Samstag, 23. Juli 2016

No result of a hormonal disorder // Kein Ergebnis einer Hormonstörung


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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US-Studie zu Transsexualität
Kein Ergebnis einer Hormonstörung
Warum fühlen sich manche Menschen dem anderen Geschlecht zugehörig? Eine rückständige Erklärung dafür haben Forscher nun jedenfalls widerlegt.

Der Hormonspiegel transsexueller Menschen ist unauffällig und passt zu ihrem ursprünglichen Geschlecht. Bei jungen Menschen, die sich im falschen Körper fühlen, sei kein Ungleichgewicht der Sexualhormone messbar, schreiben US-Forscher im Fachmagazin Journal of Adolescent Health. Die Wissenschaftler des Transyouth-Zentrums in Los Angeles untersuchten Daten von 101 jugendlichen Transsexuellen.

„Wir konnten mit der rückständigen Annahme aufräumen, dass Transsexualität durch ein Hormonungleichgewicht hervorgerufen wird“, sagte Erstautorin Johanna Olsen. Entgegen früherer Annahmen hatten die Teilnehmer demnach keine ungewöhnlichen Hormonlevel.

Für den Hirnforscher Georg Kranz von der Medizinischen Universität Wien passt dieses Ergebnis gut ins Bild. Schließlich gehe man mittlerweile davon aus, dass sich die Anlagen zur Transsexualität bereits im Mutterleib bilden und nicht umkehrbar sind. „Die geschlechtliche Prägung des Körpers – und damit auch die späteren Hormonwerte – und die des Gehirn geschehen zeitlich versetzt während der Schwangerschaft.“ Werde im ersten Drittel der Schwangerschaft viel Testosteron und gegen Ende weniger ausgeschüttet, könne das Produkt ein biologischer Mann mit weiblicher Prägung sein.

Enormer Leidensdruck

Die US-Studie skizzierte auch die Lebensweise der Betroffenen: Unter den Transmännern – ursprünglich Frauen mit männlicher Identität – gaben 94 Prozent an, ihre männliche Geschlechterrolle bereits auszuleben. Bei den Transfrauen – ursprünglich Männer mit weiblicher Identität – galt dies nur für etwas mehr als die Hälfte.

Im Schnitt hatten sich die Probanden mit 17,1 Jahren geoutet, rund zehn Jahre nachdem sie realisierten, im falschen Körper zu leben. Zehn Prozent der Teilnehmer schrieben sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zu.

Die oft schwierige Situation von Transsexuellen hinterlässt Spuren. Sowohl Übergewicht als auch Drogenmissbrauch kamen überdurchschnittlich oft vor, schreiben Olsen und ihre Kollegen. Die Teilnehmer klagten drei bis vier Mal so häufig über Depressionen wie andere Jugendliche. Über die Hälfte hatte bereits an Selbstmord gedacht. Gerade in der Pubertät komme es mit der Ausbildung der sekundären Geschlechtsmerkmale oft zur persönlichen Krise, sagte Kranz. „Wenn man das Gefühl hat, eine Frau zu sein, aber in einem männlichen Körper gefangen ist, dann ist das eine absolute Identitätskatastrophe.“ Der Leidensdruck der Betroffenen sei enorm.

Die US-Forscher planen nun weitere Untersuchungen zur Sicherheit und Wirksamkeit von klinischen Eingriffen. So gibt es beispielsweise Hormontherapien für Transsexuelle, die bestimmte äußere Geschlechtsmerkmale beeinflussen sollen. Olson hat ein erklärtes Ziel: „Ich will, dass Jugendliche mit einer anderen Geschlechtswahrnehmung nicht nur überleben, sondern sich ganz selbst verwirklichen können.“


Donnerstag, 21. Juli 2016

Sexuality - we all are hermaphrodites /// Sexualität - wir alle sind Zwitter

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Sexuality - we all are hermaphrodites
Sexualität - wir alle sind Zwitter

Nach einem Menschen sieht der winzige Embryo am achtundzwanzigsten Tag noch nicht aus. Ein Geschlecht hat er auch noch nicht. Zu sehen ist nur eine kleine Wölbung zwischen den Beinen, die bei weiblichen wie bei männlichen Embryos gleichermaßen wächst.

Einen Unterschied allerdings gibt es. Während ein weiblicher Embryo zwei X-Chromosome trägt, ist ein heranwachsender Junge im Moment der Befruchtung mit einem X- und einem Y-Chromosom ausgestattet. Und dieses Y-Chromosom spielt eine wichtige Rolle, wenn sich der Zwitter-Embryo in einen Jungen entwickelt.

Nah beieinander: Entwicklung der beiden Geschlechter

Mit etwa fünf Wochen entwickeln sich männliche und weibliche Embryos auseinander. Bei einem Mädchen reift die Wölbung zwischen den Beinen nach und nach zu den äußeren Geschlechtsorganen heran: Klitoris, kleine und große Schamlippen. Bei einem männlichen Embryo wächst dieselbe Wölbung stärker und entwickelt sich schließlich zu Penis und Hodensack. Dort, wo beim erwachsenen Mann die leicht gerötete Naht an der Unterseite des Penis entlang läuft, bleibt das Gewebe bei einem Mädchen offen. Die Haut des Hodensacks wird bei der Frau zu den großen Schamlippen. Die männliche Harnröhre entsteht aus demselben Gewebe wie die Schamlippen und der untere Teil der Vagina.

Entstehung von Eierstöcken und Hoden

Um die Geschlechtsentwicklung zu vollenden müssen sich nun noch die Keimdrüsen bilden - Eierstöcke und Hoden. Ab der fünften Woche wachsen im Körper eines weiblichen Embryos Gewebe heran, die sich in Gebärmutter, Eileiter und den oberen Teil der Vagina verwandeln. Was ihr Körper von den zwittrigen Geweben nicht braucht, baut er einfach wieder ab. Bei einem männlichen Embryo ist es ähnlich: Hier bilden sich Nebenhoden, Samenleiter und Samenblasen, überflüssiges Gewebe aus dem Zwitterstadium bildet sich zurück.

Das Zwitter-Potential beider Geschlechter ist beträchtlich

Die Geschlechtsorgane gehen nicht nur aus identischen Vorstufen hervor. Es spielen auch dieselben Hormone und sogar dieselben Gene bei der Geschlechtsentwicklung eine Rolle. Die Herausforderung für jeden Embryo lautet also, eine zwitterhafte und unklare Ausgangslage mehr in die männliche oder mehr in die weibliche Richtung zu lenken. Häufiger passiert das nicht eindeutig. Dann wird ein Baby geboren, das zwischen den Geschlechtern steht.

Ein Junge braucht zusätzliche genetische Informationen

Es ist ein kleines Gen, ganz am äußeren Ende des männlichen Y-Chromosoms. Es wird ab der siebten Schwangerschaftswoche gemeinsam mit vielen anderen Genen im gesamten Erbgut aktiv. Als Ergebnis dieser komplexen Kooperation wandeln sich die anfangs geschlechtsneutralen Keimdrüsen in Hoden um.

Für beide Seiten aktiv

Interessanterweise sind viele der Gene, die für die Geschlechtlichkeit des Embryos sorgen, sowohl in weiblichen wie in männlichen Embryonen aktiv. Sie wirken aber unterschiedlich: Wird zum Beispiel ein bestimmtes Gen häufig abgelesen, bilden sich weibliche Organe. Wird es nur selten abgelesen, kommt das männliche Potential zum Zuge.

Die Hormone kommen ins Spiel

Nach wenigen Wochen erwacht im Körper des Embryos ein zweiter wichtiger Mechanismus, der die Entwicklung lenken kann - es bilden sich die ersten Hormone. Ab der siebten, achten Woche findet schon Hormonproduktion statt, Testosteron-Produktion, wenn es ein Junge ist, Östrogen-Produktion, wenn es ein Mädchen ist.

Viele simple Vorstellungen gelten heute als überholt

Je genauer die Forschung die vorgeburtliche Entwicklung der Geschlechter betrachtet, desto mehr erkennt sie, wie komplex diese Vorgänge sind. Niemand kann genau sagen, ob sich die Gehirne von Mädchen und Jungen vorgeburtlich unterschiedlich entwickeln. Eine Zeit lang dachte man sogar, die weibliche Entwicklung vollzöge sich automatisch, während die Entwicklung von Jungen allein von dem kleinen Gen auf dem Y-Chromosom abhänge. Heute weiß man, dass das nicht stimmt.

Hormone wirken vielfältig

Hoden bilden sich auch, wenn dieses Gen auf dem Y-Chromosom beschädigt ist oder sogar wenn lediglich zwei X-Chromosomen existieren. Die Hormone wirken vielfältig und lassen sich nach dem Schema männlich oder weiblich kaum sortieren. Embryonen beider Geschlechter produzieren und brauchen Östrogen und Testosteron. Die Knochen, das Herz und andere lebenswichtige Organe sind dringend auf diese Hormone angewiesen.

Die Natur kennt keine Norm

Ob die Geschlechtsorgane später groß oder klein sind, im Farbton heller oder dunkler sind - die Natur kennt keine Norm. Sie arbeitet mit fließenden Übergängen. Wir kommen zwar meist klar erkennbar als Mann oder Frau zur Welt - dennoch fühlen sich manche Menschen männlicher oder weiblicher, andere haben einen eher männlichen oder weiblichen Körper und wieder andere fühlen sich irgendwo zwischen den Geschlechtern. Alles ist natürlich. Wie natürlich wir unsere sexuelle Ausrichtung leben können - das ist dann eine Frage der Erziehung und der Kultur.



Freitag, 15. Juli 2016

This report contains very controversial as erotic representations of trans-gender people, it is our consciousness that is this almost "public outrage", we can not guarantee for your sensitivity! /// Es ist gegen unseren Grundsatz, da wir Informationen suchen aufspüren, Bewerten und weiterleiten!

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This report contains very controversial as erotic representations of trans-gender people, it is our consciousness that is this almost "public outrage", we can not guarantee for your sensitivity!


Es ist gegen unseren Grundsatz, da wir Informationen suchen aufspüren, Bewerten und weiterleiten!


Dieser Bericht beinhaltet sehr brisante wie Erotische Darstellungen von Trans-Gender- Menschen, es ist uns Bewusst das dieses fast die „Öffentlichkeit Empören“ wird, Wir übernehmen keine Garantie für Ihre Sensibilität!


Tja wir haben es gewusst, das der Anreiz jetzt Bildchen an zu schauen groß ist, leider bleiben wir unserem Grundsatz treu, wir Informieren versuchen Aufzuklären sind gegen Gewalt wie Diskriminierung und Homophobie!

Uns erscheint es so das "Du" dieses“ Intellektuelle- Interesse“ nicht hast, denn willst Bilder sehen, welche in den privaten Raum gehören, nicht in die Öffentlichkeit!

Für uns bist "Du", Oberflächlich und Diskriminierend voll mit Wut dass wir diese Form Gewählt haben Dir es mitzuteilen, mit Dir können wir nichts Verändern nur darauf hinweisen, das Lesen eine Bildung ist!


Denke einmal darüber nach, ok!!


Verbleibe mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer    

Dienstag, 12. Juli 2016

Struggle for identity /// Kampf um Identität

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016

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Kampf um Identität
Wer rechtlich sein Geschlecht ändern will, trifft auf veraltete Gesetze. Diese der Zeit anzupassen, fällt der Politik schwer - noch.
Männlich, weiblich oder transsexuell: Politik und Rechtsprechung tun sich noch schwer mit einer dritten Geschlechtsidentität.
Im Frühjahr 2010 hatte das Versteckspiel für Dirk Becker ein Ende. Fast 40 Jahre hielt er es durch, hatte es bis zur Perfektion getrieben, sich eine Parallelwelt errichtet. Doch im Frühjahr 2010 kam der „Crash“, wie Becker es heute nennt: Eine akute Gallenkolik machte eine Notoperation nötig, Leberschädigungen traten auf. „Was passiert, wenn ich sterbe“, fragte er sich damals, „und meine Frau alles herausfindet?“ Er hätte sich dann nicht mehr rechtfertigen können.

Heute heißt Dirk Becker Lea Becker. Aufrecht sitzt sie am Tisch, Schal, Ohrringe, Oberteil, Uhr, alles passend in Bordeaux gehalten, und zeigt ihren neuen Personalausweis: Becker trägt eine Brille, hat lange dunkle Haare, ihr Kinn ist leicht untersetzt.

Versteckspiel vor den Klassenkameraden
„Schon als kleiner Stopsel bin ich an die Kleiderschränke meiner Mutter und meiner Schwestern, ohne zu wissen, warum ich das mache“, beginnt sie ihre Geschichte. Sie habe es nicht bewerten können, sie wusste nur, dass es „nicht in Ordnung“ ist. Jedes einzelne Detail habe sie sich gemerkt: Wie liegen die Kleider? Wie hängt der Bügel? Wie ist der Schlüssel positioniert? „Ich wollte ja nicht erwischt werden.“ Dass jedoch etwas anders war mit ihr, merkten auch ihre Klassenkameraden: Becker war schüchtern, stotterte und wurde gehänselt. Ihr Leben als detailverliebter Einzelgänger führte sie bis aufs äußerste weiter, beschäftigte sich mit Computer- und Elektrotechnik, machte eine Ausbildung zum Elektroinstallateur und arbeitet heute als Systemingenieurin.

Ihre Frau lernte sie bei einer Tanzstunde kennen. Mit ihr bekam sie zwei Kinder, zog in ein Einfamilienhaus und führte ein ganz normales Leben - bis zu dem Krankenhausaufenthalt 2010. Nachdem sie entlassen worden war, erzählte sie ihrer Frau von heimlich getragenen Kleidern, von Gedanken und Gefühlen, von ihrem Versteck. Diese fragte, ob sie „schwul“ sei. „Nein“, antwortete Becker. „Bist du transsexuell?“ - „Nein.“

Sie habe damals noch nicht gewusst, „wohin die Reise gehen wird“, sagt sie heute. Es brauchte viele „kleine Schritte“, bis ihr klar wurde, dass sie lieber als Frau leben möchte.

Vorbehalte und bürokratische Hürden
In Deutschland gilt Lea Becker damit als „transsexuell“. Wie viele Betroffene auch lehnt sie diesen Begriff aber ab. „Die Leute glauben dann, es hätte was mit Sex zu tun, das hat es aber nicht.“ Becker befürwortet stattdessen den Begriff der „Transidentität“, der den Fokus auf die abweichende Geschlechtsidentität der Personen legt und das Phänomen so weniger pathologisiert.

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Es ist allerdings nicht allein die Diskussion um Begriffe, Sternchen und Unterstriche, die das Leben vieler transidenter Menschen erschwert. Neben ihren ganz eigenen persönlichen Problemen stoßen sie nach wie vor auf große gesellschaftliche Vorbehalte und auf bürokratische Hürden.

Um dies zu ändern, hat der Europarat im April 2015 eine Resolution verabschiedet, in der er seine Mitglieder aufruft, Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität zu verbieten und formelle Änderungen des Geschlechts auf Dokumenten wie Personalausweis, Reisepass und Geburtsurkunde „schnell, transparent und leicht zugänglich“ zu ermöglichen. Auch die Bundesregierung stimmte der Resolution zu und setzte sich damit selbst unter Zugzwang. Denn die Regelungen in Deutschland sind bisher alles andere als das.

Schwierige Therapeutensuche
Das 1981 in Kraft getretene „Transsexuellengesetz“ (TSG) regelt die Rechte transidenter Menschen und liest sich, als wenn es aus einer längst vergessenen Zeit stammen würde: „Die antragstellende Person“ müsse „sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig“ empfinden und „mindestens drei Jahren unter dem Zwang“ stehen, „ihren Vorstellungen entsprechend zu leben“. „Mit hoher Wahrscheinlichkeit“ soll darüber hinaus anzunehmen sein, „dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird“. Nur dann hat diese Person ein Recht, ihren Vornamen und Personenstand zu ändern. Überprüft werden sollen diese drei Punkte durch „Gutachten von zwei Sachverständigen“.

Im ursprünglichen Gesetz war vorgesehen, dass für die Änderung des Personenstands auch eine geschlechtsumwandelnde Operation erfolgen muss, damit die Person „dauernd fortpflanzungsunfähig“ ist. 2011 kippte das Bundesverfassungsgericht diese „große Lösung“; sie sei unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Seither sind in wechselnder Lautstärke immer wieder Forderungen von Parteien und Lobbygruppen nach einer Reform oder gar Abschaffung des TSG aufgekommen.

Lea Becker beantragte im November 2014 ihre Vornamens- und Personenstandsänderung. Bis sie dahin gelangte, hatte sie bereits viele ihrer „kleinen Schritte“ absolviert. „Ich war niemand, der das überstürzt macht.“ So ging sie zunächst zu verschiedenen Trans-Gruppen, kleidete sich erstmals als Frau, meldete sich in Internetforen an und begab sich auf die Suche nach einem geeigneten Arzt.

„Am Schlimmsten war es, einen geeigneten Therapeuten zu finden.“ So gelangte Becker anfangs an eine Psychologin, die ihr ein Dreivierteljahr den „Teufelskreis“ aufzeigte und ihr empfahl, das alles „sein zulassen“. Erst bei ihrem zweiten Therapeuten fühlte sie sich ernstgenommen. In Deutschland gibt es noch immer nur wenige Psychotherapeuten, die mit der Materie vertraut sind; dafür musste Lea Becker für jede Sitzung eine vierstündige Zugfahrt auf sich nehmen.

Alltagstest in Frauenkleidern
In einem „schleichenden Prozess“ ging es für sie weiter: Anfang 2012 erzählte sie ihren beiden Töchtern davon, ließ ihre Haare wachsen, unterzog sich zweieinhalb Jahre einer Laserbehandlung, um die Barthaare zu entfernen; ab August 2014 erfolgte eine Hormontherapie. Bereits im Februar 2014 begann sie mit dem Alltagstest, in dessen Verlauf sie ein Jahr lang unter psychotherapeutischer Beobachtung als Frau auftreten musste. Ihre Ehefrau unterstützte sie bei alledem, und so führen beide heute das, was es in Deutschland eigentlich gar nicht geben dürfte - eine gleichgeschlechtliche Ehe.

Nachdem sie ihren Antrag zur rechtlichen Änderung ihres Geschlechts eingereicht hatte, bekam sie von ihrem zuständigen Amtsgericht zwei Gutachter zugewiesen und musste bei diesen insgesamt sechs Stunden vorstellig werden. Ein weiteres Mal galt es, ihre gesamte Lebensgeschichte auszubreiten, jedes noch so intime Versteck preiszugeben oder ganz einfach, wie Becker es sagt, „die Hosen runterzulassen“.

Begutachtung als Tortur empfunden
Bernd Meyenburg ist seit mehr als zwei Jahrzehnten für die Begutachtung transidenter Menschen zuständig. Er leitete Jahrzehnte die psychiatrische Spezialambulanz für Kinder und Jugendliche mit Identitätsstörungen an der Uniklinik Frankfurt. Heute befindet sich Meyenburg im Ruhestand, verfasst dennoch regelmäßig Gutachten. Zu Beginn seiner Zeit als Sachverständiger wurde „Transsexualität“ noch als „psychiatrische Störung“ angesehen und dementsprechend behandelt.

Komme eine transidente Person zu ihm, arbeitet er die drei im TSG aufgeführten Punkte ab: „Fühlt sich die Person dem anderen Geschlecht zugehörig? Besteht dieses Zugehörigkeitsempfinden seit drei Jahren? Wird sich dieses Empfinden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern?“ Für viele, so seine Erfahrung, sei die Begutachtung eine „Tortur“, schon allein, weil sie jedes Mal weite Wege zu ihren Sachverständigen aufnehmen müssten, wo sie erneut ihren ganzen Werdegang auszubreiten hätten.

Hinzu kommen die Verfahrenskosten, die sich je nach Amtsgericht auf bis zu 2000 Euro belaufen können. Das fertige Gutachten schickt Meyenburg an das Gericht. Nach einem kurzen, formalen Gespräch, in dem dieser sich von der Richtigkeit überzeugen muss, entscheidet der Richter, ob er dem Antrag stattgibt.

Geschlechtsempfinden statt Gutachterentscheidung
Zusammen mit seinen Hamburger Kollegen Karin Renter-Schmidt und Gunter Schmidt hat Meyenburg 670 Gutachten nach dem TSG-Verfahren aus den letzten zehn Jahre ausgewertet. In ihrer 2015 in der „Zeitschrift für Sexualforschung“ veröffentlichten Studie kommen sie zu folgenden Ergebnissen: Zum einen hat der Anteil Jugendlicher und junger Erwachsener im Vergleich zu früheren Studien „deutlich zugenommen“; zum anderen haben die Gutachter in nur einem Prozent der Fälle dem Gericht die Ablehnung des Antrages empfohlen. Eine Nachfrage bei Amtsgerichten in Niedersachsen ergab, dass in allen Verfahren das Gericht den Empfehlungen der Gutachter entsprach. Wie viele andere Psychologen und Psychotherapeuten auch plädiert Meyenburg aus diesem Grund für eine Abschaffung des Transsexuellengesetzes in seiner jetzigen Form: „Es kommt letztlich auf das subjektive Geschlechtsempfinden der antragsstellenden Person an und nicht auf die Entscheidung des Gutachters. Warum müssen wir das Leid der Personen dann noch vergrößern?“, fragt er. Ein einfaches ärztliches Attest solle als Nachweis ausreichen.

Auch Lea Becker sieht es so: „Wie kann das ein Mensch entscheiden, der mich nur für ein paar Stunden sieht? Warum kann das nicht mein Therapeut machen, der mich viel besser kennt?“ Um Bedenken zu zerstreuen, dass dadurch ein mehrfacher Wechsel der Vornamen und der Geschlechtszugehörigkeit möglich ist und somit ein erheblicher Verwaltungsaufwand entsteht, empfiehlt Meyenburg zudem die Einführung einer „Karenzregelung“. Diese mache es notwendig, „dass ein Antrag nach einer Frist von sechs Monaten noch einmal bestätigt werden muss, bevor ihm entsprochen wird“.

Streit über Gesetzesreform
Über eine Reform des TSG wird in Deutschland schon lange gestritten. Zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung verweigerte sich noch Innenminister Otto Schily einer Novellierung, in den letzten Jahren scheiterte eine Reform am Widerstand der Unionsfraktion. Doch dieser scheint langsam zu bröckeln. Bereits in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hatte man eine „Reform des Transsexuellenrechts“ aufgenommen; das momentane Gesetz entspreche „nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen“. Es gelte, den Betroffenen „ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“. Getan hat sich bislang allerdings wenig. Immerhin gibt es seit September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (Imag) unter Federführung des Bundesfamilienministeriums, in der an einer „Verbesserung für Inter- und Transsexuelle“ gearbeitet wird, wie es aus dem Ministerium heißt.

Auch der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Marcus Weinberg, ist der Meinung, dass das TSG „grundsätzlich“ überprüft werden müsse: „Es gibt mittlerweile eine andere Wahrnehmung der Personen, die unter ihrem falschen Körper leiden, als noch Anfang der achtziger Jahre.“ Er finde die Mehrfachbegutachtung ebenfalls „problematisch“; dennoch seien „gewisse Vorgaben“ unerlässlich. Seine Fraktion stehe der Diskussion aber „sehr offen“ gegenüber. Zunächst will Weinberg aber die Vorschläge der Imag abwarten.

Bis es zu diesen kommt, wird noch Zeit verstreichen. Das Familienministerium erwartet, dass diese frühestens im Spätherbst 2016 vorliegen und als „Grundlage für die Diskussion“ dienen werden.

Ämter kennen nur zwei Geschlechter
Dabei ist die behördliche Änderung des Geschlechts für transidente Menschen nur eine von vielen Hürden: Standesamt, Führerscheinstelle, Bürgeramt, Rentenversicherung, Finanzamt, Bank. „Es ist eine Schlacht“, klagt Lea Becker. Oftmals wissen viele Behörden gar nicht, wie sie mit transidenten Menschen umgehen sollen, dann entstehe „Unfreundlichkeit infolge von Unwissen“.

Die hartnäckigsten Auseinandersetzungen hat sie bislang mit ihrer Krankenkasse geführt. Schon in den siebziger Jahren hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass die Kassen die geschlechtsangleichenden Maßnahmen von transidenten Personen bezahlen müssen. Im Gegenzug können die Kassen jedoch einen Nachweis für den „Leidensdruck“ der Antragssteller verlangen. Die Folge ist eine unglückliche Verschränkung der rechtlichen mit der medizinischen Ebene, die bis heute anhält.

Kampf um Kostenübernahme
So fordern die Krankenkassen für die Übernahme der geschlechtsangleichenden Operationen die beiden Gutachten der Sachverständigen und lassen diese durch ihre Medizinischen Dienste (MDK) prüfen.

Becker erreichte vor knapp einem Monat ein Schreiben des für sie zuständigen MDK, ihr Antrag auf Kostenübernahme ihrer geschlechtsangleichenden Operationen müsse abgelehnt werden. Grund: Im Zuge ihrer psychotherapeutischen Behandlung war 2011 eine Depression diagnostiziert worden. Die Krankenkasse griff diese Diagnose heraus und verweigerte Becker die Kostenübernahme. Sie bringt das Dilemma der Verzahnung auf den Punkt: „Anfangs müssen Sie genug leiden, damit der Weg stattfindet, dann anschließend aber wieder nicht, sonst wird die OP nicht gezahlt.“

Becker legte Widerspruch bei der Krankenkasse ein. Einige Zeit nach unserem Gespräch akzeptierte der MDK diesen, um im gleichen Schreiben aber vermeintlich fehlende Dokumente einzufordern. Der MDK Rheinland-Pfalz, der für Lea Beckers Fall zuständig ist, wollte sich gegenüber dieser Zeitung nicht äußern. „Der Kampf geht weiter, aber langsam setzt er mir zu und geht an die Substanz“, sagt Becker.

Krankenkassen fürchten teure Operationen
In seiner Resolution vom April fordert der Europarat auch die gesetzlichen Krankenversicherungen explizit auf, die Verfahren für eine Geschlechtsangleichung von transidenten Menschen zu erstatten. Dass die deutschen Krankenkassen der Aufforderung folgen, ist eher unwahrscheinlich. Geschlechtsangleichende Operationen sind teuer und werden bei den steigenden Zahlen der Antragsteller Personen die Kassen noch stärker belasten.

Wurden 1995 noch 400 solcher Operationen nach dem Verfahren des TSG durchgeführt, waren es 2013 bereits 1417. Auch aus diesem Grund verbleiben die Krankenkassen bei ihrer Ansicht, was die Einstufung von Transidentität als Krankheitsbild angeht: „Erst durch den klinisch relevanten Leidensdruck wird Transsexualität im Einzelfall zu einer krankheitswertigen Störung beziehungsweise zu einer behandlungswürdigen Erkrankung im Sinne des Krankenversicherungsrechtes“, lässt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen wissen. Sollte zudem die Begutachtung durch Sachverständige im Zuge einer Reform des TSG wegfallen, dürften die Kosten für die Krankenkassen noch weiter steigen. „Dann werden eben die Krankenkassen von den Therapeuten die Gutachten direkt einfordern“, vermutet Meyenburg.

Europäische Nachbarn machen es besser
Schnell dürfte sich an der rechtlichen Situation transidenter Menschen in Deutschland also nichts ändern. Andere Länder in Europa sind der Bundesrepublik dagegen mehrere Schritte voraus: Schweden schaffte 2012 den Gutachterzwang ab, Dänemark folgte zwei Jahre später mit einer noch weiter gehenden Regelung, indem es die rechtliche Anerkennung allein an die Selbsteinschätzung der antragstellenden Person knüpfte. Im Mai 2015 ging Malta, bis dahin bekannt für äußerst diskriminierende Verhältnisse, sogar so weit und verankerte den Schutz der persönlichen Geschlechtsidentität in seiner Verfassung. In vielen anderen europäischen Ländern laufen momentan Gesetzesverfahren, die ähnliche Regelungen vorsehen.

Bis es in Deutschland allerdings so weit sein wird, hat Lea Becker wohl schon ihre geschlechtsangleichenden Operationen hinter sich. Die wird sie machen lassen, zur Not auch ohne Unterstützung der Krankenkasse. „Für mich ist die kleine Lösung keine Lösung.“ Ihr Termin für die OP ist auf Ende 2017 festgelegt - erst dann kann sie ganz aus ihrem Versteck herauskommen.


Montag, 11. Juli 2016

For many years I am dealing with the minority of transgender, not only in Germany but all over the world. /// Zeit vielen Jahren beschäftige ich mich mit der Minderheit von Transgendern, nicht nur in Deutschland sondern der ganzen Welt.

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Zeit vielen Jahren beschäftige ich mich mit der Minderheit von Transgendern, nicht nur in Deutschland sondern der ganzen Welt.


Es ist ein sehr Spannendesfeld, Die Zeit beschreibt die Abfolge von Ereignissen, hat also im Gegensatz zu anderen physikalischen Größen eine eindeutige, unumkehrbare Richtung.

Mit Hilfe der physikalischen Prinzipien der Thermodynamik kann diese Richtung als Zunahme der Entropie, d. h. der Unordnung in einem abgeschlossenen System bestimmt werden.

Aus einer philosophischen Perspektive beschreibt die Zeit das Fortschreiten der Gegenwart von der Vergangenheit kommend zur Zukunft hinführend.
Nach der Relativitätstheorie bildet die Zeit mit dem Raum eine vierdimensionale Raum Zeit, in der die Zeit die Rolle einer Dimension einnimmt.

Dabei ist der Begriff der Gegenwart nur in einem einzigen Punkt definierbar, während andere Punkte der Raum Zeit, die weder in der Vergangenheit noch der Zukunft dieses Punkts liegen, als „raumartig getrennt“ von diesem Punkt bezeichnet werden.

Aber auch wenn man viel Zeit investiert in einem Projekt wie diesem von http://trans-weib.blogspot.de/ kommt allzu oft Frust und das Suchen nach Erklärungen warum es über Haupt solche Diskrepanzen gibt was Minderheiten betrifft!

Vergangenheit und Zukunft mehr noch die Gegenwart spielen bei meinen Überlegungen eine sehr große Rolle.

Was ich am meisten Hasse ist diese ständige Oberflächlichkeit was ja nichts anderes ist als nicht gründlich; flüchtig oder ohne geistig-seelische Tiefe. Dazu kann man auch gehaltlos, geistlos, inhaltsleer, inhaltslos, nichtssagend, sagen oder?

Wenn dann dazu die Respektlosigkeit kommt, na ja dann ist alles Scheiße!

Respektlosigkeit: Was versteht man unter Respektlosigkeit? Woher kommt das Wort? Wozu ist Respektlosigkeit eine gute Bezeichnung? Was sind Synonyme und Antonyme von Respektlosigkeit?
Respektlosigkeit ist eine Einstellung oder ein Verhalten, das von einem Mangel an Respekt vor einem Menschen, einer Institution oder einem Brauch geprägt ist. Respektlosigkeit kann als positiv erlebt werden, wenn man dadurch frischen Wind in eine Institution bringt bzw. etwas zum Ausdruck bringt, was andere meinen aber sich nicht trauen zu sagen.

Respektlosigkeit kann zum Überwinden von Vorurteilen führen und Kreativität beflügeln.
Respektlosigkeit kann aber auch die Gefühle von Menschen verletzen und unnötig Konflikte erzeugen.
Es gibt auch Menschen die eine gewisse Respektlosigkeit als Persönlichkeitsmerkmal besitzen, d.h. die gegenüber Autoritäten und allem überkommenen keine Scheu haben.

Respekt und Respektlosigkeit haben beide ihren Wert.

 Im Yoga wird geraten, innerlich einen tiefen Respekt vor der ganzen Schöpfung als Ausdruck des Göttlichen zu haben, einen Respekt vor dem Wert jedes Menschen zu haben - dabei aber Autoritäten und überkommene Glaubensüberzeugungen auch immer wieder in Frage zu stellen.

 Oft gilt es aber auch, die Gefühle und Überzeugungen eines anderen zu respektieren, auch wenn man diese selbst nicht teilt.

Und da erscheint dann das Problem, warum fühlen sich Transgender in erster Linie nicht Verstanden nein mehr vor und ins besondere Diskriminiert verfolgt von Homophobie und Unverständnis?

Die Frage zu beantworten erscheint Unmengen von Erklärungen zu erfordern, jedoch ist der Grund nur einer, die „Evolution“!

In der Biologie wird unter Evolution heute ganz allgemein die Fähigkeit der Lebewesen verstanden, ihr äußeres Erscheinungsbild oder andere Merkmale im Laufe vieler Generationen zu verändern. 

Diese Veränderungen haben genetische (erbliche) Grundlagen. Es handelt sich um eine Veränderung des Genpools.
Die Fähigkeit der Wandelbarkeit der Lebewesen wird im Rahmen der Evolutionslehre auf große Zeiträume ausgedehnt und auf eine allgemeine Abstammung aller Arten von andersartigen Vorfahren geschlossen.
Die Gesamtevolution des Lebens soll durch einen Abwandlungs- und Verzweigungsprozess erfolgt sein, der zu einem Stammbaum des Lebens geführt haben soll.

Dieser Prozess soll in einem ersten oder in wenigen einzelligen Urlebewesen begonnen haben.
Die ersten Lebewesen sind nach dieser Anschauung im Rahmen einer sog. „chemischen Evolution“ aus toten Stoffen in sog. „Ursuppen“ entstanden.

Diskutiert wird auch eine Infektion mit Lebewesen oder ihren Vorstufen aus dem Weltraum.

Evolution erfolgt ungesteuert und verfolgt kein Ziel.

Das wird damit zum einen begründet, dass Mutationen als Quelle von Veränderungen ohne erkennbaren Zusammenhang mit den Bedürfnissen der Lebewesen auftreten siehe Mutation. Zum anderen ist ein grundlegender Evolutionsfaktor die Natürliche Selektion, also die natürliche Auslese.

Sie beruht auf einer Überproduktion von Nachkommen, von denen die Bestangepassten tendenziell die meisten Nachkommen haben (und somit ausgelesen werden).

Die Selektionsbedingungen können sich ändern, wenn sich die Umweltbedingungen ändern; die Richtungen der Umweltänderungen ändern sich ebenfalls nicht zielorientiert.

Ich weiß so einige werden sich darüber nie Gedanken gemacht haben, warum auch, aber die Wissenschaft so auch die Medizin und Forschung nehmen diese Begründung als Basis jeglicher Theorien!
Wir von http://trans-weib.blogspot.de/ beschäftigen uns nun Zeit 4 Jahren mit all diesem, was die meisten von euch kaum kennen, wir nehmen Berichte studieren diese pflücken Sie praktisch auseinander und Bewerten das was viele andere über die Thematik „Transgender“ veröffentlichen!

Evolution erfolgt ungesteuert und verfolgt kein Ziel, das ist der Grundsatz was auch auf die Menschen zutrifft, die Menschliche-Evolution ist nicht nur daran zu erkennen das wir heute 7 Milliarden Menschen Welt weit sind, sondern auch durch das was wir von Anbeginn der Menschen durch lebt haben!

Erfahren haben gelernt haben, mehr noch durch gesetzt haben und tag täglich erreichen wollen, auch das Basiert, als allgemeines Abwägungsprinzip besagt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: „Kollidierende Interessen, Freiheiten oder Rechtsprinzipien werden nur dann in ein angemessenes Verhältnis zueinander gesetzt, wenn und soweit das zu wahrende Interesse, Freiheitsrecht oder Rechtsprinzip schwerer wiegt als das ihm aufgeopferte.“  Als rechtsstaatliches Prinzip ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für jede hoheitliche Gewalt verbindlich. Es steht in enger Beziehung zum Übermaßverbot und soll, wie dieses, Konflikte von Interessen und Freiheiten zu einem schonenden Ausgleich bringen und gewährleisten, dass diese nicht mehr als nötig geschmälert werden.

Das sind die Rechte auf welche sich die Minderheit der Transgender beruft!

Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer

It Nobody wants to know, afraid of truth the principle of democracy, which I do not know, will not hurt me! //// Es will doch keiner Wissen, Angst vor Wahrheiten das Prinzip dieser Demokratie, was ich nicht weis, macht mich nicht heiß!


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016

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Es will doch keiner Wissen, Angst vor Wahrheiten das Prinzip dieser Gesellschaft!

In Deutschland leben mindestens – wage geschätzt – 24000 weißhäutige Menschen ohne bzw. mit verstümmeltem Lustorgan (Klitoris / Penis), an welchen i.d.R. im Alter von 1-2 Jahren durch Kindergynäkologen Operationen vorgenommen wurden.

Die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher, da o.g. Zahl lediglich als intersexuell Eingestufte betreffen, hinzu kommen genitale Eingriffe bei etwa 5% (Pelzer/Distler 1994) der weiblichen Bevölkerung mit der Diagnose genitale Fehl- und Missbildung. Von weiteren Praktiken, wie auch von dieser, existieren zumeist weder in der Öffentlichkeit noch in der ÄrztInnenschaft Kenntnisse.

Geschichte der Genitalverstümmelung


Genitalverstümmelungen in westlichen Ländern durch Chirurgen haben Tradition. So entfernte im 17. Jahrhundert der Chirurg Dionis auf Veranlassung der Ehemänner Frauen die Klitoris, um „pflichtbewusste“ Frauen aus ihnen zu machen, 1864 empfahl ein berühmter Chirurg, die Klitoris zu schützen und zu diesem Zweck die Schamlippen zusammenzunähen, 1900 empfahl D. Pouillet, die empfindlichen Teile mit Silbernitrat zu verätzen, damit sie nicht weiter „Hand an sich legten“, des weiteren wurden Frauen durch Amputation oder Ausbrennen der Klitoris von der Masturbation „geheilt“(geschichtlicher Hintergrund aus Schüler / Bode, 1992 und Walker, 1993).

Bereits 1937 wird in diesem Zusammenhang von der Behandlung „genitaler Abnormalitäten“ (Young, 1937) geschrieben.


Kindergynäkologie


Als Begründer der Kindergynäkologie gelten der ungarische Kinderarzt Dobszay und der Frauenarzt Schauffler 1939. Der erste Praktiker auf diesem Gebiet war der tschechische Gynäkologe Peter, in Prag entstand in den vierziger Jahren die erste gynäkologische Abteilung, 1953 wurde der weltweit erste Lehrstuhl für Kindergynäkologie eingerichtet. 1963 legte Dewhurst im Buch „Gynecological Disorders of Infants and Children“ seine Erfahrung mit „Mißbildungsbehandlungen“ bei Mädchen dar, 1967 begann Alfons Huber in Österreich kindergynäkolgische Sprechstunden abzuhalten, Deutschland zog 1970 mit einer kindergynäkologischen Ambulanz in Mainz nach.

Es kann angenommen werden, dass seit der Eroberung des Frauenkörpers durch die Medizin Genitalverstümmelungen mit wechselnden Argumenten durchgeführt werden.

Medizinische Betrachtung


Heute greifen Kinder- und Jugendgynäkologen auf Morphologien zurück, für die sie freilich selbst die Normen setzen. Hiernach darf zum Beispiel eine Klitoris in keinem jugend- und kindergynäkologischen Alter größer als 1 cm sein. Neben einer vergrößerten Klitoris können auch Vagina bzw. Gonaden (Eierstöcke, Hoden) nur „unzureichend“ ausgebildet sein oder es werden sonstige Normabweichungen vorgefunden.
Eine intersexuelle Genitalentwicklung – d.h. einem Auftreten entweder von physischen Charakteristiken beider offiziell anerkannter Geschlechtsmerkmale in einem Menschen oder ein Vorkommen uneindeutiger bzw. dem „offiziellen“ Geschlecht entgegengesetzter Chromosomenvariationen – existiert bei etwa 4% (Fausto-Sterling 1993) der Gesamtbevölkerung.

Das „Krankheitsbild“ AdrenoGenitalesSyndrom

Wir wollen stellvertretend das „Krankheitsbild“ AGS herausgreifen:

Es werden während der Schwangerschaft nach Bildung der inneren Geschlechtsorgane statt des normalerweise von den Nebennierenrinden produzierten Cortisol nur Androgene gebildet, weil ein bestimmtes Enzym fehlt.

Dies hat in der Folge ab dem 4./5. Schwangerschaftsmonat Auswirkungen auf die Entwicklung der äußeren Geschlechtsorgane, welches für Karyotyp 46,XX eine Virilisierung impliziert, welche ggf. operativ behoben wird. Das äußere Erscheinungsbild kann für ungeübte Augen dem eines Knaben mehr oder weniger entfernt ähneln.

Bei AGS gibt es zwei unterschiedliche Enzymdefekte mit den folgenden Auswirkungen:
1. AGS mit Salzverlust: Sowohl Glucorticoide, als auch Mineralcorticoide werden nicht gebildet. Es ist dabei zuviel Kalium und zu wenig Natrium im Blut und es kommt oft zu lebensgefährlichen Stoffwechselkrisen, wenn die Cortisonsubstitution ausbleibt. Alle Mädchen haben bereits bei der Geburt eine vergrößerte Klitoris und zusammengewachsene Venuslippen (Prader 4 und 5).

2. Unkompliziertes AGS (ohne Salzverlust): Leichtere Form mit weniger sog. „Virilisierung“. Nur das Glucorticoid wird nicht gebildet und muß substituiert werden.

Genetisch männliche AGS-Geborene mit ebenfalls erhöhter Androgenwirkungen gelten als gut entwickelt und nicht operationsbedürftig. Es werden Cortison und bei Salzverlust Mineralkortikoide substituiert, und sie tragen ein erhöhtes Risiko, an Hodenkrebs zu erkranken.

Die Geschlechtszugehörigkeit steht medizinisch zu keinem Zeitpunkt in Frage, da man sich nur an der chromosomalen Struktur orientiert.

Die „Behandlung“ von AGS bei dem weiblichen Geschlecht Zugewiesenen:
Die Diagnose erfolgt in der Regel gleich nach der Geburt,

da ein intersexuelles Genital ausgebildet ist, das Kind also optisch nicht sofort von einem Jungen zu unterscheiden ist, der Mutter aber aufgrund von einer Fruchtwasseruntersuchung mitgeteilt wurde, daß das Baby weiblichen Geschlechts sei,
oder

das Neugeborene erbricht ständig, so daß AGS mit Salzverlust vorliegen könnte
In diesen Fällen wird eine Röntgenuntersuchung zur Feststellung der inneren Genitalorgane vorgenommen.
Nach Diagnosestellung wird (lebenslang) mit Cortison behandelt, um die Androgenwirkung herabzusetzen, Minderwuchs zu verhindern oder den manchmal in diesem Zusammenhang auftretenden Salzverlust auszugleichen. Obwohl eine Cortisonsubstitution keine Nebenwirkungen haben sollte, ist die Einstellung oft nicht optimal, und es muß mit den bekannten Nebenwirkungen (Cushing-Syndrom, Depressionen, Osteosporose) gerechnet werden.

Ab einer Virilisierung nach ‚Prader 2′ wird die Klitoris reduziert, je nach Ausprägung auch die Harnröhre verlegt sowie eine Neovagina konstruiert (meist aus Darmgewebe).
Das Setzen einer Neovagina wird meist damit begründet, daß ein Abfluß für Menstruationsblut geschaffen werden muß, da durch die Cortisongaben die Östrogensynthese nicht mehr gedrosselt ist.
Ärztliche Versicherungen an Eltern, das Kind werde sich zu einem ‚normalen‘ Mädchen entwickeln, basieren eher auf heterosexistischem Wunschdenken als auf empirischen Belegen, denn mindestens 60% aller AGS-Frauen sind lesbisch, weitere 20% bisexuell. Schwangerschaften sind äußerst problematisch. Bei Salzverlust wird frau schwer schwanger, kann die Schwangerschaft dann aber – vermutlich wegen der peniblen Medikamentierung – besser halten.


Operationen

Es erfolgen häufig mindestens zwei Operationen unter Vollnarkose.
Die erste dient einer Aufhebung der diagnostizierten Intersexualität. Dabei wird der nach außen hin sichtbare Bereich der Klitoris reduziert, bis 1982 bedeutete dies die Amputation derselben. Obwohl von einer Klitorisschaftresektion bei gleichzeitigem Erhalt der Glans und dem dazugehörigen Nervenbündel erstmals 1961 berichtet wurde (Altwein, 1989), wurden noch 20 Jahre später Amputationen vorgenommen.
Seit etwa 1980 werden diverse andere Operationstechniken angewandt: So wird die Klitoris z.B. mit der sog. „Zieharmonikatechnik“ „verkürzt“. Dies bedeutet die Entfernung der Schwellkörper und Falten der übrigen Haut, so daß der optische Eindruck entsteht, eine Klitoris sei noch vorhanden. Oder die Klitoris wird „gerafft“ und nach innen, das heißt unter die Venuslippen verlegt. Oder es wird versucht, die Glans zu erhalten, oder „nur“ die Klitorisvorhaut entfernt oder oder…

Diese Operation wird im Alter zwischen 6 und 36 Monaten durchgeführt, also so früh wie möglich, da die Ärzte der Meinung sind, daß das Mädchen dann nichts davon mitbekommt. Als Grund für die Klitoris‘reduktion‘ wird deren Größe angegeben; deren ‚penisähnliche Erscheinung‘, für die ’sich das Mädchen später schämen werde.‘

Unter männlichen Kollegen ist unumstritten, daß eine störungsfreie geschlechtsspezifische Erziehung nur möglich ist, wenn eine eindeutige Geschlechtsidentifikation frühestmöglich gegeben ist (nach Hecker, 1982). Mag man als Kritikerin dieses Argument akzeptieren oder nicht, so steht doch fest, daß Klitorisreduktionen allein kosmetische Bedürfnisse befriedigen sollen, ansonsten jedoch eher dysfunktional sind, da die Empfindungsfähigkeit drastisch reduziert wird.

Wesentliche Anforderungen an ein „gutes kosmetisches Ergebnis“ ist, daß die Klitoris klein ist und normgerechte Proportionen des Harnleiter- und Vaginalausganges gewährleistet sind.

In der zweiten Operation wird die Kohabitationsunfähigkeit aufgehoben und eine „Neovagina“ gesetzt, indem der durch Venuslippen verdeckte Vaginaleingang offengelegt und mit einer Vaginaleingangs“plastik“ „verstärkt“ wird. Die Venuslippen werden hierfür zuvor durchtrennt. Das verwendete Material bei dieser „Plastik“ ist häufig ein Stück Haut aus dem Darmgewebe. Diese Operation erfolgt z.T. auch heute noch im Alter zwischen 2 – 5 Jahren. Mittlerweile favourisieren Chrirgen zunehmend das ‚Setzen‘ einer sogenannten Neovagina zum Zeitpunkt des erwarteten Wunsches nach Geschlechtsverkehr ab etwa 11 (!) Jahren. Bei einer Vaginalopertion in der Pubertät wird entweder nach Abheilung sofort zum Geschlechtsverkehr geraten oder ein Penisersatz (Scheidenprothese) verschrieben, der über Nacht zu tragen ist.

Bougierungen


Unter „bougieren“ wird die künstliche Erweiterung einer Körperöffnung, oftmals um das Verschließen einer Öffnung z.B. durch Narben zu verhindern.
Sofern eine Vaginalöffnung in Kindesalter erstellt wurde, folgen jahrelange sogenannte Bougierungen, d.h. Dehnung der Vagina, etwa alle 3-12 Monate in ambulanter Behandlung bis etwa zum 15. Lebensjahr, meist unter örtlicher Betäubung, manchmal angeblich auch ohne. Bougiert wird mit ‚Hegarstiften‘, d.h. mit Metallstäben (benannt nach dessen Erfinder) und einem vorgegebenen Durchmesser in mm bis etwa ‚Hegar 24′.

Bei den Vaginalbougierungen, die eine der AutorInnen erlebte, begann mann im Alter von ca. 4 Jahren mit „Hegar 10“ und beendete diese im Alter von ca. 14 Jahren mit „Hegar 24“, da zu diesem Zeitpunkt den Ärzten die Vaginalöffnung groß genug erschien, so daß kein weiteres Kohabitionshindernis bestehe. Eine Nachoperation erfolgte jedoch im Alter von 16 Jahren. Die Bougierungen wurden in 1/2 bis 1-jährigen Abständen unter Vollnakose durchgeführt. Es wird berichtet, daß Ärzte die Mütter dazu anhalten, zu Hause ihre Kinder selbst zu bougieren.

Weitere Behandlung


Es finden zahlreiche gynäkologische Untersuchungen zu diesem Feminisierungsprozeß statt, denn der Hormonhaushalt und das Körperlängenwachstum sollen kontrolliert werden, die Größe der Vagina wird durch Fingerpenetrationen kontrolliert. Unwahrscheinlich ist jedoch, daß diese in Abständen von einigen Wochen wächst.

Insgesamt finden bis zur Volljährigkeit oder dem Abbruch der Behandlung mit Eintritt der Pubertät, was häufiger vorkommt, oftmals etwa 500 gynäkologische und endokrinologische Untersuchungen statt.
Erstellung von Bildmaterial

Ferner wird Bildmaterial angefertigt: Nahaufnahmen der Genitalien gehören hier ebenso zum Standard wir Ganzkörperablichtungen. Aufnahmen werden ohne Genehmigung in medizinischer Fachliteratur wiedergegeben.

Neben Röntgenaufnahmen zur Größenfeststellung der Organe werden vor allem nach den Operationen Genitalnahaufnahmen zur optischen Dokumentation des Wachstums sowie zur bildlichen Dokumentation des Operationsverlaufes (genitale Optik vor und nach der Operation) angefertigt. Auch noch im pubertierenden Alter werden Ganzkörperaufnahmen, nackt, vor einer Rasterwand in Vorder- und Seitenprofil erstellt.
Da ebenso Zeichnungen der Aussagekraft genügen würden, stellt sich die Frage nach der Motivation, Bildmaterial anfertigen zu lassen. Es sind Bilder, die im nicht-klinischem Kontext von pornographischem Material nicht oder kaum zu unterscheiden sind.


Die Qualität der Operationen


Es wird behauptet, daß bei einer Reduktion die nervale und funktionale Integrität der Klitoris gewährleistet bleibt.
Dies ist zum einen technisch nicht machbar, denn bei der Schwellkörperentfernung, der Absenkung der Klitoris, dem Vernähen der inneren Schamlippen, sofern vorhanden, und gegebenenfalls Verlegung der Harnröhre, wenn diese sehr nahe an der Klitorisunterseite mündet, kommt es zu schwerwiegenden Nervenverletzungen. Über die verbliebenen Klitorisreste wird die Haut meist so eng gespannt, daß eine Erektion im Erwachsenenalter schmerzhaft ist. Zudem treten Schmerzen durch nicht-dehnbare Vernarbungen auf.

Zum anderen stellt sich die Frage, wie diese Integrität erfaßt werden soll. Man ist auf die Aussagen der Operierten angewiesen, und es ist schwierig, hierzu korrekte Angaben zu erhalten. Wenn keine oder nur eingeschränkte Empfindungen vorhanden sind, wird dies wohl kaum gegenüber derjenigen Person oder Institution angeführt werden, die eben diese Empfindungseinschränkung hervorgerufen hat.
Bleiben nur noch Spannungsmessungen an den Nerven mittels Stromimpulsen (beschrieben in Altwein, 1989) oder Masturbation am verstümmelten Organ durch den Arzt (nur vermutet, nicht dokumentiert).
Wir wissen, daß klitorale Operationen, gleich welcher Art, zu massiven Empfindungseinschränungen bis hin zur Empfindungsunfähigkeit führen.

Häufig finden vaginale Nachoperationen statt, da nach den Bougierungen unter Umständen nicht einmal ein Tampon eingeführt werden kann (nach Aussage einer Verstümmelten). Mit Ankündigungen wie „Hier werden so große Scheiden gebaut, so große gibt’s normalerweise gar nicht!“ oder „Wir machen Ihnen eine Scheide so groß Sie wollen!“ (O-Ton W. Ch. Hecker) wird geworben und gerne nachoperiert.
Notwendigkeit der Operationen

Dringend geboten sind ärztliche Interventionen ausschließlich bei akuter Lebensgefahr wie durch den Salzverlust bei manchen Formen von AGS oder durch gonadale Tumore bei manchen Formen von Gonadendysgenesie (Fehlen funktionstüchtiger Keimzellen). Die Mehrzahl der Eingriffe hat eher ‚kosmetischen‘ Charakter, um eine auffällige Morphologie unauffällig zu machen.

In solchen Fällen spricht man oft von intersexuellen Genitalien und legitimiert mit dieser pathologisierenden Kategorie chirurgische Eingriffe. Diese Begriffsprägung kritisieren wir jedoch, da auch Personen mit ‚echter Intersexualität‘, also Varianten der gonadalen Ausdifferenzierung, unauffällige äußere Aspekte haben können (Bei Turner und Noonan etwa eindeutig weiblich), während ‚Pseudo-Intersexen‘ oft äußerlich auffälliger sind (PAIS, manche AGS-Formen).

Die Behandlungen können ohne Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit durchgeführt werden, da die operativen Komponenten in Fachbüchern oft fehlen und die Operationen von leitenden Ärzten in klinischen Fachbereichen durchgeführt werden. Es fehlt an adäquater inhaltlicher Aufklärung der Betroffenen durch die Ärzte, die jeweilige ‚Störung‘ wird meist extrem pathologisiert. Auf Nachfragen reagiert die Ärzteschaft meist sehr abwehrend. Gleichzeitig fehlen Angebote zur psychologischen Unterstützung. Zudem existieren – bisher – kaum Kontakte zwischen erwachsenen Betroffenen, vermutlich weil aus Scham und Angst nicht über das Erlebte gesprochen wird.


„Intersexualität“: Norm und Variation


In der geltenden Gesellschaftsform ist das männliche Geschlecht die positiv definierte Kategorie, während das weibliche Geschlecht die per Ausschlußverfahren negativ definierte Restkategorie darstellt. Intersexualität hingegen stellt den „Kathastrophenfall“ dar. Sie ist eine weitere NEGATIVE, d.h. per Ausschlußverfahren definierte RESTKATEGORIE für alles, was außerhalb der Normsetzung in einer Ideologie der Zweigeschlechtlichkeit übrigbleibt. Da „Geschlecht“ ein soziales Konstrukt ist, ist auch die Einstufung ‚intersexuell‘ von sozialen Faktoren abhängig (stellvertretend Kessler/McKenna 1978). Die Pathologisierung von Varianten geschlechtlicher Ausdifferenzierung ist also keine „naturgesetzliche Notwendigkeit“, wenn dies auch viele Vertreter eines biologistischen Ansatzes anders sehen.

Dringend geboten sind ärztliche Interventionen ausschließlich bei akuter Lebensgefahr wie durch den Salzverlust bei manchen Formen von AGS oder durch gonadale Tumore bei manchen Formen von Gonadendysgenese . Die Mehrzahl der Eingriffe hat jedoch eher „kosmetischen“ Charakter, insofern eine auffällige Morphologie unauffällig gemacht werden soll. Früher ging man davon aus, daß ein 
zeugungsunfähiger Mann es im Leben immer noch leichter hat als eine gebärunfähige Frau. Infolgedessen wurden Vaginas zugenäht und zum Beispiel Menschen mit AGS als Männer definiert und behandelt. Heute hält man „Korrekturen“ in weibliche Richtungen generell für besser „gelungen“. Es wird davon ausgegangen wird, daß eine Frau mit reduzierter Genitalfunktion es im Leben leichter hat als ein Mann, der keinen „normalen“ Sex leben kann. Also werden 75-80% der Intersexuellen als Mädchen definiert. Bei dieser Betrachtungsweise gilt nur die Vagina als Pendant zum Penis, weil diese als ‚relevantes‘ Körperteil für heterosexuellen Penetrationssex angesehen wird. Dieses heterosexistische und patriarchale Analogiemodell hält sich mit Hartnäckigkeit unter genitalverstümmelnden Chirurgen. Das entwicklungsgeschlechtliche Pendant zum Penis ist jedoch die Klitoris, während beim Fötus das Müller’sche Gangsystem, aus dem sich die Vagina entwickelt, bei männlicher Ausdifferenzierung degeneriert, das heißt, Männer können kein Pendant zur Vagina haben.

Ärzte achten oft nur auf eine „kohabitationsfähige“ Vagina. Auf eine annähernd ästhetische Gestaltung der Vulva legen sie wenig Wert legen. Insgesamt gilt das dann als „guter Kompromiß“ – für sie. Ob das die Betroffenen auch so sehen, zumal diese nicht einmal an der „Kompromißfindung“ beteiligt wurden, interessiert offensichtlich nicht.

Um eine „Kompromißfindung“ geht es auch seltenst einmal bei einer ärztlichen „Aufklärung“ der Eltern, hier wird eher überredet. Meist geht es um „die Gesellschaft“ im Allgemeinen und im besonderen um die Unannehmlichkeiten, die den Eltern könnten, wenn beispielsweise andere beim Windelwechsel sehen könnten, „was für ein“ Kind sie haben… Es wird dann allen Ernstes empfohlen, daß nach einer Korrektur die Mutter ihre Freundinnen die Genitalien ihres Kindes sehen läßt, um Diskussionen ein für allemal zu beenden. Wir fragen uns, welche Mutter eines „normalen“ Kindes es nötig hat, auf solch drastische Weise die „Normalität“ ihres Mädchens unter Beweis zu stellen und sind der Ansicht, daß sie erst durch solch übertrieben-demonstratives Verhalten von den Eltern in ihrer sozialen Umgebung irreparabel diskreditiert wird.


Psychosexuelle Auswirkungen


Es ist schwer, die psychologischen Auswirkungen der Behandlung zu benennen, da dies maßgeblich davon abhängt, welche Bereiche die Betroffenen bereits selbst reflektieren konnten. Entsprechende Auswertungen von kritischen Fachfrauen fehlen.
Die psychischen Auswirkungen der Genitalverstümmelung können tief im Unterbewußtsein der Betroffenen verankert sein und verschiedene Verhaltens“störungen“ (wir nennen sie Antworten und Reaktionen) hervorrufen.

Die Betroffenen reagieren mit Gefühlen der Unvollständigkeit, Angst, chronischer Gereiztheit, sexuellem Desinteresse und Psychosen. Schwere Depressionen sind sehr häufig, die Selbstmordrate ist hoch. Der Vertrauensverlust gegenüber dem engsten Umfeld ist eine weitere Folge.
Nicht selten wird auch eine Revision der geschlechtlichen Zuweisungsentscheidung verlangt, wobei das medizinische Establishment gerne vorschnell die Betroffenen zu Transsexuellen erklärt, anstatt ihren Status als falsch behandelte Iintersexuelle anzuerkennen.

Als Ursache der Traumata sind in jedem Fall medizinische Eingriffe (OP’s, Bougierungen, sonstige Nachuntersuchungen) eindeutig auszumachen. Nicht zu unterschätzen ist vor allem die Rolle von „Nachversorgungen“, die die primäre traumatische Erfahrung verstärken. Alleine aus diesem Grund ist von OP’s in frühkindlichem Alter dringendst abzuraten, da sich Nachbehandlungen dann durch die gesamte Kindheit und das Jugendalter hindurchziehen.

Unmittelbare Auswirkungen auf Kinder werden meist ausgeblendet oder billigend als das „kleinere Übel“ in Kauf genommen und sind kaum dokumentiert. Wir wissen jedoch aus eigenen Recherchen, daß Reaktionen bis zum vorübergehendem totalen Sprachverlust und gravierenden Störungen der weiteren kognitiven Entwicklung gehen kann.

Daß sich die Betroffene bei den Untersuchungen schämt, ist selbstredend. Viel schlimmer ist jedoch, daß sie sich vor ihren eigenen Genitalien zu ekeln lernt und bei der permanenten Begutachtung von außen, beginnend bereits im Kleinstkindalter, nicht in der Lage ist, ein eigenes Ich, eine Ich-Identifikation aufzubauen und dahingehende Versuche ständig im Keim zerstört werden.

Doch selbst wenn dem Kind durch die Operation während der Kinder- und Jugendjahre die psychosoziale Belastung erspart bleiben würde, so sind die Operationen irreparabel.

Da nach herrschenden Maßstäben ein Kriterium für eine „gelungene“ Korrektur auch die heterosexuelle Orientierung „des Patienten“ ist, müßte alleine aus diesem Grunde in der Mehrzahl der Fälle „Scheitern“ konstatiert werden, denn eine deutliche Mehrheit von Intersex-Überlebenden ist lesbisch, bisexuell oder schwul.

Psychosoziale Probleme können niemals chirurgisch/endokrinologisch gelöst werden. Stattdessen muß eine fundierte psychologische Betreuung der ganzen Familie stattfinden. Nur so kann sichergestellt werden, daß sich ein Kind selbst für verschiedene Alternativen entscheiden kann. Bisher werden Kinder in sehr frühem Alter bei gleichzeitigem Verschweigen ihres ursprünglichen Geschlechtes korrigiert, um eine vorzeitige Bewußtwerdung als Intersexuelle zu verhindern. Doch dies ist insofern absurd, da das Kind durch eben diese medizinischen Mißhandlungen den Eindruck bekommt, es sei zwar ein Junge (oder Mädchen), aber als solches/r abnormal.

Wir gehen davon aus

daß alle Ereignisse aufgenommen werden, demnach auch die unter Narkose und im Kleistkindalter
daß die Operation bzw. Bougierung, in welchem Kontext auch immer, doch den ersten sexuellen Kontakt darstellt


Zusammenfassende Bewertung


Genitalverstümmelung an Menschen ist in jedem Kontext die physische Umsetzung des patriarchalen heterosexistischen Gedankengutes mit dem Ziel der psychischen Unterwerfung und Vernichtung.
Sie zeugt in den hier geschilderten Fällen von einer frauenverachtenden Einstellung und von ausgeprägtem Sadismus. Um die insgesamt ausgelebte Brutalität der beteiligten Ärzte an den betroffenen Kindern erklären zu können, kann ein pädophiles Anliegen vermutet werden.

Wie sonst ist es zu erklären, daß wider besseren Wissens einem Mädchen die Klitoris abgetrennt wird, sie auf Lebzeit verstümmelt wird, daß ein kleines Kind immer wieder und ohne neue Veranlassung mit Fingern penetriert wird, bis es blutet, daß ein Mädchen als Kind vergewaltigt wird, um dann mit 14 Jahren „gebrauchsfertig“ zu sein für künftige Penetrationen, daß pornographisches Bildmaterial anzufertigt wird und dann nach all dem Dankbarkeit erwartet wird für die „wichtige Lebensbegleitung zu einer erfüllten Geschlechtsidentität“?

Mit welcher Selbstverständlichkeit wird davon ausgegangen, daß eine heterosexuelle Lebensweise, ausgelebt durch die Penetration des Mannes, die einzig wünschenswerte sei!

Faschismus


„Der moderne Genozid verfolgt ein höheres Ziel. Die Beseitigung des Gegners ist ein Mittel zum Zweck, eine Notwendigkeit, die sich aus der übergeordneten Zielsetzung ergibt. Dieses Ziel ist die Vision einer besseren, von Grund auf gewandelten Gesellschaft. Der moderne Genozid ist ein Element des ‘Social Engeneering’, mit dem eine soziale Ordnung realisiert werden soll, die dem Entwurf einer perfekten Gesellschaft entspricht … Das ist die Vision des Gärtners, nun allerdings über die ganze Welt gehegt … Dieser Gärtner haßt das Unkraut, das Häßliche inmitten des Schönen, die Unordnung inmitten der Ordnung … Nicht als solches muß das Unkraut ausgerottet werden, sondern weil es die schöne Ordnung des Gartens verhindert […] Alle Vorstellungen von einer Gesellschaft als Garten definieren bestimmte soziale Gruppen als Unkraut: Unkraut muß ausgesondert, gebändigt, an der Ausbreitung gehindert werden, von der Gesellschaft ferngehalten und wenn all dies nichts nützt, vernichtet werden.“ (Baumann (1992): Dialektik der Ordnung. Die Moderne und der Holocaust, Hamburg)

Betroffene erleben Bougierungen und gynäkologische Untersuchungen als Vergewaltigungen, die Behandlungsverläufe insgesamt als Folter.

Der gesamte Behandlungsablauf stellt schwerste Köperverletzung sowie eine gravierende Verletzung von Frauen- und Menschenrechten dar.

Wer wir sind und was wir wollen

Wir stehen im Kontakt mit anderen Betroffenen sowie einer internationalen Vernetzung Intersexueller. Dennoch ist die Kontaktierung weiterer gynäkologisch Geschädigter ein sehr langwieriger Prozeß. Daher suchen wir primär weitere Betroffene zum Erfahrungsaustausch, aktuell jedoch auch InteressentInnen, die in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich diesen Themenkomplex weiter verfolgen wollen.
Wir wollen neben diesem Kontaktnetz mit Lobbyistinnen u.a.

Öffentlichkeitsarbeit durch Herausgabe von Broschüren und Vorträgen leisten, die eine öffentliche Diskussion um die Intersexualität und Genitalverstümmelung anregen sollen,
eine unabhängige Beratungsstelle gründen, um eine alternative, psychologische und gynäkologische Beratungsmöglichkeit für Eltern zu bieten, Genitalverstümmelungen mit den dazugehörigen gynäkologischen Untersuchungen Minderjähriger und Bougierungen durch Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Auflärung zu stoppen und Prozeßhilfen bei Schadensersatzforderungen für Betroffene bereitzustellen.

Freitag, 8. Juli 2016

What is gender identity? // Was ist Geschlechtsidentität?

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016

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    What is gender identity?  //  Was ist Geschlechtsidentität?

Ich darf gleich vorwegnehmen, dass Geschlechtsidentität ein äußerst dubioses und zugleich typisch menschliches Phänomen ist.

Tiere und Pflanzen kennen etwa keine Geschlechtsidentität, da dies einen reflektorischen Prozess voraussetzen würde. 

Semantisch erkennen wir Identitätsbildungen an der Aussage "Ich bin X", wobei "Ich" für meist nicht ausreichend spezifizierte Aspekte von Menschen steht. Von Geschlechtsidentität spricht man i.d.R dann, wenn dieses "Ich" auf ein Geschlecht reduziert wird, also etwa
"Ich bin X" | X {, }
Allerdings ist die Anzahl der Geschlechtsidentitäten nach wie vor unbekannt.

Ausgehend von einem biologischen Standpunkt gibt es zumindest mehr als zwei, da es mehr als zwei natürliche Geschlechter gibt.
Selbst wenn man fünf Geschlechter unterstellt, würde eines davon noch "alle anderen" umfassen müssen. 
Darüber hinaus gibt es noch die gottgegebenen Geschlechter: Die Habsburger, Karolinger, Wittelsbacher oder wie auch immer die Adelsgeschlechter heißen mögen. 

Soziologisch betrachtet kann die Anzahl der Geschlecht Identitäten nur mit n spezifiziert werden. Denn schließlich weicht das, was etwa für die Geschlechtsidentität von Frauen in Deutschland fundamental ist, signifikant von den Identitäten von Frauen in Anatolien oder China ab. Ja, allein ob vergleichbare Frauen eines Kulturkreises "eine" Geschlechtsidentität haben, erscheint fraglich. Ein korrektes Verständnis von Geschlechtsidentitäten muss daher auf der Zuweisung basieren, wobei Ω für eine nicht näher spezifizierte Menge von Geschlechtern steht, für die zunächst - ohne nähere Erläuterung und Beweis - lediglich Abzählbarkeit unterstellt werden soll. 

Bemerkenswert ist, dass selbst Menschen, die strikt nicht als Männer oder Frauen bezeichnet werden können, also Intersexuelle, meist eine starke Tendenz entwickeln, sich mit einem der beiden dominanten Geschlechter zu identifizieren und Abweichungen zu verleugnen. 

Dies resultiert einerseits daraus, dass Geschlechtskonformität einen Statuswert darstellt und Geschlechtsdefizite - also jede Abweichung vom Idealtypus - peinlich verschweigen werden. Andererseits können Individuen, die keinem der beiden dominanten Geschlechter entsprechen, sprachlich nicht adäquat erfasst werden womit sie immer auf ein "er" oder "sie" reduziert werden müssen. 

Eine elementare Erfahrung von Geschlechtswechslern ist, dass sie ihr Geschlecht nicht selbst ändern können, da es ihnen von der Gesellschaft zugewiesen wird: Niemand ‚hat' sein Geschlecht.

Geschlecht entsteht interaktiv durch kontinuierliches Verhalten. Und ebenso verändert und festigt sich die Geschlechtsidentität. 

Identitäten sind verletzlich!

Wer hat nicht schon einmal darunter gelitten als kein "richtiger Mann" bzw. keine "richtige Frau" bezeichnet worden zu sein? Besonders schmerzhaft ist es, wenn das eigene Geschlecht überhaupt nicht anerkannt wird, indem man etwa durch falsche Personalpronomen (er/sie) oder durch Vornamen des anderen Geschlechts adressiert wird.

Insofern stellt sich die Frage:

Ist die Geschlechtsidentität menschenrechtlich schützenswert?

Die Antwort ist ambivalent.

Einen Schutz gab es zunächst nur bei Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht. Die europäische Rechtskultur kennt allerdings nur zwei Geschlechter an womit per se - und auch durch die Antidiskriminierungsrichtlinie - Personen anderer Geschlechter diskriminiert werden. 

Der Schutz der Geschlechtsidentität wurde erstmals im Kontext der Transsexualität relevant.
Das Europäische Parlament verabschiedete schon 1989 eine Resolution zur Diskriminierung gegen Transsexuelle, der Europarat veröffentlichte im selben Jahr "Empfehlungen zur Lage von Transsexuellen". Relevanter ist die EU-Richtlinie zur "Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen" (2006), die - wie in der Präambel klar gestellt wird - auch uneingeschränkt vor Diskriminierung aufgrund einer "Geschlechtsumwandlung" schützt. 

Ein Diskriminierungsschutz für Transsexuelle ist mittlerweile in 13 EU-Staaten als Diskriminierung aufgrund von Geschlechtszugehörigkeit verankert.

In zwei Staaten wird das Thema als Form der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung behandelt. In 11 EU-Staaten gibt es keinen Diskriminierungsschutz für Transgender-Personen. 
Diese Gesetze beziehen sich aber nur auf eklatante Fälle der Diskriminierung, wie etwa Motivkündigungen im Zuge eines Geschlechtswechsels. Sie bieten an sich aber keinen Schutz der Identität. 

Zu dieser Frage hat die Europäische Kommission für Menschenrechte 1994 ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Im Fall Burghartz gegen die Schweiz, bei der es um die Änderung des Familiennamens eines verheirateten Mannes ging, resümierte sie:

... das Recht auf Schutz des Privatlebens, wie es in Art. 8 §1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist, sichert einen Raum, innerhalb dessen jeder der Entwicklung und Erfüllung seiner Persönlichkeit frei nachgehen kann. Das Recht zur Entwicklung seiner Persönlichkeit umfasst notwendigerweise das Recht auf Identität und folglich, auf Namen.

De facto gehört das Recht auf Identität und Namen heute aber noch ins Reich der Utopie.
So musste der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte noch 2002 von Großbritannien einmahnen, für Transsexuelle die Änderung des Geschlechtseintrags in Ausweisen zu ermöglichen. 
Eine offizielle Änderung des Vornamens in einen des anderen Geschlechts ist außerhalb des anglikanischen Rechtsraums fast überall untersagt. Wer dies möchte muss zuerst eine Änderung des staatlich verankerten Geschlechtseintrags vornehmen. Doch dies ist eine äußerst aufwendige Angelegenheit.

Die staatliche Anerkennung der Geschlechtsidentität

Die staatliche Anerkennung des Geschlechts wird transidenten Personen in der Regel erst gewährt, wenn sie sich einem medizinisch überwachten Prozess der Geschlechtsangleichung unterzogen haben genitalanpassende Operationen vorgenommen wurden dauerhafte Unfruchtbarkeit vorliegt (der eugenische Sterilisationszwang) und eine Hormonbehandlung vorgenommen wurde.

Das waren die Vorgaben und Gott sei Dank hat sich dieses nun stark Verändert!

All diese Eingriffe sind notwendig, damit Geschlechts Migrantinnen ihr Ursprungsgeschlecht und ihre Transsexualität nicht immer wieder durch staatliche Ausweise öffentlich bloßstellen müssen.
Der Operationszwang galt überall in Europa - nein er galt überall. Inzwischen ist ein deutliches Abkehren von dieser klassischen Transsexuellen-Politik zu beobachten: Sehen wir vor und ins besondere Malta, Norwegen, Dänemark, Spanien auch Deutschland ist auf dem Weg große und sehr bedeutende Verbesserungen, da das TSG Transsexuellen Gesetz in vielen Punkten Verfassungswidrig erscheint und von den Richtern so erkannt wurde!

Ein neues TSG gibt es zum Bedauern bis heute nicht, die Aussage der Politik, es steht nicht im Koalition- Vertrag , mit anderen Worten Transgender ist eine Minderheit, daher kann diese auf unsere Gunst beruhigt warten, was wollen Sie denn machen?

Unglaublich viele SHG „ Selbsthilfe-Gruppen, Vereine und Menschenrechts Aktivisten darunter auch http://trans-weib.blogspot.de/ prangern dieses immer und immer wieder und erneut an!
Man könnte die Lust daran verlieren, wo möglich ist es das was Politik erhofft, doch http://trans-weib.blogspot.de/ bleibt ist und wird Standhaft die Forderungen reklamieren!

In Ungarn müssen Transsexuelle nur eine psychologisch / psychiatrische Bestätigung vorweisen. Dann werden Geschlechtseintag und Vorname geändert. Wir wissen, dass diese Regel zumindest seit 2002, vermutlich aber schon früher praktiziert wurde. Die Verwaltung des postkommunistischen Ungarns war nicht so schäbig, den Betroffenen zwischen die Beine schauen zu wollen. 

In Finnland wurde der Operationszwang 2002 abgeschafft. Neben einer psychologischen Abklärung wird eine Hormontherapie von mindestens einem halben Jahr verlangt. 

Geschlechtsumwandlung in Finnland 1970 - 2002 - eine historische und empirische Untersuchung der Geschlechtsumwandlung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Kastration bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über die Geschlechter Bestätigung der Transsexuelle Personen. Die Entwicklung der finnischen Behandlungsprogramme und Rückstellungen für Rechtsgeschlechtsumwandlung 1970 - 1992 wurde untersucht, und 44 männlichen zu weiblichen und 44 weiblichen und männlichen Transsexuellen einen Fragebogen ihre Erfahrungen mit der Beurteilung und Behandlung untersuchen besonderes Augenmerk auf ihre Wahrnehmung der zahl Einstellungen des Gender-Team und ihre eigenen Compliance oder die Nichteinhaltung der Behandlungsprogramm. Alle Patienten gewünscht dauerhaft als Mitglied des gewünschten Geschlechts zu leben und sowohl Chirurgie und hormonelle Behandlung. 

Männlichen zu weiblichen Transsexuellen betonte die Bedeutung der chirurgischen Geschlechtsumwandlung, weiblichen und männlichen Transsexuellen die Bedeutung der Rechtsgeschlechtsumwandlung. Die Veränderungen im Angebot der klinischen Behandlung und rechtlichen Geschlechtsumwandlung und die Phänomenologie den Wünschen der Patienten zeigten eine erhebliche gegenseitige Wirkung. Die meisten Veränderungen in der Behandlungsprogramm wurden trotz des Widerstandes der gender Teams von den Patienten eingeleitet. Die Behandlung Angebot war nicht vollständig in Einklang mit den internationalen Standards der Pflege. Die Behandlung verbessert die berufliche Funktion und sozialen und psychischen Anpassung der Patienten erheblich. Eine beträchtliche Anzahl von Patienten nicht im Einklang mit dem Programm der Behandlung, sondern absichtlich gefälscht ihre Geschichte und suchte Hormon und chirurgische Behandlung ohne die Empfehlung des Psychiaters. Ihre Nichteinhaltung erschien nicht das Ergebnis einer engen Kontakt mit der Transgender Peer Group zu sein. Die Behandlungsergebnisse der konformen und nicht konformen Patienten war ebenso günstig, aber die Dauer der Behandlung der nachgiebigen diejenigen länger war. In Anbetracht dieser Ergebnisse eine Überprüfung der Rolle des Gender-Team benötigt.

Rechtslage in Europa

Unabhängig von den Entscheidungen auf nationaler Ebene entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Jahr 2002 zugunsten eines britischen Klägers, dass aus Art. 8 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) die Pflicht eines Staates folgt, einen transsexuellen Menschen nach erfolgter geschlechtsangleichender Operation auch rechtlich als dem neuen Geschlecht zugehörig anzuerkennen.

Der EGMR entschied auch, dass der Staat seine Pflichten aus Art. 12 EMRK verletzt, wenn er transsexuelle Menschen nach operativer Geschlechtsanpassung daran hindert, eine Ehe mit einem Partner des (nunmehr) anderen Geschlechts einzugehen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied bereits in den 1990er Jahren, dass es gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern verstößt, wenn ein transsexueller Mensch wegen einer beabsichtigten oder durchgeführten Geschlechtsangleichung gekündigt wird.

Ein Mitgliedstaat der Gemeinschaft verletzt den in Art. 141 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) niedergelegten Gleichbehandlungsgrundsatz von Mann und Frau, wenn er es einem operierten transsexuellen Menschen unmöglich macht, eine Ehe mit einer Person anderen Geschlechts einzugehen.

Schließlich gewährleistet der Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit, dass eine transsexuelle Frau bezüglich des Renteneintrittsalters gleich zu behandeln ist, wie Frauen, deren Geschlechtszugehörigkeit nicht das Ergebnis einer operativen Geschlechtsangleichung ist.

Mit dem Gender Recognition Act von 2004 hat man in Großbritannien diese Vorgaben umgesetzt.

Auch in anderen europäischen Ländern gibt es die Möglichkeit zur rechtlichen Anerkennung Transsexueller in ihrem empfundenen Geschlecht. Manche Länder verlangen dafür eine geschlechtsangleichende Operation (so Frankreich und die Türkei), andere zumindest eine optische Angleichung durch eine Hormontherapie bzw. die Fortpflanzungsunfähigkeit (Belgien, Italien, Niederlande, Finnland, Polen, Schweden). Österreich, Spanien und Großbritannien verlangen keines von beidem, Deutschland hat große Reformen in diesem Bezug.  Diesen Ländern gemeinsam ist dagegen eine Entscheidung auf der Basis von ärztlichen Gutachten.
Dänemark  (2014), Malta  (2015) und Irland (7/2015)  haben ein Antragsverfahren ohne psychologische Begutachtung für die rechtliche Anerkennung der geschlechtlichen Identität eingeführt (Personenstands- und Namensänderung). In Norwegen und Schweden gibt es laufende Gesetzgebungsverfahren, die auf die Abschaffung der psychologischen Begutachtung zielen.

Wegen gesellschaftliche Vorbehalte und bürokratischer Hürden hat der Europarat April 2015 eine Resolution verabschiedet.

Diskriminierung wegen der Geschlechtsidentität soll verhindert werden, und das Geschlecht auf Personalausweis, Geburtsurkunde und andere Dokumente soll "schnell, transparent und leicht zugänglich" abänderbar sein. Die Bundesregierung stimmte dem zu.

In Großbritannien konnten die Vornamen schon immer frei gewählt werden. Transsexuelle erhielten Ausweise mit passendem Geschlechtseintrag. Seit 2004 wird auch die Geburtsurkunde korrigiert, wenn die Betreffenden zwei Jahre in ihrem Identitätsgeschlecht gelebt haben und erklärten, nicht mehr in ihr Ursprungsgeschlecht zurück wechseln zu wollen. Medizinische Eingriffe sind nicht vorgeschrieben. 
In Spanien wird nach dem neuen Gesetz von 2007 der Geschlechtseintrag Transsexueller nach einer zweijährigen medizinischen Behandlung geändert. Operationen sind nicht notwendig. 
In Deutschland können Transsexuelle seit 1980 auch ohne Operationen einen passenden Vornamen annehmen. Mit der 2007'er Novelle des Passgesetzes können Transsexuelle nach Vornamensänderungen schon Pässe beantragen, in denen das gelebte Geschlecht ausgewiesen wird.

Es gibt keinen Operationszwang heißt Sterilisationszwang  mehr in Deutschland!

In Österreich werden seit März 2010 infolge eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Personenstandsänderungen auch ohne Operationen vorgenommen. Die Bedingungen dafür sind allerdings nicht festgelegt. Antragsteller werden etwa noch aufgefordert dubiose Gutachten gerichtlich beeidigter Psychiater einzuholen, die das äußere Erscheinungsbild und die Wahrscheinlichkeit eines Rückwechsels beurteilen sollen.

Perspektiven

Schon im Juni 2009 haben Österreichs Transgendergruppen ein gemeinsames Positionspapier zur zukünftigen Personenstandsänderung erarbeitet(10). Demnach ist der Geschlechtseintrag bei Personen zu ändern, wenn diese deklarieren, dass sie sich mit dem Ursprungsgeschlecht nicht identifiziert und ein Leben im gewählten Geschlecht führen. Schließlich ist Lebenspraxis ein viel zuverlässigerer Indikator für das äußere Erscheinungsbild und die Lebbarkeit des gewählten Geschlechts als alle möglichen Urteile von "Experten", die die Betroffenen vielleicht ein bis zwei Stunden zu Gesicht bekommen. Aus menschenrechtlichen Überlegungen muss der Personenstand ja auch infolge der Lebenspraxis und nicht aufgrund möglicher vorgeschriebener Behandlungen und Diagnosen angepasst werden. 

Um ein Leben im Wunschgeschlecht aber überhaupt einmal realistisch zu leben, müsste es möglich sein den Vornamen auch offiziell zu wechseln. Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, dass alle mündigen Personen ohne psychiatrische oder psychotherapeutische Attestierung ihren Vornamen frei wählen können sollten - auch Transsexuelle. 

Während wir bei den Regierungsparteien Gesprächsbereitschaft für unser Konzept der Personenstandsänderung finden lehnt die ÖVP die autonome Wahl des Vornamens ohne irgendeine sachlich stichhaltige Begründung ab. 

Tatsächlich kann man aber nicht behaupten, dass innerhalb der ÖVP ein nennenswerter Meinungsbildungsprozess zu Transgender-Fragen stattgefunden hätte. Daher bitte ich Sie - sofern Sie irgendwelche Kontakte zur ÖVP oder zum Innenministerium haben - bringen Sie das Thema zur Sprache: Wir brauchen in Österreich endlich das Recht zur freien Wahl des Vornamens. Und zwar für alle. Auch für Frauen, die Hilde oder Hugo und für Männer, die Martin oder Maria heißen wollen. Und bitte endlich ohne Diskriminierung von Geschlechts Wechslerinnen. Das Namensrecht ist ein Persönlichkeitsrecht. Geschlechtsidentitäten dürfen nicht mehr vom Staat reguliert und kontrolliert werden! 


Danke
Mit freundlichen Grüßen

Nikita Noemi 

Das Menschliche

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