Donnerstag, 23. April 2015

Für Lesben sind Schwule oberflächlich und schwanzgesteuert Transpersonen werden auf ihre Sexualorgane reduziert.

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2015

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Tunten” oder “Dicke” erhalten auf Datingplattformen eine Abfuhr. Für Schwule sind Lesben “Traktoren”.

Für Lesben sind Schwule oberflächlich und “schwanzgesteuert”. Transpersonen werden auf ihre Sexualorgane reduziert. Bisexuelle sind verkappte Schwule oder Lesben. Und Behinderte sind gleich doppelt diskriminiert … Die Liste kann beliebig erweitert werden.

Ausgrenzung in unserer kleinen Community, wo wir doch selber ständig gegen Ausgrenzung und für Akzeptanz kämpfen müssen? Kann und darf das sein?

Erstmals EU-Studie aus Sicht Homosexueller

Wien (APA) - Erstmals in der Geschichte der Europäischen Union wurde eine Studie in den 27 EU-Mitgliedsstaaten inklusive Kroatien zur Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (LGBT) durchgeführt, bei der die Betroffenen selbst zu Wort kamen. Von teils "schockierenden Ergebnissen" sprach dabei der Niederländer Friso Roscam Abbing von der EU-Grundrechteagentur (FRA).

Schwerpunktthemen der Studie bilden Diskriminierungserfahrungen im Alltags- und Arbeitsleben sowie im Bildungsbereich. So wurde etwa die Hälfte der LGBT (47 Prozent) während der dem Befragungszeitpunkt vorangegangenen zwölf Monate Opfer von Diskriminierung. Österreich liegt hierbei mit 48 Prozent knapp über dem Durchschnittswert. Demgegenüber scheint das Klima für LGBT in den Niederlanden mit rund einem Drittel Betroffenen insgesamt etwas freundlicher zu sein. Ungarn schnitt am schlechtesten ab: Rund zwei Drittel wurden Opfer von Diskriminierung.

Die FRA kam insgesamt zur Erkenntnis, dass sich zahlreiche LGBT EU-weit inklusive Kroatien aus Angst nicht zu ihrer sexuellen Orientierung bekennen. Zudem zögen sich Diskriminierungserfahrungen durch viele Aspekte des Alltagslebens. Zwei Drittel (66 Prozent) der insgesamt 93.097 Befragten geben an auf ein öffentliches Händchen-Halten zu verzichten. Bei Schwulen und bisexuellen Männern trifft dies auf grob drei Viertel der Befragten zu. In Österreich unterlässt über die Hälfte der LGBT (54 Prozent) diese zuneigende Geste in der Öffentlichkeit. Grund dafür sei Angst vor Belästigung, Beschimpfung oder Bedrohung.

Gewalttätigen Übergriffen und Drohungen sehen sich in erhöhtem Maße Transgender-Personen ausgesetzt: Über ein Drittel wurde einmal attackiert, knapp ein weiteres Drittel machte diese Erfahrung bereits dreimal - und öfter.
Die Gefahr, Opfer von Verfolgung und Gewalt zu werden, ist für Homosexuelle je nach Erdteil sehr verschieden. In Europa, Nordamerika und Lateinamerika betrachten die meisten Staaten Homosexualität nicht mehr als kriminelles Delikt, auch wenn manche die Menschenrechte sexueller Minderheiten nicht ausreichend schützen. In großen Teilen Afrikas, in der arabischen Welt und in einigen, insbesondere islamisch geprägten Staaten Asiens stehen auf Homosexualität dagegen schwere Strafen.
Noch immer kriminalisieren 80 Staaten einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen. In fünf Ländern (Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, Sudan) sowie in Teilen Nigerias und Somalias werden sie sogar mit dem Tode bestraft. Aber auch in Ländern ohne solch homophobe Strafgesetze wird Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender – zusammen bezeichnet als sexuelle Minderheiten oder mit dem Kürzel LSBT – ein menschenwürdiges Leben vorenthalten. Sie sind oft dem Hass paramilitärischer Gruppen oder Übergriffen der Staatsorgane ausgesetzt. Die Formen der Gewalt reichen von willkürlichen Verhaftungen, Schikanierung und Erpressung über Prügel und sexuelle Demütigungen bis hin zu Vergewaltigungen und brutalen Morden. Oft werden die Täter nicht strafrechtlich verfolgt.

Bei der Lage sexueller Minderheiten zeigen sich aber auffällige Unterschiede zwischen Regionen und Ländergruppen. So bilden die muslimischen Länder des Nahen und Mittleren Ostens und Nordafrikas einen aggressiv homophoben Block. In Lateinamerika gibt es fast keine Strafgesetze gegen homosexuelle Handlungen mehr, während sie in 36 der 52 Staaten Afrikas weiterhin verfolgt werden. Und in Asien ist die Situation von Land zu Land sehr unterschiedlich. Die Staaten, die früher zum britischen Kolonialreich gehörten, halten mehrheitlich am Strafrecht gegen homosexuelle Handlungen fest; von den früheren Kolonien und Mandatsgebieten Frankreichs haben einige wie Gabun, Madagaskar und Indochina solche Gesetze abgeschafft, andere wie der Libanon, Senegal oder Togo nicht.
Auffällig ist, dass auch im zentralamerikanisch-karibischen Raum Homosexualität in den Staaten, die britische Kolonien waren, weiterhin strafrechtlich verfolgt wird – etwa auf Jamaika, Trinidad und Tobago, in Belize und Guyana. Besonders problematisch ist die Situation auf Jamaika, wo nicht nur die viktorianischen Strafgesetze aus der Kolonialzeit noch bestehen, sondern minderheitenfeindliche Hasstexte mehrerer Dancehall- oder Reggae-Interpreten eine von religiösem Fanatismus und hysterischer Schwulenhatz geprägte Atmosphäre zusätzlich anheizen. Immer wieder kommt es auf der Karibikinsel zu brutalen Übergriffen gegen (vermeintlich) schwule Männer und zu Morden an LSBT-Menschenrechtsverteidigern.

In Afrika ist Südafrika seit Jahren die Vorhut der Toleranz. Dort ist die sexuelle Orientierung sogar qua Verfassung geschützt und lesbische und schwule Paare haben die Möglichkeit der Eheschließung (was beides in Deutschland noch nicht der Fall ist). In den meisten Staaten Afrikas sind dagegen einvernehmliche homosexuelle Handlungen strafbar; nur in wenigen, etwa Madagaskar, der Zentralafrikanischen Republik und Gabun, ist das nicht der Fall. In den arabisch geprägten Ländern Nord- und Ostafrikas werden homosexuelle Handlungen mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet, in einigen ostafrikanischen Staaten wie Kenia, Uganda oder Tansania gar mit lebenslänglicher Haft.

Im südlichen Afrika kriminalisieren und verfolgen alle Staaten außer Südafrika die Homosexualität. Einige Staatspräsidenten haben sich dort in der Vergangenheit immer wieder mit homophoben Äußerungen hervorgetan, etwa Robert Mugabe in Simbabwe oder der frühere namibische Präsident Sam Nujoma. Ende März 2009 rief der sambische Vizepräsident George Kunda seine Landsleute auf, Schwule zu denunzieren und damit ins Gefängnis zu bringen. Sambia sei eine christliche Nation und Homosexualität nicht Teil der christlichen Norm. 2005 hat dort das Parlament ein Strafgesetz gegen Homosexualität verabschiedet, das LSBT mit Haftstrafen nicht unter 15 Jahren bedroht.

In Westafrika ist die Situation uneinheitlich: Die Elfenbeinküste kennt kein Strafgesetz gegen Homosexualität. In einigen anderen Staaten, die früher zum französischen Kolonialreich gehörten – wie Senegal, Guinea oder Togo –, und in den ehemaligen britischen Kolonien Ghana, Sierra Leone, Gambia und Nigeria sind dagegen Haftstrafen bis zu zehn Jahren möglich. Anfang 2009 wurden in der senegalesischen Hauptstadt Dakar neun Männer wegen Homosexualität zu jeweils achtjährigen Haftstrafen verurteilt. Dies sind die höchsten Strafen, die im Senegal jemals gegen Schwule verhängt worden sind. Der Richter begründete das Strafmaß mit dem „erschwerenden Umstand der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“; hierbei handelte es sich um eine Hilfsorganisation für aidskranke und HIV-infizierte schwule Männer. Das oberste Berufungsgericht hat die Männer im April 2009 freigesprochen.

Ein Sonderfall ist in mancher Hinsicht Nigeria, das seit 2007 aufgrund neuer Gesetzesinitiativen gegen Homosexualität für Schlagzeilen sorgt. Gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr oder die Schließung einer Homo-Ehe im Ausland werden hier mit langjährigen Haftstrafen geahndet; im islamischen Norden des Landes, wo seit dem Jahr 2000 die Scharia gilt, können Homosexuelle gar mit dem Tode durch Steinigung bestraft werden. Die Regierung und der Gesetzgeber haben in den vergangenen Jahren immer wieder Schritte unternommen, um die Strafgesetze weiter zu verschärfen. Im März 2009 stand im Parlament ein Gesetzentwurf zur Abstimmung, der eine drastische Verschärfung der Verbote von Homosexualität und Homosexuellenorganisationen vorsieht. Danach soll auch eine Unterstützung von homosexuellen Aktivitäten mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Selbst die Forderung nach Entkriminalisierung und die Arbeit und das Engagement in entsprechenden Organisationen sollen künftig verfolgt werden.

Auch in Sierra Leone wird die gleichgeschlechtliche Liebe kriminalisiert. Von hier stammte die Menschenrechtsaktivistin Fannyann Eddy, eine der bedeutendsten Stimmen der Lesben und Schwulen aus dem globalen Süden. In ihrer von einem langjährigen Bürgerkrieg zerrütteten Heimat gründete sie 2002 die Sierra Leone Lesbian and Gay Association (SLLGA). Mit ihrem Mut und ihrem Einsatz wurde sie bald in ganz Afrika und weit darüber hinaus bekannt. Im April 2004 hielt Fannyann Eddy eine bewegende Rede vor der UN-Menschenrechtskommission in Genf, in der sie Diskriminierung, Einschüchterung und Gewalt anprangerte. Im September 2004 wurde sie im Büro der SLLGA ermordet aufgefunden.

Schlecht ist die Lage sexueller Minderheiten in den sehr religiös geprägten Gesellschaften des Nahen und Mittleren Ostens. Diese Staaten werden mit der Ausnahme Israels weder demokratisch noch rechtsstaatlich regiert, man muss aber zwischen eher säkularen und eher religiösen Regimes unterscheiden. Verfolgung findet hier wie dort statt, doch zu den schlimmsten Verfolgerstaaten gehören der Iran oder Saudi-Arabien, wo die strengen Strafgesetze auf dem islamischen Recht der Scharia beruhen. Zudem gibt es in der Region Länder, wo die staatliche Ordnung in Auflösung begriffen ist, etwa im Irak oder Palästina (Gaza); dort werden sexuelle Minderheiten von nichtstaatlichen Gruppen und Todesschwadronen verfolgt und ermordet.

In Asien hat sich die Lage sexueller Minderheiten in Indonesien, dem größten muslimischen Land der Welt, verschlimmert; dort verbreitet sich die Anwendung der Scharia auf lokaler Ebene. Weiter zählen Pakistan und Usbekistan zu schlimmen Verfolgerstaaten. Auch in Malaysia und Bangladesch stehen auf homosexuelle Handlungen lange Haftstrafen, und in Myanmar und Sri Lanka drohen dafür bis zu zehn Jahren Gefängnis. Dagegen hat Nepal Ende 2007 die Strafgesetze gegen Homosexualität abgeschafft, und die Philippinen, Süd- und Nordkorea, die Staaten Indochinas und Japan kennen keine solchen Strafgesetze. Gute Nachrichten gab es kürzlich aus Indien: Im Juli 2009 wurde das homophobe Strafrecht aus der Kolonialzeit aufgehoben. Die größte Demokratie der Welt mit über einer Milliarde Einwohnern wird künftig Homosexuelle wohl nicht mehr von Staats wegen verfolgen.

Homosexuellenrechte sind unveräußerliche Menschenrechte. Sie gehen uns alle an, denn die eine Person darf nicht mehr Menschenrechte oder größeren Schutz genießen als die andere. Die Frage, wie mit sexuellen Minderheiten umgegangen wird, ist immer ein Lackmustest für den Freiheits- und Reifegrad eines Gemeinwesens.
Trans* und Recht

Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben gesetzliche Regelungen für die Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags (bis auf Irland, Luxemburg, Slowenien und Ungarn). Diese setzen jedoch psychiatrische Begutachtung voraus, bei der sich Trans*Personen „eindeutig“ männlich bzw. weiblich präsentieren müssen. Trans*Organisationen fordern Neuregelungen nach dem Vorbild des 2012 erlassenen argentinischen Gesetzes, nach dem jede Person das Recht auf Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität hat.

Alle europäischen Staaten bis auf Deutschland, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich verlangen geschlechtsangleichende Operationen und die Sterilisation als Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrags, manche schon für die Vornamensänderung (Dänemark, Italien). Das bundesdeutsche Transsexuellengesetz (TSG) regelt seit 1981 die Änderung des Vornamens und Personenstands von Trans*Personen, die sich dazu medizinisch-psychologischer Begutachtung unterziehen müssen. Für die Personenstandsänderung zwang das Gesetz ursprünglich ebenfalls zu Operationen und Sterilisation. Dies erklärte das Bundesverfassungsgericht 2011 als unvereinbar mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Mit derselben Begründung wurde in Österreich 2009 und in Schweden 2013 der Sterilisationszwang außer Kraft gesetzt. Viele EU-Staaten erzwingen außerdem die Scheidung einer bestehenden Ehe vor der Änderung des Geschlechtseintrags, um das Zustandekommen homosexueller Ehen zu verhindern. Ausnahmen sind Belgien, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und seit 2008 Deutschland, wiederum nach einer Verfassungsklage gegen die entsprechende Vorschrift.

Euch herzlich Grüßt Nikita Noemi

Europarat verabschiedet Resolution Historische Transgender

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Europarat verabschiedet Resolution Historische Transgender

Heute ist die Parlamentarische Versammlung des Europarates verabschiedete mit überwältigender Mehrheit eine umfassende Resolution zur Menschenrechts trans Personen ". Die Versammlung ruft die Mitgliedstaaten zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten trans Personen "Recht, nicht diskriminiert zu werden, und zu schnell, transparent und zugänglich rechtliche Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit, basierend auf Selbstbestimmung zu ermöglichen. In einem zeitweise emotional geführten Debatte forderte die Abgeordneten die Mitgliedstaaten, um proaktive Maßnahmen für die Förderung der Lebensbedingungen von Trans-Personen übernehmen und zu sensibilisieren.

Auf den Punkt gebracht, fordert die Resolution die Mitgliedstaaten auf:

Nehmen Sie explizit trans-inclusive Antidiskriminierung und Hassverbrechen Rechtsvorschriften und Maßnahmen,

Nehmen Sie schnell, transparent und zugänglich rechtliche Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit Verfahren, basierend auf Selbstbestimmung, ohne weitere Beschränkungen auf der Grundlage einer Person Kennlinie (wie Alter)

Abschaffung der Sterilisation und andere medizinische Anforderungen wie einer psychiatrischen Diagnose oder einer Scheidung Bedarf in rechtlichen Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit,
Stellen Sie sicher, dass das Wohl des Kindes in Fällen, die Kinder stets vorrangig zu berücksichtigen ist gegeben,

Betrachten Sie mit einem dritten Geschlecht Option in Ausweisdokumente für diejenigen, die es zu suchen,
Stellen transspezifischen Gesundheitsversorgung zu erreichen und sicherzustellen, dass Trans-Personen (inkl. Kinder) sind nicht in nationalen oder internationalen Klassifikationen psychisch krank bezeichnet,
Seien Sie proaktiv hinsichtlich Information, Sensibilisierung und Ausbildung, insbesondere für Berufsgruppen.
Seit 2013 hat der Ausschuss für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung gehört, die Perspektiven der Trans-Personen mehrmals. Transgender Europe eng an den Prozess im gesamten und ist dankbar, dass in der Lage, auf die Arbeit des Ausschusses bei. Gestern, in kraftvollen Zeugnisse, Aktivistinnen aus der Ukraine, der Türkei, Frankreich, Litauen und Irland informiert die Delegierten über die Lebensrealitäten von Trans-Personen. Sie forderten die Parlamentarier, um die Auflösung als ein wichtiger Schritt, um die Lebenssituation der Trans-Menschen auf dem ganzen Kontinent zu verbessern unterstützen.

Die ersten Maßnahmen der maltesischen Minister für bürgerliche Freiheiten Helena Dalli und Berichterstatter Deborah Schembri wurden von einem gut informierten und warme Debatte in der Versammlung folgte.

"Wir sind begeistert über diese umfassende Reihe von Empfehlungen, wie es sendet eine klare Botschaft an Trans-Personen, die sie gleich an Rechten geboren sind. Die Auflösung ist die wichtigste und weit reichende Erklärung zur Unterstützung für die Rechte von Transgender-Personen jemals auf europäischer Ebene. ", Erklärt Richard Köhler, TGEU Senioren Policy Officer.

"Es ist ein historischer Moment für Trans-Personen. Parlamentarier in politischen Parteien haben ihre Unterstützung für die Menschenrechte von Trans-Personen bestätigt.
Der Bericht legt besonderen Wert auf die Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität, und fordert verstärkte Anstrengungen, um die Gewalt und Diskriminierung von Lesben, Homosexuell, Bisexuelle und Transgender (LGBT) konfrontiert zu bekämpfen.

Das EU-Parlament fordert die Kommission und die WHO in Richtung zur Beendigung der Notierung der trans Identitäten als psychische Erkrankungen zu handeln. Staaten sollten ermutigt werden, schnell, transparent und zugänglich rechtliche Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit Verfahren, die auf die Person, die Selbstbestimmung sowie die Einführung Gesetze Bekämpfung transphobe Verbrechen aus Hass und Diskriminierung basieren einzuführen. Sterilisation Anforderungen sollten behandelt und als Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte verfolgt werden.

"Wir sind sehr glücklich über die lautstarke Unterstützung für Trans-Personen in diesem Bericht. Das Parlament eine klare Botschaft, dass die Menschenrechte universell, unteilbar und gelten gleichermaßen für Transgender. ", Kommentiert Richard Köhler, TGEU Senioren Policy Officer.

"Die LGBT-Richtlinien sind bindend und leistungsfähiges Werkzeug, um Probleme trans Menschen von Angesicht zu unterstützen. Der Europäische Auswärtige Dienst und die Europäische Kommission sollten alle Werkzeuge zur Hand zu verwenden, der Leitlinien Menschenrechtsdialoge und internationalen Foren, in vollem Umfang für die Rechte und Gleichberechtigung von Trans-Personen einsetzen. ", So Köhler weiter.

". Wir freuen uns sehr, dass das Parlament so lautstark verlangt rechtliche Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit, basierend auf Selbstbestimmung und verurteilt die schrecklichen Praxis der Zwangssterilisation", ergänzt TGEU Mitvorsitzender Arja Voipio:

"Außerhalb, sondern auch innerhalb Europas Staaten benötigen für die Aufnahme der Anruf und schnell voranzukommen der Menschenrechte vereinbar Prozesse. Der Gesetzgeber muss aufhören Gesetzgebung in der Vergangenheit und starten Sie Lösungen für die Zukunft. " 


Passagen der Geschlechtsidentität im Zusammenhang mit Bericht über den Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt 2013 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (2014/2216 (INI))

Bedauert es, [...], dass 20 Länder noch zu kriminalisieren Transgender-Identitäten; verurteilt entschieden den jüngsten Anstieg der diskriminierenden Gesetze und glaubt, dass Praktiken und Gewalttaten gegen Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität sollte nicht ungestraft bleiben ; tritt für eine enge Überwachung der Lage in Nigeria, Uganda, Malawi, Indien und Russland, wo neue Gesetze oder letzten rechtlichen Entwicklungen die Freiheit der sexuellen Minderheiten ernsthaft gefährden;

Unterstützt den Gedanken, dass der EAD seine Aktionen in diesem Bereich zu priorisieren und legen besonderen Wert auf Situationen, in denen die Todesstrafe in Kraft ist und / oder in denen LGBTI Menschen gefoltert und misshandelt, verurteilen diese Praktiken in Übereinstimmung mit der EU- Leitlinien über die Todesstrafe und den EU-Leitlinien betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe;

Begrüßt die Annahme im Jahr 2013 der EU-Leitlinien zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch Lesben, Homosexuell, Bisexuelle, Transgender und Intersex (LGBTI) Personen; fordert den EAD und die Kommission auf, die Frage der LGBTI-Rechte im politischen erhöhen und Menschenrechtsdialoge mit Drittländern und multilateralen Foren; betont die Bedeutung von der Kommission und den EAD weiterhin die Frage der LGBTI-Rechte in politischen und Menschenrechtsdialoge und der Verwendung der EIDHR um Organisationen zur Verteidigung LGBTI-Rechte zu unterstützen, indem sie ermächtigt, homophobe und transphobe Gesetze und Diskriminierung von LGBTI-Menschen herausfordern zu erhöhen , die Erhöhung Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für die Diskriminierung und Gewalt von Menschen mit anderer sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identitäten und gewährleistet die Bereitstellung von Nothilfe (einschließlich psychosozialen und medizinischen Hilfe, Vermittlung und Wiedereingliederungshilfe), um den Bedürftigen diese Unterstützung erfahren;

Fordert die Kommission und der WHO, um Störungen der Geschlechtsidentität von der Liste der psychischen und Verhaltensstörungen zurücktreten; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um die Pathologisierung von trans Identitäten Ende zu verstärken; ermuntert die Staaten, schnell, zugänglich und transparent Geschlecht Anerkennungsverfahren, die das Recht auf Selbstbestimmung zu respektieren sicherzustellen ;

Begrüßt die zunehmende politische Unterstützung für ein Verbot der Sterilisation als Voraussetzung für die rechtliche Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit, wie sie in der UN-Sonderberichterstatter über Folter zum Ausdruck gebracht, und unterstützt die Auffassung, dass diese Anforderungen sollten behandelt und verfolgt werden, als Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und der sexuellen und reproduktive Gesundheit und Rechte!


Mittwoch, 22. April 2015

Europa-Gericht stärkt Grundrecht auf Geschlechtsanpassung

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Europa-Gericht stärkt Grundrecht auf Geschlechtsanpassung
In einem Grundsatzurteil haben die Straßburger Richter entschieden, dass Sterilität keine Voraussetzung für eine Geschlechtsanpassung sein darf.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem am Dienstag verkündeten Urteil festgestellt, dass Transsexuelle ein Grundrecht auf Geschlechtsanpassung haben. Der Staat dürfe ihnen dabei keine Steine in den Weg legen – konkret ging es um die Voraussetzung, dass ein Transsexueller vor einer operativen Geschlechtsanpassung zeugungsunfähig sein muss. Das Urteil der sieben Richter fiel einstimmig.

Geklagt hatte ein transsexueller Mann aus der Türkei, der vom Gericht nur als Y.Y. Identifiziert wurde. Das Verfahren zeigt, mit welchen entwürdigenden Hürden Transsexuelle in Europa zu kämpfen haben: Im vorliegenden Fall hatte Y.Y. bereits im September 2005 im südtürkischen Mersin eine Geschlechtsanpassung beantragt. Allerdings genehmigten die Richter die Operation mehrere Jahre nicht. Begründung: Der Patient habe weibliche Geschlechtsorgane und sei nicht wie im Gesetz vorgeschrieben zeugungsunfähig – eine Geschlechtsanpassung sei aber nach türkischen Gesetz nur zulässig, wenn Y.Y. keine Kinder kriegen könne.

Zwar erlaubte ein türkisches Gericht schließlich 2013 – also acht Jahre nach dem ersten Antrag – erstmals die Geschlechtsanpassung. Die Europarichter beschäftigten sich aber mit der ursprünglichen Ablehnung und führten damit ein Grundsatzurteil herbei.

Die Straßburger Richter kritisierten, dass Sterilität eine Bedingung für die Anerkennung von Transsexuellen sei. Dies sei ein Verstoß gegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention zur Achtung des Privat- und Familienlebens. Dieser Artikel beinhalte auch ein Selbstbestimmungsrecht für Transsexuelle.

Dem Kläger sprachen die Richter Schadensersatz in Höhe von 7.500 Euro zu.

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Viele europäische Länder müssen Gesetze ändern

Nach Angaben von Transgender Europe verlangen heute noch 20 der 47 Staaten, die als Mitglied im Europarat formal an die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs gebunden sind, dass Transsexuelle sterilisiert werden müssen. Trans-Aktivisten begrüßten daher das Urteil als wegweisend. Sie verwiesen aber auch darauf, dass in vielen Ländern Transsexuellen noch zu hohe bürokratische Hürden in den Weg gestellt werden würden, etwa mit einem Zwang, sich die Transsexualität von mehreren Gutachtern bestätigen zu lassen.

Viele Länder in Europa überarbeiten derzeit ihre Transsexuellengesetze. So verabschiedete Dänemark im letzten Jahr ein fortschrittliches Gesetz, das Transsexuellen eine unbürokratische Anerkennung des erwünschten Geschlechts erlaubt (queer.de berichtete). Der Gutachter-Zwang, der auch in Deutschland von Trans-Aktivisten kritisiert wird, wurde abgeschafft.

In Deutschland gilt das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981. Es wurde bereits in mehreren Bereichen vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. So müssen Transsexuelle seit 2011 nicht mehr zeugungsunfähig sein, um in ihrem neuen Geschlecht anerkannt zu werden Die Karlsruher Richter schafften auch die teure und teilweise mit Gefahren verbundene operative Geschlechtsanpassung als Voraussetzung für die Anerkennung des neuen Geschlechts ab. Diese Vorschrift sei unvereinbar mit der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit


Ruhestandsrente für eine Transsexuelle
Die Rente ist der Betreffenden im gleichen Alter wie einer Frau zu gewähren
Der Fall:

Frau Sarah Margaret Richards wurde am 28. Februar 1942 im Vereinigten Königreich geboren, und in ihrer Geburtsurkunde war ihr Geschlecht als männlich registriert. Nachdem bei ihr eine Geschlechtsdysphorie diagnostiziert worden war, unterzog sie sich im Jahr 2001 einer operativen Geschlechtsumwandlung.
Am 14. Februar 2002 beantragte sie die Gewährung einer Ruhestandsrente mit Wirkung vom 28. Februar 2002, dem Tag, an dem sie 60 Jahre alt wurde und damit das Alter erreicht hatte, in dem nach britischem Recht eine vor dem 6. April 1950 geborene Frau eine Ruhestandsrente erhalten kann.
Dieser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass er mehr als vier Monate vor Vollendung des 65. Lebensjahres des Antragstellers gestellt wurde, dem im Vereinigten Königreich für Männer geltenden Rentenalter.

Der Europäische Gerichtshof sah darin eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Das Urteil:

1. Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit ist dahin auszulegen, dass er Rechtsvorschriften entgegensteht, die einer Person, die sich gemäß den Voraussetzungen des nationalen Rechts einer Geschlechtsumwandlung vom Mann zur Frau unterzogen hat, die Gewährung einer Ruhestandsrente versagen, weil sie noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht hat, während diese Person mit 60 Jahren Anspruch auf eine solche Rente gehabt hätte, wenn sie nach dem nationalen Recht als Frau anzusehen gewesen wäre.

2. Es besteht kein Anlass, die zeitlichen Wirkungen des vorliegenden Urteils zu begrenzen.

Die Pressemitteilung:

Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-423/04: Sarah Margaret Richards / Secretary of State for Work and Pensions

Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes Nr. 35/05 vom 27. April 2006

Die Weigerung, einer Transsexuellen, die sich einer Geschlechtsumwandlung vom Mann zur Frau unterzogen hat, im gleichen Alter wie einer Frau eine Rente zu gewähren, verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht.

Eine solche Weigerung stellt eine Diskriminierung dar, die gegen eine Gemeinschaftsrichtlinie über die Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit verstößt.

Nach den Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs, die vor April 2005 in Kraft waren, ist das Geschlecht einer Person hinsichtlich der Sozialversicherungsregelungen das in ihrer Geburtsurkunde angegebene. Eine Geburtsurkunde kann nur zur Berichtigung von Schreibfehlern oder faktischen Irrtümern geändert werden. Transsexuelle, die sich einer operativen Geschlechtsumwandlung unterzogen haben, können daher das in ihrer Geburtsurkunde vermerkte Geschlecht nicht ändern lassen.

Nach dem 4. April 2005 in Kraft getretene Gesetz von 2004 über die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit (Gender Recognition Act 2004) kann Transsexuellen unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung über die Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit (Gender Recognition Certificat) erteilt werden. Die Erteilung einer solchen Bescheinigung ändert die geschlechtliche Identität der betreffenden Person für fast alle amtlichen Belange, hat aber keine Rückwirkung.

Im Vereinigten Königreich können Männer mit dem 65. Lebensjahr und Frauen mit dem 60. Lebensjahr eine Ruhestandsrente erhalten.

Die Klägerin des Ausgangsverfahrens wurde bei ihrer Geburt im Jahr 1942 als männlich registriert. Nachdem bei ihr eine Geschlechtsdysphorie diagnostiziert worden war, unterzog sie sich im Mai 2001 einer operativen Geschlechtsumwandlung. Im Februar 2002 beantragte sie die Gewährung einer Ruhestandsrente ab ihrem 60. Geburtstag.

Dieser Antrag wurde vom Secretary of State and Pensions mit der Begründung abgelehnt, dass er mehr als vier Monate vor Vollendung des 65. Lebensjahres der Betroffenen gestellt worden sei. Die Klägerin focht diese Entscheidung an, und der Social Security Commissioner, der mit der Sache aufgrund eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung des Social Security Appeal Tribunal befasst wurde, hat dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob eine solche Weigerung gegen die Gemeinschaftsrichtlinie über die Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit1 verstößt.

Der Gerichtshof erinnert zunächst daran, dass das Recht, nicht aufgrund des Geschlechts diskriminiert zu werden, nach seiner ständigen Rechtsprechung eines der Grundrechte des Menschen darstellt, deren Einhaltung er zu sichern hat. Der Anwendungsbereich der Richtlinie kann daher nicht auf Diskriminierungen beschränkt werden, die sich aus der Zugehörigkeit zu dem einen oder anderen Geschlecht ergeben. Denn die Richtlinie hat auch für Diskriminierungen zu gelten, die ihre Ursache in einer Geschlechtsumwandlung des Betroffenen haben.

Die Ungleichbehandlung in der vorliegenden Rechtssache beruht darauf, dass es der Klägerin nicht möglich ist, die Anerkennung der durch eine Operation erworbenen neuen Geschlechtszugehörigkeit zu erlangen. Anders als die Frauen, deren Geschlechtszugehörigkeit nicht das Ergebnis einer solchen Operation ist und die mit 60 Jahren eine Ruhestandsrente erhalten können, kann die Klägerin eine der Voraussetzungen für den Anspruch auf diese Rente, nämlich die in Bezug auf das Rentenalter, nicht erfüllen. Da diese Ungleichbehandlung ihren Ursprung in der Geschlechtsumwandlung hat, ist sie als eine durch die Richtlinie verbotene Diskriminierung anzusehen.

Der Gerichtshof weist das Argument des Vereinigten Königreichs zurück, dass diese Situation unter eine in der Richtlinie vorgesehenen Ausnahme falle, nach der es einem Mitgliedstaat erlaubt sei, unterschiedliche Rentenalter für Männer und Frauen festzulegen. Er stellt fest, dass diese Ausnahme, die eng auszulegen ist, nicht die in der vorliegenden Rechtssache streitige Frage betrifft.

Der Gerichtshof gelangt zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie Rechtsvorschriften entgegensteht, die einer Person, die sich einer Geschlechtsumwandlung vom Mann zur Frau unterzogen hat, die Gewährung einer Ruhestandsrente versagen, weil sie noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht hat, während diese Person mit 60 Jahren Anspruch auf eine solche Rente gehabt hätte, wenn sie nach dem nationalen Recht als Frau anzusehen gewesen wäre.
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1 Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit (Abl. 1979, L 6, S. 24).

Dienstag, 21. April 2015

Ehrung von Maria Augstein für ihr Engagement für Homo- und Transsexuelle

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Ehrung von Maria Augstein für ihr Engagement für Homo- und Transsexuelle
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gratuliert Maria Sabine Augstein aufs Herzlichste zu ihrer Ehrung mit dem Bundesverdienstkreuz. Damit wird ihr jahrzehntelanger Einsatz und Verdienst für die Akzeptanz und Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender anerkannt und gewürdigt. Wir kennen und schätzen sie als Vorreiterin, Wegbegleiterin und Unterstützerin für eine gerechtere, demokratischere und offenere Gesellschaft, die selbstbestimmte Lebensentwürfe schützt und ermöglicht.

Maria Sabine Augstein ist seit 1979 als Anwältin tätig und hat sieben erfolgreiche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bestritten. Ihr Schwerpunkt sind die Rechtsprobleme von Transsexuellen. Fünfmal hat das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften aus dem 1980 verabschiedeten Transsexuellengesetz (TSG) für verfassungswidrig erklärt. Vier dieser Entscheidungen hat Maria Sabine Augstein erfochten.

Aber auch für gleichgeschlechtliche Paare erkämpfte sie mehr Gleichberechtigung. So führte ihre Arbeit zu Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes, die als historisch einzustufen sind. Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Gleichstellung im Einkommensteuerrecht und beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag geht auf Verfassungsbeschwerden von Maria Sabine Augstein zurück.

Schon 1984 formuliert sie in der EMMA, was heute unter der Kampagne „Öffnung der Ehe“ gefordert wird: „Der Artikel 6 des Grundgesetzes enthält ein Recht auf Eheschließung mit der gewählten Partnerin/dem gewählten Partner.“ Stand sie damals mit dieser Meinung fast allein auf weiter Flur, sind heute alle Parteien – außer der generell ablehnenden CDU/CSU – der Meinung, dass eine Öffnung der Ehe durch bloße Änderung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Eheschließung möglich ist, ohne dass zusätzlich das Grundgesetz geändert werden muss. Alleine zu kämpfen schreckt sie ebenso wenig ab wie die Frage, wie viele vom juristischen Erfolg profitieren. „Je kleiner die Minderheit, desto wichtiger ist die Gegenwehr. Grundrechte und Menschenwürde sind keine Frage der großen Zahl.“, erklärt sie in einem Interview 2008.

Eine Geschichte-Macherin ist sie auch für unseren Verband. 1998 trat sie in den damaligen Schwulenverband (SVD) ein und organisierte gemeinsam mit ihrer Frau Inea Gukema-Augstein und vielen anderen engagierten Mitstreiterinnen die erste große Eintrittswelle von lesbischen Frauen. 1999 wurde die Umbenennung des SVD in den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) beschlossen. So hat sie auch dafür gesorgt, dass die Geschichte unseres Verbandes heute eine andere ist als vor ihrem Eintritt. Dafür möchten wir ihr danken.


EU schützt homo- und transsexuelle Gewaltopfer
Das Europäische Parlament hat sich am 12. September fast einstimmig auf eine Richtlinie zur rechtlichen Stärkung der Opfer von Hassdelikten geeinigt.

Die Unterstützung und Anerkennung aller Gewaltopfer ist vorrangiges EU-Ziel.
Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe“ bezieht sich auch auf Gewalt, die sich gegen Personen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung oder ihres Ausdrucks der Geschlechtlichkeit richtet.
„Opfer sollten als solche anerkannt und respektvoll, einfühlsam und professionell behandelt werden“, heißt es in der Richtlinie. Bei allen Kontakten mit den im Strafverfahren tätigen Behörden und den Hilfsdiensten „sollte der persönlichen Situation und den unmittelbaren Bedürfnissen des Opfers, seinem Alter, seinem Geschlecht, einer möglichen Behinderung und seiner Reife Rechnung getragen und seine körperliche, geistige und moralische Integrität geachtet werden“.
Zugleich sollten Betroffene vor „sekundärer und wiederholter Viktimisierung und vor Einschüchterung geschützt werden, die nötige Unterstützung zur Bewältigung der Tatfolgen und ausreichenden Rechtsschutz erhalten“.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nun drei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.



Dienstag, 14. April 2015

EU-Bericht: Transgender sind tagtäglich Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2015

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Diskriminierung ein Wort welches eigentlich von jedem Wörterbuch oder Duden gelöscht werden müsst, leider ist es nicht so da die Tatsachen für sich sprechen!

Natürlich ist das Lesen was berichtet wird eigentlich einfach, schwierig wird es wenn es an das Verstehen geht!
Missbrauch, Ausbeutung, Diskrimination in höchsten Graden darüber sprechen wir!
Diskrimination kann man auch als Luft oder Seele bezeichnen, man sieht diese nicht, aber der/die Betroffene spüren und fühlen diese, ein schreckliches Gefühl, dazu kommt die Ohnmacht und die Frage was kann ich dagegen tun?

Zeit Jahren sehen wir das immer mehr Betroffene sich ein Herz nehmen und vorallem zu sich selbst stehen, das ist Mutig und mit sehr viel Angst verbunden!
Jedoch auch wenn es in den letzten Jahren mehr wurden um so Vergessener wurde diese Minderheit von diesen welche etwas Unternehmen könnten unsere Politiker!
Das Erlangen ein Mitspracherecht zu haben, wäre eine große Freude, jedoch weit weit weg sind wir davon!
Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi  

EU-Bericht: Transgender sind tagtäglich Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt

Transgender-Personen sind in besonders hohem Maße Gewalt, Diskriminierung und Ausgrenzung ausgesetzt.
Zu diesem Schluss kommt ein Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, basierend auf einer 2012 gestarteten LGBT-Onlinestudie. An dieser hatten sich 93.000 Menschen, darunter rund 6.500 Transgender-Personen beteiligt.

Jede/r Achte der Befragten hatte demnach innerhalb des Jahres vor der Erhebung Gewalt erlebt, jede/r Dritte in den zurückliegenden fünf Jahren hassmotivierte Angriffe und Belästigungen erfahren.

Trans-Menschen seien damit doppelt so häufig Opfer von Gewalt wie Lesben, Schwule oder Bisexuelle, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Studie „Being Trans in the European Union“.

Weil jedoch das Vertrauen in die Polizei und die Behörden fehle, wurden rund drei Viertel der Gewalttaten nicht gemeldet, so der Bericht weiter. Die Grundrechte-Agentur fordert deshalb politische Maßnahmen zur Bekämpfung hassmotivierter Gewalt und Belästigung sowie die Sensibilisierung der Polizei für derartige Hassverbrechen.

„Jeder Mensch hat das Recht, er selbst zu sein. Tatsächlich leben jedoch viele Transgender-Personen in Furcht, da die Gesellschaft Transgender-Personen und ihren Bedürfnissen häufig intolerant und ignorant gegenübersteht”, erklärt Morten Kjaerum, Direktor der European Union Agency for Fundamental Rights.

„Unser Bericht zeigt, dass Transgender-Personen deutlich besser in Mitgliedstaaten leben, die ein Problembewusstsein aufweisen und Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Transgender-Personen entwickeln. Die EU und alle Mitgliedstaaten sollten diesen Beispielen folgen, damit alle Transgender-Personen in jeder Situation sie selbst sein können”, so Kjaerum weiter.

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Aus Angst, angegriffen, bedroht oder belästigt zu werden, vermied die Hälfte der Transgender-Personen öffentliche Orte. Selbst im häuslichen Umfeld traut sich jede/r Fünfte nicht, offen mit der eigenen sexuellen Identität umzugehen.

Eine/r von drei Befragten gab an, bei der Stellensuche oder am Arbeitsplatz diskriminiert worden zu sein.

Die EU-Agentur rät daher, bei den Gesetzen zum Schutz vor Diskriminierung ausdrücklich die Geschlechtsidentität mit einzuschließen. Außerdem werden Schulungen unter anderem für Schüler, Arbeitgeber und Beschäftigte im Gesundheitsweisen zum Thema Diversität und Geschlechtsidenität angeregt.

Auch hierzulande besteht dringender Handlungsbedarf. 58 Prozent der befragten Transgender in Deutschland fühlten sich laut dem Bericht aufgrund ihrer Geschlechtsidentität diskriminiert. Der Anteil hassmotivierter Belästigung von Trans-Menschen in Deutschland liegt mit 26 Prozent vier Punkte über dem europäischen Durchschnitt.



Obama nimmt Schwule, Lesben, Bi und Transgender in den amerikanischen Mythenkanon auf

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Obama nimmt Schwule, Lesben, Bi und Transgender in den amerikanischen Mythenkanon auf
Ein Tabubruch, zumindest für konservative Wähler in den USA: Niemand hat es bisher gewagt, Schwule, Lesben, Bis und Transgender mit den Kernmythen der Amerikaner in Verbindung zu bringen!

Zum ersten Mal wurde in einer US-amerikanischen Rede zur Lage der Nation vom Präsidenten ausdrücklich auf die Gleichstellung von Transgender, Bisexuellen und Lesben hingewiesen. Präsident Barack Obama sagte am Dienstag während der traditionell bundesweit beachteten Rede:

„Als Amerikaner respektieren wir die menschliche Würde, auch wenn wir bedroht sind. Deshalb müssen wir die Redefreiheit verteidigen, die Rechte politisch Gefangener, religiöse Minderheiten sowie Menschen, die lesbisch, schwul, bisexuell oder transgender sind. Wir tun das nicht nur, weil es richtig ist, sondern weil es unser Leben sicherer machen wird."

Sicherheit ist ein zentrales Thema in der US-amerikanischen Öffentlichkeit. Dass Obama es nun mit LSBTI verbindet, ist ein starkes Zeichen.

„Das wird Transgender Selbstbewusstsein geben, um sich noch intensiver für das Wohl der Nation einzusetzen."

„Es besteht Grund zur Hoffnung, dass wenn Obama das Wort bisexuell aussprechen kann, dass es dann auch die ganze Welt kann", so Faith Cheltenham, Präsident der Organisation of BiNet USA.
Auch eine Vertreterin des National Center for Transgender Equality, Mara Keisling, war entzückt:
„Es ist ermutigend, dass Präsident Obama sich entschieden hat, in einer Rede, die von amerikanischen Werten handelt, sich auch für Transgender einzusetzen. Noch wichtiger als sie in einer Rede zu erwähnen, sei es natürlich, dass Transgender durch die Politik vor Diskriminierung geschützt würden. Aber es ist von entscheidender Wichtigkeit, dass der Präsident der Vereinigten Staaten die Verfolgung von Transgender verurteilt. Das wird Transgender Selbstbewusstsein geben, um sich noch intensiver für das Wohl der Nation einzusetzen."

Dass eine Vertreterin einer Transgender-Organisation auffordert, sich „intensiv für das Wohl der Nation einzusetzen", mag hierzulande verwundern, sind doch LSBTI-Organisationen traditionell eher kritisch gegenüber Regierungen und Nationen.

Doch Obama versucht, einen Gründungsmythos der amerikanischen Kultur zu beschwören, nämlich den unbedingten Zusammenhalt der Nation - dass er hierbei auch Bisexuelle, Transgender und Lesben einbezieht, ist wirklich eine neue Qualität im Kampf für LSBTI-Gleichstellung. Denn noch deutlicher kann Obama nicht sagen, LSBTI gehören zu uns, als die zum Teil des nationalen Mythos zu machen.

„Ich möchte, dass unsere zukünftigen Generationen wissen, dass wir unsere Unterschiede als ein großes Geschenk ansehen"

Zwar sind Transgender, Lesben und Bisexuelle nicht gerade wie Lord Voldemort aus Harry Potter, dessen Namen man nicht sagen darf, und von Gays hat Obama bereits in mehreren großen Reden gesprochen. Von den genannten drei Gruppen allerdings noch nie - weiß er doch genau, dass die konservativen Bevölkerungsteile bereits gay für das Böse schlechthin halten. Und nun wagt er es, weitere Minderheiten klar und deutlich in den in den USA heiligen Zusammenhalt einzubeziehen:

„Ich glaube immer noch, dass wir ein Volk sind. Und ich glaube, dass wir gemeinsam Großes erreichen können, auch wenn es Mühen kosten wird. Ich glaube das, weil ich während meiner sechsjährigen Amtszeit Amerika immer wieder von seiner besten Seite gesehen habe. Und ich habe gesehen, wie versucht wurde, die Homoehe zu verwenden, um einen Keil zwischen uns zu treiben. Aber aus der Homoehe wurde eine Geschichte der Freiheit. Sieben von zehn Amerikanern können heute sagen, dass in ihrem Bundesstaat die Homoehe legal ist.

„Wir achten die Würde und den Wert eines jeden Menschen: Männer, Frauen, Jung und Alt, Schwarz und Weiß, Latinos, Asiaten, homosexuell, heterosexuell, Amerikaner mit psychischen Erkrankungen oder körperlichen Einschränkungen"

Ich möchte, dass unsere zukünftigen Generationen wissen, dass wir unsere Unterschiede als ein großes Geschenk ansehen. Wir achten die Würde und den Wert eines jeden Menschen, Männer, Frauen, Jung und Alt, Schwarz und Weiß, Latinos, Asiaten, homosexuell, heterosexuell, Amerikaner mit psychischen Erkrankungen oder körperlichen Einschränkungen. Ich möchte, dass die neuen Generationen aufwachsen in dem Wissen, dass wir immer noch mehr sind als republikanisch oder demokratisch wählende Staaten: Wir sind die Vereinigten Staaten von Amerika."

In Deutschland wird man auf solche Töne wohl noch lange warten


Man mag den vor Patriotismus strotzenden Ton dieser Rede ungewöhnlich finden - Amerikaner sind das gewohnt. Nicht gewohnt sind sie - wie gesagt - dass ein Präsident auch LSBTI explizit in die nationalen Mythen einbezieht.


Obama geht, neben aller berechtigten Kritik an seiner Politik, wieder einmal in Führung, was die Relevanz von LSBTI-Gleichstellung angeht. Er ist der einzige Politiker von Weltrang, der den Mut dazu hat und die Notwendigkeit verstanden hat.


Das Drama, in einem falschen Körper zu leben

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Nun meine lieben Leser wenn man diesen Bericht gelesen hat, stellt sich die Minderheit in Deutschland einige Fragen!
Verbleibe mit freundlichen Grüßen Nikita Noemi

Das Drama, in einem falschen Körper zu leben
Transgender-Menschen lehnen ihr natürliches Geschlecht ab. In Italien haben sie es schwer, sie werden diskriminiert. Dank eines Kinofilms über ein ergreifendes Schicksal kommt Bewegung in die Debatte.

Catania, Sizilien. Davide Cordova befindet sich mitten in der Pubertät. Doch für Mädchen interessiert er sich nicht. Während seine Klassenkameraden auf dem Schulhof mit ihren ersten romantischen Erfahrungen prahlen, verzieht sich Davide lieber allein in Musikläden. Er stöbert nach Platten seines Helden Boy George.
Der britische Sänger sorgt Anfang der 80er-Jahre mit seiner Band "Culture Club" und Hits wie "Do you really want to hurt me" international für Furore. Boy Georgeschminkt sich und kleidet sich kunterbunt. "Warum mache ich das nicht auch?", fragt sich Davide.
Flucht vor der Hormontherapie
Der Vater ist über die Anwandlungen des Sohnes höchst besorgt. Er schickt Davide zu einem Psychologen. Der verschreibt ihm eine Hormontherapie. "Ich war einfach nur noch verwirrt", erinnert sich Davide. "Dann erkannte ich, dass mir da etwas Schlimmes angetan wurde." Er haut von zu Hause ab. Damals ist er 15 Jahre alt.
In den ersten Tagen schläft er in öffentlichen Parks. Er schlägt sich bis Taormina durch. Dort begegnet er zwei Herren, die die bekannteste Schwulenbar der Stadt leiten. In ihrem Etablissement werden Travestie-Shows dargeboten, im Stil der 40er-Jahre, inspiriert von Marlene Dietrich. "Das war meine Rettung", sagt Davide.
Eine Frau im Körper eines Mannes
Davide ist heute 47 Jahre alt. Er steht offen dazu, eine Frau zu sein, die im Körper eines Mannes gefangen ist. Sein wahres Ich offenbart er auf der Bühne. "Fuxia Loka" heißt die Figur, die er geschaffen hat. Eine imposante Dame, die sich knallig anzieht und grellen Lippenstift aufträgt.
Die singt und tanzt und dem Schicksal die Stirn bietet. "Fuxia" ist eine Anspielung auf das Wort "fucsia", pink. "Ich hülle mich in diese kräftigen Farben, um dem Grau des Lebens zu entfliehen", sagt Davide. Seine Geschichte hat das Kino inspiriert. "Più buio di mezzanotte", heißt der Film, der dieses Jahr angelaufen ist.
"Nach der Nacht kommt der Tag"
Der Titel ist eine Hommage an Davides Großmutter. Wenn er traurig war, flüsterte sie ihm stets diesen Satz ins Ohr: "Dunkler als zu Mitternacht kann's nicht werden." Also: "Nach der Nacht kommt der Tag."
Der autobiografische Film wirft ein Schlaglicht auf eine Bevölkerungsgruppe, die in der öffentlichen Wahrnehmung Italiens in der Vergangenheit nahezu ausgeblendetwurde. Früher sprach man gern von Transsexuellen. Heute hat sich die Bezeichnung Transgender-Menschen, transgeschlechtliche Menschen oder einfach nur Transmenschen durchgesetzt.
Das sind Männer oder Frauen, die sich mit ihrem angeborenen Geschlecht nicht identifizieren können. Sie sehnen sich danach, das Geschlecht zu wechseln, oder lehnen die klassische Zuordnung einer Geschlechterrolle sogar ganz ab.
Ein Film machte das Thema "Transgender" populär
In diesem Jahr ist Transgender in Italien zu einem Thema geworden, das im Fernsehen, in Zeitungen und Internetforen diskutiert wird. Neben dem Film Davides tragen dazu auch Kampagnen bei. Der Transgender-Verband Movimento Identità Transsessuale (MIT) schaltete im Internet und auf sozialen Netzwerken wie Facebook die Anzeige "Un altro genere è possibile", was so viel bedeutet wie "Ein anderes Geschlecht ist möglich".
Auf rosa und blauem Hintergrund sind eine Mann und eine Frau abgebildet. Dazu steht geschrieben: "Frau im Leben, Mann auf dem Papier" beziehungsweise "Mann im Leben, Frau auf dem Papier". Die PR-Aktion richtet sich nicht nur an die Allgemeinheit, sondern auch an Betroffene. Angegeben sind eine Mail-Adresse und eine Telefonnummer.
Bekennender Homosexueller in der Regierung
Die Politik ist aufgewacht. Hielten die Parteien bislang kategorisch am traditionellen Modell Mann-Frau-Familie fest, so ist eine vorsichtige Öffnung hin zu alternativen Lebensentwürfen und sexuellen Identitäten erkennbar. Mit dem Sozialdemokraten Ivan Scalfarotto rückte im Frühjahr ein bekennender Homosexueller in die Regierung von Premierminister Matteo Renzi ein.
Ein Gesetz zu Lebenspartnerschaften wird im Parlament behandelt. Francesca Pascale, die Freundin des ehemaligen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi, setzt sich seit kurzem für die Rechte von Schwulen und Lesben ein und wurde sogar Mitglied bei der Interessenvertretung Arcigay.
Auch Transgender wird berücksichtigt. Der sozialdemokratische Senator Sergio Lo Giudice brachte einen Gesetzesentwurf ein, der die rechtliche Situation der Transmenschen stärken würde.
Pöbeleien und Diffamierungen
Das alles kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Transgender-Menschen im katholischen Italien immer noch einen extrem schweren Stand haben. Pöbeleien und Diffamierungen sind an der Tagesordnung. Der rechtliche Rahmen ist streng. Wer das Geschlecht auf seinem Personalausweis ändern lassen will, der muss einen chirurgischen Eingriff und eine Sterilisation über sich ergehen lassen. Das schreibt ein Gesetz aus dem Jahr 1982 vor.
Auf dem Arbeitsmarkt werden Transmenschen oft diskriminiert. "Arbeit zu finden ist derzeit nahezu unmöglich. Selbst hervorragende Lebensläufe und Referenzen helfen nicht. Der Personalausweis, auf dem ein Vorname verzeichnet ist, der mit dem dem äußeren Erscheinungsbild nicht korrespondiert, stellt eines der größten Hindernisse dar", sagt MIT-Präsidentin Porpora Marcasciano.
"Italien schneidet im europäischen Vergleich schlecht ab", sagt Julia Ehrt, Professorin für Mathematik an der Humboldt-Universität und Direktorin des Verbands Transgender Europe. Das gelte sowohl für Gesetze, die die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages beträfen, als auch für den Schutz vor Diskriminierung: "In Italien gibt es keinen expliziten Schutz."
Italien ist vergleichsweise rückständig
Andere Länder wie Deutschland, aber auch Dänemark, die Niederlande, Portugal und Schweden seien da deutlich weiter. "Die Situation für Transmenschen hat sich in Europa in den vergangenen 20 Jahren verbessert. Das Thema wird auf europäischer Ebene nicht mehr als medizinisches, sondern alsMenschenrechtsthema behandelt", sagt Ehrt. "Allerdings gibt es hier nach wie vor einen erheblichen Nachholbedarf." Eben auch in Italien.
Dass sich aber etwas tut, beweist das Beispiel von Alessandra Bernaroli, 43. Die Angestellte einer Bank in der Region Emilia-Romagna hieß vor einigen Jahren noch Alessandro und war seit 2005 glücklich mit Alessandra verheiratet. Dann rang sie sich drei Jahre später zu einer Operation durch, aus Alessandro wurde Alessandra.
Nach Geschlechtsumwandlung Ehe aufgelöst
Ein Gericht in Bologna erkannte die Geschlechtsumwandlung zwar an, verhängte aber gleichzeitig, dass die Ehe aufgelöst wird. Dagegen begehrten Alessandra und ihre gleichnamige Partnerin auf.
"Wir haben eine Liebesbeziehung. Sie lässt sich nicht auseinanderreißen, wenn Schwierigkeiten auftreten. Das ist ein Lebensprojekt", sagt Francesca. Doch anfangs stieß dem Paar Unverständnis entgegen, von Gewerkschaften, Anwälten und Homosexuellen-Verbänden. "Alle dachten, ich sei verrückt", erinnert sich Alessandra. "Ich musste mich im Zentrum Bolognas hinstellen und ein Transparent hochhalten." Das Paar klagte sich durch die Instanzen.
Zuerst in einem Zivilverfahren, dann bis vor das italienische Verfassungsgericht. Fünf lange Jahre. Schließlich bekamen Alessandra und Alessandra im Juni in einer denkwürdigen Entscheidung Recht. Das Verfassungsgericht hielt es in seinem Urteil 170/2014 für unrechtmäßig, die Ehe aufzulösen, sofern dem Paar keine andere vom Staat anerkannte Partnerschaft offen steht.
Lebenspartnerschaft muss in Gesetz gefasst werden
"Das ist ein sehr wichtiges Urteil", sagt Anwalt Michele Giarratano, der Alessandra Bernaroli in den ersten Instanzen vor Gericht vertrat. "Das Verfassungsgericht hatte zwar nicht den Mut, klar zu sagen, dass die Ehe gültig bleibt. Aber es hat dem Parlament den Auftrag gegeben, umgehend ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass Lebenspartnerschaften zwischen Menschen gleichen Geschlechts regelt."
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts müsse auch das Transgender-Gesetz aus dem Jahr 1982 angepasst werden, fügt Giarratano an. Zwei Paragrafen seien hinfällig geworden. Wirklich euphorisch ist er dennoch nicht. "Leider lässt sich die italienische Politik die Agenda von den Gerichten diktieren", sagt Giarratano. "Ich wünsche mir, dass das Parlament ein Portion Würde beweist und aus eigenem Antrieb Gesetze auf den Weg bringt, die dienlich sind."
Davide Cordova denkt langfristig. Er kümmert sich um junge Transmenschen, die wie er einst selbst nach Orientierung und Halt suchen. "Fuxia Loka" ist ruhiger geworden und drängt nicht mehr vors Publikum. "Das habe ich viel zu lange gemacht", sagt Davide. Inzwischen macht er deswegen immer häufiger auf der Bühne Platz für Nachwuchstalente.
Ermutigung für viele junge Menschen
In einer Stranddiskothek hat er die künstlerische Leitung übernommen. Er legt das Programm fest und engagiert Sänger und Artisten aus dem ganzen Land. "Ich wirke jetzt hinter den Kulissen und kümmere mich um andere Aspekte", sagt er.
Ansonsten macht er Werbung für seinen Film. Das Schönste seien nicht die Publicity, sondern die Zuschriften. "Ich erhalte sehr viel Post von jungen Menschen. Sie haben die gleichen Probleme, wie ich sie damals hatte. Durch den Film fühlen sie sich ermutigt. Sie schreiben mir: 'Das kann ich auch schaffen'", erzählt Davide. Dann sagt er: "Nützlich zu sein ist für mich die größte Freude."

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

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