Freitag, 26. August 2022

Das dritte Geschlecht als rechtliche Revolution!

 

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Das dritte Geschlecht als rechtliche "Revolution"

In Deutschland gab das Verfassungsgericht grünes Licht für die Einführung eines dritten Geschlechts. In Österreich liegen den Höchstgerichten Klagen vor

Die Buben in Hellblau, die Mädchen in Rosa: Die Einteilung der Menschheit in "weiblich" und "männlich" erscheint vielen selbstverständlich, doch es gibt auch andere geschlechtliche Identitäten.

Und wenn Ich Ehrlich sein soll, finde diese Aussagen zum Kotzen!

Persönlich musste Ich 40 Jahre in einem Geschlecht leben, besser gesagt Überleben, weil eine enorme Ignoranz in der Bevölkerung herrscht, wer Aufklären möchte, das wird der "Neue Staatsfeind der Medizin und jedem Gesundheitswesen, auf der ganzen Welt"!

Für intergeschlechtliche Menschen – Personen, die chromosomal, anatomisch oder von der Ausstattung ihrer Fortpflanzungsorgane her nicht in die Kategorien "weiblich" oder "männlich" passen – ist es eine Frage der Identität. Und es ist eine Frage ihrer Autonomie und Entscheidungsmöglichkeit bei einer der grundlegendsten und persönlichsten Fragen: welchem Geschlecht man sich zugehörig fühlt und welchem Geschlecht man infolge dessen, etwa für das Standesamt, angehört.

In Deutschland wurden die diesbezüglichen Möglichkeiten am 10. Oktober 2017 um eine zusätzliche Kategorie erweitert. An diesem Tag beschloss das Bundesverfassungsgericht, dass es neben dem weiblichen und dem männlichen noch einen dritten "positiven Geschlechtseintrag" geben müsse.

Die Begründung zeigt, wie sehr das seit den 1990er-Jahren in den USA, seit den 2000ern in Deutschland und seit fünf Jahren auch in Österreich von der Intersex-Bewegung eingeforderte dritte Geschlecht eine Menschen- und Grundrechtsfrage ist: Das im deutschen Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht schütze die geschlechtliche Identität – auch derjenigen, "die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen", befanden die Karlsruher Verfassungsrichter. Ebenso seien intersexuelle Personen durch das grundgesetzlich verankerte Diskriminierungsverbot geschützt.

Zweifache Diskriminierung

Würden sie also gezwungen, sich personenstandsrechtlich als weiblich oder männlich einzutragen oder – wie es in Deutschland seit 2013 möglich war – gar keine Eintragung vorzunehmen, würden sie "in beiden Grundrechten diskriminiert". Daher müsse das dritte Geschlecht bis Ende 2018 gesetzlich verankert werden.

Der österreichische Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk fügt der Auflistung von Grundrechten, die in Bezug auf das dritte Geschlecht relevant seien, im STANDARD-Gespräch ein weiteres hinzu: das "Verbot unmenschlicher Behandlung".

Damit spielt er auf die seit den 1960er-Jahren verbreitete Praxis an, intergeschlechtliche Kinder so jung wie möglich geschlechtsanpassend zu operieren, um sie körperlich rasch "weiblich" oder "männlich" zu machen. Derlei widerspreche krass dem individuellen Selbstbestimmungsrecht.

"Anpassende" Operationen

Besagte Operationen, etwa die Entfernung von Penis und Hoden, fänden auf Grundlage der Vorstellung statt, dass ein Mensch in eine weibliche oder männliche Geschlechtsidentität hineinerzogen werden könne, sagt Eva Matt, Juristin und Mitbegründerin der österreichischen Plattform Intersex. Das habe sich in den meisten Fällen als unrichtig herausgestellt. Im Rahmen eines sogenannten Case-Managements werde heute aber immer noch operiert.

Für Matt ist die deutsche Entscheidung "revolutionär", Ausdruck eines Bruchs mit einer traditionell wie rechtlich scheinbar unwandelbaren Dichotomie der Geschlechter.

In Österreich liegen derzeit dem Verfassungs- und dem Verwaltungsgerichtshof Beschwerden eines intergeschlechtlichen Menschen aus Oberösterreich vor, verbunden mit dem Antrag, die Einführung eines dritten Geschlechts zu prüfen. Entscheidungen könnten im kommenden Jahr fallen.

Meine Geschlechtsidentität ist intergeschlechtlich, die wird sich auch nicht mehr ändern", bringt der 31-jährige Kläger vor. Intergeschlechtliche Menschen sind nicht mit Transgenderpersonen zu verwechseln, die in einem Körper leben, der ihrer geschlechtlichen Identität widerspricht. Laut Matt gibt es Schätzungen, wonach 1,7 Prozent der Menschen "mit intergeschlechtlichen Merkmalen" zur Welt kommen.

Eigentlich müssten die österreichischen Höchstrichter "nur prüfen, wie die hiesigen Personenstandsgesetze zu interpretieren sind", sagt Helmut Graupner, Anwalt des klagenden Oberösterreichers: "Ich habe in den Gesetzen keine Stelle gefunden, wo dezidiert ein weibliches und ein männliches Geschlecht verankert ist. Die diesbezügliche Behördenpraxis – Neugeborene müssen entweder als Mädchen oder als Buben registriert werden – sei also "eine reine Erfindung der Behörden".

 

Mittwoch, 24. August 2022

Recht und Gerechtigkeit, Transsexuelle Bundestagsabgeordnete beleidigt: Geldstrafe


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Transsexuelle Bundestagesabgeordnete beleidigt: Geldstrafe

Maintal/Hanau – Amtsrichterin Shanti Bhanja ahnt bereits im Vorfeld, dass ihr kein einfacher Hauptverhandlungstermin bevorsteht. Da sie sich auf eine hitzige Diskussion einstellt, beordert sie zwei Justizwachtmeister in den Gerichtssaal. Nur zur Sicherheit. Für einen Prozess vor dem Amtsgericht nicht gerade üblich.

Knapp zweieinhalb Stunden später können die beiden den Saal ohne Bedenken wieder verlassen. Richterin Bhanja muss allerdings noch bleiben. Ebenso wie Staatsanwalt Dr. Oliver Piechaczek und auch der Angeklagte selbst. Denn der vermeintlich „kurze Prozess“ hat zeitlich große Ausmaße angenommen.

Auf der Anklagebank sitzt der 75-jährige B.. Ihm wird vorgeworfen, auf Facebook einen beleidigenden und sexuell herabwürdigenden Kommentar abgegeben zu haben. Ein Foto der bayerischen Grünen macht da im Internet die Runde, darauf ist neben weiteren Politikerinnen die damalige bayerische Landtagsabgeordnete Tessa Ganserer zu sehen. Heute sitzt die transsexuelle Frau im Bundestag. In der Facebook-Gruppe „Gemeinsam für die Heimat“ wird das Bild ebenfalls geteilt. Versehen mit der Unterschrift „Das sind die Grünen im Bayerischen Landtag. Und nein, das ist kein Scherz“. Darunter häufen sich gehässige, beleidigende und ehrverletztende Kommentare. Unter anderem einer, der von B.s Facebook-Profil kommt. „So wie der eine aussieht, so heißt der andere“, steht da, bevor weitere Beleidigungen erfolgen. Die Kommentare werden Ganserer zugespielt, sie erstattet Anzeige.

Ein Bußgeld unter Vorbehalt, also quasi auf Bewährung, wird beantragt. Doch B. hat andere Pläne. Er fordert in seiner lautstarken Art die Einstellung des Verfahrens. Denn den Kommentar, den habe er gar nicht abgegeben. Zwar sei es sein Facebook-Profil, allerdings sei er damit auf dem PC in einem Vereinsheim angemeldet, auf den auch alle anderen Vereinsmitglieder Zugriff hätten. „Das ist nicht von mir, das habe ich nie im Leben geschrieben“, beteuert der Angeklagte. Und: „Ich muss hier meine Unschuld gar nicht beweisen Euer Ehren, Sie müssen mir meine Schuld beweisen.“

Bei seiner Vernehmung bei der Polizei allerdings klang das ein wenig anders. Dort, das bestätigt die Vernehmungsbeamtin, habe er nicht gesagt, dass der Kommentar nicht von ihm sei. Vielmehr habe er erklärt, dass der Kommentar überhaupt nicht beleidigend sei und dass man mit Beleidigungen und Kritik rechnen müsse, wenn man Bilder ins Internet stelle. Der Kommentar habe niemanden persönlich beleidigt, sondern sei allgemein gehalten. Laut der Polizistin habe der Angeklagte erklärt, dass Transsexuelle nicht der vorgesehenen Lebensweise von Mann und Frau entsprächen. Und dass Homo- und Transsexualität „nichts mit dem Gedanken Gottes zu tun“ habe.

Das Vernehmungsprotokoll habe er nicht unterschrieben, da es nicht der Wahrheit entspräche, gibt er im Gerichtssaal an. B. habe bei der Vernehmung jedoch darauf bestanden, dass im Wortlaut mitgeschrieben wird – und das auch überprüft, sagt die Beamtin. Doch davon will B. jetzt nichts mehr wissen. Er sieht sich in die Zeiten der DDR-Justiz zurückversetzt, fühlt sich ungerecht behandelt. Und das, obwohl sowohl Richterin als auch Staatsanwalt viel Geduld zeigen und ihm so manchen verbalen Ausflug durchgehen lassen.

Als Ganserer selbst aussagt, schaut der Angeklagte demonstrativ in eine andere Richtung. Die Politikerin und weitere Zeugen betonen in ihren Aussagen, wie verletzend viele Kommentare im Internet seien. „Ich fühle mich in meiner Existenz infrage gestellt“, sagt Ganserer, die im Netz permanent mit Beleidigungen und Bedrohungen konfrontiert wird. Ihre Social-Media-Auftritte betreut sie daher gar nicht mehr selbst.

„Das sind vermeintlich harmlose Beleidigungen, die dazu führen können, dass andere angestachelt werden und es zu Schlimmerem kommt“, sagt sie. Deshalb würden sie und ihr Team konsequent gegen Hasskommentare vorgehen und diese zur Anzeige bringen.

B. . beharrt allerdings darauf, dass der Kommentar, der mit seinem Profil, aber eben nicht von ihm geschrieben wurde, keinesfalls beleidigend sei. Schließlich gebe es in Deutschland die freie Meinungsäußerung. Und diese wird er auch verteidigen. Denn das Urteil, eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 15 Euro, also 675 Euro, schmeckt B. überhaupt nicht. Noch vor Ort legt er Berufung ein und ist sich sicher, bei einem „höheren Gericht“ besser behandelt zu werden. Zudem erkundigt er sich nach der Länge der Ersatzfreiheitsstrafe, die er absitzen müsste, falls er nicht zahlt. Anderthalb Monate im Gefängnis wären die Alternative. Für einen Angeklagten, der keinerlei Einsicht zeigt, offenbar eine ernsthafte Option.

Montag, 15. August 2022

Warum die transfeindliche Debatte einfach nicht verstummt


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Warum die "transfeindliche Debatte einfach nicht verstummt?"

Im Namen von Biologie, Feminismus oder Meinungsfreiheit werden im Diskurs um trans* Personen weit verbreitete Ressentiments beschworen. Es ist eine Allianz von Interessengruppen, zu der die Medien ihren Teil beitragen.

Es ist kein Zufall, dass sich im postfaktischen Zeitalter Diskussionen um gesellschaftliche Themen irgendwann auf vermeintlich sichere Letztwahrheiten berufen. Wo verschiedene Interpretationen der Gegenwart konkurrierend aufeinandertreffen, wird schnell der Ruf nach unhintergehbaren Fakten laut, um verschiedenste politische Projekte zu rechtfertigen und im Namen des »common sense« zu etablieren. Mechanismen und Akteure der sozialen Netzwerke und mit ihnen konkurrierenden Leitmedien beflügeln beide die Sehnsucht nach gefühlten Wahrheiten.

Eine vermeintliche Letztwahrheit, für deren Durchsetzung sich zurzeit viele Stimmen engagieren möchten, lautet so: »Die Biologie kennt nur zwei Geschlechter.« Dieser Satz über den Kenntnisstand einer wissenschaftlichen Disziplin wurde in den vergangenen Wochen und Monaten breit in den sozialen Medien, dem Feuilleton und akademischen Zirkeln diskutiert – er wurde stellenweise zum Schlachtruf. Auslöser war der Vortrag einer Biologin zum Thema: erst abgesagt und dann verschoben, vermeintlich »gecancelt« und dann unter fast nationaler Aufmerksamkeit an der Humboldt-Universität gehalten.

Nun läuft die Auseinandersetzung unvermindert weiter und hat zuletzt Verleumdungsklagen, Angriffe und Spendenaktionen nach sich gezogen. Auf Twitter toben Fehden zwischen Anonymen und Klarnamen über die Verfolgung nicht geschlechtskonformer Menschen im Nationalsozialismus oder die Fortpflanzung von Fischen. Beweise werden gesammelt für die Schuld der jeweils anderen, die Debatte mit »Desinformation« eskaliert zu haben.

Die Leitmedien sind Nutznießer dieser Dynamiken und laden Expert*innen ein, um die »neutralen Fakten« von Biologie oder Geschlecht darzustellen. Die Medien personalisieren so die Debatte, befeuern einen Kulturkampf mit realen Schäden und tragen einiges zur Eskalation bei. Das ist bei der sogenannten Causa Vollbrecht als Erstes festzuhalten: Von Springer bis zur »Zeit« sind Leitmedien zynisch oder unwissend genug, aus komplexen Gemengelagen und Diskussionen – in aktivistischen, akademischen oder Twitter-Kontexten – Skandaldebatten um »Biologie« und die sogenannte Wissenschaftsfreiheit zu befeuern.

Die Causa Vollbrecht

Zur Erinnerung: Im Juni hatte die »Welt« einen Artikel über angebliche »Transgender-Ideologie« und »Indoktrination der Kinder« durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk veröffentlicht. Die vorher weithin unbekannte Biologin Vollbrecht gehörte zu den Autor*innen des Artikels, gemeinsam mit anderen Stimmen, die seit Längerem mit transfeindlichen Positionen auftreten. Der Artikel war eine Kollaboration verschiedener Interessengruppen: sogenannter Radikalfeministinnen, die seit Jahren gegen Transgeschlechtlichkeit agitieren im Namen eines biologischen Feminismus; rechtskonservativer Akteure, die ebenfalls seit Langem gegen Personen und Themen der Gender und Queer Studies vorgehen. Rechtskonservative und radikalfeministische Stimmen trafen sich im Artikel in unverstellter Transfeindlichkeit, formuliert als AfD-hafte Polemik gegen einen »indoktrinierenden Staatsfunk«.

Wegen dieses aktivistischen Hintergrunds kritisierte eine Studierendengruppe den geplanten Biologie-Vortrag zur Langen Nacht der Wissenschaften. Proteste und Gegenproteste wurden angemeldet, und die ausrichtende Humboldt-Universität sagte den Vortrag ab, um ihn später als medienwirksame Soloveranstaltung nachzuholen. Aus der Aktivistin gegen »Transgender-Ideologie« wurde die »Vertreterin der Biologie« – eine Rahmung, die fast alle Medien kontextlos übernahmen und bis heute weiterführen. Dem Anti-Trans-Aktivismus war mit Unterstützung der »Welt«, anderer Medien und einer ungelenken Universität ein Mediencoup gelungen. Ein Ende ist nicht abzusehen.

Auch wenn es gern so dargestellt wird: Die Causa Vollbrecht hat wenig mit der Person oder Expertise einer Biologie-Doktorandin und Aktivistin zu tun. Vielmehr ist diese unsägliche Debatte Symptom eines radikalen Diskurses, in dem sich Antigenderismus, Transphobie, Geschlechtskonservatismus und der Mainstream wunderbar die Hände reichen. An der Wucht der Aufmerksamkeit lässt sich ablesen, wie verbreitet Ressentiments gegen trans* Personen sind und wie einfach – ein wenig Wissenschaftssimulation, ein Zensurvorwurf – sich eine breite Öffentlichkeit dafür mobilisieren lässt.

Das ist der zweite wichtige Punkt: Die Debatte über »nur zwei Geschlechter« ist einer Diskussion vorgeschoben, die im Kern die Existenzberechtigung von trans* Personen und nichtbinären Menschen verhandelt – also Menschen, die im biologisch-absoluten Zweigeschlechtersystem nicht repräsentiert und diskriminiert werden.

Diese »Diskussion« ist menschenverachtend: Es gibt keine Transdebatte. Niemand kann trans* Personen das Recht auf Existenz absprechen – nicht im Namen von Biologie, Feminismus oder Meinungsfreiheit.

Das ist aber genau der Stand der deutschen Diskussion, wie die vergangenen Wochen sichtbar machten: Ein Teil unserer Gesellschaft will über die Lebensentscheidungen von Menschen nach einem rigiden biologischen Modell urteilen, und er möchte diese Doktrin ohne Kritik und medial unterstützt aussprechen dürfen. Trans* Personen müssen wieder und wieder ihre Existenz erklären und belegen, vor einem Publikum, das ihnen mit Biologie, Feminismus oder »wissenschaftlichen Standards« das Gegenteil erklärt: Es könne oder dürfe sie nicht geben.

Push gegen das Selbstbestimmungsgesetz

Diese Situation ist im Ganzen diskriminierend und drückt damit genau die aktuelle rechtliche Lage aus: Trans* Personen müssen laut dem 40 Jahre alten »Transsexuellengesetz (TSG)« ihre Geschlechtlichkeit vor Gutachter*innen und einem Gericht beweisen. In diesem Verfahren entscheidet der Staat mit medizinischen und psychologischen Expert*innen über die Lebenswirklichkeit von Menschen.

Die Anerkennung des neuen Geschlechts hing bis 2011 an menschenverachtenden Kriterien: erzwungene Fortpflanzungsunfähigkeit, operative und hormonelle Maßnahmen, Erfüllung der »Rollenmuster« des Zielgeschlechts. Das TSG ist auch in seiner abgemilderten Form nicht vereinbar mit dem Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt hat.

Gegen große Widerstände kämpfen Aktivist*innen seit Jahrzehnten für ein Selbstbestimmungsgesetz – ein politisches Engagement, das Adrian de Silva in seiner Studie »Negotiating the Borders of the Gender Regime« (2018) ausführlich dargestellt hat. Böswilligen Beschwörungen einer angeblich mächtigen »Translobby« (FAZ) zum Trotz lehnte der Bundestag das sogenannte Self-ID-Gesetz mit großer Mehrheit im Mai 2021 ab.

Die Ampelkoalition arbeitet derzeit an einer neuen Gesetzesvorlage. Die Eckpunkte wurden der Öffentlichkeit am 30. Juni 2022 vorgestellt – zwei Tage bevor der Vortrag an der Humboldt-Universität stattfinden sollte. Die Gleichzeitigkeit ist bezeichnend: Was derzeit unter den falschen Stichworten »biologische Fakten«, »Wissenschaftsfreiheit« oder »Kampagne gegen junge Doktorandin« durchexerziert wird, ist ein transfeindlicher Push gegen das Selbstbestimmungsgesetz, die Grundrechte von trans* Personen und ihre Sichtbarkeit.

Das Ausmaß erinnert an die US-amerikanische »trans panic« samt ihrer rechtsextremen Antreiber*innen. Die realweltlichen Konsequenzen reichen vom öffentlichen Doxing – private Informationen von trans* Personen und ihren Familien werden veröffentlicht – bis zu gewalttätigen Aktionen gegen Menschen und Projekte. Im Juni dieses Jahres mauerte die rechtsextreme Identitäre Bewegung eine Wiener Bücherei zu, die eine Lesung mit Dragqueens organisiert hatte. Im August wurde der britischen Streamerin Clara Sorrenti unter Vorwand ein Spezialkommando der Polizei nach Hause geschickt (sog. Swatting), das sie mit vorgehaltener Waffe verhaftete.

Die Verbindung von Rechtspopulist*innen, Twitter-Trollen und feministischen Splittergruppen

Der transfeindliche Diskurs um »nur zwei Geschlechter« ist von überraschender Ausdauer, denn er bringt verschiedene Akteure zusammen und appelliert an weit verbreitete Ressentiments. Seit Jahrzehnten agitieren verschiedene, meist rechtskonservative Gruppen gegen die sogenannte »Gender-Ideologie«, die angeblich alles zerstören will: die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit, die Familie, das Glück der Kinder und das Geschlecht selbst.

Lange wurde die Bedrohung durch eine »Gender-Diktatur« am sogenannten Genderstern spürbar gemacht (der nach wie vor freiwillig genutzt werden kann). Derzeit kommt das Fantasma um »gefährliche Männer in Frauenkleidern« hinzu, die wie in Hitchcocks »Psycho« überall lauern würden: »Falsche Frauen« bevölkern angeblich Toiletten, Frauenhäuser und Quotenplätze der Grünen – so argumentiert mittlerweile eine breite Allianz von Akteuren, von Beatrix von Storch (AfD) bis zur Bestsellerautorin J.K. Rowling (»Harry Potter«).

Auch im Namen eines Feminismus: Vereinigungen wie Women’s Declaration International (WDI) vertreten den sogenannten Radikalfeminismus, dem zufolge trans* Frauen Symptome des Patriarchats seien, »Weiblichkeit kolonisieren« würden und somit Ausdruck der männlichen Gewaltherrschaft über Frauen seien. Trans* Männer flüchteten lediglich im Sinne des Patriarchats ihre unterdrückte Geschlechtsposition, so argumentiert WDI, deren Position im internationalen Feminismus als »extremistisch« isoliert ist.

Freitag, 12. August 2022

Die biologische Wissenschaft lehnt die binäre Geschlechterverteilung ab, und das ist gut für die Menschheit


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Die biologische Wissenschaft lehnt die binäre Geschlechterverteilung ab, und das ist gut für die Menschheit

Beweise aus verschiedenen Wissenschaften zeigen, dass es verschiedene Arten gibt, männlich, weiblich oder beides zu sein. Ein Anthropologe argumentiert, dass die Annahme dieser Wahrheiten den Menschen helfen wird, zu gedeihen.

Trotz der Mythen von „rosa“ Gehirnen und „blauen“ Gehirnen sind menschliche Gehirne Mosaike dessen, was stereotyp als männliche und weibliche Merkmale charakterisiert wurde.

BEI DEN JÜNGSTEN Anhörungen vor dem Obersten US-Gericht für Ketanji Brown Jackson löste Senatorin Marsha Blackburn Kontroversen aus, als sie Jackson aufforderte, das Wort „Frau“ zu definieren. Nachdem Jackson abgelehnt hatte, stimmten mehrere republikanische Kongressabgeordnete mit Definitionen für „Frau“ ein , die von zweifelhaft bis schockierend reichten, darunter „das schwächere Geschlecht“, „jemand, der eine Gebärmutter hat“ und „X-Chromosomen, kein Tallywhacker“.


Solche Vorstellungen haben sich seit 1871, als der Naturforscher Charles Darwin der Welt sagte, dass „der Mann mutiger, kämpferischer und energischer als Frauen ist und mehr erfinderisches Genie hat“, nicht viel entwickelt. Die meisten Evolutionstheorien (und Theoretiker) des 19. und 20. Jahrhunderts behaupteten, dass die Evolution zwei Arten von Kreaturen hervorgebracht habe – männlich und weiblich – und dass das Verhalten und die Natur der Individuen diese biologische Zweiteilung widerspiegelten.


Heute wird ein  Chor von wissenschaftlich klingenden Behauptungen über „blaue und rosa“ Gehirne, Testosteron und männliche Primatenaggression als natürliche Erklärungen für männliches und weibliches Verhalten angeboten, zusammen mit Lücken bei Bezahlung, Jobs, politischer und wirtschaftlicher Führung und Sexualität. Im politischen und rechtlichen Bereich wird der Glaube, dass die Biologie zwei Arten von Menschen erschafft, in einer Reihe von Versuchen beschworen, das Verhalten von Menschen vorzuschreiben und durchzusetzen.


Diese Behauptungen und Überzeugungen sind falsch. Darüber hinaus schafft das Bekenntnis zu einer einfachen binären Sichtweise eine fiktive Vorlage für einen „Kampf der Geschlechter“, der sich in Fehlinformationen über grundlegende Biologie, die Verunglimpfung von Frauenrechten, die Rechtfertigung von Incel- und „Männerrechts“-Gewalt und die Schöpfung manifestiert der Anti-Transgender-Gesetze.


Die Wissenschaft weist auf einen genaueren und hoffnungsvolleren Weg hin, die Biologie des Geschlechts zu verstehen. Durch die Anerkennung der wahren Vielfalt der menschlichen Erfahrung kann die Menschheit eine weitreichende und facettenreiche Art der Vorstellung und Erfahrung der menschlichen Natur annehmen. Diese evidenzbasierte Sichtweise ist nicht nur viel interessanter als die vereinfachte und falsche „Tallywhacker versus no Tallywhacker“-Perspektive, sondern auch förderlicher für Respekt und Gedeihen.


✽

BEGINNEND AUF DER grundlegendsten Ebene der Tierbiologie gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, weiblich oder männlich oder beides zu sein. Die Ozeane sind voll von Fischarten , die in der Lebensmitte von einem Geschlecht zum anderen wechseln, und einige, die sich wieder zurückverwandeln. Es gibt wirbellose Hermaphroditen und Frauenechsen , die sich durch Rekombination ihrer eigenen Chromosomen vermehren. Bei manchen Säugetieren strotzen die Weibchen vor Testosteron und haben große „Penise“. Bei verschiedenen Fischen und Säugetieren kümmern sich die Männchen um die Säuglinge . Und bei einer  Vielzahl von Arten sind die Weibchen autoritär, promiskuitiv und – ja, Darwin – streitsüchtig.


Natürlich gibt es bei vielen Arten gemusterte Unterschiede zwischen Weibchen und Männchen. Aber es gibt viel mehr Vielfalt, Komplexität und Zusammenarbeit, als den meisten Menschen bewusst ist. Wenn man sich die Biologie des Geschlechts bei Tieren, einschließlich Menschen, genauer ansieht, wird klar, dass Darwin, der Biologe EO Wilson , der Genetiker Angus Bateman und verschiedene republikanische Politiker minimal daneben liegen und größtenteils völlig falsch liegen .


Mann/Frau und männlich/weiblich sind weder biologische Begriffe noch ausschließlich in der Biologie verwurzelt.


Sex wird biologisch nicht einfach definiert oder einheitlich in Kraft gesetzt. Beim Menschen erzeugt das Vorhandensein von zwei X-Chromosomen oder einem X- und einem Y-Chromosom keine binären Körper, Schicksale oder Leben. Wenn wir mit einem Fötus im Alter von etwa sechs bis acht Wochen in die Gebärmutter kriechen könnten, würden wir sehen, wie ein paar Zellcluster im entstehenden Körper durch die DNA-Aktivität angestoßen werden und beginnen, neue Organe zu erzeugen, einschließlich der Klitoris und des Penis. Schamlippen und Hodensack, Eierstöcke und Hoden. Alle Genitalien bestehen aus genau dem gleichen Material. Da sie einige unterschiedliche Endfunktionen haben, ist ihre endgültige Form unterschiedlich. Aber es gibt viele Überschneidungen.


Tatsächlich passten von den 140 Millionen Babys, die letztes Jahr geboren wurden, mindestens 280.000 nicht in ein klares Penis-gegen-Schamlippen-Modell der Geschlechtsbestimmung. Genitalien, Hormonspiegel und Chromosomen sind keine zuverlässigen Determinanten des Geschlechts . Es gibt zum Beispiel Menschen mit XY-Chromosomen, die weibliche Merkmale aufweisen, Menschen mit zweideutigen Genitalien und Frauen mit Testosteronspiegeln außerhalb des typischen „weiblichen“ Bereichs.


Biologisch gesehen gibt es keine einfache Dichotomie zwischen weiblich und männlich. Wie ich in meinem Buch Race, Monogamy, and Other Lies They Told You demonstriere , sind Gehirne bei der Geburt nicht mehr „geschlechtsspezifisch“ als Nieren und Lebern. Vielmehr sind Gehirne „Mosaike“ charakteristischer weiblicher und männlicher Merkmale.


Lesen Sie einen Auszug aus Rasse, Monogamie und andere Lügen, die sie Ihnen erzählten : „Zerschlagung von Mythen über Sex und Gender“


Natürlich gibt es deutliche körperliche Unterschiede in der Fähigkeit zu gebären und zu säugen sowie verschiedene Muster in der Entwicklung und Verteilung von Körpergröße, Kraft und unzähligen anderen Prozessen. Aber solche Muster überlappen sich meistens, und nur wenige sind in klaren oder funktionalen Dichotomien verteilt. Zahlreiche Studien haben herausgefunden, dass die Unterschiede zwischen erwachsenen Männern und Frauen überbewertet und weitgehend von der Dynamik von Biologie und Kultur beeinflusst werden. Menschen sind von Natur aus ernährend – eine Verschmelzung von Natur und Erziehung.


Beispielsweise beruhen viele Erklärungen für Unterschiede zwischen Männchen und Weibchen auf Annahmen über die unterschiedlichen evolutiven Reproduktionskosten zwischen ihnen. Aber die menschliche Fortpflanzung ist komplexer als zwei Individuen, die Sex haben, dann die Frau, die gebiert und sich um den Nachwuchs kümmert. Während es heute in vielen Gesellschaften üblich ist, dass Frauen ihre Kinder alleine oder mit einem Mann (der oft nicht gleichermaßen zur Kindererziehung beiträgt) aufziehen, hat sich diese Konstellation in der Menschheitsgeschichte erst vor kurzem entwickelt.

Es gibt massive Beweise dafür, dass die Gattung Homo (Menschen) vor mehr als einer Million Jahren eine komplexe kooperative Fürsorge entwickelt hat, die die Muster und den Druck unserer Evolution verändert hat. Solche „Alloparenting“-Praktiken sind immer noch in vielen menschlichen Gruppen weit verbreitet, in denen Mütter und Väter, Großeltern, andere weibliche und männliche Verwandte sowie Jungen und Mädchen in der Gemeinde alle helfen, Kinder zu ernähren, zu unterrichten und zu betreuen. Diese komplexe Überschneidung sozialer und reproduktiver Rollen ist aufregend und hoffnungsvoll. Wenn es um die Erziehung von Kindern geht, gibt es keine zwei Arten von Menschen. Vielmehr haben wir uns zu einer kooperativen und kreativen Gemeinschaft entwickelt.


✽

DAS DATENGETRIEBENE Fazit lautet, dass „Mann/Frau“ und „männlich/weiblich“ weder biologische Begriffe sind noch ausschließlich in der Biologie verwurzelt sind. Das Fehlen einer expliziten Binärdatei ist beim Menschen angesichts der komplexen Neurobiologien , Lebensgeschichten und morphologischen Dynamiken unserer Spezies besonders offensichtlich. Es gibt viele erfolgreiche, biologisch vielfältige Arten, Mensch zu sein, und Millionen von Menschen verkörpern diese Vielfalt. Als Mensch aufzuwachsen bedeutet, in einer Welt mit unterschiedlichen Geschlechtererwartungen, Körpertypen, Fortpflanzungsmöglichkeiten, Familienstrukturen und sexuellen Orientierungen aufzuwachsen.


Also, anstatt Menschen zuzuhören, die frauenfeindlich, sexistisch oder homo-/transphob sind; Incels; oder Politiker, die ihre Ideologien auf ein biologisches Geschlechtersystem und Mythen über seine Evolution stützen, können und sollten wir offen sein für ein ernsthaftes Verständnis der Biologie und ihrer besseren Optionen für das Gedeihen der Menschheit. Die einfache männlich/weibliche Binärform drückt den normalen Bereich des Menschseins nicht effektiv aus . Dies zu verstehen und in unsere Bildung, unser Leben und unsere Gesetze einzubeziehen, bietet bessere Möglichkeiten, mehr Gerechtigkeit und mehr Freude für die menschliche Gesellschaft.


Mittwoch, 10. August 2022

Diese Gleichgültigkeit auch Wahrheit gesagt, was ist das?


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Das Dogma der gleichen Gültigkeit aller Meinungen hat einen anderen Namen: Gleich-Gültigkeit!
Dieses scheinbar ach so weltoffene Dogma ist das Gift in der öffentlichen Meinungsbildung, das alle Glaubwürdigkeit zersetzt, weil es alle Wahrheit bezweifelt und alle noch so dreiste Lüge salonfähig macht.“
Der Begriff der Wahrheit wird in verschiedenen Zusammenhängen gebraucht und unterschiedlich gefasst. Gemeinhin wird die Übereinstimmung von Aussagen oder Urteilen mit einem Sachverhalt,einer Tatsache oder der Wirklichkeit im Sinne einer korrekten Wiedergabe als Wahrheit bezeichnet.
Die Mechanik der „legalen Beweistheorie“, die das deutsche Verfahrensrecht bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts beherrschte, sollte die Wahrheit eines zu beweisenden Umstandes mit legaler Strenge und arithmetischer Folgerichtigkeit errechenbar machen.
Wie konnte sie – scheinbar plötzlich – durch die uns heute vertraute „freie Beweiswürdigung“ des nach seiner subjektiven Überzeugung urteilenden Richters ersetzt werden?
Sollte sich etwas Grundlegendes an Natur und Bedeutung des richterlichen Tatsachenwissens geändert haben?
Haben etwa ein postkantisches Wahrheitsverständnis und eine gewandelte Auffassung gesellschaftlichen Wissens eine Rolle bei diesem bedeutenden justizgeschichtlichen Vorgang gespielt?
Die Wahrheit stellt immer ein Verhältnis dar – nämlich das Verhältnis von dem abgebildeten Objekt im Bewusstsein und dem Objekt selbst. Falls die Widerspiegelung adäquat ist, spricht man hier von (relativer) Wahrheit.
Ihre Grundidee findet sich schon bei explizit formuliert: Etwas ist wahr, wenn es mit der Welt im Einklang steht. Eine Proposition ist wahr, gdw. es eine Tatsache gibt, mit der sie übereinstimmt.
Wie relativ ist Wahrheit? Um diese Frage wahrheitsgemäß zu beantworten, müssen wir erst einmal so exakt wie möglich klären, was die beiden Wörter bedeuten: „relativ“ und „Wahrheit“. Um es nicht unnötig kompliziert zu machen, schauen wir dazu im Duden nach. „Relativ“ meint, heißt es dort, dass etwas „nur in bestimmten Grenzen, unter bestimmten Gesichtspunkten, von einem bestimmten Standpunkt aus zutreffend und daher in seiner Gültigkeit, seinem Wert o. ä. eingeschränkt ist“. Und „Wahrheit“ ist definiert als „die Übereinstimmung einer Aussage mit der Sache, über die sie gemacht wird“. Mit diesem Befund können wir schon einmal eine erste klare Antwort formulieren: Relativ kann nur eine Wahrheit sein, die vom Bezugspunkt der Person abhängt, die sie ausspricht. Nun kommt alles auf die Frage an, ob das immer so ist. Alles Ansichtssache? Viele behaupten das und fühlen sich mit dieser Meinung weitsichtig und tolerant. Tatsächlich ist das aber kurzsichtig und unverantwortlich.
Von wegen Toleranz
Kurzsichtig ist es, weil es dem einfachsten Anspruch der Logik nicht gerecht wird. Ein logischer Grundsatz lautet nämlich, dass ein klar definiertes Ding nicht zugleich auch ein anderes sein kann. Damit können wir nun gleich auch die Behauptung „Alle Wahrheit ist relativ“ prinzipiell widerlegen. Wer sie vertritt, meint ja, damit objektiv recht zu haben: „Ich behaupte die objektive Wahrheit, wenn ich sage, dass alle Wahrheit relativ ist.“ Das ist aber unlogisch, denn damit widerspricht er sich. Er müsste eigentlich, wäre er wahrhaftig, auf die Allgemeingültigkeit der Aussage, dass alle Wahrheit relativ sei, verzichten. Dadurch wird die Behauptung aber völlig unsinnig: Ich behaupte, etwas sei wahr, das meiner Ansicht nach gar nicht wahr sein kann. Unverantwortlich ist das überdies, weil damit jeder Meinung gleiche Gültigkeit eingeräumt wird. Von wegen Toleranz! Das Dogma der gleichen Gültigkeit aller Meinungen hat einen anderen Namen: Gleich-Gültigkeit! Dieses scheinbar ach so weltoffene Dogma ist das Gift in der öffentlichen Meinungsbildung, das alle Glaubwürdigkeit zersetzt, weil es alle Wahrheit bezweifelt und alle noch so dreiste Lüge salonfähig macht.
Es ist gar nicht kompliziert: Wahrheit beanspruchen darf alles, was logisch ist. Erinnern wir uns an die Duden-Definition: Wahrheit ist „die Übereinstimmung einer Aussage mit der Sache, über die sie gemacht wird“. Ich lege ein Streichholz auf den Tisch und noch eins und verkünde Dir, eine radikal abstrakte These aufzustellen: „1 + 1 = 2“. Du schaust mich verwundert an und sagst: „Hör mal, das ist doch eigentlich nur einfach logisch, oder?“ Diese Art von Wahrheit nennen wir Objektivität, wir können auch „Sachlichkeit“ dazu sagen: Die Sache ist so, wie sie ist: Begriff und Gegenstand stimmen überein. Oft ist die objektive Wahrheit evident, das heißt, sie ist unmittelbar einsichtig. „Unmittelbar einsichtig“ bedeutet: Wir können davon ausgehen, dass jeder Mensch mit Verstand angesichts derselben Wahrnehmung zum selben Ergebnis kommt. Anders ist es bei komplexen Sachverhalten und neuen Entdeckungen. Um zum Beispiel schwierige mathematische Formeln entdecken, erklären und anwenden zu können, ist besonderes Expertenwissen nötig, obwohl sie genauso logisch sein müssen wie 1 + 1 = 2, denn andernfalls wären sie ja unsinnig. Bei allen Angelegenheiten dieser Art muss die Einsicht erst hergestellt werden, sie liegt nicht auf der Hand. Da genügt es auch nicht, wenn jemand einen genialen Einfall hat; objektiven Wahrheitsanspruch kann er erst geltend machen, wenn andere Experten desselben Fachgebiets die Logik der Formel bestätigen. Dann sagen sie miteinander: „Das hier ist eine gute neue Theorie“. Damit meinen sie: Das hilft uns weiter in unserer Forschung und das können wir nun auch andern beibringen. Es ist sinnvoll vermittelbar, weil es logisch ist.
Das, was ich gerade skizziert habe, nennt man „Wissenschaft“. Schlagen wir noch mal im Duden nach. Was steht da zur Definition von „Wissenschaft“? Es sei die „(ein begründetes, geordnetes, für gesichert erachtetes) Wissen hervorbringende forschende Tätigkeit in einem bestimmten Bereich“. Das ist nichts anderes als das Hervorbringen objektiver Wahrheit in diesem „bestimmten Bereich“. „Wahrheit“ meint im Altgriechischen (übrigens auch im Neuen Testament) wörtlich genommen „Unverborgenheit“: Da zeigt sich etwas, wie es ist. Damit meinen wir: Der logische Zusammenhang wird klar und wir finden den passenden Begriff dafür, mit dem wir diesen Gegenstand eindeutig genug von anderen abgrenzen.

Wenn man all dieses kennt, erkennt man wie steinig die Wege sind zur Verwirklichung!

Donnerstag, 4. August 2022

Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot, Loyalitätspflicht

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My dear visitors, thank you for coming!

Since we are banned from Facebook and Google because of alleged pornography, we ask you to help us!

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Thanks!   

 

Grund- und Menschenrechte als Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geben wesentliche Inhalte und Maßstäbe für politische Bildung vor. Lehrende in der schulischen und außerschulischen Bildung haben daher eine zentrale Rolle bei der Vermittlung von Menschenrechten − einschließlich des Schutzes vor Diskriminierung. Wesentlicher Bestandteil ihrer Aufgaben ist es, Positionen, die den Menschenrechten widersprechen, kritisch und diskriminierungssensibel zu thematisieren.

Was meint man mit neutral?

Neutralität oder neutral (von lateinisch ne-utrum „keines von beiden“) bedeutet unparteiisch, geschlechtslos, ungeladen, ausgewogen, wertfrei und steht für: Neutralität (internationale Politik), unparteiische Haltung im Konfliktfall.

Neutralität bedeutet, dass man zu keiner von zwei Seiten gehört. Wer neutral ist, mischt sich nicht ein. Ein anderes deutsches Wort dafür ist Unparteilichkeit: Man schließt sich keiner Partei an. Mit Partei ist keine Partei in der Politik gemeint, sondern eine Seite in einem Streit.

Ein ausgewogener Artikel ist in einem durchgehend sachlich-neutralen, d. h. nicht emotional gefärbten Ton gefasst. Bei vorwiegend kontroversen Themen empfiehlt es sich, neben den eher befürwortenden Positionen auch entgegengesetzte Standpunkte darzustellen.

Das wurde gesagt: The German Institute for Human Rights seeks to promote respect for human rights and a culture of human rights in politics and society, through research, policy advice and human rights education. This report provides insights into the diversity of our work, through which we aim to contribute to making the human rights of everyone in Germany a reality.

Grundpflichten von Beamten

Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) regelt in § 33 verschiedene Grundpflichten von Beamten. Für Beamte des Bundes gilt § 60 Bundesbeamtengesetz (BBG).


§ 33 Grundpflichten

(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.

(BeamtStG in der Fassung vom 28. Juni 2021)

Verfassungstreuepflicht, Neutralitätspflicht:

Der Beamte muss sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für ihre Erhaltung eintreten. Damit einher geht nicht nur das Verbot einer gegen die Verfassung gerichteten Verhaltensweise, sondern eine Pflicht zum aktiven Handeln.


Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot, Loyalitätspflicht:

Der Beamte darf sich in der Öffentlichkeit nur so zurückhaltend äußern, dass das öffentliche Vertrauen in seine unparteiische, gerechte und gemeinwohlorientierte Amtsführung keinen Schaden nimmt. Seine politischen Meinungsäußerungen dürfen nicht den Eindruck entstehen lassen könnten, der Beamte werde bei seiner Amtsführung nicht loyal gegenüber seinem Dienstherrn und nicht neutral gegenüber jedermann sein oder dienstlichen Anordnungen unter Umständen nicht Folge leisten.

Die Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) berechtigt den Beamten aber dazu, im Dienst in Gesprächen mit seinen Kollegen Kritik an der Politik der Regierung oder anderen Organen seines Dienstherrn zu üben.

Und als Demokratisch denkender Mensch unabhängig von Geschlecht ganz neutral, werde Ich Behaupten, das Prizip ist gut, doch die Umsetzung in die Reale-Gelebte -Welt ist "Mangelhaft" denn die Demokratie wird in allen Bereichen untergraben!

Das ist diese Moderne Neutralität!


Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...