Sonntag, 6. Mai 2018

Health discrimination against people outside the binary gender system /// Gesundheitliche Diskriminierung von Menschen außerhalb des binären Geschlechtersystems


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Gesundheitliche Diskriminierung von Menschen außerhalb des binären Geschlechtersystems

Am heutigen Welttag für psychische Gesundheit, veröffentlicht Transgender Europe (TGEU) einen richtungsweisenden Bericht über die Erfahrungen von Trans*Menschen in der Gesundheitsversorgung. Der sich auf fünf europäische Länder konzentrierende Bericht bestätigt erneut, dass Trans*Menschen im Gesundheitswesen regelmäßig diskriminiert werden und nicht genug für ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen getan wird. Der Bericht zeigt zudem, dass die zur Trans*Gemeinschaft zählenden Nicht-Binären beim Zugang zu Gesundheitsleistungen vor besonders hohen Hürden stehen und dass aus ihren Angaben zu ihrer physischen und psychischen Gesundheit zu entnehmen ist, dass es ihnen am schlechtesten von allen geht.
Aus vorhergehenden Studien war bereits hervorgegangen, dass Trans*Menschen unter den LSBT innerhalb der Europäischen Union zu denjenigen gehören, die im Gesundheitswesen am häufigsten mit Diskriminierung konfrontiert sind, wobei jeder fünfte Transgender bereits persönlich Diskriminierung erfahren hat und 70 Prozent aller Transgender über negative Erfahrungen im Gesundheitswesen berichteten.

In den Jahren 2016 und 2017 führte die TGEU, Europas größter Transgender-Dachverband, Studien in Georgien, Polen, Serbien, Spanien und Schweden durch, um die Erfahrungen von Trans*Menschen im Gesundheitswesen weiter zu erforschen. Insgesamt wurden in allen Ländern 885 die Gesundheitsdienste nutzende Transgender und 888 Gesundheitsdienstleister befragt. Mehr als ein Viertel (230) der befragten Nutzer der Gesundheitssysteme identifizierten sich als Nicht-Binäre.

Selbstbericht zur Gesundheit

In zahlreichen Studien wurde bereits herausgestellt, dass Trans*Menschen besonders anfällig für einen schlechten physischen und psychischen Gesundheitszustand und Suizidgedanken sind. Die Gesundheitsstudie der TGEU ergab, dass 78% der Befragten schon über Selbstmord nachgedacht und 25% bereits mindestens einen Suizidversuch unternommen hatten. Unter der weitergefassten Gruppe der Trans*Menschen ist es bei den Nicht-Binären erschreckenderweise doppelt so häufig, dass sie ihren Gesundheitszustand als schlecht bezeichnen. Sie waren auch die Gruppe mit dem höchsten Risiko von schlechter psychischer Gesundheit, einschließlich schlechter Stimmung oder Depressionen. In Schweden sagten über die Hälfte der Nicht-Binären, dass ihr Gesundheitszustand schlecht sei, was sie zu der Gruppe mit dem schlechtesten selbstberichteten Gesundheitszustand machte. Spanien und Schweden gehören beispielsweise zu den Ländern, in denen es am unwahrscheinlichsten ist, dass Nicht-Binäre ihrer Geschlechtsidentität entsprechend leben können. In Schweden wird 85% der Nicht-Binären dauerhaft das falsche Geschlecht zugewiesen, auch in der Gesundheitsversorgung. Diese beiden Phänomene können sich weiter negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Nicht-Binären auswirken.

Diskriminierung im allgemeinen Gesundheitswesen

Trans*Menschen werden im allgemeinen Gesundheitswesen, d.h. wenn sie zu ihrem Allgemeinmediziner, Zahnarzt oder anderen Ärzten gehen, regelmäßig in hohem Maße diskriminiert. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte stellte fest, dass jeder fünfte Trans*Mensch im Gesundheitswesen diskriminiert wird. Der TGEU-Bericht offenbart, dass Trans*Menschen bei Gesundheitsdienstleistern häufig auf mangelndes Fachwissen über Transgender-Anliegen treffen, ihnen unangebrachte Fragen gestellt werden, ihr Geschlecht immer wieder falsch gedeutet wird, sie nicht ernst genommen und beschimpft werden oder ihnen gar die Behandlung verweigert wird. Daher überrascht es vielleicht nicht, dass etwa die Hälfte aller Trans*Menschen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität den Gang zum Arzt vor sich herschieben. Die Frage nach dem Aufschieben des Arztbesuches wurde am zweithäufigsten von Nicht-Binären bejaht. Im Vergleich zu anderen Trans*Menschen waren diese auch in Bezug auf ihre Geschlechtsidentität den Ärzten gegenüber weniger offen – in Spanien outeten sie sich am seltensten. In Schweden hatten die meisten das Gefühl, dass die Gesundheitsdienstleister ihre Geschlechtsidentität nicht verstehen wollten. Bei den Nicht-Binären war es am wahrscheinlichsten, dass sie keine transgender-freundlichen Ärzte kannten; 80% von ihnen kannten keinen Arzt, an den sie sich ohne Angst vor Diskriminierung wenden konnten.

Diskriminierung bei transgender-spezifischen Gesundheitsdiensten

Zu den transgender-spezifischen Gesundheitsdiensten gehören beispielsweise Arztbesuche für Hormonblocker- oder Hormonbehandlungen oder verschiedene chirurgische Eingriffe sowie die Inanspruchnahme psychischer Gesundheitsdienste für Tests oder Diagnosen. Der Bericht stellt fest, dass Ärzte immer wieder als Torwächter zwischen Trans*Menschen und der von diesen gewünschten Behandlung fungieren: Die Ärzte glauben im Allgemeinen, dass die Entscheidung ihnen und nicht der betroffenen Trans*Person selbst obliegt, ob sie sich einer Hormonbehandlung oder chirurgischen Eingriffen unterziehen darf. Nicht-Binäre konsultieren transgender-spezifische medizinische oder psychologische Dienste seltener als Transgender, was nicht heißt, dass sie sie nicht beanspruchen wollen. Es liegt vielmehr daran, dass sie Angst vor Vorurteilen und kein Vertrauen in diese Dienste haben. In Serbien werden Nicht-Binären grundsätzlich keine Hormone verschrieben, was häufig dazu führt, dass sie sich „illegal“ Hormone kaufen und sie ohne ärztliche Kontrolle einnehmen, was wiederum ernsthafte Gesundheitsrisiken mit sich bringt. Die Befragten gaben an, dass sie ihre Ärzte anlügen und behaupten mussten, sie seien tatsächlich binär. In einigen Ländern müssen Trans*Menschen ihre Ärzte über Jahre aufsuchen, bevor diese ihnen eine Hormonbehandlung oder chirurgische Eingriffe gewähren. Nicht-Binäre aus allen an der TGEU-Studie beteiligten Ländern berichteten, dass sie beweisen mussten, in ausreichendem Maße Transgender zu sein oder in das binäre Muster zu passen. In Polen gaben beispielsweise 95% der Trans*Menschen an, sie hätten beweisen müssen, „ausreichend trans“ zu sein, und 92% sagten, dass sie sich für den Zugang zu Gesundheitsdiensten in das binäre Schema hätten pressen lassen müssen. Von den beteiligten Ländern ist Schweden das einzige, in dem es medizinische Richtlinien gibt, die Nicht-Binären ausdrücklich Zugang zu transgender-spezifischen Gesundheitsdiensten gewähren und in denen es heißt, dass diese Leistungen auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden sollten. Allerdings ist die Befolgung dieser Richtlinien nicht obligatorisch.

Rechtliche Anerkennung des Geschlechts

In vielen europäischen Ländern müssen Trans*Menschen sich für diese Anerkennung gegen ihren Willen einer Sterilisation, einer psychiatrischen Diagnose, einer Hormonbehandlung sowie medizinischen Untersuchungen unterziehen und/oder sich scheiden lassen. In Malta, Irland und Dänemark ist jetzt auch eine rechtliche Anerkennung des Geschlechts auf der Grundlage von Selbstbestimmung auch ohne jegliche intrusive medizinische Maßnahmen möglich. Weltweit gibt es allerdings nur eine Handvoll Länder, in denen die Geschlechtsidentität von Menschen anerkannt wird, die außerhalb des binären Geschlechtersystems stehen. In Malta wurde vor einigen Wochen mit „X“ eine dritte Möglichkeit des Geschlechtseintrags in Personalausweisen und Reisepässen eingeführt. In Deutschland konnte eine nicht-binäre Person unlängst die Forderung nach Streichung des Geschlechtseintrags aus seinem/ihrem Personalausweis gerichtlich durchsetzen. Keins der fünf an der Studie beteiligten Länder bietet andere Möglichkeiten des Geschlechtseintrags als männlich oder weiblich. Somit können Nicht-Binäre keinen Ausweis haben, der ihrer Identität entspricht, da es kein entsprechendes Feld zum Ankreuzen gibt. In Spanien können Nicht-Binäre nicht einmal nach der Erfüllung der für Transgender geltenden Voraussetzungen, die eine Diagnose und zwei Jahre Behandlung umfassen, eine Anerkennung ihres Geschlechts bekommen. Verständlicherweise sprach sich die große Mehrheit der Nicht-Binären dafür aus, dass die rechtliche Anerkennung des Geschlechts ohne jegliche medizinische Voraussetzungen erfolgen sollte (98%) und dass es viele verschiedene Optionen des Geschlechtseintrags im Personalausweis geben sollte (93%).

Nicht-Binäre dürfen nicht außen vor gelassen werden

Es ist wichtig, dass Staaten und Gesundheitsdienstleister sich der Hürden bewusst werden, die Nicht-Binäre überwinden müssen, um Zugang zu allgemeinen und transgender-spezifischen Gesundheitsleistungen zu bekommen oder eine rechtliche Anerkennung ihres Geschlechts zu erwirken. Ebenso wichtig ist, dass Nicht-Binäre in Programme miteinbezogen werden, die auf eine Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit von Trans*Menschen abzielen. Zudem müssen alle transgender-spezifischen Gesundheitsdienste auf die individuellen Bedürfnissen zugeschnitten und auch die der Nicht-Binären berücksichtigt werden. Es ist unerlässlich, dass in der Ausbildung von Gesundheitsdienstleistern ausdrücklich auf die Bedürfnisse von nicht-binären Nutzern des Gesundheitswesens eingegangen wird. Es ist zwar lobenswert, dass immer mehr europäische Länder eine rechtliche Anerkennung des Geschlechts auf der Basis der Selbstbestimmung akzeptieren wollen, aber sie müssen letztlich auch daran denken, dass es für Nicht-Binäre möglicherweise kein Kästchen zum Ankreuzen gibt. Eine einfache und effektive Art und Weise, hier Abhilfe zu schaffen, wäre eine Vielzahl von Optionen für die Geschlechtsidentität und dazu jedem/jeder die Möglichkeit zu bieten, ganz auf einen Geschlechtseintrag im Personalausweis zu verzichten.




Wenn euch dieser Blog gefällt, helft „Teilt“ Ihn mit mir denn Wissen ist Macht!

Transgender genießen in Deutschland viele Rechte, doch auch Unverständnis und Diskriminierung sind in ihrem Leben steter Begleiter /// Transgenderes enjoy many rights in Germany, but even incomprehension and discrimination are constant companions in their lives


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Eine Verwandlung, die nicht nur Freiheit bedeutet

Transgender genießen in Deutschland viele Rechte, doch auch Unverständnis und Diskriminierung sind in ihrem Leben steter Begleiter

Die 29-Jährige Transgender Naomi hatte schon immer das Gefühl, das etwas mit ihr nicht stimme: »Mit 18 Jahren dachte ich, ich sei homosexuell. Ich war wütend, weil ich die von der Gesellschaft und von der Familie erwartete soziale Rolle nicht erfüllen konnte«, berichtet sie. Erst mit 25 Jahren und nach reichlich Recherche stellte sie fest, dass sie weder homosexuell noch ein Mann sei. »Die Situation hatte absolut nichts mit meinen sexuellen Präferenzen, sondern mit meiner sexuellen Identität zu tun.« Wie Naomi geht es vielen Transgendern. Und obwohl sie in Deutschland viele Rechte genießen, ist das Leben hierzulande keineswegs einfach.

So steht es Transgendern seit 1980 gesetzlich zu, ihren Vornamen und die Geschlechtsangabe in ihrem Personalausweis zu ändern. Hinzu kommt, dass im Jahre 2011 das Gesetz abgeschafft wurde, das Unfruchtbarkeit zur Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrages machte.

Für Naomi waren das aber nicht die drängendsten Fragen. Entscheidend war es für sie, den Unterschied zwischen Geschlechtsidentität, Präferenzen und sexueller Orientierung zu erkennen. Das erste gibt an, wer man ist – Mann, Frau oder ein drittes Geschlecht. Das Zweite zeigt, zu welchem Geschlecht man sich sexuell angezogen fühlt. Und die Orientierung beschreibt die Art der Beziehung. »Die Geschlechtsidentität zeigt lediglich, wie man sich fühlt und sich selbst kennen lernt«, so Naomi.
Wenn aus Mutter ein Mann wird
Marx is Muss
Henry, der früher eine Frau war, erlebte es anders: »Ich wusste von klein auf, dass ich ein Junge bin. Ich spielte lieber mit Jungs, verstand sie besser als Mädchen. Aber ich konnte nichts tun. Ich spielte die Rolle, die von der Gesellschaft erwartet wurde«, sagt der 42-Jährige Transgender. »Ich lebte das Leben einer Frau, heiratete und bekam Kinder. Die ganze Zeit versuchte ich eine gute Frau, Ehefrau und Mutter zu sein. Doch ich litt in meiner Ehe. Ich versuchte das Gefühl, ein Mann zu sein, zu ignorieren, dachte ich sei paranoid. Erst mit 39 Jahren verstand ich, wer ich wirklich bin.«

Naomis und Henrys Familien taten sich schwer mit dieser Erkenntnis. So brach Naomis konservativer Bruder jeglichen Kontakt zu ihr ab. Und ihre Mutter besteht noch heute darauf, sie mit ihrem alten Namen anzusprechen. Nur ihre Schwester und ihr Vater gewöhnten sich mit der Zeit langsam daran, sind verständnisvoller und akzeptieren es.

Naomis Leiden begann schon, nachdem sie bekannt gab, homosexuell zu sein, da ihre Familie zu Beginn selbst das nicht akzeptierte. Henrys Sorge galt seiner Tochter, die erst 14 Jahre alt war, als er seine wahre Identität preisgab. Das Mädchen fürchtete damals, keine Mutter mehr zu haben. In Gesprächen mit Psychiatern erfuhr sie jedoch, dass diese Situation normal sei, öfters vorkomme und dass alles gut werden würde. So verteidigte Henrys Tochter schließlich sogar ihre Mutter, die zu einem Mann wurde, vor ihren Großeltern.

Bloß nicht auffallen
In der Schulzeit war an solches Verständnis nicht zu denken. Ihre Mitschüler akzeptierten Naomis und Henrys Anderssein nicht. Oft wurde Naomi, damals noch ein schüchterner Junge, deswegen geächtet. Sie widmete sich dem Gedichteschreiben, machte Musik. Henry, damals noch ein Mädchen, wurde als Teenager sogar geschlagen – und das nicht nur einmal. »Heute widerspricht mir wegen meines maskulinen Aussehens keiner mehr«, sagt er.

Doch Naomi leidet noch heute. Ihre Stimme ist tiefer, daher begleitet Henry sie stets. Sie trägt ausschließlich neutrale Kleidung, keine Schminke, um die Leute nicht zu verärgern. Zudem möchte sie nicht, dass sie die Verwandlung mitbekommen, damit sie sie nicht verletzen.

In Naomis Beruf blieb nichts, wie es war: Sie ist Journalistin, alles lief gut, bis sie im Büro von ihrer Verwandlung erzählte. Naomi wurde gekündigt, allerdings mit einer anderen Begründung. Mitten in ihrer Transformation wechselte sie die Agentur. Zu Beginn lief alles gut. Alle dachten, sie sei ein homosexueller Mann. Nach ihrer Verwandlung änderte ihr Arbeitgeber sogar ihren Namen, ihre Email-Adresse, erlaubte ihr die Damentoilette zu benutzen – alles lief auf offizieller Ebene. Doch inoffiziell wurde ein Mangel an Wertschätzung von Seiten der Kollegen und des Vorgesetzten offensichtlich. »Sie nahmen mich nicht mehr Ernst und ignorierten meine Themenvorschläge für Artikel. Zum Schluss bekam ich nicht mal mein Geld«, sagt sie. Im neuen Job laufe dagegen alles besser, dort stellte sich Naomi als transformierte Frau vor.
Kündigung bei Transformation
Henrys Arbeitgeber war von Anfang sehr direkt, sagte, dass er nicht bleiben könne, da er bei der Geschlechtsumwandlung viel Testosteron einnehmen und dadurch nervöser und aggressiver sein werde. Aus diesem Grund wurde er gekündigt.

Obwohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) davon abgesehen hat, Homosexualität als physische Krankheit zu klassifizieren, stuft sie eine Geschlechtsumwandlung noch immer als Geisteskrankheit ein. Das sorgte dafür, dass viele Transgender die Transformationsprozedur verweigerten – sie erfordert die Erlaubnis zweier Psychiater.

Henry und Naomi sagen, sie haben Verständnis für die Angst vieler Menschen vor der LGBTQ-Gemeinschaft (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Queer). Sie verstünden die Ursachen dieser Phobie. So sehen Transgender anders aus als nicht transformierte Menschen, denn oft bleibt die Form des Gesichts oder das äußere Erscheinungsbild eine Mischung aus Männlich- und Weiblichkeit. »Die Leute erschrecken sich vor mir, wenn ich anfange zu sprechen und sie herausfinden, dass ich eine tiefe Stimme habe, die eher einer Männerstimme ähnelt«, sagt Naomi.

Bei Angst und Unverständnis bleibt es jedoch auch in der freien Welt nicht immer. Laut Statistiken von Transgender Europe wurden zwischen dem 1. Oktober 2016 und dem 30. November 2017 insgesamt 325 Transpersonen getötet. Dabei steht Brasilien an oberster Stelle, gefolgt von Mexiko und den USA. Die Studie bestätigt auch, dass Transgender nicht nur unter Gewalt leiden, sondern auch unter unterschiedlichen Arten der Unterdrückung wie Rassismus, allgemeine Diskriminierung und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Fremdenfeindlichkeit sowie Hass auf Sexarbeiter. In Frankreich, Italien, Portugal und Spanien waren 69 Prozent der Getöteten Migranten, kamen hauptsächlich aus Afrika, Zentral- und Südasien. In den USA sind unter den Opfern hauptsächlich Schwarze Menschen und Indigene.





Wenn euch dieser Blog gefällt, helft „Teilt“ Ihn mit mir denn Wissen ist Macht!

Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann für ein mit ihrem Samen gezeugtes Kindes rechtlich nur als Vater anerkannt werden /// Man-to-woman transsexuals can legally only be recognized as fathers for a child conceived with their semen


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann für ein mit ihrem Samen gezeugtes Kindes rechtlich nur als Vater anerkannt werden

Man-to-woman transsexuals can legally only be recognized as fathers for a child conceived with their semen

Rechtliche Zuweisung von Vater und Mutter verstößt nicht gegen Grundrechte von transsexuellen Personen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, rechtlich nur die Vater- und nicht die Mutterstellung erlangen kann.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beteiligte zu 1 ist transsexuell. Der Beschluss über die Feststellung ihrer Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht ist seit August 2012 rechtskräftig.

Die Beteiligten zu 1 und 2 haben im September 2015 eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Zuvor hatte die Beteiligte zu 2 im Juni 2015 das betroffene Kind geboren. Dieses war nach dem Vortrag der Beteiligten mit dem konservierten Samen der Beteiligten zu 1 gezeugt worden. In einer notariellen Urkunde hatte diese noch vor der Geburt mit Zustimmung der Beteiligten zu 2 anerkannt, Mutter des Kindes zu sein.

Standesamt lehnt Eintragung beider Beteiligter als "Mutter" im Geburtenregister ab

Das Standesamt hat die Geburt des Kindes im Geburtenregister mit dem Inhalt beurkundet, dass die Beteiligte zu 2 dessen Mutter ist. Die Eintragung der Beteiligten zu 1, die ebenfalls als Mutter eingetragen werden will, hat es abgelehnt. Das Amtsgericht hat den Antrag der Beteiligten zu 1 und 2, das Standesamt anzuweisen, auch die Beteiligte zu 1 als Mutter einzutragen, zurückgewiesen. Das Kammergericht hat die dagegen eingelegte Beschwerde zurückgewiesen. Mit ihrer Rechtsbeschwerde verfolgen sie ihr Begehren weiter, dass auch die Beteiligte zu 2 als Mutter eingetragen wird.

Rechtsverhältnis zwischen Transsexuellen und deren Kindern bleibt unberührt

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Kammergerichts. Zwar richten sich die vom Geschlecht abhängigen Rechte und Pflichten ab Rechtskraft der Entscheidung, dass ein Transsexueller als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, gemäß § 10 Abs. 1 TSG nach dem neuen Geschlecht, wenn durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Nach § 11 Satz 1 TSG lässt eine solche Entscheidung das Rechtsverhältnis zwischen ihm und seinen Kindern allerdings unberührt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Vorschrift des § 11 Satz 1 TSG auch für solche leiblichen Kinder eines Transsexuellen gilt, die erst nach der Entscheidung über die Änderung der elterlichen Geschlechtszugehörigkeit geboren worden sind. Durch die Regelung wird gewährleistet, dass der biologisch durch Geburt oder Zeugung festgelegte rechtliche Status als Mutter oder Vater des Kindes gesichert und einer Veränderung nicht zugänglich ist (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss v. 06.09.2017 - XII ZB 660/14 -).

Rechtliche Mutter ist nur das Kind gebärende Frau

Rechtliche Mutter des Kindes ist abstammungsrechtlich dementsprechend nur die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB). Als dem Fortpflanzungsbeitrag der Mann-zu-Frau-Transsexuellen durch Samenspende entsprechende Form der Elternschaftsbeteiligung ist mithin nur die Begründung der Vaterschaft möglich (§ 1592 BGB). Die von ihr stattdessen ausdrücklich erklärte Mutterschaftsanerkennung konnte daher keine Wirksamkeit erlangen.

Rechtliche Zuweisung von Vater und Mutter steht im Einklang mit Grundgesetz

Es verstößt nicht gegen Grundrechte der transsexuellen Person, dass ihr das geltende Abstammungsrecht - ungeachtet des Umstands, dass sie nunmehr als dem anderen Geschlecht zugehörig gilt - den sich aus dem früheren Geschlecht und dem diesem entsprechenden spezifischen Fortpflanzungsbeitrag ergebenden rechtlichen Elternstatus zuweist. Das Transsexuellengesetz stellt daher sicher, dass den betroffenen Kindern trotz der rechtlichen Geschlechtsänderung eines Elternteils rechtlich immer ein Vater und eine Mutter zugewiesen werden, und steht im Einklang mit dem Grundgesetz.

§ 10 TSG Wirkungen der Entscheidung

(1) Von der Rechtskraft der Entscheidung an, dass der Antragsteller als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, richten sich seine vom Geschlecht abhängigen Rechte und Pflichten nach dem neuen Geschlecht, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. [...]

§ 11 TSG Eltern-Kind-Verhältnis

1 Die Entscheidung, dass der Antragsteller als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, lässt das Rechtsverhältnis zwischen dem Antragsteller und seinen Eltern sowie zwischen dem Antragsteller und seinen Kindern unberührt, bei angenommenen Kindern jedoch nur, soweit diese vor Rechtskraft der Entscheidung als Kind angenommen worden sind. [...]

§ 1591 BGB Mutterschaft

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

§ 1592 BGB Vaterschaft

Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600 d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.



Biological mother remains mother and not father in relation to the child

Status des Betroffenen als Vater oder Mutter im Verhältnis zum leiblichen Kind bleibt gemäß Trans­sexuellen­gesetz von einer Geschlechtsänderung unberührt

Das Kammergericht hatte in einem Beschwerdeverfahren darüber zu entscheiden, ob eine gebärende Person für ihr Kind als Mutter zu gelten hat oder ob eine Eintragung als Vater zulässig ist. Das Kammergericht verwies darauf, dass nach Sinn und Zweck von § 5 Abs. 3 und § 11 Trans­sexuellen­gesetz der Status des Betroffenen als Vater oder Mutter im Verhältnis zum leiblichen Kind unberührt von einer Geschlechtsänderung bleibt.

Im zugrunde liegenden Verfahren ließ eine ursprünglich als Frau geborene Person ihre weiblichen Vornamen im Jahr 2010 in männliche ändern und ist aufgrund rechtskräftigen Beschlusses des Amtsgerichts Schöneberg vom 11. April 2011 als dem männlichen Geschlecht zugehörig anzusehen. 

Nach Absetzung von Hormonengebar die Person im Frühjahr 2013 ein Kind und begehrte ihre Eintragung im Geburtenregister als Kindesvater mit den neuen männlichen Vornamen. Das Amtsgericht Schöneberg hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2013 das Standesamt angewiesen, die Gebärende als Kindesmutter mit den ursprünglichen weiblichen Vornamen einzutragen.

Beschwerde gegen Eintragung der Gebärenden als Kindesmutter zurückgewiesen

Dagegen richtete sich die Beschwerde des Betroffenen und des Kindes, die das Kammergericht nun zurückgewiesen hat. Nach Sinn und Zweck von § 5 Abs. 3 und § 11 Transsexuellengesetz bleibe der Status des Betroffenen als Vater oder Mutter im Verhältnis zum leiblichen Kind unberührt von einer Geschlechtsänderung. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Elternteils werde im Hinblick auf die Ordnungsfunktion des Personenstandsrechts und die Grundrechte des Kindes nicht verfassungswidrig eingeschränkt.






Wenn euch dieser Blog gefällt, helft „Teilt“ Ihn mit mir denn Wissen ist Macht!

Dienstag, 24. April 2018

Jegliche Provokation der AfD, auf die man eingeht, macht sie stärker.

 Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!


Jegliche Provokation der AfD, auf die man eingeht, macht sie stärker.

Wir haben aber festgestellt, dass sie auch stärker wird, wenn man nicht reagiert.

Deswegen verlieren wir kein weiteres Wort, über ……………………..? „Braun“?

Die Große Koalition verspricht eine stabile Renten und einen moderaten Beitragssatz. Beides zusammen sehen Experten jedoch skeptisch. Die Pläne würden zu Zusatzkosten in Milliardenhöhe führen.


Es gibt Menschen, die sind weder Mann noch Frau, sondern intersexuell. Sie haben sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale. Wenn Kinder so auf die Welt kommen, hat man sie bisher meist operiert, um ein Geschlecht festzulegen. "Diese Verstümmelung muss aufhören"!



„Vielfalt von Geschlecht“ ist für viele Menschen ein schwieriges, häufig kaum nachvollziehbares Thema. Gibt es denn neben Frauen und Männern noch andere Geschlechter? Ist Geschlecht nicht dasselbe wie Genital? Was verbirgt sich hinter Begriffen wie „inter“, „trans“, „nicht-binär“ und „cis“ und was bedeuten diese Begriffe für die jeweiligen Menschen? Was meint eigentlich „Gender“ und warum gibt es dabei Sternchen und Streit? Warum macht es manchen Menschen Angst, wenn die Grenzen zwischen Männern und Frauen immer weiter verschwimmen? Und was bedeutet dies für die Gesellschaft? Unisex für alle?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Dritten Option war ein Meilenstein! Bis Ende 2018 muss eine weitere Option neben „männlich“ und „weiblich“ im Personenstand geschaffen werden, und so wird endlich anerkannt: Menschen lassen sich nicht einfach in zwei Töpfe sortieren. Geschlechter sind vielfältig und häufig kompliziert. Welche weiteren Konsequenzen wird das Gesetz haben und wann kommt endlich ein neues Transsexuellengesetz, dass sich an den betroffenen Menschen orientiert?

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil die Einführung einer dritten Geschlechtsangabe für intersexuelle Menschen verlangt. In der Arbeitswelt dürften schon bald die ersten Folgen des Richterspruchs deutlich werden.

Wird in Deutschland ein Mensch geboren, kennt das Geburtenregister bislang nur „männlich“ und „weiblich“. Für schätzungsweise 80.000 bis 120.000 intersexuelle Menschen in Deutschland ist dies ein großes Problem. Sie haben sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale. In diesem Fall ist die Angabe des Geschlechts - nach derzeitigem Recht - freizulassen. Hinzu kommt etwa die gleiche Anzahl von (transidenten) Personen, die sich trotz eindeutiger Geschlechtsmerkmale mit keinem der beiden herkömmlichen Geschlechter identifizieren können.

Richter setzen Gesetzgeber unter Handlungsdruck


In einem bahnbrechenden Beschluss haben die obersten Verfassungsrichter nun die Einführung eines dritten Geschlechtes gefordert. Intersexuellen Menschen sollte ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität auch im Geburtenregister "positiv" eintragen zu lassen.

Geklagt hatte eine intersexuelle Person - ohne eindeutige Geschlechtsmerkmale - die sich weder als Mann noch als Frau identifiziert und im Personenstandsregister als inter/divers bezeichnet werden möchte. Die Richter fordern in ihrem Beschluss vom 10. Oktober 2017, im Personenstandsregister – neben Mann und Frau – eine dritte Geschlechtsangabe. Die derzeitige Nichtberücksichtigung intersexueller Personen verstoße gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Betroffene Personen auf die Option "ohne Angabe" zu verweisen, genüge nicht. Die Verfassung schütze die geschlechtliche Identität einer Person, da sie Kern des persönlichen Selbstverständnisses und der gesellschaftlichen Wahrnehmung sei: Dieser Schutz umfasse auch die positive Bezeichnung des Geschlechts.
Der Karlsruher Beschluss lässt dem Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, hierzu Neuregelungen zu treffen. Praktische Folgen für Arbeitgeber ergeben sich bereits jetzt in mehrfacher Hinsicht in Bezug auf alle Mitarbeiter, die sich nicht in die Zweigeschlechtlichkeit einordnen: Grundsätzlich wird die bloße Angabe, dass von "m/w" alle Personen erfasst seien nicht mehr ausreichen, um diskriminierungsrechtlichen Sanktionen zu entgehen.

Ein "m/w" in Stellenanzeigen reicht künftig nicht mehr

Bereits vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses stellt sich die Frage der angemessenen Ausschreibung von offenen Stellen. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist die fehlende Bezeichnung, dass beide Geschlechter angesprochen sind regelmäßig ein Anhaltspunkt für das Vorliegen einer Diskriminierung. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidung gilt nunmehr, dass die bisher zulässige Ausschreibung. "Ingenieur (m/w) gesucht" nicht mehr ausreichend sein wird. Welcher geeignete Zusatz hier in Frage kommt, ist bisher weder rechtlich noch sprachlich geklärt. Denkbar wäre entweder die Ergänzung um ein "d" für divers (m/w/d) oder die Verwendung von Hilfszeichen "Ingenieur_In" oder "Ingenieur*In" um auch intersexuelle Bewerber einzubeziehen.

In Zukunft sollte für alle Ansprachen an die Belegschaft bzw. einzelne Arbeitnehmer eine inklusive Wortwahl, beispielsweise "Sehr geehrte*r Frau*Herr" bzw. "Mitarbeiter*Innen, gewählt oder gänzlich auf eine geschlechtsbezogene Anrede unter Verwendung des Namens verzichtet werden. Wenn es intersexuelle Menschen im Betrieb gibt, können und sollten Arbeitgeber sie nach ihrer Anredeform fragen, um diese entsprechend berücksichtigen und im Rahmen der Fürsorgepflicht auch innerbetrieblich kommunizieren zu können.


Welchen Einfluss hat der Beschluss auf Wasch- und Toilettenräume?


Eine weitere rechtliche Vorgabe wird sich aus der Arbeitsstättenverordnung ergeben: Arbeitgeber müssen allen Mitarbeiter entsprechende geschlechtergetrennte Wasch- und Toilettenräume zur Verfügung stellen. Arbeitgeber sollten daher so bald wie möglich die entsprechenden Einrichtungen schaffen. Dem Diskriminierungsrecht würde es schon genügen, gäbe es in Betrieben für jeden Mitarbeiter eine gut zugängliche Möglichkeit, sich vor der Toilettentür weder für das männliche noch weibliche Geschlecht entscheiden zu müssen, sondern eine "offene" Toilette wählen zu können.

Auf dem Prüfstand stehen auch Vorgaben zu Haarlänge, Make-up und Schmuck
Ebenfalls zu klären ist, wie geschlechtsspezifische Kleiderordnungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgeber zukünftig gehandhabt werden. Auf dem Prüfstand stehen auch Vorgaben zu Haarlänge, Make-up und Schmuck, die nach dem Geschlecht – bisher männlich und weiblich – unterscheidet. Wünschenswert wären geschlechtsneutrale Vorgaben von Arbeitgeber zum äußeren Erscheinungsbild der Mitarbeiter oder zumindest die Option hierauf.

„Drittgeschlechtsquote“

Weniger pragmatisch werden sich die sogenannte „Frauenquote“ und die Rechtsfragen lösen lassen, die die Beseitigung der Geschlechterdiskriminierung insbesondere auf Führungsebenen zum Ziel haben. Auch die Besetzung der Vorstands- und Aufsichtsratsebene dürfte von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betroffen sein. Dann müsste die Frauenquote um eine „Drittgeschlechtsquote“ erweitert werden. Ungeachtet des Handlungsbedarfes beim Gesetzgeber sollten Arbeitgeber sich mit den praktischen innerbetrieblichen Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vertraut machen und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld schaffen.


Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die 18.Legislaturperiode ist vereinbart:

„Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen […] von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Wir verurteilen […] Transphobie und werden entschieden dagegen vorgehen. […] Die durch die Änderung des Personenstandrechts für intersexuelle Menschen erzielten Verbesserungen werden wir evaluieren und gegebenenfalls ausbauen und die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus nehmen“.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich diesem Auftrag umfassend gewidmet.
Auf interministerieller Ebene wurde in Form einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein regelmäßiger Austausch mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Verteidigung geführt.

Begleitend zur interministeriellen Arbeitsgruppe hat sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und Sachverständigen intensiv mit nationalen wie internationalen Entwicklungen, wissenschaftlichen Studien sowie gesellschaftlichen Diskursen zu Schutz und Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt auseinandergesetzt.

Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind auf vier öffentlichen Fachaustauschen vorgestellt und diskutiert worden und sind anschließend in die Arbeit der interministeriellen Arbeitsgruppe eingeflossen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass auf Grundlage der Begleitforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (veröffentlicht unter www.bmfsfj.de), des intensiven Dialogs mit Sachverständigen und Zivilgesellschaft sowie dem interministeriellen Austausch hierzu aus Sicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend folgender dringender gesetzgeberischer und gesellschaftspolitischer Handlungsbedarf besteht:

1. Die Ersetzung des Transsexuellengesetzes durch ein Gesetz zum Schutz und zur Akzeptanz der geschlechtlichen Vielfalt Das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahre 1980 stellt nach sechs Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu darin als verfassungswidrig erkannten Regelungsinhalten keine menschen- und grundrechtskonforme Gesetzesgrundlage dar.

2. Eine klarstellende Verbotsregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass Eltern von Kindern mit angeborenen Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale in Operationen ohne zwingende medizinische Notwendigkeit nicht einwilligen dürfen – ergänzend dazu eine obligatorische Beratungspflicht für Eltern

3. Die Aufnahme einer weiteren Geschlechtskategorie im Personenstandsrecht

4. Ein klarstellendes Diskriminierungsverbot im Hinblick auf geschlechtliche Vielfalt

5. Der Ausbau von Maßnahmen zur Akzeptanzförderung und zum Abbau von Diskriminierung


6. Die Schaffung von flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Trans- und intergeschlechtliche Menschen und ihre Familien



Wenn euch dieser Blog gefällt, helft „Teilt“ Ihn mit mir denn Wissen ist Macht!

Sonntag, 22. April 2018

Zwischen Fortschritt und Zwiespalt /// Between progress and conflict

  
Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Zwischen Fortschritt und Zwiespalt

Vor Tagen im Bundestag die Thematik "Menschenrechte", sehr interessant mehr wenn man sich persönlich damit beschäftigt!

Ohne jetzt auf die Unterschiedlichen wie Gerechtfertigten Petitionen einzugehen, stellte ich subjektiv fest, hier läuft etwas was nicht so laufen sollte!

Man Hinterfragt sich, fängt an Recherchen und mehr zu sichten, und Bewertet, auf der Basis der Erkenntnisse!

Um überhaupt einzusteigen, "Die Würde des Menschen ist Unantastbar", tolles Zitat empfinde ich!
Doch die Realität zeigt nicht jeder "Mensch" hat ein Recht, ein Recht zu haben! Geschweige denn überhaupt von „Würde“ zu sprechen!

Nach dem Absatz, „Luft“ , denn der letzte Satz, hat es in sich!!

Selbst in unserem angeblich so modernem Deutschland gibt es so einige Menschen-Rechte- Verletzungen welche Tag täglich begangen werden, denken wir an die lange Thematik-Transsexuellen Gesetz, denken wir an Genitalverstümlungen an Intersex-Menschen, an Diskriminierung usw. die Liste ist lang!


Allzu oft macht man sich Gedanken, fragt sich warum? Stellt fest das es Welt weit, in genau dieser Thematik Fortschritte gibt, heißt Bewegung, hier in Deutschland stößt man auf "Ignorieren, oder nicht ausreichende Untersuchungen, bzw.  nicht Zuständigkeit!

Nach Ausschluss einiger Kriterien, bleibt dieser, „wo möglich liegt auch Antisemitismus vor“, es sind ja nicht viele Jahrzehnt zurück " von Verfolgung einiger Menschen-Gruppen"!

Das denken, was für die Aktivisten, SHG, Vereine usw. schlicht einfach Menschen-Rechte sind, ist für andere, mit der Blockade jeglicher Diskussion,  das für viele nicht sichtbare Polarisieren, solange keine Gesetze bestehen, ist Diskriminierung, Hass, Religionen, ein Team! 

Wem nutzt es? 

Weltärztebund: Transgeschlechtlichkeit ist keine Krankheit

Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung anerkennen

(22.10.2015) Von der Generalversammlung des Weltärztebundes (WMA) wurde auf Initiative der Bundesärztekammer am vergangenen Wochenende in Moskau ein „WMA Statement on Transgender People“ verabschiedet. Dazu erklärt Uta Schwenke, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Stellungnahme des Weltärztebundes, mit der das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung anerkannt und Transgeschlechtlichkeit nicht länger pathologisiert wird. Ärzt_innen und Mediziner_innen werden aufgefordert, für eine bestmögliche und diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung für transgeschlechtliche Menschen zu sorgen, die sich an ihren Bedürfnissen orientiert. Dazu gehört auch die Forderung, dass die rechtliche Änderung des Geschlechts nicht mehr davon abhängig gemacht werden darf, dass die Antragsteller_innen dauernd fortpflanzungsunfähig sein müssen. Diese Voraussetzung steht zwar noch in § 8 Abs. 1 des deutschen Transsexuellengesetzes. Sie ist aber vom Bundesverfassungsgericht 2011 für verfassungswidrig erklärt worden.

Eine Neubewertung der Transgeschlechtlichkeit darf aber nicht dazu führen, dass demnächst die Krankenkassen die Bezahlung von geschlechtsangleichenden Operationen mit der Begründung ablehnen, dass keine Krankheit vorliege. Für die weit überwiegende Mehrheit der Trans*-Personen sind geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen zwingende Voraussetzung für ihr Wohlbefinden und ihre mentale Gesundheit. Deshalb darf die Diagnose „Transsexualität“ in der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) nicht ersatzlos gestrichen werden; denn die Ärzt_innen dürfen nur die im ICD aufgeführten Diagnosen abrechnen (§ 295 Abs. 1 SGB 5).

Deshalb ist in der Neufassung des DSM 5 (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) statt der bisherigen Diagnose „Transsexualität“ die neue Diagnose „Gender Dysphoria“ aufgenommen worden. Damit soll die empfundene Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht „entpsychopathologisiert“ und zugleich am krankheitswertigen und somatische Maßnahmen rechtfertigenden Leidensdruck festgehalten werden. Beim ICD wird dafür z.B die Diagnose „Geschlechtsinkongruenz“ vorgeschlagen.

Wir meinen: Gleichgültig auf welche Formulierung man sich beim ICD einigt. Sie muss so lauten, dass die Krankenkassen weiter verpflichtet bleiben, die Kosten von geschlechtsangleichenden ärztlichen Behandlungen zu übernehmen.

„Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“
30. LSVD-Verbandstag am 21.-22.04. in Köln
(16.04.2018) In jahrzehntelangen Kämpfen wurden Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) erreicht. Gleichzeitig steht die liberale Demokratie weltweit unter Druck und homophobe und transfeindliche Stimme sind in jüngster Zeit wieder deutlich lautstärker geworden. Religiös-fundamentalistische, rechtsextreme und rechtspopulistische Kräfte kämpfen voller Hass darum, LSBTI gleiche Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten zu beschneiden und sie wieder aus dem öffentlichen Leben zu drängen. All das zeigt uns: Um Werte wie Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden. Die offene Gesellschaft braucht eine offensive Vorwärtsverteidigung, ein ständiges Bemühen, Menschen für eine Kultur des Respekts zu gewinnen.

Vor diesem Hintergrund diskutiert der LSVD auf seinem 30. Verbandstag am 21./22. April unter dem Motto „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“ die Aktualisierung seines Grundsatzprogramms. Vorgestellt werden auch die neuen LSVD-Projekte „Queer Refugees Deutschland“ und „Miteinander stärken“. Zusammen mit der Historikerin Kirsten Plötz erörtern wir Möglichkeiten zur Stärkung lesbischer Sichtbarkeit im LSVD und der Öffentlichkeit.

Angekündigt haben sich zudem die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker für ein Grußwort sowie Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW, für eine Gastrede über Aktivitäten der Landesregierung in Bezug auf LSBTI-Politik

Tagungsort ist das VHS-Forum im Museum am Neumarkt, Cäcilienstr. 29-33 in 50676 Köln. Der Verbandstag beginnt am Samstag, 21. April 2018, um 10:00 Uhr und endet am Sonntag, 22. April 2018, um 14:00 Uhr.

Beinahe jeden Tag wird eine homo- oder transphob motivierte Straftat registriert
LSVD fordert Bund-Länder-Programm gegen homo- und transphobe Gewalt
(12.02.2018) Laut Innenministerium hat es 2017 im vergangenen Jahr mindestens 300 homophob oder transphob motivierte Straftaten gegeben. So viele Fälle wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums registriert. Dazu erklärt Stefanie Schmidt, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): 
Mindestens 300 Fälle im Jahr heißt: Beinahe jeden Tag wird eine homo- oder transphob motivierte Straftat in Deutschland registriert. Im Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD heißt es, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können sollen. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert ein umfassendes Bund-Länder-Programm gegen homo- und transphobe Gewalt inklusive Präventionsmaßnahmen und konsequenter Strafverfolgung. Das muss Aufgabe der nächsten Bundesregierung werden. Eine offene Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein.

Dabei wird längst nicht jeder homo- und transphobe Übergriff wird erfasst. Es braucht ein verbessertes Meldeverfahren sowie einen regelmäßigen Austausch zwischen Polizei und Community. Das würde die Anzeigebereitschaft erhöhen und die Dunkelziffer von nach wie vor 80% senken. Polizei, Opferschutz und Justiz müssen sensibilisiert sein. Homo- und Transphobie in allen Aktionsplänen und Programmen zur Gewaltprävention ausdrücklich berücksichtigt werden.

Koalitionsverhandlungen: Für Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Klare Vereinbarungen statt leerer Versprechungen

(26.01.2018) Anlässlich der beginnenden Koalitionsverhandlungen erklärt 
Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

In den kommenden Jahren gilt es eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und zu stärken. Diskriminierung und Ausgrenzung schaden dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Daher fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) für die Koalitionsverhandlungen klare Vereinbarungen auf: 
·         einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit
·         die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
·         eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität
·         die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien
·         eine menschenrechtskonforme LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik
·         ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen.
Denn eine freie Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein.

Ausgehend von dem Sondierungspapier hat der LSVD in einem Schreiben an die Parteivorsitzenden Vorschläge unterbreitet, wie eine Politik aussehen würde, die auch Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen mitdenkt. Insbesondere in den Bereichen „Familie, Frauen und Kinder“, „Soziales, Gesundheit und Pflege“, „Innen, Recht und Verbraucherschutz“, „Migration und Integration“ sowie „Außen, Entwicklung und Bundeswehr“ muss sich auf konkrete Maßnahmen für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt verpflichtet werden.

Berlin fordert Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes
Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in die Verfassung
(10.04.2018) Der Berliner Senat hat heute eine Bundesratsinitiative für die Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität beschlossen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): 
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Initiative aus Berlin. Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Fast 70 Jahre nach seiner Entstehung sollten Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) dort endlich sichtbar sein. Die explizite Aufnahme im Gleichheitsartikel wäre ein klares Bekenntnis, dass LSBTI als gleichwertiger Teil zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben. Das stärkt auch das Vertrauen in eine offene, freiheitliche und demokratische Gesellschaft.

Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus ist der verfassungsmäßige Schutz des bisher Erreichten ein dringendes Gebot der Stunde. Trans- und intergeschlechtliche Menschen werden bis heute pathologisiert, eine freie Entfaltung der Persönlichkeit wird ihnen verwehrt. Auch nach 1945 wurde Homosexualität trotz des Grundgesetzes strafrechtlich verfolgt. Die Aufnahme der Merkmale der der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in den Artikel 3 Grundgesetz ist für den LSVD auch eine Konsequenz der Aufarbeitung dieses dunkeln Kapitels und der Rehabilitierung der nach §175 StGB Verurteilten.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
Zwischen Fortschritt und Zwiespalt
Hat sich in der letzten Zeit die Lage für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender gebessert? Auf jeden Fall. Trotzdem erschreckt die weltweite Lage immer noch.
I m Frühjahr 2017 identifizierten Polizei und Sicherheitskräfte in Tschetschenien mit Hilfe einer Dating-App etwa hundert homosexuelle Männer, verhafteten sie, schleppten sie in Lager und folterten sie. Wladimir Putin leugnete die Vorfälle, und der tschetschenische Präsident Ramsan Kadyrow teilte mit, dass es in seinem Land gar keine schwulen Männer gebe. Man wünschte, diese Aktion sei ein trauriger Einzelfall. Aber obzwar sich die Lage für „Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender“ – dafür steht die dem Englischen entnommene Abkürzung LGBT – in vielen Ländern gebessert hat, erschreckt die weltweite Lage weiterhin.
Auch heute noch ist Homosexualität in achtundsiebzig Ländern verboten, in acht Ländern sogar unter Todesstrafe gestellt. Jährlich werden Tausende von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt und umgebracht. Auch in westlichen Staaten wird mit sexuellen Orientierungen sehr unterschiedlich umgegangen.
Im Nachtrag zu ihrer Bestandsaufnahme der Erfolge und Bedrohungen der LGBT-Bewegung merken Dennis Altman und Jonathan Symons an, das Buch vor der jüngsten Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten geschrieben zu haben, als noch der Sieg Hillary Clintons erwartet wurde. Mittlerweile schärft Donald Trump als Präsident Ressentiments gegen Homosexuelle und Transgender-Personen. Neben politischen sind es auch die religiösen Eliten, deren Stellungnahmen von Bedeutung sind. Fundamentalistische Religiosität in vielen Weltteilen im Blick, merken die Autoren zu Recht an, dass queere Rechte auch in Zukunft nicht ohne Widerstände errungen werden können.
Altman und Symons sehen sich auch an, wie der Umgang mit LGBT-Rechten als politisches Instrument in Wahlkämpfen eingesetzt wurde und wird. Sei es von George W. Bush, der den Angriff auf die gleichgeschlechtliche Ehe zu einem zentralen Element seiner erfolgreichen Wahlkampagne machte. Oder von David Cameron, der in seiner Zeit als Premierminister die Möglichkeit aufbrachte, bilaterale Hilfen für diejenigen afrikanischen Länder auszusetzen, die Homosexualität unter Strafe stellen. Die Stärke des Bandes liegt darin, den Umgang westlicher Gesellschaften mit Homosexuellen bündig zu umreißen. Einerseits wird in ihnen da und dort die gleichgeschlechtliche Eheschließung durchgesetzt, andererseits formieren sich Gruppierungen, die offen gegen Lesben, Schwule und Transgender auftreten. Dieser Zwiespalt ist es, der die Bilanz der LGBT-Bewegungen prägt.













  


Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...