Montag, 7. Mai 2018

Trans* und gender-diverse Menschen werden weltweit Opfer von schrecklichen Hassverbrechen, die oft nicht angezeigt werden. Gewalt gegen trans* und gender-diverse Menschen ist intersektional mit anderen gesellschaftlichen Machtverhältnissen wie Rassismus, Sexismus, Klassismus, Xenophobie, Diskriminierung und Vorurteilen gegenüber Sexarbeit verbunden.

  
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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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2016 weltweit 295 Transmenschen ermordet
Brasilien: Trauriger Rekord – 179 Travestien und Transsexuelle ermordet
„Trans* und gender-diverse Menschen werden weltweit Opfer von schrecklichen Hassverbrechen, die oft nicht angezeigt werden. Gewalt gegen trans* und gender-diverse Menschen ist intersektional mit anderen gesellschaftlichen Machtverhältnissen wie Rassismus, Sexismus, Klassismus, Xenophobie, Diskriminierung und Vorurteilen gegenüber Sexarbeit verbunden. 

Mehr als 1.500 Morde an Trans*leuten weltweit
Ein Projekt von Transgender Europe sammelt Informationen über Morde an Trans*menschen. Interaktive Karte zeigt Ergebnisse
Der 17. Mai ist nicht nur der Internationale Tag gegen Homophobie, sondern auch gegen Transphobie. Die Dachorganisation Transgender Europe hat zu diesem Anlass ihre Untersuchungen zu Morden an Trans*leuten online gebracht: Das Projekt Trans Murder Monitoring (TMM) sammelt seit Januar 2008 Informationen zu Morden an Trans*leuten weltweit. Seitdem sind mehr als 1.500 ermordet worden, wie man auf einer interaktiven Karte nachlesen kann.

Der Blick auf die Karte gibt einem ein mulmiges Gefühl im Bauch: 1.509 Punkte sind darauf verteilt, die meisten in Mexiko und Brasilien, und jeder steht für einen ermordeten Trans*menschen. Bei Klick auf den Punkt erfährt man den Namen, das Alter, den Beruf, Todestag und Ort – und würde sich mehr wünschen. Wer war etwa Silvana Berisha, die am 24. Juni 2008 in Hamburg zu Tode kam? Unter welchen Umständen starb sie?
Immerhin kennen wir ihren Namen, das Alter, den Job und ihren Todestag. Bei vielen anderen der Punkte auf der Karte sind die Informationen unvollständig. Wer war die am 2. Juni 2008 in Essen ermordeten Person? Man kennt ihr Alter, 30, aber viel mehr nicht.

„Aufgrund der Umstände und einem Mangel an Informationen bleiben die Umstände vieler Tötungen im Dunkeln“, berichtet das TMM in einer Presseerklärung. Viele Fälle würden von den Behörden nicht wirklich untersucht – und wenn, dann kommen oft grausame Details ans Licht. „Viele der besser dokumentierten Fälle zeigen ein hohes Maß an Aggression und beinhalten Folter und Verstümmelung.“ Seine Daten sammelt das TMM über Internet-Suchen und aus Berichten lokaler Trans*-Organisationen und -AktivistInnen.

Zahlen zeigen nur „die Spitze des Eisbergs“

Das hat zur Folge, dass die höchsten Fallzahlen ausgerechnet aus Ländern berichtet werden, in denen es eine starke Sichtbarkeit von Trans*leuten und engagierten Interessenorganisationen gibt, die gewalttätige Übergriffe dokumentieren und bekannt machen. Im Umkehrschluss lässt das vermuten, dass die Dunkelziffer weitaus höher ist. „Unsere Zahlen zeigen nur die Spitze des Eisbergs“, vermutet das TMM. „In den meisten Ländern gibt es keine Daten zu ermordeten Trans*leuten, die systematisch erstellt werden. Es ist unmöglich, die Zahl der nicht berichteten Fälle zu schätzen.“

Fast 1.200 der berichteten Fälle kommen aus Süd- und Zentralamerika. An der Spitze liegt dort Brasilien (602 Fälle), es folgen Mexiko (160), Venezulea (81), Kolumbien (80) und Honduras (65). In anderen Weltregionen gibt es viele Berichte aus den USA (94), Türkei (35), Indien (35). In Europa hat Italien mit 27 Morden die höchste Zahl.
Für das Jahr 2013 zeigen die Berichte des TMM einen Anstieg der Gewalt gegen minderjährige Trans*personen – etwa die Hälfte der berichteten Fälle. Das setzt sich 2014 fort, wie etwa bei einem 8-jährigen Transmädchen, das von ihrem Vater am 18. Februar 2014 in Rio de Janeiro zu Tode geprügelt wurde – um ihr zu zeigen, wie man sich als Mann benimmt. Oder bei der 14-jährigen Vanessa, die nach Todesdrohungen zu ihrer Großmutter nach Angelica (Brasilien) floh und sich dort am 10. März erhängte.

“Diese alarmierenden Zahlen zeigen, dass wir sichtbare Reaktionen auf die Gewalt gegen Trans*leute benötigen. Es braucht Mechanismen, um sie zu schützen”, fordert Transgender Europe in einer Pressemitteilung.

In Brasilien sind 2017 mindestens 179 Travestien und Transsexuelle erschlagen und ermordet worden. Das entspricht einmal mehr einem traurigen Rekord und einer Steigerung von 15 Prozent im Vergleichzu 2016.

Alle 48 Stunden ist ein Transgender gewaltsam ums Leben gekommen. Aus der “Mapa dos Assassinatos de Travestis e Transexuais“ (Karte der ermordeten Travstien und Transsexuellen) geht ebenso hervor, dass die meisten der Morde im Nordosten des südamerikanischen Landes geschehen.
Betroffen sind vor allem junge Transgender mit dunkler Hautfarbe. Knapp 68 Prozent waren nur zwischen 16 und 29 Jahre alt. 80 Prozent waren Schwarze oder Mischlinge.
Die Daten stammen von der brasilianischen Vereinigung der Travestien und Transsexuellen (Antra). Offizielle Informationen liegen indes nicht vor. Vielmehr leistet die Vereinigung eine minutiöse Arbeit, durchstöbert Zeitungen, Medien, soziale Netzwerke und zeichnet eingehende Berichte auf.
Zu Ahndungen kommt es hingegen nur selten. Nur in 18 der Fälle ist es laut dem Bericht der Antra zu Verhaftungen der mutmaßlichen Täter gekommen.
Weltweit steht Brasilien bei der Gewalt gegen Transgender und mit den 179 Morden an erster Stelle.Mexiko, das auf den zweiten Platz einnimmt, hat 2017 insgesamt 56 Morde verzeichnet.
Von der “Grupo Gay da Bahia“ (GGB) ist ebenso eine Erhebung veröffentlicht worden. Nach dieser sind im vergangenen Jahr 445 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Travestien und Transsexuelle umgebracht worden. Auch GGB hat eine Zunahme der Homophobie registriert und angesichts der hohen Zahl einen traurigen Rekord.






Man muss viel erklären! /// You have to explain a lot

  
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Man muss viel erklären!

You have to explain a lot

Gerade hat sich das Bundesverfassungsgericht für ein drittes Geschlecht im Geburtsregister ausgesprochen. Wir haben mit der Mutter eines intersexuellen Kindes über den Alltag in einer Gesellschaft gesprochen, die bei Kindern nur in Rosa und Blau denkt.

Wann haben Sie erfahren, dass Ihr Kind intersexuell ist?

Es kam deutlich zu früh auf die Welt. Die Hebamme hat mir dann direkt nach dem Kaiserschnitt gesagt: „Es ist ein Junge.“ Meinem Mann aber, der unser Kind auf die Intensivstation begleitet hat, haben die Ärzte gesagt: „Es ist wahrscheinlich ein Mädchen.“ Da war uns dann schon schnell klar, das ist eine merkwürdige Situation. Aber durch die Frühgeburt hatten wir erst einmal ganz andere Sorgen. Die genaue Diagnose Gonadendysgenesie haben wir dann einige Wochen später erst erfahren.

Was steckt hinter dieser Diagnose?

Unser Kind hat einen männlichen Chromosomensatz, aber der Penis ist nur schwach ausgebildet, ebenso wie ein Hoden. Der andere befindet sich im Bauchraum. Außerdem hat unser Kind eine Gebärmutter und eine Vagina.

Nachdem die Ärzte Ihnen diese Diagnose mitgeteilt hatten, wie ging es weiter?

Für mich war diese Diagnose erst mal schon überraschend. Ich hatte davon noch nicht viel gehört. Aber da wir eher große Sorgen um die Gesundheit wegen der Frühgeburt hatten, war die Diagnose für mich jetzt nicht so schockierend. Ich bin schon immer sehr offen mit solchen Themen umgegangen. Für mich stand unabhängig von unserem Kind fest, dass man nicht nur diesen beiden Wegen, also Mann oder Frau, folgen muss. Aber trotzdem mussten wir uns natürlich damit nach der Geburt auseinandersetzen.

Mussten Sie sich für ein Geschlecht entscheiden?

Wir mussten uns innerhalb von einer Woche entscheiden und unser Kind in das Geburtsregister eintragen lassen. Das Geschlecht offenzulassen, das war damals noch nicht möglich. Wir haben dann ein wenig rumgedruckst, aber am Ende gesagt: Schreiben Sie weiblich rein. Wir mussten uns ja entscheiden und haben ihr dann auch einen weiblichen Namen gegeben. Wir haben uns erst mal nach der ersten Einschätzung der Ärzte gerichtet. Mehr wussten wir nach einer Woche ja auch noch nicht.

Inzwischen ist Ihr Kind 13 Jahre alt und immer noch eine Sie?

Sie hat immer noch einen weiblichen Namen. Wir zu Hause sagen auch immer noch sie. In der Schule sagen aber auch viele Kinder er. Unser Kind ist damit aufgewachsen, mal als sie oder er angesprochen zu werden.

Und das stört sie gar nicht?

Für sie ist das bisher kein Thema.

Und für andere Kinder, etwa Mitschüler? Beim Spiel „Mädchen fangen Jungen“, wo spielt sie mit?

Wir sind damals einfach offen mit der Situation auf Lehrer und Mitschüler zugegangen. Wir haben erklärt, wie es ist, und vor allem positive Reaktionen bekommen. Unser Kind hat keine Probleme in der Klasse.

Vanja, der intersexuelle Mensch, der vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hat, hat die Pubertät durchlebt, sich damit auseinandergesetzt, Frau oder Mann oder anders zu sein. Bei einem kleinen Kind spielt das alles noch keine Rolle. Wie haben Sie mit Ihrem Kind darüber gesprochen?

Wir haben sehr früh mit ihr darüber gesprochen. Wir müssen ja regelmäßig in die Klinik, um sie untersuchen zu lassen, und da habe ich immer gesagt: Wir gehen jetzt dahin, weil die meisten Menschen Junge oder Mädchen sind, du bist ein Puzzle aus beiden und kannst dir später mal aussuchen, was du sein möchtest – oder so bleiben. Wir haben regelmäßig über das Thema gesprochen. Je älter sie geworden ist, umso mehr sind wir ins Detail gegangen.

Und im Alltag, auf dem Spielplatz, im Kinderladen – überall wird in unserer Gesellschaft nach Jungs- oder Mädchenklamotten sortiert und nach Spielsachen, die pink glitzern oder militärisch anmuten. War es nicht schwierig, das Kind durch diese rosa-blaue Konsumwelt zu navigieren?

Wir sind, wie gesagt, sehr offen damit umgegangen, aber wir haben es auch nicht jedem auf die Nase gebunden. Wenn jemand gesagt hat: „Ach, ein Mädchen“ oder „Das wäre doch etwas für ein Mädchen“, dann haben wir genickt, gelächelt – und gut war, wenn wir nicht aufklären wollten. Unser Kind hatte allerdings in einem bestimmten Alter mal die Mission, es allen zu erzählen.

Was kamen für Reaktionen darauf?

Eigentlich ist sie ganz gut damit gefahren. Fremde Kinder haben aber dann schon mal verwundert nachgefragt. Ich kann mich auch an eine Situation erinnern, da kam sie zu mir und hat gesagt: „Mama, du musst dem jetzt erklären, dass das stimmt, was ich sage.“ Und da hatte ich damals den Impuls: Ach, das muss ich jetzt nicht erklären, wir gehen ja auch gleich. Vermutlich habe ich sie da etwas im Stich gelassen. Solche Situationen gab es, aber es war die Ausnahme. Man muss viel erklären, aber dann geht es meist gut.

Jetzt ist Ihr Kind in der Pubertät, ist sie denn rein äußerlich noch voll ein Mädchen?

Sie hat lange blonde Haare, aber der Stimmbruch hat eingesetzt, und auch sonst verändert sich das Äußere eher Richtung Junge. Das merkt man schon. Bisher ist das kein Problem. Manchmal sind die Reaktionen spannend, aber in keinem Fall negativ beladen.

Was kamen für Reaktionen darauf?

Eigentlich ist sie ganz gut damit gefahren. Fremde Kinder haben aber dann schon mal verwundert nachgefragt. Ich kann mich auch an eine Situation erinnern, da kam sie zu mir und hat gesagt: „Mama, du musst dem jetzt erklären, dass das stimmt, was ich sage.“ Und da hatte ich damals den Impuls: Ach, das muss ich jetzt nicht erklären, wir gehen ja auch gleich. Vermutlich habe ich sie da etwas im Stich gelassen. Solche Situationen gab es, aber es war die Ausnahme. Man muss viel erklären, aber dann geht es meist gut.

Jetzt ist Ihr Kind in der Pubertät, ist sie denn rein äußerlich noch voll ein Mädchen?

Sie hat lange blonde Haare, aber der Stimmbruch hat eingesetzt, und auch sonst verändert sich das Äußere eher Richtung Junge. Das merkt man schon. Bisher ist das kein Problem. Manchmal sind die Reaktionen spannend, aber in keinem Fall negativ beladen.
Wenn man das im Ethik- oder Biounterricht behandelt, kann man mehr Toleranz und Verständnis erreichen. Insgesamt bin ich gespannt, was Ende 2018 wirklich alles geändert wird. Das sind ja unglaublich viele bürokratische Stellen, die überarbeitet werden müssen. Und selbst in ausgewiesenen Kliniken für Intersexuelle gibt es bisher im Register nur weiblich oder männlich. Da muss ich immer grinsen.

Wirklich?

In der Klinik, in der unser Kind regelmäßig untersucht wird, läuft sie unter weiblich. Obwohl alle Hormone, die aus dem Labor kommen, auf ein männliches Geschlecht hinweisen, werden sie in die Tabelle weiblich eingetragen. Selbst in einer solchen Klinik kann man sich offensichtlich nicht von der herkömmlichen Einteilung lösen. Da ist absurd. Was sich da ändern wird, das wird spannend.





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Mann, Frau oder inter: Ist die Zuordnung eine Frage der Natur oder des menschlichen Willens? Und was würde es bedeuten in einer Gesellschaft ohne Geschlechter zu leben? /// Man, woman or inter: Is the assignment a matter of nature or of human will? And what would it mean to live in a society without gender?


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Mann, Frau oder inter: Ist die Zuordnung eine Frage der Natur oder des menschlichen Willens? Und was würde es bedeuten in einer Gesellschaft ohne Geschlechter zu leben?

Man, woman or inter: Is the assignment a matter of nature or of human will? And what would it mean to live in a society without gender?

Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.


Das Geschlecht hat für Menschen herausragende Bedeutung. Was das Bundesverfassungsgericht kürzlich festgestellt hat, lässt sich im täglichen Leben beobachten. Schon bevor ein Kind auf die Welt kommt, sehen sich die werdenden Eltern ständig mit der Frage konfrontiert, ob es denn ein Junge oder Mädchen wird. Eine Person wird in aller Regel unter Angabe des Geschlechts beschrieben. Die Polizei fahndet nicht nach einem Menschen, sondern nach einer Frau oder einem Mann. Das Geschlecht bestimmt die Anrede einer Person und, auch das, die Erwartungen an die äußere Erscheinung.

Doch die Natur schert sich nicht immer um die strikt binäre Kodierung der Gesellschaft. Solange es Menschen gibt, werden Menschen mit uneindeutigem Geschlecht geboren. Für sie gab es bislang keine Kategorie, und so wurde in der Vergangenheit die Natur dem Recht angeglichen: Die meisten Kinder wurden operiert und einem Geschlecht angepasst, manchmal schon als Neugeborene. Manche Eltern wurden gar nicht, andere nicht ausreichend informiert. Die chirurgischen Eingriffe waren häufig medizinisch nicht indiziert, das uneindeutige Geschlecht wurde aber als Störung angesehen, die es zu beseitigen gilt. Was manchmal sogar gut gemeint war, führte vielfach zu psychosozialen und gesundheitlichen Tragödien. Betroffene fühlen sich durch die Operation verstümmelt und ihrer Identität beraubt.

Entscheidet die Medizin?

Die psychologische und die medizinische Forschung haben sich weiterentwickelt. Die Politik hat darauf reagiert: Seit 2013 muss man zum Geschlecht keine Angabe machen. Nun ist das Bundesverfassungsgericht noch einen Schritt weitergegangen: Das uneindeutige Geschlecht muss auch positiv anerkannt werden. Für intersexuelle Menschen hat das Geschlecht schließlich eine nicht weniger herausragende Bedeutung. Die Natur soll so zu ihrem Recht kommen.

Nun kommt es darauf an, aus der Entscheidung kluge Schlüsse zu ziehen und die Rechte der Natur zu wahren. Das natürliche Geschlecht von Männern, Frauen und Intersexuellen steht nämlich zunehmend unter Beschuss. In der Reproduktionsmedizin hat der menschliche Wille schon allerlei biologische Grenzen überwunden, die medizinischen Möglichkeiten nähren weitere Machbarkeitsphantasien. Nun droht auch die Zuordnung des Geschlechts nicht länger eine Frage der Natur zu sein, sondern eine des menschlichen Willens.

Das eigene Geschlecht steht nicht zur Wahl

Anhänger der Gender-Theorie dringen auf ein geschlechtliches Wahlrecht. Sie sehen das Geschlecht primär als soziales Konstrukt, als veränderliche Eigenschaft. Für manche ist das körperliche Geschlecht nicht mehr als eine kulturell geprägte Interpretation. Die Gender-Theorie gewinnt zunehmend an Einfluss; durch geschickten Lobbyismus ist es ihren Vertretern gelungen, Schlüsselpositionen in Forschung, Lehre und Politik zu besetzen.

Nun bejaht das Bundesverfassungsgericht tatsächlich ein Wahlrecht für intersexuelle Menschen. Das heißt freilich noch nicht, dass Karlsruhe das Geschlecht generell zur Disposition stellen will. Uneindeutige Geschlechter sind vielgestaltig; oft überwiegt anatomisch, genetisch oder hormonell die weibliche oder die männliche Seite. Es soll darauf ankommen, wie sich der Betroffene selbst einordnet. Niemand soll gezwungen sein, das eigene Geschlecht als „drittes“ eintragen zu lassen. Die neue Möglichkeit beschränkt nicht das bereits bestehende Recht, sich als weiblich, männlich oder ohne Geschlechtseintrag zu registrieren. Ein Wahlrecht für Intersexuelle kannte schon das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794: Die Eltern bestimmten das Geschlecht, wenn es nicht eindeutig war; mit der Vollendung des 18. Lebensjahres durften die Betroffenen die Entscheidung ändern.

Ist eine Gesellschaft ohne Geschlechter möglich?

Es liegt am Gesetzgeber, zu verhindern, dass Menschen sich nach eigenem Dafürhalten einordnen: heute als Mann, morgen als Frau, übermorgen als Zwitter. Das Geschlecht kann biologisch alle Formen haben, doch irgendwann muss rechtlich Klarheit herrschen. Möglich wäre, dass Eltern eine Wahl treffen, die später noch einmal revidiert werden kann. Die Eltern sind dabei keineswegs frei in ihrer Wahl, sondern dem Wohl des Kindes verpflichtet. Operationen dürfen nur bei medizinischer Indikation vorgenommen werden; in die Sterilisation Minderjähriger dürfen die Eltern keinesfalls einwilligen.

Populär unter Gender-Anhängern ist auch die Idee einer geschlechtslosen Zukunft. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Möglichkeit selbst angedeutet: Dem Gesetzgeber stehe es frei, ganz auf den Geschlechtseintrag im Register zu verzichten. Unsere Gesellschaft ist stark sexualisiert, aber rechtlich spielt das Geschlecht kaum mehr eine Rolle. Die Wehrpflicht ist ausgesetzt, Eheschließungen sind zwischen zwei Menschen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts möglich. Nur ein Transsexueller, der ein Kind auf die Welt gebracht hat, darf sich (noch) nicht als Vater eintragen lassen. Die Auflösung der Geschlechter hat freilich einen hohen Preis: Vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts kann nur schützen, wer das Geschlecht auch bezeichnet und von einem anderen unterscheidet. In einer Welt ohne Geschlechter verlieren Menschen einen zentralen Teil ihrer Identität.





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Normality does not exist Of sense and nonsense of normative categories /// Die Normalität gibt es nicht Von Sinn und Unsinn normativer Kategorien


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Von Sinn und Unsinn normativer Kategorien

Die evangelische Kirche hat eine Handreichung herausgegeben: Transsexualität in der Kirche.
Gerhard Schreiber ist einer der Autoren. Ich kenne das Thema Transsexualität nur aus den Medien. Deshalb will ich, jetzt im Gespräch mit dem Experten erst mal wissen: Was heißt das eigentlich: Transsexualität?

Also Transsexualität ist ein Begriff erstmal, der einen bestimmten Sachverhalt beschreibt. Der Sachverhalt lässt sich wie folgt relativ einfach fassen: dass die geschlechtliche Selbstwahrnehmung eines Menschen nicht seinem oder ihrem bei der Geburt zugewiesenem Geschlecht entspricht.

Das Menschen aufgeteilt sind in Männer und Frauen ist eine gesellschaftliche Grundfeste, scheint mir. Als Kind habe ich Vater, Mutter, Kind gespielt. Und im Sportunterricht ging es oft Jungs gegen Mädchen. Da war an etwas dazwischen nicht zu denken. Aber gerade um die dazwischen geht es dem Theologen:

Kategorien, das kann man sich wie so eine Stuhlreihe denken. Man hat verschiedene Stühle, man kann darauf Platz nehmen, wenn man sich damit identifiziert mit dieser Position im wahrsten Sinne des Wortes. Aber was sind die, die zwischen den Stühlen sitzen?

Und das sind gar nicht so wenige, die da zwischen den Stühlen sitzen.

Also wenn man neuste Schätzungen zugrunde legt gibt es allein in Deutschland (…) mehr als einhunderttausend Menschen. Und sich das mal deutlich zu machen: in etwas so viele Postbotinnen und Postboten gibt es in Deutschland.

Kategorien helfen die Wirklichkeit zu ordnen. Große Dinge und kleine Dinge, Pflanzen und Tiere, wahr und falsch oder eben Mann und Frau. Daran ist erst einmal nichts auszusetzen. Problematisch wird es erst, wenn die Grenzen zwischen den Kategorien zu starr werden. Und: wenn diejenigen ausgeschlossen werden, die sich keiner Kategorie eindeutig zuordnen wollen oder können. Das trifft gerade auch auf die geschlechtliche Identität von Menschen zu. Gerhard Schreiber hat eine Vorstellung davon, wie es besser gehen könnte.

Ich glaube, dass die Rede von Mustern geschlechtlicher Vielfalt ein Weg wäre, diese starren Schubladen etwas aufzuweichen.

Muster bilden die Vielfalt der Natur besser ab als Kategorien, weil sie fließende Übergänge erlauben. Ich stelle mir das vor wie auf einer Farbpalette: da gibt es z.B. unzählige Arten von Rot. Im Übergang zu den anderen Farben entsteht ein Muster, aber kaum jemand kann genau sagen, wann die eine Farbe aufhört und die andere anfängt. Da ist viel Platz für das dazwischen. Ich finde die Vorstellung befreiend, dass es zwischen Mann und Frau einen ähnlich fließenden Übergang gibt. Gerhard Schreiber meint: auch in der Bibel kann man diese Vorstellung finden.
Die Vielfalt der Schöpfung:
Gott schuf sie männlich und weiblich, aber in Christus ist weder Mann noch Frau.

Der Theologe Dr. Gerhard Schreiber hat im Auftrag der evangelischen Kirche gemeinsam mit anderen Autoren und Autorinnen eine Handreichung zum Thema Transsexualität erarbeitet. Im Gespräch spürt man, wie wichtig ihm das Thema ist. Für ihn berührt es den Kern seines Glaubens:

Die Botschaft Jesu Christi, das Evangelium Jesus Christi gilt allen Menschen. Kirche ist für mich in ihrem Wesen inklusiv, alle Menschen in ihrer je eigenen Individualität einschließend. Unbesehen sozialer, geschlechtlicher, nationaler Tatsachen und Unterschiede.

Für Gerhard Schreiber ist klar: Kirche sollte offen sein für alle Menschen. Auch für die, bei denen die geschlechtliche Selbstwahrnehmung und das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht nicht übereinstimmen. Ich habe die Lutherübersetzung der Schöpfungsgeschichte im Ohr. Im ersten Buch Mose heißt es da: „Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn und schuf sie als Mann und Weib.“ Spricht das nicht dagegen?

Der hebräische Text ist da wesentlich uneindeutiger. Im hebräischen Original heißt es schlicht: Gott schuf sie männlich und weiblich. Und da wird deutlich, dass dieser Text (…) weniger im Sinne einer normativen Festlegung zu verstehen ist, als vielmehr eine Beschreibung verschiedener Merkmale, die uns alle betrifft.

Was bedeutet es, dass Menschen nach dem Bilde Gottes geschaffen sind? Um diese Frage geht es. Wieso sollte sich Gott derart auf zwei Geschlechter beschränken, wo er doch unendlich ist? Obwohl das ganz aktuell klingt und irgendwie nach Zeitgeist, haben sich schon die ersten christlichen Theologen damit beschäftigt. Und überraschende Schlüsse gezogen:

In der Auslegungstradition der ersten vier Jahrhunderte (…) gab es immer wieder Theologen (…) die überlegt haben: wie kann ich denn die Aussage im selben Satz: er schuf sie zum Bilde Gottes, wie kann ich das vereinbaren mit diesem Nachsatz: er schuf sie männlich und weiblich. (…) Entscheidend ist die erste Aussage (…) also die Gottebenbildlichkeit des Menschen, die den Menschen als solchen betrifft.

Gott verbindet sich mit den Menschen unverbrüchlich. Nach jüdisch/christlicher Vorstellung ist uns diese Verbindung in die Wiege gelegt. Jede und jeder von uns spiegelt ein Stück von Gott. Und da gibt es keine Ausnahme, das macht Gerhard Schreiber ganz deutlich.

Die Gotteskindschaft ist nun mal nicht abhängig von sozialen oder biologischen Tatsachen. Das ist ja gerade das Spannende, das Polemische, das Revolutionäre am Evangelium: Unterschiede überwinden zu wollen, Ausgrenzung zu beenden und alle Menschen als Kinder Gottes (…) anzusprechen.






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Sonntag, 6. Mai 2018

Health discrimination against people outside the binary gender system /// Gesundheitliche Diskriminierung von Menschen außerhalb des binären Geschlechtersystems


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Gesundheitliche Diskriminierung von Menschen außerhalb des binären Geschlechtersystems

Am heutigen Welttag für psychische Gesundheit, veröffentlicht Transgender Europe (TGEU) einen richtungsweisenden Bericht über die Erfahrungen von Trans*Menschen in der Gesundheitsversorgung. Der sich auf fünf europäische Länder konzentrierende Bericht bestätigt erneut, dass Trans*Menschen im Gesundheitswesen regelmäßig diskriminiert werden und nicht genug für ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen getan wird. Der Bericht zeigt zudem, dass die zur Trans*Gemeinschaft zählenden Nicht-Binären beim Zugang zu Gesundheitsleistungen vor besonders hohen Hürden stehen und dass aus ihren Angaben zu ihrer physischen und psychischen Gesundheit zu entnehmen ist, dass es ihnen am schlechtesten von allen geht.
Aus vorhergehenden Studien war bereits hervorgegangen, dass Trans*Menschen unter den LSBT innerhalb der Europäischen Union zu denjenigen gehören, die im Gesundheitswesen am häufigsten mit Diskriminierung konfrontiert sind, wobei jeder fünfte Transgender bereits persönlich Diskriminierung erfahren hat und 70 Prozent aller Transgender über negative Erfahrungen im Gesundheitswesen berichteten.

In den Jahren 2016 und 2017 führte die TGEU, Europas größter Transgender-Dachverband, Studien in Georgien, Polen, Serbien, Spanien und Schweden durch, um die Erfahrungen von Trans*Menschen im Gesundheitswesen weiter zu erforschen. Insgesamt wurden in allen Ländern 885 die Gesundheitsdienste nutzende Transgender und 888 Gesundheitsdienstleister befragt. Mehr als ein Viertel (230) der befragten Nutzer der Gesundheitssysteme identifizierten sich als Nicht-Binäre.

Selbstbericht zur Gesundheit

In zahlreichen Studien wurde bereits herausgestellt, dass Trans*Menschen besonders anfällig für einen schlechten physischen und psychischen Gesundheitszustand und Suizidgedanken sind. Die Gesundheitsstudie der TGEU ergab, dass 78% der Befragten schon über Selbstmord nachgedacht und 25% bereits mindestens einen Suizidversuch unternommen hatten. Unter der weitergefassten Gruppe der Trans*Menschen ist es bei den Nicht-Binären erschreckenderweise doppelt so häufig, dass sie ihren Gesundheitszustand als schlecht bezeichnen. Sie waren auch die Gruppe mit dem höchsten Risiko von schlechter psychischer Gesundheit, einschließlich schlechter Stimmung oder Depressionen. In Schweden sagten über die Hälfte der Nicht-Binären, dass ihr Gesundheitszustand schlecht sei, was sie zu der Gruppe mit dem schlechtesten selbstberichteten Gesundheitszustand machte. Spanien und Schweden gehören beispielsweise zu den Ländern, in denen es am unwahrscheinlichsten ist, dass Nicht-Binäre ihrer Geschlechtsidentität entsprechend leben können. In Schweden wird 85% der Nicht-Binären dauerhaft das falsche Geschlecht zugewiesen, auch in der Gesundheitsversorgung. Diese beiden Phänomene können sich weiter negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Nicht-Binären auswirken.

Diskriminierung im allgemeinen Gesundheitswesen

Trans*Menschen werden im allgemeinen Gesundheitswesen, d.h. wenn sie zu ihrem Allgemeinmediziner, Zahnarzt oder anderen Ärzten gehen, regelmäßig in hohem Maße diskriminiert. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte stellte fest, dass jeder fünfte Trans*Mensch im Gesundheitswesen diskriminiert wird. Der TGEU-Bericht offenbart, dass Trans*Menschen bei Gesundheitsdienstleistern häufig auf mangelndes Fachwissen über Transgender-Anliegen treffen, ihnen unangebrachte Fragen gestellt werden, ihr Geschlecht immer wieder falsch gedeutet wird, sie nicht ernst genommen und beschimpft werden oder ihnen gar die Behandlung verweigert wird. Daher überrascht es vielleicht nicht, dass etwa die Hälfte aller Trans*Menschen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität den Gang zum Arzt vor sich herschieben. Die Frage nach dem Aufschieben des Arztbesuches wurde am zweithäufigsten von Nicht-Binären bejaht. Im Vergleich zu anderen Trans*Menschen waren diese auch in Bezug auf ihre Geschlechtsidentität den Ärzten gegenüber weniger offen – in Spanien outeten sie sich am seltensten. In Schweden hatten die meisten das Gefühl, dass die Gesundheitsdienstleister ihre Geschlechtsidentität nicht verstehen wollten. Bei den Nicht-Binären war es am wahrscheinlichsten, dass sie keine transgender-freundlichen Ärzte kannten; 80% von ihnen kannten keinen Arzt, an den sie sich ohne Angst vor Diskriminierung wenden konnten.

Diskriminierung bei transgender-spezifischen Gesundheitsdiensten

Zu den transgender-spezifischen Gesundheitsdiensten gehören beispielsweise Arztbesuche für Hormonblocker- oder Hormonbehandlungen oder verschiedene chirurgische Eingriffe sowie die Inanspruchnahme psychischer Gesundheitsdienste für Tests oder Diagnosen. Der Bericht stellt fest, dass Ärzte immer wieder als Torwächter zwischen Trans*Menschen und der von diesen gewünschten Behandlung fungieren: Die Ärzte glauben im Allgemeinen, dass die Entscheidung ihnen und nicht der betroffenen Trans*Person selbst obliegt, ob sie sich einer Hormonbehandlung oder chirurgischen Eingriffen unterziehen darf. Nicht-Binäre konsultieren transgender-spezifische medizinische oder psychologische Dienste seltener als Transgender, was nicht heißt, dass sie sie nicht beanspruchen wollen. Es liegt vielmehr daran, dass sie Angst vor Vorurteilen und kein Vertrauen in diese Dienste haben. In Serbien werden Nicht-Binären grundsätzlich keine Hormone verschrieben, was häufig dazu führt, dass sie sich „illegal“ Hormone kaufen und sie ohne ärztliche Kontrolle einnehmen, was wiederum ernsthafte Gesundheitsrisiken mit sich bringt. Die Befragten gaben an, dass sie ihre Ärzte anlügen und behaupten mussten, sie seien tatsächlich binär. In einigen Ländern müssen Trans*Menschen ihre Ärzte über Jahre aufsuchen, bevor diese ihnen eine Hormonbehandlung oder chirurgische Eingriffe gewähren. Nicht-Binäre aus allen an der TGEU-Studie beteiligten Ländern berichteten, dass sie beweisen mussten, in ausreichendem Maße Transgender zu sein oder in das binäre Muster zu passen. In Polen gaben beispielsweise 95% der Trans*Menschen an, sie hätten beweisen müssen, „ausreichend trans“ zu sein, und 92% sagten, dass sie sich für den Zugang zu Gesundheitsdiensten in das binäre Schema hätten pressen lassen müssen. Von den beteiligten Ländern ist Schweden das einzige, in dem es medizinische Richtlinien gibt, die Nicht-Binären ausdrücklich Zugang zu transgender-spezifischen Gesundheitsdiensten gewähren und in denen es heißt, dass diese Leistungen auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden sollten. Allerdings ist die Befolgung dieser Richtlinien nicht obligatorisch.

Rechtliche Anerkennung des Geschlechts

In vielen europäischen Ländern müssen Trans*Menschen sich für diese Anerkennung gegen ihren Willen einer Sterilisation, einer psychiatrischen Diagnose, einer Hormonbehandlung sowie medizinischen Untersuchungen unterziehen und/oder sich scheiden lassen. In Malta, Irland und Dänemark ist jetzt auch eine rechtliche Anerkennung des Geschlechts auf der Grundlage von Selbstbestimmung auch ohne jegliche intrusive medizinische Maßnahmen möglich. Weltweit gibt es allerdings nur eine Handvoll Länder, in denen die Geschlechtsidentität von Menschen anerkannt wird, die außerhalb des binären Geschlechtersystems stehen. In Malta wurde vor einigen Wochen mit „X“ eine dritte Möglichkeit des Geschlechtseintrags in Personalausweisen und Reisepässen eingeführt. In Deutschland konnte eine nicht-binäre Person unlängst die Forderung nach Streichung des Geschlechtseintrags aus seinem/ihrem Personalausweis gerichtlich durchsetzen. Keins der fünf an der Studie beteiligten Länder bietet andere Möglichkeiten des Geschlechtseintrags als männlich oder weiblich. Somit können Nicht-Binäre keinen Ausweis haben, der ihrer Identität entspricht, da es kein entsprechendes Feld zum Ankreuzen gibt. In Spanien können Nicht-Binäre nicht einmal nach der Erfüllung der für Transgender geltenden Voraussetzungen, die eine Diagnose und zwei Jahre Behandlung umfassen, eine Anerkennung ihres Geschlechts bekommen. Verständlicherweise sprach sich die große Mehrheit der Nicht-Binären dafür aus, dass die rechtliche Anerkennung des Geschlechts ohne jegliche medizinische Voraussetzungen erfolgen sollte (98%) und dass es viele verschiedene Optionen des Geschlechtseintrags im Personalausweis geben sollte (93%).

Nicht-Binäre dürfen nicht außen vor gelassen werden

Es ist wichtig, dass Staaten und Gesundheitsdienstleister sich der Hürden bewusst werden, die Nicht-Binäre überwinden müssen, um Zugang zu allgemeinen und transgender-spezifischen Gesundheitsleistungen zu bekommen oder eine rechtliche Anerkennung ihres Geschlechts zu erwirken. Ebenso wichtig ist, dass Nicht-Binäre in Programme miteinbezogen werden, die auf eine Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit von Trans*Menschen abzielen. Zudem müssen alle transgender-spezifischen Gesundheitsdienste auf die individuellen Bedürfnissen zugeschnitten und auch die der Nicht-Binären berücksichtigt werden. Es ist unerlässlich, dass in der Ausbildung von Gesundheitsdienstleistern ausdrücklich auf die Bedürfnisse von nicht-binären Nutzern des Gesundheitswesens eingegangen wird. Es ist zwar lobenswert, dass immer mehr europäische Länder eine rechtliche Anerkennung des Geschlechts auf der Basis der Selbstbestimmung akzeptieren wollen, aber sie müssen letztlich auch daran denken, dass es für Nicht-Binäre möglicherweise kein Kästchen zum Ankreuzen gibt. Eine einfache und effektive Art und Weise, hier Abhilfe zu schaffen, wäre eine Vielzahl von Optionen für die Geschlechtsidentität und dazu jedem/jeder die Möglichkeit zu bieten, ganz auf einen Geschlechtseintrag im Personalausweis zu verzichten.




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Transgender genießen in Deutschland viele Rechte, doch auch Unverständnis und Diskriminierung sind in ihrem Leben steter Begleiter /// Transgenderes enjoy many rights in Germany, but even incomprehension and discrimination are constant companions in their lives


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Eine Verwandlung, die nicht nur Freiheit bedeutet

Transgender genießen in Deutschland viele Rechte, doch auch Unverständnis und Diskriminierung sind in ihrem Leben steter Begleiter

Die 29-Jährige Transgender Naomi hatte schon immer das Gefühl, das etwas mit ihr nicht stimme: »Mit 18 Jahren dachte ich, ich sei homosexuell. Ich war wütend, weil ich die von der Gesellschaft und von der Familie erwartete soziale Rolle nicht erfüllen konnte«, berichtet sie. Erst mit 25 Jahren und nach reichlich Recherche stellte sie fest, dass sie weder homosexuell noch ein Mann sei. »Die Situation hatte absolut nichts mit meinen sexuellen Präferenzen, sondern mit meiner sexuellen Identität zu tun.« Wie Naomi geht es vielen Transgendern. Und obwohl sie in Deutschland viele Rechte genießen, ist das Leben hierzulande keineswegs einfach.

So steht es Transgendern seit 1980 gesetzlich zu, ihren Vornamen und die Geschlechtsangabe in ihrem Personalausweis zu ändern. Hinzu kommt, dass im Jahre 2011 das Gesetz abgeschafft wurde, das Unfruchtbarkeit zur Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrages machte.

Für Naomi waren das aber nicht die drängendsten Fragen. Entscheidend war es für sie, den Unterschied zwischen Geschlechtsidentität, Präferenzen und sexueller Orientierung zu erkennen. Das erste gibt an, wer man ist – Mann, Frau oder ein drittes Geschlecht. Das Zweite zeigt, zu welchem Geschlecht man sich sexuell angezogen fühlt. Und die Orientierung beschreibt die Art der Beziehung. »Die Geschlechtsidentität zeigt lediglich, wie man sich fühlt und sich selbst kennen lernt«, so Naomi.
Wenn aus Mutter ein Mann wird
Marx is Muss
Henry, der früher eine Frau war, erlebte es anders: »Ich wusste von klein auf, dass ich ein Junge bin. Ich spielte lieber mit Jungs, verstand sie besser als Mädchen. Aber ich konnte nichts tun. Ich spielte die Rolle, die von der Gesellschaft erwartet wurde«, sagt der 42-Jährige Transgender. »Ich lebte das Leben einer Frau, heiratete und bekam Kinder. Die ganze Zeit versuchte ich eine gute Frau, Ehefrau und Mutter zu sein. Doch ich litt in meiner Ehe. Ich versuchte das Gefühl, ein Mann zu sein, zu ignorieren, dachte ich sei paranoid. Erst mit 39 Jahren verstand ich, wer ich wirklich bin.«

Naomis und Henrys Familien taten sich schwer mit dieser Erkenntnis. So brach Naomis konservativer Bruder jeglichen Kontakt zu ihr ab. Und ihre Mutter besteht noch heute darauf, sie mit ihrem alten Namen anzusprechen. Nur ihre Schwester und ihr Vater gewöhnten sich mit der Zeit langsam daran, sind verständnisvoller und akzeptieren es.

Naomis Leiden begann schon, nachdem sie bekannt gab, homosexuell zu sein, da ihre Familie zu Beginn selbst das nicht akzeptierte. Henrys Sorge galt seiner Tochter, die erst 14 Jahre alt war, als er seine wahre Identität preisgab. Das Mädchen fürchtete damals, keine Mutter mehr zu haben. In Gesprächen mit Psychiatern erfuhr sie jedoch, dass diese Situation normal sei, öfters vorkomme und dass alles gut werden würde. So verteidigte Henrys Tochter schließlich sogar ihre Mutter, die zu einem Mann wurde, vor ihren Großeltern.

Bloß nicht auffallen
In der Schulzeit war an solches Verständnis nicht zu denken. Ihre Mitschüler akzeptierten Naomis und Henrys Anderssein nicht. Oft wurde Naomi, damals noch ein schüchterner Junge, deswegen geächtet. Sie widmete sich dem Gedichteschreiben, machte Musik. Henry, damals noch ein Mädchen, wurde als Teenager sogar geschlagen – und das nicht nur einmal. »Heute widerspricht mir wegen meines maskulinen Aussehens keiner mehr«, sagt er.

Doch Naomi leidet noch heute. Ihre Stimme ist tiefer, daher begleitet Henry sie stets. Sie trägt ausschließlich neutrale Kleidung, keine Schminke, um die Leute nicht zu verärgern. Zudem möchte sie nicht, dass sie die Verwandlung mitbekommen, damit sie sie nicht verletzen.

In Naomis Beruf blieb nichts, wie es war: Sie ist Journalistin, alles lief gut, bis sie im Büro von ihrer Verwandlung erzählte. Naomi wurde gekündigt, allerdings mit einer anderen Begründung. Mitten in ihrer Transformation wechselte sie die Agentur. Zu Beginn lief alles gut. Alle dachten, sie sei ein homosexueller Mann. Nach ihrer Verwandlung änderte ihr Arbeitgeber sogar ihren Namen, ihre Email-Adresse, erlaubte ihr die Damentoilette zu benutzen – alles lief auf offizieller Ebene. Doch inoffiziell wurde ein Mangel an Wertschätzung von Seiten der Kollegen und des Vorgesetzten offensichtlich. »Sie nahmen mich nicht mehr Ernst und ignorierten meine Themenvorschläge für Artikel. Zum Schluss bekam ich nicht mal mein Geld«, sagt sie. Im neuen Job laufe dagegen alles besser, dort stellte sich Naomi als transformierte Frau vor.
Kündigung bei Transformation
Henrys Arbeitgeber war von Anfang sehr direkt, sagte, dass er nicht bleiben könne, da er bei der Geschlechtsumwandlung viel Testosteron einnehmen und dadurch nervöser und aggressiver sein werde. Aus diesem Grund wurde er gekündigt.

Obwohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) davon abgesehen hat, Homosexualität als physische Krankheit zu klassifizieren, stuft sie eine Geschlechtsumwandlung noch immer als Geisteskrankheit ein. Das sorgte dafür, dass viele Transgender die Transformationsprozedur verweigerten – sie erfordert die Erlaubnis zweier Psychiater.

Henry und Naomi sagen, sie haben Verständnis für die Angst vieler Menschen vor der LGBTQ-Gemeinschaft (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Queer). Sie verstünden die Ursachen dieser Phobie. So sehen Transgender anders aus als nicht transformierte Menschen, denn oft bleibt die Form des Gesichts oder das äußere Erscheinungsbild eine Mischung aus Männlich- und Weiblichkeit. »Die Leute erschrecken sich vor mir, wenn ich anfange zu sprechen und sie herausfinden, dass ich eine tiefe Stimme habe, die eher einer Männerstimme ähnelt«, sagt Naomi.

Bei Angst und Unverständnis bleibt es jedoch auch in der freien Welt nicht immer. Laut Statistiken von Transgender Europe wurden zwischen dem 1. Oktober 2016 und dem 30. November 2017 insgesamt 325 Transpersonen getötet. Dabei steht Brasilien an oberster Stelle, gefolgt von Mexiko und den USA. Die Studie bestätigt auch, dass Transgender nicht nur unter Gewalt leiden, sondern auch unter unterschiedlichen Arten der Unterdrückung wie Rassismus, allgemeine Diskriminierung und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Fremdenfeindlichkeit sowie Hass auf Sexarbeiter. In Frankreich, Italien, Portugal und Spanien waren 69 Prozent der Getöteten Migranten, kamen hauptsächlich aus Afrika, Zentral- und Südasien. In den USA sind unter den Opfern hauptsächlich Schwarze Menschen und Indigene.





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Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann für ein mit ihrem Samen gezeugtes Kindes rechtlich nur als Vater anerkannt werden /// Man-to-woman transsexuals can legally only be recognized as fathers for a child conceived with their semen


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Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann für ein mit ihrem Samen gezeugtes Kindes rechtlich nur als Vater anerkannt werden

Man-to-woman transsexuals can legally only be recognized as fathers for a child conceived with their semen

Rechtliche Zuweisung von Vater und Mutter verstößt nicht gegen Grundrechte von transsexuellen Personen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, rechtlich nur die Vater- und nicht die Mutterstellung erlangen kann.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beteiligte zu 1 ist transsexuell. Der Beschluss über die Feststellung ihrer Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht ist seit August 2012 rechtskräftig.

Die Beteiligten zu 1 und 2 haben im September 2015 eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Zuvor hatte die Beteiligte zu 2 im Juni 2015 das betroffene Kind geboren. Dieses war nach dem Vortrag der Beteiligten mit dem konservierten Samen der Beteiligten zu 1 gezeugt worden. In einer notariellen Urkunde hatte diese noch vor der Geburt mit Zustimmung der Beteiligten zu 2 anerkannt, Mutter des Kindes zu sein.

Standesamt lehnt Eintragung beider Beteiligter als "Mutter" im Geburtenregister ab

Das Standesamt hat die Geburt des Kindes im Geburtenregister mit dem Inhalt beurkundet, dass die Beteiligte zu 2 dessen Mutter ist. Die Eintragung der Beteiligten zu 1, die ebenfalls als Mutter eingetragen werden will, hat es abgelehnt. Das Amtsgericht hat den Antrag der Beteiligten zu 1 und 2, das Standesamt anzuweisen, auch die Beteiligte zu 1 als Mutter einzutragen, zurückgewiesen. Das Kammergericht hat die dagegen eingelegte Beschwerde zurückgewiesen. Mit ihrer Rechtsbeschwerde verfolgen sie ihr Begehren weiter, dass auch die Beteiligte zu 2 als Mutter eingetragen wird.

Rechtsverhältnis zwischen Transsexuellen und deren Kindern bleibt unberührt

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Kammergerichts. Zwar richten sich die vom Geschlecht abhängigen Rechte und Pflichten ab Rechtskraft der Entscheidung, dass ein Transsexueller als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, gemäß § 10 Abs. 1 TSG nach dem neuen Geschlecht, wenn durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Nach § 11 Satz 1 TSG lässt eine solche Entscheidung das Rechtsverhältnis zwischen ihm und seinen Kindern allerdings unberührt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Vorschrift des § 11 Satz 1 TSG auch für solche leiblichen Kinder eines Transsexuellen gilt, die erst nach der Entscheidung über die Änderung der elterlichen Geschlechtszugehörigkeit geboren worden sind. Durch die Regelung wird gewährleistet, dass der biologisch durch Geburt oder Zeugung festgelegte rechtliche Status als Mutter oder Vater des Kindes gesichert und einer Veränderung nicht zugänglich ist (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss v. 06.09.2017 - XII ZB 660/14 -).

Rechtliche Mutter ist nur das Kind gebärende Frau

Rechtliche Mutter des Kindes ist abstammungsrechtlich dementsprechend nur die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB). Als dem Fortpflanzungsbeitrag der Mann-zu-Frau-Transsexuellen durch Samenspende entsprechende Form der Elternschaftsbeteiligung ist mithin nur die Begründung der Vaterschaft möglich (§ 1592 BGB). Die von ihr stattdessen ausdrücklich erklärte Mutterschaftsanerkennung konnte daher keine Wirksamkeit erlangen.

Rechtliche Zuweisung von Vater und Mutter steht im Einklang mit Grundgesetz

Es verstößt nicht gegen Grundrechte der transsexuellen Person, dass ihr das geltende Abstammungsrecht - ungeachtet des Umstands, dass sie nunmehr als dem anderen Geschlecht zugehörig gilt - den sich aus dem früheren Geschlecht und dem diesem entsprechenden spezifischen Fortpflanzungsbeitrag ergebenden rechtlichen Elternstatus zuweist. Das Transsexuellengesetz stellt daher sicher, dass den betroffenen Kindern trotz der rechtlichen Geschlechtsänderung eines Elternteils rechtlich immer ein Vater und eine Mutter zugewiesen werden, und steht im Einklang mit dem Grundgesetz.

§ 10 TSG Wirkungen der Entscheidung

(1) Von der Rechtskraft der Entscheidung an, dass der Antragsteller als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, richten sich seine vom Geschlecht abhängigen Rechte und Pflichten nach dem neuen Geschlecht, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. [...]

§ 11 TSG Eltern-Kind-Verhältnis

1 Die Entscheidung, dass der Antragsteller als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, lässt das Rechtsverhältnis zwischen dem Antragsteller und seinen Eltern sowie zwischen dem Antragsteller und seinen Kindern unberührt, bei angenommenen Kindern jedoch nur, soweit diese vor Rechtskraft der Entscheidung als Kind angenommen worden sind. [...]

§ 1591 BGB Mutterschaft

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

§ 1592 BGB Vaterschaft

Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600 d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.



Biological mother remains mother and not father in relation to the child

Status des Betroffenen als Vater oder Mutter im Verhältnis zum leiblichen Kind bleibt gemäß Trans­sexuellen­gesetz von einer Geschlechtsänderung unberührt

Das Kammergericht hatte in einem Beschwerdeverfahren darüber zu entscheiden, ob eine gebärende Person für ihr Kind als Mutter zu gelten hat oder ob eine Eintragung als Vater zulässig ist. Das Kammergericht verwies darauf, dass nach Sinn und Zweck von § 5 Abs. 3 und § 11 Trans­sexuellen­gesetz der Status des Betroffenen als Vater oder Mutter im Verhältnis zum leiblichen Kind unberührt von einer Geschlechtsänderung bleibt.

Im zugrunde liegenden Verfahren ließ eine ursprünglich als Frau geborene Person ihre weiblichen Vornamen im Jahr 2010 in männliche ändern und ist aufgrund rechtskräftigen Beschlusses des Amtsgerichts Schöneberg vom 11. April 2011 als dem männlichen Geschlecht zugehörig anzusehen. 

Nach Absetzung von Hormonengebar die Person im Frühjahr 2013 ein Kind und begehrte ihre Eintragung im Geburtenregister als Kindesvater mit den neuen männlichen Vornamen. Das Amtsgericht Schöneberg hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2013 das Standesamt angewiesen, die Gebärende als Kindesmutter mit den ursprünglichen weiblichen Vornamen einzutragen.

Beschwerde gegen Eintragung der Gebärenden als Kindesmutter zurückgewiesen

Dagegen richtete sich die Beschwerde des Betroffenen und des Kindes, die das Kammergericht nun zurückgewiesen hat. Nach Sinn und Zweck von § 5 Abs. 3 und § 11 Transsexuellengesetz bleibe der Status des Betroffenen als Vater oder Mutter im Verhältnis zum leiblichen Kind unberührt von einer Geschlechtsänderung. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Elternteils werde im Hinblick auf die Ordnungsfunktion des Personenstandsrechts und die Grundrechte des Kindes nicht verfassungswidrig eingeschränkt.






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Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...