Donnerstag, 12. Mai 2016

The state has more guilty! // Der Staat hat Schuld auf sich geladen!

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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„Der Staat hat Schuld auf sich geladen“

Nun ein erneuter Vorstoß in Tatsachen was den § 175 StGB betrifft, wir von http://trans-weib.blogspot.de/ haben mehr Mals darüber Berichtet in den Jahren 2012 bis heute in diesem Blog!

Wenn nun ehrlich als Aktivistin bin ich sehr Skeptisch das Herr Heiko Maas sein Vorhaben zu Ende bringen wird, es wäre längst überflüssig!

Diese Skepsis ist berechtigt, da selbst Opfer dieser Verurteilungen wurde im Jahre 1973, eine Verurteilung welche sich bemerkbar machte für den Rest des Lebens!

1975 nach Vollendung der 18 Jahre, erinnere 1975 wurde die Volljährigkeit von 21 Jahren auf 18 Jahren herunter gesetzt, verließ ich Fluchtartig Deutschland da der Mobb unglaublich war, obwohl nicht Homosexuell war sondern Intersexuell geboren wurde, diese Tatsache prägte das ganze Leben, denn bis zum 18 Lebensjahr hatte ich keine Kenntnis davon!

Erste Frage welche das Vorhaben von Heiko Maas aufwirft, wie soll es jetzt möglich sein all diese Urteile auf zu heben, wenn doch eine viel Zahl der Unterlagen vernichtet wurden?

Dasselbe gilt über Unterlagen von Intersexuellen Kindern, welche zu 90% alle Vernichtet wurden?
Wie kann man einen Menschen entschädigen für diese qualvollen Vergangen Jahre von Diskriminierung und Ausgrenzung?

Wenn ehrlich beziehe ich diese Frage mit dem persönlichen Beispiel meiner Person, verließ Deutschland am 07.06.1975 und betrat Deutschland nicht mehr bis 15.01.1998, zum einen weil die Deutsche Behörde mir den Pass verweigerte, so das man als Illegaler gezwungen war sein Leben zu meistern!

Der deutsche Staat hat somit verursacht das man selbst im Ausland nur über kriminelle Machenschaften überleben konnte, auch gab es andere welche eine falsche Identität annahmen umso Arbeiten oder Ausbildung machen konnten!

Der deutsche Staat hat sich diese 23 der Illegalität in keiner Weise um persönliche Belange gekümmert, noch Beistand geleistet, man war ja gebrandmarkt vom § 175 StGB, falsche 50iger oder 175iger wollte man in Deutschland nicht!

Aus meiner Sicht ist es ein erneutes Versprechen was nicht eingehalten wird, ein erneutes Spiel mit der Würde der Ehre und dem Stolz von Menschen ja denn jeder Mensch hat Ehre Würde wie auch Stolz selbst diese verfolgten des § 175 StGB.

Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer
„Der Staat hat Schuld auf sich geladen“

Homosexuelle sollen nachträgliche Begnadigt werden

Schauspieler Benedict Cumberbatch hat gemeinsam mit zehntausenden weiteren Briten eine nachträgliche Begnadigung der rund 49.000 britischen Schwulen gefordert.
Bis zur Entkriminalisierung der Homosexualität wurden zehntausende Männer wegen Unzucht verurteilt.
Cumberbatch unterzeichnete einem im "Guardian" veröffentlichten offenen Brief, in dem die Regierung aufgefordert wird, "alle Männer, ob lebend oder verstorben" zu begnadigen, die bis zur Legalisierung der Homosexualität 1967 verurteilt wurden.
Cumberbatch spielt in dem für die Oscars nominierten Film "The Imitation Game" den britischen Mathematiker Alan Turing, der während des Zweiten Weltkriegs eine Codiermaschine der Deutschen knackte. Der homosexuelle Turing wurde 1952 wegen "unsittlicher" Handlungen verurteilt und unterzog sich einer chemischen Kastration. Zwei Jahre später nahm er sich das Leben. 2013 wurde Turing posthum begnadigt.


Homosexuelle werden rehabilitiert
In der Bundesrepublik wurden noch bis 1994 homosexuelle Männer nach Paragraph 175 des Strafgesetzbuches verurteilt. Justizminister Heiko Maas will die Verurteilungen nun aufheben - und die Opfer kollektiv entschädigen.

Die Bundesregierung will alle Verurteilungen nach dem früheren Homosexuellenparagraphen 175 des Strafgesetzbuches aufheben und eine kollektive Entschädigung für die Opfer dieser Verurteilungen leisten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kündigte am Mittwoch an, sein Haus werde einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Der Straftatbestand homosexueller Handlungen nach Paragraph 175, der in der Zeit des Nationalsozialismus noch verschärft wurde, bestand in der Bundesrepublik unverändert bis 1969 fort. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte zuletzt darauf hingewiesen, dass zwar die Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus aufgehoben und die Verurteilten rehabilitiert worden seien, die Urteile aus der Zeit der Bundesrepublik jedoch unverändert gültig seien. Der Bundestag habe in einer Entschließung vor 16 Jahren lediglich sein Bedauern gegenüber den Opfern dieser Verurteilungen zum Ausdruck gebracht.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, sprach von einem „beschämenden Sonderfall der bundesdeutschen Rechtsgeschichte“. Bis zur Milderung des Paragraphen 175 im Jahre 1969 seien nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu Strafen und teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, anschließend habe es bis zur Aufhebung des Paragraphen im Jahr 1994 weitere rund 3500 Urteile gegeben. Bloßes Bedauern gegenüber den Opfern genüge bei weitem nicht; es sei Zeit, die Urteile aufzuheben. Lüders gab bei dem Münchener Staatsrechtler Martin Burgi ein Gutachten in Auftrag, welches mögliche rechtliche Hindernisse gegen eine Aufhebung der Paragraph-175-Urteile prüfen sollte. Burgi untersucht die Bedenken, die bislang gegen eine kollektive Aufhebung jener Urteile vorgebracht wurden, die in der Bundesrepublik verhängt worden waren.

Die entsprechende Argumentation lautet, die Rechtssicherheit sei gefährdet, wenn die Urteile von einst rechtsstaatlich geltenden Strafrechtsnormen im Nachhinein für nichtig erklärt würden; es gebe ja auch andere Strafrechtsparagraphen, etwa zur Kuppelei, die heute keine Geltung mehr hätten. Burgi hält in dem Gutachten das Argument dagegen, die Opfer der Paragraph-175-Verurteilungen seien außerordentlich massiv in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden, es handele sich überdies um einen genau bestimmbaren Personenkreis, auf den die Rehabilitierungen zielen würden.

Der Bundesrat hatte schon im vergangenen Jahr in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die verurteilten Homosexuellen zu rehabilitieren, und hatte die Aufhebung der Urteile als vorrangige Maßnahme verlangt. Maas sagte am Mittwoch zu, das Justizministerium werde bei der Formulierung des Gesetzentwurfes das von Burgi vorgelegte Gutachten berücksichtigen. Die Magnus-Hirschfeld-Stiftung solle überdies dabei unterstützt werden, einzelne Schicksale verurteilter Homosexueller zu dokumentieren und zu erforschen. Maas sagte, er appelliere an „alle politischen Stimmen“, die sich mit einer Rehabilitierung schwer getan hätten, das Thema nicht zum „politischen Grabenkampf zu missbrauchen“.



Mittwoch, 11. Mai 2016

„175er war immer verfassungswidrig”

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/„175er war immer verfassungswidrig”
Der Justizminister hat heute Mittag einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung angekündigt
 am 11. Mai 2016 um 13:59 Uhr

Heute Morgen hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Studie vorgestellt, deren Verfasser die die deutsche Politik in die Pflicht riefen: Die Opfer des Paragrafen 175 nach 1945 in der BRD und DDR müssten endlich rehabilitiert und entschädigt werden. Genau das hat das Justizministerium nun angekündigt. Justizminister Heiko Maas teilte am Mittag mit:
Der § 175 StGB war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht.
„Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat. Der § 175StGB war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde.´Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können, aber wir wollen die Opfer rehabilitieren. Die verurteilten homosexuellen Männer sollen nicht länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen. Deswegen: Wir werden einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Verurteilungen wegen § 175 StGB sowie einen daraus entstehenden Entschädigungsanspruch erarbeiten. Das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Auftrag gegebene Gutachten werden wir dabei selbstverständlich berücksichtigen.
Unsere gemeinsame Verantwortung gegenüber den Betroffenen sollte im Vordergrund stehen.
Wir können nur an alle politischen Stimmen appellieren, die sich bislang mit diesem Thema schwer getan haben, es jetzt nicht zum politischen Grabenkampf zu missbrauchen. Unsere gemeinsame Verantwortung gegenüber den Betroffenen sollte im Vordergrund stehen. Und: Wir unterstützen die Magnus-Hirschfeld-Stiftung dabei, die einzelnen Schicksale aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Es ist nicht allein damit getan, dass man 50.000 Urteile aufhebt, und in der Öffentlichkeit ist kaum bekannt, worum es überhaupt geht.“ Na, geht doch. Und warum hat das so lange gedauert?


Homosexuelle wurden behandelt wie Staatsfeinde
50 000 Männer wurden in der Anfangszeit der Bundesrepublik nach Paragraf 175 verfolgt. Die Urteile gelten noch immer. Nun könnten die Betroffenen rehabilitiert werden.
Es gibt Strafvorschriften, von denen man nicht mehr glauben mag, dass es sie so elend lang gegeben hat. Die elendeste dieser Strafvorschriften ist der Paragraf 175 Strafgesetzbuch; er existierte vom 1. Januar 1872 bis zum 11. Juni 1994. Mit diesem Paragrafen haben das deutsche Kaiserreich und die Weimarer Republik die Homosexuellen verfolgt. Mit diesem Paragrafen haben die Nationalsozialisten die Schwulen ins KZ geprügelt und ihnen den "Rosa Winkel" angenäht. Mit diesem Paragrafen hat die Bundesrepublik Deutschland mehr als fünfzigtausend Männer verurteilt.

Es gehört zu den Schandtaten der jungen Bundesrepublik, dass sie die NS-Verfolgung mit rasendem Eifer fortgesetzt hat. Die von den Nazis verschärften Strafvorschriften blieben fast 25 Jahre lang so scharf, wie die Nazis sie gemacht hatten; und die Homosexuellen, die die Konzentrationslager überlebt hatten und von den Alliierten befreit worden waren, wurden von den Gerichten der jungen Bundesrepublik zur Fortsetzung der Strafverbüßung wieder eingesperrt. "Ein Mann, der mit einem anderen Mann ..." - dieser Mann wurde behandelt wie ein gefährlicher Staatsfeind. Keine andere Gruppe wurde in der Bundesrepublik vom Staat so systematisch und ausdauernd verfolgt wie die Homosexuellen.
Im Jahr 2000 entschuldigte sich der Bundestag
Der Paragraf ist abgeschafft, Bundesjustizminister Gustav Heinemann (SPD), der spätere Bundespräsident, hatte bei der großen Strafrechtsreform von 1969 damit begonnen, den "175" zu schleifen; es dauerte dann noch lange 25 Jahre, bis der Paragraf ganz weggeräumt war.

Alles nur noch Rechtsgeschichte also? Ist die rigide Straferei der damals sogenannten männlichen Unzucht versunken im Plusquamperfekt? Mitnichten. All diese Strafurteile gelten noch. Sie sind nicht aufgehoben. Keiner der in der Bundesrepublik verurteilten Männer ist rehabilitiert. Nur die NS-Urteile gegen Homosexuelle wurden annulliert, die nicht weniger menschenunwürdigen BRD-Urteile blieben in Kraft. Zwar hat sich der Bundestag im Jahr 2000 in einer einstimmig verabschiedeten Resolution für die Verfolgung der Homosexuellen entschuldigt. Aber dem guten Wort folgte nicht die gute Tat.

Die Entschuldigung lautete so: "Der Deutsche Bundestag bedauert, dass die in der NS-Zeit verschärfte Fassung des Paragrafen 175 in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 unverändert in Kraft blieb. In beiden Teilen Deutschlands wurde eine Auseinandersetzung mit dem Verfolgungsschicksal der Homosexuellen verweigert. Das gilt auch für die DDR, auch wenn dort die in der NS-Zeit vorgenommene Verschärfung des § 175 bereits 1950 zurückgenommen wurde. Unter Hinweis auf die historischen Bewertungen zum § 175 Strafgesetzbuch, die in der Plenardebatte anlässlich seiner endgültigen Streichung aus dem Strafgesetzbuch im Jahre 1994 abgegeben wurden, bekennt der Deutsche Bundestag, dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind."


§ 175 • DIE REHABILITIERUNG KOMMT

Schlag auf Schlag. Kurz nach der Veröffentlichung des Gutachtens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zu den 175ern, kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas einen Gesetzesentwurf an.

„Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat.

Der  §  175  StGB  war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde.
Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können, aber wir wollen die Opfer rehabilitieren. Die verurteilten homosexuellen Männer sollen nicht länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen.
Deswegen: Wir werden einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Verurteilungen wegen  §  175  StGB  sowie einen daraus entstehenden Entschädigungsanspruch erarbeiten. Das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Auftrag gegebene Gutachten werden wir dabei selbstverständlich berücksichtigen.
Wir können nur an alle politischen Stimmen appellieren, die sich bislang mit diesem Thema schwer getan haben, es jetzt nicht zum politischen Grabenkampf zu missbrauchen. Unsere gemeinsame Verantwortung gegenüber den Betroffenen sollte im Vordergrund stehen.
Und: Wir unterstützen die Magnus-Hirschfeld-Stiftung dabei, die einzelnen Schicksale aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Es ist nicht allein damit getan, dass man 50.000 Urteile aufhebt, und in der Öffentlichkeit ist kaum bekannt, worum es überhaupt geht.“

PLÖTZLICH – GROSSE KOALITION DER WILLIGEN

Der Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von LGBT*I, Johannes Kahrs reagierte hoch erfreut auf die Ankündigung seines Parteikollegen:

DR. JAN-MARCO LUCZAKFoto: Deutscher Bundestag / Hermann J. Müller
Weiß gar nicht, was die SPD hat. Dr. Jan-Marco Luczak (CDU) schiebt den Verzögerungspeter an Heiko Maas.
„Eine Rehabilitierung ist mit dem Grundgesetz nicht nur vereinbar, sondern sogar die verdammte Pflicht des Staates. Der § 175 StGB war ein Unrechtsparagraph, er war menschenunwürdig. Eine Entschuldigung reicht nicht! ... Selbstverständlich unterstütze ich ihn in seiner Ankündigung, einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung im Zweifel auch gegen den Widerstand in der Union, in den Bundestag einbringen zu wollen."

Die Union selber sieht sich offenbar selbst gar nicht als Bremse und lässt durch ihren  stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Dr. Jan-Marco Luczak (CDU) ausrichten:

„Ich verstehe nicht, warum das Ministerium diese Frage jahrelang geprüft hat. Es handelt sich schließlich um Urteile, die klar die Menschenwürde verletzt haben. Es gab bereits 2012 eine entsprechende Bundesratsinitiative des CDU-mitregierten Landes Berlin. ... Wir brauchen einen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause, damit wir die Rehabilitierung noch in dieser Wahlperiode schaffen"

Quelltext:  http://www.blu.fm/aktuell/175-die-rehabilitierung-kommt-heiko-maas/

Dienstag, 10. Mai 2016

Mit der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu Intersexualität wird einmal mehr die Parteilichkeit im Diskurs deutlich

  
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Hallo es freut mich Sie auf meinem Blog zu haben, warum?

Nun wir Berichten von einer sehr großen Minderheit, nicht nur in Deutschland sondern Welt weit, versuchen mit Berichten und Erkenntnissen geschrieben von unterschiedlichen Profis, der Medien etwas zu zeigen!
Es geht um Ungerechtigkeit, Diskriminierung, Fehlverhalten, Erziehung und Prägung und und und………!

Wir Wissen wäre die Berichterstattung basiert auf nur unsere subjektive Wahrnehmung, könnte es einige viele nicht interessieren, jedoch wir nehmen diese Berichte aus der freien Medien Welt, da durch verhindern wir, das gesagt oder gedacht werden könnte, alles Selbstmitleid, im Gegenteil!

Aufmerksamkeit zu wecken ist kein leichtes Unterfangen, wir Zählen auf Sie den gesunden Menschenverstand aber auch auf Solidarität, nichts leichter als das!

Teilen Sie unseren Blog den Bericht oder ein Bild, jeder sollte sich aussuchen unter über 700 Berichte was Ihn / Sie interessiert, warum?

Wissen ist Macht, aber hat den Vorteil um mit zu Reden hat man Hintergrundkenntnisse angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi
Intersex – zur Stellungnahme des Deutschen Ethikrates „Intersexualität“

– von Heinz-Jürgen Voß –

Mit der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu Intersexualität wird einmal mehr die Parteilichkeit im Diskurs deutlich. In der Stellungnahme wird nahtlos an die umstrittene medizinische Terminologie angeschlossen, in der Intersexualität oft im Sinne einer Krankheit beschrieben wird. Von Intersexen wird hingegen seit längerem gefordert unparteiisch und nicht-wertend von Varianzen beziehungsweise Besonderheiten der Geschlechtsentwicklung zu sprechen. Um einer Überparteilichkeit nahe zu kommen und einen ethisch geprägten Beitrag zur Diskussion zu leisten, wäre es nötig gewesen, schon auf der Ebene der Begrifflichkeiten den Positionen der streitenden Parteien gleichberechtigt Rechnung zu tragen.

Damit nicht genug: Sind die biologischen Beschreibungen in der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates für diesen fast schon peinlich, da sie kaum über die Glaubenssätze zur Geschlechtsentwicklung in populären Zeitschriftenartikeln hinausgehen und in jedem Fall von einer wissenschaftlichen Bestandsaufnahme weit entfernt bleiben, so entwickelt sich diese „Laxheit“ im Umgang mit dem medizinischen Forschungsstand zum Problem.

Hier werden die aktuellen Ergebnisse internationaler Fachveröffentlichungen, in denen die Behandlungen nach dem bisherigen medizinischen Behandlungsprogramm auf ihr anatomisches und funktionales Ergebnis geprüft und die Zufriedenheit der Behandelten erhoben wurden (so genannte „Outcome-Studien“), überhaupt nicht zur Kenntnis genommen.

Seit 2010 sind hier zahlreiche Veröffentlichungen erschienen, auch bereits Review-Artikel, die einen Überblick bieten. Aber in der Stellungnahme des Ethikrates werden lediglich die zwei älteren deutschsprachigen Studien aufgegriffen und wurde eine kleinere eigene Online-Befragung durchgeführt. Dabei wendet sich schon eine der deutschsprachigen Studien gar nicht der „Kernfrage“ zu, die den Ethikrat interessiert. Die Studie um Richter-Appelt erhob nicht das Outcome der Behandlungen.
Stattdessen prüfte sie, ob sich bei den Behandelten eine stabile und eindeutige Geschlechtsidentität (Anm. 1) ausgeprägt hatte.

2007 – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Studienergebnisse – sahen die Autorinnen um Richter-Appelt diese Ausprägung eindeutiger Geschlechtsidentität schon dann als beeinträchtigt an, wenn sich Homosexualität zeigte. Mittlerweile hat sich diese Position in der Arbeitsgruppe gewandelt. Aber selbst die interessanten neueren Ergebnisse aus dieser Arbeitsgruppe werden vom Ethikrat nicht herangezogen. Schönbucher et al. (2010) hatten eine Stichprobe von Intersexen, die operativ behandelt worden waren, mit einer anderen Stichprobe verglichen, bei der keine operative Behandlung stattgefunden hatte. Sie stellten fest, dass diejenigen, die operativ behandelt wurden, häufiger über sexuelle Probleme klagten und Unzufriedenheit mit dem Sexualleben angaben, als die, die chirurgisch unverändert geblieben waren.

Weisen aber selbst die älteren vom Ethikrat hinzugezogenen Studienergebnisse darauf hin, dass über 60 Prozent der Behandelten mit der medizinischen Behandlung unzufrieden sind, so führt das dennoch nicht zur Forderung, zunächst eine gründliche Analyse durchzuführen und zumindest bis dahin die derzeitige Behandlungspraxis auszusetzen.

In einer solchen Atempause könnten auch die Anregungen von Groneberg, Werlen und Zehnder aus dem Jahr 2008 weiterentwickelt werden, die darauf gerichtet waren, statt der operativen Angleichung von Menschen an das erwartete Erscheinungsbild einer zweigeschlechtlich organisierten Gesellschaft, lieber sozialpädagogische und psychologische Unterstützungsangebote zu entwickeln, die den „Betroffenen“ (besser: den betroffen gemachten Menschen) ein Leben mit ihren individuellen Besonderheiten in einer (noch) diskriminierenden Gesellschaft ermöglichen und auch das Umfeld mit der Anerkennung von Pluralität vertraut machen.

Wie diese Stellungnahme bei der zur Schau gestellten Parteilichkeit und bei den Auslassungen internationaler wissenschaftlicher Ergebnisse die Grundlage für eine kompetente Entscheidung im Bundestag sein könnte, ist fraglich. Die Abgeordneten im Bundestag, als die demokratisch Legitimierten, sollten ihrer Verantwortung auch hier wieder selbst gerecht werden, in dem sie sich selbst über die aktuelle Debatte kundig machen und die Beschäftigung mit gesellschaftlich bedeutsamen Fragen wie dieser nicht mehr auf vermeintlich unparteiische und kompetente Expertengremien übertragen.

Anmerkung 1:

zu „Geschlechtsidentität“ vgl. gut und kritisch: Dannecker, M (2012): Geschlechtsidentität und Geschlechtsidentitätsstörung. In: Eibl DG, Jarosch M, Schneider UA, Steinsiek A (Hrsg.): Innsbrucker Gender Lectures I. Innsbruck: University press.

Zitierte Literatur:

Groneberg, M, Werlen, M, Zehnder, K (2008b): Empfehlungen. Groneberg, M, Zehnder, K (Hrsg., 2008): „Intersex“ – Geschlechtsanpassung zum Wohl des Kindes? Erfahrungen und Analysen. Freiburg: Academic Press Fribourg / Paulusverlag, S.215-223.

Schönbucher V, Schweizer K, Rustige L, Schützmann K, Brunner F, Richter-Appelt H (2010): Sexual Quality of Life of Individuals with 46,XY Disorders of Sex Development. J Sex Med. 2010 (Epub).



Montag, 9. Mai 2016

True sexual freedom does not exist yet // Echte Geschlechtsfreiheit gibt es noch nicht

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016

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Echte Geschlechtsfreiheit gibt es noch nicht

Ab dem 1. November muss das Geburtenregister keine Aussage mehr über das Geschlecht eines Neugeborenen treffen.

Die Rechte intersexueller Kinder werden damit gestärkt. Sie können später selbst entscheiden, ob sie sich eher als Mann oder Frau fühlen. Auch wenn der Gesetzgeber damit fast ein neues Grundrecht geschaffen hat, gibt es immer noch keine echte Geschlechtsfreiheit!

Das Geschlecht eines Menschen wurde bisher im Geburtenregister erfasst und in seiner Geburtsurkunde eingetragen. Was im Einzelfall einzutragen war, gab das Gesetz allerdings nicht vor. Auch über die Art der Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit traf es keine Aussage. Das deutsche Recht ging vielmehr stillschweigend davon aus, dass es nur zwei Geschlechter gibt, Männer und Frauen.

Und es setzte ebenfalls voraus, dass sich das Geschlecht aufgrund äußerer, körperlicher Merkmale ergibt. Diese Selbstverständlichkeit hat der Gesetzgeber nun mit dem Personenstandsrechtsänderungsgesetz aufgegeben. § 22 PStG, in dem es bisher nur um den fehlenden Vornamen eines Kindes ging, wird ein dritter Absatz hinzugefügt, der folgenden Wortlaut hat: "Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen."

Nahezu ein neues Grundrecht


Die neue Vorschrift könnte für Intersexuelle, das heißt für Menschen, die nicht eindeutig in die Geschlechtskategorien Mann und Frau eingeordnet werden können, nahezu zu einem Grundrecht werden. Jedenfalls ist sie revolutionär. Weicht damit das deutsche Recht doch von dem binären System der Zweigeschlechtlichkeit und vor allem davon ab, einem Kind bei seiner Geburt zwingend ein Geschlecht zuzuweisen.

Grund für die Neuregelung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Transsexualität.

Die Verfassungsrichter hielten es für nicht mit dem Persönlichkeitsrecht vereinbar, dass sich Transsexuelle einer geschlechtsändernden Operation aussetzen mussten, um personenstandsrechtlich im empfundenen Geschlecht anerkannt zu werden (Beschl. v. 11.01.2011, Az. 1 BvR 3295/07).

Transsexualität betrifft zwar – anders als die Intersexualität – nicht die äußeren Geschlechtsmerkmale, sondern die Abweichung zwischen dem körperlichen und dem psychischen Geschlecht, das heißt dem sexuellen Fühlen einer Person.
Das höchste deutsche Gericht hat damit aber das Geschlecht von körperlichen Merkmalen unabhängig gemacht. Relevant ist nicht mehr der "kleine Unterschied", sondern im Wesentlichen das Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität sowie der eigenen sexuellen Orientierung.

Auch der Deutsche Ethikrat fordert in seiner Stellungnahme zur Intersexualität neben den Einträgen "männlich" und "weiblich" als dritten Geschlechtseintrag "anderes" (BT-Drs. 17/9088, S. 59).

Echte Geschlechtsfreiheit gibt es noch nicht


Verlässliche Zahlen über die Häufigkeit von Intersexualität existieren nicht. Schätzungen gehen davon aus, dass fast jedes 200. Neugeborene intersexuell ist. Neu ist das Phänomen nicht. Bereits das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 enthielt fünf Paragrafen, die sich mit den Rechten von (im damaligen Sprachgebrauch) Zwittern befassten. Nach der Geburt sollten "die Aeltern" bestimmen, "zu welchem Geschlechte sie erzogen werden sollen".

Das damalige Recht war erstaunlich modern. "Einem solchen Menschen" wurde "nach zurückgelegtem 18 Jahre" die Wahl frei gelassen, "zu welchem Geschlecht er sich halten wolle." Die ab November geltende Regelung entspricht dem im Ergebnis mit dem einzigen Unterschied, dass  nach der Geburt kein Geschlecht eingetragen werden muss, die Eltern werden also zu keiner Entscheidung verpflichtet.

Echte "Geschlechtsfreiheit" gibt es aber auch heute noch nicht. Sowohl die Ehe als auch die eingetragene Lebenspartnerschaft knüpfen an die Geschlechtszugehörigkeit an, wenn auch unabhängig von äußeren Geschlechtsmerkmalen. Ein "Neutrum" kann weder heiraten noch eine Lebenspartnerschaft eingehen. Die Neuregelung ist deshalb lediglich ein erster Schritt dahin, intersexuelle Menschen zumindest gesetzlich nicht mehr zu diskriminieren.

Kinderrechte: Eltern dürfen nicht über alles entscheiden


Wesentlich an der Neuregelung des Gesetzes ist, dass die betroffenen Kinder nicht mehr von ihren Eltern in die Schablonen "männlich" oder "weiblich" gepresst werden müssen. Sie können vielmehr später selbst entscheiden, zu welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlen.

Damit werden auch ganz wesentlich die Rechte der Kinder anerkannt. Kinder dürfen im Kern ihrer Menschenwürde nicht Gegenstand von Entscheidungen ihrer Eltern sein. Das bedeutet auch, dass operative Eingriffe zur Herstellung der "Eingeschlechtlichkeit" unterbleiben müssen, bis das Kind selbst darüber befinden kann.

Erkennt man derartige Kinderrechte an, müssen sie freilich auch im Hinblick auf andere Eingriffe gelten. Nicht nur der Gesetzgeber, auch die Religionsgemeinschaften sollten darüber nachdenken, ob Kinder nicht selbst darüber entscheiden können sollten, ob sie ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession mit einem operativen Eingriff dokumentieren wollen.


Verdoppeltes Gen verursacht Intersexualität


Wissenschaftler der University of California machen die Kopie eines Gens für das Schicksal eines Kindes verantwortlich, als Zwitter zur Welt zu kommen. Ein Duplikat des Geschlechts-bestimmenden Gens WNT-4 auf dem selben Chromosom bewirkt demnach, dass ein männlicher Embryo die Merkmale beider Geschlechter ausbildet, also sowohl Hoden als auch Eierstöcke. Einmal der Ursache auf die Spur gekommen, hoffen die Forscher, nun Tests zur Früherkennung von Hermaphrodismus und vielleicht sogar pränatale Behandlungsmethoden entwickeln zu können.


Was definiert das Geschlecht?


Dass sich Mann und Frau rein physisch unterscheiden, ist klar. Aber am Anfang ihres Lebens ist das noch ganz anders. In den ersten fünf Wochen kann sich der Embryo in Richtung männlicher oder weiblicher Anatomie entwickeln. 

So entstehen seitlich der Nieren zwei Genitalleisten und zwei Paar Gänge, von denen einer die weibliche Gebärmutter und Eileiter bilden kann und der andere die Anhangsgebilde der männlichen Genitalien, nämlich Nebenhoden, Vas deferens und Samenblasen. Nach sechs Wochen fällt dann die Entscheidung für den weiteren Entwicklungsweg: Eierstöcke oder Hoden. Kommt es zur Entwicklung von Hoden, setzen diese Testosteron frei, das die Ausbildung männlicher Samengänge unterstützt. Dazu werden weitere Hormone gebildet, welche die potenzielle Gebärmutter und die Eileiter schrumpfen lassen. Wenn die Gonaden sich aber in Richtung Eierstock entwickeln, sezernieren diese Östrogene, und der Mangel an Testosteron lässt die männlichen Anlagen schwinden. 

Die Sexualhormone steuern auch die Entwicklung der äußeren Genitalien und spielen insbesondere in der Pubertät bei der Entstehung der sekundären Geschlechtsmerkmale wie Brustdrüsen und Barthaare eine wichtige Rolle.

Jegliche Änderung in diesem Entwicklungsprozess kann einen dramatischen Einfluss auf das Geschlecht des Menschen haben. Genmutationen im Rahmen der Gonadenentwicklung können dazu führen, dass sich trotz XY-Chromosomen weibliche Merkmale entwickeln, und Veränderungen im Hormonsystem können die männliche Entwicklungslinie einleiten, obwohl XX-Chromosomen vorliegen.

Kampf der Geschlechter


Laut einigen Wissenschaftlern kann sich das Geschlecht lange Zeit nach Abschluss der eigentlichen Entwicklung auch wieder ändern. Nach Untersuchungen an Mäusen taumeln die Gonaden sogar ihr ganzes Leben lang zwischen männlich und weiblich hin und her. In einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2009 berichteten Wissenschaftler über die Inaktivierung des Gens Foxl2 in erwachsenen weiblichen Mäusen und wie sich hierdurch die Granulosazellen, die eigentlich die Entwicklung von Eiern unterstützen, in Sertolizellen umwandelten und die Spermienentwicklung einleiteten.

Zwei Jahre später zeigte ein anderes Forschungsteam die umgekehrte Reaktion, indem sie das Gen Dmrt1 inaktivierten und damit die Transformation von testikulären Zellen in ovariale Zellen erreichten. 

"Die Weiterentwicklung nach der Geburt war für uns ein großer Schock", erinnert sich Vincent Harley, der als Genetiker am MIMR-PHI Institute for Medical Research in Melbourne die Entwicklung der Gonaden untersucht.

Aber es gibt auch noch andere Ursachen für die Variationen in der Geschlechtsausbildung. 


Eine ganze Reihe von DSDs wird durch Veränderungen von Hormonsignalen der Gonaden und anderer Drüsen ausgelöst. Bei kompletter Androgenresistenz (CAIS) reagieren die Zellen nicht auf männliche Sexualhormone, meist weil die Funktion der Hormonrezeptoren gestört ist. Betroffene mit CAIS haben zwar ein Y-Chromosom und innen liegende Hoden, ihre äußeren Geschlechtsorgane sind aber weiblich, und sie entwickeln sich in der Pubertät zur Frau.

Die medizinische Definition von DSD (disorders of sexual development), beschreibt Besonderheiten und Störungen der Geschlechtsentwicklung, bei denen das anatomische Geschlecht einer Person nicht mit dem Geschlecht seiner Chromosomen und seiner Gonaden übereinzustimmen scheint – diese Bedingungen sind selten, und nur etwa einer von 4500 Menschen ist betroffen. 

Manche Wissenschaftler plädieren aber inzwischen auch dafür, die Definition zu erweitern und subtile anatomische Variationen einzuschließen, wie zum Beispiel eine leichte Hypospadie, bei der die Mündung der Harnröhre auf der Unterseite des Penis liegt und nicht an seiner Spitze. Wenn man alle diese möglichen Variationen betrachtet, zeigt jeder Hundertste eine Form der DSD, hat Vilain errechnet.

Aber das muss lange noch nicht alles sein. Seit den 1990er Jahren haben Forscher mehr als 25 DSD-Gene identifiziert, und Next-Generation-Sequencing hat in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Varianten aufgedeckt, die zu individuellen Unterschieden führen und nicht unbedingt als DSD anzusehen sind. "Aus biologischer Sicht ist das ein Spektrum", sagt Vilain.

Beim angeborenen androgenitalen Syndrom (CAH, congenital adrenal hyperplasia) beispielsweise produziert der Körper übermäßig viel männliche Geschlechtshormone. Betroffene mit XX-Chromosomen werden mit uneindeutigen Geschlechtsorganen geboren, wie einer vergrößerten Klitoris und mit Schamlippen, die ähnlich wie ein Skrotum verwachsen sind. Die Ursache ist in der Regel ein schwerer Defekt des Enzyms 21-Hydroxylase. Mutationen, die zu einer abgeschwächten, nichtklassischen Form des CAH führen, finden sich bei einer von 1000 Personen. Dabei kann es bei Frauen zu einer eher männlich anmutenden Gesichts- und Körperbehaarung kommen oder zu unregelmäßigen Monatsblutungen sowie Fertilitätsproblemen – es können aber auch keine Symptome auftreten. Derzeit sind viele Forscher vom Gen NR5A1 fasziniert, dessen Variationen unterschiedlichste Effekte verursachen, von unterentwickelten Gonaden bis hin zur leichten Hypospadie (angeborene Entwicklungsstörung der Harnröhre) bei Männern und zu vorzeitigen Wechseljahren bei Frauen.

Viele der Varianten werden nie erkannt oder nur, weil sich die Leute wegen Infertilität oder anderer Probleme in Behandlung begeben. 2014 wurde beispielsweise berichtet, dass Chirurgen im Rahmen einer Hernien-Operation bei einem Mann eine Gebärmutter entdeckten. 
Der Mann war immerhin schon 70 Jahre alt und hatte vier Kinder gezeugt.

Hoffe dieser Bericht gibt euch viele Erkenntnisse, verbleibe wie immer mit freundlichen Grüßen

Nikita Noemi

Sonntag, 8. Mai 2016

Was ist Intersexualität?

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016

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Was ist Intersexualität?

Die Natur bringt neben Männern und Frauen auch Menschen hervor, deren körperlichgeschlechtliche Anlagen nicht in dieses kulturell gewachsene, binäre Schema einzuordnen sind. 

Bei zwischengeschlechtlichen Menschen deuten die wesentlichsten körperlichen Geschlechtsmerkmale, d. h., die Chromosomen (und die auf diesen befindlichen Gene), die Gonaden (Hoden, Eierstöcke und Mischformen) und das Genital (Größe, Funktionsweise und Verlauf der Harnröhre) nicht alle eindeutig auf das gleiche körperliche Geschlecht als Mann oder Frau hin. Offiziellen Schätzungen zufolge leben etwa 80.000 bis 120.000, medizinisch mit dem Begriff „intersexuell“ („DSD“, “Disorders of sex development“) klassifizierte, Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. 

Der Begriff der „Intersexualität“ beschreibt Menschen mit angeborenen, von der kulturell motivierten, geschlechtlichen Erwartungshaltung abweichenden, somatischen Varianten der Geschlechtsanlagen. Der weitaus überwiegende Teil, etwa 95%, dieser Personengruppe, wurde und wird nach ihrer Geburt genital-chirurgischen und verschiedensten medikamentösen Eingriffen zur Veränderung ihrer grundlegenden angeborenen Geschlechtsmerkmale unterzogen. Die Eingriffe erfolgten und Erfolgen bei diesen Personen orientiert an dem medizinisch-technisch Realisierbaren mit dem Zweck, willkürlich (da unter Außerachtlassung geltender Menschenrechte und noch nicht einmal mit gültigem medizinischen Standard) eine geschlechtliche Eindeutigkeit herzustellen, und zwar ungeachtet ihrer Persönlichkeitsrechte, ihrer physiologisch-biologisch determinierten Anlagen und unter Abwesenheit evidenter wissenschaftlicher Erkenntnisse hierzu. 

Die intersexuellen Menschen sehen diese Eingriffe, die ohne ihre Zustimmung und ohne eine umfassende Aufklärung erfolgen, als unerträglichen Eingriff in ihre Autonomie und als einen würdelosen Gewaltakt an. Die irreversiblen und umfassenden, psychosomatischen und seelischen Einbußen sowie die nur durch lebenslange Medikation aufrecht zu erhaltenden sekundären Geschlechtsmerkmale entfalten für die gesamte Lebensspanne der Betroffenen und für alle Lebensbereiche umfassende unterdrückende Wirkung.

In besonderem Maße führt eine dem biologischen chromosomalen Geschlecht entgegengesetzte Hormontherapie zur Verringerung der körperlichen und seelischen Leistungsfähigkeit und langfristig zu erheblichen gesundheitlichen Nebenwirkungen. Intersexuelle Menschen lassen sich hinsichtlich ihrer Biographien in zwei wesentliche Gruppen unterteilen. 

Da sind einerseits die vor 1945 geborenen, die im wesentlichen Opfer der Rassenhygiene des Nationalsozialismus wurden. Jene, die diese Zeit überlebten, wurden von ihren Familien versteckt. 

Hermaphrodismus wurde zum lebenserhaltenden Tabu erklärt. 


Die zweite Gruppe sind diejenigen, die nach 1946 geboren wurden, insbesondere jene - heute mehrheitlich - die nach 1950 geboren wurden. 

Der vorliegende Bericht konzentriert sich auf diese Gruppe, obwohl es auch noch intersexuelle Menschen aus der Zeit vor 1945 gibt, die überlebten und noch heute leben. Die Zuordnung zu einem Geschlecht erfolgt in Deutschland bisher nach einer standesamtlichen Verordnung aus dem Jahre 1937. 

Diese Verordnung hat trotz des nationalsozialistischen Hintergrundes immer noch Bestand, mit gravierenden Folgen für intersexuelle Menschen. Ab 2009 wurde das Personenstandsrecht insoweit verbessert, als es jetzt möglich ist, die Geschlechtseintragung bei Geburt erst einmal auf unbestimmte Zeit offen zu lassen. 

Allerdings bekommt man dann nur eine Anmeldebestätigung. Eine offizielle Geburtsurkunde erhält man in Deutschland erst, wenn die Geschlechtseintragung als männlich oder weiblich nachgeholt wurde. Viele Rechte können in Deutschland nur ausgeübt werden gegen Vorlage einer Geburtsurkunde. So benötigt man diese zur erstmaligen Beantragung eines Personalausweises. Einen Personalausweis benötigt man, um ins Ausland zu reisen oder ein Bankkonto zu eröffnen. Der Teil der zwischengeschlechtlichen Menschen, der sich auf Grund seiner Geschlechtsidentität nicht auf die Eintragung als männlich oder weiblich festlegen lassen will, erhält entweder keine Geburtsurkunde oder bekommt immer noch per amtlichem Bescheid auf Grund der Einschätzung des Amtsarztes eine Eintragung als männlich oder weiblich vorgeschrieben – eine Diskriminierung im Sinne von Art. 10 lit. b des Allgem. Kommentars Nr. 20 zum Sozialpakt. 

Die Diskriminierung im Personenstandsrecht wurde nicht beseitigt, es wurde nur der Zeitdruck nach der Geburt gelindert. 


Zu den Diskriminierungen auf Grund einer falschen Geschlechtseintragung oder des Vorenthaltens einer Geburtsurkunde wird auf die Abschnitte dieses Parallelberichts zu den Menschenrechten auf Gesundheit (Art. 12 CESCR), auf soziale Sicherheit (Art. 9 CESCR) und auf den Schutz der Familie (Art. 10 CESCR) verwiesen. 

Diese Menschen, die völlig normal, jedoch mit variantem individuellem Geschlecht ausgestattet sind, werden als Intersexuelle bezeichnet, und ihre körperlich-geschlechtliche Abweichung unter den DSD-Syndromen zusammengefasst. 

Grundsätzlich haben „intersexuelle Menschen“ unbehandelt, bis auf einige wenige Ausnahmen [z.B. hinsichtlich des bei AGS1 möglichen Salzverlustes], auch im Verlaufe ihres weiteren Lebens keine schwerwiegenden oder gar lebensbedrohlichen physiologischen Erkrankungen bezüglich ihrer geburtsgeschlechtlichen Besonderheiten zu befürchten. 

Die Berichterstatter(innen), so auch die Mehrzahl der organisierten intersexuellen Menschen, sind, entgegen dem vorgenannten medizinischen Mainstream, der von der Natur gerechtfertigten Auffassung, dass sie eine eigene Geschlechtsentwicklung, ein individuelles körperliches Geburtsgeschlecht und, wie alle anderen Menschen auch, ein Recht auf den Erhalt ihres Geburtsgeschlechts und auf den Schutz ihrer psychischen Geschlechtsidentität haben. 

Die körperlichen Varianzen intersexueller Menschen dürfen nicht Anlass sein, dass ihr Geburtsgeschlecht der beliebigen Interpretation und jedweder medizinischer Intervention durch andere Menschen, insbesondere Mediziner, ausgeliefert wird. Nicht als intersexuell klassifizierte Menschen dürfen sich hinsichtlich aller Aspekte ihres Geschlechtes sehr unterschiedlich entwickeln, und dies auch, ohne deswegen medizinische Interventionen fürchten zu müssen. 

Erst wenn ein Mensch im weiteren Verlauf seiner individuellen körperlichen und seelischen Geschlechtsentwicklung und ohne medizinische Interventionen selbstbestimmt zu der Überzeugung kommt, dass seine körperliche Varianz für seine Geschlechtsidentität nicht zutreffend ist und/oder von ihm als beeinträchtigend empfunden wird, -nur dann- kann seiner Varianz eine Behandlungsbedürftige pathologische Bedeutung zukommen. Hierbei kann die Inanspruchnahme medizinischer Hilfe jedoch ausschließlich, unter voller Aufklärung über die gesundheitlichen Konsequenzen2 von Eingriffen, im selbstbestimmten Ermessen dieses Menschen liegen.
1
 AGS = AndrenoGenitales Syndrom Krankheitsbild infolge Überproduktion androgener Steroide durch die
Nebennierenrinde, mit und ohne Salzverlustsyndrom. Führt infolge in der weiteren Folge bei XXchromosomalen
Menschen zu Virilisierungserscheinungen.

2

 „Informed Consent“

Euch allen schönen Sonntag 
Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer

Wer das Geschlecht anpassen will, muss sich vorher nicht sterilisieren lassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016

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Europarat setzt Maßstäbe
Der Europarat hat eine historische Resolution zu Trans*-Rechten vorgelegt. Jetzt muss Deutschland nachziehen. Wie man es macht, zeigt Malta.

Seit Jahren arbeiten Trans*-Aktivist_innen auf institutioneller Ebene für eine Anerkennung ihres Kampfes um Menschenrechte. Sie marschieren nicht durch die Institutionen, sondern zu ihnen hin: Organisationen wie Transgender Europe (TGEU) leisten beharrlich Lobbyarbeit und weisen immer wieder auf die ungenügenden rechtlichen Umstände für Trans*menschen hin.

Nun zeigt ihre Arbeit Früchte: Mit einer überwältigenden Mehrheit hat der Europarat am 22. April eine wegweisende Resolution gegen die Diskriminierung von Trans*menschen (Englischer Volltext beim Europarat / deutsche Übersetzung von Triq e.V.) verabschiedet – auch mit den Stimmen der Bundesregierung.

Der Europarat ruft seine Mitgliedsstaaten auf, Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität explizit zu verbieten und in alle zukünftigen Antidiskriminierungsgesetzen explizit mitaufzunehmen. Die Personenstandsänderung, also die formelle Änderung des Geschlechts auf Dokumenten wie Ausweis, Reisepass und Geburtsurkunde, müsse schnell, transparent und niedrigschwellig möglich sein. Die Staaten sollten erwägen, ein drittes Geschlecht als zusätzliche Geschlechtsoption in Ausweisdokumenten anzubieten.
Außerdem müsse das Verfahren der Geschlechtsangleichung (Hormontherapie, Operation und psychologischer Support) einfach zugänglich sein und von den Krankenkassen bezahlt werden. Auch dürfe Transsexualität nicht als Krankheit gelten oder als solche behandelt werden, ein Stigma-freier Zugang zu notwendigen medizinischen Maßnahmen sei zu gewährleisten.

„Historisch“, „wegweisend“, „bahnbrechend“


Trans*-Interessengruppen sind von der Resolution begeistert: Transgender Europe (TGEU) bezeichnet das Dokument als „historisch“, der Verein Transinterqueer (TRIQ) nennt es „wegweisend“ und „bahnbrechend“. TGEU-Sprecher Richard Köhler erklärte: „Wir sind begeistert, diese Empfehlungen senden eine klare Botschaft an Trans*leute, dass sie die gleichen Rechte haben wie alle anderen auch.“ Die Resolution sei die wichtigste und weitestgehende Erklärung für die Rechte von Trans*menschen, die je auf europäischer Ebene gegeben wurde. „Nun ist es an den Mitgliedsstaaten, diese maßgebende Resolution in eine gelebte Realität umzusetzen“, ergänzt der TGEU-Co-Vorsitzende Alecs Recher.

Und da ist noch viel Raum für Verbesserungen, gerade in Deutschland. „Der Europarat bestätigt, was Trans*-Aktivist_innen und die Forschung schon lange gefordert haben. Die engen Kriterien der deutschen Standards zur Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen sind weder stigmafrei noch menschenrechtskonform“, heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins Transinterqueer. Es gebe Zwangsmaßnahmen (ein Jahr Alltagstest mit „begleitender“ Psychotherapie), eine pathologisierende und stigmatisierende Diagnostik. „Es bedarf grundlegender Reformen des medizinisch-juristischen Umgangs mit Trans*menschen in Deutschland“, heißt es weiter. „Dem Selbstbestimmungsrecht von Trans* muss endlich Vorrang eingeordnet werden.“

Wie man es gut macht, zeigt das Beispiel Malta: Dort hat das Recht auf selbstbestimmte Geschlechtsidentität seit Anfang April Verfassungsrang. Das „Gesetz über Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale“ (Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Bill) erlaubt den Einwohner_innen Maltas die rechtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität ohne vorherige medizinische Diagnose, Behandlung oder Operationen und ohne Zwangsscheidungen. Zudem soll intersexuellen Babys oder Kindern kein Geschlecht zurechtoperiert werden, sondern erst, wenn sie alt genug sind, das selbst entscheiden zu können – was Inter*-Aktivist_innen seit Langem fordern. Die Resolution des Europarates begrüßt die maltesische Gesetzgebung ausdrücklich.


Wer das Geschlecht anpassen will, muss sich vorher nicht sterilisieren lassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Es ist ein Grundsatzurteil für die Menschenrechte von Trans*menschen: Wer das Geschlecht anpassen will, muss sich vorher nicht sterilisieren lassen. Mit seinem am Dienstag verkündeten Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg der Klage eines Trans*mannes aus der Türkei stattgegeben: Der Mann, der nur mit der Abkürzung Y. Y. bezeichnet wird, wollte sich 2005 einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen. Das zuständige Gericht verbot ihm jedoch die OP: Erst müsse er sich sterilisieren lassen. Dagegen klagte er.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte nun einstimmig: Sterilität darf keine Voraussetzung für eine Geschlechtsangleichung sein. Vorschriften dieser Art widersprächen dem Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, die das allgemeine Recht jeder Person auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens festschreibt. Zudem sei die Freiheit, das eigene Geschlecht auszuleben, ein essentieller Teil des Rechts auf Selbstbestimmung.

„Wir sind sehr zufrieden, dass das Gericht diese absurde Regelung für ungültig erklärt hat“, kommentiert Richard Köhler von der Menschenrechtsorganisation Transgender Europe (TGEU). „So können Trans*leute in der Türkei Zugang zu medizinischer Behandlung bekommen, die ihre Lebensqualität signifikant verbessern kann.“ Es sei nun an der Türkei, das Urteil des Europäischen Gerichts auch im türkischen Recht umzusetzen.
Transgender Europe hatte bereits vor knapp zwei Wochen mit einem berührenden Youtube-Video auf die demütigende Behandlung von Trans*menschen durch Staat, Medizin und Gesellschaft hingewiesen. Der Clip ist aus der Sicht einer Trans*frau gedreht, die versucht, ihren Personenstand zu ändern, um auch offiziell als Frau leben zu können.

Wegweisender Charakter für Trans*aktivisten

Für Y.Y. hat das Gerichtsurteil vor allem symbolische Wirkung, ihm wurde 2013 eine geschlechtsangleichende Operation dann doch erlaubt. Doch für Trans*aktivist_innen und Menschenrechtler_innen hat das Grundsatzurteil wegweisenden Charakter: 47 Staaten sind derzeit Mitglied des Europarates, sie alle sind an die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofes gebunden. 

Doch nach Angaben von Transgender Europe gilt noch in 20 dieser Länder Sterilität als Voraussetzung für geschlechtsangleichende Operationen.

Auch Deutschland arbeitet noch an der angemessenen Behandlung von Trans*menschen. Das 1981 eingeführte Transsexuellengesetz erlaubte eine Personenstandsänderung (also die formale Angleichung des Geschlechts) nur, wenn die beantragende Person „dauernd fortpflanzungsunfähig“ sei und sich auch körperlich voll dem gefühlten Geschlecht angeglichen habe. 2011 kassierte das Bundesverfassungsgericht diese Regelung: Eine vom Staat verordnete Operation sei unvereinbar mit der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Vier der sieben Richter hätten diese Regelung, die so ähnlich immer noch in vielen Ländern gilt, am liebsten auch gleich mitbehandelt. „Auch dies ist ein wichtiges Zeichen für die Trans-Community", sagte Alecs Recher, Anwalt und Co-Vorsitzender von Transgender Europe. Der Weg zur Anerkennung der Rechte von Trans*menschen ist noch weit. Doch das vorliegende Urteil macht Mut.




Human dignity is inviolable. // Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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Das Wort am Sonntag, heute Muttertag, wir Grüßen alle Mütter und wünschen Ihnen Glück, Fun, Erfolg wie Gesundheit!

Meine sehr geehrten Gäste des Blog, es fällt immer schwerer etwas zu schreiben, nicht weil es keine Thematiken geben würde, da gibt es diese alten Tatsachen diese täglichen Tatsachen mehr noch diese verschwiegen Tatsachen oder diese Tatsachen welche man nur unter sich beredet oder erläutert!

Aber es gibt für jeden Tag, täglich neue Tatsachen, für uns Menschen ist es dann so, wir Bewerten was ist Wichtig was weckt unser Interesse, was ist weniger Interessant was sollte man Wissen!

Meist ist es jedoch so das sehr viele sich persönlich gar nicht so gut kennen, wie Sie Glauben, denn für diese Erkenntnisse muss man Leben seine Erfahrungen machen und aus Fehlern lernen, denn dafür sind Fehler da, um daraus etwas zu lernen!

Wenn man dann die Medien etwas Beobachtet merkt man schnell, das diese so perfekte Welt zerstört wird über und durch den Einfluss des Menschen, es ist uns allen Bekannt, das ist eine der traurigen Gemeinsamkeiten welche so die Menschen an sich haben!

Mehr noch der Mensch ist das einzige Lebewesen welches seines gleichen eliminiert und tötet da gibt es Unmengen von Motivationen, nein ich möchte mit diesem Schreiben keine Welt verbessern, es wäre anmaßend wie auch Verrückt, da eine Realistin bin ist es nicht der Fall!

Jedoch möchte ich auf den 1.Artikel des Deutschen Grund Gesetzes eingehen!

 Dort heißt es "Die Würde des Menschen ist unantastbar.

  Die Menschenwürde in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat den Begriff der Menschenwürde in zahlreichen Entscheidungen definiert. Hiernach bezeichnet die Menschenwürde den Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status.

 Die Menschenwürde ist damit der oberste Grundwert und die Wurzel aller Grundrechte.

Nein es sind nicht meine geschrieben Worte sondern diese des Bundesverfassungsgerichtes, es klingt herrlich diese Worte laut vor zu Lesen, jedoch diese Realität sieht doch dann sehr sehr unterschiedlich aus!
Lassen wir es uns auf der Zunge zergehen:

Hiernach bezeichnet die Menschenwürde den Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status.

Verrückt nicht wahr?

Meine Frage bei der Auseinandersetzung ist dann, warum werden Intersexuelle Kinder Zwangsoperiert, heißt Genital verstümmelt, wo bleibt da die Würde des Kindes?

Ehre, Würde und Stolz sind solche Worte welche man immer nur Subjektiv beantworten kann, selbst das Bundesverfassungsgericht will oder kann keine Objektive Erklärung dafür geben, aber  Die Würde des Menschen ist unantastbar!

 Als einzige Verfassungsnorm gilt die Menschenwürde absolut, sie kann durch keine andere Norm beschränkt werden, auch nicht durch ein anders, von der Menschenwürde abgeleitetes Grundrecht.

Das sind die Fakten, ein Fakt ist Objektiv da Fakten angeblich nicht Veränderbar sind!
Heißt auch das diese Diskussionen welche in den USA Zeit Wochen für großes Aufsehen sorgen,  in allen Medien,  ist so gelagert das einige Politiker schlicht einfach sagen Transgender-Menschen haben keine Ehre weder Würde noch Stolz um es kurz zusammen zu fassen!

Was bedeuteten würde Transgender-Menschen dürfen nicht als Mensch anerkannt werden, da diese ja von den Rechten ausgenommen werden!

Jetzt mal ganz dumm gefragt, wenn Sie keine Menschen sind, was sind Sie dann?

Obwohl auch geschrieben wird: unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status.

Diese Diskriminierung gegen Homosexuelle-Menschen, also es laufen ja wenige herum welche brüllend durch die Städte ziehen und schreien ich bin Schwul oder Lesbisch Bi oder Intersexuell, sondern die meisten Leben integriert in dieser Maße von Menschen!

Das Bundesverfassungsgericht versteht die Menschenwürde als ein Grundrecht, dass nach Art. 1 Abs. 3 GG die vollziehende Gewalt bindet -wörtlich gesehen würden nur die „nachfolgenden“ Grundrechte, also nicht die Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG, diese Bindung auslösen. So sind auch alle gesetzlichen Bestimmungen im Lichte der Bedeutung der Menschenwürde auszulegen, so dass eine Norm, die gegen die Menschenwürde verstößt, stets als verfassungswidrig einzustufen ist.

Ja ich weiß das klingt auf das erste hören sehr erfreulich, jedoch von Umsetzung kann wirklich keine Rede sein!

Es Lohnt sich mal darüber Nachzudenken oder glaubt Ihr nicht!

In diesem Sinne euch einen tollen Sonntag mit Freude und Fun
Mit freundlichen Grüßen

Nikita Noemi Rothenbächer

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...