Mittwoch, 13. Mai 2015

Radikale Feministin lehnt Transgender ab

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2015

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Radikale Feministin lehnt ‚Transgender’ ab

Eine australische Feministin lehnt den Begriff ‚Transgender’ ab. Dieser setze den Begriff ‚Gender’ voraus, der zur Unterdrückung der Frau in der Gesellschaft diene. Die ‚Transgender’-Debatte lenke von der weltweiten Diskriminierung der Frau ab.

Eine radikale australische Feministin lehnt das Konzept von „Transgender“ ab. Wer von „Transgender“-Personen spreche behaupte damit implizit, dass es so etwas wie „Geschlecht“ (gender) überhaupt gebe. „Eines der zentralen Probleme mit ‚Transgender’ ist, dass es auf dem überholten Begriff ‚gender’ beruht“, schreibt Sheila Jeffreys, die an der Universität Melbourne das Fach „Geschlechterpolitik“ unterrichtet in ihrem Buch „Gender Hurts“.


Die Postmoderne verstehe unter „gender“ eine veränderliche Größe, die vom biologischen Geschlecht unabhängig sei. Das biologische Geschlecht spiele in der Unterdrückung der Frau bis heute eine Rolle. „Weibliche Neugeborene werden durch ihre Biologie identifiziert und in eine weibliche Geschlechtskaste gesteckt, die sie ihr Leben lang als unterlegen erscheinen lässt“, schreibt sie wörtlich. Darin liege das eigentliche Problem, wie man beispielsweise anhand gezielter Abtreibungen weiblicher Föten in Ländern wie Indien und China feststellen könne. Das Thema „Transgender“ lenke von der Unterdrückung der Frau ab, argumentiert sie.

Der radikale Feminismus sehe den Begriff „gender“ als „Sortiersystem für männliche Dominanz, als etwas, das die Stangen für den Käfig bereitstelle, in welchem Frauen in ihrem täglichen Leben gefangen sind“, schreibt sie in einem Artikel für denMedicalXpress. Ohne „gender“ könne es auch kein „transgender“ geben, folgert sie.

Jeffreys lehnt daher Initiativen für die Anerkennung von Transgender-Personen ab. Diese würden den Begriff „gender“ und damit die Unterdrückung der Frau weiter in der Gesellschaft verankern.

Quelltext:http://www.kath.net/news/45864

Kalifornien stärkt Rechte von Transgender-Kindern // Transgender - Exhibitionismus eines konformistischen Klerus

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Kalifornien stärkt Rechte von Transgender-Kindern

Sie sollen sich aussuchen können, welche Toilette und welchen Umkleideraum sie benutzen wollen: Kalifornien hat als erster US-Bundesstaat ein Gesetz verabschiedet, das Transgender-Kindern diese Entscheidungsfreiheit gewährt.
Der US-Bundesstaat Kalifornien hat ein Gesetz verabschiedet, das Transgender-Kindern und -Jugendlichen mehr Rechte gewährt. Diese sollen sich in Zukunft aussuchen können, welche Toilette und welchen Umkleideraum sie verwenden wollen. Auch zwischen dem Jungen- und Mädchensport sollen sie sich frei entscheiden können - dafür haben alle Kindergärten und Schulen Sorge zu tragen.
Unterstützer des Gesetzes verwiesen darauf, dass die neue Regelung Mobbing und Diskriminierung entgegenwirken würde. Kritiker monierten, dass sich Mitschüler in ihrer Intimsphäre verletzt fühlen könnten.
"Werden Transgender-Schüler anderen Kindern Unbehagen bereiten? Vielleicht", so der Autor des Gesetzesentwurfs und Demokrat Tom Ammiano. "Ich will das nicht herunterspielen, aber neue Erlebnisse sind oft unbehaglich. Das kann eine Ausrede für Vorurteile sein." Zugleich betonte er, das in dem größten Schulbezirk Kaliforniens bereits seit einem Jahrzehnt nach demselben Grundsatz gehandelt werde. Dabei habe es nie Probleme gegeben.
Auch die Bundesstaaten Massachusetts und Connecticut haben Richtlinien, die transsexuellen Kindern ähnliche Freiheiten ermöglichen, doch als erster US-Bundesstaat hat Kalifornien sie in einem Gesetz festgeschrieben und für alle Bildungseinrichtungen verpflichtend gemacht.
Quelltext: http://www.sueddeutsche.de/leben/gesetz-in-den-usa-kalifornien-staerkt-rechte-von-transgender-kindern-1.1745874

TRANSGENDER-MODEL SCHREIBT GESCHICHTE

Die 23-jährige Bosnierin Andreja Pejic wird in der Vogue abgelichtet. In der berühmten Modebibel zu erscheinen, ist eine Chance, die nur wenige Models erhalten. Vor allem für Transgender-Model Andreja ist dies etwas, wovon sie nicht mal geträumt hätte, da Transsexuelle in der Gesellschaft noch immer mit Anerkennung und Diskriminierung kämpfen müssen.
Für das australische Model Andreja Pejic, ehemals Andrej Pejic, ist ein Traum in Erfüllung gegangen. Als erstes transsexuelles Model schaffte sie es in die US-amerikanische Vogue. In der Mai-Ausgabe wurde ihr die Ehre eines 4-seitigen Editorials zuteil. Diese frohe Botschaft verkündete sie auf ihrem Instagram-Profil. Sie bedankte sich bei allen, die es ihr ermöglichten »Geschichte zu schreiben und eine ganze soziale Minderheit zu repräsentieren[...].«

>> Kim Kardashian erneut auf dem Cover der Vogue
Aufgewachsen im heutigen Bosnien-Herzegowina wanderte Andrejas Familie während des Kosovokrieges nach Australien aus. Im Alter von 13 Jahren erkannte sie, dass sie eine Frau ist und wurde drei Jahre später bei McDonalds entdeckt. Nachdem sie einige Jahre lang als »androgynes« Model für sowohl männliche als auch weibliche Fashionshows gelaufen ist, unterzog sie sich einer Geschlechtsumwandlung und gab darauf ihr Debüt als Transgender auf der London Fashion Week.
Transgender auf dem VormarschDie Gesellschaft wird immer transparenter, Geschlechter und Zuordnungen werden immer komplexer. Zum Beispiel benutzte Präsident Obama als erster US-amerikanischer Präsident in der Geschichte das Wort »transgender« in der Öffentlichkeit während einer Rede im Januar dieses Jahres. Ab sofort werden alle Bewerber der Wellesley Frauenuniversität in den USA zur Zulassung in Betracht gezogen, die als eine Frau leben und sich als eine identifizieren.
Quelltext:http://www.energy.de/lifestyle/fashion/lesen/article/transgendermodel-schreibt-geschichte/

Transgender-Rom – Exhibitionismus eines konformistischen Klerus

Die wichtigste Sorge eines Priesters nach der Anbetung Gottes sollte das Heil der ihm anvertrauten Seelen sein. „Offensichtlich hat sich etwas geändert“, so Michael Majno von Riscossa Cristiana. „Denn heute müssen wir beobachten, daß sich zu viele Priester vor allem darum sorgen, konformistisch zu sein, brav im weltlich gefälligen Chor zu singen und sich allem anzupassen, was in der sich am Abgrund bewegenden Gesellschaft geschieht, indem hinter einer alles rechtfertigenden Vorstellung von ‚Barmherzigkeit‘ das Wesen des eigenen Priestertums versteckt wird und wahrscheinlich auch der eigene Mangel an Glauben. Doch die wahre Barmherzigkeit schreit schon geradezu nach Rache, und das nicht nur im Himmel, sondern auch dem gesunden Menschenverstand nach“. Mit diesen dramatischen Worten kommentierte Michael Majno das kirchliche Begräbnis eines transsexuellen Prostituierten am vergangenen 27. Dezember in Rom, von dem man wenig mehr als seinen Namen kennt, den die Homo-Ideologen jedoch sofort für sich mißbrauchten – mit der Hilfe von katholischen Priestern und Radio Vatikan.

Der Tod auf dem Hauptbahnhof von Rom, dem  „Vorhof zur Hölle“

Der Verstorbene hieß Andrea Quintero (Andrea ist im Italienischen ein männlicher Vorname und entspricht dem deutschen Andreas), 28 Jahre alt, stammte aus Kolumbien und wurde am vergangenen 29. Juli am Hauptbahnhof von Rom, „diesem Vorhof zur Hölle, der Fluchtpunkt vieler Verzweifelter ist“ (Majno) ermordet. In den Monaten seit seinem Tod hatten keine Angehörigen seine Leiche gewollt. Am Fest des Heiligen Johannes Evangelist fand endlich auf Initiative der Caritas der Diözese Rom und der Gemeinschaft Sant‘Egidio die Beisetzung statt.
Das ehrt die katholischen Initiatoren. „Was kann die Kirche für einen Verzweifelten tun, der einen gewaltsamen Tod fand und für den es niemanden gab, der sich seiner erbarmte, um zumindest seinen Leichnam zu bestatten, als seine Seele der Barmherzigkeit Gottes anzuvertrauen?“ so Majno. „Ein befreundeter Priester schrieb mir dazu: ‚Die Geschichte dieses Transsexuellen ist gewalttätig und schmerzvoll, und doch, vielleicht kann dieser junge Mann heute wie der gute Schächer im Evangelium auch im Paradies sein, niemand kann es wissen, denn hinter dem Leben bestimmter Menschen, wo man es sich nicht erwarten würde, können gute, zerbrechliche Persönlichkeiten stehen …‘ Heilige Worte, wie ich meine, die den Toten Gott anvertrauen, der auch mit den schrecklichsten Härten des Lebens umzugehen weiß.“

Konformistische Priester machen Begräbnis zur Politshow für Gender-Ideologie

Doch die beiden Zelebranten der Begräbnisfeier, Pater Giovanni La Manna und Don Enrico Feroci begnügten sich nicht, den unglücklichen Toten Gott anzuempfehlen. Sie wollten beweisen, daß sie jenseits jeden Zweifels in einwandfreiem Konformismus zum derzeitigen Zeitgeist stehen. Sie machten aus dem tragischen Schicksal eines perfekten Unbekannten eine Show für die Gender-Ideologie. „Die Predigt in der Kirche auf weiblich“, titelten derCorriere della Sera und die Nachrichtenagentur ANSA.
„Die Totenmesse war offenbar zu verlockend für den Club der Aasgeier, die sich pünktlich auf den Kadaver stürzten“, so Majno. Der bekannte Transvestit und ehemalige radikale Parlamentsabgeordnete, Vladimiro Guadagno, besser bekannt unter seinem „Künstlernamen“ Vladimir Luxuria, nomen est omen, scheint nach dem nicht minder skandalösen Begräbnis von Don Gallo (siehe eigenen Bericht Don Gallo, der Priester der fast alles leugnete – Skandal bis ins Grab) zu einer Art Sprecher einer „neuen Kirche“ geworden zu sein. Dabei behauptet Luxuria eigentlich „Buddhist“ zu sein. Doch wer kennt diese Schicki-Micki-Moden nicht.

Transvestit Luxuria beruft sich auf Papst Franziskus

Luxuria schwärmte nach der Totenmesse für den kolumbianischen Transvestiten Andrea Quintero: „Diese Feier war wunderschön, in der die Priester immer weiblich sprachen. Das ist die historische Hinterlassenschaft von Andrea. Wir haben einen Papst, der gesagt hat: ‚Wer bin ich, um zu urteilen?‘ Und dazu diese Feier von heute, das ist ein Riesenschritt, ein Zeichen des Respekts, der von den engagierten Priestern kommt, die Geringsten zu begleiten nach dem Beispiel von Franziskus“.
Majno dazu: „Damit ist natürlich alles bestens: Mit dem Lob und der Anerkennung von Luxuria kann der ‚New-Age-Priester‘ erleichtert aufatmen. Er hat die Prüfung bestanden.“
Im „Club der Aasgeier“ darf auch der neue linkskatholische Bürgermeister Roms, Ignazio Marino, nicht fehlen. Es ist natürlich auch in Rom keineswegs so, daß der Bürgermeister höchselbigst an jeder Beerdigung eines perfekten Unbekannten teilnimmt, auch nicht, wenn er ermordet wird. Doch bei einem Transsexuellen, da ist die Sache natürlich anders. Immerhin pflegte sein linksdemokratischer Parteikollege und frühere Gouverneur der Region Latium begeistert den Umgang mit transsexuellen Prostituierten. Marino säuselte nach dem Begräbnis in die Mikrophone: „Sie [die Priester] haben in der Kirche immer von ‚ihr‘ gesprochen, ich denke, das ist zum ersten Mal geschehen und ein wichtiges Signal“.
Anwesend war auch die umstrittene, aus der Demokratischen Republik Kongo stammende italienische Integrationsministerin Cécile Kyenge von den Linksdemokraten. Kritiker bezeichnen Kyenge als „Ministerin für die Afrikanisierung Europas und die Genderideologie“. „Diesmal scheint sie ausnahmsweise geschwiegen zu haben“, so Majno.

Allerlösungslehre auf Radio Vatikan: alle sind „Opfer“, alle finden Gottes „Barmherzigkeit“

In der Predigt meinte einer der beiden Priester die persönlichen, traurigen Lebensumstände des im Prostituiertenmilieu ermordeten Kolumbianers mit dem Leiden und Sterben Jesu Christi vergleichen zu müssen. Radio Vatikan berichtete ausführlich auf der UKW-Frequenz, die den Einzugsbereich der Stadt Rom abdeckt. Auch Radio Vatikan verwendete durchgehend und politisch korrekt die weibliche Form: „Die Geschichte von Andrea, der Transexuellen, die erschlagen wurde, nun aber am Mahltisch Gottes sitzt“. Eine gewagte Formulierung mit der üblichen, einfach behaupteten Allerlösungslehre. Der transsexuelle Kolumbianer wurde ohne Wenn und Aber zum „Opfer“ deklariert. Das war er sicher, was seine Ermordung anbelangt. Die Botschaft in der Kirche war jedoch eine andere. „Opfer“ seien generell Transsexuelle, da sie diskriminiert werden. Kein Wort vom Prostitutionsgeschäft, dem Wunsch nach schnellem Geld, perversen Wünschen wohlhabender Männer, die junge Männer aus armen Verhältnisses veranlassen, sich durch Hormonbomben zu verzwittern.
„Ohne in der Kritik überziehen zu wollen, scheinen einige kritikwürdige Punkte offenkundig“, so Majno:

„Barmherzigkeit“ von blindem, a-christlichem Gutmenschentum usurpiert

„Die Barmherzigkeit wurde in blindes, a-christliches Gutmenschentum verzerrt und damit einmal mehr Verwirrung und Zweideutigkeit gefördert. Der Tote und sein Begräbnis wurden von Priestern mißbraucht zu Respektlosigkeiten, vor allem und zu allererst gegenüber unserem Herrn Jesus Christus, was sicher das Schwerwiegendste an der Inszenierung für eine bestimmte ‚Öffentlichkeit‘ war. Äußerst schwerwiegend ist jedoch auch die zweideutige Botschaft, die an die Gläubigen gerichtet wurde, eine Botschaft, die nicht mehr zwischen Gut und Böse unterscheidet. Alles wird reduziert zur richtigen, sprich politisch korrekten Sichtweise. „So geboten es ist, für die Seele des Verstorbenen zu beten, so zerstörerisch ist es, aus seinem verirrten Leben eine wirre Lobhudelei zu machen. Damit wurde ausgeblendet, daß das Leben des Kolumbianers, ob das nun gefällt oder nicht, ein Leben in der Perversion war“, so Majno.
Die Priester vollzogen durch ihre Hommage an die Genderideologie einen nicht minder zersetzenden Kniefall. Es darf bezweifelt werden, daß die beiden Priester nicht wußten, was sie taten. Oder soll man wirklich annehmen, sie seien nicht am Laufenden, daß die Gender-Ideologie das Naturrecht und damit die göttliche Ordnung angreift?

Hommage an Gender-Ideologie

Das skandalöse Verhalten der beiden zeitgeistlichen Priester „ist die Ernte dessen, was ausgesät wurde. Ausgesät von Teilen der Kirche, deren Hauptsorge darin zu bestehen scheint, der Welt gefallen zu wollen und von den tonangebenden Kreisen anerkannt zu werden. Das aber ist eine Kirche, die sich selbst zerstört. Der Transvestit Guadagno alias Luxuria, dessen moralisches „Niveau“ durch zahlreiche Interviews und Aussagen belegt ist, hat es in triumphalem Tonfall ausgesprochen: „Wir haben einen Papst, der gesagt hat: ‚Wer bin ich, um zu urteilen?‘“
„Bemitleidenswert bleibt der junge Kolumbianer Andrea Quintero, auf Abwege geraten, vielleicht aus Verzweiflung, hinabgestürzt in einen Abgrund der Verdorbenheit, ermordet, als Toter mißbraucht von Aasgeiern für ihre ideologische Propaganda und von treulosen Priestern für ihren schäbigen Wunsch nach Beifall von der Welt“, so Majno.
Und noch ein Wort zur vielbemühten „Armut“: „Arm sind wir alle, die wir solchen Skandalen beiwohnen müssen. Die Verfolgung der Franziskaner der Immakulata geht weiter, während sich der Konformismus im Klerus ausbreitet. Bitten wir den Herrn, daß er uns bald einen Heiligen schickt, der Sein Haus wiederaufbaut“, so Michael Majno.
Quelltext:http://www.katholisches.info/2013/12/30/transgender-rom-exhibitionismus-eines-konformistischen-klerus/



Was heißt es, heute in der EU Transgender zu sein?

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Was heißt es, heute in der EU Transgender zu sein?

Die alarmierende Wirklichkeit für Transgender-Personen in der EU beleuchtet ein neuer Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA): Gewalt und Diskriminierung sind an der Tagesordnung, viele Transgender-Personen verheimlichen ihre Identität, werden marginalisiert und leben in Isolation oder sogar Angst.

Jeder Mensch hat das Recht, er selbst zu sein. Tatsächlich leben jedoch viele Transgender-Personen in Furcht, da die Gesellschaft Transgender-Personen und ihren Bedürfnissen häufig intolerant und ignorant gegenübersteht”, erklärt der FRA-Direktor FRA, Morten Kjaerum. „Unser Bericht zeigt, dass Transgender-Personen deutlich besser in Mitgliedstaaten leben, die ein Problembewusstsein aufweisen und Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Transgender-Personen entwickeln. Die EU und alle Mitgliedstaaten sollten diesen Beispielen folgen, damit alle Transgender-Personen in jeder Situation sie selbst sein können.
Auf den Ergebnissen der umfangreichen LGBT-Umfrage in der EU fußend, zeigt der FRA-Bericht, wie häufig Transgender-Personen Diskriminierung, Viktimisierung, Belästigungen und Respektlosigkeit erfahren. Konfrontiert sind Transgender-Personen insbesondere mit folgenden Schwierigkeiten:
  • Wiederholte Gewalt: Mehr als zwei von fünf befragten Transgender-Personen, die Opfer von Gewalt wurden, gaben an, innerhalb des Jahres vor der Erhebung dreimal oder häufiger Opfer von Gewalt geworden zu sein. Politische Maßnahmen zur Bekämpfung hassmotivierter Gewalt und Belästigung müssen insofern verbessert werden, als dass sie besonderen Schutz vor transphoben Hassverbrechen gewährleisten und die Sensibilisierung der Polizei für den Umgang mit solcher Hasskriminalität einschließen.
  • Angst, man selbst zu sein: Ein Drittel aller befragten Transgender-Personen vermied es, ihrer Geschlechtsidentität durch Aussehen und Kleidung Ausdruck zu verleihen – aus Furcht, angegriffen, bedroht oder belästigt zu werden. Die Hälfte der befragten Transgender-Personen mied aus Angst öffentliche Plätze und Orte wie Straßen oder Parkplätze. Beinahe jeder/jede fünfte Befragte vermied es selbst im eigenen häuslichen Umfeld, offen zu sein. Auf EU- und nationaler Ebene sollten die Maßnahmen zum besseren Schutz von Transgender-Personen verstärkt werden und auch die Bereiche Geschlechtsidentität sowie geschlechtliche Ausdrucksformen umfassen. Die EU Mitgliedstaaten sollten zudem sicherstellen, dass die neue Geschlechtsidentität in Identitätsdokumenten auch ohne medizinische Eingriffe oder eine Scheidung anerkannt wird, damit Transgender-Personen ihre Grundrechte gewährleistet werden.
  • Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf sowie im Bildungs- und Gesundheitswesen: Eine von drei befragten Transgender-Personen gab an, bei der Stellensuche oder am Arbeitsplatz diskriminiert worden zu sein. Diese Ergebnisse zeigen, dass die Gesetze zum Schutz vor Diskriminierung ausdrücklich die Geschlechtsidentität einschließen müssen. Arbeitgeber sollten Schulungen zur Diversität erwägen, um die Sensibilität für das Thema Transgender zu erhöhen; Schulen sollten eine sichere Umgebung für Transgender-Schüler und objektive Informationen über Geschlechtsidentität und geschlechtliche Ausdrucksformen bieten; und Fachkräfte im Gesundheitswesen sollten für die medizinischen Bedürfnisse von Transgender-Personen sensibilisiert werden.
Die Erhebung zeigt außerdem, dass junge, arbeitslose und aus den untersten Einkommensschichten kommende Transgender-Personen häufiger angeben, Erfahrungen mit Diskriminierung, Belästigungen und Gewalt gemacht zu haben.
Der Bericht liefert zudem Belege, dass in Ländern, in denen Aktionspläne, positive Maßnahmen und Gleichstellungspolitiken etabliert sind, Transgender-Personen offener sind und ein besseres Leben führen können.
Quelltext: http://fra.europa.eu/de/press-release/2014/was-heisst-es-heute-der-eu-transgender-zu-sein

Inter-​, Transsexuelle und Transgender

Inter-​, Trans­se­xu­elle und Transgender

Die schon exis­tie­rende Fach­gruppe, die sich aus Selbst­ver­tre­te­rinnen und Selbst­ver­tre­tern zusam­men­setzt und mit der wir schon zusam­men­ar­beiten, wird beauf­tragt, bis zum nächsten Lan­des­par­teitag in 2016 gesellschafts-​und par­tei­po­li­ti­sche Lösungs­wege zu erar­beiten!
Diese Fach­gruppe wird sich auch bun­des­weit ein­setzen, so dass sich bun­des­weit wei­tere Selbst­ver­tre­te­rinnen und Selbst­ver­treter ein­bringen können.
Wir geben ihnen somit auch end­lich die gleich­be­deu­tende Stimme, die sie bisher nicht hatten.
Für eine tat­säch­liche, offene und tole­rante Gesellschaft!
Begrün­dung:

Unsere Gesell­schaft besteht aus ver­schie­densten Indi­vi­duen und Min­der­heiten.
Inklu­sion als erfor­der­li­cher, stän­diger Pro­zess, um stets dem gesell­schaft­li­chen und kul­tu­rellen Wandel mög­lichst nah folgen und so die maximal mög­liche gesell­schaft­liche Viel­falt nach­haltig errei­chen zu können und dass all die ver­schie­denen gesell­schaft­li­chen Min­der­heiten und Indi­vi­duen die glei­chen Teil­ha­be­chancen, die gleiche Wür­di­gung und den glei­chen Respekt bekommen, so dass sich alle an unserer Gesell­schaft wirk­lich betei­ligen können.

Gemäß dem Zitat vom EDF (Euro­pean Disa­bi­lity Forum) “not­hing about us wit­hout us” können nur dann die rich­tigen Ent­schei­dungen für, statt über, gesell­schaft­liche Grup­pie­rungen getroffen werden, wenn diese von Ver­tre­tern der betref­fenden Grup­pie­rungen mit­be­stimmt werden.
So wie zwar ver­schie­dene Behin­de­rungs­arten tole­riert, jedoch nicht alle, nach wie vor, nicht wirk­lich akzep­tiert werden und die gleiche Wert­schät­zung bekommen, werden Inter­se­xu­elle, Trans­gender und Trans­se­xu­elle für ihre Abwei­chung von der sexu­ellen Norm noch immer sank­tio­niert.

Mob­bing, Dis­kri­mi­nie­rung, Aus­gren­zung, Gewalt und eine Büro­kratie, die auf die jeweils spe­zi­fi­schen Bedürf­nisse dieser Gruppen noch immer nicht aus­rei­chend ein­ge­richtet ist, gehören daher zu den All­tags­er­fah­rungen dieser Men­schen.

Gerade die unter­schied­li­chen Bedürf­nisse und Erwar­tungen dieser Men­schen, also etwa die För­de­rung der Akzep­tanz von nicht der binären Geschlech­ter­ord­nung ent­spre­chenden sexu­ellen Iden­ti­täten bei Inter­se­xu­ellen und Trans­gen­dern, die Ent­psy­cho­pa­tho­lo­gi­sie­rung und die Ver­bes­se­rung von Rechts­si­cher­heit und Stan­dards hin­sicht­lich geschlechts­an­glei­chender Maß­nahmen bei Trans­se­xu­ellen (ins­be­son­dere bei Kin­dern und Jugend­li­chen) etwa sind Themen, bei denen diese Men­schen deut­lich mehr als bisher gefragt und ernst genommen werden müssen.
Gemeinsam ist diesen Men­schen zudem, daß sie auf­grund der beste­henden Vor­ur­teile ihre Norm­ab­wei­chung auf dem Arbeits­markt zu oft als beson­ders schweres Ver­mitt­lungs­hemmnis erleben und gerade Trans­se­xu­elle selbst bei hoher Qua­li­fi­ka­tion zu den am stärksten Dis­kri­mi­nierten auf dem 1. Arbeits­markt zählen.

Die Situa­tion dieser Men­schen ist daher ein Quer­schnitts­thema, das neben der gesell­schaft­li­chen auch bildungs-​, jugend-,sozial-, medizin-​, arbeits­markt­po­li­ti­sche und juris­ti­sche Dimen­sionen hat.
Unsere Sprache sollte zudem die Beson­der­heit der Inter­se­xu­ellen und Anderer berück­sich­tigen, denen eine ein­deu­tige Geschlechts­zu­ord­nung weder mög­lich noch zuzu­muten ist.
Gerade eine sozi­al­li­be­rale Gesell­schaft darf diesen men­schen­rechts­feind­li­chen Zustand auch für Inter-​, Trans­gender und Trans­se­xu­elle nicht mehr dulden und muss die gesamte Gesell­schaft zum Umdenken und Per­spek­tiv­wechsel auf­for­dern!

Wir, als grund­le­gende Bürger-​und Men­schen­rechts­partei, die sich für maximal mög­liche Mit-​und Selbst­be­stim­mung für ALLE ein­setzt, wollen errei­chen, dass wir min­des­tens dem schwe­di­schen Modell folgen können.

Wir wollen und müssen zumin­dest im ersten Schritt ein klares Signal von unserer sozi­al­li­be­ralen Partei an unsere Gesell­schaft geben
Quelltext: http://bremen.neueliberale.org/inter-transsexuelle-und-transgender/


Geschlechtsumwandlung kostenlos

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Transsexueller Stadtrat in Kuba
Geschlechtsumwandlung kostenlos
José Agustín Hernández ist für viele Kubaner „Abweichler“, denn er ist transsexuell. Trotzdem konnte er Stadtrat werden. Denn Hernández ist überzeugter Kommunist.

Klein, zierlich, blond gefärbtes Haar, Stöckelschuhe – José Agustín Hernández entspricht kaum dem Klischee vom männlichen lateinamerikanischen Revolutionär. Als „Abweichler“ wurden Trans- und Homosexuelle auf Kuba beschimpft.

Trotzdem hat es der 49-Jährige zur neuen Polit-Prominenz in Villa Clara gebracht – der Provinz, wo einst „Che“ Guevara kämpfte. 50 Jahre nach dem Triumph der „Bärtigen“-Revolution von Fidel Castro sehen kubanische Helden anders aus. Denn Hernández ist Transsexueller. Seit Oktober ist er auch gewählter Stadtrat – ein Novum im Land.

„Das war ein großer Sieg“, erinnert er sich stolz. In seinem Viertel, einem Slum am Rande der Hafengemeinde Caibarién im Zentrum der Insel, wird er von Nachbarn liebevoll nur „Adela“ gerufen. Doch wie man ihn anredet, mit José oder Adela – ob als Mann oder als Frau, ist ihm egal.
Seit seiner Wahl bekam er viel Besuch von Journalisten, auch Abgesandte von Mariela Castro, der Tochter von Staatschef Raúl Castro, waren da. Seine Armut zeigt er offen: eine Holzhütte, etwa zehn Quadratmeter Fläche. Kein Leitungswasser, kein Klo.

Straßenbeleuchtung für den Slum

In der Nachbarschaft ist er beliebt. „Er hat immer den Schritt nach vorne getan, hat uns immer geholfen“, erzählt die 48-jährige Magaly Álvarez. In seiner kurzen Zeit als Stadtrat habe er schon erreicht, dass der Slum Straßenbeleuchtung bekomme. Das habe früher keiner geschafft.

Hernández kam in Oktober bei den Regionalwahlen nach einer Stichwahl ins Amt. Sein Fall zeigt, dass gesellschaftlichen Veränderungen auf Kuba stattfinden. Trotz politischer Starre.
Die von einem Einparteiensystem kommunistisch regierte Karibikinsel verteidigt ihre Wahlen als demokratisch. Auf dem Papier werden Volksvertreter auf lokaler und nationaler Ebene direkt von Bürgerversammlungen nominiert und später an der Wahlurne bestätigt. Dissidenten haben in der Regel keine Chance. Tatsächlich lenkt der Staatsapparat alles durch örtliche Komitees, so dass vor allem politisch Andersdenkende nicht zum Zuge kommen.

Hernández wurde mangels anderer Kandidaten in seinem Wahlbezirk nominiert. „Die Nachbarn schlugen ein Parteimitglied als Kandidaten vor, aber der wollte nicht“, erzählt er. „Dann sagten sie: Hier gibt es keine anderen Vorschläge als Adela“. Auch dies ist ein Merkmal des politischen Systems auf Kuba: Das politische Interesse ist oft nicht besonders groß.

Die Wahlbehörde war skeptisch.

Für Hernández kam alles zum richtigen Zeitpunkt. Entscheidend bei seiner Wahl war auch, dass er überzeugter Kommunist ist. „Ich bin genau so homosexuell, wie ich revolutionär bin“, sagt er. „Alle Länder machen Fehler, und wenn es Momente für Wiedergutmachung gibt, heiße ich das willkommen“. Trotzdem war doe Wahlbehörde zunächst skeptisch, als die Wahl auf ihn fiel. „Sie dachten, das wäre ein Scherz“, erinnert sich Nachbarin Álvarez. Dann gaben sie aber nach.

Homosexuelle hatten es in den Jahren nach der Revolution von 1959 nicht einfach. Die sogenannten „Abweichler“ wurden oft in Arbeitslager gesteckt und allgemein als „konterrevolutionär“ gesellschaftlich ausgegrenzt. 2010 bezeichnete Revolutionsführer Fidel Castro die Verfolgung als Unrecht.

Seine Tochter Mariela Castro tritt für die Rechte von Schwulen und Lesben ein. Die Tochter des Staatschefs leitet in der Hauptstadt Havanna das Nationale Zentrum für Sexuelle Erziehung (Cenesex). Als Abgeordnete in der Nationalversammlung setzt sie sich für die Einführung der Homo-Ehe ein. Kritik an staatlicher Repression vermeidet sie aber.

Sie lud Hernández kürzlich nach Havanna zu einem Straßenfest gegen Homophobie ein. Jetzt, da er eine Art „Vorzeige-Homo“ geworden ist. Auch soll Hernández sich bald einer Geschlechtsumwandlung unterziehen dürfen – einer Operation, die seit 2008 vom kubanischen Staat kostenlos angeboten wird. Rund zwei Dutzend Personen sind seitdem operiert worden.

Hernández plagen aber auch andere Sorgen: Sein rund 30 Jahre jüngerer Lebenspartner sitzt im Gefängnis, weil er Vieh gestohlen hat. Ihm selbst ist derartiges nicht fremd. Als er jung war, ließ ihn sein Vater aufgrund seiner Homosexualität ins Gefängnis stecken.

Allein schlug er sich später als junger Mensch in der Provinz durch, machte eine Ausbildung als Krankenpfleger. An seinen freien Wochenenden tritt er regelmäßig in einer Travestie-Show in der Nähe von Caibarién auf.


Über das Pathologisieren von Transsexuellen

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Über das Pathologisieren von Transsexuellen

Laut WHO gilt Transgender und Transsexualität als "Persönlichkeits- und Verhaltensstörung" - Ist mit einer Rehabilitation zu rechnen?
Andrea S. machte Transsexualität und Transgender in Österreich zu einem vieldiskutierten Thema. Die 58-jährige Lehrerin, die im Frühsommer 2010 als Mann in die Ferien ging und als Frau aus diesen zurückkehrte, ist kein Einzelfall. Einer Studie über die "Lage von Transpersonen am österreichischen Arbeitsmarkt" zufolge, leben 46 Prozent der insgesamt 5000 Betroffenen Österreicherinnen nicht in ihrem gewählten Geschlecht. Sozialer Stress und Angst vor den Familien oder Arbeitskolleginnen erzeugen einen hohen Leidensdruck. Sind Trans-Personen per se krank oder ist es die rigide gesellschaftliche Wertvorstellung, die sie krank macht? Und: Wer hat die Macht zu definieren, was als krank gilt?

Zieht man die weltweit wichtigste Krankheitsklassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) heran, sind Transsexuelle- und Transgender-Personen krank. Die Pathologisierung dieser Menschen findet im ICD (International Classification of Desease) unter "Persönlichkeits- und Verhaltensstörung" ihren Ausdruck. Darin werden von der WHO unterschiedliche Symptombilder, die für die psychiatrische Diagnose herangezogen werden, festgehalten: Transsexualismus, Transvestitismus unter Beibehaltung beider Geschlechtsrollen, Störung der Geschlechtsidentität im Kindesalters, sonstige Störungen der Geschlechtsidentität, nicht näher bezeichnete Störung der Geschlechtsidentität und fetischistischer Transvestitismus. Bis zum Jahr 1990 wurde etwa auch Homosexualität auf der ICD-Liste "psychischer Krankheiten" geführt. Eine weitere Klassifikation stellt die DMS (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) der Amerikanischen Psychiatrischen Gesellschaft (APA) dar. In der Version IV hat das Komitee das unscharfe Symptombild "Transsexualität" fallen gelassen, stattdessen wird von einer "Gender Identity Disorder" (Störung der Geschlechtsidentität) gesprochen.

"Die Pathologisierung drückt aus, dass es einen Leidensdruck gibt, wenn man seine Identität geschlechtlich nicht leben kann oder einen Teil seiner Persönlichkeit anders ausdrücken möchte", so Eva Fels, Obfrau des Wiener Vereins TransX. Ausgangspunkt beider Klassifikationen ist eine dualistische Ordnung der Geschlechter in männlich und weiblich. Weder die eine noch die andere Institution stellt jedoch den Kern dieser zweigeschlechtlichen Ordnung dar. Dennoch definiert die WHO, was als krank gilt und was nicht. Die an die WHO gerichtete Frage, ob sie bei der Erstellung der Klassifikation auf gesellschaftliche Gegebenheiten - wie Ächtung oder Geringschätzung - reagiert oder nicht, blieb unbeantwortet.

Fließende Geschlechtergrenzen

Die Kritik an der Pathologisierung von Trans-Personen wurde vor allem aus dem asiatischen und amerikanischen Raum vorangetrieben und schwappte von dort nach Europa. Der Grund des Engagements in diesen Erdteilen liegt darin, dass betroffene Personen keine Krankenkassenleistungen - wie etwa in Österreich - beanspruchen können. Allein die Tatsache, dass Trans-Personen im ICD stehen, führe zu einer Diskriminierung, Unwürdigkeit und einer Abwertung, so die Argumentation in Asien, Süd- und Nordamerika. Eva Fels sieht diese Argumentation ambivalent: "Es ist natürlich eine Qual, wenn man seine Identität nicht ausdrücken kann", viel wichtiger ist der Obfrau jedoch, die Schaffung rechtlicher Möglichkeiten - also die Anerkennung des Personenstandes und des Namens ohne dabei auf Schikanen zu stoßen.

Dem Selbstverständnis des Vereins TransX zufolge sind Geschlechtergrenzen fließend. Der Fortführung der zweigeschlechtlichen Normierung im ICD steht Fels pragmatisch gegenüber. "Dass Transvestitismus als Krankheit gilt, hält wohl jeder für absurd. Auf der anderen Seite können Transsexuelle aber Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen, eben auch bei genitalanpassenden Operationen." Vor allem bei der Einnahme von Hormonpräparaten ist es wichtig, dass große Sorgfalt herrscht und die Betroffenen sich nicht über Schwarzmarkt-Präparate vergiften. Aber "das könnte man auch ohne der Klassifikation gewährleisten, wenn es den Willen dafür gäbe", gibt Fels zu bedenken. Die EU-Abgeordnete Ulrike Lunacek, Co-Vorsitzende der LGBT-Intergroup im EU-Parlament, unterstreicht gegenüber dieStandard.at den Ansatz von Fels: "Transmenschen müssen das Recht auf Gesundheitsvorsorge, sowie das Recht auf Kostenersatz für medizinische Betreuung haben".

Jüngste Fortschritte

Rechtlich hat sich für Transpersonen in den vergangenen Jahren einiges bewegt: Seit 2009 etwa können sie nach einem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs auch ohne genitale Operation vor den Behörden das Geschlecht wechseln. Neben dem Fall des Operationszwangs, haben sich auf internationaler Ebene auch die Behandlungsrichtlinien verbessert: Die Minimalanforderungen auf psychiatrischer Betreuungsebene drehen sich nun primär um die Abschätzung der Konsequenzen. "Wenn die Betroffenen eine Neo-Vagina bekommen, muss ihnen klar sein, dass sie trocken bleibt. Das ist eine Konsequenz der man sich bewusst werden muss, und hier setzt die Behandlungsrichtlinie jetzt an", erklärt Eva Fels.

Dass das Innenministerium nach wie vor psychiatrische Gutachten für eine Personenstandsänderung fordert, stellt für die Betroffenen derzeit das größte Problem dar. "Es wird gefordert, dass sich die jeweilige Person als krank deklariert", brüskiert sich die Obfrau von TransX. "Für die Sachlage ist das vollkommen absurd. Der Staat hat das gelebte Geschlecht anzuerkennen. Die Psychiaterinnen können lediglich sagen, dass die Person die Konsequenzen ihrer Entscheidung bemessen kann und in Abwägung aller Informationen entschieden hat. Jedoch kann ein/e Gutachterin nicht sagen, dass eine Person ihr Leben lang im gewählten Geschlecht bleiben wird. Das ist ja keine psychiatrische Diagnose. Letztlich ist das eine große Verarschung".

Entpathologisierung von Trans-/Personen
Im Europäischen Parlament wurde im September 2011 durch eine Kooperation mehrerer Fraktionen mit der LGBT-Intergroup eine Entschließung verabschiedet, in der die EU-Abgeordneten die UNO aufforderten, der Pathologisierung von Trans-Personen ein Ende zu setzen. Bei der Überarbeitung des ICD-10, die seit 2007 stattfindet, ist auch die EU-Kommission direkt einbezogen. Lunacek geht daher davon aus, "dass die WHO die EU-Kommission anhört und deren Input berücksichtigt", zumal die EU-Parlamentarierinnen von Catherine Ashton Rückendeckung erhalten. Die Wahrscheinlichkeit, dass Transsexualität und Transgender überhaupt aus dem ICD rausfallen, sehen sowohl Fels als auch Lunacek sehr klein. Primär geht es um "eine Reklassifizierung, sodass Transsexualität nicht mehr unter 'mental disorders' gereiht wird, sondern in einem anderen, nicht pathologisierenden Kapitel des ICD" verortet wird, wünscht sich die EU-Abgeordnete.

Lunaceks Optimismus wird von Fels nicht geteilt. Sie erwartet zwar, dass die WHO-Klassifikation maßgeblich von der Entwicklung des US-amerikanischen DMS abhängen wird, indem "der pathologische Charakter in der Definition vermutlich abgeschwächt, aber eben nicht beseitigt wird". Eine Entpathologisierung durch die WHO erwartet sie also nicht, obwohl Fels "ganz genau weiß, dass Transsexuelle per se nicht krank sind. Krank werden sie durch den sozialen Druck. Ob Transsexualität und Transgender nun an den ICD gekoppelt sind oder nicht, der Leidensdruck ist enorm", meint Fels. (Sandra Ernst Kaiser, dieStandard.at 30.10.2011)

International Classification of Disease (ICD) der Weltgesundheitsorganisation

Auch in Österreich greift man, wie in den meisten europäischen Ländern, auf die international anerkannte Krankheitsklassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zurück. Diese International Classification of Diseases (ICD) wird in unregelmäßigen Abständen überarbeitet. Derzeit gilt die Version 10 aus dem Jahr 1991. Im ICD-10 werden Abweichungen der zweigeschlechtlichen Ordnung als eine "Persönlichkeits- und Verhaltensstörung" (Abschnitt F6) klassifiziert. Unter "F46, Störung der Geschlechtsidentität" werden fünf Symptombilder unterschieden. Deutlich getrennt davon wird "fetischistischer Transvestitismus" im Abschnitt F65 als "Störung der Sexualpräferenz" zwischen Fetischismus und Exhibitionismus klassifiziert.



"Geschlechtsumwandlung-Rückgängig machen // Mein Geschlecht gehört mir!?

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Transsexualität: Ein Mann will seine „Geschlechtsumwandlung“ rückgängig machen

Der Engländer Matthew Attonley, der sich vor zwei Jahren einer 10.000 £ teuren geschlechtsangleichenden Operation unterzog und seitdem versuchte, unter dem Namen Chelsea als Frau zu leben, will sich jetzt für weitere 14.000 £ wieder zum Mann zurück operieren lassen. Er finde das Leben als Transgender-Frau zu „anstrengend“ und sei es leid, sich und anderen etwas vorzuspielen, was er niemals sein könne.
Matthew habe sich nie richtig als Frau akzeptiert gefühlt und habe seine „Geschlechtsumwandlung“ allmählich in Zweifel gezogen: „Ich wollte immer eine Frau sein, aber keine noch so gute Operation kann mir wirklich zu einem Frauenkörper verhelfen. Ich habe das Gefühl, eine Lüge zu leben. Es ist so anstrengend, immer Make-up und Stöckelschuhe zu tragen. Aber auch damit sehe ich immer noch nicht wie eine echte Frau aus. Von den Hormonen habe ich Depressionen und Angstzustände bekommen. Mir ist klar geworden, dass es leichter wäre, aufzuhören, mein natürliches Aussehen zu bekämpfen und zu akzeptieren, dass ich als Mann mit einem männlichen Körper geboren bin. Ich habe geglaubt, dass ich mich durch die Operation ganzheitlich fühlen würde, aber das war nicht der Fall. Tief in meinem Inneren wusste ich, dass ich trotz der Operation als Mann geboren bin. Ich tat alles, um diese Gefühle zu unterdrücken. Es war so anstrengend, dauernd darüber nachzudenken, wie man als Mädchen geht und redet. Ich kämpfte einen Kampf, der von Anfang an zum Scheitern verurteilt war.“ Dies berichtete die Daily Mail am 1. Oktober 2014.
Noch im März 2014 konnte man im Online-Magazin Closer lesen, Matthew sei glücklicher als je zuvor über seine wunderbare Verwandlung in „Chelsea“. Von Kindheit an habe Matthew unter einer Geschlechtsidentitätsstörung gelitten und seine Unsicherheit durch übermäßiges Essen zu betäuben versucht. Dann entdeckte er Fotos des glamourösen Fotomodells Jordan: „Durch Jordan erkannte ich, dass ich eine Frau sein und genauso wie sie aussehen wollte. Sie war schön und selbstsicher.” In Frauenkleidern begegnete er ihr 2007 in einem Nachtclub: „Als ich Jordan traf, sagte sie mir, ich sähe toll aus als Frau. Sie inspirierte mich dazu, auf eine geschlechtsumwandelnde Operation zu drängen. Ich bin noch nie so glücklich gewesen wie jetzt.“
Dieses Glücksgefühl war aber nur von kurzer Dauer. In einem aktuellen Interview mit dem Mirrorsagte Matthew, er leide unter den Nebenwirkungen der Hormone und empfinde es als befreiend, nach 10 Jahren erstmals wieder als Mann zu leben: „Ich schaute in den Spiegel und fand, ich sah nach gar nichts aus – weder wie ein Mann noch wie eine Frau. Da beschloss ich, körperlich und seelisch glücklich sein zu wollen.“



Mein Geschlecht gehört mir!?

Interview mit Adrian de Silva und Konstanze Plett


Was selbstverständlich sein sollte, ist es leider manchmal ganz und gar nicht. Manche Menschen machen die Erfahrung, in extremer Weise fremder Verfügungsgewalt zu unterliegen: Das betrifft vor allem intergeschlechtliche/intersexuelle Menschen (kurz: Inter*), die mit körperlichen Merkmalen geboren werden, welche aus medizinischer Sicht nicht der männlichen beziehungsweise weiblichen Norm entsprechen; und es betrifft transgeschlechtliche/transsexuelle Menschen (kurz: Trans*), die nicht in dem Geschlecht leben können oder wollen, welchem sie bei ihrer Geburt zugeordnet wurden.
Welches sind derzeit die dringendsten Probleme von Inter* und Trans*?
de Silva: Die Frage ist nicht einfach zu beantworten, denn Trans* und Inter* sind Bezeichnungen für sehr verschiedene Menschen, die gängigen Geschlechternormen und -erwartungen nicht entsprechen können oder wollen. Diese Unterschiedlichkeit trifft sowohl innerhalb der jeweiligen Gruppe zu als auch zwischen ihnen. Entsprechend unterschiedlich sind auch ihre Situationen.
Unter diesem Vorbehalt halte ich gegenwärtig mindestens drei Probleme für besonders dringlich. An erster Stelle steht die Pathologisierung von Trans* und Inter*. Die Klassifizierung des Geschlechts eines Menschen als krank kann die körperliche und seelische Gesundheit sowie die soziale Existenz mitunter schwer beeinträchtigen. Ich denke hier zum Beispiel an kosmetische Genitalchirurgie an nicht einwilligungsfähigen intersexuellen Menschen zum Zwecke der Angleichung des Geschlechts an Idealvorstellungen von Männlichkeit und Weiblichkeit. Oder an die menschenunwürdigen und langwierigen diagnostischen und Begutachtungsverfahren, denen Trans* unterzogen werden, die auf geschlechtsangleichende Operationen oder Hormongaben angewiesen sind und eine rechtliche Anerkennung in ihrem erlebten Geschlecht wünschen. Zweitens müssen die diversen Sondergesetze und -regelungen weg, weil sie eine stigmatisierende, ausgrenzende und bevormundende Wirkung haben. Also vor allem das Transsexuellengesetz und die Neuregelung im Personenstandsgesetz von 2013, wonach der amtliche Geschlechtseintrag offenbleiben muss, wenn es sich um ein intersexuelles Neugeborenes handelt.(1) Wenn schon das Merkmal „Geschlecht“ nicht einfach gestrichen werden kann, was doch viel sinnvoller wäre, dann müsste wenigstens der offene Eintrag auf alle Neugeborenen ausgeweitet werden. Auch müsste allen Menschen ermöglicht werden, ihren Geschlechtseintrag in einen individuell passenden (oder gar keinen) ändern zu lassen. Des Weiteren sollten Vorkehrungen getroffen werden, die geschlechtliche Erwartungen an alle Menschen vermeiden helfen. Gesellschaftlich weit verbreitete Unwissenheit und Vorurteile gegenüber Menschen, deren Körper, Verhalten und Identität von der propagierten Geschlechter-Normalität abweichen, sind ein weiteres Problem. Daraus resultiert Gewalt und Diskriminierung, vom erschwerten Zugang zu Erwerbsarbeit, Mobbing am Arbeitsplatz, Rauswurf aus öffentlichen Toiletten und Umkleidekabinen, abwertenden Äußerungen bis hin zu physischer Gewalt. Um solche Probleme aufzufangen und die Bevölkerung besser aufzuklären, bedarf es unbedingt einer verstärkten Förderung der Organisationen und Selbsthilfegruppen von Trans* und Inter*.
Plett: Am wichtigsten ist aus meiner Sicht die Anerkennung einer je eigenen, individuellen Geschlechtlichkeit und dass dies zum Ausgangspunkt aller weiteren Überlegungen und Maßnahmen genommen wird. Die Reform - besser: Abschaffung - des Transsexuellengesetzes steht an. Die Ergänzung des Personenstandsgesetzes vom letzten Jahr zur Beurkundung der Geburt von Inter*-Kindern ohne Geschlechtseintrag halte ich zwar insofern für gut, als damit erstmals durch Gesetz anerkannt wird, dass nicht jeder Mensch entweder männlichen oder weiblichen Geschlechts ist. Aber die Durchführung dieser neuen Bestimmung bringt etliche weitere Fragen mit sich. Außerdem ist damit das aus Sicht der beteiligten Verbände viel größere Problem der irreversiblen Genitaloperationen und sonstigen medizinischen Behandlung von Inter*-Kindern nicht gelöst. Der neue Bundestag sollte sich dieses Problems schnellstmöglich annehmen (laut Koalitionsvertrag will die Regierung „die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus nehmen“). Was die Probleme von Trans* und Inter* unterscheidet, ist, dass die unmittelbar betroffenen intergeschlechtlichen Säuglinge und Kleinkinder nicht selbst mitteilen können, was sie wollen oder nicht wollen, also andere für sie reden und entscheiden; demgegenüber äußern sich Trans* selbst zu ihrem Geschlecht, meist als Erwachsene, manche auch schon früher. In diesem Zusammenhang komme ich über einen Widerspruch in der rechtlichen Bewertung der medizinischen Maßnahmen bei Trans* und Inter* nicht hinweg: Trans* äußern sich selbst, gleichwohl wird ihnen ein hürdenreiches Verfahren abverlangt, bevor sie in ihrem Geschlecht ankommen können; Inter* können sich nicht äußern, aber hier unterliegen die Maßnahmen keiner verfahrensrechtlichen Kontrolle. Sicher lässt sich (derzeit) nicht alles zu Inter* und Trans* einheitlich regeln, aber solche eklatanten Widersprüche sollten schon einmal zu einer übergreifenden Diskussion auch in der Politik führen.

Wie sollte denn die geschlechtliche Selbstbestimmung von Inter* und Trans* idealerweise verwirklicht werden?
Plett: Wenn Trans* wirklich schon gesellschaftlich anerkannt wäre, würde die neue Bestimmung im Personenstandsgesetz bereits meine Idealvorstellung realisieren. Die Voraussetzung für die Beurkundung ohne Geschlechtseintrag lautet: „Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, …“ Unter Berücksichtigung von Trans* hieße das, dass bei keinem einzigen Neugeborenen eine Geschlechtszuordnung vorgenommen werden könnte; denn welches psychische Geschlecht ein Kind entwickeln wird, kann kein Mensch vorhersagen.
Der Deutsche Ethikrat hatte ja am Ende seiner Stellungnahme zur Situation intersexueller Menschen vom Februar 2012 (2) empfohlen, es „sollte geprüft werden, ob eine Eintragung des Geschlechts im Personenstandsregister überhaupt noch notwendig ist“. Demgegenüber fordert das 3. Intersex-Forum, das Ende letzten Jahres in Malta stattgefunden hat, dass Neugeborene als weiblich oder männlich registriert werden sollten, eingedenk dessen, dass sie sich, wie alle Menschen im Laufe ihres Heranwachsens mit einem anderen Geschlecht identifizieren könnten.(3) Im Hinblick darauf, dass eine Änderung einer einmal erfolgten staatlichen Registrierung des Geschlechts schwerer zu erreichen ist als eine nachgetragene Geschlechtseintragung, sehe ich eine größere Chance für die Verwirklichung der geschlechtlichen Selbstbestimmung darin, dass bei allen Menschen zunächst die Rubrik „Geschlecht“ unausgefüllt bleibt. Wenn die Kategorie Geschlecht zur Identifizierung von Menschen überhaupt erhalten bleibt (und ich denke, für mindestens eine Zwischenzeit wird das der Fall sein, schon im Hinblick auf das noch geltende Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht), sollte es wenigstens verschiedene Optionen für einen späteren Nachtrag geben: männlich, weiblich, beides, keins von beiden - oder eine andere selbstgewählte Bezeichnung.
de Silva: Geschlechtliche Selbstbestimmung sollte für alle Menschen gelten, nicht nur für Trans* und Inter*. Damit meine ich, dass vielfältige geschlechtliche Selbstverständnisse und Lebensentwürfe unabhängig von den jeweiligen körperlichen Gegebenheiten uneingeschränkt rechtlich anerkannt und sozial akzeptiert werden und niemand Diskriminierung oder psychische und physische Gewalt befürchten muss. Speziell für Trans* und Inter* muss allerdings angesichts der aktuellen Lage sichergestellt werden, dass sie - lebensbedrohliche somatische Zustände ausgenommen - mit oder ohne therapeutische Begleitung selbst entscheiden, ob und wenn ja, wie sie ihren Körper medikamentös und/oder chirurgisch verändern lassen, um ein lebbares Leben zu gestalten. Dabei muss Voraussetzung für somatische Entscheidungen sein, dass sie auf einer informierten Einwilligung basieren. Ebenso gilt es, dass sie in allen Bereichen des Lebens bedingungslos so anerkannt werden, wie sie sich selbst verstehen.

Was heißt eigentlich geschlechtliche Selbstbestimmung, wenn wir einräumen, dass die geschlechtliche Selbstwahrnehmung von familiären, sozialen beziehungsweise kulturellen Prägungen und körperlichen Gegebenheiten abhängig ist?
de Silva: Ich kann keine verallgemeinerbaren Aussagen darüber treffen, wie genau sich diese Faktoren auf die individuelle geschlechtliche Selbstbestimmung auswirken. Ich stelle mir aber vor, dass in einer zukünftigen Gesellschaft, in der der Druck, ein bestimmtes (oder überhaupt) ein Geschlecht körperlich und im Verhalten darzustellen, gering ist und Familien offen für verschiedene geschlechtliche Selbstverständnisse und Körper sind, gute Chancen bestehen, um geschlechtlich selbstbestimmt zu leben.
Plett: Für mich persönlich bedeutet geschlechtliche Selbstbestimmung vor allem, dass mein Geschlecht insgesamt nur dort eine Rolle spielt, wo ich es möchte, das heißt in individuell-persönlichen, dem Privatleben zugehörigen Beziehungen. Um zu verdeutlichen, was ich damit meine: Ich bin ja in den 1950/60er Jahren aufgewachsen. Von den körperlichen Gegebenheiten hatte ich keine Zweifel an meinem Geschlecht. Aber dass von mir deshalb bestimmte Verhaltensweisen erwartet wurden, konnte ich schon damals nicht einsehen (dank einem auch in Geschlechtsdingen sehr liberalen familiären Umfeld).

Welcher Schritte bedarf es, um das Ziel der geschlechtlichen Selbstbestimmung zu verwirklichen?
Plett: Im Rückblick denke ich, wir sind auf dem Weg ein ganz gutes Stück vorangekommen. Es lässt sich aber nicht alles steuern, und es sind auch immer wieder Rückschritte zu verzeichnen. Es bedarf weiterhin des Mutes Einzelner, gegebenenfalls auch unter Anrufung der Gerichte, gegen Ausgrenzungen, Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte und ihres Rechts auf diskriminierungsfreie Behandlung vorzugehen. Aber, wie die Entstehungsgeschichte des Transsexuellengesetzes zeigt, erleiden manche auch zunächst Niederlagen, bevor andere dann Gehör finden. Vor allem aber bedarf es ständiger Wachsamkeit aller, dass Erreichtes erhalten bleibt.

Sehen Sie Überschneidungen der Kämpfe von Inter* und Trans* mit anderen politischen Bewegungen und Möglichkeiten für ein gemeinsames Engagement?
Plett: Ich sehe Kämpfe um Selbstbestimmung im Zusammenhang mit Kämpfen gegen Diskriminierung. Gemeinsames Engagement kann hilfreich sein, ist aber nicht immer möglich. Voraussetzung ist, dass Gemeinsamkeiten unterschiedlicher Diskriminierungen erkannt werden. Schwierig ist ein gemeinsames Engagement dann, wenn eine diskriminierte Gruppe schon etwas anerkannt ist, die andere hingegen noch komplett tabuisiert ist, wie es in den Anfängen der Inter*-Bewegung der Fall war. Aktuell sehe ich am meisten Möglichkeiten für Trans* und Inter* im Rahmen einer Zusammenarbeit mit den Bewegungen, die sich für die Rechte Homosexueller einsetzen - bei aller Problematik der Zusammenfassung von sexueller Orientierung und Geschlechtervielfalt und der Problematik von Minderheiten innerhalb von Minderheiten. Aber dass zum Beispiel ILGA, die International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association, ihren ursprünglichen Namen um Trans* und Inter* erweitert hat und ILGA Europe den weltweiten Austausch von Inter*-Aktivist_innen unterstützt, halte ich für eine gute Sache. Keineswegs erübrigen sich damit jedoch gruppen-, länder- oder nach anderen Kriterien spezifische Zusammenschlüsse und deren Aktivitäten.
de Silva: Es gibt bereits auf verschiedenen Ebenen Überschneidungen von Teilen der in sich recht heterogenen Inter*- und Trans*-Bewegungen sowie Überschneidungen der genannten Bewegungen mit anderen sozialen Bewegungen. Als Beispiel auf lokaler Ebene wäre etwa der Berliner Verein TransInterQueer e.V. (TrIQ e.V.) zu nennen, der beratend und politisch für die Belange von Trans*, Inter* und Queers eintritt, auf supranationaler Ebene die Kooperation von Transgender Europe (TGEU) und ILGA Europe. Ob politische Bündnisse letztlich zustande kommen, hängt davon ab, ob Offenheit und Interesse für die Situation und Belange des jeweiligen potentiellen Koalitionspartners sowie ein respektvoller Umgang mit ihm besteht. Ebenso, was ja auch Frau Plett betont, ein ähnlicher Entwicklungsstand zumindest von Teilen der jeweiligen Bewegungen. Des Weiteren hängt es ab von einer ähnlichen Gesellschaftsanalyse, der Entwicklung gemeinsamer Ziele und der Verständigung über die politischen Strategien, und dies kann allein innerhalb einer sozialen Bewegung eine Herausforderung sein. Und schließlich ist ein Verständnis von Geschlecht, Sexualität et cetera als intersektionale Kategorien wichtig, damit nicht nur die Belange der privilegierteren Subjekte innerhalb einer Bewegung berücksichtigt werden. Vielmehr ist dies die Grundlage für eine Politik, die gesellschaftlich Marginalisiertere, etwa Trans*, Inter* und Queers mit Behinderungen, einschließt, zum Beispiel diejenigen, die in wirtschaftlich prekären Situationen leben, die von Rassismus bedroht sind, keinen Aufenthaltsstatus besitzen oder sich in Asylverfahren befinden. Eine solche Sensibilität ist im TransgenderNetzwerk Berlin (TGNB) und TrIQ e.V. durchaus erkennbar.
Das Interview führte Ulrike Klöppel.
Quelltext: http://www.linksnet.de/de/artikel/30594

Montag, 11. Mai 2015

Intersexualität im Spannungsfeld zwischen tatsächlicher Existenz und rechtlicher Unmöglichkeit



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Gesetzesänderung bei Intersexualität
Ein X ist möglich
Wenn das Geschlecht des Neugeborenen nicht eindeutig ist, müssen Eltern künftig nicht mehr entscheiden. Das geht Betroffenen nicht weit genug.

Mädchen oder Junge? Die Frage ist spätestens nach der Entbindung meist schnell geklärt. Doch bei jedem fünftausendsten in Deutschland geborenem Kind ist das Geschlecht nicht eindeutig: das Kind ist weder weiblich noch männlich, sondern irgendetwas dazwischen.

Wie geht man mit sogenannten Intersexuellen um, also mit Menschen, die sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale aufweisen? Bislang existierten solche Menschen für die Behörden offiziell nicht. Das ändert sich, wenn am Freitag das sogenannte Personenstandsgesetz erweitert wird: Ins Geburtenregister muss nun nicht mehr eingetragen werden, ob das Baby männlich oder weiblich ist. Wird bei einem Kind Doppelgeschlechtlichkeit festgestellt, können die Eltern zunächst ein X ins Geburtenregister schreiben lassen.

Rund 80.000 Hermaphroditen leben derzeit in Deutschland. Sie sind nicht zu verwechseln mit Transsexuellen, bei denen das Geschlecht zwar eindeutig ist, die sich aber im „falschen Körper“ fühlen.
Die Gesetzeserweiterung ist ein „Schritt in die richtige Richtung“, sagt Andrea Budzinski, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti). Intersexuelle würden nun „endlich sichtbar“, die Zwangszuordnung zu einem bestimmten Geschlecht aufgehoben.
Vielfach als Babys operiert

Die meisten der Intersexuellen, die vor dem heutigen Stichtag geboren wurden, dürften vom geänderten Gesetz jedoch nicht profitieren, denn bei vielen wurde das Geschlecht bereits festgelegt – von Ärzten und von den Eltern. Bislang war es üblich, aus einem intersexuellen Kind wahlweise ein Mädchen oder einen Jungen zu machen – durch Operationen, bei denen die „überflüssigen“ Geschlechtsmerkmale entfernt werden, oder mit Hormonbehandlungen und Medikamenten.

Vielfach wurden die Kinder schon als Babys operiert. „Medizinisch sind solche chirurgischen Eingriffe nicht notwendig“, sagt Budzinski. Da ginge es einzig um „Kosmetik“ und um eine „leichtere Zuordnung“.
Der Verband Intersexueller Menschen begrüßt die Gesetzeserweiterung zwar, sie gehe aber nicht weit genug: OPs dürften „nur mit ausdrücklicher informierter Einwilligung der betroffenen Menschen und unter vollständig zu dokumentierender, schriftlicher Aufklärung erfolgen“, heißt es auf der Verbands-Homepage. Später, wenn die Kinder und Jugendlichen eine sexuelle Identität entwickelten und sich möglicherweise einem Geschlecht zugehörig fühlten, sollen sie selbst entscheiden, ob sie sich operieren lassen oder nicht, fordert die dgti.
Entschädigung gefordert

Der Verband will auch Entschädigungen für Intersex-Menschen, denen als Babys und Kindern ein eindeutiges Geschlecht verpasst worden ist. Die Operationen sind irreversibel, also nicht mehr rückgängig zu machen. Für manche Betroffene sei das eine Katastrophe, sagt Budzinski: „Ein Hormonhaushalt lässt sich nicht operieren.“ Oder, anders formuliert: Wer als Baby oder als Kind beispielsweise zu einem Mädchen gemacht wurde, in der Pubertät aber merkt, dass er ein Junge ist, muss trotzdem als Mädchen leben. „Was weg ist, ist weg“, sagt Budzinski: „Diese OPs sind Verstümmelungen.“
Intersexuelle rückten erst in den vergangenen 20 Jahren in den Fokus der Öffentlichkeit und der Politik. Eltern mit der Diagnose „zwittriges Kind“ wurden von Ärzten häufig unter Druck gesetzt mit der Argumentation, das Kind hätte es in der Kita und in der Schule schwer, wenn es sich nicht eindeutig zuordnen könnte.


Intersexuelle Menschen Ethikrat fordert Entschädigung
Der Ethikrat empfiehlt, Menschen ohne eindeutiges Geschlecht nicht auf eine Rolle als Mann oder Frau festzulegen. Wer als Kind entsprechend operiert worden sei, solle eine Entschädigung erhalten. Damit folgt der Ethikrat in weiten Teilen der Position des Vereins Intersexuelle Menschen.
Angesichts großen Leids für die Betroffenen hat der Deutsche Ethikrat einen Hilfsfonds für Menschen ohne eindeutiges Geschlecht verlangt. Anerkennung und Hilfe sollten die Opfer ärztlicher Eingriffe erfahren, die auf eine klare Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht abzielten. Das empfahl der Ethikrat in seiner Stellungnahme zur Intersexualität.

Viele Menschen seien aufs Tiefste verletzt worden durch Behandlungen, die nach heutigen Erkenntnissen nicht dem Stand der Medizin entsprechen. "Sie haben Schmerzen, persönliches Leid, Erschwernisse und dauerhafte Einschränkungen ihrer Lebensqualität erlitten."

Die Vorsitzende des Vereins Intersexuelle Menschen, Lucie Veith, forderte, dass auch für Kinder "die körperliche und seelische Unversehrtheit des Menschen" gelten müsse. An Neugeborenen sollten keine Operationen vorgenommen werden, die nicht dringend erforderlich seien, sagte Veith n-tv.de. "Den Eltern sollte jede Menge Zeit gelassen werden, um sich an ihr besonderes Kind zu gewöhnen." Veith selbst versteht sich nicht als Frau oder Mann, sondern als Mensch.

"Das ist eine Farce"

"Die Kinder sollten ab einem bestimmten Alter selbst das Recht haben, sich als Jungen oder Mädchen oder weder noch einzuordnen", so Veith weiter. Sie kritisierte Gesetze und Bürokratie, die intersexuelle Menschen ignorierten. "Auf jeder Krankenkassenkarte ist das Geschlecht des Versicherten gespeichert. Wird ein intersexueller Mensch als Frau krankenversichert, so kann er beispielsweise keine Prostatabehandlung, obwohl im Körper vorhanden, in Anspruch nehmen. Das ist eine Farce."

Der Ethikrat schildet in seiner Stellungnahme unter anderem das Schicksal eines Menschen, bei dem nach der Geburt 1965 ein uneindeutiges Geschlechtsorgan festgestellt wurde. Im Bauchraum befanden sich zudem Hoden, das Baby hatte einen männlichen Chromosomensatz. Die Ärzte entfernten den Hoden, verschwiegen dies den Eltern aber genauso wie die Tatsache, dass ihr Kind chromosomal männlich war. Sie sagten laut dem Bericht zu den Eltern: "Das Kind ist ein Mädchen und wird es bleiben, die ganze Erziehung hat sich danach zu richten."
Selbsthilfegruppen sollen laut Ethikrat öffentlich finanziell gefördert werden. Betroffene und ihre Eltern sollten nur in einem speziellen Kompetenzzentrum über die einzelnen ärztlichen Disziplinen hinweg beraten und behandelt werden. Für die regelmäßige medizinische Betreuung sollte ein Netz an geeigneten Stellen geschaffen werden.
Im Personenstandsregister sollten sich Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist, nicht nur als "weiblich" oder "männlich", sondern auch als "anderes" eintragen können


Intersexualität im Spannungsfeld zwischen tatsächlicher Existenz und rechtlicher Unmöglichkeit

Es gilt als natürliche und unumstößliche Wahrheit, dass Menschen entweder Männer oder Frauen sind. Welcher dieser beiden Kategorien sie zugeordnet werden, ließe sich an ihren Körpern festmachen.
Tatsache ist jedoch, dass es schon immer Menschen gegeben hat, deren Körper sich nicht ohne weiteres in dieses binäre Schema einordnen lassen.

Sie werden Hermaphroditen, Zwitter oder neuerdings auch Intersexuelle genannt.

Mit dem Begriff „Intersexualität“ hat sich die medizinische Sicht auf dieses historisch schon seit langem bekannte Phänomen durchgesetzt. Intersexualität fasst eine Vielzahl von verschiedenen Diagnosen zusammen und meint im weitesten Sinne das Vorhandensein von körperlichen Merkmalen beider Geschlechter bei einer Person.

Dem medizinischen Diskurs entsprechend wird die geschlechtliche Uneindeutigkeit in ihren zahlreichen Varianten als Krankheit verstanden, die therapiert werden kann – und muss. Die Eindeutigkeit der Bipolarität der Geschlechter wird bei dieser Herangehensweise immer schon vorausgesetzt – obwohl es weder anatomisch, gonadal, hormonell, noch chromosomal möglich ist, die Menschheit in zwei tatsächlich klar voneinander abzugrenzende Kategorien einzuteilen (vgl. z. B. Fausto-Sterling 1995, Kessler 2000).
Wird nach der Geburt bei einem Kind eine der zur Intersexualität zählenden Diagnosen gestellt, beginnt ein leidvoller Weg. Zunächst wird eine geschlechtliche Zuordnung vorgenommen.

Gängige Praxis ist dabei, sich in ca. 90 % der Fälle für das weibliche Geschlecht zu entscheiden, da dieses bislang chirurgisch „leichter“ herzustellen ist (vgl. Chase 1998). Die operative Herstellung eindeutiger Genitalien ist von langjährigen Folgeuntersuchungen und Hormoneinnahmen begleitet und geht oft mit erheblichen sensorischen Einbußen am ehemals intakten Lustorgan einher.

Es wird also in Kauf genommen, dass viele Patientinnen/Patienten ihre sexuelle Empfindsamkeit einbüßen.

Den Eltern wird normalerweise dazu geraten, gegenüber dem Kind Stillschweigen über den wahren Charakter der operativen und sonstigen medizinischen Eingriffe zu bewahren.

Ab der Pubertät und im Erwachsenenalter auftretende körperliche oder sexuelle Probleme können so von den Betroffenen oft nur mit Mühe auf ihre eigentliche Ursache zurückgeführt werden.
Die medizinischen Unterlagen sind meist sehr schwer zugänglich. Da bislang keine Langzeitstudien über die Behandlungserfolge vorliegen und vor allem auch nicht wissenschaftlich untersucht wurde oder wird, wie nicht operierte, nicht zugewiesene Intersexuelle mit ihrem Leben zurechtkommen, basiert die Kategorisierung von Intersexualität als Krankheit zum großen Teil auf einer wissenschaftlich nicht fundierten, stillschweigenden Voraussetzung der Notwendigkeit der Zweigeschlechtlichkeit.

Das Besondere am Umgang mit Intersexuellen ist, dass hier somatisch nur zum Teil und psychisch überhaupt nicht revidierbare medizinische Eingriffe an Säuglingen, Kindern und Jugendlichen und damit an (noch) nicht Einwilligungsfähigen vorgenommen werden.

Das Ziel dieser Eingriffe ist die Herstellung eines geschlechtlich eindeutig einzuordnenden Körpers.
An diesen vereindeutigten Körper wird von psychiatrischer Seite die Erwartung der Herausbildung einer ebenfalls vereindeutigten Geschlechtsidentität geknüpft.

In jüngster Zeit werden immer mehr Fälle öffentlich, bei denen die körperliche Geschlechtszuweisung im Rahmen der bipolaren Ordnung Mann/Frau bei den Betroffenen Widerspruch erregt, sei es in Form der Ablehnung des jeweils zugewiesenen Geschlechts oder auch in der Zurückweisung der geschlechtlichen Zuordnung an sich. Eine Reihe von Intersexuellen bezeichnen die an ihnen vorgenommenen Eingriffe als Folter und kritisieren, dass es nach wie vor keine Langzeituntersuchungen gibt, welche die Notwendigkeit dieser Eingriffe wissenschaftlich fundieren bzw. gegebenenfalls eben auch widerlegen würden.

Auch die Kategorisierung von körperlichen Abweichungen vom Normalgeschlecht Mann oder Frau als Krankheit wird massiv kritisiert.

Weltweit setzen sich Organisationen und Interessensvertretungen von Intersexuellen für das Recht auf Selbstbestimmung, die Vermeidung chirurgischer Eingriffe an Minderjährigen, die Aufklärung der Eltern in alternativen Beratungsstellen und die kompetente psychologische Betreuung der Familienmitglieder ein (so z. B. in den USA die Intersex Society of North America ISNA und in Deutschland die Arbeitsgruppe gegen Gewalt in der Pädiatrie & Gynäkologie AGGPG).

In der Bundesrepublik Deutschland hat die aktuelle Debatte des Themas Intersexualität inzwischen auch die Medien und damit eine breitere Öffentlichkeit erreicht (siehe z. B. taz Nr. 5681, 16. Juni 1999; Magazinbeilage DIE ZEIT Nr. 5, 28. Januar 1999, DER SPIEGEL 18/2000, 1. Mai 2000), der Blog von Nikita Noemi Rothenbächer  http://trans-weib.blogspot.de/

In Kolumbien liegt ein bemerkenswertes Gerichtsurteil vor. Das Verfassungsgericht Kolumbiens hat zwei Entscheidungen erlassen, welche die Verfügungsgewalt von Eltern und Ärztinnen/Ärzten in Bezug auf operative Eingriffe an Kindern mit so genannten genitalen Missbildungen einschränken.
Geschlechtszuweisende Operationen werden als Verletzung der Menschenrechte betrachtet. Zugleich werden Intersexuelle als Minderheit anerkannt, die besonderen staatlichen Schutz gegen Diskriminierung verdient.

Weiterhin wird ein verfassungsmäßig garantiertes Recht des Individuums auf Selbstbestimmung der geschlechtlichen Identität festgelegt (siehe die Urteile SU-337/99, 12. Mai 1999, und T-551/99, 2. August 1999).

Das Gericht weist darauf hin, dass sich die zweigeschlechtliche Ordnung in vielen Gesellschaften in einer Übergangsphase befindet. Intersexuelle stellen nach Ansicht des Gerichts eine Herausforderung an pluralistische Gesellschaften dar, die bestimmte normative Anpassungen notwendig machen.

In der Bundesrepublik Deutschland findet die alltagspraktische Einteilung der Menschheit in zwei Geschlechter, männlich und weiblich, ihren auch heutzutage noch gültigen juristischen Ausdruck im Personenstandsgesetz aus dem Jahre 1875. Die Existenz von Intersexuellen ist im rechtlichen Rahmen der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen.

Doch nicht nur das Personenstandsgesetz sichert die geschlechtliche Einteilung der Bevölkerung in männlich und weiblich ab, Geschlecht ist ebenfalls ein identifikationsmerkmal der Person, das in fast allen offiziellen Dokumenten und Papieren auftaucht.
Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung entspricht die Auffassung, wonach die Bipolarität oder Zweigeschlechtlichkeit des Menschen als Mann und Frau keine „natürliche und unumstößliche Wahrheit“ sei, nicht der herrschenden Auffassung in der Sexualwissenschaft.

Die hier zitierten Literaturstellen geben eine Minderheitsmeinung wieder. Entgegen der hier vorgetragenen Auffassung ist in der ganz überwiegenden Zahl aller Menschen anatomisch, gonadal, hormonell und chromosomal, darüber hinaus aber auch funktionell eine eindeutige Unterscheidung des männlichen vom weiblichen Geschlecht möglich.

Von diesem Grundsatz aus muss Intersexualität als eine Abweichung von der Norm betrachtet werden, unter der die Betroffenen schon wegen ihres Andersseins leiden, die in der Regel eine normale Funktion in den Bereichen Sexualität und Fortpflanzung ausschließt und somit als krankhafte Störung anzusehen ist. Nach den vorliegenden Informationen tauchen in der psychiatrischen, psychotherapeutischen und sexualmedizinischen Behandlung sowie psychologischen Beratung nur in sehr geringer Zahl erwachsene Intersexuelle auf. Studien über Art, Umfang und Dauer solcher Behandlungen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Aus psychiatrischer und sexualmedizinischer Sicht ist die Vereindeutigung des Geschlechts bei Säuglingen und Kleinkindern jedenfalls empfehlenswert, um eine ungestörte psychische Identitätsentwicklung zu ermöglichen.

Auf Grund der primär abweichenden körperlichen Verhältnisse besteht bei dieser Personengruppe ein fundamentaler Unterschied zu dem angeführten Beispiel der Verstümmelung gesunder Genitalien in einigen Kulturen Afrikas.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Behandlung von Intersexuellen denselben Voraussetzungen wie alle therapeutischen Maßnahmen unterliegen.

So muss die medizinische Notwendigkeit ebenso vorliegen wie die rechtlich wirksame Einwilligung nach umfassender Aufklärung (informed consent). Die Diagnose, Behandlung und Rehabilitation muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen.

Therapeutische Maßnahmen müssen sich immer am Einzelfall orientieren. Dabei ist die Auswirkung einer Behandlung oder des Unterlassens einer Behandlung auf die psychische Gesundheit ein wesentliches Kriterium für die Entscheidungsfindung sowohl für die behandelnden Personen als auch für die Betroffenen selbst und die Eltern, die gegebenenfalls für ihre Kinder die Entscheidung treffen müssen. Über das Erfordernis, Leitlinien für die Behandlung von Intersexuellen zu erarbeiten kann die Bundesregierung zur Zeit keine Auskunft erteilen.

Dieses sollte von den Fachgesellschaften und der Bundesärztekammer unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Informationen über Intersexualität und ihre Behandlung geprüft werden.

Verbleibe mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer



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