Samstag, 30. März 2013

Positiveres Selbstverständnis und Solidarität


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

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Positiveres Selbstverständnis und Solidarität


Transidente Menschen haben oft viele Schwierigkeiten in ihrem Leben zu meistern.
Um Solidarität zu erfahren, muss man jedoch Wissen was  oder welche Bedeutung hat Solidarität?

 Bedeutungen

unbedingtes Zusammenhalten mit jemandem aufgrund gleicher Anschauungen und Ziele (besonders in der Arbeiterbewegung) auf das Zusammengehörigkeitsgefühl und das Eintreten füreinander sich gründende Unterstützung

Synonyme  zu Solidarität

Affinität, Bindung, Einigkeit, Einmütigkeit, Geistesverwandtschaft, geistiges Band, Gemeinsamkeit, Gemeinschaft, Gemeinschaftsgefühl, Geschlossenheit, Gleichgesinntheit, Miteinander, Partnerschaft, Sympathie, Übereinstimmung, Verbundenheit, [Wesens ]Verwandtschaft, Wir Gefühl, Zusammengehörigkeit, Zusammenhalt; (gehoben) Einklang; (bildungssprachlich) Konsens Gerechtigkeit, Kameradschaftlichkeit, Kollegialität!


Allzu oft wird diese Solidarität missverstanden, da Transidentische Wesen meist schreckliche Zeiten hinter sich gebracht haben, zum einen weil den meisten am Anfang eine ausreichende Information fehlt, zum anderen das soziale Umfeld meist negativ reagiert hat, somit ein großes persönliches Misstrauen besteht!
Hilfe zu erfahren ist meist mit dem Coming-qut verbunden, doch viele möchten erst sich selbst im Klaren sein, „Wer bin ich, was empfinde ich“!

Die Fülle von Informationen im www ist Gigantisch, jedoch was ist die richtige Seite, wenn kann ich fragen?
Wie frage ich, oder an wenn wende ich mich, da die Grenzen bei Transgender sehr fließend erscheinen!
Verständnis zeigen ist nicht immer Hilfreich, eher Verwirrend der dadurch entstehende Einfluss kann schlimme Folgen haben, meist wird das was gelesen wird nur Subjektiv verstanden da die Objektivität des Unterscheidens fehlt!
    
Sie erleben Diskriminierung, Gewalt und Ausgrenzung, werden missverstanden und stehen immer im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.

Was ist Diskriminierung?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht nicht von Diskriminierung sondern von Benachteiligung, da nicht jede unterschiedliche Behandlung, die einen Nachteil zur Folge hat, diskriminierend sein muss. In sehr engen Grenzen sind unterschiedliche Behandlungen in Bezug auf das Berufsleben zulässig, wenn die geforderte Eigenschaft für die Ausübung der Tätigkeit wesentlich und fast unerlässlich ist.
Eine unmittelbare (direkte oder offene) Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung als eine Vergleichsperson erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Das ist zum Beispiel der Fall, wen eine Frau bei gleicher Arbeit deutlich weniger als ihr männlicher Kollege verdient
Der Diskriminierungsschutz des AGG erstreckt sich auch auf mittelbare (indirekte) Benachteiligungen. Dabei handelt es sich dem Anschein nach um neutrale Regelungen, die Personen wegen eines AGG-Merkmals schlechterstellen.

Beispiel: Eine tarifliche Regelung sieht ohne eine arbeitszeitbezogene Begründung vor, dass Teilzeitbeschäftigte bestimmte Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen dürfen. Sind in einem Betrieb Teilzeitbeschäftigte ganz mehrheitlich Frauen, liegt eine mittelbare geschlechtsbezogene Benachteiligung vor.
Eine Belästigung wegen eines im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Merkmals ist ebenfalls verboten. Wenn eine unerwünschte Verhaltensweise bewirkt oder bezweckt, die Würde einer anderen Person zu verletzen und infolge der Belästigung ein Umfeld entsteht, das von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnet ist, spricht das Gesetz von einer Belästigung.

Sexuelle Belästigungen sind unerwünschte, sexuell bestimmte Handlungen, die eine Verletzung der Würde bezwecken oder bewirken.

Beispiel: Im Beisein ihrer Kollegin machen männliche Angestellte anzügliche Bemerkungen. Darüber hinaus schicken sie ihr E-Mails mit pornografischem Inhalt.

Mobbing ist dann eine Belästigung im Sinne des AGG, wenn es wegen eines im Gesetz genannten Diskriminierungsmerkmals erfolgt. Auch die Anweisung zu einer Benachteiligung ist bereits diskriminierend. Das potenzielle Opfer muss also nicht erst die Benachteiligung abwarten, sondern kann bereits gegen die Anweisung vorgehen.


Mit diesen Problemen werden sie jedoch im Vergleich zu früher nicht mehr allein gelassen.
Viele „Transidentische sprich Transsexuelle“ besitzen heute ein positiveres Selbstverständnis und zeigen offen ihre Solidarität.

Diese findet unter anderem Ausdruck in der Gründung von Vereinigungen, Selbsthilfe- und Emanzipationsgruppen, die Informationen liefern, Erfahrungsaustausch und Begegnungsmöglichkeiten eröffnen und Beratung anbieten.

Selten jedoch sind diese SHG oder Vereine wie die Redakteure von Blog  mit Wissenschaft, Medizin oder Rechtsberatung in den Unterschiedlichen Bereichen Verknüpft, ein Manko welches kaum beachtet wird!
Beim Lesen ist meist etwas Subjektives geschilderte, jedoch Objektiv ist die Verständigung oder das Verstehen der Unterschiedlichen Fachbereiche recht Schwierig, auch wenn man in vielen SHG und Vereinen einige findet welche sich intensiv mit den unterschiedlichen Thematiken befassen!
Sie tragen außerdem dazu bei, einen positiven, stabilisierenden Einfluss auf die Identitätsbildung auszuüben.

Bedeutungen : Identität

Echtheit einer Person oder Sache; völlige Übereinstimmung mit dem, was sie ist oder als was sie bezeichnet wird (Psychologie) als »Selbst« erlebte innere Einheit der Person völlige Übereinstimmung mit jemandem, etwas in Bezug auf etwas; Gleichheit!

Synonyme  zu Identität

Echtheit; (Amtssprache) Nämlichkeit [eigenes] Ich, Ichbewusstsein; (gehoben) Selbst; (Philosophie) Subjekt; (Psychologie) Proprium; (Philosophie, Psychologie) Ego Deckungsgleichheit, Entsprechung, Gleichartigkeit, Übereinstimmung, Wesensgleichheit; (bildungssprachlich) Analogie, Konformität, Kongruenz, Konvergenz!

Quelltext: http://www.duden.de/rechtschreibung/Identitaet

Darüber hinaus bringen „Transidenten sprich Transsexuelle“ eigene Zeitschriften oder Blog heraus, betreiben Internetforen und halten Tagungen ab. Auch die soziale, psychosoziale und rechtliche Situation „Transidenten sprich Transsexueller“ hat sich verändert.
„Transidenten sprich Transsexuelle“  sind heute in der Öffentlichkeit als Gruppe und vom Staat als solche anerkannt.
Ihnen steht zudem eine Vielzahl an Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die sie in inländischen, angesehenen Kliniken durchführen lassen können.
Nicht zuletzt erleben transidente Menschen durchaus auch positive Reaktionen:
Sie werden als exotisch und aufregend erlebt, es kann eine echte Akzeptanz ihrer Identität und Lebensform bestehen, oder sie werden als konstruktive Herausforderung empfunden.
Letzteres kann dazu beitragen, traditionelle Geschlechterrollen zu hinterfragen, sich „abweichenden“ Lebensformen gegenüber öffnen zu können und den eigenen Horizont zu erweitern.
Jedoch auch wenn ich hier einiges Aufgezeigt habe was andere womöglich als positiv wie auch Negativ bewerten werden, ist das erste meist die größte Herausforderung, das Wissen „subjektiv“ wer bin ich!
Heißt die Selbsterkenntnis ist, Wage es, der zu sein, der du bist!
Alles andere führt nicht nur in eine Sackgasse, sondern auch auf Umwege, die uns vom wahren Pfad wegführen.


Selbsterkenntnis als Frage nach dem eigenen Selbst

Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, wer man selbst ist? Die Gründe dafür können sehr verschieden sein; sei es, dass man überrascht ist, weil man etwas sehr Mutiges oder Feiges getan hat; sei es, dass man an den eigenen Werten zweifelt, weil andere einen verunsichern oder nicht weiß, warum man etwas tut.
So ergibt sich die Frage nach dem eigenen Selbst, wenn man die eigene Vorstellung von sich bzw. das eigene Selbstbild hinterfragt.

Die Frage nach der eigenen Selbsterkenntnis stellt sich folglich, wenn man fragt, ob etwas richtig ist, ob es das ist, was man wirklich will.

Fehlt die Übereinstimmung, die Identifikation mit eigenen Handlungen und Meinungen, wird das eigene Selbstbild bisweilen erschüttert.

 Der Sinn von Selbsterkenntnis findet sich anscheinend in der Selbstfindung in Form wahrer Wünsche sowie Einstellungen.

Wieso hilft Selbsterkenntnis?

Ist es nicht egal, ob man sich selbst erkannt hat?
Fragen Philosophen nicht sowieso immer nach sinnlosem Zeugs?
Wieso sollte eine Selbsterkenntnis im Leben helfen?
Sich selbst zu erkennen, bedeutet, das tun zu können, was man will.
Selbsterkenntnis bildet gewissermaßen die Grundlage für Zufriedenheit und Gelassenheit.
Der logische Grund ist einfach der, dass man erst glücklich werden kann, wenn man weiß, was einen glücklich macht.
Sich selbst zu erkennen lernen, bedeutet zu wissen, was man wirklich will.
Es ist keine leichte Aufgabe, unter all den vielen Wünschen und Vorstellungen herauszufinden, welche allen anderen vorzuziehen und wahr sind.

Die wichtige Aufgabe eigener Selbsterkenntnis

Woher weiß ich, wer ich bin oder sein will?
Kann ich das überhaupt selbst beeinflussen bzw. bestimmen?
Wir alle sind zwar Menschen, dennoch unterscheiden wir uns voneinander aufgrund unserer einzigartigen Individualität.
Sofern sich einem Einzelnen „die Frage nach dem eigenen Selbst“ stellt, „zweifelt“ man daran, ob man etwas wirklich will.
Eine Frage, die jeder nur „für sich selbst“ beantworten kann, da jedes Individuum einzigartig ist.
 So wäre es verfehlt, nach einer allgemeingültigen Antwort suchen zu wollen, wenn es nicht um Menschen, sondern gerade um einen selbst geht.

Die Selbsterkenntnis ermöglicht es einem, zu zeigen, wer man „wirklich sein will“.

Hat man in diesem Sinne erkannt, wer man ist, wird man alles dafür tun, was man wirklich will, weil es wohl durchdacht ist und aus der inneren Seele spricht.

Fazit: Selbsterkenntnis ist die Bedingung für Selbstbestimmung

Augenscheinlich bedarf es der „Fähigkeit zur Selbsterkenntnis, um sein Leben selbst bestimmen zu können“. Ohne zu wissen, was man wirklich will, gelingt es einem nicht, sich selbst zu verwirklichen. Weil es nun dieses eigene „Selbst“ in uns gibt, kann das eigene Handeln und Denken mit dem eigenen Selbst entweder „harmonieren“ oder „widerstreiten“. So kommt es in der Frage nach dem eigenen Selbst darauf an, uns selbst zu fragen, ob all unser Tun und Denken das ist, das wir wirklich wollen. Eine „individuelle“ Frage, die jeder für sich zu beantworten hat. Damit ist die Annahme verbunden, dass es an einem selbst liegt, was für eine Person man sein will. Anderenfalls machte es keinen Sinn, zu fragen, was man wirklich will, wenn man nicht danach handeln könnte.


Zum Abschluss bleibt mir nur die Hoffnung euch meinen lieben Lesern etwas die Augen geöffnet zu haben, über dieses was dieser Blog versucht Zeit einiger Zeit näher zu bringen! Nicht ich als Schreiberin bin Wichtig sondern jeder einzelne von euch ist Wichtig!

Dieses zu sagen fällt mir nicht schwer, obwohl so einige denken könnten es wäre Lüge, nun nein, denn ich handele aus meinem Selbstbewusstsein heraus, denn weis wer ich bin und wie ich bin, einfach Mensch und Menschlich!

Euch allen Frohe Ostern mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi    



Freitag, 29. März 2013

Einige Denkanstöße zu „Transidentität“ sprich „Transsexuallität“ gegenüber des Phänomenen Transgender!


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

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Einige Denkanstöße zu „Transidentität“ sprich „Transsexuallität“ gegenüber des Phänomenen Transgender!

Obwohl das Phänomen Transidentität heut zu tage kein Unbekanntes mehr ist und durch die Medien teilweise zu einem „Qoutenhit“ geworden ist!

Ist zu bemerken dass es doch noch recht diffuse Vorstellungen gibt über dieses Phänomen mehr noch einiges Verwechselt wird!

Von dieser Seite ist es unerlässlich dieses Informationsdefizit so gut wie möglich aufzuarbeiten!
Gibt es einen Unterschied zwischen „transgender“ und „Transidentiät“, sprich transsexuell?

Transgender ist NICHT das gleiche wie Transidentität und Transgender ist auch kein Oberbegriff, oder doch?

Ich lehne es ab, mit Transgender in einem Atemzug genannt zu werden und von diesen auch noch vereinnahmt zu werden.

Transgender haben in erster Linie Probleme mit ihrer Rolle, aber weniger mit ihrem Körper.

Das sagt ja schon das Wort. Gender = soziale Geschlechterrolle

Transidenten haben Probleme mit ihrem Körper, weil er nicht zu ihrer Geschlechtsidentität passt.

Die Rolle ist bei TS sekundär. Sex = anatomisches Geschlecht

Leider setzen viele Transgender mit Transidenten gleich, weil es nur eine medizinische Diagnose gibt, wenn man die Geschlechtsangleichung durchführen lassen will - ICD 10 F 64.0 Transidentität sprich Transsexuallität.

Für Transgender gibt es keine eigene Diagnose. Transgender sind also gezwungen, sich als Transidenten sprich Transsexuelle vorzustellen, wenn sie somatische Maßnahmen wünschen. So was nennt man auch Diagnose Missbrauch, unterstützt von den Leuten, die keine separate Diagnose für Transgender im ICD umsetzen wollen.

Das meine Damen und Herren ist ein Fakt, welcher nicht Widerruflich erscheint!
Auch wenn ich Subjektiv es ablehne das Transidentität angeblich eine Krankheit im wahren Sinne des Wortes sein soll, sehe es als eine Variation der Natur welche es nicht nur unter Menschen gibt sondern in jeglicher Form von Wesen!

Transgender bezeichnet das gesamte Trans*-Spektrum!

Die einzelnen Elemente innerhalb des Transgender-Spektrums sind längst nicht dasselbe und nicht vergleichbar.
„Transidenten sprich Transsexuell“ bezeichnet einen kleinen Teilbereich davon.
Hierbei handelt es sich um Menschen, deren Körper ein anderes Geschlecht nach außen repräsentiert, als sie wirklich sind.

Sie sind z. B. Männer, wurden aber in einem weiblichen Körper geboren -- und umgekehrt.

Möchte hier nach einmal Betonen, meine Ausführungen vor allem dieses Transident schreiben sprich Transsexuell beruht darauf, das nach der Veröffentlichung eines meiner ersten Bücher, mir im Deutschsprachigem Raum eine Kritik einbrachte, welche subjektiv Unbegründet erscheint, da die meisten sowohl Transident wie auch Transsexuell der ein und selben Person zuführen können!

Die Polemik ist, das Transsexuelle das Wort Sexuell nicht für sich als Identifikation sehen möchten, da es bei Transidentität im weitesten Sinne nicht um Sexualität geht, sondern überwiegend um die Identität, daher ist Transidentität besser als Bezeichnung dieser Menschen-Gruppe geeignet!

Diese Kritik des ersten Buches muss ich jedoch sagen, fand nur im Deutschsprachigen Raum auf da dieses auch in Englisch wie Spanisch publiziert wurde, gab es diese Kritik nicht!

 Transgender sind Menschen, die sich ganz oder teilweise oder auch nur zeitweise als Mann oder Frau fühlen.

In der Medizin gibt es jedoch nicht nur den Diagnose-Schlüssel F64.0 sprich Transidentität sondern auch diesen welcher als F64.1 benannt wird!

Hierfür gibt es allerdings den ICD F64.1 Transvestitismus unter Beibehaltung beider Geschlechterrollen.

Transgender kann in vielen Fällen als Vorstufe zu Transsexualität angesehen werden.
Gerade bei älteren Transsexuellen erfolgt meist im Laufe des Lebens eine Wandlung über die verschiedenen Stadien von F65.1 (fetischistischer Transvestitismus) über F64.1 (siehe oben) zu F64.0 (Transsexualität) bis zur Transsexualität mit Geschlechtsangleichender OP und Hormonersatztherapie.

Zusammengefasst könnte man sagen: Transgender sind alle, die sich ganz oder teilweise als Frau fühlen.
Transidenten und Transsexuelle sind keine Transgender, da diese sich voll und ganz definiert haben, die auch eine körperliche Angleichung an das gefühlte Geschlecht wünschen.

Somit entweder Mann oder Frau nach Beendigung, der Behandlung sind!

Auch wenn ich subjektiv weiß, auch nach Beendung der Behandlung hat ein Mann zur Frau Transident keine Eierstöcke oder Gebärmutter, oder die Frau zu Mann Transidenten keine echten Hoden oder Samenleiter!
Aber im Grunde geht es auch nicht darum sondern um die Identität, wie wird man im Sozialen- Umfeld wahr genommen, mit einer Weiblichen oder Männlichen Identität!

Oder um es besser Auszudrücken, ist eine biologische Frau welche eine totale Operation wegen Krebs oder anderen Krankheiten dann keine Frau mehr?

Oder ein Mann welcher durch Hodenkrebs seine Hoden verliert kein Mann mehr, es wäre absurd zu denken das diese nun Transgender wären oder?

Was ich schreibe ist immer zu bedenken sehr subjektiv, also ist nicht zu verstehen als Richtwert oder Linien!

Wo ich diesen Gruppen jedoch Recht gebe:

Es gibt leider manche Fetischisten, die auf YouTube Google wie Facebook unter dem Deckmantel Transgender auftreten und nur darauf aus sind irgendwie - meistens durch nuttiges oder schrilles Auftreten - aufzufallen, in diesen Fällen liegt meistens eher ein fetischistischer Transvestitismus vor, was mit Transgendern absolut nichts zu tun hat.

Hier werden dann tatsächlich Transgender und somit auch Transidenten sprich  Transsexuelle verunglimpft.
In den letzten Tagen habe ich darüber 2 Berichte Veröffentlicht:


Oder,


Die Grenzen zwischen den unterschiedlichen Gruppen sind fließend und es wird auch über diesen Bericht viele Kritiken geben! Persönlich nehme ich Kritik immer als ein Zeichen auf, jemand hat sich mit der Thematik befasst und seine Meinung entspricht nun mal nicht meiner!

Das schöne dabei ist, ich bemerke dass ich mich nicht alleine darum besorge sondern dass es viele andere auch tun! Was ich jedoch Vermisse ist diese Gewisse Kollaboration und der Zusammenhalt zwischen den unterschiedlichen Menschen und Gruppen!

Wir haben in Deutschland sehr viele Gruppen sprich SHG oder Blog Private HP welche alle bemüht sind, einen Beitrag zur Verbesserung der Situation dieser Minderheit herbei zu führen! Jedoch anstatt sich freundlich anzunähern herrscht ein regelrechter Krieg zwischen den Personen und Betreibern sowohl der Gruppen und SHG, mir wird Nachgesagt, ich betreibe einen Blog welcher auf Profit und Geschäftlich bezogen wäre, sich darüber Gedanken zu machen, wie viel Arbeit in diesem steckt, wird anscheinend Vergessen, das Bemühen ist schlicht einfach und ehrlich Erklärt, diesen zu helfen welche Wissen möchten aus der Gegenwart aus der Vergangenheit und von diesem was erreicht werden könnte!
Dafür fehlt es einigen an Solidarität und dem Willen zusammen zu arbeiten, denn alleine ist man Schwach doch durch einen Nationalen Zusammenschluss wäre unsere Minderheit bei weitem besser beraten!

Nikita Noemi Rothenbächer

Hier ein Bericht welcher meines Erachtens vieles Aufklärt:

Über die Instrumentalisierung eines Leidens
Christl Ruth Vonholdt

Eine der zentralen Thesen der Gender­theo­rien ist die Annahme, dass es kein natürliches Geschlecht gibt, Geschlecht und soziale Geschlechtsrolle (Gender) seien vielmehr rein gesellschaftlich „konstruiert“. Thorsten Voß, Dozent an einem der 29 Institute für Gender-Studies an deutschen Universitäten, drückt es so aus: „Gender-Studies haben nachgewiesen, dass es kein vorgefertigtes Geschlecht gibt – es ist ein Konstrukt, abhängig von historischen und kulturellen Kontexten.“  

Im Jahr 2000 hat sich die Bundesregierung in ihrer Geschäftsordnung darauf festgelegt, die Gendertheorien im sogenannten Gender Mainstreaming politisch umzusetzen. Eines der Instrumente für die Umsetzung ist das vom Bundesfamilien­ministerium finanzierte GenderKompetenzZentrum (GKZ) der Humboldt Universität, Berlin. Auf der Webseite des GKZ ist zu lesen, dass Geschlecht eine „sozial konstruierte Kategorie“ sei. Dort heißt es auch: „Geschlecht ist keine ’natürliche’ Gegebenheit. Die Tatsache, dass es Frauen und Männer gibt und diese als zwei unterschiedliche Gruppen von Menschen wahrgenommen werden, ist vorrangig das Ergebnis einer Reihe von gesellschaftlichen Zuschreibungen und Erwartungen, die durch Erziehung, Medien, Rollenvorstellungen und Normen vermittelt werden.“

Stimmt das?


Die Gendertheorien gründen auf der unbewiesenen Annahme, dass „Geschlechtszuweisung“ an sich schon Unterdrückung und ungerechte Einengung bedeutet. So schreibt die Freiburger Professorin Nina Degele in ihrem Einführungsbuch für Studierende, Geschlecht als „Strukturkategorie“ sei Ursache sozialer Ungleichheit. Geschlecht, so Degele, ist der „soziale Platzanweiser“, der zur Unterdrückung, Ausgrenzung und Benachteiligung von Frauen führt.

Die Gender-Theoretiker halten deshalb eine freie und gerechte Gesellschaft nur dann für möglich, wenn der Mensch zuvor von der „Zwangskategorie“ „Mann“ und „Frau“ befreit wird.

Zentrale kulturverändernde Instrumente für dieses Ziel sehen sie in Transsexualität, Transvestismus und Intersexualität. Deren Existenz gilt ihnen als Beleg für eine generelle „Konstruiertheit der normativen hetero­sexuellen Zweigeschlechtlichkeit“.

Trans­sexuali­tät ist „zielführend für das Projekt der Dena­­turali­sierung von Zweigeschlechtlichkeit.“

Trans­sexualität beweist angeblich, dass die Mann-Frau-Einteilung künstlich ist und dass jedem das Recht zusteht, sein Geschlecht selbst zu wählen.

Aus diesem Grund verwenden Gender-Theoretiker lieber den Begriff Transgender statt Transsexualität; Transgender betont das Fließende der Identitäten zwischen Mann und Frau. So schreibt die Transsexuellenorganisation „Trans Mann“, auf die das Bundesfamilienministerium mit einem Link verweist: „So kann sich ein Mensch, der eine vollständig weibliche Anatomie hat, dennoch nicht als Frau fühlen, sondern teilweise oder vollständig als Mann, und möchte dann auch so wahrgenommen werden. (…) Der Druck, sich auf ein bestimmtes Geschlecht festlegen zu müssen, verursacht innere Spannungen… Abhilfe kann nur die Annahme einer Geschlechtsrolle sein, mit der ein solcher Mensch leben kann – sei es die gegen­geschlechtliche, oder eine Zwischenrolle.“

Das Gender Kompetenz Zentrum weist auf seiner Webseite auf eine 2006 veranstaltete Tagung zum Thema „Trans“ hin.  Auf dem Tagungsflyer heißt es: „So gesehen, ist nicht Trans als Lebensform erklärungsbedürftig, wohl aber das System der Zweigeschlechtlichkeit.“  

In diesem Zusammenhang muss noch einmal auf den 2007 in den Bundestag eingebrachten  Gesetzentwurf von Bündnis90/Die Grünen zur „Reform“ des Transsexuellengesetzes hingewie­sen werden.

Darin hieß es: Für die rechtliche Bestimmung des Geschlechts dürfen nicht mehr die äußeren Geschlechtsmerkmale ausschlaggebend sein, son­­­­dern nur noch das subjektive Empfinden des einzelnen Menschen.

Die „tatsächliche Vielfalt von Identitäten“ müsse akzeptiert werden, transsexuell empfindende Menschen dürfe man nicht in „vorgegebene Raster… pressen“.

Im Mai 2008 wurde ein inhaltlich sehr ähnlicher Antrag von der FDP eingebracht.9

Vertreter der Gendertheorien blenden die erhebliche Psychopathologie und das damit verbundene Leiden der Betroffenen aus und stilisieren sie stattdessen zu Vorreitern einer neuen Welt, in der die „Zwangskategorien“ Mann und Frau abgeschafft sind und sich jeder sein Geschlecht als Frau oder Mann oder als beliebige Zwischenform selbst aussuchen kann.

Doch warum? Warum sollte es ein Ziel sein, „Verwirrung in Bezug auf Geschlecht [zu] schaffen“ und, wie Judith Butler, Vordenkerin der Gender Theorien, fordert, „die Kategorien des Körpers, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität und der Sexualität [zu] stören“?

Woraus speist sich diese fundamentale Ablehnung der Kategorien von Zuordnung?

Keine Theorie – das wissen die Gender-Theoretiker am besten – entsteht nur im Elfenbeinturm der Wissenschaft. Der Standort des Betrachters, seine individuelle Prägung und Biographie bilden sein Denken und seine Argumente maßgeblich mit. Die Gendertheorien zeichnen sich durch prägnante Feindbilder aus und gewinnen dadurch eine aggressive Dynamik. Deren Motor sind vor allem: Seelische Verletzungen und Ver­wundungen, Misshandlung und Missbrauch in der (früh-)kindlichen Entwicklung und daraus folgend eine radikale Ablehnung des eigenen weiblichen oder männlichen Selbst sowie ein (unbewusster) Hass auf diejenigen, die das eigene geschlechtliche Selbst in der Entwicklung nicht genügend bestätigen und fördern konnten: die Eltern. Weil die Verletzungen aber nicht angeschaut werden, können sie nicht heilen. Stattdessen werden Groll und Ablehnung auf die Gesellschaft und auf Geschlecht als Kategorie überhaupt (auch auf alle Vaterschaft und Mutterschaft) übertragen. Der oben genannte Satz, dass Geschlecht als solches Ursache für unter Unterdrückung sei, wird vor diesem Hintergrund verständlich.

Die Annahme, Geschlecht werde durch willkürliches Handeln konstruiert und könne deshalb jederzeit dekonstruiert und neu zusammengesetzt werden, ist irrig.

In Wirklichkeit ist Geschlecht kein Handeln, sondern ein Sein, ein Gegeben-Sein. Dieses Gegeben-Sein kann der Mensch nur annehmen oder sich dagegen auflehnen.

Ebenso irrig ist die Annahme, die Gesellschaft sei aus lauter autonomen Individuen aufgebaut, die ihre Geschlechtsidentität jederzeit wechseln können. In Wirklichkeit baut die Gesellschaft nicht auf lauter Einzelnen auf, sondern auf dem sozialen Knoten der Elternschaft. Sie baut deshalb auch nicht auf sich frei erfindenden Individuen auf, sondern auf dem gegebenen geschlechtlichen Unterschied von Frau und Mann. Nur so hat sie Bestand.

Der französische Philosoph Olivier Boulnois schreibt dazu sinngemäß: Die Geschlechterdifferenz weist eine seinsmäßige Dimension auf, die erst in der Mutterschaft und Vaterschaft ihre Konkretion erfährt.

In Mutter- und Vaterschaft erfährt man, dass die Unterscheidung zwischen Mann und Frau unauflöslich ist. Der Mensch ist kein mit einer unendlichen Macht über alle Dinge ausgestattetes Subjekt. Das Menschliche ist für den Menschen kein Experimentierfeld; er ist innerhalb einer gegebenen Ordnung verankert, die er respektieren muss, weil nur sie ihm Sinn verleiht.

Quelltext: http://www.dijg.de/transsexualitaet-geschlechtsumwandlung/gender-bewegung-instrumentalisierung-leiden/

Dienstag, 26. März 2013

Die Folgen und Bedenken bei „Exhibitionismus oder Voyeurismus“,


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!

Geschrieben von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Die Folgen und Bedenken bei „Exhibitionismus oder Voyeurismus“,

Tja meine Lieben Leser meine sehr geehrten Damen und Herren, habe ich jemand vergessen?
Lag gerade noch im Bett mit einer Tasse heißen Kaffee und dachte über die Ereignisse der letzten Woche nach, nicht nur das sondern auch über mein Leben!

Veröffentlichte gerade den Bericht, „Exhibitionismus oder Voyeurismus“, die Frage des warum ist schnell geklärt, man schaue nur im Internet gehe auf Transgender und schnell findet man Abbildungen welche allen Transgendern eher Schaden zufügen, als gutes Verheißen lässt!

Selbst ein anderer Bericht: „Mal eine Klarstellung wir sind ein ernst Gemeinter...“ oder, „ Reden wir doch heute über Narzissmus was bedeute e...“ welche gut angekommen sind, haben sehr wenig Wirkung gezeigt!

Deswegen heute noch mal dieser Bericht welcher ganz gradlinige darauf Aufmerksam macht, das so einiges nicht richtig gesehen wird, zumindest Subjektiv!

Selbstkritisch zu sein, denke ich fällt einigen schwer, meine es, weil auch mir es einige Male schwer fällt!
Liegt wohl insbesondere auch daran, dass ich als „Transidentisches Wesen“ aber immer Mensch und Menschlich eine ganz eigene Auffassung von meiner Form des Lebens habe!

Heißt lange habe ich gezögert ob ich diesen Schritt der Selbstverwirklichung überhaupt machen bzw. wagen sollte! Dieses Zögern beruhe auf eine Lektüre welche ich vor Jahren laß, spezifisch über „Sokrates“, so zu sagen Mythologie!

Denn es war „Sokrates“ welcher zu seinem Lehrling „Platon„ sagte“, Erst wenn Du dich selbst kennst, bist Du bereit andere kennen zu lernen“!

Sehr tiefgründig meiner Meinung nach sehr gut gesagt!

Als Transidentisches Wesen, weiß ich aus der eigenen Lebenserfahrung das der Schritt in die Öffentlichkeit ob jetzt Gesellschaftlich oder auch Sozial wie Arbeitswelt, ein sehr tiefgreifender Entschluss ist.

Zum einen ist man Glücklich das man sich Überwunden hat, schlicht weg sich selbst so zu Zeigen wie man sich selbst empfindet, auf der anderen Seite geht es einher mit sehr vielen Verlusten! Man könnte auch sagen, die „Spreu trennt sich vom Korn“!

Oder auch, “ in der Not gehen einhundert auf ein Lot“ was nichts anderes bedeutet wir bemerken sehr schnell, was sind die echten Freund wo ist die wahre Familie eztr. Eztr.!

Analog zu all diesen Erkenntnissen kommt das Wissen, andere haben wo möglich auch Probleme wenn auch Unterschiedlich da Unterschiedliche Menschen, doch Gemeinsamkeiten! Heißt wenn wir den Menschen definieren müssten in die Grundbestandteile erfahren wir, jedes Menschliche Wesen besteht aus Körper-Geist- Seele!

Die Ursachen was oder wie Transidentität ausgelöst oder wo durch Sie Verursacht wird, liegt wirklich auf Deutsch gesagt in der Unerklärlichkeit bis lang, auch wenn es tausende von angeblichen Ursachen gibt, ist alles bis Dato reine Spekulation!

Behaupte dieses da  mich ganz intensiv Zeit vielen Jahrzehnten mit der Thematik befasse, einiges darüber Veröffentlicht habe und einen Blog betreibe nicht aus langer Weile, sondern um damit dieser meinen Minderheit zu helfen!

Aus der Literatur wird Transidentität beschrieben eine der wichtigsten Ursachen ist, das einer dieser drei oben benannten Bestanteile sich nicht mit den anderen beiden Vereinen lässt!
Wenn Körper und Geist passen aber die Seele nicht gibt es Probleme, ebenso wenn Geist und Seele zusammen passen gibt es Probleme mit dem Körper!

Um es jetzt genauer zu betrachten, müssten wir definieren Körper ist Körper und bleibt es auch, Geist ist Gehirn Wissen Intelligenz Erziehung und Prägung, Seele ist Persönlichkeit!

Ich weiß meine lieben Leser, viele Mediziner sagen, „Wir haben tausende von Leichen  in der Pathologie Seziert, eine Seele haben wir nie gefunden“!

Da entsteht jedoch der Wiederspruch, da sehr viele von uns welchen den Weg gehen oder gegangen sind, auch diese Worte von den uns angeblich Behandelten Ärzten kenn, „Sie Leiden unter Seelischer-Zerrissenheit oder besser Ausgedrückt an schwer wiegenden Depressionen!

Nein möchte jetzt nicht darauf eingehen, wäre zu lang, jedoch all dieses sind analoge Verhaltens-Muster welche bei Transidentität auftauen und uns gemeinsam sind!

Da taucht dann immer diese Frage auf, „Wie viele“ Transidentische Menschen gibt es denn in Bezug auf Deutschland? Auch dieses ist eine Frage welche ganz realistisch kaum Beantwortet werden kann!

Geht man in Frankfurt/Main an einem Samstag auf der Zeil spazieren, bemerkt man so ungefähr jeder 1000 ist Abweichend seiner Geschlechtsidentität also Transident, jedoch von diesen wo man nichts bemerkt ist die Anzahl wirklich groß!
Da die Maxime lautet, ja bin Transidentisch jedoch kaum jemand Bemerkt es beim flüchtigen hinschauen, oder überhaupt nicht!

Heißt diese Insertion im anderen Geschlecht ist geglückt und keiner/keine läuft durch die Gegend und sagt uns was Er/Sie früher war!

Auf der anderen Seite ist diese Dunkelziffer wirklich größer, als diese welche wir Subjektiv für uns immer in den Köpfen haben.

Selbige ist mit der Namensgebung alt hergenommen werden wir als Transsexuel bezeichnet, obwohl eine Geschlechtsidentätsstörung bei Transidentität nichts mit Sex zu tun hat, sondern mit der eigenen Identität!
Viele von Mitstreiterinnen/ Mitstreitern versuchen immer wieder diesen Begriff „ Transsexual“ in das richtige Licht zu bringen, die Bemühungen sind enorm groß! 

Eine Transidentische Person mit einer solchen Diagnose, ist nicht geholfen in dem man die Diagnose stellt, sondern Ihm wird geholfen, wenn man die Ursachen bekämpft!

Aber vor allem wir als Minderheit müssen Kämpfen, das dieses Bild in der Öffentlichkeit besser wird!

Eine der Ursachen ist die Gesellschaft, im Moment in welchen wir mit viel Überwindung das Coming out geschafft haben, stehen wir abseits jeglicher bekannten „Norm“ bzw. Normalität!

Es macht uns zu Exoten oder Außenseiter, alles wird plötzlich mit sehr viel Skepsis und Misstrauen betrachtet und Bewertet, heißt das Leben wird für den/die Betroffene enorm erschwert, das ist ein Fakt!
Es ist nicht Verwunderlich wenn man den Oberbegriff also Transgender betrachtet, jedoch wenn man diesen in Untergruppen Aufteilt bemerken wir schnell, das Transidentische Wesen einiges wenige gemeinsam haben mit zB. Transvestiten!

Aber das Bild welches an die Öffentlichkeit geht, also diese Gesellschaft von Transgender als Oberbegriff ist kein gutes Bild! Man schaue alleine hier in Facebook, was alles Veröffentlicht wird, für die Betroffen mit Ihrer Neigung oder dem entsprechenden Fetisch wo möglich normal, es schützt Sie ja die Anonymität, jedoch für diese Transidentischen Wesen unter den Transgendern etwas Fatales! Die Grenzen sind sehr klein fast fließend und was wir als „Transgender“ von den angeblich „Normalen“ nicht verlangen können sind diese fließenden Übergänge zu kennen oder zu unterscheiden!

Vor einigen Tagen brachte ich einen Bericht über Exhibitionismus oder Voyeurismus,hier bei Google, nicht in diesem Blog, dachte damit etwas Bewusstsein zu erwecken und appellierte an die Vernunft aber auch die Verantwortung jedes einzelnen, das Ergebnis ist nicht groß, leider!

Selbstlosigkeit oder auch ganz Unbewusst sich im Klaren zu sein, dieses was mir oder jedem gefällt, muss nicht Unbedingt jedem gefallen!

Es hat mit Respekt und Anstand zu tun, wir leben in einer Demokratie wo jeder Mitbürger Rechte und Pflichten hat, die Meinungsfreiheit in Schrift und Bild, ist fest verankert in unserem Grund Gesetz Buch, aber dabei stehen auch die Pflichten, so lange wir andere Mitmenschen keinen Schaden oder Sie in Ihrer Entfaltung stören ist dieser § 5 des GGB gültig!

Das durch diese Publizierung von Bildern von Shemal oder anderen Neigungen schädlich sein können für andere Mitbewohner dieser Demokratischen Republiken Deutschland steht außer Frage!

Das diese Unbewussten Handlungen soweit gehen, das andere Mitbürger ob nun Transidentische Menschen oder Kinder oder „Normale“ davon Krank werden können, ist wohl den meisten nicht bekannt!

Als Transidentische Menschen sind wir in dieser großen Gruppe von Transgendern eine wirkliche Minderheit und diese Sachverhalte werden vor allem gerne herunter gespielt, ab es sind Tatsachen!

Was bleibt ist nur die Bitte, verändert dieses Verhalten, denn wenn eine große Minderheit auch hier in Deutschland etwas verändern möchte, müssen wir die ersten sein, welche Veränderungen vornehmen!

Als Aktivistin für diese Minderheit bin ich Zeit 20 Jahren tätig, viele von diesen Verbesserungen welche heute diese Minderheit genießt, wurden durch Disziplin und harter Arbeit an vielen Fronten schwer Errungen!

Viele von diesen welche heute Ihre Persönliche Entfaltung der Persönlichkeit betreiben, vergessen allzu oft das der § 175 StGB erst in den (0iger Jahren aus dem StGB genommen wurde, auch darüber habe ich einige Berichte in meinem Blog verfasst:  http://trans-weib.blogspot.de/

Das wahre Leben ist nicht das Inter Net weder Facebook  wie Googl  sondern die Straße der Realität!

Ich kann mir kaum vorstellen, das dieses was hier der/die eine oder andere Veröffentlich einfach auf der Straße der Realität passieren oder realisiert werden könnte, es würde die Behörde eingreifen wegen Erregung des Öffentlichen Ärgernisses!

Wünsche allen einen angenehmen Tag
Mit freundlichen Grüßen

Nikita Noemi Rothenbächer 

Nachtrag: FOCUS: Wo liegen die Ursachen des Exhibitionismus?

Wolstein: Diese Abweichung ist auf frühe Kindheitserfahrungen zurückzuführen. Der Reifungsprozeß der kindlichen Sexualität wurde gestört. Eine rigide Sexualerziehung kann da eine Rolle spielen, die Unterdrückung der Sexualität durch eine starke Mutter, eine schwache Vaterfigur, eine ausgeprägte Selbstunsicherheit, eine fehlende Identifikation mit der Männerrolle . . .

FOCUS: Wann zeigen sich erste exhibitionistische Neigungen?

Wolstein: Meist während oder nach der Pubertät, bei wenigen zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr. In der Pubertät kann das Exhibieren nur ein Durchgangsstadium sein: 40 Prozent dieser Jugendlichen werden später nie wieder auffällig.

FOCUS: Exhibitionisten werden dennoch oft rückfällig. Warum?

Wolstein: Diese Störung hat meist Suchtcharakter. Obwohl die Patienten leiden – oft ist die Familie zerstört und der Arbeitsplatz weg -, können sie nicht davon lassen. Ihre Sexualphantasien konzentrieren sich auf das Exhibieren. Es ist für sie die einzige wirklich befriedigende sexuelle Aktivität.

FOCUS: Gibt es einen bestimmten Tätertyp?

Wolstein: Nein, die Männer kommen aus allen sozialen Schichten, vom Staatsanwalt bis zum Hilfsarbeiter, und sie leben unauffällig bis überangepaßt.

FOCUS: Kann sich der Exhibitionist zu einem Gewalttäter entwickeln?
Wolstein: Nein, auch in der Fachliteratur ist so ein Fall nicht beschrieben. Der Exhibitionist will keine Nähe und keine Berührung, und er weist jede Gewalt weit von sich, auch das Erschrecken-Wollen.

Exhibitionismus oder Voyeurismus


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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013
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Exhibitionismus oder Voyeurismus


Tja meine lieben Leser meine Damen und Herren
Als Aktivistin für die Minderheit von Trans-Gender bin ich sehr oft auf die Thematik was  exhibitionistische Handlungen betrifft eingegangen. Auch wenn wir in einer Demokratie leben in welcher vieles Erlaubt ist, muss man jedoch über vieles Nachdenken und Gewissenhaft dementsprechend handeln.

Allgemein gebraucht bedeutet der Begriff eine übertrieben intime Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit, etwa im Rahmen von Talkshows oder im Internet. Diese Selbstdarstellung ist dabei nicht auf den rein körperlichen Aspekt beschränkt.

In sehr vielen Gesprächen mit Betroffenen bei  Veranstaltungen in SHG oder bei Vorträgen kommt dieses Gespräch immer wieder zum Vorschein, der Schaden welcher angerichtet wird in der Öffentlichkeit, durch diese Selbstdarstellung, auch in unserer Minderheit von Transgenderist Enorm!

Anscheinend wird Vergessen, das wie in vielen Fällen in Öffentlichen Netzwerk Räumen sind zu welchen Kinder, Jugendliche und natürlich Erwachsene an zu treffen sind!

In einem meiner Berichte in meinem Blog griff ich diese Thematik mehrfach auf:

Reden wir doch heute über Narzissmus was bedeute es? Gibt es Narzissmus in der Trans-Gender Welt!


In einem anderen Bericht. Mal eine Klarstellung über diesen Blog


Es wird genau auf diesen Exhibitionismus geschrieben und einiges Erklärt, natürlich sind solche Veröffentlichungen von welchen wir auch hier schreiben von den meisten ganz Unbewusst in das www eingestellt! Jedoch das diese Veröffentlichungen dieser Minderheit von Transgendern wirklich einen großen Schaden zufügen können mit Sicherheit auch tun, ist den meisten nicht Bewusst!
Wenn Kinder und Jugendliche einige der auch hier Veröffentlichungen sehen, werden diese mit Thematiken konfrontiert, welche zu Schäden führen können!

Aber auch das Öffentliche Bild welches wir als Minderheit abgeben ist nicht besonders gut, denn es handelt in vielen Fällen an eine sehr grenzwertigen Darstellung mit welcher die große Mehrzahl unserer Minderheit sich nicht Identifiziert!

Für solche Art von Kunst der Selbstdarstellung gibt es Foren und geschlossene Gruppen es gehört in den Privaten Bereich eines jeden Menschen!
Ich kann nur diese Menschen auffordern, “ diese Art von Bildern oder Video Clip“ nicht mehr zu veröffentlichen, dieses Dient der Allgemeinheit und kann auch vor Strafen schützen 



Exhibitionismus ist eine sexuelle Neigung, bei der die betreffende Person es als lustvoll erlebt, von anderen Personen nackt oder bei sexuellen Aktivitäten beobachtet zu werden. Sie stellt damit das Gegenstück zum Voyeurismus dar.

Werden die exhibitionistischen Handlungen vor Kindern vollzogen, kann es sich um sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs. 4 StGB, bei Minderjährigen um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB handeln. In allen übrigen Fällen kommt eine Strafbarkeit nach § 183 Abs. 1 StGB – exhibitionistische Handlungen – in Betracht. Täter einer Straftat nach § 183 StGB kann nur ein Mann sein; verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich daraus nicht. [2] Exhibitionismus einer Frau kann aber nach § 183a - Erregung öffentlichen Ärgernisses - strafbar sein. Unterhalb der Strafbarkeitsschwelle kann eine Ordnungswidrigkeit in Gestalt einer Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz) vorliegen.

Elementar für den Straftatbestand ist die Belästigung einer anderen Person durch die exhibitionistische Handlung. Die Belästigung ist nicht gegeben, wenn die Reaktion des oder der Betroffenen Interesse, Verwunderung oder Mitleid ist. Die Straftat wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Sofern es sich um exhibitionistische Handlungen vor Kindern handelt, kann die Tat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Die Schuldfähigkeit des Täters muss besonders geprüft werden, da der Exhibitionismus (sofern er dem Muster des Codes F65.2 der ICD-10 entspricht) als „andere schwere seelische Abartigkeit“ im Sinne der §§ 20, 21 StGB eingestuft werden kann.

Allgemein gebraucht bedeutet der Begriff eine übertrieben intime Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit, etwa im Rahmen von Talkshows oder im Internet. Diese Selbstdarstellung ist dabei nicht auf den rein körperlichen Aspekt beschränkt.
In der Umgangssprache spricht man dann oft davon, dass jemand „exhibitionistisch veranlagt“ ist. Dies kann sich ohne jeden sexuellen Kontext auf Handlungsweisen bestimmter Personen (wie Schauspieler oder Politiker) beziehen, aber es können auch Menschen gemeint sein, die sich gerne knapp bekleidet oder nackt zeigen!

Voyeurismus ist eine Form der Sexualität, bei der ein Voyeurist (umgangssprachlich auch „Spanner“ genannt) durch das Betrachten von seiner Präferenz entsprechenden sich entkleidenden oder nackten Menschen oder durch das Beobachten sexueller Handlungen sexuell erregt wird. Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff das heimliche Beobachten einer unwissenden Person, im weiteren Sinn jegliche Form der Lust am Betrachten. Das Gegenstück zum Voyeurismus ist der Exhibitionismus. Wissen Betrachter und ein sexuelle Handlungen ausführendes Paar voneinander, spricht man von Candaulismus.


Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer

Freitag, 22. März 2013

Jede sechste Transperson verliert Job, hier einige Urteile nach dem eine Anfrage über die Rechtliche Seite kam!


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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

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Jede sechste Transperson verliert Job, hier einige Urteile nach dem eine Anfrage über die Rechtliche Seite kam!

Das Arbeitsrecht, bezogen auf Transsexualität, ist eng verbunden mit der Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund "sexueller Orientierung" (Vertrag von Amsterdam 1997) und wird durch das Sekundärrecht, hier Richtlinien, beeinflusst. Während Verordnungen unmittelbar verbindlich sind, geben Richtlinien ein zu erreichendes Ziel vor und müssen in einer bestimmten Frist von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Auf dieser Grundlage hat der Rat der EU bereits am 27.11.2000 die Antidiskriminierungs-Richtlinie 2000/78/EG beschlossen.

Das Ziel der Richtlinie 2000/78/EG ist die Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Sie verbietet sowohl unmittelbare als auch mittelbare Diskriminierung wegen der der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (Art.1). Gemäß Art.3 gilt sie für alle Personen in öffentlichen und privaten Bereichen in Bezug auf die Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit, den Zugang zu Berufsberatung, -ausbildung, beruflichen Weiterbildung und der Umschulung, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sowie die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisation. Personen, die Diskriminierungen geltend machen, können sich auf eine Beweislasterleichterung stützen (Art.10) und die Mitgliedstaaten müssen Sanktionen für einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot festlegen (Art.17).

Der Umsetzung der o.g. Richtlinie ist die Bundesregierung durch das Inkrafttreten des   Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18.08.2006 nachgekommen.


 Die Europäische Kommission hat unsere Bundesregierung allerdings am 31.01.2008 aufgefordert dieses Gesetz in Teilen nachzubessern (   Konsequenzen der Bundesregierung aus der Aufforderung zur Reform des AGG durch die EU-Kommission).

Die Anmerkung laute:

Auch wenn bestehende Richtlinien noch nicht oder nur unvollständig in nationale Gesetze umgesetzt worden sind, müssen sich die Gerichte bei einer Rechtsprechung trotzdem nach diesen richten.      

Trotz des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes wird es in der Praxis aber wieder so aussehen, dass in Einzelfällen das Recht wieder vor dem Arbeitsgericht erstritten werden muss.
Bisher erlassene Entscheidungen in Bezug auf das Arbeitsrecht (vor dem Inkrafttreten des AGG) sind:

Europäischer Gerichtshof:

Transsexuelle dürfen nicht entlassen werden, weil sie beabsichtigen, sich einer Geschlechtsumwandlung zu unterziehen, oder sich ihr bereits unterzogen haben. Der Art.5 Abs.1 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 09.02.1976 (Verwirklichung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen) steht im Hinblick auf das mit dieser Richtlinie verfolgte Ziel der Entlassung einer transsexuellen Person aus einem mit der Umwandlung ihres Geschlechts zusammenhängenden Grund entgegen (EuGH, Az. C-13/94 vom 30.04.1996)



Bundesverfassungsgericht:

Nach Änderung ihres Namens ist eine transsexuelle Person entsprechend ihrem neuen Rollenverständnis anzureden und anzuschreiben (BVerfG, Az. 2 BvR 1833/95 vom 15.08.1996).
Heißt dann im Klartext, Das Recht, nach der Vornamensänderung (TSG §1) und noch vor der Personenstandsänderung (TSG §8), mit der Anrede der gewünschten Geschlechterrolle (Herr, Frau) angesprochen zu werden, geht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG, Az. 2 BvR 1833/95 vom 15.08.1996) zurück.


Verhandelt wurde der Fall einer transsexuellen Inhaftierten, die trotz amtlicher Vornamensänderung (aber ohne geänderten Personenstand) von offizieller Seite immer noch als "Herr" angeredet und angeschrieben wurde.
Nach Auffassung des Gerichts war die Eingewöhnung in die gewünschte Geschlechterrolle nur dann möglich, wenn diese von der Umwelt akzeptiert wird.

Die Absicht des   Transsexuellengesetzes (TSG §1) war bei dieser Nichtakzeptanz verfehlt, da die neue Geschlechterrolle nur unvollkommen gelebt werden konnte.

Das Grundgesetz Art.2 Abs.1 ("Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit...") in Verbindung mit dem Art.1 Abs.1 ("Die Würde des Menschen ist unantastbar...") verlangt den Respekt vor der Entscheidung eines Einzelnen über seine Geschlechtszugehörigkeit, die schon vor der gerichtlichen Feststellung nach TSG §§8ff getroffen wird.

Arbeitsgerichte:

Gibt eine transsexuelle Person, deren Geschlechtsumwandlung nach §§ 8, 10 TSG noch nicht erfolgt ist, bei Einstellungsverhandlungen ihr wahres Geschlecht ungefragt nicht an, so liegt darin im Hinblick auf den Schutzweck des   Transsexuellengesetzes keine rechtswidrige arglistige Täuschung (   § 123 BGB).

§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

Es kann jedoch eine Anfechtung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Person (   § 119 Abs. 2 BGB) in Betracht kommen (BAG, Az. 2 AZR 449/90 vom 21.02.1991).

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Transsexuelle haben schon vor der Änderung ihres Vornamens und vor Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz Ansprüche auf Aushändigung von Dienstkleidung des anderen Geschlechts (LAG Berlin, AZ. 10 SA 57 und 64/90 vom 02.10.1990).



Es besteht Anspruch auf Neuerteilung eines Arbeitszeugnisses mit dem geänderten Namen bzw. dem geänderten Geschlecht, da die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch über das Arbeitsverhältnis hinaus besteht (LAG Hamm, Az. 4 Sa 1337/98 vom 17.12.1998).

Arbeitszeugnis:

Anspruch einer transsexuellen Person auf Neuerteilung mit dem geänderten Namen bzw. dem geänderten Ge­schlecht
Art. 1, 2 GG, § 630 BGB, § 113 GewO, § 73 HGB, §§ 1, 5, 8, 10 TSG

(LAG Hamm, Urteil vom 17.12.1998 - 4 Sa 1337/98; rkr.)

1. Von den Fällen der (inhaltlichen) Zeugnisberichtigung sind die Fälle zu unterscheiden, in denen der Arbeitnehmer die Neuausstellung eines (inhaltlich richtigen und nicht beanstandeten) Zeugnisses begehrt, weil es beschädigt worden oder verloren gegangen ist. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber kraft seiner nachvertraglichen Fürsorgepflicht verpflichtet, auf Kosten des Arbeitnehmers ein neues Zeugnis zu erteilen (LAG Hamm vom 15.  7. 1986, LAGE § 630 BGB Nr. 5). Entscheidend ist dabei allein die Frage, ob dem früheren Arbeitgeber die Ersatzausstellung des Zeugnisses zugemutet werden, insbes. ob er anhand (noch) vorhandener Personalunterlagen ohne großen Arbeitsaufwand das Zeugnis neu schreiben lassen kann oder nicht.

2. Auf der gleichen Ebene liegt es, wenn eine transsexuelle Person von dem früheren Arbeitgeber die Neuerteilung eines Zeugnisses mit geändertem Vornamen bzw. mit geändertem Geschlecht begehrt. Selbst dann, wenn die Personalakte der transsexuellen Person infolge Zeitablaufs vernichtet sein sollte, kann ihr der Arbeitgeber die Neuerteilung eines Zeugnisses nicht unter Berufung auf Verwirkung verweigern, weil das ursprünglich erteilte Zeugnis zurückzugeben ist, der Arbeitgeber es mithin also ohne jegliche inhaltliche Überprüfung nur hinsichtlich des geänderten Geschlechts und des geänderten Namens der transsexuellen Person und der sich daraus ergebenden grammatikalischen und rechtschreibmäßigen Abänderungen "umformulieren" muß.

3. Der Anspruch der transsexuellen Person auf Neuerteilung eines Zeugnisses mit geändertem Vornamen bzw. mit geändertem Geschlecht folgt aus der nachvertraglichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Deren Umfang ergibt sich aus § 242 BGB i. V. mit Art. 2 Abs. 1 GG und § 5 TSG. Art. 2 Abs. 1 GG schützt i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG die engere persönliche Lebenssphäre, insbes. auch den Intim- und Sexualbereich, und gewährleistet das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu bestimmen, aus welchem Anlaß und in welchen Grenzen er persönliche Lebenssachverhalte offenbart. Dem Schutz dieser Rechtsgüter dient auch das Transsexuellengesetz.

4. Die sog. kleine Lösung des § 1 TSG (bloße Vornamensänderung) soll der besonderen Situation transsexueller Personen schon vor einer geschlechtsanpassenden Operation oder bei Verzicht auf operative Eingriffe Rechnung tragen und es ihnen ermöglichen, auch schon vor der irreversiblen "großen Lösung" des § 8 TSG frühzeitig in der Rolle des anderen Geschlechts aufzutreten, mithin in der ihrem Empfinden entsprechenden Geschlechtsrolle zu leben, ohne sich im Alltag Dritten und Behörden gegenüber offenbaren zu müssen. Die sog. "kleine Lösung" ist mit der Zielsetzung Gesetz geworden, den transsexuellen Personen vor allem bei Arbeitsplatzwechsel, bei der Arbeitsplatzsuche und im Sozialbereich, die Möglichkeit zu geben, die Identitätsfindung wenigstens zu einem Teil zu erreichen.

5. Da über einen Arbeitnehmer nur eine Beurteilung existieren darf, ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, Zug-um-Zug gegen Rückgabe des beanstandeten Zeugnisses ein neues Zeugnis zu erteilen. Da der Arbeitgeber wegen des Offenbarungsverbots des § 5 TSG gehalten ist, die Geschlechtsumwandlung der transsexuellen Person nicht ohne deren Zustimmung zu offenbaren, kann die transsexuelle Person nur solche Maßnahmen durchsetzen, die dieses Ziel nicht gefährden und deren Einhaltung bzw. Überwachung dem früheren Arbeitgeber organisatorisch zuzumuten sind. Bei Rückgabe des ursprünglichen Zeugnisses Zug-um-Zug gegen Aushändigung eines Zeugnisses mit dem geänderten Namen bzw. dem geänderten Geschlecht braucht der Arbeitgeber keine Rückfragen zu befürchten.

Quelltext: http://www.der-betrieb.de/content/arbeitsrecht/leitsatz/dft,0,1883

Donnerstag, 21. März 2013

Transsexuelle dürfen verheiratet bleiben



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Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

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Transsexuelle dürfen verheiratet bleiben

Bisher war es so, dass sich Transsexuelle nach der Gecshlechtsumwandlung scheiden lassen müssen. Dagegen klagte jetzt allerdings ein Mann vor dem Bundesverfassungsgericht – und bekam Recht. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland freut sich über das Urteil. Und die FDP attackiert die Koalition.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine anderslautende Bestimmung im Transsexuellengesetz in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss für verfassungswidrig. Die bisherige Regelung, wonach die rechtliche Anerkennung der neuen Geschlechtszugehörigkeit die Ehelosigkeit des Transsexuellen voraussetzt, muss nach der Karlsruher Entscheidung bis zum 1. August 2009 ersetzt werden. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) begrüßte den Richterspruch als "sehr gute Entscheidung" für die Grundrechte von Transsexuellen. (Az. 1 BvL 10/05)

Das Bundesverfassungsgericht gab mit seinem Beschluss einem Transsexuellen Recht, der seit 56 Jahren verheiratet ist und mit seiner Frau drei Kinder hat. Der Familienvater fühlte sich demnach bereits seit langem als Frau und unterzog sich 2002 einer Geschlechtsumwandlung. Anschließend beantragte er die juristische Anerkennung des neuen Geschlechts. Dazu hätte er sich jedoch nach den bisherigen Rechtslage scheiden lassen müssen. Dies lehnten der Beschwerdeführer und seine Ehefrau jedoch ab, da ihre Beziehung intakt sei.

Bei ihrer Entscheidung wogen die Verfassungsrichter den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz der Ehe und das ebenfalls grundrechtlich geschützte Recht auf Anerkennung der selbstbestimmten geschlechtlichen Identität gegeneinander ab. Die Realisierung des einen Grundrechts dürfe nicht von der Aufgabe des anderen abhängig gemacht werden, befanden die Richter. Vor diesem Hintergrund führe die bisherige Regelung im Transsexuellengesetz die Betroffenen in eine kaum zu lösende innere Konfliktlage und stelle zugleich eine unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Grundrechte dar.

Nach dem Beschluss der Karlsruher Richter darf der entsprechende Paragraf des Transsexuellengesetzes bis zum Inkrafttreten der Neuregelung nicht mehr angewendet werden. Einzelheiten der gesetzlichen Änderungen überließ das Gericht dem Gesetzgeber. Dieser könne durchaus an der Forderung nach Ehelosigkeit festhalten. In diesem Fall müsse aber gewährleistet sein, dass die bisherige Ehe des Transsexuellen als rechtlich abgesicherte Lebensgemeinschaft fortbestehen kann. So könne die Ehe in eine eingetragene Lebenspartnerschaft überführt werden. Dabei müssten dem Paar jedoch alle Rechte und Pflichten aus der Ehe erhalten bleiben.

LSVD-Sprecher Manfred Bruns erklärte in Berlin, der Gesetzgeber sei nun gefordert, diese "diskriminierende und verfassungswidrige Regelung schnellstmöglich zu verändern". Die Karlsruher Entscheidung mache einmal mehr deutlich, "wie unsinnig und lebensfremd die rechtliche Hierarchisierung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft ist".

Auch Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irmingard Schewe-Gerigk begrüßte das Urteil als "wichtigen Durchbruch für die Menschenrechte Transsexueller". Karlsruhe habe nun zum wiederholten Male restriktive Regelungen des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) warf die Grünen-Politikerin vor, bisher eine umfassende Reform des Transsexuellenrechts zu blockieren.

Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz forderte ebenfalls, die Regierung müsse endlich die Reform des Transsexuellengesetzes in Angriff nehmen. Statt dessen habe die Koalition aber bereits angekündigt, dass damit in dieser Wahlperiode nicht mehr zu rechnen sei. Dies sei "ein Skandal und eine Demütigung für die Betroffenen".

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...