Donnerstag, 30. Juni 2016

Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Geschlechtsidentität

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Geschlechtsidentität
Lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle beziehungsweise transgeschlechtliche Menschen und Menschen mit Geschlechtsvarianz (intersexuelle bzw. -geschlechtliche Menschen) begegnen in ihren Leben Unwissenheit, Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt.

Im Jahr 2014 wurde im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Referat "Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Geschlechtsidentität" eingerichtet, das innerhalb der Bundesregierung nunmehr als Querschnittsreferat für deren Belange zuständig ist. Dabei wird mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen, anderen EU-Staaten, Bundesländern und Kommunen sowie den anderen Bundesministerien und Bundesbehörden zum Thema gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität zusammengearbeitet. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt auch an zahlreichen Veranstaltungen teil, um sich aktiv in den Dialog um die Lebenslagen dieser Bürgerinnen und Bürger einzubringen.

Das Bundesfamilienministerium hat im September 2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) zur Situation inter- und transgeschlechtlicher Menschen unter seinem Vorsitz eingerichtet. Darin wirken das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Gesundheit als ständige Mitglieder mit. Die vielfältigen Fragestellungen und Problemlagen sollen durch den Austausch mit Fachpersonen und Interessenvertretungen beleuchtet und notwendige gesetzgeberische Lösungen gefunden werden. Übergeordnete Zielsetzung ist, gesellschaftliche Vielfalt in allen Lebensbereichen zu etablieren.

Das Bundesfamilienministerium unterstützt außerdem eine Vielzahl von Projekten und Veranstaltungen im Bereich Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Geschlechtsidentität. Zum Beispiel Familienberatungsstellen oder Seminare und Kongresse zum Thema Homo- und Transphobieprävention.


Interministerielle Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität"
Die Regierungsparteien der 18. Legislaturperiode haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus zu nehmen. Zuständig ist hierfür das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Im September 2014 wurde deshalb die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) zur Situation inter- und transsexueller/-geschlechtlicher Menschen eingerichtet. Darin sind auch das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Gesundheit als ständige Mitglieder vertreten. Das  Bundesfamilienministerium begleitet die Arbeitsgruppe auch durch öffentliche Fachaustausche mit der Zivilgesellschaft und durch wissenschaftliche Forschung.

Die IMAG beschäftigt sich mit drei Hauptthemen:

Medizinische Behandlung von trans- und intersexuellen Menschen

Zum einen hat die IMAG die medizinische Diagnostik und Behandlung von sogenannten trans- oder intersexuellen Menschen zu einem ihrer Fokusthemen gemacht und hierzu verschiedene medizinische sowie psychologische Sachverständige befragt.

Transsexuelle beziehungsweise -geschlechtliche Personen werden in Deutschland bisher als psychisch krank angesehen. Menschen mit angeborenen Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale, sogenannte intersexuelle Menschen, galten oder gelten noch immer als behandlungsbedürftig, weil sie biologisch nicht eindeutig als "männlich" oder "weiblich" einzuordnen sind. Beide Bewertungen werden national und international, insbesondere von Menschenrechtsorganisationen, zunehmend in Frage gestellt.

Die Bundesärztekammer hat im März 2015 eine Stellungnahme "Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung" veröffentlicht, die sich mit Menschen befasst, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig den Kategorien "männlich" oder "weiblich" zuzuordnen ist. Hierin wird klargestellt, dass bei Neugeborenen und Kleinkindern, die intersexuell geboren werden, grundsätzlich keine Operationen zur Geschlechtsangleichung durchgeführt werden sollten. Dem Recht auf Selbstbestimmung und dem "Recht auf eine offene Zukunft" des Kindes müsse Rechnung getragen werden.

Dieser Empfehlung schließt sich auch das Bundesfamilienministerium an und investiert zum Beispiel mit der Förderung des Flyers "Weiblich? Männlich? - Ihr intergeschlechtliches Kind!" in die Aufklärung zum Thema.

Ausbau und Stärkung von Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsstrukturen

Trans- und intersexuelle Personen und ihre Angehörigen benötigen Unterstützung und gute diskriminierungsfreie Beratungsstrukturen. Beratungsstellen vor Ort sind häufig jedoch noch nicht ausreichend im Umgang mit ihnen und ihren  Angehörigen geschult. Die Interministerielle Arbeitsgruppe beschäftigt sich daher auch mit der wichtigen Frage, wie Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsstrukturen verbessert werden sollten.

Das Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie am Zentrum für psychosoziale Medizin des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf (UKE) hat hierzu im Auftrag des Bundesfamilienministeriums eine Kurzzeitbefragung zu Strukturen und Angeboten der Beratung und Unterstützung von Menschen mit Geschlechtsvariationen durchgeführt, die einen erheblichen Aufklärungsbedarf aufzeigte.

Am 4. November 2015 fand zu diesem Thema ein Fachaustausch zur Beratung und Unterstützung von Menschen mit angeborenen Variationen der Geschlechtsmerkmale statt. Teilnehmende der Veranstaltung diskutierten Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Verbesserung der Beratungsstrukturen. Der Livestream zum Fachaustausch kann nachträglich hier angesehen werden.

Ein weiterer Fachaustausch zum Thema Beratung ist für den 29. Juni 2016 zum Thema "Unterstützung für transsexuelle/trans* Menschen und ihre Angehörigen in verschiedenen Lebenssituationen" geplant. Im Dialog mit Erfahrungsexpertinnen und Erfahrungsexperten soll herausgearbeitet werden, welche Beratungs- und Unterstützungsbedarfe bei transsexuellen/trans* Personen  im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter bestehen und welche Beratungsansätze besonders geeignet sind.

Prüfung erforderlicher Gesetzesänderungen

Gemäß Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sollen die Änderungen im Personenstandsrecht evaluiert werden. Dieses ermöglicht seit 2013, den Personenstand bei Abfragen offen zu lassen, wenn die Person weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich ist.

Der Deutsche Ethikrat hatte in der Stellungnahme zum Thema Intersexualität angeregt zu prüfen, wo das deutsche Rechtssystem an das Merkmal Geschlecht anknüpft. Unter anderem diese beiden Themen untersucht das Deutsche Institut für Menschenrechte im Auftrag des Bundesfamilienministeriums in dem Gutachten "Geschlecht im Recht: Status Quo & Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtsidentität."

Das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (sogenanntes Transsexuellengesetz) aus dem Jahr 1981 wurde an vielen Stellen zwischenzeitlich vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellt die Humboldt Universität zu Berlin zum Thema "Regelungs- und Reformbedarf für transsexuelle/-geschlechtliche Menschen" ein Gutachten, das Regelungsvorschläge und internationale Rechtsvergleiche enthalten soll.

Zu diesen beiden vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen Gutachten ist ein Fachaustausch unter dem Arbeitstitel "Reform oder Aufhebung des sogenannten Transsexuellengesetzes? Brauchen wir ein Gesetz zum Schutz des Selbstbestimmungsrechts des Geschlechts?" für Februar 2017 geplant. Es soll einen Austausch zu den Ergebnissen mit Akteuren und Akteurinnen der Zivilgesellschaft und Expertinnen und Experten ermöglichen.


Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Thema "Intersexualität"
Die Bundesärztekammer hat am 27. März eine Stellungnahme "Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung" (DSD) veröffentlicht, die sich mit Menschen befasst, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig den Kategorien "männlich" oder "weiblich" zuzuordnen ist.

Damit wird allen, die sich in Klinik und Praxis mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beschäftigen, eine Orientierung für die Beratung von Betroffenen und ihren Eltern auf Basis des aktuellen Stands der Wissenschaft an die Hand gegeben.

"Die Stellungnahme der Bundesärztekammer deutet auf einen Bewusstseinswandel in der medizinischen Diagnostik und Behandlung hin. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung," stellt die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Caren Marks, fest.

Recht auf Selbstbestimmung

In der Stellungnahme der Bundesärztekammer wird klargestellt, dass bei Neugeborenen und Kleinkindern, die intersexuell geboren werden, grundsätzlich keine Operationen zur Geschlechtsangleichung durchgeführt werden sollten. Dem Recht auf Selbstbestimmung und dem "Recht auf eine offene Zukunft" des Kindes müsse Rechnung getragen werden. Irreversible chirurgische Eingriffe sollen in der Regel nicht mehr vor Einwilligungsfähigkeit des Kindes durchgeführt werden. Von diesem Grundsatz ausgenommen werden sollen nur Eingriffe, die zur Abwendung einer lebensbedrohlichen Situation oder einer schwerwiegenden Gesundheitsgefährdung geboten sind.

In der Vergangenheit wurden entsprechende Operationen im Säuglings- und Kleinkindalter durchgeführt, auch wenn sie nicht medizinisch notwendig, häufig unumkehrbar waren und oft mit dem Verlust der Empfindungsfähigkeit einhergingen. Nicht immer entsprach das zugewiesene Geschlecht der Geschlechtsidentität des Kindes. Dies wurde in einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum Thema "Intersexualität" von 2012 kritisiert.

Erste Fälle von Kindern, die intersexuell aufwachsen belegen, dass eine gute Entwicklung auch ohne Festlegung eines eindeutigen Geschlechts möglich ist. Zum Teil werden die Kinder - zunächst - als Junge oder Mädchen erzogen, zum Teil offen intergeschlechtlich. Sie können so ihre eigene Geschlechtsidentität entwickeln und sich gegebenenfalls selbst für Operationen entscheiden.

Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität"

Um weitere Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (kurz Menschen mit DSD, difference of sex development) führen, wurde im September 2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität" eingerichtet. Diese interministerielle Arbeitsgruppe hat sich bereits mit der medizinischen Diagnostik, Behandlung und Versorgung beschäftigt und hierzu medizinische sowie psychologische Sachverständige befragt.

Noch in diesem Jahr wird die Anhörung intergeschlechtlicher Menschen und ihrer Interessenverbände folgen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist federführend, weitere Bundesministerien sind beteiligt.



Mittwoch, 29. Juni 2016

Genitalverstümmlungen: Der Preis des Multikulturalismus und der schweigende Feminismus

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Es gibt solche Thematiken von welchen die meisten Weglaufen, Sie gar nicht Wahrnehmen möchten noch wollen, obwohl es eine Realität ist in all seiner Gewalt und Pragmatismus!

Wir haben schon viele Berichte gebracht über Verstümmlungen von Säuglingen in der Welt und in Deutschland!
Keiner möchte es Wahrhaben deswegen ist wo möglich Fußball viel Wichtiger?
Die meisten Vergessen jedoch dabei, vor und ins besondere die jungen Paare, es kann Sie morgen treffen!

Hochachtungsvoll
Nikita Noemi 

Genitalverstümmlungen: Der Preis des Multikulturalismus und der schweigende Feminismus

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Einwanderer mit besonders stark ausgeprägter kultureller Identität die ursprüngliche Kultur, Tradition oder Religion im Zweifelsfall sehr oft über das deutsche Recht stellen.
Immer mehr Genitalverstümmlungen in Deutschland“ titelt der Tagesspiegel die Tage und beruft sich dabei auf Angaben der Hilfsorganisation „Terres des Femmes“. Das zum Beitrag dazugehörige Bild von Reuters zeigt ein kleines afrikanisches Mädchen an der Hand seiner Mutter. Der Boden auf dem Bild ist sandig, sieht irgendwie nicht nach Deutschland aus.

Alltägliches Verbrechen in Deutschland

Und so braucht es ein paar Sekunden, bis man überhaupt den Zusatz „in Deutschland“ mitliest.
Ein grauer Teppichboden oder ein Turnhallenboden – das wäre der richtige Hintergrund für die täglichen Verbrechen dieser Art in Deutschland. Aber zu abstrakt, zu weit weg erscheint das Thema Genitalverstümmlung für den deutschen Fotoredakteur, als dass er irgendwie auch nur annähernd auf die Idee kommen würde, es jemals in Deutschland zu verorten. Aber es ist hier. Es ist real. Auch das hat mit der Flüchtlingskrise, der zunehmenden Migration aus afrikanischen Ländern wie Eritrea und Somalia zu tun, wo Genitalverstümmlungen besonders häufig vorkommen. Auch das ist Multikulturalismus.

Derzeit gebe es nach Angaben von „Terres des Femmes“ in Deutschland über 48.000 betroffene Frauen und mehr als 9.300 gefährdete Mädchen. Im Vergleich zu 2014, dem Jahr vor der Krise, ein Anstieg bei den Betroffenen um 37% Prozent, bei den Gefährdeten sogar um 57%. Eine enorme Zahl.

Es ist so ziemlich das schlimmste Verbrechen, das man einer Frau antun kann. Eine schwere Menschenrechtsverletzung mit lebenslangen Auswirkungen. „Beschnittenes“, merkt eine Userin bei mir auf der Seite unter dem Artikel an, „wird und soll wachsen – Verstümmeltes bleibt und soll auch so bleiben.“ In Eritrea seien gemäß der Organisation 89% der Frauen betroffen. In Somalia seien es sogar 98%.

Wichtig sei jetzt vor allem die Aufklärung innerhalb der afrikanischen Gemeinschaften hierzulande. Aktivistin und Musikerin Fatou Mandiang Diatta betont, dass Praktiken wie weibliche Genitalverstümmlung auch in den afrikanischen Communities hierzulande ein Tabu seien. Durch den vermehrten Zuzug aus praktizierenden Ländern, sei es umso wichtiger, in genau diese Communities zu gehen und Aufklärungsarbeit zu leisten.

Genitalverstümmelung ist multi-kulti?


Da stehen wir nun im Jahre 2016 in Deutschland und sehen uns auf einmal auch in unserer Gesellschaft mit Problemen konfrontiert, die sich für uns fernab jeglicher Vorstellungskraft befinden. Die unsere Vorfahren in Europa vor Jahrhunderten hinter sich gelassen haben oder die – wie die Genitalverstümmlung – überhaupt nie ein Thema waren. Plötzlich stellt man sich Fragen, die bis vor ein paar Monaten nicht existent waren und auf die unsere Gesellschaft aus genau diesem Grund auch keine vorgefertigten Antworten parat hat. Wie gehen wir mit Mehrfach- und Kinderehen um? Wie mit Genitalverstümmlung? Und wie mit Hunderttausenden von jungen Männern, die gelernt haben, dass nur verschleierte, jungfräuliche Frauen „Ehre“ besitzen, während wir anderen von nicht wenigen von ihnen zu Freiwild erklärt wurden, wie sich immer wieder an den Übergriffen seit Silvester erkennen lässt?

Wieder einmal fühlt man sich, wie so oft in den letzten Monaten, an die Worte der Staatsministerin Aydan Özogüz erinnert, die unser Zusammenleben, unsere Werte angesichts der massenweisen Einwanderung aus Afrika und dem Mittleren Osten zur Verhandlungsmasse erklärt hat. Müssen wir uns also daran gewöhnen, dass wir künftig auch im Herzen Europas über Genitalverstümmlung und Polygamie sprechen müssen?

Ja, sicherlich, jetzt rächt sich, dass man die Themen zu dem Zeitpunkt, als es sich noch „nur“ um Probleme in den jeweiligen Herkunftsländern handelte, nicht oder in den Augen einiger nur unzureichend angegangen hat. Aber können wir wirklich alle Probleme dieser Erde zu unserer Aufgabe machen und vor allem: Verdienen wir es dann jetzt nicht anders, wenn diese kulturell bedingten Probleme jetzt zu uns kommen?

Die Wahrheit ist, dass wir nicht dafür verantwortlich sind, dass wir auf Grundlage einer selbstauferlegten humanitären Verantwortung freilich darüber diskutieren können, inwiefern man Aufklärung in diesen Ländern unterstützt und wie viel und welche Art von Hilfe man ihnen zukommen lässt. Dass man aber nichts dergleichen hierzulande ertragen muss, weil wir nach Auffassung mancher Menschen in der Vergangenheit nicht genug getan haben. Weder können wir die Welt finanziell und schon gar nicht kulturell retten. Das eigentliche Problem lässt sich nur in geringem Maße (wenn überhaupt) von Außen lösen, wenn es überhaupt zu lösen ist. Das eigentliche Problem sind nämlich Kulturen, in denen die Bevölkerung aufgrund einer kulturell bedingten Bildungsferne und Unterdrückung von Frauen explodiert und die aufgrund ihrer kulturellen und religiösen Blockade nicht in der Lage sind, sich aus eben jenem Elend zu befreien.

Kultur und Religion bilden in diesem Fall eine kontinuierliche Abwärtsspirale, die nur selten von Außen durchbrochen wird. Es ist ein Fehler sondergleichen unserer linkslastigen Politiker, dass sie in immer stärkerem Maße davon ausgehen, Wirtschaft planen zu können. Es ist in Bezug auf das Migrationsproblem (auch schon vor der Flüchtlingskrise) ein noch größeres Elend, dass man glaubt, man könne den Menschen ihre Kultur schon in einem für die westliche Gesellschaft verträglichen Maße, austreiben. Religion und kulturelle Praktiken dominieren sowohl in afrikanischen Ländern wie Eritrea und Somalia als auch in den islamischen Gesellschaften des Mittleren Ostens nahezu jeden Lebensbereich. Und gerade aus unseren Gesellschaften des Westens wissen wir auch, dass die Rückbesinnung auf diese kulturellen Werte und die eigene Religion größer wird, je mehr man nach Maßstäben der westlichen Leistungsgesellschaft scheitert und keinen Platz in eben dieser findet.

Kultur-Schaden statt Kultur-Gewinn

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich auch unser Rechtsstaat im Zweifelsfall machtlos gegenüber diesen Praktiken zeigt. Mädchen werden verstümmelt, Ehrenmorde begangen. Ob das bei uns erlaubt ist oder nicht, spielt im Zweifelsfall keine Rolle. Wer sich in seiner muslimischen Ehre verletzt fühlt, dem ist herzlich egal, ob die deutsche Mehrheitsgesellschaft kein Verständnis für diese Art von Ehrgefühl hat oder ob er unter dem Vorwand der verletzten Ehre eine Tat begeht, die hier nicht rechtens ist. Selbiges gilt für die afrikanische „Tradition“ der Genitalverstümmlung. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass insbesondere bei den Einwanderern hierzulande, die in der Regel eine besonders stark ausgeprägte kulturelle Identität besitzen, die sich massiv von unserer unterscheidet, Kultur, Tradition oder Religion im Zweifelsfall immer über das deutsche Recht gestellt wird.Das ist nicht nur in Deutschland so. Seit in Großbritannien Ärzte strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie Mädchen und Frauen derart verstümmeln, werden die Kinder in das heimische Sommercamp geschickt – und kehren verstört zurück.

“Guten” Multikulturalismus wie ihn sich Grüne und Linke vorstellen, gibt es  kaum. Eine friedvolle Vermischung, in der jede Kultur spannende oder nützliche Aspekte der anderen übernimmt, gibt es wenn nur in schwacher Ausprägung. Was wir stattdessen haben, sind Parallelgesellschaften, die wie der Begriff schon aussagt, größtenteils nebeneinander herleben. Es lässt sich daher leicht konstatieren, dass wir angesichts solcher Probleme nicht nur wirtschaftlich nicht von dieser Einwanderung profitieren, sondern vor allem auch kulturell keinen Nutzen daraus ziehen. Wobei beides in engem Zusammenhang miteinander steht. Dass wir ferner Probleme ungeahnten Ausmaßes in dieses Land importieren und anscheinend wirklich dazu übergehen, die für uns selbstverständlichsten zivilisatorischen Errungenschaften neu zur Disposition stellen. Dass all dies die Stabilität und den Zusammenhalt innerhalb unserer Gesellschaft auf eine gefährliche Probe stellen wird.

Die Ersten, die das zu spüren bekommen, sind die Frauen. Denn vor lauter Aktionismus ist der Staat nicht einmal auf die Idee gekommen, vor allem sie vor diesen Praktiken und religiösen Vorstellungen zu schützen und in die Freiheit zu entlassen. Stattdessen lässt man die Menschen einfach die Strukturen ihrer Heimatländer hier wieder aufbauen. Nein, das ist keine multikulturelle Vermischung. Das ist eine kulturelle Verdrängung. Vor allem jener Werte, die wir teuer erkämpft haben.

Wenn wir nicht anfangen, unsere Kultur und unser Recht hierzulande mit aller Härte und Selbstbewusstsein durchzusetzen, wenn wir die Einwanderung aus jenen Ländern, die aufgrund der dort herrschenden Kultur keinen Fuß auf den Boden kriegen, nicht begrenzen, dann werden wir selbst irgendwann zu solch einem Land werden, in dem es selbstverständlich wird, dass gewisse Teile der Bevölkerung die Geschlechtssteile ihrer Frauen verstümmeln und Männer minderjährige oder gleich mehrere Frauen heiraten.

Aber wo soll dieses Selbstbewusstsein angesichts einer auf dem kulturellen Auge blinden Politik, einer schweigenden Masse, die sich mehrheitlich in auferlegter Toleranz übt, herkommen? Links und im Feminismus ist es still, wenn es um solche Themen geht. Während man jeglichen westlichen Sexismus anprangert und jeden Flüchtling lobend erwähnt, der ein Portemonnaie gefunden haben soll, bleibt die Chronik bei Facebook leer, bleiben die Kommentare der linken Presse aus, wenn es um die Schattenseiten von Multi-Kulti geht. Was bleibt, ist ein drückendes Schweigen, für das man sich nur zutiefst schämen kann.

Das ist ein Armutszeugnis. Eine Schande für eine Gesellschaft, die sich für aufgeklärt und modern hält. Eine Farce für jeden unserer Vorfahren, der für genau diese Errungenschaften alles gegeben hat und für jeden heutigen Menschenrechtaktivisten in einem Land auf der Erde, der genau gegen dieses kulturelle Unrecht ankämpft.


Dienstag, 28. Juni 2016

Definition zum Begriff Intersexualität? // Definition to the term intersexuality

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Schon eigenartig das man mich Anschreibt mit der Bitte Intersexualität was die Begrifflichkeit betrifft zu Erklären! Dachte das sehr viele es Wissen, aber man ist ja Mensch hier eine Erklärung!

„Unser verstümmeltes Geschlecht ist ein medizinisches Konstrukt, also Theorie. So schob man uns von einem Nichts in das andere Nichts: Unser Geschlecht, wie es uns angeboren wurde, hat keine gesellschaftliche Existenz. ... Nun ist fraglich, welche psychischen Auswirkungen sich bei intersexuell Diagnostizierten, jedoch nicht Operierten, konstatieren lassen ... Vermutlich wären wir AUCH durch alle Kategorien durchgefallen. 

Aber mit Sicherheit hätten wir etwas EIGENES entwickeln können, hätten z. B. unser sexuelles Potential entdeckt und unseren Körper kennengelernt“

Zum Begriff der Intersexualität

Das Roche Lexikon Medizin definiert Intersexualität als „Störung der Geschlechtsdifferenzierung mit Widersprüchen in der Ausbildung der allgemeinen äußeren geschlechtlichen Erscheinung (Intersextyp; s. a. Geschlechtsmerkmale), der Keimdrüsen bzw. Geschlechtsorgane (s. a. Gonadendysgenesie) sowie des chromosomalen Geschlechts; s. a. Hermaphroditismus, Pseudohermaphroditismus, Feminisierung, Virilisierung; vgl. Transsexualismus.“

An dieser Definition wird sehr deutlich, dass `Intersexualität´ ein medizinisches Kunstwort für verschiedene `Syndrome´ ist.

In unserer AG-Diskussion stellten wir uns die Frage, welchen Begriff wir bevorzugen: Intersexualität, Hermaphroditismus, Zwittrigkeit?

Uns fiel am Begriff Intersexualität auf, dass er mit dem Konzept eines `Dazwischen´ eine dennoch gültige Norm voraussetzt, `zwischen´ deren Polen etwas seinen Ort hat.

Darüber hinaus kommt dieser Begriff aus der Medizin. 

Weiter fiel uns auf, dass der Begriff `Hermaphrodit´ zwar nicht aus der Medizin kommt, jedoch männlich konnotiert ist, während Intersexualität als Begriff geschlechtsneutraler ist.

Der Begriff des Zwitters wird wiederum eher abwertend mit Assoziation zum Tierreich gebraucht und kommt auch aus der Medizin. 

Reiter schreibt hierzu, der Begriff `Zwitter´ sei schon im 9. Jahrhundert entstanden und bedeute „Lebewesen mit männlichen und weiblichen Geschlechtsmerkmalen“, aber auch „außereheliches Kind“ oder „Bastard“.

Zentral war für uns an diesem Punkt die Frage, welche Begriffe / Selbstdefinitionen Intersexuelle verwenden. 

Es stellte sich heraus, dass Betroffene den Begriff oftmals selbst verwenden, ihn aber trotzdem sehr kritisch sehen. Reiter schreibt etwa, `Intersexualität´ sei ein Anfang des 20.Jahrhunderts geprägter medizinischer Begriff für „sozialeliminatorische Vorhaben“.

Andere Kritikerinnen heben die traumatische Erfahrung hervor, die als `intersexuell´ bezeichnete Personen eint: So bemängelt Georg Klauda am Begriff der Intersexualität, es sei „geradezu absurd, aus den zahlreichen Geschlechtsuneindeutigkeiten, die von der Medizin als Krankheiten und Missbildungen verunglimpft werden, ein zusammenhängendes Phänomen zu basteln: 'TurnerSyndrom', 'Klinefelter-Syndrom', 'androgenitales Syndrom' sowie 'Androgen-Resistenz-Syndrom' sind nicht miteinander verwandt, sondern haben vollständig andere biologische Hintergründe.“

Das Einzige, was Personen verbinde, die mit dem „Kunstwort Intersexualität“ bezeichnet würden, sei vielmehr die „Erfahrung von Pathologisierung, Verrat der Eltern und körperlicher Verstümmelung.“

Zum Schluss stellte sich die Frage nach Alternativen zu den unterschiedlichen geschlechtskonstituierenden Begriffen. 

So sollte eher ein Kontinuum von Geschlechtern angenommen werden, als von nur zwei eindeutigen Geschlechtern ausgegangen werden. Als Ausweg wurde die amüsante, aber dennoch ernst gemeinte Bezeichnung „Hurra, es ist ein Hurx!“ für etwas nicht eindeutig zu Bezeichnendes ins Spiel gebracht.

Der erfundene Name entgeht durch seine vage Aura der Falle, wieder eine klare, ein- und ausschließende Definition zu liefern.

Angenehmen Tag mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer

Boy or girl - decide if parents and doctors /// Junge oder Mädchen, wenn Eltern und Ärzte entscheiden

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Zwitterparagraf

Als Zwitter, auch Zwitterwesen, Hermaphrodit oder intersexuell wird in der Biologie ein Lebewesen bezeichnet, das genetisch, anatomisch oder hormonell weder eindeutig dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen ist.

Die umgangssprachliche Bezeichnung Zwitterparagraf geht insbesondere auf Vorschriften im Preußischen Allgemeinen Landrecht zurück, das Menschen ohne eindeutige Geschlechtsmerkmale als Zwitter bezeichnete und ihnen ein "juristisches Geschlecht" zuordnen wollte.

Beim Menschen gehen mit dem biologischen Geschlecht regelmäßig bestimmte Rechte und Pflichten einher. So hat sich das Frauenwahlrecht erst im 20. Jahrhundert durchgesetzt. Bis zu ihrer Aussetzung im Juli 2012 bestand die Wehrpflicht nur für Männer. Eine Eheschließung ist in Deutschland nur zwischen Personen verschiedenen Geschlechts möglich, die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nur zwischen gleichgeschlechtlichen Personen (§ 1 Lebenspartnerschaftsgesetz).

Der gesetzliche Personenstand umfasst in Deutschland auch den Namen, den eine Person führt. In das von den Standesämtern geführte Geburtenregister werden daher unter anderem die Vornamen und Geburtsnamen eines Kindes sowie sein Geschlecht beweiskräftig eingetragen (§ 21 Abs. 1, § 54 Abs. 1 Personenstandsgesetz - PStG).

Das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 erwähnte auch Menschen ohne eindeutige Geschlechtszuordnung.
Dort hieß es im "Ersten Teil.
Erster Titel. Von Personen und deren Rechten überhaupt:"
"§19. Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Eltern, zu welchem Geschlecht sie erzogen werden sollen.
§20. Jedoch steht einem solchen Menschen nach zurückgelegtem Achtzehnten Jahr die Wahl frei, zu welchem Geschlecht er sich halten wolle.
§21. Nach dieser Wahl werden seine Rechte künftig beurteilt.
§22. Sind aber Rechte eines Dritten von dem Geschlechte eines vermeintlichen Zwitters abhängig, so kann ersterer auf Untersuchung durch Sachverständige antragen.
§23. Der Befund der Sachverständigen entscheidet, auch gegen die Wahl des Zwitters und seiner Eltern."

"Wichtiger Act" war in diesem Zusammenhang die eigene Wahl, die "dem L. R. [Preußischen Allgemeinen Landrecht] eigentümlich" sei. Strittig war jedoch, ob die einmal getroffene Wahl unabänderlich sein sollte. Dafür sprach der Wortlaut von § 21 und auch der gesetzgeberische Wille, wonach die Rechte des Betreffenden "nach der in Gemäßheit des § 20 vorgenommenen Wahl für alle Zukunft beurteilt" werden sollten.
Andere Autoren verneinten dies.
Nach zeitgenössischer medizinischer Ansicht gab es "nach Theorie und Erfahrung keine wahre Zwitterbildung".
Die getroffene Wahl konnte allerdings noch nicht wirksam in einem Personenstandsbuch dokumentiert werden, obwohl davon die Rechtsstellung als Mann oder Frau abhing mit weitreichenden Konsequenzen für den Rechtsverkehr. "Wenn ein an seinen Geschlechtsteilen missgestalteter Mensch bis heute Mannskleidung getragen hat und mit anderen Mannspersonen zugleich einen Schuldschein ausstellt, morgen aber Weiberkleider anlegt und sich für eine Frauensperson erklärt, muß da diese Wahl auf die von ihr als Mann unterschriebene Schuldverschreibung wirken?"

Abzuwägen war zwischen dem Schutz des Rechtsverkehrs und dem Selbstbestimmungsrecht des "Zwitters". Im Zweifel entschied ein medizinischer Sachverständiger.

Mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum 1. Januar 1900 sind die Regelungen des Preußischen Allgemeinen Landrechts gegenstandslos geworden. Bereits ab Einführung der staatlichen Standesregister zum 1. Januar 1876 durch das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 musste in das Geburtsregister das Geschlecht des Kindes eingetragen werden.
Die Bekanntmachung, betreffend Vorschriften zur Ausführung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 25. März 1899 führte dafür ein entsprechendes Formular ein.

Zum 1. November 2013 wurde diese Regelung revidiert. [8] § 22 Abs. 3 PStG bestimmt seitdem, dass der Personenstandsfall ohne Angabe eines Geschlechts in das Geburtenregister einzutragen ist, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. [9] Die betreffenden Kinder brauchen also nicht mehr - wie ab den 1960er Jahren üblich - noch im Säuglingsalter einer Operation zur Herstellung einer klaren Geschlechtszuordnung unterzogen zu werden. Dies hatte bei den Betroffenen im weiteren Verlauf ihres Lebens nicht selten zu schweren körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen geführt.

Mit der zunehmenden rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichberechtigung) entfällt auch das praktische Bedürfnis nach einer Abgrenzung der biologischen Geschlechter. Die Gender-Debatte stellt zudem die überkommenen Geschlechterrollen in Frage.



Junge oder Mädchen – wenn Eltern und Ärzte entscheiden
Zwitter, Hermaphroditen, Intersexe – Menschen, die weder Mann noch Frau sind, und damit nicht in unser Bild von zwei Geschlechtern passen. Deswegen wurden viele Intersexe schon als Kind operiert, um einem der beiden Geschlechter zu entsprechen – für die meisten eine traumatisierende Erfahrung.

Störung oder Vielfalt
Die Diagnose: DSD – "Disorder of sexual development", "Störung der Geschlechtsentwicklung". Für Mediziner eine Krankheit, für Betroffene ganz natürliche Variation.

Verantwortlich dafür sind ganz komplexe Prozesse: Wenn es zu Abweichungen kommt bei X- und Y-Chromosomen; bei Hormonen, wie Östrogen oder Testosteron; bei Keimdrüsen, also Eierstock und Hoden; oder auch bei den Genitalien.

So auch bei Daniela Truffer. Und was auf ihre Diagnose folgte, waren folgenschwere Operationen: Als sie zweieinhalb Monate alt war, wurden die Hoden entfernt, im Alter von sieben Jahren ihre vergrößerte Klitoris verkürzt. Eine Kindheit voller Erlebnisse, die Daniela Truffer schlichtweg als traumatisierend beschreibt.
Über ihre Erfahrungen zu sprechen, fällt Daniela Truffer nicht leicht. Noch heute hat die 58-Jährige Schmerzen. Doch am meisten leidet sie darunter, dass ihr die Operationen einfach ein Geschlecht aufgedrückt haben. Dabei ist sie kein Einzelfall. Genaue Zahlen über Intersexualität gibt es jedoch nicht.
Umstrittene "Genitalkorrekturen"

Die "Intersex Society of North America" schätzt, dass jedes hundertste Kind mit einem atypischen Geschlecht auf die Welt kommt. Das reicht von kleineren Anomalien der Genitalien bis hin zu tiefgreifenden Veränderungen der Erbanlagen. Die Dunkelziffer ist allerdings hoch. Und so hatten – wie Daniela Truffer – viele andere nie eine Chance auf einen selbst gewählten Weg.

Solche Genitalkorrekturen – wie sie Truffer erlebt hat – sind rein kosmetische Operationen, die nicht lebensnotwendig sind. Deshalb hat Truffer die Menschenrechtsorganisation Zwischengeschlecht.org gegründet. Zusammen mit ihrem Partner Markus Bauer kämpft sie für ein Verbot von Genitalkorrekturen bei Minderjährigen.

Ihr Ziel: Intersexe sollen ab dem 18. Lebensjahr selbst entscheiden können, ob sie Mann oder Frau sein wollen – oder ob sie eben einfach so bleiben, wie sie sind. Bis dahin kann die Entscheidung für ein Geschlecht auf anderem Wege erfolgen.

Sich selbst finden dürfen

Ein OP-Verbot soll nicht nur Betroffene schützen, sondern auch Eltern entlasten. Denn die sind mit der Entscheidung so kurz nach der Geburt meist völlig überfordert. Zudem ist die Diagnose von Intersexualität sehr schwierig, da es ganz vielfältige Formen gibt: Bei einer werden Mädchen mit Eierstöcken und eher männlichen Genitalien – einem sogenannten Mikropenis – geboren. Wieder andere zeigen sich erst am Anfang der Pubertät, wenn bei Mädchen die erste Regel ausbleibt oder Jungen eine Brust bekommen.
Frühe OPs sollen das verhindern, damit das Kind später nicht unter Hänseleien leidet. Doch dass es auch anders gehen kann, beweisen Fälle, bei denen sich Eltern gegen eine Operation entschieden haben. Eine dieser mutigen Eltern war eine Mutter, die Markus Bauer kennengelernt hatte. In diesem Fall hatten die Ärzte davor gewarnt, dass es später im Kindergarten zur sozialen Katastrophe kommen würde. Doch wurde es für die Kinder dann in Wirklichkeit gar kein großes Thema oder Problem – sondern nur für die Erwachsenen.
Wer braucht normal?

Wenige Intersex-Formen können lebensbedrohlich werden und müssen behandelt werden. Wenn es aber darum geht, verkürzte Harnröhrenöffnungen an die Penisspitze zu verlegen, weil es zum Mann-Sein gehört, im Stehen zu pinkeln; oder wenn es darum geht, eine etwas zu groß geratene Klitoris zu verkleinern, weil sie nicht mädchenhaft genug ist, dann ist eine Operation nicht nötig. Denn dann geht es nicht um Leben oder Tod, sondern um ein Duktus von Normalität. Und was da nicht reinpasst, darf nicht einfach weggeschnitten werden.

Die Menschenrechtsorganisation „Zwischengeschlecht.org“ kämpft für die Rechte dieser Menschen und fordert ein Verbot von Genitaloperationen.



Montag, 27. Juni 2016

Are there sex differences in the brain? //// Gibt es Geschlechterunterschiede im Gehirn?



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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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Gibt es Geschlechterunterschiede im Gehirn?

Etliche Befunde der Hirnforschung scheinen zu belegen, dass Vorlieben und Fähigkeiten zwischen den Geschlechtern unterschiedlich verteilt sind. Doch dahinter stecken manchmal methodische Mängel.
Es war eine aufwändige Untersuchung. Fast 1000 Versuchspersonen schob die Arbeitsgruppe um den Neurowissenschaftler Madhura Ingalhalikar von der University of Pennsylvania in Philadelphia in den Hirnscanner, um mit Hilfe der so genannten Diffusions-Tensor-Bildgebung (DTI) den Verlauf der Nervenfasern im Gehirn zu erkunden. Wie sich herausstellte, waren bei Frauen die beiden Hirnhälften im Schnitt stärker miteinander verknüpft, während Männer eine engere Vernetzung innerhalb der Hemisphären aufwiesen.
Der betreffende Fachartikel erschien 2014 in den renommierten "Proceedings" der Nationalen Akademie der Wissenschaften der USA. Viele Forscherkollegen äußerten sich anerkennend, nur vereinzelt wurden methodische Mängel beklagt. So fehlten in der Arbeit etwa Angaben zur Effektstärke, ein statistisches Maß für die Größe eines entdeckten Gruppenunterschieds.

Fast alle großen Medien stürzten sich auf diese Studie. Viele Meldungen gingen allerdings noch weit über den eigentlichen Befund hinaus und erfanden Geschlechterunterschiede bei diversen kognitiven Fähigkeiten, die in der Studie gar nicht erfasst worden waren. "Das Frauenhirn tickt wirklich anders", titelte etwa die Onlineausgabe der "Welt" – und wertete die Untersuchung als einen schlagenden Beleg dafür, dass Männer tatsächlich besser einparken können und Frauen einfühlsamer sind.

Wie in diesem Fall dienen die Resultate neurowissenschaftlicher Studien häufig als Projektionsfläche für altbekannte Geschlechterklischees, erklären Cliodhna O’Connor und Helene Joffe vom Londoner University College. Die beiden Wissenschaftlerinnen werteten mehr als 200 Zeitungs- und Onlineberichte aus, die über die Arbeit von Ingalhalikar und seinen Kollegen erschienen waren. Fazit: In den meisten Artikeln wurde vor allem betont, dass sich Männer- und Frauenhirne grundlegend unterscheiden – inwiefern jedoch, blieb in der Regel unklar. Viele Medien beschränkten sich etwa auf starke Metaphern und stellten die "Kluft" zwischen Männern und Frauen als "unüberbrückbar" dar. So hieß es in der britischen Tageszeitung "Daily Mail": "Die Unterschiede zwischen den Geschlechtern waren so tief greifend, dass Männer und Frauen schon beinahe unterschiedliche Spezies sein könnten."

Das klingt verdächtig nach jenem alten Bestsellertitel, laut dem Männer vom Mars und Frauen von der Venus stammen. Werden hier die Befunde aus den Labors von Hirnforschern zweckentfremdet, um stereotype Vorstellungen zu zementieren?

Die Geschlechterdifferenzforschung ist ein Dauerbrenner: Mehr als 5600 neurowissenschaftliche Studien zu diesem Thema wurden seit Anfang der 1990er Jahre veröffentlicht, wie eine Arbeitsgruppe der University of Cambridge errechnete. Die Psychologin Gina Rippon von der Aston University in Birmingham glaubt, die gegenwärtige Forschungskultur verführe regelrecht dazu, Geschlechterunterschiede überzubetonen. Dafür macht sie unter anderem eine kognitive Voreinstellung verantwortlich, die Fachleute als Essenzialismus bezeichnen (siehe "Kurz erklärt").

Sein Hirn, ihr Hirn
Dahinter verbirgt sich die Idee, bestimmte Eigenarten seien fest in der Natur des Menschen verankert und nicht (oder kaum) durch äußere Faktoren veränderbar. Für viele biologische Merkmale gilt das tatsächlich: Wer mit einem weiblichen Chromosomensatz, weiblichen Genitalien und weiblichen Keimdrüsen auf die Welt kommt, wird sich in den allermeisten Fällen zu einer Frau entwickeln. Es sei allerdings ein Fehlschluss zu glauben, so Rippon, dass auch soziale Konventionen, Verhaltenstendenzen oder eben neuronale Strukturen eine derart robuste Grundlage haben müssten.

Einige Neuroforscher postulieren, dass sich die Nervensysteme von Männern und Frauen fundamental unterscheiden würden – so etwa der britische Autismusexperte Simon Baron-Cohen. Er differenziert zwischen einem männlich-systematisch arbeitenden S-Gehirn und einem weiblich-empathischen E-Gehirn. Dieser Theorie widerspricht Rippon entschieden: "Kein Individuum besitzt ein eindeutig 'männliches' oder 'weibliches' Gehirn." Obwohl im statistischen Mittel neuronale Unterschiede zwischen den Geschlechtern nachweisbar seien, lasse dieser Befund keine sicheren Rückschlüsse auf den Einzelnen zu.

"Von 20 Tests auf Geschlechterdifferenzen liefert einer sicher ein statistisch signifikantes Ergebnis – auch ohne dass es einen Unterschied zwischen den Gruppen gibt" (Cordelia Fine)
Die Forscherin erläutert dies an dem folgenden Beispiel: Das Gehirn von Männern weist im Schnitt einen etwas kleineren Hippocampus auf als das von Frauen, die Amygdala hingegen ist bei ihm statistisch etwas größer als bei ihr – stets im Verhältnis zum jeweiligen Gesamtvolumen. Wird nun bei einem zufällig ausgewählten Probanden ein relativ kleiner Hippocampus gemessen, so lasse sich daraus aber keineswegs ableiten, dass die betreffende Person auch eine besonders große Amygdala besitze. Jedes Gehirn habe eine individuelle Mosaikstruktur, wie es Rippon formuliert – ein bestimmtes Gefüge aus Merkmalen, von denen sich einige vermehrt bei Männern und andere eher bei Frauen finden lassen.

Auch die Plastizität des Nervensystems mache es problematisch, von dem Männer- oder dem Frauenhirn zu sprechen. Unterschiedliche Lernerfahrungen schlagen sich naturgemäß in der neuronalen Architektur nieder. Das belegte zum Beispiel eine Studie des Psychologen Richard J. Haier von der University of California in Irvine: Sein Team ließ weibliche Jugendliche drei Monate lang regelmäßig das Computerspiel Tetris spielen, das visuell-räumliche Fertigkeiten trainiert. Obwohl die Probandinnen im Mittel nicht mehr als anderthalb Stunden pro Woche damit zugange waren, wuchs bei ihnen im Vergleich zu einer Kontrollgruppe das Volumen der vermehrt beanspruchten Hirnareale.
Männer und Frauen sind auch heute noch oft unterschiedlichen Lernumwelten ausgesetzt, beispielsweise bedingt durch die jeweilige Studien- und Berufswahl. Bei Erwachsenen lässt sich daher kaum bestimmen, woher ein entdeckter neuronaler Unterschied rührt – von den Genen oder von der Umwelt. Vielmehr prägt uns stets ein enges Wechselspiel aus beidem.

Großer Spielraum für Interpretationen
Die verbreitete Trennung zwischen angeborenen, biologisch festgelegten Kennzeichen auf der einen Seite und der sozialen Prägung auf der anderen lässt sich somit nur sehr schwer auf Ergebnisse aus der Hirnforschung anwenden. Beide Aspekte sind vielfältig miteinander verwoben. Damit stellt sich die spannende Frage: Was sagen Befunde über geschlechtsspezifische Besonderheiten tatsächlich aus?

"Mit bildgebenden Methoden lassen sich in erster Linie Wo-Fragen beantworten", erklärt die Wissenschaftssoziologin Hanna Fitsch von der TU Berlin. Sie beschäftigt sich seit Jahren mit der Aussagekraft der funktionellen Magnetresonanztomografie (fMRT). "Es geht bei dieser Forschung vor allem darum, bestimmte geistige Phänomene zu lokalisieren und zu kartografieren. Fragen zu den konkreten Wirkmechanismen können solche Untersuchungen allein hingegen nicht besonders gut beantworten."

Fitsch betont, dass beim Einsatz bildgebender Verfahren eine Vielzahl von Entscheidungen vorab getroffen werden muss – etwa, was die jeweils interessierenden Hirnareale oder die statistische Auswertung der Daten betrifft. Die stark visuell geprägte fMRT-Bildgebung, die vermeintlich objektive Aufnahmen des arbeitenden Gehirns liefere, verführe viele Laien, aber auch Wissenschaftler dazu, die Größe des tatsächlichen Deutungsspielraums zu unterschätzen. Je interpretativer ein methodischer Ansatz sei, desto eher könnten sich implizite Vorannahmen, beispielsweise über die zu erwartenden Aktivitätsunterschiede, in den Forschungsprozess einschleichen.
In manchen Fällen "beweist" sogar ein und derselbe Datensatz je nach der eingesetzten Auswertungsmethode mal Unterschiede und mal Gemeinsamkeiten zwischen den Geschlechtern. Die Psychologin Anelis Kaiser veröffentlichte gemeinsam mit Kollegen eine Bildgebungsstudie, in der sie bei 44 Probanden das für die Sprachproduktion zuständige Broca-Areal untersuchte. Anders als in vorangegangenen Untersuchungen waren bei den männlichen Teilnehmern die Sprachzentren in beiden Hirnhälften gleichermaßen aktiviert, bei den Frauen hingegen dominierte das Broca-Areal der linken Hemisphäre – so schien es zumindest. Doch als die Forscher einfach nur ihre Auswertungsmethode änderten und strengere statistische Maßstäbe anlegten, verschwand der Unterschied auf einmal! Nun war bei beiden Geschlechtern eine stärkere Aktivierung des linken Broca-Zentrums gegenüber dem in der rechten Hirnhälfte zu verzeichnen.

Was sich nach einer mathematischen Spielerei anhört, kann handfeste Folgen haben. Denn statistisch signifikante Unterschiede zwischen Probandengruppen werden in wissenschaftlichen Fachjournalen mit größerer Wahrscheinlichkeit veröffentlicht als so genannte Nullbefunde – also Studien, in denen sich keine Effekte finden ließen. Dieser so genannte Publikationsbias ist ein seit Langem bekanntes Problem.

In der Geschlechterhirnforschung sei es allerdings besonders gravierend, erklärt die Neurowissenschaftlerin Cordelia Fine, die an der University of Melbourne in Australien arbeitet. Das liege an der großen Selbstverständlichkeit, mit der in Studien gezielt auf Geschlechterunterschiede hin getestet werde, selbst wenn es dafür gar keinen ersichtlichen Grund gebe, erklärt Fine in einem Beitrag für die Zeitschrift "Neuroethics".

Falsch positive Befunde festigen Stereotype
In der Tat wird das Geschlecht in vielen Untersuchungen routinemäßig nebenbei abgefragt, ohne konkrete Hypothese. "Wenn 20 Tests Geschlechterdifferenzen prüfen, wird einer davon sicher ein statistisch signifikantes Ergebnis liefern, auch ohne dass es einen Unterschied zwischen den Gruppen gibt", so Fine. Einmal veröffentlicht, hielten sich solche falsch positiven Befunde oft mit bemerkenswert großer Hartnäckigkeit. Dass sich so manches Resultat in Folgestudien nicht wiederholen ließe, falle dabei kaum ins Gewicht. Dies verstärke letztlich geschlechtsspezifische Rollenbilder.

Auch der Neurowissenschaftler Larry Cahill von der University of California in Irvine betrachtet die gegenwärtige Forschungspraxis kritisch. Seiner Ansicht nach werden die Unterschiede zwischen den Geschlechtern allerdings nicht zu sehr, sondern im Gegenteil zu wenig betont! So würden geschlechtsspezifische Besonderheiten bei neurologischen Erkrankungen oft vernachlässigt. Cahill liefert sich regelrechte Duelle mit Forscherinnen wie Rippon oder Fine. Seine Argumentation: Zu oft müssten männliche Gehirne als Standard für "das Gehirn" schlechthin herhalten, während die Merkmale des weiblichen Gehirns lediglich als Sonderfall betrachtet würden.

"Hirndifferenzen zu verneinen ist, als käme man nach Prüfung von Reifen und Bremsen zu dem Schluss, es gebe keinen bedeutenden Unterschied zwischen einem Volvo und einer Corvette" (Larry Cahill)
Tatsächlich offenbare sich in der Fachliteratur eine deutliche Asymmetrie: Eine Metaanalyse von Forschern der University of California in Berkeley aus dem Jahr 2011 ergab, dass fast jede zweite neurowissenschaftliche Untersuchung ausschließlich mit männlichen Versuchstieren durchgeführt wurde, nur ein Zehntel mit einer rein weiblichen Stichprobe. Bei Untersuchungen am Menschen, räumt Cahill ein, lasse sich ein ganz so starkes Ungleichgewicht allerdings nicht nachweisen.

Der Wissenschaftler hält das Gehirn von Männern und das von Frauen für grundlegend verschieden. Zwar gebe es häufig starke Überlappungen zwischen vermeintlich männlichen und weiblichen Eigenarten, und die gefundenen Effekte fielen häufig bescheiden aus. Doch das liege vor allem daran, dass die Analysen nur isolierte Funktionen betrachten. "Das ist, als würde man nach detaillierter Prüfung von Glas, Reifen und Bremsen zu dem Schluss kommen, dass es keine bedeutsamen Unterschiede zwischen einem Volvo und einer Corvette gibt", erklärt Cahill.

Außerdem hält er die Betonung der Plastizität des Gehirns für problematisch: Schließlich könnten auch Verhaltensweisen, die sich erst im Lauf der Zeit herausbildeten, biologischen Ursprungs sein – etwa bei der Sprachentwicklung oder der Rechtshändigkeit. Umweltbedingte Veränderungen hätten andererseits biologische Schranken. Das Plastizitätsargument hält Cahill für eine moderne Variante der längst widerlegten Tabula-rasa-Idee, also der Annahme, das menschliche Gehirn sei wie ein unbeschriebenes Blatt und durch Erfahrungen beliebig veränderbar.
Unabhängig davon, wie viel Geschlecht tatsächlich im Gehirn steckt: In der populärwissenschaftlichen Literatur haben kurzweilige "Neurofakten" Konjunktur. Der Buchmarkt quillt über vor Titeln wie "Männer – das schwache Geschlecht und sein Gehirn" oder "Das weibliche Gehirn: Warum Frauen anders sind als Männer". Alte Klischees werden plötzlich wieder attraktiv, wenn sie (und sei es auch nur scheinbar) mit neurowissenschaftlichen Befunden unterfüttert werden. Sobald sich ein Phänomen neuronal aufzeigen lässt, erscheint es glaubwürdiger, fassbarer, wahrer.

Einer Theorie zufolge interpretieren wir neue Reize stets im Licht so genannter sozialer Repräsentationen – also gemeinschaftlich geteilter Ideen und Überzeugungen. Diese sorgen dafür, dass wir abstrakte Wissensinhalte in ein bestehendes Wertesystem integrieren. Wer einer essenzialistischen Weltsicht verhaftet ist, liest also wissenschaftliche Texte durch eine "Essenzialismusbrille".

Sind Spermien dominanter als Eizellen?
In einer Studie des Sozialpsychologen Wolfgang Wagner von der Universität Tübingen wurden Laien gebeten, passende Metaphern für die menschliche Befruchtung zu finden. Die Befragten beschrieben Spermien im Schnitt als deutlich aktiver, stärker und dominanter als Eizellen. Dies war bei jenen Probanden besonders ausgeprägt, die eine konservative Auffassung zu Geschlechterrollen vertraten. Offenbar bestimmte das Wertesystem der Teilnehmer, wie sie einen biologischen Vorgang auffassen.

Viele Medienberichte fördern essenzialistische Denkstile, und das hat Auswirkungen auf unser Handeln, wie eine Studie von Ilan Dar-Nimrod und Steven Heine aus dem Jahr 2006 nahelegt. Die Forscher ließen Studentinnen einen Mathematiktest absolvieren. Zuvor gaben sie ihnen jedoch einen Zeitungsartikel zu lesen, angeblich um ihr Textverständnis zu testen. In Wahrheit ging es den Versuchsleitern um etwas anderes: Ein Teil der Probandinnen las einen Bericht über eine (erfundene) Studie, der zufolge Frauen und Männer in ihrem mathematischen Verständnis gleichauf liegen. Einer zweiten Gruppe dagegen wurde ein Bericht präsentiert, wonach Männer besser rechnen könnten – und zwar auf Grund genetischer Faktoren, die die Hirnfunktion beeinflussten. Probandinnen, die mit dieser biologischen Erklärung konfrontiert worden waren, schnitten im folgenden Mathetest schlechter ab als jene, denen man keinen Geschlechterunterschied vorgegaukelt hatte.

Hier schließt sich der Kreis: Wenn Forschungsergebnisse unser Verständnis von Männlichkeit und Weiblichkeit prägen, beeinflusst dies wiederum die Forschung selbst. Hanna Fitsch sieht einen Grund dafür auch im Wissenschaftsbetrieb: "Ist ein Ergebnis einmal veröffentlicht, beziehen sich auch andere Forschungsprojekte darauf. Somit wiederholt sich dieselbe Erzählung immer wieder."

Hirnforscher sind sich heute zunehmend der Grenzen und Schwächen ihrer Methoden bewusst und machen Verbesserungsvorschläge. Das Geschlecht spielt natürlich auch im Gehirn eine Rolle – darin stimmen selbst Wissenschaftler mit so unterschiedlichen Auffassungen wie Fine und Cahill durchaus überein. Umstritten bleibt allerdings, wie stark der soziale und kulturelle Kontext in der Forschungspraxis berücksichtigt werden sollte.

Homophobia is rooted at different levels, which is probably correct. /// Schwulenhass ist auf verschiedenen Ebenen verwurzelt, das ist wohl richtig.

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Schwulenhass ist auf verschiedenen Ebenen verwurzelt, das ist wohl richtig.

Wir von  http://trans-weib.blogspot.de/ haben in unterschiedlichen Berichten darüber Berichtet, vor und ins besondere stehen jedoch vor allem Erziehung und Prägung dann kommt Religion Politik und Semitismus wie Hetze!

Wenn man dann von Politik redet ist es Reden wie vom Wind, man bemerkt ein rauschen man sieht nichts und nach dem rauschen kommt erneut die Stille!

Warum ich zu diesem Schluss komme, nun wir hatten sehr viele tragische Ereignisse was Tote und Gewaltverbrechen betrifft!

Eine Bundeskanzlerin welche bei Ihrer ersten Rede die Toten und deren Minderheit gar nicht beachtete, sondern nur im groben über die Vorfälle sprachen, dann das einsehen wo Möglich ist diese Minderheit ja Wichtig für die Wahlen?

Ein Justizminister welcher mehr in der Mode macht als in seinem Aufgabengebiet, mit einer tollkühnen Rede über den § 175StGB über welchen wir von http://trans-weib.blogspot.de/ schon immer und vor unglaublicher langer Zeit immer und immer wieder berichten.

Heute diese Schlagzeile:
Opfer der Paragrafen 175
Bundestag verschiebt Rehabilitierung

Der Rechtsausschuss des Bundestags vertagt die Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen 175. Die Grünen kündigen einen eigenen Gesetzentwurf an, sollte der Justizminister nicht bald handeln.

Wie wird die Bundesregierung die in der Bundesrepublik nach dem Paragrafen 175 verurteilten schwulen Männer rehabilitieren? Über einen Bericht der Bundesregierung über die Konsequenzen aus einem Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer wollte in dieser Woche eigentlich der Rechtsausschuss des Bundestages sprechen. Doch der Tagesordnungspunkt wurde jetzt vertagt - was die Grünen heftig kritisieren.

"Die Betroffenen sind hoch betagt und die Rehabilitierung und Entschädigung wird höchste Zeit.
Das ist die Bundesrepublik den schwulen Männern in diesem Land schuldig", sagten die Grünen-Abgeordneten Katja Keul und Volker Beck dem Tagesspiegel.

Die Grünen stoßen sich daran, dass Justizminister Heiko Maas noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die Rehabilitierung regelt, obwohl Maas das schon vor einem Monat angekündigt hat. Die Grünen erwägen nun, im Juli selber einen solchen Entwurf vorzustellen, sollte Maas nicht vor der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf einbringen: "Wenn Maas nicht liefert, legen wir ein Gesetz vor", sagen Kaul und Beck: ""arme Worte trösten nicht über die Bummelei hinweg."

Für Keul und Beck ist es "ein Schandfleck unseres Rechtsstaates", dass jahrzehntelang in beiden deutschen Staaten schwule Männer menschenrechtswidrig staatlich verfolgt wurden und das bis heute nicht wieder gut gemacht wurde: "Es bleibt ein Skandal, dass in der Bundesrepublik  Deutschland heute noch Männer mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft gewesen zu sein, weil sie schwul sind."

Auch der Bundesrat hat sich bereits für eine rasche Rehabilitierung der Opfer ausgesprochen.


Tja das alte Lied mit den immer selben Argumenten, selbst da ist unsere Politik sehr Einfältig!
Oder wird etwa darauf Spekuliert, je länger man diesen wirklich Notwendigen Schritt verzögert umso weniger Geld muss wie meist durch einen Fond zusammen gebracht werden, um überhaupt an eine Entschädigung zu denken?

Oder denkt man, wir haben diese ganze Minderheit über Jahrzehnte Mundtot machen können, wo möglich klappt es noch mal?

Wir von http://trans-weib.blogspot.de/ haben ja selbst den Minister angeschrieben um eine Stellungnahme gebeten, jedoch es war klar keine Antwort.

Schwulenhass ist auf verschiedenen Ebenen verwurzelt. Im Kern geht es dabei um die Wahrung einer propagierten Normalität, die überraschend schnell im Gewaltexzess enden kann.

Meine Anfrage empfand ich gerecht da in den Jahren 7oiger Jahren selbst unter einem Urteil des §175 StGB verurteilt wurde, daraufhin Deutschland für 23 Jahre verließ und Nachweisen kann das mir 11 Jahre der Pass von der Deutschen-Behörde verweigert wurde.

Selbst die Kirche bemerkt so langsam, da haben wir so einiges falsch gemacht!

Papst Franziskus erklärt, Homosexuelle hätten eine Entschuldigung für ihre Behandlung durch die Kirche verdient. Auch Frauen, Geschiedene und ausgebeutete Kinder müsse man um Verzeihung bitten.

Franziskus schloss sich damit den Worten des deutschen Kardinals Reinhard Marx an. Der Erzbischof von München hatte nach dem Attentat auf den LGBT-Nachtklub Pulse in Orlando im US-Bundesstaat Florida in einem Interview mit der "Irish Times" gesagt: "Die Geschichte der Homosexuellen in unserer Gesellschaft ist schlimm, denn wir haben viel dazu beigetragen, sie ins Abseits zu schieben." Dafür müssten sich Kirche und Gesellschaft entschuldigen.

Politisch unkorrekte Aussagen, die Papst Franziskus da am Montag vor 7.000 Schulkindern in Rom machte: Die Mächtigen der Welt wollen keinen Frieden, weil sie vom Krieg leben. Es gehe nur ums Geld, aber nicht um die Menschen. Diese Hinweise gab das Oberhaupt der Katholischen Kirche den Kindern auf den Weg, die ihn in der Audienzhalle des Petersdoms trafen. Er unterhielt sich drei Stunden mit ihnen, jenseits von Protokoll und vorbereiteter Rede.

Nun ja eine erneute Woche in welchen die Nachrichten das bringen was die Bevölkerung beruhigt und gute Stimmung macht, jedoch Realitäten nun das sind und bleiben Mangelwahre!

Mit freundlichen Grüßen

Nikita Noemi Rothenbächer

Freitag, 24. Juni 2016

Questioning the truth behind these transgender discrimination? /// Hinterfragen was steckt wirklich hinter dieser Diskriminierung von Transgendern?

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Hinterfragen was steckt wirklich hinter dieser Diskriminierung von Transgendern?

Das in der Gesellschaft verankerte binäre Geschlechtsmodell, das ausschließlich nur "männlich" und "weiblich" kennt, benachteiligt Menschen, die sich nicht eindeutig geschlechtlich verorten können oder wollen, und stellt deren Existenz infrage.

Ein Satz der schon Oberflächlich gelesen richtig erscheinen mag, jedoch und genau da ist der erste Fehler, was ist dann mit Menschen welche mit Intersexualität im Volksmund „Zwitter“ benannt. Denn diese haben sich ja nicht im Mutterleib einfach mal so Entschieden ich komme als Intersexuelles Wesen bzw. Mensch auf die Welt!

Es führt zur Ausgrenzung derjenigen Menschen, deren Geschlecht, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck nicht den sozialen Erwartungen entspricht, und hindert sie an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
[Art. 2 Absatz 1 GG]

Art. 2 Abs. 1 GG garantiert im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die humanistische Weltanschauung sehen die freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und der des Mitmenschen als das höchste Ziel des menschlichen Lebens an1.

Neben der Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit, verstanden als Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit, werden aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit der in Art. 1 Abs. 1 GG als unantastbar geschützten Menschenwürde auch das allgemeine Persönlichkeitsrechts einschließlich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als eigenständiges Grundrecht hergeleitet.

Daraus resultiert eine strukturelle Diskriminierung von Transgender Personen, somit auch Transidentische früher Transsexuelle Menschen benannt,  die sich in der standardisierten medizinischen Diagnostik und Behandlung sowie im bundesdeutschen Transsexuellengesetz (TSG) manifestiert: Transsexualität wird in Deutschland als psychische Krankheit (Geschlechtsidentitätsstörung) gewertet.
Eine Änderung des Namens, Personenstands oder des Geschlechts setzt nach den bestehenden rechtlichen Regelungen des Transsexuellengesetzes eine Begutachtung durch Sachverständige voraus. In der Praxis ist dies ein sehr langwieriges und strenges Diagnoseverfahren.

In der gelebten und der Realität gibt es diese Aussage: Die Karlsruher Richter haben das Transsexuellengesetz für verfassungswidrig erklärt.

Der Gesetzgeber darf Betroffene nicht mehr zwingen, dass diese sich vor einer Änderung des Rechtsstatus einer operativen Geschlechtsumwandlung unterziehen.

Nur um eines der vielen Verfassungswidrigkeiten hier zu bringen, es gibt weitaus mehr!

Das Prozedere einer Körperveränderung ist in Deutschland mit obligatorischer Psychotherapie, Alltagstest, Kostenübernahmeverfahren und Begutachtung sehr langwierig.
Häufig werden medizinische Behandlungen an Transidentischen Personen ohne oder nur mit wenig Mitspracherecht durchgeführt.

Bedeutet das diese angebliche freie Entfaltung seiner Persönlichkeit einfach nur Worte sind welche gut klingen, jedoch durch festgelegte Maßnahmen wirkungslos werden!

Die Behandlungen orientieren sich oft statt an persönlichen Bedürfnissen und Wünschen an sozialen Erwartungen und rechtlichen Bestimmungen und haben schwerwiegende Folgen für das Leben der Transidentischen wie auch für Intersexuelle  Personen.

Beim Zugang zu medizinischen Behandlungen für Transgender Personen und bedürfnisgeleiteter Unterstützung beim Wunsch einer Geschlechtsangleichung gibt es in Deutschland noch großes Entwicklungspotenzial.

In einem Bericht für die Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission wird aufgezeigt, dass Transgender Personen in Europa massiver Diskriminierung in Form von Drohungen, Ausgrenzungen, sozialem Ausschluss, Spott, Beleidigungen, sowie physischer und sonstiger Gewalt ausgesetzt sind. Dies betrifft alle Bereiche des täglichen Lebens, den Zugang zu Bildung und anderen Gütern und Dienstleistungen sowie das Arbeitsleben.

Laut einer Studie der europäischen Grundrechteagentur FRA hat die Hälfte der Befragten (54 Prozent) angegeben, wegen ihres Transgender seins, im Jahr vor der Umfrage diskriminiert worden zu sein.
Ebenfalls rund die Hälfte der Befragten gab an, in diesem Zeitraum Gewalt wegen ihres Transgender  seins erfahren zu haben.
 44 Prozent erlebten mehr als zwei Mal Gewalt.

 Auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt und bei Karrierechancen werden Transgender  Personen benachteiligt.

Sie sind deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen und erfahren Benachteiligungen im Beruf – z.B. Gehaltskürzungen nach erfolgter Geschlechtsangleichung oder Hindernisse beim beruflichen Aufstieg.

Diskriminierung erfolgt weil die Auffassung ist, In unserer Gesellschaft herrscht die Vorstellung, es gäbe nur zwei Geschlechter, Mann oder Frau (sog. Heteronormativität. Das soziale Geschlecht sei vom biologischen Geschlecht ableitbar und liege daher „in der Natur“ des jeweiligen Geschlechts begründet.

Dabei ist es Nachgewiesen es gibt das 3 Geschlecht was Intersexuelle wären!
Die Menschenrechtskonvention bestimmt, dass alle Menschen die gleiche Würde und die gleichen Rechte haben. Somit darf niemand benachteiligt  werden, denn Diskriminierung ist eine Verletzung der Menschenrechte! Dennoch werden in Deutschland immer noch bestimmte Menschengruppen benachteiligt.

Das Wort Diskriminierung kommt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt „Unterscheidung“.  Diskriminierung beschreibt also die unterschiedliche Behandlung von Menschen.

In meinem Bericht von Gestern ging es um Blutspenden!

Schwule in Amerika dürfen kein Blut spenden – und in Deutschland auch nicht
Als nach dem Attentat in dem Schwulenclub "Pulse" in Orlando nach und nach Schwerverletzte in die Kliniken eingeliefert wurden, bildeten sich vor den Blutspendezentren der Stadt lange Schlangen. Einer Gruppe blieb es jedoch verwehrt, ihr Blut zu spenden: homosexuellen Männern, die in den vergangenen zwölf Monaten sexuellen Kontakt mit anderen Männern hatten. Für sie gilt in den USA ein gesetzliches Spende-Verbot. In Deutschland ist dieses Verbot noch viel schärfer. Denn hier ist homosexuellen Männern die Blutspende seit Einführung des Transfusionsgesetzes 1998 komplett untersagt. Darüber, wie diskriminierend dieser Ausschluss ist und was für sinnvolle Alternativen es gibt?

Es gibt ja regelmäßig Berichte darüber, dass Blut fehlt. Trotzdem schließt man eine relativ große Gruppe einfach pauschal von Blutspenden aus und das ist eine widersprüchliche Botschaft.


Es signalisiert eine Stigmatisierung, die Homophobie legitimiert.


Eine Staatliche Diskriminierung also!
Interessant ist das Thema Statistik vs. Diskriminierung. Menschen werden von vornherein unterschiedlich behandelt, basierend auf einer gewissen Wahrscheinlichkeit, nicht auf ihrer tatsächlichen Individualität.

Die Benachteiligung von Menschen kann auf verschiedene Eigenschaften beruhen. Besonders häufig werden Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihres Alters diskriminiert. Hierbei gibt es meist eine Gruppe von Menschen, die diskriminiert wird, und eine Gruppe von Menschen, die dadurch Vorteile hat.

Ein Beispiel: "Der Personalchef eines Unternehmens vergibt grundsätzlich Ausbildungsplätze im kaufmännischen Bereich nur an Abiturienten. Auf die Frage eines Bewerbers mit Migrationshintergrund, weshalb seine Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, teilt ihm der Personalchef mit, dass Schulabgänger mit Migrationshintergrund statistisch gesehen häufiger einen Hauptschulabschluss hätten. Aus diesem Grunde könne er Bewerber mit Migrationshintergrund grundsätzlich nicht berücksichtigen. 

Dem Einwand des Bewerbers, dass er doch Abitur hätte, wird mit dem Hinweis begegnet, dass es darauf nicht ankäme, da die Statistiken leider etwas anderes sagen."

Das ist subjektiv für mich Diskriminierung!


Diskriminierung beruht meist auf Vorurteilen. Vorurteile sind Annahmen, die man von einer bestimmten Menschengruppe hat, meist sogar ohne die Menschen zu kennen. Dass Menschen Vorurteile haben ist ganz normal. Es ist aber wichtig zu wissen, dass diese ganz oft nicht stimmen und schon gar nicht für eine ganze Gruppe. Dafür ist es auch nötig zu erkennen, welche Vorurteile man überhaupt hat. Typische Vorurteile beginnen so:  „Frauen sind…“, „Kinder sind…“, „Afrikaner sind…“, „Rollstuhlfahrer sind…“ oder „Muslime sind…“. Solche Aussagen werden dazu genutzt, zu rechtfertigen, warum manche Menschen besser oder schlechter behandelt werden dürfen als andere.

Diskriminierung ist in Deutschland verboten!

Leider kommt es trotzdem vor, dass Menschen täglich Benachteiligung erleben müssen.
Selbst der Staat Diskriminiert gewaltig, man erkennt es, wenn man es erkennen möchte!
Das Alter, die Hautfarbe, eine Behinderung - Gründe, weshalb Menschen diskriminiert werden, gibt es viele. Und laut einer Studie sind Diskriminierungen alles andere als selten. Jeder dritte Deutsche hat sie bereits erlebt - vor allem bei der Arbeit.

Erfahrungen mit Diskriminierung sind in Deutschland laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle weit verbreitet. Jeder Dritte beantwortete die Frage, ob er selbst bereits Diskriminierung erlebt habe, mit Ja.

Je mehr ich mich Hinterfrage umso größer ist der Zweifel am Menschen und deren angeblichen Menschlichkeit!

Angenehmen Tag mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer


Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...