Sonntag, 8. Mai 2016

Was ist Intersexualität?

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016

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Was ist Intersexualität?

Die Natur bringt neben Männern und Frauen auch Menschen hervor, deren körperlichgeschlechtliche Anlagen nicht in dieses kulturell gewachsene, binäre Schema einzuordnen sind. 

Bei zwischengeschlechtlichen Menschen deuten die wesentlichsten körperlichen Geschlechtsmerkmale, d. h., die Chromosomen (und die auf diesen befindlichen Gene), die Gonaden (Hoden, Eierstöcke und Mischformen) und das Genital (Größe, Funktionsweise und Verlauf der Harnröhre) nicht alle eindeutig auf das gleiche körperliche Geschlecht als Mann oder Frau hin. Offiziellen Schätzungen zufolge leben etwa 80.000 bis 120.000, medizinisch mit dem Begriff „intersexuell“ („DSD“, “Disorders of sex development“) klassifizierte, Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. 

Der Begriff der „Intersexualität“ beschreibt Menschen mit angeborenen, von der kulturell motivierten, geschlechtlichen Erwartungshaltung abweichenden, somatischen Varianten der Geschlechtsanlagen. Der weitaus überwiegende Teil, etwa 95%, dieser Personengruppe, wurde und wird nach ihrer Geburt genital-chirurgischen und verschiedensten medikamentösen Eingriffen zur Veränderung ihrer grundlegenden angeborenen Geschlechtsmerkmale unterzogen. Die Eingriffe erfolgten und Erfolgen bei diesen Personen orientiert an dem medizinisch-technisch Realisierbaren mit dem Zweck, willkürlich (da unter Außerachtlassung geltender Menschenrechte und noch nicht einmal mit gültigem medizinischen Standard) eine geschlechtliche Eindeutigkeit herzustellen, und zwar ungeachtet ihrer Persönlichkeitsrechte, ihrer physiologisch-biologisch determinierten Anlagen und unter Abwesenheit evidenter wissenschaftlicher Erkenntnisse hierzu. 

Die intersexuellen Menschen sehen diese Eingriffe, die ohne ihre Zustimmung und ohne eine umfassende Aufklärung erfolgen, als unerträglichen Eingriff in ihre Autonomie und als einen würdelosen Gewaltakt an. Die irreversiblen und umfassenden, psychosomatischen und seelischen Einbußen sowie die nur durch lebenslange Medikation aufrecht zu erhaltenden sekundären Geschlechtsmerkmale entfalten für die gesamte Lebensspanne der Betroffenen und für alle Lebensbereiche umfassende unterdrückende Wirkung.

In besonderem Maße führt eine dem biologischen chromosomalen Geschlecht entgegengesetzte Hormontherapie zur Verringerung der körperlichen und seelischen Leistungsfähigkeit und langfristig zu erheblichen gesundheitlichen Nebenwirkungen. Intersexuelle Menschen lassen sich hinsichtlich ihrer Biographien in zwei wesentliche Gruppen unterteilen. 

Da sind einerseits die vor 1945 geborenen, die im wesentlichen Opfer der Rassenhygiene des Nationalsozialismus wurden. Jene, die diese Zeit überlebten, wurden von ihren Familien versteckt. 

Hermaphrodismus wurde zum lebenserhaltenden Tabu erklärt. 


Die zweite Gruppe sind diejenigen, die nach 1946 geboren wurden, insbesondere jene - heute mehrheitlich - die nach 1950 geboren wurden. 

Der vorliegende Bericht konzentriert sich auf diese Gruppe, obwohl es auch noch intersexuelle Menschen aus der Zeit vor 1945 gibt, die überlebten und noch heute leben. Die Zuordnung zu einem Geschlecht erfolgt in Deutschland bisher nach einer standesamtlichen Verordnung aus dem Jahre 1937. 

Diese Verordnung hat trotz des nationalsozialistischen Hintergrundes immer noch Bestand, mit gravierenden Folgen für intersexuelle Menschen. Ab 2009 wurde das Personenstandsrecht insoweit verbessert, als es jetzt möglich ist, die Geschlechtseintragung bei Geburt erst einmal auf unbestimmte Zeit offen zu lassen. 

Allerdings bekommt man dann nur eine Anmeldebestätigung. Eine offizielle Geburtsurkunde erhält man in Deutschland erst, wenn die Geschlechtseintragung als männlich oder weiblich nachgeholt wurde. Viele Rechte können in Deutschland nur ausgeübt werden gegen Vorlage einer Geburtsurkunde. So benötigt man diese zur erstmaligen Beantragung eines Personalausweises. Einen Personalausweis benötigt man, um ins Ausland zu reisen oder ein Bankkonto zu eröffnen. Der Teil der zwischengeschlechtlichen Menschen, der sich auf Grund seiner Geschlechtsidentität nicht auf die Eintragung als männlich oder weiblich festlegen lassen will, erhält entweder keine Geburtsurkunde oder bekommt immer noch per amtlichem Bescheid auf Grund der Einschätzung des Amtsarztes eine Eintragung als männlich oder weiblich vorgeschrieben – eine Diskriminierung im Sinne von Art. 10 lit. b des Allgem. Kommentars Nr. 20 zum Sozialpakt. 

Die Diskriminierung im Personenstandsrecht wurde nicht beseitigt, es wurde nur der Zeitdruck nach der Geburt gelindert. 


Zu den Diskriminierungen auf Grund einer falschen Geschlechtseintragung oder des Vorenthaltens einer Geburtsurkunde wird auf die Abschnitte dieses Parallelberichts zu den Menschenrechten auf Gesundheit (Art. 12 CESCR), auf soziale Sicherheit (Art. 9 CESCR) und auf den Schutz der Familie (Art. 10 CESCR) verwiesen. 

Diese Menschen, die völlig normal, jedoch mit variantem individuellem Geschlecht ausgestattet sind, werden als Intersexuelle bezeichnet, und ihre körperlich-geschlechtliche Abweichung unter den DSD-Syndromen zusammengefasst. 

Grundsätzlich haben „intersexuelle Menschen“ unbehandelt, bis auf einige wenige Ausnahmen [z.B. hinsichtlich des bei AGS1 möglichen Salzverlustes], auch im Verlaufe ihres weiteren Lebens keine schwerwiegenden oder gar lebensbedrohlichen physiologischen Erkrankungen bezüglich ihrer geburtsgeschlechtlichen Besonderheiten zu befürchten. 

Die Berichterstatter(innen), so auch die Mehrzahl der organisierten intersexuellen Menschen, sind, entgegen dem vorgenannten medizinischen Mainstream, der von der Natur gerechtfertigten Auffassung, dass sie eine eigene Geschlechtsentwicklung, ein individuelles körperliches Geburtsgeschlecht und, wie alle anderen Menschen auch, ein Recht auf den Erhalt ihres Geburtsgeschlechts und auf den Schutz ihrer psychischen Geschlechtsidentität haben. 

Die körperlichen Varianzen intersexueller Menschen dürfen nicht Anlass sein, dass ihr Geburtsgeschlecht der beliebigen Interpretation und jedweder medizinischer Intervention durch andere Menschen, insbesondere Mediziner, ausgeliefert wird. Nicht als intersexuell klassifizierte Menschen dürfen sich hinsichtlich aller Aspekte ihres Geschlechtes sehr unterschiedlich entwickeln, und dies auch, ohne deswegen medizinische Interventionen fürchten zu müssen. 

Erst wenn ein Mensch im weiteren Verlauf seiner individuellen körperlichen und seelischen Geschlechtsentwicklung und ohne medizinische Interventionen selbstbestimmt zu der Überzeugung kommt, dass seine körperliche Varianz für seine Geschlechtsidentität nicht zutreffend ist und/oder von ihm als beeinträchtigend empfunden wird, -nur dann- kann seiner Varianz eine Behandlungsbedürftige pathologische Bedeutung zukommen. Hierbei kann die Inanspruchnahme medizinischer Hilfe jedoch ausschließlich, unter voller Aufklärung über die gesundheitlichen Konsequenzen2 von Eingriffen, im selbstbestimmten Ermessen dieses Menschen liegen.
1
 AGS = AndrenoGenitales Syndrom Krankheitsbild infolge Überproduktion androgener Steroide durch die
Nebennierenrinde, mit und ohne Salzverlustsyndrom. Führt infolge in der weiteren Folge bei XXchromosomalen
Menschen zu Virilisierungserscheinungen.

2

 „Informed Consent“

Euch allen schönen Sonntag 
Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer

Wer das Geschlecht anpassen will, muss sich vorher nicht sterilisieren lassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

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Europarat setzt Maßstäbe
Der Europarat hat eine historische Resolution zu Trans*-Rechten vorgelegt. Jetzt muss Deutschland nachziehen. Wie man es macht, zeigt Malta.

Seit Jahren arbeiten Trans*-Aktivist_innen auf institutioneller Ebene für eine Anerkennung ihres Kampfes um Menschenrechte. Sie marschieren nicht durch die Institutionen, sondern zu ihnen hin: Organisationen wie Transgender Europe (TGEU) leisten beharrlich Lobbyarbeit und weisen immer wieder auf die ungenügenden rechtlichen Umstände für Trans*menschen hin.

Nun zeigt ihre Arbeit Früchte: Mit einer überwältigenden Mehrheit hat der Europarat am 22. April eine wegweisende Resolution gegen die Diskriminierung von Trans*menschen (Englischer Volltext beim Europarat / deutsche Übersetzung von Triq e.V.) verabschiedet – auch mit den Stimmen der Bundesregierung.

Der Europarat ruft seine Mitgliedsstaaten auf, Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität explizit zu verbieten und in alle zukünftigen Antidiskriminierungsgesetzen explizit mitaufzunehmen. Die Personenstandsänderung, also die formelle Änderung des Geschlechts auf Dokumenten wie Ausweis, Reisepass und Geburtsurkunde, müsse schnell, transparent und niedrigschwellig möglich sein. Die Staaten sollten erwägen, ein drittes Geschlecht als zusätzliche Geschlechtsoption in Ausweisdokumenten anzubieten.
Außerdem müsse das Verfahren der Geschlechtsangleichung (Hormontherapie, Operation und psychologischer Support) einfach zugänglich sein und von den Krankenkassen bezahlt werden. Auch dürfe Transsexualität nicht als Krankheit gelten oder als solche behandelt werden, ein Stigma-freier Zugang zu notwendigen medizinischen Maßnahmen sei zu gewährleisten.

„Historisch“, „wegweisend“, „bahnbrechend“


Trans*-Interessengruppen sind von der Resolution begeistert: Transgender Europe (TGEU) bezeichnet das Dokument als „historisch“, der Verein Transinterqueer (TRIQ) nennt es „wegweisend“ und „bahnbrechend“. TGEU-Sprecher Richard Köhler erklärte: „Wir sind begeistert, diese Empfehlungen senden eine klare Botschaft an Trans*leute, dass sie die gleichen Rechte haben wie alle anderen auch.“ Die Resolution sei die wichtigste und weitestgehende Erklärung für die Rechte von Trans*menschen, die je auf europäischer Ebene gegeben wurde. „Nun ist es an den Mitgliedsstaaten, diese maßgebende Resolution in eine gelebte Realität umzusetzen“, ergänzt der TGEU-Co-Vorsitzende Alecs Recher.

Und da ist noch viel Raum für Verbesserungen, gerade in Deutschland. „Der Europarat bestätigt, was Trans*-Aktivist_innen und die Forschung schon lange gefordert haben. Die engen Kriterien der deutschen Standards zur Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen sind weder stigmafrei noch menschenrechtskonform“, heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins Transinterqueer. Es gebe Zwangsmaßnahmen (ein Jahr Alltagstest mit „begleitender“ Psychotherapie), eine pathologisierende und stigmatisierende Diagnostik. „Es bedarf grundlegender Reformen des medizinisch-juristischen Umgangs mit Trans*menschen in Deutschland“, heißt es weiter. „Dem Selbstbestimmungsrecht von Trans* muss endlich Vorrang eingeordnet werden.“

Wie man es gut macht, zeigt das Beispiel Malta: Dort hat das Recht auf selbstbestimmte Geschlechtsidentität seit Anfang April Verfassungsrang. Das „Gesetz über Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale“ (Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Bill) erlaubt den Einwohner_innen Maltas die rechtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität ohne vorherige medizinische Diagnose, Behandlung oder Operationen und ohne Zwangsscheidungen. Zudem soll intersexuellen Babys oder Kindern kein Geschlecht zurechtoperiert werden, sondern erst, wenn sie alt genug sind, das selbst entscheiden zu können – was Inter*-Aktivist_innen seit Langem fordern. Die Resolution des Europarates begrüßt die maltesische Gesetzgebung ausdrücklich.


Wer das Geschlecht anpassen will, muss sich vorher nicht sterilisieren lassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Es ist ein Grundsatzurteil für die Menschenrechte von Trans*menschen: Wer das Geschlecht anpassen will, muss sich vorher nicht sterilisieren lassen. Mit seinem am Dienstag verkündeten Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg der Klage eines Trans*mannes aus der Türkei stattgegeben: Der Mann, der nur mit der Abkürzung Y. Y. bezeichnet wird, wollte sich 2005 einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen. Das zuständige Gericht verbot ihm jedoch die OP: Erst müsse er sich sterilisieren lassen. Dagegen klagte er.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte nun einstimmig: Sterilität darf keine Voraussetzung für eine Geschlechtsangleichung sein. Vorschriften dieser Art widersprächen dem Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, die das allgemeine Recht jeder Person auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens festschreibt. Zudem sei die Freiheit, das eigene Geschlecht auszuleben, ein essentieller Teil des Rechts auf Selbstbestimmung.

„Wir sind sehr zufrieden, dass das Gericht diese absurde Regelung für ungültig erklärt hat“, kommentiert Richard Köhler von der Menschenrechtsorganisation Transgender Europe (TGEU). „So können Trans*leute in der Türkei Zugang zu medizinischer Behandlung bekommen, die ihre Lebensqualität signifikant verbessern kann.“ Es sei nun an der Türkei, das Urteil des Europäischen Gerichts auch im türkischen Recht umzusetzen.
Transgender Europe hatte bereits vor knapp zwei Wochen mit einem berührenden Youtube-Video auf die demütigende Behandlung von Trans*menschen durch Staat, Medizin und Gesellschaft hingewiesen. Der Clip ist aus der Sicht einer Trans*frau gedreht, die versucht, ihren Personenstand zu ändern, um auch offiziell als Frau leben zu können.

Wegweisender Charakter für Trans*aktivisten

Für Y.Y. hat das Gerichtsurteil vor allem symbolische Wirkung, ihm wurde 2013 eine geschlechtsangleichende Operation dann doch erlaubt. Doch für Trans*aktivist_innen und Menschenrechtler_innen hat das Grundsatzurteil wegweisenden Charakter: 47 Staaten sind derzeit Mitglied des Europarates, sie alle sind an die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofes gebunden. 

Doch nach Angaben von Transgender Europe gilt noch in 20 dieser Länder Sterilität als Voraussetzung für geschlechtsangleichende Operationen.

Auch Deutschland arbeitet noch an der angemessenen Behandlung von Trans*menschen. Das 1981 eingeführte Transsexuellengesetz erlaubte eine Personenstandsänderung (also die formale Angleichung des Geschlechts) nur, wenn die beantragende Person „dauernd fortpflanzungsunfähig“ sei und sich auch körperlich voll dem gefühlten Geschlecht angeglichen habe. 2011 kassierte das Bundesverfassungsgericht diese Regelung: Eine vom Staat verordnete Operation sei unvereinbar mit der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Vier der sieben Richter hätten diese Regelung, die so ähnlich immer noch in vielen Ländern gilt, am liebsten auch gleich mitbehandelt. „Auch dies ist ein wichtiges Zeichen für die Trans-Community", sagte Alecs Recher, Anwalt und Co-Vorsitzender von Transgender Europe. Der Weg zur Anerkennung der Rechte von Trans*menschen ist noch weit. Doch das vorliegende Urteil macht Mut.




Human dignity is inviolable. // Die Würde des Menschen ist unantastbar.

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Das Wort am Sonntag, heute Muttertag, wir Grüßen alle Mütter und wünschen Ihnen Glück, Fun, Erfolg wie Gesundheit!

Meine sehr geehrten Gäste des Blog, es fällt immer schwerer etwas zu schreiben, nicht weil es keine Thematiken geben würde, da gibt es diese alten Tatsachen diese täglichen Tatsachen mehr noch diese verschwiegen Tatsachen oder diese Tatsachen welche man nur unter sich beredet oder erläutert!

Aber es gibt für jeden Tag, täglich neue Tatsachen, für uns Menschen ist es dann so, wir Bewerten was ist Wichtig was weckt unser Interesse, was ist weniger Interessant was sollte man Wissen!

Meist ist es jedoch so das sehr viele sich persönlich gar nicht so gut kennen, wie Sie Glauben, denn für diese Erkenntnisse muss man Leben seine Erfahrungen machen und aus Fehlern lernen, denn dafür sind Fehler da, um daraus etwas zu lernen!

Wenn man dann die Medien etwas Beobachtet merkt man schnell, das diese so perfekte Welt zerstört wird über und durch den Einfluss des Menschen, es ist uns allen Bekannt, das ist eine der traurigen Gemeinsamkeiten welche so die Menschen an sich haben!

Mehr noch der Mensch ist das einzige Lebewesen welches seines gleichen eliminiert und tötet da gibt es Unmengen von Motivationen, nein ich möchte mit diesem Schreiben keine Welt verbessern, es wäre anmaßend wie auch Verrückt, da eine Realistin bin ist es nicht der Fall!

Jedoch möchte ich auf den 1.Artikel des Deutschen Grund Gesetzes eingehen!

 Dort heißt es "Die Würde des Menschen ist unantastbar.

  Die Menschenwürde in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat den Begriff der Menschenwürde in zahlreichen Entscheidungen definiert. Hiernach bezeichnet die Menschenwürde den Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status.

 Die Menschenwürde ist damit der oberste Grundwert und die Wurzel aller Grundrechte.

Nein es sind nicht meine geschrieben Worte sondern diese des Bundesverfassungsgerichtes, es klingt herrlich diese Worte laut vor zu Lesen, jedoch diese Realität sieht doch dann sehr sehr unterschiedlich aus!
Lassen wir es uns auf der Zunge zergehen:

Hiernach bezeichnet die Menschenwürde den Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status.

Verrückt nicht wahr?

Meine Frage bei der Auseinandersetzung ist dann, warum werden Intersexuelle Kinder Zwangsoperiert, heißt Genital verstümmelt, wo bleibt da die Würde des Kindes?

Ehre, Würde und Stolz sind solche Worte welche man immer nur Subjektiv beantworten kann, selbst das Bundesverfassungsgericht will oder kann keine Objektive Erklärung dafür geben, aber  Die Würde des Menschen ist unantastbar!

 Als einzige Verfassungsnorm gilt die Menschenwürde absolut, sie kann durch keine andere Norm beschränkt werden, auch nicht durch ein anders, von der Menschenwürde abgeleitetes Grundrecht.

Das sind die Fakten, ein Fakt ist Objektiv da Fakten angeblich nicht Veränderbar sind!
Heißt auch das diese Diskussionen welche in den USA Zeit Wochen für großes Aufsehen sorgen,  in allen Medien,  ist so gelagert das einige Politiker schlicht einfach sagen Transgender-Menschen haben keine Ehre weder Würde noch Stolz um es kurz zusammen zu fassen!

Was bedeuteten würde Transgender-Menschen dürfen nicht als Mensch anerkannt werden, da diese ja von den Rechten ausgenommen werden!

Jetzt mal ganz dumm gefragt, wenn Sie keine Menschen sind, was sind Sie dann?

Obwohl auch geschrieben wird: unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status.

Diese Diskriminierung gegen Homosexuelle-Menschen, also es laufen ja wenige herum welche brüllend durch die Städte ziehen und schreien ich bin Schwul oder Lesbisch Bi oder Intersexuell, sondern die meisten Leben integriert in dieser Maße von Menschen!

Das Bundesverfassungsgericht versteht die Menschenwürde als ein Grundrecht, dass nach Art. 1 Abs. 3 GG die vollziehende Gewalt bindet -wörtlich gesehen würden nur die „nachfolgenden“ Grundrechte, also nicht die Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG, diese Bindung auslösen. So sind auch alle gesetzlichen Bestimmungen im Lichte der Bedeutung der Menschenwürde auszulegen, so dass eine Norm, die gegen die Menschenwürde verstößt, stets als verfassungswidrig einzustufen ist.

Ja ich weiß das klingt auf das erste hören sehr erfreulich, jedoch von Umsetzung kann wirklich keine Rede sein!

Es Lohnt sich mal darüber Nachzudenken oder glaubt Ihr nicht!

In diesem Sinne euch einen tollen Sonntag mit Freude und Fun
Mit freundlichen Grüßen

Nikita Noemi Rothenbächer

Dienstag, 19. April 2016

The cancer of our world society is homophobia and discrimination! // Der Krebs unserer Welt-Gesellschaft ist Homophobie und Diskriminierung!

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Der Krebs unserer Welt-Gesellschaft ist Homophobie und Diskriminierung!

Keiner möchte darüber sprechen noch schreiben, aber etwas ist Gewiss, es ist keine Krankheit den Homophobie wird Verursacht durch Erziehung wie Prägung und natürlich Glaubens- Interpretierung!

Das schlimme dabei ist das selbst die maximalen Oberhäupter dieser Erde sich daran beteiligen wie z.B. Herr Putin die Katholische Kirche oder auch der Islam, dieser Fakt ist belegt denn in keiner Glaubensrichtung in keinem Heiligen-Buch steht Töte oder Diskriminiere!

Es ist Erschreckend das alles unter der ständigen Beobachtung steht alles wird Kontrolliert, selbst die Meinungsfreiheit, Menschen welche einer Minderheit angehören, haben Angst, diese ist Berechtigt denn Staatsoberhäupter wiegeln und stacheln die Bevölkerung an, Minderheiten als Minderheit zu behandeln!  

Die Kirche verkündet viel, hat aber unter Ihren Vertretern  die meiste Anzahl an Kinderschändern wie Homosexuelle, diese welche tag täglich um eure Spenden betteln, nicht um Armen und Minderheiten zu helfen, sondern um Ihren Standard zu unterhalten, die Katholische Kirche ist die größte kriminelle Vereinigung  welches es Welt weit gibt, der Staat im Staat andere sagen dazu Mafia!

Aber Fakt ist der Vatikan ist Unabhängig im Staat von Italien, nicht einmal die Rechtsprechung oder Justiz hat auf diese Einfluss!

Du sollst nicht töten!


Im Jahre 2015 wurden 271 Transgender getötet was eine weitere Lüge ist, denn es sind bei weitem mehr! Todesstrafe auf Homosexualität in vielen Ländern, Strafmaßregelung unterstützt durch Erbarmungslose Gewalt bereite Präsidenten On Maß!

Realitäten, welche tag täglich in vielen Haushalten hinter der Hand besprochen werden, man hat Angst, Angst vor Ungebildeten Repräsentanten dieser Gesellschaft welche das Volk zwingt, diese Folter fort zu führen!

Es gibt Schlagzeilen welche jeden einigermaßen Vernünftigen Menschen auf horchen lassen, eine ist diese welche Ich in den Medien fand:


Aber auch diese Schrecklichen-Nachrichten werden dann nur Wahrgenommen wenn das Opfer bzw. der Täter eine Besonderheit da stellt!

Die Schlagzeile kommt wie so einige aus der USA mit Sicherheit denken die meisten, das hat keine Auswirkungen auf unser so Demokratisches Land „Deutschland“, jedoch ist aus der Literatur bekannt, auch hier gibt es diese Sachverhalte!

Gehör finden meist nur diese welche sehr Beständig immer und immer wieder und erneut auf Missstände hinweisen, auch wenn Sie selbst wissen, egal was wir oder ich mache es geht unter in der Masse von unnötigen Sachverhalten welche in den Medien tag täglich Veröffentlicht werden!

Ein Moderator welcher die letzte Zeit eine Aufmerksamkeit erreicht durch seine Satire, verabschiedete sich von der Öffentlichkeit indem Er eine Programm-Pause einlegt mit den Worten die Medien sollten weiterhin Katzenbilder und die privaten Bettgeschichten einiger Prominente berichten können!

Er traf den Kopf des Nagels, kaum ein Mensch kümmert sich wirklich um Missstände welche es in dieser realen Welt wirklich gibt!

Nun da über meine Minderheit Zeit geraumer Zeit schreibe, auch versuche an die breite Masse heranzutragen, stelle ich immer wieder fast, keiner möchte sich in die geschilderten Tatsachen hinein denken, es wäre zu viel Verlangt!

Eine Diät ist wichtiger, das Betrachten von Tierbildern ist angenehm, man flüchtet ganz unbewusst in diese Welt in welcher anscheinend alles perfekt erscheint auch wenn es eine Obtischetäuschung ist, das entflieht der grausamen Realität!

Es gibt ein Satz, welcher mich Zeit vielen Jahren begleitet, „erst wenn Du dich selbst kennst, bist Du bereit andere kennen zu lernen“!

Subjektiv aber auch Objektiv kann ich bestätigen einer Minderheit anzugehören ist in dieser Zeit der Schnelllebigkeit eine Aufgabe welche ein Lebenslang andauert!

Gehört man zur Minderheit der Transgender ist es so das man im eigentlichen Sinne nur die Anerkennung möchte ,nicht die Anerkennung Transgender zu sein sondern die Anerkennung sein persönliches Leben so zu Leben wie man es für richtig hält!

Dieser Fakt ist niedergeschrieben in unserem Grund-Gesetz-Buch, das Recht auf die Entfaltung der Persönlichkeit, heißt der Selbstverwirklichung so lange man dadurch andere nicht Beeinträchtigt!
Das ist das Gesetz!

Machen wir uns doch endlich frei von Vorurteilen welche aufgebaut sind durch“ ich habe mal Gehört oder Gelesen“, denn mit Sicherheit würde es euch nicht gefallen, wenn man euch so Behandeln würde oder?
In diesem Sinne euch allen einen angenehmen Tag

Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer von  http://trans-weib.blogspot.de/   


Montag, 18. April 2016

Trans*gerechte Sprache in den Medien

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Trans*gerechte Sprache in den Medien
Medien haben bekanntlich einen besonders grossen Einfluss. Deshalb müssen sie ihre Verantwortung wahrnehmen und dürfen nicht durch Sprache diskriminieren. Bei der Wortwahl zu Trans* hapert es aber noch immer massiv.

Sprache schafft Wirklichkeit. Wer ständig beleidigende Bezeichnungen für Minderheiten hört, kann sich nicht wertschätzend über sie äussern und wird sich nicht entsprechend verhalten. Zwischen Frau und Mann wurde bis heute bereits viel erreicht. Die „Frauen sind mitgemeint“-Sätze sind glücklicherweise grösstenteils verschwunden und in Stelleninseraten wird fast nur noch nach einem/einer Busfahrer/-in gesucht. Beim Thema Trans* gibt es allerdings noch grossen Nachholbedarf. Die Medien als einflussreiche und bedeutende Vermittler von Informationen durch Sprache haben hierbei eine besonders verantwortungsvolle Stellung. In letzter Zeit sind gleich zwei Negativbeispiele aufgefallen.

Trans*phobe Sprache
Anfang April haben die beiden Haussatiriker des öffentlichen Schweizer Radio und Fernsehen SRF Trans*menschen mit eindeutig diskreditierenden, beleidigenden Worten bezeichnet und sich über sie lustig gemacht. Von Satire kann hier eindeutig nicht mehr gesprochen werden. Deshalb haben einige Organisationen eine Petition lanciert, mit der sie eine öffentliche Entschuldigung von Viktor Giacobbo und Mike Müller fordern (queer.ch berichtete). Ihre Pseudo-Entschuldigung in der Sendung eine Woche später wurde nicht akzeptiert, da die beiden offensichtlich noch immer nicht verstanden haben, was das Problem ist: Transgender und Ungeschlechtlichkeit können durch die deutsche Sprache nicht dargestellt werden. Das Gendersternchen (*) oder der Gendergap (_) schaffen hier Abhilfe und signalisieren, dass es noch mehr als Mann und Frau geben kann und dass es in der Selbstdefinition de_r_s Einzelnen steht, welche Begriffe für sie_ihn die richtigen sind. Das Transgender Network Switzerland (TGNS), die Lesbenberatung Zürich und die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) haben die Satiriker nun eingeladen, am 17. Mai mit ihnen zu sprechen – bleibt zu hoffen, dass sie die Einladung annehmen und am Internationalten Tag gegen Homo- und Transphobie (IDAHOT) etwas lernen können.

Das zweite schlechte Beispiel betrifft die linke Wochenzeitung WOZ, die sich eigentlich in puncto konsequenter geschlechtergerechter Sprache einen wohlverdienten Namen gemacht hat. In ihrer aktuellen Ausgabe vom 14. April porträtiert sie einen Transmann und seine Erfahrungen mit Testosteron. Dabei schreibt die Zeitung von „Geschlechtsumwandlung von Frau zu Mann“. Der Betroffene selber spricht jedoch explizit von Geschlechtsangleichung und erwähnt, dass er sich nie als Frau gefühlt habe.

Investigation / search inter- and transsexual people // Untersuchung/Durchsuchung inter- und transsexueller Personen

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - Quelle:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110111_1bvr329507.html

Leitsatz zum Beschluss des Ersten Senats vom 11.Januar 2011 – 1BvR 3295/07

Das Bundesverfassungericht hat mit sechs gegen zwei Stimmen Teile des Transsexuellengesetzes aus dem Jahr 1981 gekippt – zur Anerkennung ihres gefühlten Geschlechts müssen sich Betroffene nun nicht mehr Zwangsoperationen unterziehen.

Bislang mussten Trans*Personen für eine Änderung des Geschlechts in offiziellen Dokumenten eine teure und teilweise gefährliche Geschlechtsanpassung durchführen lassen. Bei Mann-zu-Frau-Transsexuellen mussten etwa der Penisschaft und die Hoden amputiert, sowie weibliche Geschlechtsorgane operativ gebildet werden. Danach muss lebenslang eine Hormontherapie durchgeführt werden. Mit der Operation sollte dem Gesetz nach "die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit" der Transsexualität unter Beweis gestellt werden. Diesen Zwang haben die Karlsruher Richter nun für unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit erklärt. Viel wichtiger sei es, so argumentierte die Richtermehrheit, "wie konsequent der Transsexuelle in seinem empfundenen Geschlecht lebt und sich in ihm angekommen fühlt".

Geklagt hatte eine 62-Jährige, die mit männlichen äußeren Geschlechtsmerkmalen geboren wurde. Sie empfindet sich als homosexuelle Frau, die in einer Partnerschaft lebt. Zwar durfte sie im Namen der "kleinen Lösung" ihren Vornamen ändern, gilt aber offiziell weiterhin als Mann. Die "große Lösung", also die offizielle Anerkennung als Frau, blieb ihr verwehrt, weil die notwendigen operativen Eingriffe nicht vorgenommen worden waren.

Diskriminierungsfreies Leben nicht mehr möglich

Die fehlende Anerkennung hat Konsequenzen für ihr Privatleben: Die Klägerin durfte nicht mit ihrer Partnerin eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, weil dies nur Angehörigen des gleichen Geschlechts geöffnet sei. Würde sie heiraten, würde jedoch offenkundig, dass einer der beiden Frauen transsexuell sei. Nach dem Zwangsouting sei ein unauffälliges und diskriminierungsfreies Leben nicht mehr möglich, argumentierte sie.

Die Vorschriften der "großen Lösung" sind mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt und dürfen bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung nicht mehr angewandt werden.

Bereits vor gut zwei Jahren musste die Bundesregierung mit ihrem Transsexuellengesetz eine Schlappe in Karlsruhe hinnehmen. Damals hat das Bundesverfassungsgericht den Scheidungszwang für verheiratete Transsexuelle bei einer Geschlechtsanpassung gekippt. Seither dürfen Trans*Personen mit ihrem Ehepartner verheiratet bleiben, auch wenn sie nach der Operation eigentlich ein gleichgeschlechtliches Paar wären. Damit musste die deutsche Bundesregierung erstmals gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen. Insgesamt hat Karlsruhe bereits sechs Mal Aspekte des 30 Jahre alten Gesetzes für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.


Strafprozessual ist die körperliche Untersuchung gem. § 81d Abs. 1 Satz 1 StPO grundsätzlich von einer Person gleichen Geschlechts oder von einer Ärztin oder von einem Arzt durchzuführen, wenn die Maßnahme das Schamgefühl verletzen kann. Nach Abs. 1 Satz 2 dieser Regelung soll bei berechtigtem Interesse der/des Betroffenen diese Untersuchung einer Person oder einem Arzt des Geschlechtes übertragen werden, das die/der Betroffene wünscht.

Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, der Verpflichtung jedes Trägers hoheitlicher Gewalt, die Würde des Menschen zu schützen (Art. 1 Abs. 1 GG), zu entsprechen.

Nach herrschender Meinung gilt dieser Grundsatz über den Wortlaut der Regelung hinaus auch für Durchsuchungen nach §§ 102 und 103 StPO. Dem ist zuzustimmen, da der Schutz der Menschenwürde das höchste Gebot hoheitlicher Gewalt ist. Von dieser Zweckbestimmung ausgehend muss die Regelung des § 81d Abs. 1 Satz 2 StPO nicht nur für den Bereich der Strafverfolgung gelten, sondern darüber hinaus auch für den der Gefahrenabwehr. Sie ist daher ebenso entsprechend auf § 34 Abs. 4 ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) und § 21 Abs. 3 BbgPolG (Brandenburgisches Polizeigesetz) anzuwenden, sofern nicht die sofortige Durchsuchung zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.


Transsexuelle wehren sich gegen Diskriminierung im Pass Geschlechterverwirrung an der Grenze
Der Kampf gegen den Terrorismus dient vielen Politikern als Vorwand, das zu tun, was sie schon immer tun wollten, aber bislang nicht konnten. Da wurde im Namen der Terrorbekämpfung in Deutschland das Bankgeheimnis ausgehebelt und ein umfassendes Kontrollsystem für Konten eingerichtet, obwohl Experten sagen, dass Terrorgelder nicht über die Sparkasse Wanne-Eickel laufen. Inzwischen werden mit dem System Hartz-IV-Betrüger gejagt. Oder die Einführung des biometrischen Passes: Auch er hätte die Anschläge vom 11. September 2001 nicht verhindern können, denn die Attentäter waren bis dahin unbescholtene Bürger und reisten überwiegend mit ihren eigenen Pässen.Opfer fragwürdiger Sicherheitsvorschriften werden nun auch Menschen, die es ohnehin nicht leicht haben: Transsexuelle, also Menschen, die sich im falschen Körper fühlen. Viele von ihnen haben für sich die so genannte "kleine Lösung" gewählt. Sie geben sich einen anderen Vornamen und ändern ihre Erscheinung, verzichten aber auf die geschlechtsanpassende Operation. Bei Reisen fällt nun jedem Grenzbeamten der Widerspruch auf: Im Pass ist ein Geschlecht eingetragen, das nicht mit der zu kontrollierenden Person übereinstimmt. Betroffene berichten von Schikanen auf Reisen, die bis zur Ablehnung der Einreise wegen angeblich falscher Papiere reichen. Es ist nachvollziehbar, dass es nicht gerade angenehm sein dürfte, einem chinesischen Grenzer so intime Dinge wie die Transsexualität zu erklären.Bislang halfen sich die Betroffenen mit dem vorläufigen und nicht-maschinenlesbaren Reisepass, in dem das Geschlecht nicht vermerkt ist. Auf Grund des Terrorismusbekämpfungsgesetzes dürfen diese Pässe ab 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt werden. Dieser Ausweg ist daher verbaut. Das nach internationalen Abkommen mögliche Zeichen "X" beim Geschlechtsmerkmal im Pass lehnen die Betroffenen ab. Zu Recht, findet die Grünen-Politikerin Irmingard Schewe-Gerigk. "Das ist eine Diskriminierung."Die Grünen haben die Regierung in einer parlamentarischen Kleinen Anfrage aufgefordert, eine Lösung zu finden. Diese wurde nun von der Regierung "zeitnah" zugesagt. Ähnlich lautete die Antwort allerdings schon 2004 auf eine entsprechende Anfrage der FDP. Passiert ist seitdem nichts.


Transsexualism is not based on an unbalanced hormones // Transsexualität erfolgt nicht aufgrund eines unausgeglichenen Hormonhaushalts

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016

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Sobald Menschen sich anders verhalten als es der Norm entspricht, wird dies von der Mehrheit hinterfragt. Gibt es dafür psychische oder gar biologische Gründe? Ähnlich verhielt es sich stets mit der Transsexualität. Forscher gingen jahrelang davon aus, dass Transsexualität durch ein Hormonungleichgewicht ausgelöst wird, ergo Krankheitscharakter besitzt. Dies konnte nun widerlegt werden und spricht Transsexuellen demnach ein Selbstbewusstsein zu, das ihnen stets abspenstig gemacht wurde. Als transsexuell wird man geboren.

Im Durchschnitt sind die Kinder sieben Jahre alt, wenn sie entdecken, dass sie mit dem falschen Geschlecht geboren worden sind. Dies belegte eine Studie an 101 jugendlichen Transsexuellen. Dieser Umstand liegt nicht in einem unausgeglichenen Hormonhaushalt begründe, was die These des Hirnforschers Georg Kranz von der Universität Wien belegt, die besagt, dass bereits während der Schwangerschaft, also im Mutterleib, die geschlechtliche Prägung vorgenommen wird.

Verdeutlichen lässt sich diese Annahme an einem Beispiel: Wird während des ersten Drittels der Schwangerschaft vermehrt Testosteron ausgeschüttet und gegen Ende der Schwangerschaft weniger, dann kann beispielsweise ein biologischer Mann mit weiblicher Prägung entsteht. Die Ursache liegt dabei im Mutterleib.

Lebensweise von Transsexuellen
Natürlich lassen sich individuelle Lebenswege nicht verallgemeinern und über einen Kamm scheren. Die Studie zeigt allerdings, dass das Outing von Transsexuellen zumeist erst zehn Jahre nach deren Erkenntnis im falschen Körper zu leben, erfolgt. Mit rund 17 Jahren outen sich die meisten Betroffenen. Transmänner, also körperliche Frauen mit einer männlichen Identität, outen sich etwa doppelt so häufig wie Transfrauen. Etwa zehn Prozent der Probanden konnten sich zu diesem Zeitpunkt noch keinem der zwei herkömmlichen Geschlechter zuordnen und befanden sich demnach noch auf der Suche nach ihrer geschlechtlichen Identität.

Die Psyche von Transsexuellen
Dass die Uneinigkeit über das biologische Geschlecht und die Identität bei den Betroffenen Spuren hinterlässt, ist zu erwarten. Betroffene sind deutlich häufiger von Übergewicht, Depressionen und Drogenmissbrauch betroffen. Die schwierige psychische Situation hinterlässt ihre Spuren. Der Leidensdruck der Betroffenen ist besonders während der Pubertät sehr hoch, da sich die sekundären Geschlechtsmerkmale zu dieser Zeit ausbilden und die Diskrepanz zwischen Körper und Selbstempfinden stetig vergrößert. Die aktuelle Forschung beschäftigt sich mehr denn je mit Hormontherapien, die Betroffenen den Umgang mit ihrer außergewöhnlichen Situation vereinfachen können. Dass Transsexualität keine Krankheit ist, ist ein erster Schritt in Richtung des Verständnisses für den Leidensdruck von Betroffenen.


Vor dem Transgender Day of Remembrance am 20. November hat die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, transphobe Benachteiligungen und Gewalttaten verurteilt. „Diskriminierungserfahrungen transgeschlechtlicher Menschen sind trauriger Alltag in Deutschland. Leider tragen dazu auch diskriminierende Regelungen im deutschen Recht bei. So gilt Transsexualität noch immer als psychische Störung. Transgeschlechtliche Menschen, die eine rechtliche Anerkennung ihres Namens und Geschlechts oder den Zugang zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen suchen, stoßen auf etliche bürokratische Hürden.“

Lüders schlug deshalb vor, den im deutschen Transsexuellengesetz verankerten Zwang zur Psychotherapie aufzuheben. Diese ist Voraussetzung, um medizinische Maßnahmen wie eine Hormontherapie und geschlechtsangleichende Operationen zu erhalten. „Transsexualität ist keine psychische Störung. Diese Unterstellung missachtet das Selbstbestimmungsrecht und stigmatisiert Menschen, die ohnehin schon besonders unter Benachteiligungen leiden.“ Eine Änderung des Namens und Personenstands in Deutschland sollte auf einfachen Antrag hin möglich sein, forderte Lüders. Bislang erwartet Antragstellende ein gerichtliches Verfahren, in dem sie in mehreren Gutachten ihre Transsexualität nachweisen müssen.

Transgeschlechtliche Menschen erfahren auch in anderen Bereichen massive Diskriminierung. Laut einer Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) haben ein Drittel der Befragten physische Gewalt erlebt, zwei Drittel sexuelle Belästigung. Auch im Arbeitsleben, im Bildungsbereich und im Gesundheitswesen erfahren sie Benachteiligungen. Entsprechend sind sie überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit, Armut und schlechter Gesundheit gefährdet. Die Ausgrenzung führt häufig zu Isolation der Betroffenen. Jede dritte transgeschlechtliche Person hat bereits einen Suizidversuch hinter sich. Mit der Situation von transgeschlechtlichen Personen befasst sich auch eine von der Antidiskriminierungsstelle einberufene Kommission von Expertinnen und Experten, die ihre Ergebnisse im Dezember vorstellen wird.

„Um Vorurteile gegenüber transgeschlechtlichen Menschen abzubauen, müssen wir besser über ihre Lebenssituation aufklären“, so Lüders. „Statt Stereotypen brauchen wir sichtbare Vorbilder in Medien und Öffentlichkeit. Nur wenn wir Transphobie als gesellschaftliches Problem ernst nehmen, wird es auch weniger Gewalttaten gegen transgeschlechtliche Menschen geben.“

Am Transgender-Gedenktag („Transgender Day of Remembrance“) wird der Menschen gedacht, die aus transphoben Motiven getötet wurden. Zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 30. September 2015 wurden weltweit 271 Morde an Transgender-Personen bekannt


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