: Arbeitgeber müssen allen Mitarbeiter entsprechende geschlechtergetrennte Wasch- und Toilettenräume zur Verfügung stellen. Arbeitgeber sollten daher so bald wie möglich die entsprechenden Einrichtungen schaffen. Dem Diskriminierungsrecht würde es schon genügen, gäbe es in Betrieben für jeden Mitarbeiter eine gut zugängliche Möglichkeit, sich vor der Toilettentür weder für das männliche noch weibliche Geschlecht entscheiden zu müssen, sondern eine "offene" Toilette wählen zu können.

Auf dem Prüfstand stehen auch Vorgaben zu Haarlänge, Make-up und Schmuck
Ebenfalls zu klären ist, wie geschlechtsspezifische Kleiderordnungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgeber zukünftig gehandhabt werden. Auf dem Prüfstand stehen auch Vorgaben zu Haarlänge, Make-up und Schmuck, die nach dem Geschlecht – bisher männlich und weiblich – unterscheidet. Wünschenswert wären geschlechtsneutrale Vorgaben von Arbeitgeber zum äußeren Erscheinungsbild der Mitarbeiter oder zumindest die Option hierauf.

„Drittgeschlechtsquote“

Weniger pragmatisch werden sich die sogenannte „Frauenquote“ und die Rechtsfragen lösen lassen, die die Beseitigung der Geschlechterdiskriminierung insbesondere auf Führungsebenen zum Ziel haben. Auch die Besetzung der Vorstands- und Aufsichtsratsebene dürfte von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betroffen sein. Dann müsste die Frauenquote um eine „Drittgeschlechtsquote“ erweitert werden. Ungeachtet des Handlungsbedarfes beim Gesetzgeber sollten Arbeitgeber sich mit den praktischen innerbetrieblichen Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vertraut machen und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld schaffen.


Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die 18.Legislaturperiode ist vereinbart:

„Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen […] von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Wir verurteilen […] Transphobie und werden entschieden dagegen vorgehen. […] Die durch die Änderung des Personenstandrechts für intersexuelle Menschen erzielten Verbesserungen werden wir evaluieren und gegebenenfalls ausbauen und die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus nehmen“.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich diesem Auftrag umfassend gewidmet.
Auf interministerieller Ebene wurde in Form einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein regelmäßiger Austausch mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Verteidigung geführt.

Begleitend zur interministeriellen Arbeitsgruppe hat sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und Sachverständigen intensiv mit nationalen wie internationalen Entwicklungen, wissenschaftlichen Studien sowie gesellschaftlichen Diskursen zu Schutz und Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt auseinandergesetzt.

Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind auf vier öffentlichen Fachaustauschen vorgestellt und diskutiert worden und sind anschließend in die Arbeit der interministeriellen Arbeitsgruppe eingeflossen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass auf Grundlage der Begleitforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (veröffentlicht unter www.bmfsfj.de), des intensiven Dialogs mit Sachverständigen und Zivilgesellschaft sowie dem interministeriellen Austausch hierzu aus Sicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend folgender dringender gesetzgeberischer und gesellschaftspolitischer Handlungsbedarf besteht:

1. Die Ersetzung des Transsexuellengesetzes durch ein Gesetz zum Schutz und zur Akzeptanz der geschlechtlichen Vielfalt Das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahre 1980 stellt nach sechs Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu darin als verfassungswidrig erkannten Regelungsinhalten keine menschen- und grundrechtskonforme Gesetzesgrundlage dar.

2. Eine klarstellende Verbotsregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass Eltern von Kindern mit angeborenen Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale in Operationen ohne zwingende medizinische Notwendigkeit nicht einwilligen dürfen – ergänzend dazu eine obligatorische Beratungspflicht für Eltern

3. Die Aufnahme einer weiteren Geschlechtskategorie im Personenstandsrecht

4. Ein klarstellendes Diskriminierungsverbot im Hinblick auf geschlechtliche Vielfalt

5. Der Ausbau von Maßnahmen zur Akzeptanzförderung und zum Abbau von Diskriminierung


6. Die Schaffung von flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Trans- und intergeschlechtliche Menschen und ihre Familien



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Sonntag, 22. April 2018

Zwischen Fortschritt und Zwiespalt /// Between progress and conflict

  
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Zwischen Fortschritt und Zwiespalt

Vor Tagen im Bundestag die Thematik "Menschenrechte", sehr interessant mehr wenn man sich persönlich damit beschäftigt!

Ohne jetzt auf die Unterschiedlichen wie Gerechtfertigten Petitionen einzugehen, stellte ich subjektiv fest, hier läuft etwas was nicht so laufen sollte!

Man Hinterfragt sich, fängt an Recherchen und mehr zu sichten, und Bewertet, auf der Basis der Erkenntnisse!

Um überhaupt einzusteigen, "Die Würde des Menschen ist Unantastbar", tolles Zitat empfinde ich!
Doch die Realität zeigt nicht jeder "Mensch" hat ein Recht, ein Recht zu haben! Geschweige denn überhaupt von „Würde“ zu sprechen!

Nach dem Absatz, „Luft“ , denn der letzte Satz, hat es in sich!!

Selbst in unserem angeblich so modernem Deutschland gibt es so einige Menschen-Rechte- Verletzungen welche Tag täglich begangen werden, denken wir an die lange Thematik-Transsexuellen Gesetz, denken wir an Genitalverstümlungen an Intersex-Menschen, an Diskriminierung usw. die Liste ist lang!


Allzu oft macht man sich Gedanken, fragt sich warum? Stellt fest das es Welt weit, in genau dieser Thematik Fortschritte gibt, heißt Bewegung, hier in Deutschland stößt man auf "Ignorieren, oder nicht ausreichende Untersuchungen, bzw.  nicht Zuständigkeit!

Nach Ausschluss einiger Kriterien, bleibt dieser, „wo möglich liegt auch Antisemitismus vor“, es sind ja nicht viele Jahrzehnt zurück " von Verfolgung einiger Menschen-Gruppen"!

Das denken, was für die Aktivisten, SHG, Vereine usw. schlicht einfach Menschen-Rechte sind, ist für andere, mit der Blockade jeglicher Diskussion,  das für viele nicht sichtbare Polarisieren, solange keine Gesetze bestehen, ist Diskriminierung, Hass, Religionen, ein Team! 

Wem nutzt es? 

Weltärztebund: Transgeschlechtlichkeit ist keine Krankheit

Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung anerkennen

(22.10.2015) Von der Generalversammlung des Weltärztebundes (WMA) wurde auf Initiative der Bundesärztekammer am vergangenen Wochenende in Moskau ein „WMA Statement on Transgender People“ verabschiedet. Dazu erklärt Uta Schwenke, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Stellungnahme des Weltärztebundes, mit der das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung anerkannt und Transgeschlechtlichkeit nicht länger pathologisiert wird. Ärzt_innen und Mediziner_innen werden aufgefordert, für eine bestmögliche und diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung für transgeschlechtliche Menschen zu sorgen, die sich an ihren Bedürfnissen orientiert. Dazu gehört auch die Forderung, dass die rechtliche Änderung des Geschlechts nicht mehr davon abhängig gemacht werden darf, dass die Antragsteller_innen dauernd fortpflanzungsunfähig sein müssen. Diese Voraussetzung steht zwar noch in § 8 Abs. 1 des deutschen Transsexuellengesetzes. Sie ist aber vom Bundesverfassungsgericht 2011 für verfassungswidrig erklärt worden.

Eine Neubewertung der Transgeschlechtlichkeit darf aber nicht dazu führen, dass demnächst die Krankenkassen die Bezahlung von geschlechtsangleichenden Operationen mit der Begründung ablehnen, dass keine Krankheit vorliege. Für die weit überwiegende Mehrheit der Trans*-Personen sind geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen zwingende Voraussetzung für ihr Wohlbefinden und ihre mentale Gesundheit. Deshalb darf die Diagnose „Transsexualität“ in der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) nicht ersatzlos gestrichen werden; denn die Ärzt_innen dürfen nur die im ICD aufgeführten Diagnosen abrechnen (§ 295 Abs. 1 SGB 5).

Deshalb ist in der Neufassung des DSM 5 (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) statt der bisherigen Diagnose „Transsexualität“ die neue Diagnose „Gender Dysphoria“ aufgenommen worden. Damit soll die empfundene Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht „entpsychopathologisiert“ und zugleich am krankheitswertigen und somatische Maßnahmen rechtfertigenden Leidensdruck festgehalten werden. Beim ICD wird dafür z.B die Diagnose „Geschlechtsinkongruenz“ vorgeschlagen.

Wir meinen: Gleichgültig auf welche Formulierung man sich beim ICD einigt. Sie muss so lauten, dass die Krankenkassen weiter verpflichtet bleiben, die Kosten von geschlechtsangleichenden ärztlichen Behandlungen zu übernehmen.

„Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“
30. LSVD-Verbandstag am 21.-22.04. in Köln
(16.04.2018) In jahrzehntelangen Kämpfen wurden Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) erreicht. Gleichzeitig steht die liberale Demokratie weltweit unter Druck und homophobe und transfeindliche Stimme sind in jüngster Zeit wieder deutlich lautstärker geworden. Religiös-fundamentalistische, rechtsextreme und rechtspopulistische Kräfte kämpfen voller Hass darum, LSBTI gleiche Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten zu beschneiden und sie wieder aus dem öffentlichen Leben zu drängen. All das zeigt uns: Um Werte wie Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden. Die offene Gesellschaft braucht eine offensive Vorwärtsverteidigung, ein ständiges Bemühen, Menschen für eine Kultur des Respekts zu gewinnen.

Vor diesem Hintergrund diskutiert der LSVD auf seinem 30. Verbandstag am 21./22. April unter dem Motto „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“ die Aktualisierung seines Grundsatzprogramms. Vorgestellt werden auch die neuen LSVD-Projekte „Queer Refugees Deutschland“ und „Miteinander stärken“. Zusammen mit der Historikerin Kirsten Plötz erörtern wir Möglichkeiten zur Stärkung lesbischer Sichtbarkeit im LSVD und der Öffentlichkeit.

Angekündigt haben sich zudem die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker für ein Grußwort sowie Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW, für eine Gastrede über Aktivitäten der Landesregierung in Bezug auf LSBTI-Politik

Tagungsort ist das VHS-Forum im Museum am Neumarkt, Cäcilienstr. 29-33 in 50676 Köln. Der Verbandstag beginnt am Samstag, 21. April 2018, um 10:00 Uhr und endet am Sonntag, 22. April 2018, um 14:00 Uhr.

Beinahe jeden Tag wird eine homo- oder transphob motivierte Straftat registriert
LSVD fordert Bund-Länder-Programm gegen homo- und transphobe Gewalt
(12.02.2018) Laut Innenministerium hat es 2017 im vergangenen Jahr mindestens 300 homophob oder transphob motivierte Straftaten gegeben. So viele Fälle wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums registriert. Dazu erklärt Stefanie Schmidt, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): 
Mindestens 300 Fälle im Jahr heißt: Beinahe jeden Tag wird eine homo- oder transphob motivierte Straftat in Deutschland registriert. Im Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD heißt es, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können sollen. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert ein umfassendes Bund-Länder-Programm gegen homo- und transphobe Gewalt inklusive Präventionsmaßnahmen und konsequenter Strafverfolgung. Das muss Aufgabe der nächsten Bundesregierung werden. Eine offene Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein.

Dabei wird längst nicht jeder homo- und transphobe Übergriff wird erfasst. Es braucht ein verbessertes Meldeverfahren sowie einen regelmäßigen Austausch zwischen Polizei und Community. Das würde die Anzeigebereitschaft erhöhen und die Dunkelziffer von nach wie vor 80% senken. Polizei, Opferschutz und Justiz müssen sensibilisiert sein. Homo- und Transphobie in allen Aktionsplänen und Programmen zur Gewaltprävention ausdrücklich berücksichtigt werden.

Koalitionsverhandlungen: Für Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Klare Vereinbarungen statt leerer Versprechungen

(26.01.2018) Anlässlich der beginnenden Koalitionsverhandlungen erklärt 
Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

In den kommenden Jahren gilt es eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und zu stärken. Diskriminierung und Ausgrenzung schaden dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Daher fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) für die Koalitionsverhandlungen klare Vereinbarungen auf: 
·         einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit
·         die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
·         eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität
·         die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien
·         eine menschenrechtskonforme LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik
·         ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen.
Denn eine freie Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein.

Ausgehend von dem Sondierungspapier hat der LSVD in einem Schreiben an die Parteivorsitzenden Vorschläge unterbreitet, wie eine Politik aussehen würde, die auch Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen mitdenkt. Insbesondere in den Bereichen „Familie, Frauen und Kinder“, „Soziales, Gesundheit und Pflege“, „Innen, Recht und Verbraucherschutz“, „Migration und Integration“ sowie „Außen, Entwicklung und Bundeswehr“ muss sich auf konkrete Maßnahmen für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt verpflichtet werden.

Berlin fordert Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes
Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in die Verfassung
(10.04.2018) Der Berliner Senat hat heute eine Bundesratsinitiative für die Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität beschlossen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): 
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Initiative aus Berlin. Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Fast 70 Jahre nach seiner Entstehung sollten Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) dort endlich sichtbar sein. Die explizite Aufnahme im Gleichheitsartikel wäre ein klares Bekenntnis, dass LSBTI als gleichwertiger Teil zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben. Das stärkt auch das Vertrauen in eine offene, freiheitliche und demokratische Gesellschaft.

Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus ist der verfassungsmäßige Schutz des bisher Erreichten ein dringendes Gebot der Stunde. Trans- und intergeschlechtliche Menschen werden bis heute pathologisiert, eine freie Entfaltung der Persönlichkeit wird ihnen verwehrt. Auch nach 1945 wurde Homosexualität trotz des Grundgesetzes strafrechtlich verfolgt. Die Aufnahme der Merkmale der der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in den Artikel 3 Grundgesetz ist für den LSVD auch eine Konsequenz der Aufarbeitung dieses dunkeln Kapitels und der Rehabilitierung der nach §175 StGB Verurteilten.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
Zwischen Fortschritt und Zwiespalt
Hat sich in der letzten Zeit die Lage für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender gebessert? Auf jeden Fall. Trotzdem erschreckt die weltweite Lage immer noch.
I m Frühjahr 2017 identifizierten Polizei und Sicherheitskräfte in Tschetschenien mit Hilfe einer Dating-App etwa hundert homosexuelle Männer, verhafteten sie, schleppten sie in Lager und folterten sie. Wladimir Putin leugnete die Vorfälle, und der tschetschenische Präsident Ramsan Kadyrow teilte mit, dass es in seinem Land gar keine schwulen Männer gebe. Man wünschte, diese Aktion sei ein trauriger Einzelfall. Aber obzwar sich die Lage für „Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender“ – dafür steht die dem Englischen entnommene Abkürzung LGBT – in vielen Ländern gebessert hat, erschreckt die weltweite Lage weiterhin.
Auch heute noch ist Homosexualität in achtundsiebzig Ländern verboten, in acht Ländern sogar unter Todesstrafe gestellt. Jährlich werden Tausende von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt und umgebracht. Auch in westlichen Staaten wird mit sexuellen Orientierungen sehr unterschiedlich umgegangen.
Im Nachtrag zu ihrer Bestandsaufnahme der Erfolge und Bedrohungen der LGBT-Bewegung merken Dennis Altman und Jonathan Symons an, das Buch vor der jüngsten Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten geschrieben zu haben, als noch der Sieg Hillary Clintons erwartet wurde. Mittlerweile schärft Donald Trump als Präsident Ressentiments gegen Homosexuelle und Transgender-Personen. Neben politischen sind es auch die religiösen Eliten, deren Stellungnahmen von Bedeutung sind. Fundamentalistische Religiosität in vielen Weltteilen im Blick, merken die Autoren zu Recht an, dass queere Rechte auch in Zukunft nicht ohne Widerstände errungen werden können.
Altman und Symons sehen sich auch an, wie der Umgang mit LGBT-Rechten als politisches Instrument in Wahlkämpfen eingesetzt wurde und wird. Sei es von George W. Bush, der den Angriff auf die gleichgeschlechtliche Ehe zu einem zentralen Element seiner erfolgreichen Wahlkampagne machte. Oder von David Cameron, der in seiner Zeit als Premierminister die Möglichkeit aufbrachte, bilaterale Hilfen für diejenigen afrikanischen Länder auszusetzen, die Homosexualität unter Strafe stellen. Die Stärke des Bandes liegt darin, den Umgang westlicher Gesellschaften mit Homosexuellen bündig zu umreißen. Einerseits wird in ihnen da und dort die gleichgeschlechtliche Eheschließung durchgesetzt, andererseits formieren sich Gruppierungen, die offen gegen Lesben, Schwule und Transgender auftreten. Dieser Zwiespalt ist es, der die Bilanz der LGBT-Bewegungen prägt.













  


Sonntag, 15. April 2018

Solidarität, nicht mehr oder weniger! // Solidarity, not more or less! // Solidaridad, ni más ni menos! // Solidarité, pas plus ou moins!


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Solidarität!


Nun um überhaupt anfangen zu können über ein Wort wie "Solidarität" etwas sagen zu können, muss man wissen was es bedeutet!

Wörter werden sehr viele geschrieben, keiner ausser diesen welche Sie schreiben, wissen was Sie damit wirklich ausdrücken möchten!

Solidarität kann sehr vieles bedeuten, es kann sehr viel über andere Aussagen!
Die Bewertung bleibt jedem selbst überlassen, was jeder einzelne darüber denkt, ist wie die Menschen, jeder ist einzigartig denn die Natur lässt keine Kopie zu!

Somit gibt es viele Gefühle unter welchen man  "Solidarität" einstufen vermag, viele empfinden einfache Zustimmung schon als Solidarität, man empfindet Bestätigung als Zusage oder Gemeinschaftlichkeit.
Als erstes, hier geht es nicht um mich, wer  wäre Ich,  um Solidarität zu verlangen, mir geht es ausgesprochen gut, auch um nicht die Aufmerksamkeit auf meine Wenigkeit zu lenken!

Um was es geht, sind Minderheiten und diesen welche nicht so viel Selbstbewusstsein wie Selbstsicherheit ausstrahlen, somit sich nicht trauen, auch aus Nachvollziehbaren- Umständen offen und ehrlich über Missstände schreiben bzw. reden können oder möchten.

Wer gibt schon zu das man leidet, es wäre Schwäche zu zeigen in Gesellschaften,  welche nichts verzeihen, mehr noch Schwäche von anderen ausnutzen! 

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Dem Grundgesetz ist es egal, ob man eine Frau oder Mann ist oder unsere Sprache einen bayerischen oder türkischen Akzent hat.

Auch die Frage, ob, wo und welchen Gott man anbetet ist Teil unsere geschützten Freiheit. Dennoch sind homosexuelle Frauen und Männer ebenso wie bisexuelle, transsexuelle oder intersexuelle Menschen rechtlichen und gesellschaftlichen Diskriminierungen ausgesetzt. Als Konsequenz aus der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Selektionspolitik hatte sich der Parlamentarische Rat 1948/49 dafür entschieden, neben dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Absatz 1 GG in Art. 3 Absatz 3 zu verankern:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Solidarität wäre hier angebracht, denn diese Diskriminierung welche Minderheiten erfahren geht schlicht einfach weiter, das schlimme dabei ist, unsere „Politiker“ sind sich diesem Bewusst!
Vor den Wahlen wir vieles Versprochen, nach den Wahlen wird jeglicher Ansatz etwas für Minderheiten zu verändern „Ignoriert“!

Einige dieser Parteien präsentieren Entwürfe für Verbesserungen, welche einfach weiter Ignoriert werden von diesen welche das sagen haben!
Genau diese Parteien welche Vorschläge machen, sind sehr fein heraus, denn Sie Teilen mit, wir haben alles Erdenkliche probiert und versucht!

Aber auf der anderen Seite erfährt man dieses: Portugal erlässt fortschrittliches Trans-Gesetz
Das sechste EU-Land ermöglicht es Personen, ihr offizielles Geschlecht selbst zu bestimmen – eine Regelung, die in Deutschland auf sich warten lässt.

Warten ist nicht das richtige Wort, denn Deutschland blockiert Regelrecht jegliche Bemühungen welche von vielen gefordert werden!
In Deutschland hatten sich die letzten Bundesregierungen nicht an eine dringend benötigte Überarbeitung des Transsexuellengesetzes gewagt, das im Laufe der Jahre in immer neuen Bereichen vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt wurde, etwa 2011 beim Zwang zu Operationen .
In einer Entscheidung im letzten Herbst erklärten die Richter allerdings den Gutachten-Zwang vor Gericht für verfassungskonform.

Im Februar 2017 hatte das Bundesfamilienministerium anlässlich eines wiederholten Austauschs mit Vertretern von LGBTI-Gruppen und Wissenschaft zwei Gutachten vorgestellt, die konkrete Neufassungen des Gesetzes einfordern.

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus Union und SPD verspricht in dem Bereich allerdings nur eine Umsetzung der "Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts", womit wohl das Urteil zum "dritten Geschlecht" gemeint ist. Auch wolle man "gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind."
Aber in der Realität ist es so, dass keiner wirklich Veränderungen möchte, wo möglich weil zu viel Schuld vorhanden ist, das man sich mal Menschlich erklären müsste!

Oder wie Erklärt die Politik das?


Intergeschlechtliche Personen sind Menschen, die sich im Hinblick auf ihr chromosomales, gonadales oder anatomisches Geschlecht nicht in die medizinische Norm sogenannter „männlicher“ und „weiblicher“ Körper einordnen lassen.

 Intersexuelle Menschen werden nach wie vor pathologisiert, sie gelten als „krank“ oder „abnorm“.

In der westlichen Welt wird ihnen häufig schon im Säuglingsalter durch operative Eingriffe das männliche oder weibliche Geschlecht zugewiesen.
Eine  medizinische Notwendigkeit besteht jedoch nicht, denn meist sind intergeschlechtliche Menschen völlig gesund.

Die medizinischen Behandlungen finden – gerade wenn sie in jungen Jahren vorgenommen werden – meist ohne Zustimmung der Intersexuellen Menschen statt.
Häufig leiden diese später schwer an den psychischen und physischen Folgen der ärztlichen Eingriffe. Die Ausbildung einer eigenen geschlechtlichen Identität, die sich zwischen dem gesellschaftlich dominierenden bipolaren Geschlechtermodell männlich/weiblich verorten kann, bleibt ihnen so meist versagt.

Intersexuelle Menschen sind weltweit gesellschaftlich kaum sichtbar, denn Intergeschlechtlichkeit ist nach wie vor stark tabuisiert.
 Aus Angst vor Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung bekennen sich viele Intersexuelle  nicht öffentlich zu ihrer Geschlechtlichkeit.

Ist sie in seltenen Fällen bekannt, sind sie nicht nur verbaler und struktureller Diskriminierung ausgesetzt.

Sie erfahren auch physische Gewalt und lebensbedrohliche Situationen.
 In Uganda sind intergeschlechtliche Säuglinge stark gefährdet, da der Mutter bei Entdeckung der Intergeschlechtlichkeit der Ausschluss aus der Gemeinschaft droht. Es gibt starke Hinweise darauf, dass Mütter ihre intergeschlechtlichen Babys töten, damit sie nicht verstoßen werden.

Dem Recht auf Selbstbestimmung und dem „Recht auf eine offene Zukunft“ des Kindes müsse Rechnung getragen werden.


In der Vergangenheit wurden entsprechende Operationen im Säuglings- und Kleinkindalter durchgeführt, auch wenn sie nicht medizinisch notwendig, häufig unumkehrbar waren und oft mit dem Verlust der Empfindungsfähigkeit einhergingen.

 „Wir brauchen in unserer Gesellschaft mehr Verständnis für Menschen mit seltenen Varianten/Störungen der Geschlechts Entwicklung“!

„Die Stellungnahme der Bundes Ärztekammer deutet auf einen Bewusstseinswandel in der medizinischen Diagnostik und Behandlung hin.

Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sagte Caren Marks (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministern. So stellt die BÄK fest, dass bei Neugeborenen und Klein­kindern, die intersexuell geboren werden, grundsätzlich keine Operationen zur Geschlechtsangleichung durchgeführt werden sollten.

Selbst Amnesty kritisiert Genitaloperationen an intersexuellen Kindern, heißt nicht nur meine Wenigkeit kritisiert, Operationen an Menschen, die mit einer Variation der Geschlechts­merkmale zur Welt kommen, verstoßen nach Ansicht von Amnesty International gegen Menschenrech­te.
Die Eingriffe seien unumkehrbar und könnten langfristige körperliche und seelische Folgen haben!
Kinder oder Jugendliche würden häufig operiert oder hormonellen Behandlungen unter­zo­gen, hieß es. „Werden diese Behandlungen ohne akute medizinische Notwendigkeit vorgenommen, verstoßen sie gegen internationale Menschenrechtsstandards wie die Rechte auf Gesundheit und auf Selbstbestimmung“!

Deswegen fordere Ich die Bundesregierung auf, dies zu ändern und somit sicherzustellen, „dass mit Ausnahme von Notfallbehandlungen keine Eingriffe durchgeführt werden“.
Operationen sollten wenn möglich aufgeschoben werden, bis das Kind die Reife besitze, um über seinen Körper mitzuentscheiden.

Eine Studie der Berliner Humboldt-Universität belegt, dass die Zahl „kosmetischer Eingriffe“ an intersexuellen Kindern nicht zurückgeht. Sie liegt noch immer bei rund 1700 Operationen pro Jahr.
Im Zeitraum von 2005 bis 2014 wurden durchschnittlich rund 1700 Operationen jährlich durchgeführt.
Dabei ist nicht von Eingriffen die Rede, welche die Beseitigung eines lebensbedrohlichen Problems als Ziel hatte.

„Es geht also darum, dass die Leitlinien in der klinischen Praxis nur lückenhaft umgesetzt werden“, „Man sollte rechtliche Maßnahmen für den Schutz von Kindern gegen kosmetische Genitaloperationen ergreifen.“
Organisationen intersexueller Menschen fordern ein Verbot solcher Operationen.
Wenn dieses nicht umsetzbar sein sollte, müsste man zumindest Strafrechtsnormen anpassen: „Ein Skandal ist, dass die medizinischen Akten nur zehn Jahre aufbewahrt werden.
So können die Personen im Erwachsenenalter keine Informationen mehr darüber bekommen, was mit ihnen gemacht wurde.

Glaubt Ihr nicht auch dass hier für eure Solidarität etwas sehr nützliches sein könnte?


Hochachtungsvoll
Nikita Noemi Rothenbächer




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Samstag, 14. April 2018

Bundesrat will mehr Rechte für Transsexuelle //// Transsexuelle: Genitalangleichende Operation verbessert die Lebensqualität


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Bundesrat will mehr Rechte für Transsexuelle

In Deutschland sollte das geltende Transsexuellengesetz (TSG) aufgehoben und durch ein modernes Gesetz ersetzt werden. Dazu hat der Bundesrat die Bundes­regierung am vergangenen Freitag in einer Entschließung aufgefordert. Wichtig sei insbesondere, die Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung zu stärken.

In Deutschland wird der Länderkammer zufolge bisher noch nicht hinreichend anerkannt, dass es neben den Geschlechtskategorien Mann und Frau auch andere Geschlechtsidentitäten gibt – Inter- und Transsexualität beziehungsweise Trans­identität. Der Bundesrat bedauert zudem, dass es an gesellschaftlicher Akzeptanz gegenüber diesen Menschen mangelt, ebenso an ausreichender gesundheitlicher Versorgung und angemessenen Regelungen. Noch immer würden ungeachtet der Bedenken des Deutschen Ethikrates medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt, hieß es vom Bundesrat.

Die Bundes­ärzte­kammer hatte 2015 hat eine Stellungnahme zu „Disorders of Sex Development“ (DSD) veröffentlicht. Dabei geht es um Menschen, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig den Kategorien „männlich“ oder „weiblich“ zuzuordnen ist. Ziel der Stellungnahme sei es, die öffentliche Debatte zu versachlichen und allen, die sich mit Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung in Klinik und Praxis beschäf­tigen, einen soliden Hintergrund für ihr Denken und Handeln auf der Basis des aktuel­len Standes der medizinischen Wissenschaft zu geben, erklärte die BÄK damals.
Die Bundesländer wollen vor allem die teure Begutachtungspflicht vor einer Vor­namens- oder Personenstandsänderung abschaffen und durch ein Verwaltungs­verfahren zur Anerkennung der Geschlechtsidentität ersetzen.

Das Transsexuellengesetz ist seit seinem Inkrafttreten 1981 noch nie grundlegend reformiert worden. Teile davon wurden jedoch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Ob und wann sich die Bundesregierung mit den Forderungen des Bundesrates befasst, ist offen.


Transsexuelle: Genitalangleichende Operation verbessert die Lebensqualität

Transsexuelle profitieren deutlich von einer besseren Lebensqualität, wenn ihre Transition voranschreitet. Dabei stellt die operative Genitalangleichung für viele einen entscheidenden Schritt dar. Im Vergleich zu nicht transsexuellen Personen schneiden sie aber auch nach der körperlichen Angleichung an die subjektiv erlebte Geschlechtsidentität schlechter ab, berichten Forscher des Universitäts­klinikums Essen beim 69. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) in Dresden.

Im Rahmen einer noch nicht publizierten Querschnittsstudie befragten die Forscher um Jochen Heß und Sefik Tagay vom Universitätsklinikum Essen 156 Mann-zu-Frau-transidente Personen postalisch. Alle hatten zuvor zwischen 1995 und 2015 eine genitalangleichende Operation (GaOP) in der Klinik für Urologie des Universitäts­klinikums durchlaufen. Die Nachbefragung fand durchschnittlich 6,6 Jahre (4 Monate bis 21 Jahre) nach der Operation statt.

Die Auswertung beruht auf 3 Mess­instrumenten: dem SF-12 zur Erfassung der generischen Lebensqualität (LQ), dem Essener Ressourcen Inventar (ERI) und einem neu validierten Selbst­beurteilungsfragebogen, dem Essener Transidentitäts-Lebensqualitätsinventar (ETLI). In den ERI und ETLI fließen die unterschiedlichen Facetten der Ressour­cenausstattung (personal, sozial und strukturell) sowie die verschiedenen Aspekte der Lebensqualität (körperliche LQ, soziale LQ, psychische LQ oder LQ durch Offenheit) mit ein. Je mehr Ressourcen zur Verfügung stehen und je höher die Lebens­qualität, desto höher fällt der jeweilige Globalscore mit maximal 3 Punkten aus.

ERI und ETLI erfassen die Ressourcenausstattung beziehungsweise die LQ zu 2 unter­schiedlichen Zeitpunkten im Transitions-Prozess einer Person: Während sich die Fragen im ERI auf die beiden Zeitpunkte vor 3 Jahren und die letzten 4 Wochen beziehen, erfasst das ETLI den Zeitpunkt des Coming-out und die letzten 4 Wochen. „Das ermöglicht uns, die Veränderung der Ressourcenausstattung und der trans*spezi­fischen Lebensqualität im zeitlichen Verlauf des einzelnen Individuums einzuschätzen“, sagt Heß. (Durch „*“ werden Transgender, Transidente, Transsexuelle und viele mehr eingeschlossen.)


Hallo Leute liebe Gäste, als erstes ein Dankeschön das „Sie“ auf diesen Blog gefunden haben!

Wir wissen nicht was „Sie“ hier erwarten, was wir jedoch jetzt schon sagen können, „Sie“ finden eine Unglaubliche-Menge an Informationen, von Personen bzw. Menschen welche man als „ Minderheiten“ bezeichnet!

Um genau diese geht es hier, um das Rechtliche die Gesetze, mehr noch in Lebenssituationen in welchen diese sich Befinden, welche nicht immer die herrlichsten noch schönsten sind!

Es gibt über 1300 unterschiedliche Berichte, wir versuchen immer die Quelldaten anzugeben, nicht dass man denkt, hier wird etwas Erfunden.

Einiges wird Ihnen als Unglaubwürdig erscheinen, die Realität beweist jedoch, es sind Wahrheiten ungeschönt auch sehr Erschreckend fast zum Verzweifeln!

Wir „wissen“ auch das eine gute Information und Aufklärung das einzige Mittel sein kann, sehr viele Missverständnisse aufzuklären, hoffen das „Sie“ dieses so wahrnehmen möchten, denn so ist es gemeint!
Mit Bedauern müssen wir jedoch auch feststellen, dass es sehr wenige gibt, welche diese Aufklärung nicht für nötig halten, im Gegenteil wo möglich Kratzt es an Ihrem Weltbild von Gesellschaft oder Ihrer Lebensform wo möglich gibt es Religiöse Gründe?

Wenn es so ist, nun dann tut es uns leid!

Doch Wahrheiten müssen oder sollten einfach Wahrheiten bleiben!

Leider dürfen wir hier keine Berichte mehr Teilen, wir denken das „Google“ noch immer nicht Verstanden hat, das wir nur Helfen und Aufklären möchten!
Erneut wurde einiges Gesperrt, das letzte Mal wurden wir der Verbreitung von „Pornographie“ bezichtigt!
Nach sehr viel Aufwand und zuziehen von Rechtsberatung konnten wir weiter Arbeiten, all dieses wird durch uns selbst getragen.

Sollten „ Sie“ der Meinung sein, unsere Beiträge sind nützlich, würden wir uns sehr freuen, wenn „Sie“ nun das Teilen der Berichte übernehmen würden!

Teilen „Sie“ geben Sie anderen die Möglichkeit sich hier wie „Sie“ auch Informationen und Erklärungen zu finden, es wäre eine große Hilfe!

Möchten „Sie“ etwas Spenden, wir sagen schon jetzt Dankeschön, es ist kein muss, aber ein Zeichen der Anerkennung!

Die Daten dafür finden „Sie“ im Blog!

Herzlichen Dank
Hochachtungsvoll
Nikita Noemi Rothenbächer    


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Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

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