Montag, 18. Dezember 2017

Angriffe welche Unmoralisch und Gesetzeswidrig erscheinen


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Angriff auf Transgender.....

Die Nachricht war so, dass man sie kaum glauben konnte. Aber sie ist wahr. Das Bundesverfassungsgericht hat vor einigen Wochen das Transsexuellengesetz verteidigt und damit eine Institution gestärkt, die die Menschenwürde transidenter / transsexueller Menschen verletzt. Und jetzt kommt ein nächster Schlag von aussen, ein Schlag, der eher in eine Zeit passt, in der man von Menschenrechten und Ethik noch nichts wusste.....
Trump hat der US-Gesundheitsbehörde unter anderem die Verwendung der Begriffe "Transgender" und "Diversität" untersagt. Auch wurde die Verwendung der Termini untersagt, bei denen es um eine Validierung, also um eine Bewertung der entsprechenden Sachverhalte geht, nämlich "science-based" ("auf wissenschaftlicher Grundlage") und "evidence-based" ("auf der Grundlage von Beweisen"). Damit wurde zweierlei unternommen: Erstens wurde das Thema Transgender und damit auch Transidentität/Transsexualität "unsichtbar" gemacht. Es existiert für die Gesundheitsbehörde nicht mehr als Einheit der Fürsorge und als Einheit der Beratung. "Betroffene Menschen" können sich nicht mehr informieren und haben keinen (effektiven) Zugriff mehr auf Gesundheitsdienste. Zweitens gibt es für die zukünftigen Beiträge der Gesundheitsbehörde zu dem Thema keine Notwendigkeit mehr eines Evidenznachweises. Damit ist alles offiziell möglich: Falschdarstellungen, Diskriminierungen, Verunglimpfungen.....
Ist das nur eine Verirrung auf der US-Regierungsebene? Mitnichten! Die Pollitk der US-Gesundheitsbehörde beeinflusst auch die Vereinbarungen in Sachen Gesundheit auf internationaler Ebene. So wurde darum gerungen, dass der ICD-Katalog, die "International Classification of Diseases", nach der die Ärzt_innen weltweit Krankheiten einteilen und vergleichbar machen, verändert wird: Trans* soll im neuen ICD 11 endlich nicht mehr unter den krankhaften Zuständen, den "Störungen" stehen. Welchen Einfluss nimmt die US-Gesundheitsbehörde jetzt auf diesen Vorgang? Welche Verbesserungen sind für Trans* jetzt noch auf internationaler Ebene möglich?
Die Massnahme von Trump verletzt die Menschenwürde. Sie ist menschenverachtend. Deshalb kann sie nicht hingenommen werden. Und deshalb hat die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität einen offenen Brief an Bundesaussenminister Gabriel geschrieben, in dem er darum gebeten wird, sich offen gegen diese Menschenrechtsverletzung auszusprechen. Und das Netzwerk* Sexuelle und geschlechtliche Diversität in Gesundheitsforschung und -versorgung an der Fachhochschule Dortmund hat am Aktionstag Genderstudies, der heute, am 18. Dezember 2017 ist, um persönliche, öffentliche Stellungnahmen gebeten. Denn auch die Gender Studies müssen verteidigt werden. Und das auch in diesem Land. Doch auch hier können Stellungnahmen zum Angriff auf Transgender durch Trump abgegeben werden.
www.fh-dortmund.de/rainbow
Es ist schlimm, dass transidente Menschen immer wieder gezwungen werden, sich gegen Menschenrechtsverletzungen zu wehren. Ich rufe mir selbst ins Gedächtnis, was ich 2015, auf dem CSD in Mainz in einer Stellungnahme auf dem Marktplatz gesagt habe: Das Beschimpfen von schwulen Männern, das Beleidigen einer lesbischen Frau, das Mobben und Belästigen einer Frau am Arbeitsplatz, das Attackieren von Moslems, das Attackieren von Flüchtlingen, das Beschmieren jüdischer Grabsteine und eben auch der Angriff auf Trans* - bei allem handelt es sich um Angriffe auf Vielfalt und Demokratie als grundsätzlicher Werte unserer Gesellschaft".
Viele traurige Grüße an alle

Quelltext: https://www.livia-pruell.de/news-reader/angriff-auf-transgender.html

Freitag, 15. Dezember 2017

The androgynous Even our sages knew that there are intersex people /// Der Androgynos Schon unsere Weisen wussten, dass es intersexuelle Menschen gibt


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The androgynous
Even our sages knew that there are intersex people

Der Androgynos
Schon unsere Weisen wussten, dass es intersexuelle Menschen gibt
Ende 2018 soll in Deutschland eine dritte Geschlechtskategorie im Geburtenregister eingeführt werden: Neben männlichen und weiblichen soll es auch intersexuellen Personen möglich sein, ihre geschlechtliche Identität eintragen zu lassen. So haben die Richter am Karlsruher Bundesgerichtshof entschieden. Denn Menschen, die nicht mit eindeutigen Geschlechtsmerkmalen auf die Welt kamen, dürften nicht dazu gezwungen werden, sich entweder dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen.

Die Infragestellung einer strikten Zweiteilung der Menschen in Frauen und Männer sorgte bereits in der rabbinischen Literatur für rege Diskussion. Im Midrasch Bereschit Rabba, einem Schriftkommentar aus talmudischer Zeit, wird auf den biblischen Vers »Und Gott schuf den Menschen in seinem Ebenbilde, im Ebenbilde Gottes erschuf er ihn; männlich und weiblich erschuf er sie« (1. Buch Mose 1,27) Bezug genommen.

Rabbi Jirmija ben Elazar kommentiert, dass Gott nicht einen weiblichen und einen männlichen Menschen schuf, sondern einen zugleich weiblichen und männlichen Menschen. Er formte ihn mit zwei Gesichtern, das heißt Vorderseiten, und teilte den Körper dann in zwei. Bei der Teilung der beiden Vorderseiten formte er beiden Hälften einen Rücken.

Aus diesem Ur-Menschen wurden so Adam und Eva geformt, führt Rabbi Jirmija aus. Dieses zweigeschlechtliche Urwesen wird hier Androgynos genannt. Es ist ein Lehnwort aus dem Griechischen, das in der rabbinischen Literatur ansonsten eine Person beschreibt, die sowohl männliche als auch weibliche Merkmale in sich vereinigt.

Die Mischna (Traktat Bikkurim) beschreibt den Androgynos als einen Menschen, der männliche und weibliche Geschlechtsorgane besitzt, und führt aus, in manchen Aspekten sei er den Männern gleich, in manchen den Frauen, in manchen beiden und in manchen keinem von beiden. Er soll sich die Haare wie ein Mann schneiden und wie ein Mann die Gebote der Tora einhalten, aber er darf sich nicht allein in einer Gruppe von Männern aufhalten, und er wird unrein durch Menstruation (falls vorhanden) wie eine Frau. Wenn möglich soll er beschnitten werden, aber es wird keine Bracha gesagt.

EHE Im Babylonischen Talmud wird ferner diskutiert, ob und unter welchen Umständen der Androgynos eine Ehe eingehen kann. Die Weisen sind sich uneins, ob der Androgynos eine Frau heiraten darf. Sie sind sich aber sicher, dass er unter keinen Umständen die Ehe mit einem Mann eingehen kann. Rabbi Josei äußert, dass es schlichtweg unmöglich ist, den Androgynos in das binäre Geschlechtersystem einzuordnen: »Der Androgynos ist ein eigenständiges Wesen, und die Weisen können nicht entscheiden, ob er männlich oder weiblich ist« (Jebamot 83a).

Neben dem Androgynos beschreibt die rabbinische Literatur einen weiteren intersexuellen Menschen, den Tumtum. Maimonides, der Rambam (1135–1204), definiert den Tumtum als einen Menschen, der weder weibliche noch männliche Sexualorgane hat, oder sie liegen im Inneren des Körpers.

Im Gegensatz zum Androgynos, der eine mehrdeutige Geschlechtsidentität besitzt, ist der Tumtum entweder Mann oder Frau, doch lässt es sich nicht klar definieren. Daher ist er verpflichtet, so führt der Rambam aus, alle Gebote der Tora zu erfüllen.

MIZWOT Da er ein Mann sein könnte, muss er alle für Männer bindenden Mizwot erfüllen. Da es sich aber auch herausstellen könnte, dass er eine Frau ist, muss er die Gebote der Frau ebenfalls erfüllen.

Wo die Rabbinen nur darüber diskutieren konnten, wie eine Person in das binäre Geschlechtersystem einzuordnen ist, bietet die moderne Medizin die Möglichkeit, die Genitalien eines Neugeborenen mit unklaren Geschlechtsmerkmalen zum einen oder anderen Geschlecht hin anzupassen. Doch der Eingriff birgt Risiken. Denn das vom Chirurgen »hergestellte« Geschlecht muss nicht der eigenen Geschlechtsidentität entsprechen, die das Kind später entwickelt.









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Sonntag, 10. Dezember 2017

Wenn Transsexualität in die Jahre kommt /// When transsexuality is getting old

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Wenn Transsexualität in die Jahre kommt
Brustaufbau nach Verkapselung der Implantate bei Transsexualität mit über 70 Lebensjahren.

Meine Mandantin, Jahrgang 1943, ist transsexuell iSd Diagnose F64.0 und hatte in den sechziger Jahren ihre geschlechtsangleichende Operation (GAOP), um ihr Leben als Frau führen zu können. Die Kosten für Hormonpräparate und den Aufbau einer weiblichen Brust durch Implantate übernahm meine Mandantin seinerzeit selbst. Die letzte Brustoperation erfolgte 1979 im Klinikum in Wiesbaden. Die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister nach § 8 TSG und die Namensänderung nach § 1 TSG liegen schon viele Jahre zurück.
Alte Implantate werden zum gesundheitlichen Risiko – was tun?

Die Brustimplantate, die meine Mandantin seit über 30 Jahren in ihrem Körper trug, waren verkapselt und mussten dringend ausgetauscht werden. Sie litt Tag und Nacht unter erheblichen Schmerzen. Abhilfe war dringend nötig. Auf mein Anraten stellte sie einen Antrag bei ihrer GKV auf Kostenübernahme für eine Brustoperation: die Entfernung der verkapselten Implantate und das Einsetzen neuer Implantate zum Brustaufbau.
Und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)? Wie wird reagiert?

Niemand nahm an, dass eine Gesetzliche Krankenversicherung bei einer über 70-jährigen Frau eine Brustoperation dieses Ausmaßes einfach durchwinken würde – obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.
Zunächst wurde seitens der Krankenversicherung argumentiert, dass eine Bearbeitung oder gar Begutachtung ohne ärztliche Unterlagen über die geschlechtsangleichende Operation (GAOP), damalige Hormoneinnahme, Heilungsablauf, Brustoperation, etc. nicht erfolgen könne. Deshalb sei eine Kostenübernahme ohnehin nicht möglich.

Versuch No. 1: Fehlende Unterlagen

Diese Argumentation stellte allerdings eine unzumutbare Benachteiligung für meine Mandantin dar: die 30-jährige Frist zur Aufbewahrung von Patientenunterlagen war verstrichen und keine Patientenakten mehr auffindbar.
Auf die „Antragsunterlagen“, die maßgeblich zur Prüfung vor der geschlechtsangleichenden Operation sein sollten, konnte es m. E. allerdings gar nicht mehr ankommen, weil dieses Stadium bereits lange zurücklag und die Diagnose „Transsexualismus, F64.0“ unstreitig war.
Nachdem ich die GKV auf diese Problematik hingewiesen hatte, fand eine Begutachtung über die medizinische Notwendigkeit der Operation nach Aktenlage, die die Patientenakte des Hausarztes teilweise umfasste, durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) statt.

Versuch No. 2: § 52 Abs. 2 SGB V und die Folgen der medizinisch nicht indizierten, ästhetischen Operation

Die Begutachtung ergab Merkwürdiges: Die Entfernung der verkapselten Implantate sei medizinisch notwendig und von der GKV zu bezahlen. Das Einsetzen neuer Implantate unterliege jedoch nicht der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung. Mit Hinweis auf § 52 Abs. 2 SGB V seien die neuen Implantate, also der Brustaufbau, von meiner Mandantin selbst zu zahlen. Ich versuchte, diese Merkwürdigkeit zu verstehen.

Nach § 52 Abs. 2 SGB V hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen, wenn sich die Versicherten eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte, ästhetische Operation zugezogen haben – so will es der Gesetzgeber. Doch was wollte der MDK ausdrücken?
Hatte sich meine Mandantin durch die Brustoperation in den sechziger Jahren die Diagnose Transsexualismus zugezogen? Oder war der Brustaufbau seinerzeit eine rein ästhetische Operation, obwohl die Diagnose Transsexualismus vom MDK selbst bestätigt wurde? Lag es gar am Alter meiner Mandantin?
Ich legte auf den ablehnenden Bescheid der GKV Widerspruch ein. Ich wies unter anderem auf die Problematik mit den Verjährungsfristen hin, der Diagnose „Transsexualismus“ und den Fakt, dass meine Mandantin ohne neue Brustimplantate in ihrem Erscheinungsbild als Frau entstellt sei. Meine Mandantin hatte einen Antrag auf Brustaufbau und nicht auf Brustvergrößerung gestellt.

Das Ergebnis
Nach einigem Ringen und mehreren Telefonaten wurde dem Widerspruch „abgeholfen“, d. h. die Kostenübernahme für die gesamte Operation wurde erklärt und die Krankenversicherung stellte sich den aus der Diagnose ergebenen Konsequenzen. Meine Mandantin ließ sich umgehend im Vertragskrankenhaus ihrer Wahl operieren. Die schadhaften Implantate wurden entfernt und passende, ihrem Körper entsprechende Implantate wurden komplikationslos eingesetzt. Sie leidet nicht mehr unter Schmerzen und fühlt sich nach vielen Jahren wieder wohl in ihrer Haut.

Sicher ist, dass meine Mandantin nach Ablehnung des Antrages ihr Begehr nicht weiter verfolgt hätte, sondern davon ausgegangen wäre, dass ihr die Operation nicht zusteht. Fakt ist auch, dass meine Mandantin aufgrund ihres hohen Alters von mittlerweile 74 Jahren ein besonderer Einzelfall ist. Hieraus kann man etwaige Fehleinschätzungen oder Irrtümer des MDK ableiten.

Mit dem nötigen Einfühlungsvermögen für beide Seiten und einer Prise Hartnäckigkeit ist es jedoch möglich gewesen, meiner Mandantin zu ihrem Recht zu verhelfen.





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Samstag, 11. November 2017

Intersexuell wird die neue Normalität /// Intersex becomes the new normal


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
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Intersexuell wird die neue Normalität

In den USA wurde zum ersten Mal in der Geschichte des Landes das Geschlecht in einer Geburtsurkunde in „intersexuell“ geändert. Die 55-Jährige Sara Kelly Keenan musste jahrelang dafür kämpfen.
Sara Kelly Keenan wurde vor 55 Jahren in einem Krankenhaus im New Yorker Stadtteil Brooklyn als Junge geboren. Und als Mädchen. Sie hat männliche Gene, weibliche Genitalien und von beiden Geschlechtern Teile der Fortpflanzungsorgane. Früher nannte die Gesellschaft diese Personen verächtlich Zwitter. Heute werden sie als intersexuell bezeichnet. Ein Begriff, der ein drittes Geschlecht beschreiben soll.

Keenan wusste lange nicht, dass sie anders war, auch wenn sie es innerlich immer spürte. Ihre Ärzte hatten es ihr jahrelang verschwiegen oder auf ihre kritischen Fragen ausweichend und mit Lügen geantwortet. Selbst ihre Adoptiveltern hatten keine Ahnung. Das Waisenhaus, in dem Keenan die ersten fünf Monate ihres Lebens verbringen musste, schrieb in die Papiere des Babys zunächst „Junge“, bevor es das Geschlecht nach drei Wochen in „weiblich“ änderte. Den neuen Eltern aus Long Island verriet man das allerdings nicht.

Für die Anerkennung reicht heute ein ärztliches Attest

„Mein Leben war lange voller Lügen und Betrug“, sagt Kennan in einem Gespräch mit der „Welt“. „Mehr als 40 Jahre wusste ich nicht, dass ich intersexuell war.“ Als die heute 55-jährige Frau aus Kalifornien ihre ganze Wahrheit herausfand, kämpfte sie auch für eine offizielle Anerkennung. Mit Erfolg. Im vergangenen Monat änderten die New Yorker Gesundheitsbehörden ihre Geburtsurkunde von „weiblich“ in „intersexuell“. Keenan ist damit die Erste, die in Amerika auch offiziell ein drittes Geschlecht zugeordnet bekam. „Mit einem ärztlichen Attest kann jeder bei uns einen Antrag stellen, um sein Geschlecht zu ändern“, sagte der Sprecher der Gesundheitsbehörden von New York, Julien Martinez.

„Es war ein wundervolles und motivierendes Gefühl, als ich meine neue Geburtsurkunde in der Post fand und zum ersten Mal das Wort ‚intersexuell‘ lesen konnte“, sagt Keenan. Ab sofort sei das Geschlecht eines Menschen nicht mehr nur „männlich oder weiblich“. Es gebe jetzt auch noch eine dritte Definition dafür, wie man geboren wurde. Keenan bevorzugt als Personalpronomen aber weiterhin das weibliche Sie: „Ich bin mittlerweile alt und mein ganzes Leben daran gewöhnt.“

Ein Baby von 1500 ist weder Junge noch Mädchen

Auf wie viele Menschen die neue Geschlechtsbezeichnung intersexuell zutrifft, ist unklar. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa ein Baby unter 1500 weder eindeutig als Junge oder Mädchen geboren wird. Keenan glaubt, dass die Zahl noch höher liegen könnte. Viele wüssten es gar nicht. Andere ahnen es, wollten es aber nicht wahrhaben. Und dann gebe es die Babys, die „umoperiert“ würden, damit man sie eindeutig zuordnen könne. Früher sei das weltweit gängige Praxis gewesen, die auch noch heute regelmäßig durchgeführt werde.
„Viele Babys wurden und werden noch immer dadurch verstümmelt“, sagt Keenan.

„Die Menschenrechtsorganisation der Vereinten Nationen hat das als Genitalverstümmelung und Folter am Menschen verurteilt.“ Keenan gibt aber zu, dass einige Operationen notwendig sind, wenn das Baby kein funktionierendes Harnsystem und Probleme beim Urinieren hat. „Die meisten Eingriffe sind aber völlig unnötig und werden ohne Einwilligung des Patienten durchgeführt“, sagt Keenan. „Warum lässt man diese Kinder nicht entscheiden, wenn sie älter sind und über ihren Körper selbst bestimmen können?“ Die Anerkennung des dritten Geschlechts intersexuell könnte diesen Menschen jetzt helfen.

Keenan selbst weiß nicht, ob auch sie nach der Geburt operiert wurde. „Ich habe keinen offiziellen medizinischen Report, aber auch keine Narben, die das belegen könnten“, sagt sie. In ihrer Geburtsklinik in Brooklyn, die mittlerweile geschlossen wurde, gab es ein Feuer, bei dem ihre Unterlagen verbrannten. Und ihre biologischen Eltern konnte sie nicht fragen, sie hat sie nie persönlich kennengelernt: „Ich bin das Kind einer heimlichen Affäre zwischen einem verheirateten Bankchef und seiner alleinstehenden Angestellten.“

Der Vater wollte sein Kind nicht zum Sohn machen

Keenan weiß aber, dass die Ärzte ihrem Adoptivvater angeboten hatten, seine Tochter zum Jungen zu machen. „Sie wollten einen Penis rekonstruieren und mir Hormone geben, um mich männlich zu machen.“ Ihr Vater, der ihr das erst vor fünf Jahren auf dem Sterbebett gestanden hatte, lehnte ab. „Sara ist meine Tochter und ein Mädchen“, soll er den Chirurgen gesagt haben. Es war das erste Mal, dass er davon erfuhr, dass seine Tochter nicht eindeutig weiblich ist.

Damals war Keenan in der neunten Klasse und bereits 1,82 Meter groß. Und sie wollte unbedingt ein Junge sein. „Ich hatte bis dahin nie mit Puppen gespielt“, erinnert sie sich an die Zeit, als sie 15 war. Sie habe sich wie ein typischer Junge verhalten: „Ich habe mit anderen gerauft und wollte zu den Pfandfindern gehen.“ Ihre Eltern dagegen steckten sie lieber in eine Mädchengruppe, was sie gar nicht interessierte.

„Damals habe ich meinen Körper gehasst“, erzählt Keenan, die aufgrund fehlender Hormonbildung keine Anzeichen von Pubertät zeigte. Es war die Zeit, als sie auch an Selbstmord dachte. „Ich habe mein ganzes Leben gehasst, glaubte, verflucht zu sein, und sah keine Hoffnung für mich.“ Nur die katholische Erziehung ihrer Adoptiveltern habe sie von dem fatalen Schritt abgehalten. „Ich wollte nie in der Hölle schmoren“, lacht Keenan heute über diese Selbstmordgedanken.

Von den Ärzten fühlte sie sich angelogen – mehrmals

Ein Jahr später, mit 16 Jahren, musste sie sich dann doch wegen des Ausbleibens der Pubertät einer Operation unterziehen und eine Hormontherapie machen. „Die Ärzte sagten mir, dass sie Gewebe von unterentwickelten Eierstöcken entfernen müssten“, erzählt Keenan. Die Wahrheit war das wohl nicht. Heute wisse sie, dass es vermutlich Überreste von Hodengewebe war. Nach dem Eingriff versicherten ihr die Ärzte, dass sie „zu 100 Prozent ein Mädchen“ sei, das nur keine Hormone produzieren könne. „Das war eine weitere Lüge in meinem Leben“, sagt Keenan. Auch ihre Adoptivmutter müsse das gewusst haben, gesagt habe sie nichts. Sie starb drei Jahre nach dem Eingriff an Lungenkrebs.

Die ganze Wahrheit über ihr Geschlecht erfuhr Keenan, die immer geahnt hatte, dass mit ihr etwas anders ist, erst kurz vor ihrem 50. Geburtstag – nach einer Internetrecherche und einem Gentest. Ihr Mann, mit dem sie heute seit 29 Jahren glücklich verheiratet ist, hatte sie dazu ermutigt. „Es hat ihn nie gestört, als ich herausfand, dass mein Geschlecht intersexuell ist“, sagt Keenan, die als Lebens- und Diät-Coach arbeitet. Kennan war selbst lange Zeit mit mehr als drei Zentnern übergewichtig. „Ich wollte meinen nicht perfekten Körper hinter dem Fett verstecken.“

„Intersexuelle Menschen werden heute besser behandelt als noch im vergangenen Jahrhundert“, sagt die 1,90 Meter große Keenan. Die Gesellschaft habe sich in vielen Bereichen weiterentwickelt. Bis zur vollen Anerkennung des dritten Geschlechts wird es aber noch länger dauern. In den USA ist Kalifornien am fortschrittlichsten. Dort sollen bereits im kommenden Jahr Führerscheine mit „X“, dem Zeichen für intersexuell, ausgestellt werden. Bei Reisepässen sträube sich noch das Außenministerium. „Dennoch, es ist ein Anfang“, sagt Keenan. Auch in Oregon werde über das Thema diskutiert. Und hoffentlich bald auch in allen anderen Bundesstaaten. „Intersexuell“, sagt Keenan, „wird die neue Normalität.“





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Abolition of men and women would simplify much! Or? Abschaffung von Mann und Frau würde vieles vereinfachen!


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Abolition of men and women would simplify much! Or?


Abschaffung von  Mann  und Frau würde vieles vereinfachen!


Das Bundesverfassungsgericht will ein drittes Geschlecht im Geburtenregister. Ein Unterstützer dieser Forderung – selbst männlich – erklärt, auf welche Schwierigkeiten intersexuelle Menschen stoßen.
Intersexuelle Menschen stoßen nahezu jeden Tag auf Probleme, selbst bei so gewöhnlichen Dingen wie Fragebögen. „Oft scheitere ich schon an Frage Nummer zwei. Ich soll mich entscheiden: ,Frau‘ oder ,Mann‘“ – so erklärt Vanja die Entstehung der Initiative „Dritte Option“. Vanja ist 27 Jahre alt, stammt aus Leipzig und wuchs als Mädchen auf – bis in der Pubertät festgestellt wurde, dass Vanjas Genom jenes zweite Chromosom fehlt, welches das Geschlecht festlegt: Vanja ist intersexuell. Mit anderen Betroffenen gründete Vanja 2013 eine Kampagne, um einen anderen Eintrag als „männlich“ oder „weiblich“ im Geburtenregister durchzusetzen, und beantragte ein Jahr später beim Standesamt den Eintrag „inter/diverse“.

Als der Antrag gerichtlich abgewiesen wurde, legten 2016 rund 100 Menschen gemeinsam mit Vanja Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Zu den Unterstützern der Initiative zählen auch Menschen, die nicht intersexuell sind – so wie „Dritte Option“-Sprecher Moritz Schmidt.

DIE WELT: Seit fünf Jahren setzt sich Ihre Initiative „Dritte Option“ für einen eigenen Geburtenregistereintrag für intersexuelle Menschen ein. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht Ihre Forderung aufgegriffen. Wie geht es Ihnen mit diesem Etappensieg?
Moritz Schmidt: Als wir morgens um halb neun von dem Beschluss erfahren haben, waren wir erst einmal sprachlos. Auch deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht nicht nur in unserem Sinne entschieden hat, sondern dabei auch komplett unserer Argumentation gefolgt ist. Was den Etappensieg angeht: Den werden wir jetzt feiern – aber unsere Arbeit ist ohnehin erst mal erledigt. Natürlich muss man weiter für die Rechte von intersexuellen Menschen kämpfen, um ihre Situation zu verbessern – allein die der intersexuellen Kleinkinder, die immer noch zum Mädchen oder zum Jungen umoperiert werden. Da ist noch jede Menge Arbeit und Aufklärung zu leisten. Aber unser primäres Anliegen war die Einführung einer dritten Option bei der Geschlechtsangabe, und damit haben wir nun Erfolg.

DIE WELT: Manchen geht die Einführung dieser dritten Option noch nicht weit genug; sie fordern eine generelle Abschaffung der Kategorien männlich/weiblich. Wie stehen Sie dazu?

Schmidt: Das hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss so formuliert: Es muss nicht zwingend ein dritter Eintrag geschaffen werden. Der Gesetzgeber könnte stattdessen auch auf einen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag generell verzichten. Nur lassen sich die Geschlechterkategorien per se juristisch nicht anfechten. Das heißt, wir konnten darauf klagen, dass es einen persönlichen Eintrag für Intersexuelle geben muss – nicht aber, dass es die Einträge „Mann“ oder „Frau“ nicht mehr geben soll. Für uns als Initiative wäre Letzteres aber durchaus eine Option, die vieles vereinfachen würde.
DIE WELT: Woran denken Sie da konkret?

Schmidt: Unsere Gesellschaft ist immer noch binär konstruiert. Intersexuelle Personen wie Vanja werden oft überhaupt nicht wahrgenommen, verleugnet oder unsichtbar gemacht; sie müssen sich immerzu erklären. Das fängt an bei den bösen Blicken, wenn sie in der Öffentlichkeit eine Toilette wählen, die nicht dem gesellschaftlichen Bild von ihnen entspricht, bis hin zu indiskreten Fragen, die ihnen gestellt werden: Wie denn ihr Körper im Detail aussehe? Welche Chromosomen sie hätten? Wen sie sexuell begehrten? Natürlich hilft ein Urteil nur bedingt gegen diese Diskriminierung; im Alltag fragt ja niemand danach, was im Reisepass steht. Aber für uns hat die dritte Option eine wichtige Signalwirkung, sie ist ein Baustein hin zu einer offeneren Gesellschaft.

DIE WELT: Da aber nun niemand nach dem Reisepass fragt: Was müsste sich Ihrer Meinung nach im Alltag ändern – außer der flächendeckenden Einführung von Unisex-Toiletten?

Schmidt: Intersexuelle Menschen werden ständig diskriminiert, nicht nur beim Gang zur Toilette. Deswegen ist die Forderung des Bundesverfassungsgerichts für uns ja so ein großer Erfolg – weil sie Folgeregelungen nach sich ziehen wird, die man bis jetzt gar nicht auf dem Schirm hatte. Was ist etwa mit geschlechtergetrenntem Sportunterricht? Mit getrennten Umkleidekabinen und Duschen in Schwimmbädern? Was ist mit der Elternschaft, bei der Festlegung von Vater und Mutter? Ich bin guter Dinge, dass sich nach dem heutigen Tag auch in diesen Bereichen viel tun wird.





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Das dritte Geschlecht - eine Revolution /// The third gender - a revolution!


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Das dritte Geschlecht - eine Revolution   ///   The third gender - a revolution!


Das Bundesverfassungsgericht beendet die bloße Mann-Frau-Betrachtung der Geschlechtlichkeit im deutschen Recht. Das ist ein historischer Spruch.

The Federal Constitutional Court terminates the mere husband-wife-contemplation of sexuality in German law. This is a historical saying.

Der biblischen Schöpfungsgeschichte zufolge hat Gott die Menschen ausschließlich als Mann und Frau geschaffen. Aber das stimmt so nicht ganz - weil es nun einmal seit jeher Menschen gibt, die männliche und weibliche Geschlechtsmerkmale haben. Selbst sehr religiöse Menschen werden nicht leugnen wollen, dass auch die Intersexuellen Geschöpfe Gottes sind. Fundamentalisten werden gleichwohl den Karlsruher Beschluss, der die Intersexualität als drittes Geschlecht anerkennt, heftig attackieren. Sie hätten es lieber, die Intersexuellen würden gezwungen, sich einem dieser beiden Geschlechter anzupassen, wie das seit jeher der Fall war. Das Bundesverfassungsgericht verlässt diesen Weg endgültig und grundsätzlich. Es erkennt ein drittes Geschlecht an.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon viele Entscheidungen getroffen, die als außerordentlich oder spektakulär, als bahnbrechend oder bewusstseinsprägend gelten. Der Karlsruher Beschluss, mit dem ein drittes Geschlecht ausdrücklich anerkannt wird, verdient jede dieser Beschreibungen: Dieser Beschluss ist außerordentlich und spektakulär und bahnbrechend und wohl auch bewusstseinsprägend. Dieser Beschluss stellt mit verfassungsrechtlicher Kraft fest, dass es nicht nur Männer und Frauen, sondern auch ein drittes, ein unbestimmtes Geschlecht gibt - und dass dieses dritte Geschlecht von der gesamten Rechtsordnung anerkannt und respektiert werden muss. Damit ist die bloße Mann-Frau-Betrachtung der Geschlechtlichkeit jedenfalls im deutschen Recht zu Ende. Das ist eine juristische und gesellschaftspolitische Revolution.

Die mentale Binarität muss aufgebrochen werden
Sie hat Auswirkungen, die auf die Schnelle gar nicht überschaubar sind. Zunächst muss das Personenstandsgesetz geändert werden: Danach war es bisher in den amtlichen Registern so, dass entweder "m" für männlich oder "f" für weiblich oder aber - so galt es seit einer Gesetzesänderung zum 1. November 2013 - gar nichts eingetragen wurde. "Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche rechtliche Angabe in das Geburtenregister einzutragen". So lautete der einschlägige Paragraf seit vier Jahren. Diese Leerstelle genügt dem Bundesverfassungsgericht nicht; es will, dass ein drittes Geschlecht positiv, also ausdrücklich, einzutragen ist - die gesetzlichen Änderungen dafür müssen bis Jahresende vorgenommen werden.

Das allein wird nicht genügen. Die gesamte Rechtsordnung, auch noch die sogenannte Ehe für alle, ist bisher auf binäre Geschlechtlichkeit ausgerichtet - Mann/Frau, Frau/Frau, Mann/Mann. Dass ein Mensch mit unbestimmten Geschlechtsmerkmalen mit einem anderen Menschen mit unbestimmten Geschlechtsmerkmalen eine Ehe eingehen darf - das zum Beispiel ist bisher nicht ausdrücklich geregelt; vieles andere auch nicht. Die bisherige sprachliche Zweigeschlechtlichkeit der Rechtsordnung muss reformiert und die mentale Binarität aufgebrochen werden. Ersteres wird leichter sein als Letzteres. Das geht hinein bis in die Anrede: "Meine sehr verehrten Damen und Herren" - das ist künftig eigentlich keine ausreichende Begrüßung mehr. Wenn es nun ein drittes Geschlecht gibt, wird man vielleicht "Liebe Leute" sagen müssen - oder sich ganz neue Formeln überlegen müssen.
Intersexuell sind Menschen mit nicht eindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen, früher hat man von Hermaphroditen gesprochen. Diese Intersexualität ist von der Transsexualität zu unterscheiden: Transsexuell sind Menschen, die körperlich eindeutig zum männlichen oder weiblichen Geschlecht gehören, sich aber als Angehörige des anderen Geschlechts fühlen und als solche anerkannt werden wollen. Für sie gibt es das Transsexuellen-Gesetz, das dies und die Voraussetzungen für eine juristische Geschlechtsanpassung zu regeln versucht. Es geht um das gefühlte, um das empfundene und gelebte Geschlecht. Bei Intersexuellen gibt es diese gefühlte Eindeutigkeit nicht. Das Bundesverfassungsgericht will es diesen Menschen nicht nur ersparen, sich eindeutig zu einem Geschlecht bekennen zu müssen - es anerkennt ihre Uneindeutigkeit ausdrücklich als drittes Geschlecht.

Das ist ein historischer Spruch. Vorderhand fügt er sich ein in eine lange Reihe von Entscheidungen, in denen Karlsruhe die Rechte von Minderheiten anerkannt und ausgebaut hat: von Strafgefangenen, von Pazifisten, von Homo- und Transsexuellen, von nichtehelichen Kindern, den Armen in dieser Gesellschaft. Karlsruhe hat ihre Rechte gestärkt. Aber die Entscheidung zur Intersexualität geht über die Stärkung der Rechte einer kleinen Minderheit hinaus. Das Gericht sagt: Es gehört zur eigenen Identitätsstiftung der Intersexuellen, dass sie nicht als geschlechtliches Nullum behandelt, sondern in ihrer geschlechtlichen Identität ernst genommen und anerkannt werden. Die Nichtanerkennung des intersexuellen Geschlechts, so sagen die höchsten Richter, stelle eine Diskriminierung dieser Menschen dar. Das ist eine richtige, wichtige Entscheidung.
Der Erste Senat weist den Gesetzgeber darauf hin, dass er auch darauf verzichten könnte, am Geschlecht als wesentlichem Merkmal für den Personenstand weiter festzuhalten. Dies ist in der Logik der Entscheidung konsequent. Aber es wird sich wohl noch lange an der Wirklichkeit reiben - denn die Einteilung in Mann oder Frau ist eine, die nicht nur in Deutschland, sondern auf der ganzen Welt gängig ist und bisher als Anknüpfungspunkt für spezifische Rechte dient.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist in einer Welt, die zunehmend illiberaler wird, ein Höhepunkt an aufgeklärter Liberalität.





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Donnerstag, 2. November 2017

Court stops Trump's trans ban in the military A federal judge largely dismissed an order to exclude transsexual and transgender soldiers - and clearly criticized the government in its ruling. /// Gericht stoppt Trumps Trans-Verbot im Militär


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Court stops Trump's trans ban in the military A federal judge largely dismissed an order to exclude transsexual and transgender soldiers - and clearly criticized the government in its ruling.


Gericht stoppt Trumps Trans-Verbot im Militär

Eine Bundesrichterin hob eine Anordnung zum Ausschluss von transsexuellen und transgender Soldaten größtenteils auf – und kritisierte die Regierung in ihrem Urteil deutlich.
Ein US-Bundesgericht hat am Montag ein von US-Präsident Donald Trump verkündetes Verbot von transsexuellen Soldaten im US-Militär vorerst zurückgenommen. Die verkündeten Richtlinien beruhten "nicht glaubhaft auf berechtigte Bedenken hinsichtlich der militärischen Wirksamkeit oder Budgetbeschränkungen", sondern seien "stattdessen von dem Wunsch geleitet, generell eine Missbilligung von Transgender-Personen zu bekunden", betonte die Richterin Colleen Kollar-Kotelly vom United States District Court des Hauptstadtbezirks in Washington.

Transsexuelle Angehörige der Streitkräfte, die gegen das Verbot geklagt haben, hätten gute Chancen, die Klagen zu gewinnen, schrieb die Richterin laut der Agentur AP, die deshalb die Umsetzung der Richtlinie per Erlass stoppte, bis deren (Un-)Rechtmäßigkeit abschließend von der Justiz geklärt ist. Den ersten Medienberichten zufolge bleibt allerdings ein Verbot bestehen, die Kosten für operative Geschlechtsangleichungen und ähnliche Prozeduren zu übernehmen. Ansonsten gelte der Status Quo, wie er vor der Ankündigung des Verbots durch Trump bestanden habe.

In dem 76-seitigen Urteil meinte die Richterin, aufgrund mehrerer Faktoren – "darunter die schiere Breite des von den Richtlinien angeordneten Ausschlusses, die ungewöhnlichen Umstände, die mit der Ankündigung des Präsidenten zusammenhängen, die Tatsache, dass die Gründe dafür nicht durch Tatsachen gestützt zu sein scheinen, und die jüngste Ablehnung dieser Gründe durch das Militär selbst" – sei mit einer Niederlage der Regierung zu rechnen. Die Argumente für das Verbot erschienen ihr überwiegend "hypothetisch und extrem ausgeweitet", so die Richterin, und seien durch Studien und Aussagen des Militärs bereits größtenteils widerlegt.

Die Klage in dem Verfahren, eines von mehreren, hatten die Gruppen National Center for Lesbian Rights (NCLR) und GLBTQ Legal Advocates & Defenders (GLAD) im August im Namen von sechs Militärangehörigen und zwei Rekruten eingereicht. Die Regierung hatte eine Abweisung verlangt, da die Richtlinien noch nicht in Kraft seien – die Richterin betonte, dass dieser Schritt zwangsläufig folgen und die Kläger betreffen werde. Das gelte in den vorliegenden Fällen allerdings nicht in der Frage der Finanzierung von Geschlechtsangleichungen.

Ausgrenzung via Twitter

Trump hatte das Trans-Verbot im Militär Ende Juli via Twitter angekündigt: "Nach Konsultationen mit meinen Generälen und Militärexperten weisen wir darauf hin, dass die US-Regierung weder akzeptieren noch zulassen wird, dass Transgender-Personen in irgendeiner Funktion in der US-Armee dienen", so Trump damals.
Er begründete den Schritt mit "enormen medizinischen Kosten" und "Störungen" im Ablauf des Militärs, die die Transpersonen mit sich brächten. Die Streitkräfte müssten sich "auf den endgültigen und überwältigenden Sieg konzentrieren". Die Führungen der unterschiedlichen Streitkräfte hatten sich von der Ankündigung allerdings überrascht gezeigt und angekündigt, an der aktuellen Praxis zunächst nichts zu ändern.

Bis Februar sollten Richtlinien folgen

Im August hatte Trump dann die Ankündigung in einem Memorandum an das Verteidigungsministerium konkret gemacht (queer.de berichtete). Es hebt eine von der Obama-Regierung im letzten Sommer verkündete Aufhebung des bisherigen Verbots für transsexuelle und transgender Personen, in den Streitkräften zu dienen, wieder auf. Damit ist zunächst ein Einstellungsstopp verbunden, der nach dem Obama-Erlass eigentlich zum 1. Juli diesen Jahres aufgehoben werden sollte.

Zudem sollte Verteidigungsminister James Mattis bis zum 21. Februar 2018 konkrete Richtlinien zum Umgang mit dienenden transsexuellen und transgender Soldaten sowie Reservisten erlassen. Den – unterschiedlichen Schätzungen nach 2.000 bis 15.000 – Betroffenen, die sich teilweise nach Obamas Ankündigung geoutet hatten, droht Entlassung oder eine Versetzung.

Auch hatte Trump erlassen, dass die Armee nicht mehr für geschlechtsangleichende Operationen und ähnliche medizinische Leistungen aufkommt, solange diese nicht bereits begonnen wurden – entsprechende Ausgaben lagen zuletzt jährlich zwischen 2,4 und 8,4 Millionen US Dollar, während die Armee allein 84 Millionen für Potenzmittel wie Viagra für Soldaten, Reservisten und Veteranen ausgab.

Mattis hatte danach angekündigt, eine Expertenkommission zur Erarbeitung der Richtlinien einzusetzen (queer.de berichtete). Eine Zustimmung des Parlaments ist für alle geplanten Schritte nicht notwendig.




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